Lomlc Neuigkeiten. Harrisbuoq, vonnerstag. Dezember 4873. Neue Anzeigen.- Folgende neue An zeigen erscheinen ln der heutlgcn „TlaatS- Zeltung", aufweiche wir unsere Leser aufmerk- Kirchliche Anzeige-Vorstand. Dankadstallung—Zeil. Große Mililär-Concerte-Mlisikchor. K,ne Stelle gesucht.—Ein gewandter B äcker sucht eine Stelle. Nähere zu pifah ren tn dieser Office. Tod eines Schuldirektor. - Hr. John Laurie, Mitglied drr Schulbehörbe tn her 7. Ward, starb plötzlich am Montag Morgen in seiner Wohnung am Herzschlag. Hierher geschaut! Geld, Gels!' Germania Bau- nd Spar-Ver ein No. 2.—Am Samstag Abend, den 13. Dez., wird in obigem Verein wiederum Gel ersteigert. Kauflustige sind brstcnS eingeladen. Kein Gotteoicust.-Wlr sind r,sucht worden anzuzeigen, daß am nächsten Sonnlag kein Gottesdienst in der teutschen Luih. ZionS Kirche allhier stattfinden wird. Datikabskattilttg. Hrn. George Schlosser von LinglcStowu, und Hrn. P e er Ka ffenberger von MarpSvillr rrstat tcn wir unsern verbindlichsten Dank für die scharmanilGtschenke, welche sie uns überreichten. Gute Schützen.—Die Hrricn John Essig und Christian C. Schweitzer Jagd, und'brachtcn 47 Rebhühner als Beute nach Hause.—Bull für unsre Schützen. An die Mitglieder drS Germania Bau- und Spar Vereins.-DrnMit g'icbcrn de obigen Vereins bienc zur Nachricht, daß am Samstag drn 27sten Drzrmbcr die No minalionen drr vrischicdentn Veamicn dieses Kener an den Stahlwerken.—Der Maschincnschop an drn Stahlwirkrn zu Baldwin wurde am letzte Sonntag Morgen gänzlich durch Feurr zcistoit. DaS Feuer scheint nahe dem Dampslessrl entstanden zu sein. DrrSchop war rin Framegebäudr. Die Maschinerie ist total rilinirl, und ter Verlust auf Tlo 000 bis chi2,vv) geschätzt. Eine neue Stadthalle.—Hareisburg Mrhrerc Baupläne sollen dem Stadtralh bei der nächsten Sitzung vorgelegt werden. Die Halle soll entweder an drr Stelle der abgebrannten Staats-Druckerei oder auf dem Nesirvoirgrund dinier dem Kapitolium errichtrt erden. Hr. Singcrlv verlangt cho,oi?l> für den Grund. Todt im Betr gefniide.—Dr. W. A.Marlin, ei jungrr und allgrmrin gcachtrter Arzt, wohnhaft in Baldwin unterhalb dieser Statt, wurde am Sonntag Morgen todt in seinem Brtt gefunden. Da rr AdrndS zuvor an Ncuralgia litt, so glaubt man, das, er eine Dosis Morphin und Ehioral nahm, um die Schmerzen zu linder, jedoch die Dosis z stark inachic, was siinc Tod virnisachle. Ein usus Bäckerei.-Wir wir ver nehmen, hat unsrr früherer Nachbar, Hr. I. I. an der Neil Straße ohnwcil der zweiten deut scheu reformirte (früher Pfarrer Brrßlrr'S) Kirche, rröffact, und ist nnn bereii, Kandrn mit Kuchen zu versorge. Er ladet seine grcundc höflichst rin, bc! ihm vorzusprrchrn und ihn mit ihrer Gunst zu brrhrcn. Raufbolde i HarriSbnrg.-Sine Anzabl fremder Raufbolde vo Philadelphia und Baltimore, trafen sich vor einigen Tagen nahe der Sanal-Schlcußc am Fuße der Walnut llraße, wo ßc sich gegenseitig zu verkeule began nen. Einer davon cibirlt eine garstige Wunde an der Hand durch rin Nasinmsscr. llnsrer Polizei gelang es, sechs der Raufbolde einzusau gen, nämlich losepd Steven, Michael M'Gin uiS, John Kelle. J°bn Jones, James Smiih und John Campbell. Am Samstag wurden plötzlicher Tod ine geachteten Vü gerS.—Unsere Stadt wurde am letzten Donnc.'stag nicht wenig Lbrrrascht zu hören, daß Hr. Dav > d McEormick, rin Wohlde kannter und geachteler Bürger, an jrnrm Mor gen plötzlich gestorben sei. Hr. McE. war meh rere Tage abivesend gewesen, und In der vorher gehenden Nächst nach Hause zurückgekehrt. Er schien wohl und munter zu sein als er sich zu Bette begab. AIS aber seine Gattin um etwa 4 Uhr MorgrnS srwachte, fand sie ihn schwer athmend auf dem Bette sitzen. Schnell sandte man für einen Arzt, allrin noch che dies kaäi. war Hr. McEormick brrclts eine Leichr. Mit seiner Familie kannte er nicht mehr sprechen, und starb ruhlg und gelassen. Dir Verstorbene betrieb seit vielen lahren den Kohlenhandel, und war allgemein billebt und geachtet. Ein bcvorstehender Genuß.—Wie hatien am Dienstag da'Vergnügen, Hrn. Schultz, den reisenden Barnten de berühm ten deutschen 4 lten Bataillon Plonier Musik rere Eoneerte gab, denen mit großen Beifall wurde. Wir selbst hörten dasselbe letzte Woche in der Arbeiter-Halle de Hrn. Schlegel In Baltimore spielen; ihre Muss!war cheichst entzückend und unübertrefflich. Es freut n nun, melden zu können, daß da EorpS auch unsre Stadt mit einem Besuche beehren, und heute (Donnerstag). morgen (Freitam) und am Samstag Abend Eoneerte Di Braut'S Halle veranstalten wird.— Elnteltt, 50 Tents für die ordere Sitze, und SS EentS für die übrigen.—Komme, wer fem inen kann.—Siehe Anzeige. Ein sauberer Nachtwächter. Samuel Saietz, ein würdiger Nachkomme sol cher politischer Galgenstricke wir Bill McMullin und Bill Mann in Philadelphia, elcher seit längerrr Zeit von eier Anzahl hiesiger Ge schäftsleuie als Nachtwächter angestellt worden war, bifindit sich in einer schlimmen Patsche. 'Man hatte ihn zwar schon längere Zelt im 'Verdacht, daß rr nicht ganz der Mann sei, wie man ihn empfohlen halte, konnte aber nicht auf die rechte Spur kommen, um den Verdacht zu bestätigen, bis ln letzter Woche, wo man ent deckte, daß er einer der schlauesten und pfiffigste Diebe Ist, daß er nicht allein Diejenigen beraub te, deren Eigenthum er zu bewachin angestrll war, sondern daß er sogar falsche Schlüssel hat te, um dle Schlafzimmer hiesiger Hotel zu be stehlen! Nebst einem Kästchen Juwelen im Werthe von §4OO, daß er vonHrn.MeTracken, inem Blldcrrahmrn-Händler stahl, und in der Wohnung de Saietz gefunden, sowie fal scher Schlüssel, wurden am Samstag nicht we niger denn sechzehn verschiedene Einbrecher-In strumente bei ihm orgefunden! Gewiß, ein sehr zuverlässiger Nachtwächter ist tiefer Saietz z ist her passender für da Zuchthaus, als für Bewachung andrer Leute Eigenthum.