Pennsylvanische Staats zeitung. (Harrisburg, Pa.) 1843-1887, December 11, 1873, Image 3

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    Lomlc Neuigkeiten.
Harrisbuoq,
vonnerstag. Dezember 4873.
Neue Anzeigen.- Folgende neue An
zeigen erscheinen ln der heutlgcn „TlaatS-
Zeltung", aufweiche wir unsere Leser aufmerk-
Kirchliche Anzeige-Vorstand.
Dankadstallung—Zeil.
Große Mililär-Concerte-Mlisikchor.
K,ne Stelle gesucht.—Ein gewandter
B äcker sucht eine Stelle. Nähere zu pifah
ren tn dieser Office.
Tod eines Schuldirektor. - Hr.
John Laurie, Mitglied drr Schulbehörbe tn her
7. Ward, starb plötzlich am Montag Morgen in
seiner Wohnung am Herzschlag.
Hierher geschaut! Geld, Gels!'
Germania Bau- nd Spar-Ver
ein No. 2.—Am Samstag Abend, den 13.
Dez., wird in obigem Verein wiederum Gel
ersteigert. Kauflustige sind brstcnS eingeladen.
Kein Gotteoicust.-Wlr sind r,sucht
worden anzuzeigen, daß am nächsten Sonnlag
kein Gottesdienst in der teutschen Luih.
ZionS Kirche allhier stattfinden wird.
Datikabskattilttg. Hrn. George
Schlosser von LinglcStowu, und Hrn. P e
er Ka ffenberger von MarpSvillr rrstat
tcn wir unsern verbindlichsten Dank für die
scharmanilGtschenke, welche sie uns überreichten.
Gute Schützen.—Die Hrricn John
Essig und Christian C. Schweitzer
Jagd, und'brachtcn 47 Rebhühner als Beute
nach Hause.—Bull für unsre Schützen.
An die Mitglieder drS Germania
Bau- und Spar Vereins.-DrnMit
g'icbcrn de obigen Vereins bienc zur Nachricht,
daß am Samstag drn 27sten Drzrmbcr die No
minalionen drr vrischicdentn Veamicn dieses
Kener an den Stahlwerken.—Der
Maschincnschop an drn Stahlwirkrn zu Baldwin
wurde am letzte Sonntag Morgen gänzlich
durch Feurr zcistoit. DaS Feuer scheint nahe
dem Dampslessrl entstanden zu sein. DrrSchop
war rin Framegebäudr. Die Maschinerie ist
total rilinirl, und ter Verlust auf Tlo 000 bis
chi2,vv) geschätzt.
Eine neue Stadthalle.—Hareisburg
Mrhrerc Baupläne sollen dem Stadtralh bei der
nächsten Sitzung vorgelegt werden. Die Halle
soll entweder an drr Stelle der abgebrannten
Staats-Druckerei oder auf dem Nesirvoirgrund
dinier dem Kapitolium errichtrt erden. Hr.
Singcrlv verlangt cho,oi?l> für den Grund.
Todt im Betr gefniide.—Dr. W.
A.Marlin, ei jungrr und allgrmrin gcachtrter
Arzt, wohnhaft in Baldwin unterhalb dieser
Statt, wurde am Sonntag Morgen todt in
seinem Brtt gefunden. Da rr AdrndS zuvor
an Ncuralgia litt, so glaubt man, das, er eine
Dosis Morphin und Ehioral nahm, um die
Schmerzen zu linder, jedoch die Dosis z stark
inachic, was siinc Tod virnisachle.
Ein usus Bäckerei.-Wir wir ver
nehmen, hat unsrr früherer Nachbar, Hr. I. I.
an der Neil Straße ohnwcil der zweiten deut
scheu reformirte (früher Pfarrer Brrßlrr'S)
Kirche, rröffact, und ist nnn bereii, Kandrn mit
Kuchen zu versorge. Er ladet seine grcundc
höflichst rin, bc! ihm vorzusprrchrn und ihn mit
ihrer Gunst zu brrhrcn.
Raufbolde i HarriSbnrg.-Sine
Anzabl fremder Raufbolde vo Philadelphia
und Baltimore, trafen sich vor einigen Tagen
nahe der Sanal-Schlcußc am Fuße der Walnut
llraße, wo ßc sich gegenseitig zu verkeule began
nen. Einer davon cibirlt eine garstige Wunde
an der Hand durch rin Nasinmsscr. llnsrer
Polizei gelang es, sechs der Raufbolde einzusau
gen, nämlich losepd Steven, Michael M'Gin
uiS, John Kelle. J°bn Jones, James Smiih
und John Campbell. Am Samstag wurden
plötzlicher Tod ine geachteten
Vü gerS.—Unsere Stadt wurde am letzten
Donnc.'stag nicht wenig Lbrrrascht zu hören,
daß Hr. Dav > d McEormick, rin Wohlde
kannter und geachteler Bürger, an jrnrm Mor
gen plötzlich gestorben sei. Hr. McE. war meh
rere Tage abivesend gewesen, und In der vorher
gehenden Nächst nach Hause zurückgekehrt. Er
schien wohl und munter zu sein als er sich zu
Bette begab. AIS aber seine Gattin um etwa
4 Uhr MorgrnS srwachte, fand sie ihn schwer
athmend auf dem Bette sitzen. Schnell sandte
man für einen Arzt, allrin noch che dies kaäi.
war Hr. McEormick brrclts eine Leichr. Mit
seiner Familie kannte er nicht mehr sprechen,
und starb ruhlg und gelassen. Dir Verstorbene
betrieb seit vielen lahren den Kohlenhandel,
und war allgemein billebt und geachtet.
Ein bcvorstehender Genuß.—Wie
hatien am Dienstag da'Vergnügen, Hrn.
Schultz, den reisenden Barnten de berühm
ten deutschen 4 lten Bataillon Plonier Musik
rere Eoneerte gab, denen mit großen Beifall
wurde. Wir selbst hörten dasselbe
letzte Woche in der Arbeiter-Halle de Hrn.
Schlegel In Baltimore spielen; ihre Muss!war
cheichst entzückend und unübertrefflich. Es freut
n nun, melden zu können, daß da EorpS
auch unsre Stadt mit einem Besuche beehren,
und heute (Donnerstag). morgen
(Freitam) und am Samstag Abend
Eoneerte Di Braut'S Halle veranstalten wird.—
Elnteltt, 50 Tents für die ordere Sitze, und
SS EentS für die übrigen.—Komme, wer fem
inen kann.—Siehe Anzeige.
Ein sauberer Nachtwächter.
Samuel Saietz, ein würdiger Nachkomme sol
cher politischer Galgenstricke wir Bill McMullin
und Bill Mann in Philadelphia, elcher seit
längerrr Zeit von eier Anzahl hiesiger Ge
schäftsleuie als Nachtwächter angestellt worden
war, bifindit sich in einer schlimmen Patsche.
