Amtlicher Wahlbericht von Berks Cmmty, vom 11 October 1842. <7/. H?. Les's. Hi-ec/or sl°sfksi;ß k ö 5 5 ; z z 5 5 ksAkstßsrkls 5 Z k E ? z 5 ? x ? k s'K'? s Z 2 Z. Wortk-D»st Warä ' " 138 137 140 140 189 26 75 48 22 25 16 18 126 37 71 125 60 60 10 139 34 g 6 7g 50 «,» World-West VVurl! 166 173 170 168 220 66 7 t 46 26 86 33 26 126 92 76 183 62 130 21 IS« 63 132 gg 7g KoulK.Lsjt VVsrcl 144 146 147 146 240 48 118 80 5 41 10 21 218 25 56 187 70 72 15 133 61 90 08 7? li--. >Vsrä 223 221 226 226 315 89 100 52 II 225 23 13 317 44 65 325 84 186 19 208 132 216 102 108 248 Tk-aci.ng . 673 677 653 680 946 22U 367 226 64 377 82 78 787 >9B 268 820 222 448 65 670 290 4V4 337 älbanx .... 103 104 »04 103 60 48 39 5 53 3 38 6 57 48 57 37 43 18 53 49 44 gg 39 64 Misses .... 187 188 188 188 163 56 97 26 12 25 6 71 77 32 158 49 104 41 93 27 49 126 109 69 ämi.X .... 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Die Letztern sind erwählt. oder anderer Writ sollte ausgenommen werden für den Verkauf von solchen Län dereien, Wohnhäuser und Erbschafts Ei genthum, und dieselben können nicht ver kauft werden auf öffentlicher Vendue oder Ausruf für zwei Drittel oder mehr von solcher Schätzung oder Abschätzung, daß dann und in solchem Falle der Scheriff oder Coroner keinen Verkauf von dem Ei genthum machen soll, sondern soll Bericht von demselben machen, wie es sich gehört, zu der Court, von welcher die Execntion ausgegangen ist; und daß hierauf alle fernere Verhandlungen für den Verkauf von solchen Ländereien, Wohnhäusern oder Erbschafts-Eigenthum für zurückge halten sein soll, nnd zwar für ein Jahr von und nach dem Return-Tag von der venditioni exponas oder andern Writ für den Verkauf des Eigenthums. Mit Vor behalt, daß der Scheriff oder Coroner nicht berechtigt sein soll zu Pfandgeld, ausser in den Fällen wenn ein Verkauf des Ei genthums Statt finden sollte. Abjchnitt 2. Daß in allen Fällen wo Län dereien, Wohnhäuser oder Erbschafrö- Eigenthum sollte zuvor mit Beschlag be legt worden sein und verurtheilt oder aus gesetzt worden sein, in Kraft von einigem Writ von siere facias und in allen Fällen wo einige Ländereien, Wohnhäuser oder Erbschafts-Eigenthum sollte in Beschlag genommen oder nachher in Beschlag ge. nommen werden durch Kraft von einigem Writ von Levari facias, so soll es die Pflicht des Scheriffs oder Coroner sein, ehe er vorersagtes Eigenthum zum Ver- in Verfolg von einigem Writ der für den Endzweck herausgenom- Verfolg von solchem v..°" facias, zwölf gute und gesetzmäßige Männer aus seinem Gerichts bezirk vorzuladen, welche zuerst beeidigt betheuren solleu und diese sollen eine Schätzung oder Abschätzung von solchem Eigenthum machen, als in dem erstem Ab schnitt dieser Akte angegeben ist. Abschnitt 2. Daß in allen Fällen von (-igenthum auf Lebenszeit oder für eine Zeit von Jahren, auf einigen Ländereien, Wohnhauser oder Erbschafts-Eigenthum haften und ist oder soll mit Beschlag be legt worden sein, in Kraft von einem Writ oder Execution, so soll es die Pflicht des Scheriffs oder Coroners sein, ehe er dazu schreitet dasselbe öffentlich anzuzeigen, daß er es verkaufen wolle, zwölf gute und ge setzmäßige Männer aus seinem Gerichts bezirk zusammen zu laden, welche nachdem sie vorher gehörig eingeschworen oder be theuert haben, eine aufrichtige Schätzung machen sollen von demselben, und