—Saietz ist jetzt hinter Schloß und Riegel. Muß brummen.-Samuel Saietz.er wachsame Nachtwächte, wurde am Montag nach der lail gebracht, da er keine P4SOO Bürg schast leisten konnte. —Wo sind seine Freunde, Bill Mann und 811 l MeMullen. So gebt .—DieArdeiteran dinSiah!- werke, nicht genug daß man ihrin Lohn her unter setzte, sind nun auch g-zwungen, ihre Brocericn in dem Laden der Compagnie zur Hälfte de Lohne anzunehmen! So geht e Schritt für Schritt Weiler; die Reichen müssen doch stimmt man immer wird für dieselben Monopolisten! Austreten eines tüchtigen Be amten.-Hr. Jos. H. NiSlep, während den Irtzicn sechs Jahren Proihonol.ir diese Eon!', wclches Amt er zur allgtineincn Zu friedenheit de Publikum vciwullcie, legie in letzter Woche dasselbe nieder, indem sei Nach folger, Dr. Ger, der neue Proihonotar, in das selbe eingeschworen wurde. Schade, daß wir nicht immer selche tüchtige Beamten wie Hr. NiSlep haben. Geschah ihm recht. Während rin gewisser W. T. Solomon, Agent eines Wholc sale-GeschäftS in Philadelphia letzten Mittwoch Abend die Dritte Steaße allhier entlang ging, ier „hellie eS sich, daß Solomon eine Dame auf bcm Troiloir beleidigt halte, in Folge dessen er von der' Gatten zusammengeschlagen wurde. Wenn dieß dcr Fall ist, so geschah cS dcm Phi muischt" zu weiden. ES wird immer schöner. Nebst Mordthaten, nehmen jetzt auch Räublrrirn, Diebstähle, Einbiüchc u. dgl. immer mehr zu. mißhandelten, sondii ihn auch noch um etwa 'AS 00bcraubtln. Ein Neger, Namens Hannibal Davis, vir- Nro. Sicher jibracht. Ren, doch diese sind genug. ES scheint, als ob tic Menschheit täglich tiefte in den Pfahl das Vir-erbenS sinke, trotz aller Madnungen zum Gutcn. Die Suppen-Anstalt.—Wir mridrn mit großem Vergnügen da Errichten riiier so der Stadl zu vcrtbeiien. Die Anstalt wurde iheilt wurde. Diisrlbc ist an der Ecke dcr unter der Leitung teS Hrn. H. Ein mon 0 He. Franz Schnstrr, drsscn wodltläligc Absichten i Bezug der Suppenanstalt wir bc nebst drei Thaler tu Geld an nolhtürfligr Fa milien. Etwa 150 Appiitanteii hatten sich an jenein Morgen an dem GeschaflSloial des Hrn. Schnstrr (Ecke dcr Walnul und Canal Straße) ringcinndcn. ES sollt 6,00 0 Laibe Brod, (etwa 200 Laibe per Tag,) dreißig Tage lang von Hrn. S. vertheilt wrrdcn. AbschiedSprcdigtdcS Ehrl. Pa stor S chall.—Dir druischc Co. Luid. ZionS- Woche nach Deutschland abreiste, zu höeen. Die scheidenden Worte des Hrn. Schall gingen von Herz zu Herzen, und rnilocklrn Vieira drr An wesenden Thränen dir Wihmuid. Srine Pre digt war gut durchdacht und trefflich geliefert, und verfehlte nicht, einen bleibenden Eindruck auf Alle zu machen. Er rimahntr sie zum Frieden und zur Licdr, und wünschte Allen und Jedem bin reichsten Segen Gottes. Hr. Schall sprach uns, inrn Brricht Über seine Rcise mitzulheilen, sobald er im allrn Valcrlandr an gelangt sii.—Wir wünschen ihm und seincrga milie rlne recht glückliche Reise, und bestes Wohlergehen in der alten Heimalh, H. ge rd inand gi n d> cr von hicr und seine Gattin begleiten Hrn. Pastor Schall, und gedenken mehrere Monaie in Deutschland zuzu bringen. Auch ihnen wünschen wir eine recht glückliche Reise und baldiges Wiederschin.— Obige lieben Freunde reisten am Mittwoch hier ad und verließen New Zsork am letzten Donner stag. Hr. Schall sowohl wie Hr. gindlcr und deren Frauen haben noch theure Angehörigen in der allen Heimalh wohnen, und bisonberS Jene wird es freuen, ihre liebe Viewandlen aus Amerika drgrüßcn zu könnrn. (Obiger Artikel'war berrilS für Irtzke Nro. bestimmt, mußte aber wrgen Mangrl an Raum bis diese Woche verschoben werden.) VS" Unter den wichtigsten Fragen, die in der neuesten Zrit gelöst worden sind, ist die Hri lung von allrn Krankheiten der Lunge, Brust und Kehle durch 4)r, Aug ustK ö n i g's Hamdur ger Brustthee. g 7. Unsere Moderne Lebensweise führt ei nen körperlichen Zustand herbei, welcher gele gentlicher Erleichterung bedarf. DaS Spstim stopft und erfüllt nur mit Mühe seine Funktio nen. Der Geist spmpatbisirt damit und leidet ebenso wie der Körper unter dem Druck oder geht gar unter. Ilm die Lebenskraft wirter herzustellen, reinige das Spstim reinige da Blut-nimm Ape r' SPi I l en. sGiaSgow (Kp.) Free Preß.s Tod dcS Richter Ilnderwood. Am Montag Abend starb Nichter llndcrwood von der Ver. Staate Distrikt Court in Wa- Ikäthfel Auflösung der Räthsel in Nro. 2i. er „Pa. StaatS-Zeitung": No. f. „Der Staubbach." Keine richtige Auflösung eingeschickt. No?S. „Gänsc-Fede r." Folgende Personen schickten die richtige Auf lösung in r Moritz Fischer, Julius Fischer Har rlsburg; Oswald Heckmann, John Keßler, E. Mntzer, Plltiburg. Nro. lj. O Richter Richt- Rech,, Du Bist Richter und 3 ScinKnech,; Wie Du Mich Richten Wirst, Wird Bot, Dich Richten Auch." Keine richtige Auflosung eingeschickt. Nr, st. „Bekzedub." Auflösung von Hrn. Osw. Heckmann. Job Keßler, E. Mulzer, PittSdurg; Carl Hermann Baltimore, Md.; John A. Jacobs, Phlladel phia. neue Aufgaben aus her f. Seite. Hat refignirt. —Ben. Sickte, Amiri kanischcr Gesandter am Spanischen Hof, bat abgebanlt.—Die Stimmung zwischrn den Bir. Staaten und Spanien scheint ernster werden zu wollen. An einen Krieg zwischen den beiden Mächten glauben ie übrigen noch nicht. WirdereinLoyalertmTrubel' —John Roß, Sekretär der Wasser Commlsston von PittSdurg, wurde am letzten Samstag er haflct und unter HZO.OOO Bürgschaft gcstrllt, well er, anstatt das elfte Gebot genau zu studi ern, andrer Leule Gelder unterschlagen hatte. Briefkasten. Stenbenvllle, O.