'Man hatte ihn zwar schon längere Zelt im
'Verdacht, daß rr nicht ganz der Mann sei,
wie man ihn empfohlen halte, konnte aber nicht
auf die rechte Spur kommen, um den Verdacht
zu bestätigen, bis ln letzter Woche, wo man ent
deckte, daß er einer der schlauesten und pfiffigste
Diebe Ist, daß er nicht allein Diejenigen beraub
te, deren Eigenthum er zu bewachin angestrll
war, sondern daß er sogar falsche Schlüssel hat
te, um dle Schlafzimmer hiesiger Hotel zu be
stehlen! Nebst einem Kästchen Juwelen im
Werthe von §4OO, daß er vonHrn.MeTracken,
inem Blldcrrahmrn-Händler stahl, und in der
Wohnung de Saietz gefunden, sowie fal
scher Schlüssel, wurden am Samstag nicht we
niger denn sechzehn verschiedene Einbrecher-In
strumente bei ihm orgefunden! Gewiß, ein
sehr zuverlässiger Nachtwächter ist tiefer Saietz z
ist her passender für da Zuchthaus, als für
Bewachung andrer Leute Eigenthum.—Saietz
ist jetzt hinter Schloß und Riegel.
Muß brummen.-Samuel Saietz.er
wachsame Nachtwächte, wurde am Montag
nach der lail gebracht, da er keine P4SOO Bürg
schast leisten konnte. —Wo sind seine Freunde,
Bill Mann und 811 l MeMullen.
So gebt .—DieArdeiteran dinSiah!-
werke, nicht genug daß man ihrin Lohn her
unter setzte, sind nun auch g-zwungen, ihre
Brocericn in dem Laden der Compagnie zur
Hälfte de Lohne anzunehmen! So geht e
Schritt für Schritt Weiler; die Reichen müssen
doch stimmt man immer wird für dieselben
Monopolisten!
Austreten eines tüchtigen Be
amten.-Hr. Jos. H. NiSlep, während
den Irtzicn sechs Jahren Proihonol.ir diese
Eon!', wclches Amt er zur allgtineincn Zu
friedenheit de Publikum vciwullcie, legie in
letzter Woche dasselbe nieder, indem sei Nach
folger, Dr. Ger, der neue Proihonotar, in das
selbe eingeschworen wurde. Schade, daß wir
nicht immer selche tüchtige Beamten wie Hr.
NiSlep haben.
Geschah ihm recht. Während rin
gewisser W. T. Solomon, Agent eines Wholc
sale-GeschäftS in Philadelphia letzten Mittwoch
Abend die Dritte Steaße allhier entlang ging,
ier „hellie eS sich, daß Solomon eine Dame auf
bcm Troiloir beleidigt halte, in Folge dessen er
von der' Gatten zusammengeschlagen wurde.
Wenn dieß dcr Fall ist, so geschah cS dcm Phi
muischt" zu weiden.
ES wird immer schöner. Nebst
Mordthaten, nehmen jetzt auch Räublrrirn,
Diebstähle, Einbiüchc u. dgl. immer mehr zu.
mißhandelten, sondii ihn auch noch um etwa
'AS 00bcraubtln.
Ein Neger, Namens Hannibal Davis, vir-
Nro. Sicher jibracht.
Ren, doch diese sind genug. ES scheint, als ob
tic Menschheit täglich tiefte in den Pfahl das
Vir-erbenS sinke, trotz aller Madnungen zum
Gutcn.
Die Suppen-Anstalt.—Wir mridrn
mit großem Vergnügen da Errichten riiier so
der Stadl zu vcrtbeiien. Die Anstalt wurde
iheilt wurde. Diisrlbc ist an der Ecke dcr
unter der Leitung teS Hrn. H. Ein mon 0
He. Franz Schnstrr, drsscn wodltläligc
Absichten i Bezug der Suppenanstalt wir bc
nebst drei Thaler tu Geld an nolhtürfligr Fa
milien. Etwa 150 Appiitanteii hatten sich an
jenein Morgen an dem GeschaflSloial des Hrn.
Schnstrr (Ecke dcr Walnul und Canal Straße)
ringcinndcn. ES sollt 6,00 0 Laibe Brod,
(etwa 200 Laibe per Tag,) dreißig Tage lang
von Hrn. S. vertheilt wrrdcn.
AbschiedSprcdigtdcS Ehrl. Pa
stor S chall.—Dir druischc Co. Luid. ZionS-
Woche nach Deutschland abreiste, zu höeen. Die
scheidenden Worte des Hrn. Schall gingen von
Herz zu Herzen, und rnilocklrn Vieira drr An
wesenden Thränen dir Wihmuid. Srine Pre
digt war gut durchdacht und trefflich geliefert,
und verfehlte nicht, einen bleibenden Eindruck
auf Alle zu machen. Er rimahntr sie zum
Frieden und zur Licdr, und wünschte Allen und
Jedem bin reichsten Segen Gottes. Hr. Schall
sprach uns, inrn Brricht Über seine Rcise
mitzulheilen, sobald er im allrn Valcrlandr an
gelangt sii.—Wir wünschen ihm und seincrga
milie rlne recht glückliche Reise, und bestes
Wohlergehen in der alten Heimalh,
H. ge rd inand gi n d> cr von hicr und
seine Gattin begleiten Hrn. Pastor Schall, und
gedenken mehrere Monaie in Deutschland zuzu
bringen. Auch ihnen wünschen wir eine recht
glückliche Reise und baldiges Wiederschin.—
Obige lieben Freunde reisten am Mittwoch hier
ad und verließen New Zsork am letzten Donner
stag. Hr. Schall sowohl wie Hr. gindlcr und
deren Frauen haben noch theure Angehörigen
in der allen Heimalh wohnen, und bisonberS
Jene wird es freuen, ihre liebe Viewandlen
aus Amerika drgrüßcn zu könnrn. (Obiger
Artikel'war berrilS für Irtzke Nro. bestimmt,
mußte aber wrgen Mangrl an Raum bis diese
Woche verschoben werden.)
VS" Unter den wichtigsten Fragen, die in
der neuesten Zrit gelöst worden sind, ist die Hri
lung von allrn Krankheiten der Lunge, Brust und
Kehle durch 4)r, Aug ustK ö n i g's Hamdur
ger Brustthee. g 7.
Unsere Moderne Lebensweise führt ei
nen körperlichen Zustand herbei, welcher gele
gentlicher Erleichterung bedarf. DaS Spstim
stopft und erfüllt nur mit Mühe seine Funktio
nen. Der Geist spmpatbisirt damit und leidet
ebenso wie der Körper unter dem Druck oder
geht gar unter. Ilm die Lebenskraft wirter
herzustellen, reinige das Spstim reinige da
Blut-nimm Ape r' SPi I l en.
sGiaSgow (Kp.) Free Preß.s
Tod dcS Richter Ilnderwood.
Am Montag Abend starb Nichter llndcrwood
von der Ver. Staate Distrikt Court in Wa-
Ikäthfel
Auflösung der Räthsel in Nro. 2i. er „Pa.
StaatS-Zeitung":
No. f.
„Der Staubbach."
Keine richtige Auflösung eingeschickt.
No?S.
„Gänsc-Fede r."
Folgende Personen schickten die richtige Auf
lösung in r Moritz Fischer, Julius Fischer Har
rlsburg; Oswald Heckmann, John Keßler, E.
Mntzer, Plltiburg.
Nro. lj.
O Richter Richt- Rech,, Du Bist Richter und
3 ScinKnech,; Wie Du Mich Richten
Wirst, Wird Bot, Dich Richten Auch."
Keine richtige Auflosung eingeschickt.
Nr, st.
„Bekzedub."
Auflösung von Hrn. Osw. Heckmann. Job
Keßler, E. Mulzer, PittSdurg; Carl Hermann
Baltimore, Md.; John A. Jacobs, Phlladel
phia.
neue Aufgaben aus her f. Seite.
Hat refignirt. —Ben. Sickte, Amiri
kanischcr Gesandter am Spanischen Hof, bat
abgebanlt.—Die Stimmung zwischrn den Bir.