wenn solches Eigenthum auf Lebenzciten, oder auf eine Zeit von Jahren, wie vorersagt, nachdem dasselbe bekannt gemacht und zum Verkauf angeboten auf öffentlicher Vendue oder Ausruf, den Gesetzen der Republik gemäß, und dasselbe könnte nicht für den Betrag von zwei Drittheilen oder mehr als die Schätzung oder Abschätzung gemacht ist, wie vorersagt, beträgt, im Preise holen, so soll der Scheriff oder Co roner gehörigermaßen Return davon ma chen, und hierauf alle fernere Nerhand lungcn von dem Verkauf erjagtes Eigen thums soll auf ein Jahr zurück geschoben werden, vom Tage an als der Return auf erjagten Writ von Execution ist ausgefer tigt worden. Abschnittet. Daß in allen Fällen wo persönliches Eigenthum mit Erecutionen sollte belegt werden, in Kraft von einigem Writ von fieri facias, ergangen aus eini ger Court von Common Pleas in dieser Republik, oder durch Kraft einiger Exe kution ergangen von einigem Friedensrich ter, soll es die Pflicht von dem Beamten sein, an welchen der Writ gerichtet ist, wenn der Schuldner deßhalb Ansuchung macht, drei respektable Freehalter oder Bürger von der Nachbarschaft vorzuladen die, wenn sie gehörig eingeschivoren oder betheuert sind oder haben, durch ersagten Beamten, das persönliche Eigenthum wie vorersagt zu schätzen und abzuschätzen, welche Abschätzung, unterschrieben von den Abschätzern, zusammen mit einer Liste von dem Eigenthum, welches in Execution genommen ist. dem Return an ersagten Writ beigefügt werden soll; und im Fall ersagtes persönliche Eigenthum, oder ei niger Theil davon, könnte nicht sür zwei Drittheile des Betrags ersagter Schätzung oder Abschätzung, bei einer öffentlichen Vendue verkauft werden, oder nicht so viel holen, so soll dem KlägerNachricht gegeben werden oder den Klägern, ihm ihr oder ihren Agenten oder Sachwaltern, zufolge der Verordnung des ersten Abschnitts von dieser Akte, daß sodann der Verkauf von solchem Eigenthum aufgeschoben sein soll für den Zeitraum von zwölf Monaten von jenem Dato. Mit Vorbehalt: Daß ersagter Beklagter oder Beklagte soll aus fertigen und den Scheriff oder Coronet oder Constabler ein Bond einhändigen, mit einem oder mehreren hinlänglichen Sicherheiten mit einer Strafauflegung von doppelt dem Betrag von ersagter Schätzung oder Abschätzung, berechnet für die getreue Erfüllung daß er vorkommen und ersagtes persönliche Eigenthum auf geben werde, nach dem Ablauf des ersagten Aufschubs der Execution zu dem eigent lichen Scheriff, Coroner oder Constabler oder seinem Nachfolger im Amte, in der selben Ordnung und Verhältniß (billige Abnutzung und Beschädigung erlaubend,) als wenn dasselbe zum Verkauf ausgebo ten wurde oder anderes persönliches Ei genthum, von gleichem Werthe nur in gleicher guter Ordnung, festgesetzt in der Art wie vorersagt, oder wenn dies verfehlt werden sollte, für den Betrag der Bezah lung von der Abschätzung, mit Interessen und Kosten, oder den Betrag der Schuld, Interessen und Kosten, oder den Betrag der Schuld. Interessen und Kosten, für welche der Beschlag gelegt ward ; und auf die Execution und Ueberlieferung von sol chen Bond, soll das erlangte persönliche Vermögen zurückgegeben werden in die Hände des ersagten Beklagten. Mit Vor behalt : Daß nichts in dieser Akte enthal tene soll so ausgelegt werden, einigen Jud gement Creditor oder Creditoren zu ver hindern, das