—Dr. F. Bundschuh. Guitdel) wohnte früher in Aitoona, lst aber jetzt in Strubenville, wo er 20 Arbeiter beschäf tigt. Bullp für ihn. Er soll ein heittre Ka ff o r t n r. Ind. Hr. Charles F. k' ! d> kommt noch n frischer Rekrut anmarschirt. Bravo, Joseph. PittSdurg.— Hr. John Keßler. Bci Gollp ! schon wieder gelnackl, Hanne. Baltlmore, M d.—Hr. C. Hermann.— Auch Sir hatcn'S geiroffrn, Carl. Bravo. Pil tSdu r g. Hr. Jodn A. Jacobs. MilleeSvill c.—Hr. Agent RccS.—sel- Mlll ° n.—Hr. David Hnber. Wir sind ClovcrCrre k,—Hr. N. N. So, so? zeituna" zu bezahlen? Well, wir ve>lt,rcn -Alv.vit an dem Keil, möchten adrr die Bürger von WilliamSburg warnrn, sich vor dirsrm West- P hi labc l p b ia. Hr. Agent Neirutrn, handfeste Mrtzgrimeistcr. Will scrn Sttpda z er weiß immer ie vir! Uhr es ist.—Werdrn Sie baldigst besuchen. Milto n.—Hr. C. Brown.—Haben Ihnen PtttSb u rg.—Hr. Otto Heckmann.—Auch PittSdurg Nro. l. Philadelphia. —Hr. Aeaar Wöener.— Chickie S —Hr. E. Enqwichl.—lst hrsorg'. Philadelphia. MrS. E. Arnold. Thut unö berziich leid, daß Jdr lieber Gatte scr mit ihm werden. Ihre Bitte ist eisülil. Washingtonville, O. Hr. Louis Herman.—Sie sind rlZtt, LoniS. War Fort Wa ne, Ind. He. Agent Hohn hauS. Halloh! noch cn frischer Relrut e M i d d l e s e r. Hr. Georg H. Schäfer.— Gelvkasten. lung" erhalten, dle hierdurch mit Dank bescheinig werde! Isidor Miller, Harrisdurg, §l.oo John Krofft, Noarlng Sveing, . 4.00 Baltimore, Md., W. E. Miper, P 2.00 Geo. gaikenstein, 2.00 Aug. Hrlbing. 2.00 Jacob Grob. 2310 John Köhler, 2.00 Marburg BroS, 2.00 Franz Bopp. 2.00 Christ. Hermana, 2.00 A. Vabt. 2.00 Wm. Buschmann, 200 Jodn Michel, 2.00 Laz. Bernvarl. 500 I. Baurrnschmidt, 2.00 Henrp Dirkrich, 2.00 Christ. Ecke, l. 2.00 wm. Malsch, 2.00 Adam Hocflich, 2.oVCaspar Schneider,2oo Tbrod Holzawee, 4.00 Iheo.Bielsch, 2.00 John Schmidt, 2 001 Franz Mancher, 2.00 Henip Claß, 2M Fried, Gebdarl, 2.00 Chas. Schröder, S.OO Reo. D. Maier, 4,00 G. Piepenbrinle-, 2.00 John Ulrich. 2.00 Grorg Hrintz, 2.00 Fr. W. Bauer, 2.00 Julius Herford, tOO Henrp Schmidt, 2.00 M. Dietrich, I.ZS Michael Bender, Harrisdurg, l.vv Dankabftattnug. wie den Mitgliedern te „Harrisdurg Arbeiter Vereins" ihren verbindlichsten Dank für die zahlreiche Betheiligung an dem Begräbniß ih res entschlafenen Gatten und Vaters, Wi l helmZetl, und bitten um stille Theilnahme. Wittwe Zeil nebst Kinder. Harrisdurg, Dez. t l. 4873—4 t. Kirchliche Anzeige. >! diene hiermit zur Nachricht, daß näch sten Sonntag, de 44. Dezember 4873, Hrrr Pastor Bau erS von Columbia seinen ersten regelmäßigen Gottesdienst in der neu orgrnistrlen deutsch e. protestantischen Kirche zu Mariettr, Laneaster Count, Pa„ halten w'rd. Alle Mitglieder, sowie Solche, welche wünschen sich der Gemeinde anzuschließen, sind hoflichst ingeladen zu erscheinen. Ans ng d-S Gottesdienstes Nachmittag um 2Ubr Der Kirchen-Vorstand. Maeietta. Pa.. De,, 11. 4873-4. Nur zwei große -IMMr-Concerte und eiil AbschiedS-Concert dsS M llfik - Chors des Ilten Deutschen (Hessischen) Pionier-Bataillon ans Mainz am Rhein, Brant's Halle am Donnerstag, den ll.Dec. Freitag, den IL.Dec.'? Kbschieds-Concert am ' Samstag Abend, 13. December. Eintritt: reservirte Sitze 50 Cts. Die übrigen Sihe der Hlle2S Et. Anfang um 8 Uhr Abends. Harrisdurg, Drr. 11, lB7Z>—lt. Die Constitution. Die ee Constitution, von der Consticutionellen Conven tion den Bürgern dieses Staates zu ihrer Genehmigung oder Ver werfung vorgeschlagen. Veröffentlicht aus Befehl te Staat- Sekretäre, ln Wemäßhrll der 4ten Kectlon elneS Gesetze der StaatS- Legislatur, bellteltt „Eln Gesetz, welches die Uerusung einer Cunven twn, um dle Constltullon zu verbes sern, verordnet." qenehmlat am Ilten Tage de Bprll, X. I)., 4872. Einlritung. Wir. da Volk dieses StaatrS Pcnnsvlva nicn, dankbar dem Allmächtigen Gott sürrtle tlon. Artikel 1. EigcnchulnS und Rufes und des Streikn/nach Sectio 2. Alle Gewalt ist dem Volke eigen, und alle freie Regierungen sind durch Frieden, seine Sicherheit und Wohlfahrt eingc setzt. Zur Förderung dieser Endziele hat es ie dcrzeit ein unveräußerliches nd unumstößliches Recht, seine Regierung in solcher Weise, wie e für angcmcssen vesindct, zu ändern, rcforniircn Sectio 3. Alle Menschen haben ein naiürliches und unumstößliches Recht, den All mächtigen lslott nach dcn Eingebungen ihres ei richten oder zn unterstützen, irgend eine Geistlichkeit gegen seine Einwilligung zu unter halben, menschliche Autorität kann r> erklärt werdend irgend 0 Vertrauens- öder einträgliches Amt oder Stellung in diesem Siaale z bekleide. io n 5. Wahlen zn verhindern. Sectio 6. Mit dcr Jur Prozeßfüh rnng soll eS bisher gcbattm werden nd lung der Gedanken und Meinungen ist eines dcr unschätzbaren Reckte dcr Menschen, und je dem Kläger nierschriebc, bekräftigt sein müs sen, ausgestellt werde. Section 0. Eriminalklagcn 'und die Ursache r Beschuldigungen gegen ihn zu verlangen, sich dcn Zeugen gegenüber zu stel lc zu fti crimiiialiter erfahren werde, auSgcnoinme in Fällen, welche in dcr Land- oder Seemacht, oder in der Miliz, wen im activen Dienst i Zeiten des Kriegs oder öffentlicher Gefahr, vor komme, oder durch Erlaubniß des GenchiS mand soll wegen desselben Vergehens zweimal der Gefahr an Leib und Leben ausgesetzt wer de, auch soll kein Privat Eigenthum ohne die Autorität des Gesetzes, und ohne vorerst ge machte oder zugesicherte Entschädigung, gcnom- Sectio 4t. Alle Gerichte sollen offen sein, und Jedermann soll für ihm zugefügte Schädigung an