Staaten und Spanien scheint ernster werden
zu wollen. An einen Krieg zwischen den beiden
Mächten glauben ie übrigen noch nicht.
WirdereinLoyalertmTrubel'
—John Roß, Sekretär der Wasser Commlsston
von PittSdurg, wurde am letzten Samstag er
haflct und unter HZO.OOO Bürgschaft gcstrllt,
well er, anstatt das elfte Gebot genau zu studi
ern, andrer Leule Gelder unterschlagen hatte.
Briefkasten.
Stenbenvllle, O.—Dr. F. Bundschuh.
Guitdel) wohnte früher in Aitoona, lst aber
jetzt in Strubenville, wo er 20 Arbeiter beschäf
tigt. Bullp für ihn. Er soll ein heittre Ka
ff o r t n r. Ind. Hr. Charles F.
k' !
d> kommt noch n frischer Rekrut anmarschirt.
Bravo, Joseph.
PittSdurg.— Hr. John Keßler. Bci
Gollp ! schon wieder gelnackl, Hanne.
Baltlmore, M d.—Hr. C. Hermann.—
Auch Sir hatcn'S geiroffrn, Carl. Bravo.
Pil tSdu r g. Hr. Jodn A. Jacobs.
MilleeSvill c.—Hr. Agent RccS.—sel-
Mlll ° n.—Hr. David Hnber. Wir sind
ClovcrCrre k,—Hr. N. N. So, so?
zeituna" zu bezahlen? Well, wir ve>lt,rcn
-Alv.vit an dem Keil, möchten adrr die Bürger
von WilliamSburg warnrn, sich vor dirsrm
West- P hi labc l p b ia. Hr. Agent
Neirutrn, handfeste Mrtzgrimeistcr. Will
scrn Sttpda z er weiß immer ie vir! Uhr es
ist.—Werdrn Sie baldigst besuchen.
Milto n.—Hr. C. Brown.—Haben Ihnen
PtttSb u rg.—Hr. Otto Heckmann.—Auch
PittSdurg Nro. l.
Philadelphia. —Hr. Aeaar Wöener.—
Chickie S —Hr. E. Enqwichl.—lst hrsorg'.
Philadelphia. MrS. E. Arnold.
Thut unö berziich leid, daß Jdr lieber Gatte
scr mit ihm werden. Ihre Bitte ist eisülil.
Washingtonville, O. Hr. Louis
Herman.—Sie sind rlZtt, LoniS. War
Fort Wa ne, Ind. He. Agent Hohn
hauS. Halloh! noch cn frischer Relrut e
M i d d l e s e r. Hr. Georg H. Schäfer.—
Gelvkasten.
lung" erhalten, dle hierdurch mit
Dank bescheinig werde!
Isidor Miller, Harrisdurg, §l.oo
John Krofft, Noarlng Sveing, . 4.00
Baltimore, Md.,
W. E. Miper, P 2.00 Geo. gaikenstein, 2.00
Aug. Hrlbing. 2.00 Jacob Grob. 2310
John Köhler, 2.00 Marburg BroS, 2.00
Franz Bopp. 2.00 Christ. Hermana, 2.00
A. Vabt. 2.00 Wm. Buschmann, 200
Jodn Michel, 2.00 Laz. Bernvarl. 500
I. Baurrnschmidt, 2.00 Henrp Dirkrich, 2.00
Christ. Ecke, l. 2.00 wm. Malsch, 2.00
Adam Hocflich, 2.oVCaspar Schneider,2oo
Tbrod Holzawee, 4.00 Iheo.Bielsch, 2.00
John Schmidt, 2 001 Franz Mancher, 2.00
Henip Claß, 2M Fried, Gebdarl, 2.00
Chas. Schröder, S.OO Reo. D. Maier, 4,00
G. Piepenbrinle-, 2.00 John Ulrich. 2.00
Grorg Hrintz, 2.00 Fr. W. Bauer, 2.00
Julius Herford, tOO Henrp Schmidt, 2.00
M. Dietrich, I.ZS
Michael Bender, Harrisdurg, l.vv
Dankabftattnug.
wie den Mitgliedern te „Harrisdurg Arbeiter
Vereins" ihren verbindlichsten Dank für die
zahlreiche Betheiligung an dem Begräbniß ih
res entschlafenen Gatten und Vaters, Wi l
helmZetl, und bitten um stille Theilnahme.
Wittwe Zeil nebst Kinder.
Harrisdurg, Dez. t l. 4873—4 t.
Kirchliche Anzeige.
>! diene hiermit zur Nachricht, daß näch
sten Sonntag, de 44. Dezember 4873,
Hrrr Pastor Bau erS von Columbia seinen
ersten regelmäßigen Gottesdienst in der neu
orgrnistrlen deutsch e. protestantischen Kirche
zu Mariettr, Laneaster Count, Pa„ halten
w'rd. Alle Mitglieder, sowie Solche, welche
wünschen sich der Gemeinde anzuschließen, sind
hoflichst ingeladen zu erscheinen.
Ans ng d-S Gottesdienstes Nachmittag um
2Ubr
Der Kirchen-Vorstand.
Maeietta. Pa.. De,, 11. 4873-4.
Nur zwei große
-IMMr-Concerte
und eiil
AbschiedS-Concert
dsS
M llfik - Chors
des
Ilten Deutschen (Hessischen)
Pionier-Bataillon
ans Mainz am Rhein,
Brant's Halle
am
Donnerstag, den ll.Dec.
Freitag, den IL.Dec.'?
Kbschieds-Concert
am '
Samstag Abend, 13. December.
Eintritt: reservirte Sitze 50 Cts.
Die übrigen Sihe der Hlle2S Et.
Anfang um 8 Uhr Abends.
Harrisdurg, Drr. 11, lB7Z>—lt.
Die Constitution.
Die ee Constitution, von
der Consticutionellen Conven
tion den Bürgern dieses Staates
zu ihrer Genehmigung oder Ver
werfung vorgeschlagen.
Veröffentlicht aus Befehl te Staat-
Sekretäre, ln Wemäßhrll der 4ten
Kectlon elneS Gesetze der StaatS-
Legislatur, bellteltt „Eln Gesetz,
welches die Uerusung einer Cunven
twn, um dle Constltullon zu verbes
sern, verordnet." qenehmlat am Ilten
Tage de Bprll, X. I)., 4872.
Einlritung.
Wir. da Volk dieses StaatrS Pcnnsvlva
nicn, dankbar dem Allmächtigen Gott sürrtle
tlon.
Artikel 1.
EigcnchulnS und Rufes und des Streikn/nach
Sectio 2. Alle Gewalt ist dem Volke
eigen, und alle freie Regierungen sind durch
Frieden, seine Sicherheit und Wohlfahrt eingc
setzt. Zur Förderung dieser Endziele hat es ie
dcrzeit ein unveräußerliches nd unumstößliches
Recht, seine Regierung in solcher Weise, wie e
für angcmcssen vesindct, zu ändern, rcforniircn
Sectio 3. Alle Menschen haben ein
naiürliches und unumstößliches Recht, den All
mächtigen lslott nach dcn Eingebungen ihres ei
richten oder zn unterstützen, irgend eine
Geistlichkeit gegen seine Einwilligung zu unter
halben, menschliche Autorität kann r>
erklärt werdend irgend 0 Vertrauens- öder
einträgliches Amt oder Stellung in diesem
Siaale z bekleide.
io n 5. Wahlen
zn verhindern.