Eigenthum von einigem Schuldnern den Verkauf zu einiger Zeit auszusetzen, und so oft es oder sie mögen rathsam erachtet, nachdem es einmal zum Verkauf ausgeboten worden ist als vorer sagt, wenn alle Kosten darauf bezahlt werden, die in solchem Falle daraus enste hen ausgenommen die Zeit.zu welcher sol cher Verkauf mag erfolgen, den Anord nungen dieser Akte gemäß, welche Kosten aus dem Erlös bezahlt werden, wie in an dern Fällen. Abschnitt 5. Daß ehe einige Person be rechtigt sein soll zu einer Aussetzung von Execution an liegendem Eigenthum, wo rauf Beschlag gelegt ist. so soll er die Interessen auf die Schuld bezahlen, und die Interessen welche fällig sind an frühe re Ansprüche darauf, und soll alle Grund renten und städtische Forderungen, welche an das Eigenthum zu fordern sind, unter würfig zu Judgment, abtragen, und soll halbjährlich, während der entstehende In teressen an Judgements und entstehende Grundrenten bezahlen. James Ross Snowden, Sprecher des Hauses der Repräsentanten. Johu Strohm, Sprecher des Senats. Genehmigt, den sechszehnten Tag im July. im Jahre des Herrn, ein tausend acht hundert und zwei und vierzig. David N. Porter. Kapitel von Neuigkeiten. Die Anzahl der Menschen die zu christlichen Kirchen gehören, auf den Sandwichs Inseln, beträgt 1i),21 tl, welches beinahe ein Fünftheil der ganzen Bevölkerung ist. D>e Zahl der neu Aufgenommenen während dem Zahre welches mit dem letzten Isten Juni endete, betrug 244(1 Zahl der Schulkinder 18 bis 19 Tausend. Der König hat sich kürzlich der MässigkeitS-Gejcll schast angeschlossen. Zn der Gegend von St. Louis sollen die Wälder mit wilden Tauben angefüllt sein, die den Jägern viel Vergnügen gewähren und eine gute Beute abgeben. Bei unS sieht man fast gar keine. Das Boston Transcript sagt: „Das Land am Missouri, L'Eauaui Court, ist beinahe ganz leer von Holz. Die Flußbetten sind schmal und der Boden besteht fast durchgängig aus hohen felsigten Wiesen. Dies offene entblößte Land ist zu Zeiten, so weit das Auge reicht, nach al len Richtungen mit lebendigen Büffeln bedeckt. Es ist geschätzt daß oft fünfzehn bis zwanzig Tausend in einer «Lchar gesehen wurden.'« Tod in der Rirche. -Hr. Richard Berry, ein ältliches und respektables Mitglied der Baptisten Gemeine zu Schiloh, in Süd Caro lina, starb am 2. Dieses während dem Gottes dienste. Als der alle Herr in die Kirche kam war er völlig gesund, kaum war aber der Got tesdienst begonnen als er zurück sank und kein Lebenszeichen mehr von sich gab. Die Aussuhr von-Silber von Süd Amerika nach Europa, soll gegenwärtig größer sein wie sie zu einiger Zeit war, seit der Trennung der Colonien von Spanien. Wenn nur Nord A merika anch etwas davon bckäine. Sechzig Tausend Thaler in Spezie gingen mit dem letzten Packetboote von Neu 'l)ork nach der Bank von Canada. Der Belauf der Zölle, welche während dem Jahre 1841 im Hafen von Neu Pork einge nommen wurden, betrug K 10,140,035 99. In den ersten drei Vierteln deS ZahrS 1842 betrug derselbe H 9,911,387 23. Ueber zehn Tausend Fässer Mehl kamen in der vorletzten Woche auf der Eisenbahn von Albany in Boston an. Drei Bären, nämlich eine Bärin und zwei ihrer Jungen, wurden kürzlich nahe St.Zohns in Neu Providenee, gefangen. Job Eastman, Esq., ist jetzt Stadtschreiber zu Norway, in Maine, in dein ehrwürdigen Alter von 91 Jahren. Er war ein