seinen Ländereicn, Gütern, Person oder Ruf auf gehörige gesetzliche Weise Abhülfe haben und ihm Recht und Gerechtigkeit ohne Verkauf, Verweigerung oder Verzögerung zu Theil werden. Klage können gegen dcn Staat in solcher Weise, i solchen Gerichtshö fen und in solchen Fällen, als die Legislatur dcn. Sectio 42. Tie Macht, Gesetze zu ist wer maßung vorhanden ist,' und das des Hadeas Corpus Befehls soll nicht suspen dirt werden, es sei den, daß in Fällen von Rc bellion oder feindliche Einfall es die öffentliche Sicherheit erheischen mag. S !o 46? Die Person eines Schuld ners soll, wenn kein starker Verdacht des Be trugs vorliegt, nicht im Gefängniß zurückge halten werden, nachdem er in solcher Weise, wie cS da Gesetz vorschreibt, sein Vcsitzihuni zum Besten seiner Gläubiger ausgeliefert hat. Section 47. Kein llx b'actn Ge setz noch legend ein Gesetz, welches die Verbiud iichkeit eine ContraktcS beeinträchtigt oder ir gend eine Bewilligung spezieller Privilegien oder Gerechtsame unwiderruflich macht, soll passirt ' sll ch i Sectio 40. Die gerichtliche llcbcrfllh rung soll keine Schändung des Missethäters sind, ausgenommen bei dessen Lebzeiten, keine Ver fallnng seines Eigenthums an den Staat nach sich ziehen; das Besitzthum solcher Personen, die sich selbst das Leben nehmen, soll wie bci na türlichen Todesfällen vererben oder übergehen, und wenn irgend eine Person zufällig getödtet wird, soll auS'diesenl Grunde keine Verwirkung erfolgen. Sectio 20. Di Bürger haben in Recht sich tn friedlicher Weise für ihre Gemein wahl zu ersammeln und sich an die mit der RegierungSgewall Bekltideie um Abhülfe, ih rer Beschwerde oder wegen anderer geeigneten Zwecke ermittelst Gesuchs, Adresse oder Re monstration zu enden. SectionZ2l. Da Recht der Bürger zu ihrer eigenen und des Staates Vertheidigung Waffen , tragen, soll nicht in Frage gestellt ttbe. Ser tlon 22. K.in stehende Heer 101 l in gitedenszeilen dne Bewilligung tee Legislatur linteidalieil erden und da Militär soll tn allen Fällen und jederzeit der bürgeiiichen Ge mal, strenge unleegeordact sein. SerNon 23. Kein Sottet soll in auf längere Dauer, als so lange der Ernannte sich gut deträgt, zuiäftig ist. Section 25. Die AuSwandeiung au dcm Staat soll nicht erboten sein. lttzlich bleiben soll. Artikel 2. Die Legislatur. Sektion 4. Di gesetzgebende Gewalt deStaate soll einer Legislatur etliche lein, weiche au dem Senal und dem Repräsrntan trnhause bestehen soll. Section 2. Mitglieder der Staats-Le gisiatur sollen jcoeS zweite Jahr durch ein- all gemeine Wahl gewählt t>r-en. Ihr AmtSier mtn soll am eisten Tag- des nächsten Dezember nach ihrer Erwähtung beginnen. Wenn je in einem der beiden Häuser eine Vakanz „„teilt, soll der präsidtrendc Beamte desselben einen c fehl zur Abhaltung einer Wahl, um die Vakanz für den Rest de Termin wieder zu besetzen, erlassen. , . , Sectio 3. Senatoren sollen für die Dauer von ie, Jabrcn und Repiasenionien für die Dauer von zwei Jahren crwabtt weiden. Sicli ° n 4, Die Staats Legislatur soll sich um 42 llh, Mittag am eisten Dienstag de Januar ein, jiden zweiten JaitriS unv zu anderen Zeilen, wenn von dem Gouoernrur deiuseit, eisamm-w, soll aber keine „tagte jährliche Session nach dem Jahre „ tanseno, acht hundert und achiundsiedenzig hatten. Tritt während einer Pause zwischen zwei s.ssionen in rem Amte „niS Senators dir Beer igten Staaten von diesem Staate eine'Vaka., „n, dann soll der Gouoerneur die deiden Häuser mittelst einer Proeiawaiion mit einer s-chSzig Taae nichl übe,steigenden Feist „beruf,, um bitseldr auszufüllen. srction 5, Senalo>en solle wenigsten fünfundzwanzig Jahre a und Repräsentanten cwundzwanjig Jahre gii sein. Sie sollen vier Jahre Bürger und Bewohner de Staate und während eine Jahre vor ihrer Wahl Bewoh nee ihre rrspeceivcn DistriclS (wenn nichl in öffenttichin G-ichäsicn der Vereinigten Staaten ooer de Staate abwesend) gewesen sein, und sollen tn ihre irspeeliorn vist'icien wahrend ihrer AmtSdauer wohnen. „ section 6. Kein Senator odtr Ripra scntant soll, während der Dauer für welche er erwähll geworden sein wiid, zu irgend einem dürgeelichen Amte diete Staate ernannt wer den und kein Congiißmitgiied oder Niemand, welcher irgend ein Ami (ausgenommen Rechts anwalt und in drr Miliz) dcr Vereinigten Staaten oder diese SlaattS delliidil, seil währen? ftiner AmtSdauer ein Mitglied dcr beiden Häuser sein. Srclion 7. Niemand, ter von letzl an der llitttrschlagung öffentlicher Gelder, dcr Bc ftechiing, te MeineirS oder andcrir cdrioser Verbrechen überführt worden sein wird, soll zur SiaaiS Legislatur ciwädibar oder defähigt sein rin Vertraue- oder bezahltes Amt in diesem Staate zu bekleiden. Seclion 8. Die Mitglieder dcr SiaaiS Legislatur sollen solche Gehalte und Mliicngci der für regelmäßige und spezielle Sessionen empfangen, wie durch da Gesrtz bestimm! wer ben wird, und auch leine andere Vergütung, ob nun für Eomite- oder sonstige Dienste. Kein Milglied eine der beiden Häuser soll während der Zeitdauer, für weiche er erwählt sein mag, irgend eine Vergrößerung dis GihaltS oder Mriicngiider nach irgend einem, wäbrcno einer solchen Zcildaurr passirien Gesetzen cknprangen. Seclion 0. Der Senat soll det Ansang und Schluß jeder regelmäßigen Session, und zu allen andern Zeiten, wenn es nötdig sein mag. ein, ftiner Milgiicder zum Präsiden! pro tempore erwähle, welcher die Pflichten dr Gouverneur Lieutenant erfüllen soll, in irgend eine, Falle dcr Abwesenheit oder Unfähigkeit je Beamten, und wenn dcsagtiS Amt de Gouve'ncur Lieutenant rrletigl sei wird. Da Haus der Rcpiäseniantcn soll rini seiner Mitglieder zum