Sectio 6. Mit dcr Jur Prozeßfüh
rnng soll eS bisher gcbattm werden nd
lung der Gedanken und Meinungen ist eines
dcr unschätzbaren Reckte dcr Menschen, und je
dem Kläger nierschriebc, bekräftigt sein müs
sen, ausgestellt werde.
Section 0. Eriminalklagcn
'und die Ursache r Beschuldigungen gegen ihn
zu verlangen, sich dcn Zeugen gegenüber zu stel
lc zu fti
crimiiialiter erfahren werde, auSgcnoinme
in Fällen, welche in dcr Land- oder Seemacht,
oder in der Miliz, wen im activen Dienst i
Zeiten des Kriegs oder öffentlicher Gefahr, vor
komme, oder durch Erlaubniß des GenchiS
mand soll wegen desselben Vergehens zweimal
der Gefahr an Leib und Leben ausgesetzt wer
de, auch soll kein Privat Eigenthum ohne die
Autorität des Gesetzes, und ohne vorerst ge
machte oder zugesicherte Entschädigung, gcnom-
Sectio 4t. Alle Gerichte sollen offen
sein, und Jedermann soll für ihm zugefügte
Schädigung an seinen Ländereicn, Gütern,
Person oder Ruf auf gehörige gesetzliche Weise
Abhülfe haben und ihm Recht und Gerechtigkeit
ohne Verkauf, Verweigerung oder Verzögerung
zu Theil werden. Klage können gegen dcn
Staat in solcher Weise, i solchen Gerichtshö
fen und in solchen Fällen, als die Legislatur
dcn.
Sectio 42. Tie Macht, Gesetze zu
ist wer
maßung vorhanden ist,' und das
des Hadeas Corpus Befehls soll nicht suspen
dirt werden, es sei den, daß in Fällen von Rc
bellion oder feindliche Einfall es die öffentliche
Sicherheit erheischen mag.
S !o 46? Die Person eines Schuld
ners soll, wenn kein starker Verdacht des Be
trugs vorliegt, nicht im Gefängniß zurückge
halten werden, nachdem er in solcher Weise, wie
cS da Gesetz vorschreibt, sein Vcsitzihuni zum
Besten seiner Gläubiger ausgeliefert hat.
Section 47. Kein llx b'actn Ge
setz noch legend ein Gesetz, welches die Verbiud
iichkeit eine ContraktcS beeinträchtigt oder ir
gend eine Bewilligung spezieller Privilegien oder
Gerechtsame unwiderruflich macht, soll passirt
' sll ch i
Sectio 40. Die gerichtliche llcbcrfllh
rung soll keine Schändung des Missethäters sind,
ausgenommen bei dessen Lebzeiten, keine Ver
fallnng seines Eigenthums an den Staat nach
sich ziehen; das Besitzthum solcher Personen, die
sich selbst das Leben nehmen, soll wie bci na
türlichen Todesfällen vererben oder übergehen,
und wenn irgend eine Person zufällig getödtet
wird, soll auS'diesenl Grunde keine Verwirkung
erfolgen.
Sectio 20. Di Bürger haben in
Recht sich tn friedlicher Weise für ihre Gemein
wahl zu ersammeln und sich an die mit der
RegierungSgewall Bekltideie um Abhülfe, ih
rer Beschwerde oder wegen anderer geeigneten
Zwecke ermittelst Gesuchs, Adresse oder Re
monstration zu enden.
SectionZ2l. Da Recht der Bürger zu
ihrer eigenen und des Staates Vertheidigung
Waffen , tragen, soll nicht in Frage gestellt
ttbe.
Ser tlon 22. K.in stehende Heer 101 l in
gitedenszeilen dne Bewilligung tee Legislatur
linteidalieil erden und da Militär soll tn
allen Fällen und jederzeit der bürgeiiichen Ge
mal, strenge unleegeordact sein.
SerNon 23. Kein Sottet soll in
auf längere Dauer, als so lange der Ernannte
sich gut deträgt, zuiäftig ist.
Section 25. Die AuSwandeiung au
dcm Staat soll nicht erboten sein.
lttzlich bleiben soll.
Artikel 2.
Die Legislatur.
Sektion 4. Di gesetzgebende Gewalt
deStaate soll einer Legislatur etliche lein,
weiche au dem Senal und dem Repräsrntan
trnhause bestehen soll.
Section 2. Mitglieder der Staats-Le
gisiatur sollen jcoeS zweite Jahr durch ein- all
gemeine Wahl gewählt t>r-en. Ihr AmtSier
mtn soll am eisten Tag- des nächsten Dezember
nach ihrer Erwähtung beginnen. Wenn je in
einem der beiden Häuser eine Vakanz „„teilt,
soll der präsidtrendc Beamte desselben einen c
fehl zur Abhaltung einer Wahl, um die Vakanz
für den Rest de Termin wieder zu besetzen,
erlassen. , . ,
Sectio 3. Senatoren sollen für die
Dauer von ie, Jabrcn und Repiasenionien
für die Dauer von zwei Jahren crwabtt weiden.
Sicli ° n 4, Die Staats Legislatur soll
sich um 42 llh, Mittag am eisten Dienstag
de Januar ein, jiden zweiten JaitriS unv zu
anderen Zeilen, wenn von dem Gouoernrur
deiuseit, eisamm-w, soll aber keine „tagte
jährliche Session nach dem Jahre „ tanseno,
acht hundert und achiundsiedenzig hatten. Tritt
während einer Pause zwischen zwei s.ssionen
in rem Amte „niS Senators dir Beer igten
Staaten von diesem Staate eine'Vaka., „n,
dann soll der Gouoerneur die deiden Häuser
mittelst einer Proeiawaiion mit einer s-chSzig
Taae nichl übe,steigenden Feist „beruf,, um
bitseldr auszufüllen.
srction 5, Senalo>en solle wenigsten
fünfundzwanzig Jahre a und Repräsentanten
cwundzwanjig Jahre gii sein. Sie sollen vier
Jahre Bürger und Bewohner de Staate und
während eine Jahre vor ihrer Wahl Bewoh
nee ihre rrspeceivcn DistriclS (wenn nichl in
öffenttichin G-ichäsicn der Vereinigten Staaten
ooer de Staate abwesend) gewesen sein, und
sollen tn ihre irspeeliorn vist'icien wahrend
ihrer AmtSdauer wohnen. „
section 6. Kein Senator odtr Ripra
scntant soll, während der Dauer für welche er
erwähll geworden sein wiid, zu irgend einem
dürgeelichen Amte diete Staate ernannt wer
den und kein Congiißmitgiied oder Niemand,
welcher irgend ein Ami (ausgenommen Rechts
anwalt und in drr Miliz) dcr Vereinigten
Staaten oder diese SlaattS delliidil, seil
währen? ftiner AmtSdauer ein Mitglied dcr
beiden Häuser sein.
Srclion 7. Niemand, ter von letzl an
der llitttrschlagung öffentlicher Gelder, dcr Bc
ftechiing, te MeineirS oder andcrir cdrioser
Verbrechen überführt worden sein wird, soll zur
SiaaiS Legislatur ciwädibar oder defähigt sein
rin Vertraue- oder bezahltes Amt in diesem
Staate zu bekleiden.