glaubhaf ter Diener und der besondere Rath gibt ihm den Vorzug und hält ihm lieber einen Assistent als daß er ihn wegen Unfähigkeit absetzt. John Quincy Adams ist einstimmig für die Wiedererwählung in den Congreß ernannt von den Whigs von Norfolk Distrikt, Massachu setts. Das Stimmen geschah laut und frei willig. Der Schooner Hannah verunglückte neulich in einem heftigen Sturme auf dem Erik See und Alle am Bord sollen ertrunken sein. Bei einer Lagerversammlung die in vorletz ter Woche nahe bei Cineinnati gehalten wurde, war ein Prediger eifrig in der Rede begriffen, als er plötzlich niederfiel und todt war. Ein Blutgefäß war zersprungen. TeraS ist daran einen Traktat mit den In- dianern al'zuschliessci» die an dessen Grenzen wohnen die Cam.inches mit eingeschlossen. Ein großes Lager von Milleriten ist jetzt bei Nord Salem in Massachusetts versammelt, welches von Personen aus allen Gegenden zahl reich besucht wird. Zwei Indianer vom Chocktaw Stamme du» ellirten sich kürzlich in Rapides Parisch, in Lo uisiana. Die Waffen waren Büchsen; die Mündungen hielten sie sich einander 0 Zoll von der Brust und bei dem Lchiessen, welche» auf ein gegebenes Zeichen geschah, stürzten beide todt nieder. Eine Zeitung von Portland, Maine, erzählt von einem Bären, welcher 40V Pfund wog und kürzlich in jener Stadt auf den Markt gebracht wurde. Die Anzahl der Personen im Neuyorker Ar menhause beträgt 2,677 ; in, Gefängniß II3V; zusammen 3,815. Unten im Osten lebt ein Mädchen die so sau er ist dass demjenigen der sie küßt hernach der Essig süß schmeckt. Frecher Atord. — Die Mobile Ehronirle vom I. Dieses meldet, daß ein höchst kaltblüti ger Mord am Bord des DampfbootS Cane« brake am Tage vorher verübt wurde. Ein I taliener Namens John Mark, ging ohne ein Wort zu sagen zu einem W. A. Stark, einen Herrn von Greene Cauntv, Alabama, zog eine Pistole heraus und erschoß ihn. Kein Wort war zwischen beiden gewechselt auch war keine Ursache bekannt die Mark zu dieser schrecklichen That verleitete. Clark starb augenblicklich. Mark versuchte nachher den Barkieper des Boo tes zu schiessen, der sich aber in ein Zimmer flüchtete und dasselbe verschloß. Bei der An kunft zu Cahawba wurden die Ueberreste von Clark begraben und Mark dem Scheriff von Dallas tzaunty übergeben. Todesfalle in eine»» Brunnen.^ Ein höchst bedaurenswertheö Unglück ereignete sich in Erawford Eaunty,Ohio,am 29.Septem« ber, welches drei Menschen daS Leben kostete. Ein Hr. AugustuS Machold stieg herab in ei nen Brunnen den er gegraben hatte, und ehe er den Boden erreicht hatte verlor er durch den Dunst die Besinnung. Seine Frau lief gleich zu einem nahen Nachbar und rief einen gewis sen C. Jacob zur Hülse, der sogleich in den Brunnen stieg und auf dieselbe Art erstickt wurde. Hr. Charles Lcheller stieg danach her unter und hatte dasselbe Schicksal. Sein Va ter Georg Scheller stieg dann zur Hülfe herab und fiel, ebenfalls bewußtlos. Der Brunnen wurde dann durch Feuer vom verderblichen Gas gereinigt und die Körper herausgenommen. Alle Anstrengungen wurden gemacht dieselben wider zu beleben, aber Alle waren todt, ausge nommen der jüngere Scheller, der sich wieder erholte. Zu Warschau in Polen, sind im Jahr 1841 400 Israeliten von« jüdischen Glauben abge fallen. Die meisten wurden eatholisch.
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