Sprcchrr erwählen. Jedes Haus soll seine andern Beamten wädle und über die Wahl und Befähigungen seiner Mii glicder entscheiden. Seclion 40. Eine Mehrheit einrS jeden Hause soll rin Quorum diioen, adcr eine klei neec Zahl darf sich von T>a zu Tag Verlage und die Aw-srh-it adwcscndcr Milglicoer Section 11. Ein jedes HauS soll Macht haben, die Regeln ftiner Verhandlungen zu drstimmen und seine Mitglieder oder andere Personen wegen Veeachiung oder unordeniiichrn Betrugen zu bestrafe, seinen Maßregeln Ge boisam zu erzwingen, seine Mitglieder gegen Gewaltthätigkeit odie NcstechungSan-rdtrlcn oder Prioaldcciaslussung zu deschüpcii und mit der Zustimmung von et Dritiheilen ein Mit giied auszustoßen, aber nicht zum zwriten Mai aus demselben Grunde, und soll alle andere, für die Legislatur eines freien SlaaleS noth wendige Gewalt besitzen. Ein wegen Beliech lichleit ausgestoßenes Mitglied soll hinsürrer weder in das eine noch in das andere Haus eiwähldar sein, und Bestrafung, wegen Verach tung und unordentlichen Betragens, soll eine Anklage wegen beffelden'Vergehen nichl ver hindern. Sektion 42. Jede Hau soll ein Jone na! ftiner Verhandlungen führen und dasselbe von Zeit zu Zeit veröffentlichen, mit Ausnahme solcher Theile,, ich Geheimhaltung erheischen, und die Ja und Nein ter Mitglieder der ir gend eine Frage sollen auf Wunsch von irgend zwei derselben in dcm Journal eingetragen wer den. Section 43. Die Sitzungen eines jeden Hauses und der Comites des Ganzen sollen offen sein, e sei den daß das Geschäft seiner Natur nach geheim gcnalten werden sollte. Section 44. Keines dir Häuser soll ohne Einwilligung des andern sich aus mehr als trei Tage vertagen, and auch nach keinem andern Ort, al dcm, an wilchem die beiden Häufer in Sitzung sein werden. Section 45. Die Mitglieder der Staats Legislatur sollen tn allen Fällen, ausgenommen Verrath, Verbrechen, Verletzung ihres AmtSei teS und griedensbiuches, während ihrer An wesenheit tn den Sitzungen ihrer rrspecilven Häuser und auf dem Wege nach und von den selben gegen Verhaftung dewadrl sein, und we gen irgend einer Rede oder Debatte in irgend einem der Heide Häuser, sollen sie an keinem andern Orte zur Rede gestellt werden. Section 46. Dcr Staat soll in sechSzig senatorielle Distriete von compactem und zu sammenstoßendem Areal, so gleich äßlg wie inöglich in der Bevölkerung, getheilt sein und jeder Distiict soll berechtig, sein einen Sena tor zu erwäblen. Ein jedes Countp, welches im Verhältniß ein odrr mehrere Maie so stark devöllert ist, ioll für jede Mal mehr zu einem Senator bircchtigt sein, und zu einem weiteren Senator für eine llebeifchiuß dir Bevölkerung, welcher drei Fünftel des MaaßstadeS übersteigt; aber kein Eounlp soll einen besondern Distriet bilden, es sei denn daß es vier günsiri des Maaßstabes enthält, ausgenommen wo tic an stoßenden Counlies je zu einem oder mehreren Senatoren berechtigt sind, wo dann einem sol chen Eounlv auf weniger als vier Fünftel, und mehr al die Hälfte des Maaßstabes, ein Sena tor zugewiesen werden darf, und kein Sounlp soll getheilt werden, wenn eS nicht zu zwei oder mehrere Senatoren berechtigt ist. Kelne Statt oder Countp soll zu einer besonderen Veeieclnng, weiche den sechsten Theil dcr gan zen Scnalorenzadl übersteigt, drrechttgt sein. Keine Ward.Borougb oder Township soll be! der Bildung eines DifteieiS getheilt werben. Da senatorielle BevöllerungSderhäiinig soll durch die Division der aanzcn Bevölkerung, zahl des Staates durch die Zahl fünfzig de- Die Mitglieder des Re präsentanlendauseS sollen auf die erschicdencn Counties nach einem Verhältniß, welch durch die Division der nach dem allerneuesten Census ter Vereinigten Staate, festgestellten Bevöl keeungszahl de Staate durch zweihundert be stimmt wirb, ertheilt erden. Ein jedes Euittp welchcS weniger als fünfmal diese Pro portion enthält, soll einen Repräsentanten für jede volle Proportion haben, und einen weiteren Repräsentanten, wenn der Ucbeischuß die Häls- I der Propdiativ üdeefteigt. ober jede Coun tp soll wenigstens einen Repräsentanten baden. Jede Countp, welche fünf Proportionen oder metr eaihälr, soll eine Repräsentanten für jede olle Propoetion haben. Jede Stadt, welche rine, einer Proportion gleiche Bevölker ung enthält, soll ihren Theil der dem Countp, in eiche sie liegt, zugewiesenen Repräsen lanien gesondert rwählea. Jede zu mehr al ier Repräsentanten drrechtigie Statt und je de Couni, welche über einhundert tausend Einwohner ha, soll in Diftetete von compac tem und zusammengehörenbem Areal getheilt erden, ein jeher Distrikt soll seinen Theil der Repräsentanten gemäß seiner Bevölkerung er wählen, aber kein Distriet soll mehr al ier Repräsentanten erwähle. Sectio 48. Die Staat Legislatur soll tn tbrer eisten Sitzung nach der Anaahme dieser Constitution, und sosort ach jedem ehn jäbrigen Census der Vereinigten Staat in sc natorielle und repeäsentctiv Distrikte, den V rordnungen der zwei nächstdoistehenden Srclionen gemäß eintheilen. Artikel 3. Gesetzgebung. Sectio 4. ES soll kein Gesetz ander als Blll keine Section ES soll keine Bill, auSgc nominell allgemeine Appropriation Bills, wcl che mehr als einen Gegenstand enthält, passirt werden, weiche dciiilich auf ihrem Titel angege ben sei soll. Section 3. Jede Bill soll ausführlich an drei verschiedenen Tagen in jedem Hause ge lesen werde, alle dazu gestellten Amendements sollen zum Gebranch dcr Mitglieder, ehe end gültig der die Bill abgestimmt wird, gedruckt werden, und keine Bill sott ei Gesetz werden, wenn nicht bei ihrer endgültigen Passirung durch ja und ein darüber abgestimmt