Seclion 8. Die Mitglieder dcr SiaaiS
Legislatur sollen solche Gehalte und Mliicngci
der für regelmäßige und spezielle Sessionen
empfangen, wie durch da Gesrtz bestimm! wer
ben wird, und auch leine andere Vergütung, ob
nun für Eomite- oder sonstige Dienste. Kein
Milglied eine der beiden Häuser soll während
der Zeitdauer, für weiche er erwählt sein mag,
irgend eine Vergrößerung dis GihaltS oder
Mriicngiider nach irgend einem, wäbrcno einer
solchen Zcildaurr passirien Gesetzen cknprangen.
Seclion 0. Der Senat soll det Ansang
und Schluß jeder regelmäßigen Session, und
zu allen andern Zeiten, wenn es nötdig sein
mag. ein, ftiner Milgiicder zum Präsiden!
pro tempore erwähle, welcher die Pflichten dr
Gouverneur Lieutenant erfüllen soll, in irgend
eine, Falle dcr Abwesenheit oder Unfähigkeit
je Beamten, und wenn dcsagtiS Amt de
Gouve'ncur Lieutenant rrletigl sei wird.
Da Haus der Rcpiäseniantcn soll rini seiner
Mitglieder zum Sprcchrr erwählen. Jedes
Haus soll seine andern Beamten wädle und
über die Wahl und Befähigungen seiner Mii
glicder entscheiden.
Seclion 40. Eine Mehrheit einrS jeden
Hause soll rin Quorum diioen, adcr eine klei
neec Zahl darf sich von T>a zu Tag Verlage
und die Aw-srh-it adwcscndcr Milglicoer
Section 11. Ein jedes HauS soll Macht
haben, die Regeln ftiner Verhandlungen zu
drstimmen und seine Mitglieder oder andere
Personen wegen Veeachiung oder unordeniiichrn
Betrugen zu bestrafe, seinen Maßregeln Ge
boisam zu erzwingen, seine Mitglieder gegen
Gewaltthätigkeit odie NcstechungSan-rdtrlcn
oder Prioaldcciaslussung zu deschüpcii und mit
der Zustimmung von et Dritiheilen ein Mit
giied auszustoßen, aber nicht zum zwriten Mai
aus demselben Grunde, und soll alle andere,
für die Legislatur eines freien SlaaleS noth
wendige Gewalt besitzen. Ein wegen Beliech
lichleit ausgestoßenes Mitglied soll hinsürrer
weder in das eine noch in das andere Haus
eiwähldar sein, und Bestrafung, wegen Verach
tung und unordentlichen Betragens, soll eine
Anklage wegen beffelden'Vergehen nichl ver
hindern.
Sektion 42. Jede Hau soll ein Jone
na! ftiner Verhandlungen führen und dasselbe
von Zeit zu Zeit veröffentlichen, mit Ausnahme
solcher Theile,, ich Geheimhaltung erheischen,
und die Ja und Nein ter Mitglieder der ir
gend eine Frage sollen auf Wunsch von irgend
zwei derselben in dcm Journal eingetragen wer
den.
Section 43. Die Sitzungen eines jeden
Hauses und der Comites des Ganzen sollen
offen sein, e sei den daß das Geschäft seiner
Natur nach geheim gcnalten werden sollte.
Section 44. Keines dir Häuser soll ohne
Einwilligung des andern sich aus mehr als trei
Tage vertagen, and auch nach keinem andern
Ort, al dcm, an wilchem die beiden Häufer in
Sitzung sein werden.
Section 45. Die Mitglieder der Staats
Legislatur sollen tn allen Fällen, ausgenommen
Verrath, Verbrechen, Verletzung ihres AmtSei
teS und griedensbiuches, während ihrer An
wesenheit tn den Sitzungen ihrer rrspecilven
Häuser und auf dem Wege nach und von den
selben gegen Verhaftung dewadrl sein, und we
gen irgend einer Rede oder Debatte in irgend
einem der Heide Häuser, sollen sie an keinem
andern Orte zur Rede gestellt werden.
Section 46. Dcr Staat soll in sechSzig
senatorielle Distriete von compactem und zu
sammenstoßendem Areal, so gleich äßlg wie
inöglich in der Bevölkerung, getheilt sein und
jeder Distiict soll berechtig, sein einen Sena
tor zu erwäblen. Ein jedes Countp, welches
im Verhältniß ein odrr mehrere Maie so stark
devöllert ist, ioll für jede Mal mehr zu einem
Senator bircchtigt sein, und zu einem weiteren
Senator für eine llebeifchiuß dir Bevölkerung,
welcher drei Fünftel des MaaßstadeS übersteigt;
aber kein Eounlp soll einen besondern Distriet
bilden, es sei denn daß es vier günsiri des
Maaßstabes enthält, ausgenommen wo tic an
stoßenden Counlies je zu einem oder mehreren
Senatoren berechtigt sind, wo dann einem sol
chen Eounlv auf weniger als vier Fünftel, und
mehr al die Hälfte des Maaßstabes, ein Sena
tor zugewiesen werden darf, und kein Sounlp
soll getheilt werden, wenn eS nicht zu zwei oder
mehrere Senatoren berechtigt ist. Kelne
Statt oder Countp soll zu einer besonderen
Veeieclnng, weiche den sechsten Theil dcr gan
zen Scnalorenzadl übersteigt, drrechttgt sein.
Keine Ward.Borougb oder Township soll be!
der Bildung eines DifteieiS getheilt werben.
Da senatorielle BevöllerungSderhäiinig soll
durch die Division der aanzcn Bevölkerung,
zahl des Staates durch die Zahl fünfzig de-
Die Mitglieder des Re
präsentanlendauseS sollen auf die erschicdencn
Counties nach einem Verhältniß, welch durch
die Division der nach dem allerneuesten Census
ter Vereinigten Staate, festgestellten Bevöl
keeungszahl de Staate durch zweihundert be
stimmt wirb, ertheilt erden. Ein jedes
Euittp welchcS weniger als fünfmal diese Pro
portion enthält, soll einen Repräsentanten für
jede volle Proportion haben, und einen weiteren
Repräsentanten, wenn der Ucbeischuß die Häls-
I der Propdiativ üdeefteigt. ober jede Coun
tp soll wenigstens einen Repräsentanten baden.
Jede Countp, welche fünf Proportionen oder
metr eaihälr, soll eine Repräsentanten für
jede olle Propoetion haben. Jede Stadt,
welche rine, einer Proportion gleiche Bevölker
ung enthält, soll ihren Theil der dem Countp,
in eiche sie liegt, zugewiesenen Repräsen
lanien gesondert rwählea. Jede zu mehr al
ier Repräsentanten drrechtigie Statt und je
de Couni, welche über einhundert tausend
Einwohner ha, soll in Diftetete von compac
tem und zusammengehörenbem Areal getheilt
erden, ein jeher Distrikt soll seinen Theil der
Repräsentanten gemäß seiner Bevölkerung er
wählen, aber kein Distriet soll mehr al ier
Repräsentanten erwähle.
Sectio 48. Die Staat Legislatur
soll tn tbrer eisten Sitzung nach der Anaahme
dieser Constitution, und sosort ach jedem ehn
jäbrigen Census der Vereinigten Staat in sc
natorielle und repeäsentctiv Distrikte, den
V rordnungen der zwei nächstdoistehenden
Srclionen gemäß eintheilen.
Artikel 3.
Gesetzgebung.
Sectio 4. ES soll kein Gesetz ander
als Blll keine
Section ES soll keine Bill, auSgc
nominell allgemeine Appropriation Bills, wcl
che mehr als einen Gegenstand enthält, passirt
werden, weiche dciiilich auf ihrem Titel angege
ben sei soll.
Section 3. Jede Bill soll ausführlich
an drei verschiedenen Tagen in jedem Hause ge
lesen werde, alle dazu gestellten Amendements
sollen zum Gebranch dcr Mitglieder, ehe end
gültig der die Bill abgestimmt wird, gedruckt
werden, und keine Bill sott ei Gesetz werden,
wenn nicht bei ihrer endgültigen Passirung durch
ja und ein darüber abgestimmt wird, die Na
mcn dcr dafür und dagegen stimmenden Perso
nen sollen im Journal eingetragen und die
Mehrheit der zu jedem Hause erwählten Mit
glicdcr, als zu Gunsten derselben gestimmt ha
ben in demselben vermerkt werden.
Section 5. Keinem Bill-Amendement
de einen Hauses, soll vo dem ander beige
telst ja und ein örgeiionimenes Voium dcr
Mehrheit dcr in dasselbe erwählten Mitglieder
sollen die und
Sect i o 7. Tie Staais-Lcgislaiur soll
kein lokales oder spezielles Gesetz passiern, wel
ches zur Schaffung, Ausdehnung oder Beein
trächligung gesetzlicher Ansprüche ermächtigt.
Die Angkleacnhcitcn der Counlies, Städte,
Townschips, Wards, Boroughs oder Schul
distriktc regelt ;
Die Name von Personen oder Plätze um
ändert;
Tie Ocrilichkeit in Civil- und Criminalfäl
lcn verändert;
Zum Auslegen, Ocffncn, Verändern oder
Unterhatten dcr Wege, Landstraßen, Straße
oder AllcvS;
Sich auf Fähren oder Brücken, oder die Jn
corporirung von Fähr- oder Brücken-Compag
nie bezicht, ausgenommen für die Errichtung
von Brücken, welche Ströme kreuzen, die die
Grenze zwischen diesem und irgend einem an
dern Staate bilden;
Wege, Tow Areal, Straßen oder AllevS
anf^ö^^
Tic Eröffnung und Leitung der Wahlen
vcordnct oder das Wahllokal bestimmt oder
vcrwgt^
Schuldistrirtc vervndcrt!
Aemter errichtet; oder die Macht nd Pflich
ten von Beamten in Counties, Siädien, Bo
ronghs, TownschipS, Wahl- oder Schuldislric
tcn vorschreibt;
DaS GcburtS- oder Nachfolgcrecht verein
dcrt;
der Gerichte, Aidcrmc, Friedensrichter, Shc
riffs, EoniniissioncrS, Schiedsrichter, Auditoren,
Masters in
sta'iflrs':^
Zwecke;
de :
"'D' , f.^ld
Tic Erschaffung von Corporalionen, oder
die Amcndirung, Erneuerung oder Ausdehnung
deren Charters r
Die Bewilligung eines speziellen Vorrechtes
dcr cincr Gerechtsame an irgend eine Corpo
ration, Gesellschaft oder ein Individuum z
Die Berechtigung irgend einer Corporation,
Grselischaft, oder eines Individuums zum Le
gen eine Bahnschienenweges.
Auch soll die General-Assemblp kein solches
lokales Gesetz durch theilwciscn
spezielle Verordnungen wer
den. Auch soll kein Gesetz passirt werden, wel
>
44. Keine Bill so/passte,
werden, welch einen öffentlichen Mamtenr
Diener, Anaestclltcn, Agenien dir Coiriraktoe
eine Ertra-Vergütung dewilligt, nachdem bit
Dienste geleistet sind oder der Contraet gemach
ist, auch soll keine Verwilligung für irgend ei
nen Anspruch argen den Staat gemacht er.
den, ohne vorhergehende Autorität de Gesetzes.
Section 42. Alle in der Legislatur und
in anderen RegierungS-DepartementS nöthi
gen Schreibmaterialien, Papier und Heizma
terial sollen geliefert werten, und soll da Druk
ken, Einbinden und Versenden der Gesetze,
Protokolle, DepartementSberichtc und alle an
derer Drucksache, und da Einbinden wie die
Reparatur und Möblirnna dcr zu den Ver
sammlungen der Geneiml-Vssimbl und deren
CommltteeS benutzten Säle und Zimmer unter
Sontrakt geschehen, und soll, derselbe dem billig
sten, verantwortlichen Angebot unter solchem
Marimumpreis und unter solchen Bestimmun
gen zugesprochen erben, wie sie da Gesetz vor
schreibt. Kein Mitglied oder Beamter irgend
eine RegierungS-DepartementS soll sich an
berariigcn Contrakten irgendwie betheiltgen,
und alle solche Sontrakt solle von dem Gou
ernör, Benerai-Auditor und StaatSschatzmei
ster gebilligt eben sein.
Seeti 43. Kein Gesetz soll die Amt,
zeit irgend eine öffentlichen Beamten verlän
gern, noch seine Schall erhöhen ode vemln
drrn nach seiner Erwäblung oder Anstellung.
Sectio 44, Alle Bill zur Erhedung
von Steuern sollen von dem Repräsenianlen-
Hause auSgrdrn, allein der Senat mag. le hel
anderen Bill Amendlrungen beuoiragen.
Sectio >5. Die allgemeine Bewilltg
ung Bill 101 l nur ble gewöhnlichen Ausgabe
neu jrdc nur rtncn Gegenstand betrifft, gesche
hen.
Sectio 16. Kein Geld soll au dem
Staatsschatz bezahlt eeteu, es sei denn ge
setzlich hewtlligt und auf eine von dem dazu de
rrchtlgtrn Beamten vuf gesrtzllche Art ausge
stellte Anweisung hl.
Sectlvn 17. ES sollen Bewilligungen
für legend clnc WodltdäligkellS oder Erzieh
ungsanstalt. nicht unter undrfchränkter
außer für te w ssenschaflliche Ausbltdung von
Lehrern für dir öffrntllchrn Schulen die Staa
tes in grsrtzltch gegründeten Normalschulrn.
anreie Brwilllgungcn w palsiren.
Sertl on 18. ES sollen kelne Bewillig
ungrn gemacht eidr für darmhrrzigr-, wovl
lbätige odrr E,>bungztcke an trgrnd eine
Prison oder Gemeinde, noch an irgend ein-
Gesrllschafi. außer für Pension oder Entschädig
ungrn für geleistrle Militärdienst,.
Sectio l!k. Die Gen,ral-Assembl, kann
Geldbewilligungen kür Anstallen machen, in
welchen Soldat! Wittwen unterbaltea oder
auf die von dem Gesetze vorgesehene Wci c ge
handhabt zu werde.
Se 24.
tFencral 'Assenibiv verringert werden, noch soll
solche Schuld oder Obligation zurückerstattet
werten, aüsicr durch AnSzakwng derselben an
das
bis zu einer Spezial- Sitzung ziisammcnbcrn
sc sein wird, solle nur solchc Gegenstände zu
legislativer Verhandlung kommen, welche in
der zur Berufung der Sitzung erlassenen Pro
klamation des Governor benannt sind.
Sectio 26. Jeder Erlaß Beschluß und
jede Abstimmung, zu welchen die Zustimmung
beider Hänlrr erforderlich sein mag, (die Fra
ge der Vertagung ausgenommen) solle dem
Governor vcrgcicgt und vo ihm gebilligt wer
den, ebe dieselben in Kraft treten ; im Fallt
dcr Nichtbillignnq, müssen sie vo zwei Drit
theilen beider Häuser, nach den Rrgel und
Beschränkungen, welche in Betreff cincr Bill
vorgeschrieben sind, vo Nrnci passirt wer
den.