wird, die Na mcn dcr dafür und dagegen stimmenden Perso nen sollen im Journal eingetragen und die Mehrheit der zu jedem Hause erwählten Mit glicdcr, als zu Gunsten derselben gestimmt ha ben in demselben vermerkt werden. Section 5. Keinem Bill-Amendement de einen Hauses, soll vo dem ander beige telst ja und ein örgeiionimenes Voium dcr Mehrheit dcr in dasselbe erwählten Mitglieder sollen die und Sect i o 7. Tie Staais-Lcgislaiur soll kein lokales oder spezielles Gesetz passiern, wel ches zur Schaffung, Ausdehnung oder Beein trächligung gesetzlicher Ansprüche ermächtigt. Die Angkleacnhcitcn der Counlies, Städte, Townschips, Wards, Boroughs oder Schul distriktc regelt ; Die Name von Personen oder Plätze um ändert; Tie Ocrilichkeit in Civil- und Criminalfäl lcn verändert; Zum Auslegen, Ocffncn, Verändern oder Unterhatten dcr Wege, Landstraßen, Straße oder AllcvS; Sich auf Fähren oder Brücken, oder die Jn corporirung von Fähr- oder Brücken-Compag nie bezicht, ausgenommen für die Errichtung von Brücken, welche Ströme kreuzen, die die Grenze zwischen diesem und irgend einem an dern Staate bilden; Wege, Tow Areal, Straßen oder AllevS anf^ö^^ Tic Eröffnung und Leitung der Wahlen vcordnct oder das Wahllokal bestimmt oder vcrwgt^ Schuldistrirtc vervndcrt! Aemter errichtet; oder die Macht nd Pflich ten von Beamten in Counties, Siädien, Bo ronghs, TownschipS, Wahl- oder Schuldislric tcn vorschreibt; DaS GcburtS- oder Nachfolgcrecht verein dcrt; der Gerichte, Aidcrmc, Friedensrichter, Shc riffs, EoniniissioncrS, Schiedsrichter, Auditoren, Masters in sta'iflrs':^ Zwecke; de : "'D' , f.^ld Tic Erschaffung von Corporalionen, oder die Amcndirung, Erneuerung oder Ausdehnung deren Charters r Die Bewilligung eines speziellen Vorrechtes dcr cincr Gerechtsame an irgend eine Corpo ration, Gesellschaft oder ein Individuum z Die Berechtigung irgend einer Corporation, Grselischaft, oder eines Individuums zum Le gen eine Bahnschienenweges. Auch soll die General-Assemblp kein solches lokales Gesetz durch theilwciscn spezielle Verordnungen wer den. Auch soll kein Gesetz passirt werden, wel > 44. Keine Bill so/passte, werden, welch einen öffentlichen Mamtenr Diener, Anaestclltcn, Agenien dir Coiriraktoe eine Ertra-Vergütung dewilligt, nachdem bit Dienste geleistet sind oder der Contraet gemach ist, auch soll keine Verwilligung für irgend ei nen Anspruch argen den Staat gemacht er. den, ohne vorhergehende Autorität de Gesetzes. Section 42. Alle in der Legislatur und in anderen RegierungS-DepartementS nöthi gen Schreibmaterialien, Papier und Heizma terial sollen geliefert werten, und soll da Druk ken, Einbinden und Versenden der Gesetze, Protokolle, DepartementSberichtc und alle an derer Drucksache, und da Einbinden wie die Reparatur und Möblirnna dcr zu den Ver sammlungen der Geneiml-Vssimbl und deren CommltteeS benutzten Säle und Zimmer unter Sontrakt geschehen, und soll, derselbe dem billig sten, verantwortlichen Angebot unter solchem Marimumpreis und unter solchen Bestimmun gen zugesprochen erben, wie sie da Gesetz vor schreibt. Kein Mitglied oder Beamter irgend eine RegierungS-DepartementS soll sich an berariigcn Contrakten irgendwie betheiltgen, und alle solche Sontrakt solle von dem Gou ernör, Benerai-Auditor und StaatSschatzmei ster gebilligt eben sein. Seeti 43. Kein Gesetz soll die Amt, zeit irgend eine öffentlichen Beamten verlän gern, noch seine Schall erhöhen ode vemln drrn nach seiner Erwäblung oder Anstellung. Sectio 44, Alle Bill zur Erhedung von Steuern sollen von dem Repräsenianlen- Hause auSgrdrn, allein der Senat mag. le hel anderen Bill Amendlrungen beuoiragen. Sectio >5. Die allgemeine Bewilltg ung Bill 101 l nur ble gewöhnlichen Ausgabe neu jrdc nur rtncn Gegenstand betrifft, gesche hen. Sectio 16. Kein Geld soll au dem Staatsschatz bezahlt eeteu, es sei denn ge setzlich hewtlligt und auf eine von dem dazu de rrchtlgtrn Beamten vuf gesrtzllche Art ausge stellte Anweisung hl. Sectlvn 17. ES sollen Bewilligungen für legend clnc WodltdäligkellS oder Erzieh ungsanstalt. nicht unter undrfchränkter außer für te w ssenschaflliche Ausbltdung von Lehrern für dir öffrntllchrn Schulen die Staa tes in grsrtzltch gegründeten Normalschulrn. anreie Brwilllgungcn w palsiren. Sertl on 18. ES sollen kelne Bewillig ungrn gemacht eidr für darmhrrzigr-, wovl lbätige odrr E,>bungztcke an trgrnd eine Prison oder Gemeinde, noch an irgend ein- Gesrllschafi. außer für Pension oder Entschädig ungrn für geleistrle Militärdienst,. Sectio l!k. Die Gen,ral-Assembl, kann Geldbewilligungen kür Anstallen machen, in welchen Soldat! Wittwen unterbaltea oder auf die von dem Gesetze vorgesehene Wci c ge handhabt zu werde. Se 24. tFencral 'Assenibiv verringert werden, noch soll solche Schuld oder Obligation zurückerstattet werten, aüsicr durch AnSzakwng derselben an das bis zu einer Spezial- Sitzung ziisammcnbcrn sc sein wird, solle nur solchc Gegenstände zu legislativer Verhandlung kommen, welche in der zur Berufung der Sitzung erlassenen Pro klamation des Governor benannt sind. Sectio 26. Jeder Erlaß Beschluß und jede Abstimmung, zu welchen die Zustimmung beider Hänlrr erforderlich sein mag, (die Fra ge der Vertagung ausgenommen) solle dem Governor vcrgcicgt und vo ihm gebilligt wer den, ebe dieselben in Kraft treten ; im Fallt dcr Nichtbillignnq, müssen sie vo zwei Drit theilen beider Häuser, nach den Rrgel und Beschränkungen, welche in Betreff cincr Bill vorgeschrieben sind, vo Nrnci passirt wer den. Sectio 27. Es soll keine Sf ficc für die amtliche Branfstchtigung oder Schätzung irgend eines Handelsartikrls, Fa brikatS oder Waare beibehalte odrr geschaffen werden ; doch rag irgend ein Eounlv oder rine Stadt solchc Beamte ernenne, wenn dazu ge setzlich autorisirt. Section 28. Gesetz, welches die Lage der Hauptstadt des Staates ändert, sott rechtsgültig sein, bis dasselbe dcn bercchti.,te Wählern des Staates tri rinrr ailgrmcmcn Wahl zur Abstimmung vorgelegt, genehmigt und gebilligt ist. Sectio 2!