Sectio 27. Es soll keine Sf
ficc für die amtliche Branfstchtigung oder
Schätzung irgend eines Handelsartikrls, Fa
brikatS oder Waare beibehalte odrr geschaffen
werden ; doch rag irgend ein Eounlv oder rine
Stadt solchc Beamte ernenne, wenn dazu ge
setzlich autorisirt.
Section 28. Gesetz, welches die
Lage der Hauptstadt des Staates ändert, sott
rechtsgültig sein, bis dasselbe dcn bercchti.,te
Wählern des Staates tri rinrr ailgrmcmcn
Wahl zur Abstimmung vorgelegt, genehmigt
und gebilligt ist.
Sectio 2!>. Ein Mitglied dcr Gcnc
ral'Asscmblv, welches vo irgend einer Gesell
schast, Corporation oder Person Geld, Amt,
Anstellung, Ernennung, Attest, Belohnung,
Werth oder Gennß-Gcgenständc oder andere
persönliche Vortheile oder ei darauf bezügliches
Versprechen für sich selbst oder für eine andc
ren anrrgt, fordert oder empfängt, sei es mittel
bar oder nnmitteibar, für srine Stimme oder
amtlichen Einfluß, oder Zurückhaltung dtrsel
be oder mit dcr ausdrücklichen oder stillschwei
genden Voraussetzung, daß seine Stimme oder
osstcicUc Handlungsweise irgendwie dadurch
beeinflußt werde, oder welches solche Gelder oder
welches solche Gelder oder andere Vortheile oder
besagte Tinge für einen Anderen i Ai.iegung
bringt oder fordert, als die Entschädigung für
seine Stimme oder amtlichen Einfluß odrr für
Zurückhaltung derselben, oder welches seine
timme oder scincn Einfluß in Anbctracht der
Zahlung oder des Versprechens solchen Geldes,
Portheils an einen Andern abgibt oder zurück
hält, soll in der Bedeutung dieser Constitution
der Bestechlichkeit schuldig gehalten werden nd
sollen die für solche Vergehen vorgesehenen
RechtSunfähigkciten und solche Strafen auf sich
nehmen müssen, welche von dcm Gesetz bestimmt
sind oder in Zuknnkt werden.
Sectio 30. Irgend eine Person,
weicht, inittelbcr odrr unmittelbar, irgend einem
crecutivcn oder richterlichen Beamten oder
Mitglied der Menrral.Assemblv Geld, oder
Wcrthsachcn, Attest, Vorrecht oder persönlichen
Vortheil anbietet, schenkt oder verspricht um
ihm bei Vollziehung irgend einer seiner offeitt
li'chen oder amtlichen Pflichten zu beeinflussen,
soll sich dadurch dcr Bestechlichkeit schuldig
machen und in gesetzlich bestimmter Weise de
straft werden. .
Seetion 31. Das Vergehen dcr corrup
icn Veeittflußuiig von Mitgliedern der General-
Abibeilung desselben,
und irgend eine Beschäftigung oder AuSubung
zur Bceinslnng solcher Mitglieder oder Aus
ubung zur B-cinstung solcher Mitglieder odrr
Beamten, um auf deren offizielle Handlungs
weise umzuwirken, soll gesetzlich festgestellt und
mit Geldstrafen und Einkerkerung geahndet
Section 32. Irgend Jemand mag ge
zwungen werden, in einem gesetzliche Verhör
oder gerichtlichen Prozeß gegen irgend eine
Person, weiche drS Vergehens der Bestechung
oder corruptcn Beeinflussung angeklagt sein mag,
zu zeugen, und soll ihm nicht gestattet sein au
dcr Ursache mit seiner Zeugenaussage zurückzu
halten, daß er sich selbst damit anklage oder sich
öffentlicher Schmach preisgebe z doch soll eine
derartige Zeugenaussage in keinem nachhcri
gen gerichlichen Prozeß gegen ihn benutzt wer
dcn, es sei denn wegen Meineid beim Abgehen
solcher ZeugrnauSsagt; und irgend cinr, eines
der im Vorigen benannten Vergehen überwie
sene Person, soll-aIS theilweift Bestrafung
aus dieser Ursache unfähig sein zur Verwal
tung eines Amtes, oder einer Ehrrn-.Vertiau
cnS- oder einträglichen Stelle in diesem Slaa-
33. Ein Mitglied, welches i
irgend cincr Maßregel oder Bill, welche der
Grnrral-Assrmdlv vorgelegt ist oder ln derscl
brn drr Entscheidung Harri, ein persönliches
odrr Privatinteresse hat, soll diese Umstand
dcm Hause, dessen Mitglied er ist, eröffnen und
soll über dieselbe nicht abstimmen.
Artikel .
Die Erekul'lvc.
Sekt ton l. Da Ereculiv-Drparimeitt
dltsr Staate soll au riurm Govrrnor. Lieut.
Governör, StaatS-Sekrrtär, Grurral-Anwalt,
Sudltor-Grurral, StaatS-Sibatzmrtster, Se
kretär drr lnnerrn Anarlrgenheitcn und eine
Suprrlniendrntrn der inneren Angelegenheiten
c't. 2. Dir höchste Ereenliv-Gewalt soll
de Governor übertragt srl, welcher Sorge zu
tragen hat, daß die Gesetze getreulich auSgcsüb'l
erbe; er soll an dem Tage der allgemeinen
Wahl von len terechllglen Wähler br
Staate an dr Plätze, an welchen diese
für Rcpresenlanten stimmen, gewähll Weibe.
Dir Rcturn einer jede GovernorS-Wahl
sollen versiegelt nb ach be Sitz trr Regle,
rnng rrsaudt reden, abreMrt an den Präst
deute dr Senat, welcher dieselbe im Bet
tel der Mitglieder telber Häuser der General-
Usscmblv iffnen und deren Inhalt bekannt
machen soll. Dle Person, welche dle höchste
Sltmmenzabl erhalle soll Governor sei;
und die höchste Stlmmenzähl habe, "soö ine
dl,selben durch gemeinschaftliche Abstimmung
der Mitgllrdrr heiter Häuser zum Bsveruor
grwähli wrrdtn. ngerochtcnc Wahle sollru
von eine Commillcc, zu erwädlrn von beiden
Häusrrn der General-Astemdl, formirt und
rrgulirl in einer solchen Art uud Weise, al a
Ersetz deftimmen mg, entfchlrdtn erden.
See. . Der Eoveenor >Sll teilt Amt
während ter Jahren bekleiden, vom brüten
Dirnstag de Januar an, der zunächst auf seine
Erwähtung folgt, und soll für dr nächstra dar
-ustotgrndcn Termin nicht wählbar frtn.
Srel. a. Ein Lieutenanl-Bovrrnor soll
zur srlbru Zeit in derfrldrn Weise, sur denselben
Termin und den nämlichen Bestimmungen
unterworfen wie der Governor, gewähll werden;
>r so Präsident dr Srnai >rin, doch keine
Stimme h-dc. äußre de, Stimmcngletchpeit.
See I. ö. eine Kr,so soll zum mir tue
Govrrnor oder Lieutenant-Govrrnor wählbar
sein, wenn rr nicht ein Burger der rr. Staaten
ist, dir da, Alicr von dirißig H-Hrrir erreicht dat.
und steten teiner Wahl nächst vorhergebrndr
Jahrc Einwohner de Staate, gewesen ist, , sei
denn, daß er in öffentlichen Geiaäften der ver.