>. Ein Mitglied dcr Gcnc ral'Asscmblv, welches vo irgend einer Gesell schast, Corporation oder Person Geld, Amt, Anstellung, Ernennung, Attest, Belohnung, Werth oder Gennß-Gcgenständc oder andere persönliche Vortheile oder ei darauf bezügliches Versprechen für sich selbst oder für eine andc ren anrrgt, fordert oder empfängt, sei es mittel bar oder nnmitteibar, für srine Stimme oder amtlichen Einfluß, oder Zurückhaltung dtrsel be oder mit dcr ausdrücklichen oder stillschwei genden Voraussetzung, daß seine Stimme oder osstcicUc Handlungsweise irgendwie dadurch beeinflußt werde, oder welches solche Gelder oder welches solche Gelder oder andere Vortheile oder besagte Tinge für einen Anderen i Ai.iegung bringt oder fordert, als die Entschädigung für seine Stimme oder amtlichen Einfluß odrr für Zurückhaltung derselben, oder welches seine timme oder scincn Einfluß in Anbctracht der Zahlung oder des Versprechens solchen Geldes, Portheils an einen Andern abgibt oder zurück hält, soll in der Bedeutung dieser Constitution der Bestechlichkeit schuldig gehalten werden nd sollen die für solche Vergehen vorgesehenen RechtSunfähigkciten und solche Strafen auf sich nehmen müssen, welche von dcm Gesetz bestimmt sind oder in Zuknnkt werden. Sectio 30. Irgend eine Person, weicht, inittelbcr odrr unmittelbar, irgend einem crecutivcn oder richterlichen Beamten oder Mitglied der Menrral.Assemblv Geld, oder Wcrthsachcn, Attest, Vorrecht oder persönlichen Vortheil anbietet, schenkt oder verspricht um ihm bei Vollziehung irgend einer seiner offeitt li'chen oder amtlichen Pflichten zu beeinflussen, soll sich dadurch dcr Bestechlichkeit schuldig machen und in gesetzlich bestimmter Weise de straft werden. . Seetion 31. Das Vergehen dcr corrup icn Veeittflußuiig von Mitgliedern der General- Abibeilung desselben, und irgend eine Beschäftigung oder AuSubung zur Bceinslnng solcher Mitglieder oder Aus ubung zur B-cinstung solcher Mitglieder odrr Beamten, um auf deren offizielle Handlungs weise umzuwirken, soll gesetzlich festgestellt und mit Geldstrafen und Einkerkerung geahndet Section 32. Irgend Jemand mag ge zwungen werden, in einem gesetzliche Verhör oder gerichtlichen Prozeß gegen irgend eine Person, weiche drS Vergehens der Bestechung oder corruptcn Beeinflussung angeklagt sein mag, zu zeugen, und soll ihm nicht gestattet sein au dcr Ursache mit seiner Zeugenaussage zurückzu halten, daß er sich selbst damit anklage oder sich öffentlicher Schmach preisgebe z doch soll eine derartige Zeugenaussage in keinem nachhcri gen gerichlichen Prozeß gegen ihn benutzt wer dcn, es sei denn wegen Meineid beim Abgehen solcher ZeugrnauSsagt; und irgend cinr, eines der im Vorigen benannten Vergehen überwie sene Person, soll-aIS theilweift Bestrafung aus dieser Ursache unfähig sein zur Verwal tung eines Amtes, oder einer Ehrrn-.Vertiau cnS- oder einträglichen Stelle in diesem Slaa- 33. Ein Mitglied, welches i irgend cincr Maßregel oder Bill, welche der Grnrral-Assrmdlv vorgelegt ist oder ln derscl brn drr Entscheidung Harri, ein persönliches odrr Privatinteresse hat, soll diese Umstand dcm Hause, dessen Mitglied er ist, eröffnen und soll über dieselbe nicht abstimmen. Artikel . Die Erekul'lvc. Sekt ton l. Da Ereculiv-Drparimeitt dltsr Staate soll au riurm Govrrnor. Lieut. Governör, StaatS-Sekrrtär, Grurral-Anwalt, Sudltor-Grurral, StaatS-Sibatzmrtster, Se kretär drr lnnerrn Anarlrgenheitcn und eine Suprrlniendrntrn der inneren Angelegenheiten c't. 2. Dir höchste Ereenliv-Gewalt soll de Governor übertragt srl, welcher Sorge zu tragen hat, daß die Gesetze getreulich auSgcsüb'l erbe; er soll an dem Tage der allgemeinen Wahl von len terechllglen Wähler br Staate an dr Plätze, an welchen diese für Rcpresenlanten stimmen, gewähll Weibe. Dir Rcturn einer jede GovernorS-Wahl sollen versiegelt nb ach be Sitz trr Regle, rnng rrsaudt reden, abreMrt an den Präst deute dr Senat, welcher dieselbe im Bet tel der Mitglieder telber Häuser der General- Usscmblv iffnen und deren Inhalt bekannt machen soll. Dle Person, welche dle höchste Sltmmenzabl erhalle soll Governor sei; und die höchste Stlmmenzähl habe, "soö ine dl,selben durch gemeinschaftliche Abstimmung der Mitgllrdrr heiter Häuser zum Bsveruor grwähli wrrdtn. ngerochtcnc Wahle sollru von eine Commillcc, zu erwädlrn von beiden Häusrrn der General-Astemdl, formirt und rrgulirl in einer solchen Art uud Weise, al a Ersetz deftimmen mg, entfchlrdtn erden. See. . Der Eoveenor >Sll teilt Amt während ter Jahren bekleiden, vom brüten Dirnstag de Januar an, der zunächst auf seine Erwähtung folgt, und soll für dr nächstra dar -ustotgrndcn Termin nicht wählbar frtn. Srel. a. Ein Lieutenanl-Bovrrnor soll zur srlbru Zeit in derfrldrn Weise, sur denselben Termin und den nämlichen Bestimmungen unterworfen wie der Governor, gewähll werden; >r so Präsident dr Srnai >rin, doch keine Stimme h-dc. äußre de, Stimmcngletchpeit. See I. ö. eine Kr,so soll zum mir tue Govrrnor oder Lieutenant-Govrrnor wählbar sein, wenn rr nicht ein Burger der rr. Staaten ist, dir da, Alicr von dirißig H-Hrrir erreicht dat. und steten teiner Wahl nächst vorhergebrndr Jahrc Einwohner de Staate, gewesen ist, , sei denn, daß er in öffentlichen Geiaäften der ver. Staaten