Staaten oder dirsr Staalr, adwcscnd war.
Sec t. . Kein Eongreß-Mitglird oder ein
Person, welche irgend ein mr untrr den er.
Staaün oder Staate inne Hai, soll
Seit. 7. ' Der Governor soll Ehef-Eöm
mandeur dir Armee und Marine dr Staat
und Mtliz sein, ausgenommen, wenn diese tn
den aktiven Dienst d.r rr. Staalcn driusen
Sect. . Er soll iktilir bcm Btirath und der
Zustimmung von Zwei Drittel allrr Mitglieder
des Senats einen Siaai. Sekretär omtntrea
und anstellen und einen G-neral.nwa>l für s
lange, al er > für gut sindil! inen Suvrrtn-
für vier
durch Gewährung vou Eommisstonen,
Schluß drr nächsten SrnalSsttzung außer Kraft
Irrten; rr soll da Recht hade, irgend eine a
-canz auSjufuüe, welch, während drr Ferien dr
Staat IN dcn Armierndr Audllor-Ginriat
Siaai,.Saxa>„fler, Seti.iar der tnnire
ngrleginheiien odrr Euper,aitndenlen de
oßentlichen Unterrichts, tn eine Richirr-Amt
ooer in Irgend einem ourch Wahl za dcsrtzenden
mir entsteht, weiche er auloiistri ist odrr uuiort
stit wrrdin mag, auszutüUen. wenn die va
cauz während einer Sitzung de Senat vor
kommi. dann soll der Goveinor vor leisen
Schlußorrlagunz dem Srnal eine gertgnetc Pri
de, irgend einem derartige
einem wähldarca Amie, soll eine Person zu ge
nannlem Amie bc. ter nächste allgemeinen
Wahl gewählt weiden, >S sei denn, daß die Ba
der zweiien fotgendea aUgemiinen Wadl'vvig>!
nommen werden ,01l ! de, der Verhandlung Uder
die Rominalioncu der Emuiive, soll der Senal
bri ofteiien Thüren Sitzung baiien, und dei drr
drS^Govcn?el'"sou "^r"/" i^"
d Rcchl Huten. Sei.
Fristen, Siiafmilderungen und Paih°n^/u^d?-
wiUige, außer in Fällen von AMiagen g.gri,
B-umiea; adrr c soll kein Purdo giivahri. noch
ein Unheil gemildert werden, außer aus die
schrifMchc Empfehlung de Lieui..Governor,
Siaais-Seleelärs, Generai.Anwull und Setrr
iärs der inneren Angelegenbeilen oder von irgend
Dreien deiseiben, nach genauer Uniersuchung,
nach gehöriger öffentlicher Bekanntmachung und
in öffentlicher Sitzung i und solche Empfehiuna
soll mit den Gründen dafür ausführlich aufgr-
Mffret der Offfce des StaalS.SrkrrtarS
Seci. 10. Er mag von den Bcawicn de
Erccuiiv.Dcvaitemrnls über irgend linrn Gr
genstand, welcher sich auf die Pflichten ihrer Arm
irr bezicht, schriftliche Auskunft verlangen.
Sect. 11. Er soll von Zeit zu Zeil der Gr
nerai-Affcmdlv über die Lage dcs Siaa' Bericht
erstatte und deren Jnbrirachlnahnie solche Maß-
cht n seinem Urlheil für
Srct. 12. Er lann bei außeiordentlichrn
Geirgrnhtitcn die Genrrai-Affemdl zusammen
berufen und im Falle dir beide Häuser in Be
zag auf die Zeltler Vertagung sich nicht clnige
lönittn, diclrlden d> zu einer solchen Zeit er
tagen, als er für xerignet finden mag. jedoch nicht
über irr Monaie. Er soll du Recht haben
durch Proklamation den Senal zu einer uußrr-
Erledigung von Erecutiv.Geschäften
See,. iü. Im Falle des Todes, der lieber
führung von Staatsverbrechen, der Boesäumniß,
zukommen"!'"
zur Unsähigkeil der AmlSfubeung de Governor,
sollen die Gewalt, die Pflichten und Einkünfte
de Amte für den Rest des Amts-Termin oder
Govttiw w^'t?'
Seet. t. Im Fallc cincr aeanz im Amte
de Lieut.-Governor, oder wenn der Lirut.-Go
crnor von dem Hause der Repräsentanten in An
llagczufland ersitzt werden oder nicht im Stande
sein sollte, dcn Pflichten iiinr Amte nachzu
kommen, dann sollen die Gewalten, Pflichten und
Einkünfte desselben für den Rrst he AmtS-T-r.
min oder bis dir Unfähigkeit zur Amtsführung
z
Sc
wrnn sie von demselben genehmigt
diesclbe unterzeichnen z wrnn er diesrldr aber nicht
grnlhmigt. soll rr flc mit seinen Einwendungen
dem Hanse an welchem fle^ausge
chcr zu ffnem'Hause
erwählten Miigltedrr sich einigen sollten, dir Bill
Bill, welche Geldverwllligungrn für bestimmte
Zwcckc macht, nicht zu billigen und der Theil der
die Theile der Bill, welche von ihm genehmigt
sind, sollen das Gesetz sei und der oder die nicht
gebilligten Posten sollen nichtig sein, es sei denn,
miß diesZheis nach den^ Regeln und Beschränkun-
GovernorS - Governor gra!
gcn in Betreff der Zulassung von Viwrisru ent
scheiden,
ausüben, dis ihre Stach folgn
stnn.
Seit. IS. Der StaatS-Sekrnär soll ein
Journal alle Handlungen und
Grirtz '
Sekt. IN. Der Sekretär dir inneren Atlgr
legiabciten soll alle Macht de Suevioor-Bc
nerals ausüben und alle Pflichten desselben er
füllrn, solche Abänderungen unterworfen, wie
solche da Gesetz orschieidrn mag. Sein De
paitmrnt soll umfassen ein Bureau für Indu
strie-Statistik nd solche Wichten tn Betreff der
Interessen von Eorporationen, Wobllhätlgleiis.
Anstalten, Agrizuilur, gadrikation, Mincn, Mi
neraliea oder sonstigen Geschäftsinteressen de
Staat, wir solchc durch das Gesetz dr De
parlimcnt zugcwirsr werdrn. Er soll jährlich
und zu solchen anderen Zelte, wie sie da Ge
setz vorschreibt, einen Bericht an dir Genrral-
Ssstmdly abstatten.
Sekt. 20. Der Superintendent des öffentliche
Unterrichts soll ac Rrchtc und Wichte dr
Suprrinlenbenl-n der öffentlichen Schuir aus
üben, unlrrworsen solchen erändrrnnzen, te
Srkt. 21. Der Nl-Termin de Sekre
sein i der de drei lah und
her der drS StaatS-Schatzmeistrr zwct Jbre.
Dtrsc Beamten sollen ran dr derechtlgten Wäh
lern de Staat bei de allgemrlneii Wahlen
gewählt werbe. Keine Person, welche zu de
Amt de Auditor.Generals oder Staat. Schatz.
rtsterS gewählt lft, soll dircckilgt sein, dasselbe
Amt während ztveier aufeinander folgender Ter
mine zu brklridrn. '
Srkt. 22. Da gegenwärtig große Siegrl
von Prnnshlvanien soll da Siegel de Staat
sei. .
2il. ANc Commffstomn sollm l
taatSstrgrl geflrgrU nd von lm SovernSr
vnlerzeichnet sein.