oder dirsr Staalr, adwcscnd war. Sec t. . Kein Eongreß-Mitglird oder ein Person, welche irgend ein mr untrr den er. Staaün oder Staate inne Hai, soll Seit. 7. ' Der Governor soll Ehef-Eöm mandeur dir Armee und Marine dr Staat und Mtliz sein, ausgenommen, wenn diese tn den aktiven Dienst d.r rr. Staalcn driusen Sect. . Er soll iktilir bcm Btirath und der Zustimmung von Zwei Drittel allrr Mitglieder des Senats einen Siaai. Sekretär omtntrea und anstellen und einen G-neral.nwa>l für s lange, al er > für gut sindil! inen Suvrrtn- für vier durch Gewährung vou Eommisstonen, Schluß drr nächsten SrnalSsttzung außer Kraft Irrten; rr soll da Recht hade, irgend eine a -canz auSjufuüe, welch, während drr Ferien dr Staat IN dcn Armierndr Audllor-Ginriat Siaai,.Saxa>„fler, Seti.iar der tnnire ngrleginheiien odrr Euper,aitndenlen de oßentlichen Unterrichts, tn eine Richirr-Amt ooer in Irgend einem ourch Wahl za dcsrtzenden mir entsteht, weiche er auloiistri ist odrr uuiort stit wrrdin mag, auszutüUen. wenn die va cauz während einer Sitzung de Senat vor kommi. dann soll der Goveinor vor leisen Schlußorrlagunz dem Srnal eine gertgnetc Pri de, irgend einem derartige einem wähldarca Amie, soll eine Person zu ge nannlem Amie bc. ter nächste allgemeinen Wahl gewählt weiden, >S sei denn, daß die Ba der zweiien fotgendea aUgemiinen Wadl'vvig>! nommen werden ,01l ! de, der Verhandlung Uder die Rominalioncu der Emuiive, soll der Senal bri ofteiien Thüren Sitzung baiien, und dei drr drS^Govcn?el'"sou "^r"/" i^" d Rcchl Huten. Sei. Fristen, Siiafmilderungen und Paih°n^/u^d?- wiUige, außer in Fällen von AMiagen g.gri, B-umiea; adrr c soll kein Purdo giivahri. noch ein Unheil gemildert werden, außer aus die schrifMchc Empfehlung de Lieui..Governor, Siaais-Seleelärs, Generai.Anwull und Setrr iärs der inneren Angelegenbeilen oder von irgend Dreien deiseiben, nach genauer Uniersuchung, nach gehöriger öffentlicher Bekanntmachung und in öffentlicher Sitzung i und solche Empfehiuna soll mit den Gründen dafür ausführlich aufgr- Mffret der Offfce des StaalS.SrkrrtarS Seci. 10. Er mag von den Bcawicn de Erccuiiv.Dcvaitemrnls über irgend linrn Gr genstand, welcher sich auf die Pflichten ihrer Arm irr bezicht, schriftliche Auskunft verlangen. Sect. 11. Er soll von Zeit zu Zeil der Gr nerai-Affcmdlv über die Lage dcs Siaa' Bericht erstatte und deren Jnbrirachlnahnie solche Maß- cht n seinem Urlheil für Srct. 12. Er lann bei außeiordentlichrn Geirgrnhtitcn die Genrrai-Affemdl zusammen berufen und im Falle dir beide Häuser in Be zag auf die Zeltler Vertagung sich nicht clnige lönittn, diclrlden d> zu einer solchen Zeit er tagen, als er für xerignet finden mag. jedoch nicht über irr Monaie. Er soll du Recht haben durch Proklamation den Senal zu einer uußrr- Erledigung von Erecutiv.Geschäften See,. iü. Im Falle des Todes, der lieber führung von Staatsverbrechen, der Boesäumniß, zukommen"!'" zur Unsähigkeil der AmlSfubeung de Governor, sollen die Gewalt, die Pflichten und Einkünfte de Amte für den Rest des Amts-Termin oder Govttiw w^'t?' Seet. t. Im Fallc cincr aeanz im Amte de Lieut.-Governor, oder wenn der Lirut.-Go crnor von dem Hause der Repräsentanten in An llagczufland ersitzt werden oder nicht im Stande sein sollte, dcn Pflichten iiinr Amte nachzu kommen, dann sollen die Gewalten, Pflichten und Einkünfte desselben für den Rrst he AmtS-T-r. min oder bis dir Unfähigkeit zur Amtsführung z Sc wrnn sie von demselben genehmigt diesclbe unterzeichnen z wrnn er diesrldr aber nicht grnlhmigt. soll rr flc mit seinen Einwendungen dem Hanse an welchem fle^ausge chcr zu ffnem'Hause erwählten Miigltedrr sich einigen sollten, dir Bill Bill, welche Geldverwllligungrn für bestimmte Zwcckc macht, nicht zu billigen und der Theil der die Theile der Bill, welche von ihm genehmigt sind, sollen das Gesetz sei und der oder die nicht gebilligten Posten sollen nichtig sein, es sei denn, miß diesZheis nach den^ Regeln und Beschränkun- GovernorS - Governor gra! gcn in Betreff der Zulassung von Viwrisru ent scheiden, ausüben, dis ihre Stach folgn stnn. Seit. IS. Der StaatS-Sekrnär soll ein Journal alle Handlungen und Grirtz ' Sekt. IN. Der Sekretär dir inneren Atlgr legiabciten soll alle Macht de Suevioor-Bc nerals ausüben und alle Pflichten desselben er füllrn, solche Abänderungen unterworfen, wie solche da Gesetz orschieidrn mag. Sein De paitmrnt soll umfassen ein Bureau für Indu strie-Statistik nd solche Wichten tn Betreff der Interessen von Eorporationen, Wobllhätlgleiis. Anstalten, Agrizuilur, gadrikation, Mincn, Mi neraliea oder sonstigen Geschäftsinteressen de Staat, wir solchc durch das Gesetz dr De parlimcnt zugcwirsr werdrn. Er soll jährlich und zu solchen anderen Zelte, wie sie da Ge setz vorschreibt, einen Bericht an dir Genrral- Ssstmdly abstatten. Sekt. 20. Der Superintendent des öffentliche Unterrichts soll ac Rrchtc und Wichte dr Suprrinlenbenl-n der öffentlichen Schuir aus üben, unlrrworsen solchen erändrrnnzen, te Srkt. 21. Der Nl-Termin de Sekre sein i der de drei lah und her der drS StaatS-Schatzmeistrr zwct Jbre. Dtrsc Beamten sollen ran dr derechtlgten Wäh lern de Staat bei de allgemrlneii Wahlen gewählt werbe. Keine Person, welche zu de Amt de Auditor.Generals oder Staat. Schatz. rtsterS gewählt lft, soll dircckilgt sein, dasselbe Amt während ztveier aufeinander folgender Ter mine zu brklridrn. ' Srkt. 22. Da gegenwärtig große Siegrl von Prnnshlvanien soll da Siegel de Staat sei. . 2il. ANc Commffstomn sollm l taatSstrgrl geflrgrU nd von lm SovernSr vnlerzeichnet sein.
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