Botschaft des Gouveruörs von Peimsylvauien. j An den Senat und da» Hau« der fentantcn des Staat» pc»ns> Ivanicn. Mitbürger, Der gesetzgebende Zweig der Regierung v«r sammelt sich unter Umstanden, die geeignet stiid die tiefsten Gefühle der Dankbarkeit zu erregen. Die Vorfälle des letzte» Jahres müsse» nothwendig den Beweis der fortdau ernden Gnade drs allmächtigen Vaters des Weltalls nnd der Segnungen bringen, welche Er anf das Volk dieses Staats ergossen hat. Wähl end in andern Theilen unsercs Vater, laiides und in entfernten tänber» eine pestar tige Krankheit schreckliche Verwüstungen au richkece, die Verzweiflung der Verlassene» und die Thräne» zerstörter Liebe hinter sich lassend, hat die Fügung einer gerechten Vor sorge die Bürger dieses Staats Verhältniß mäßig frei von der Sichel des Zerstörers er halten. Während einer Zeit des Krieger«, der HuiigerSiioth »nd bürgerlicher Zerwürfnisse «Ii der alten Welt, welche Klmimcr »nd Sor ge »ach sich zogen ; Hoffnungen zerstörten, den Gewerbfleiß vernichteten, »nd die Wohlfahrt des Volkes »»tcrgrubcn; hat «iiser geliebter Staat, i» Verbiudung mit aiidercii uiitci der National - Constitiikio» die Segnungen des Friedens genösse», und seine Bürger in der Ausführung ihres Zufrieden heit und Am-komiin» gefunden. Dein Schöp fer und Erhalter unseres Daseins, Gnade alles zn unserem Besten wirken ließ,! sind wir noch besonders zur Ehrfurcht nndl Dankbarkeit verpflichtet. Die kürzliehe» Bcmühuiigc» zur Grüudung liberaler policischer Institutionen iu Europa, habe» das Volk dieses Landes zum tiefsten Mitaefühl augefeuti t. Der Kamps zwtschtn dein Unterdrücker und Unterdrückten, was auch die Ereignisse oder Erfolge sein möge», die zu ihrem Zwecke eine Regierung habe», die im Stande ist politische »»d socielle Freiheit zu gründe» und zu erweitern, kau» von dem Volke der Ver. Staate» nur mit größler Sorgfalt betrachtet werden Im Genusse vo» Institutionen, welche die uiittmstößliche» Rechte der Menschen anerken ne», und die aus das anerkannt.' Prinzip ge gründet sind: daß alle politische Gewalt, zum Wohle der Bürger angewandt werde» sollte, können sie den K «mpf zwischen Despotismus und Freiheit nicht beobachten ohne die luuig stc« Wünsche und Gebete für de» Sieg der Freiheit und Erweiterung der Gerechtigkeit Es ,st »»möglich, kl» lange von der Tyrannei seiner Despoten unlerdrücktesVolk zu sehen; erleuchtet durch unser Beispiel, und nach glei chen Genüssen strebend; das sich »nter der Bürde, welche Jahrhunderte auf dasselbe häufte», erhebt; die Achtung vor lÄewalt und dem Stolze königlicher Pracht be» Seite wirft; nach der Befestigung der Menschen rechte strebt, nach der Hebung anf eine mora lische »nd gesellschaftliche Stufe unter seine» Nebcumeiischeii; das sein Gut nnd Blut in den Kampf für diese Zwecke wirft; ohne »» serer Seits einen ernsten und iunigenWiinsch für ihren El folg zu hegen. Ihr Kampf war erfolglos. Den erblichen Machte», in dere» Mitte der edle Hanfe vo» Patrioten seine Fahne aufpflanzte, ist es gelungen, mit ihrer »»geheuren Gewalt, ihre tyrannische Zwecke siegen zu machen, »iid die tapfere» Mä»»er, welche für Freiheit föchte», sind entweder den, barbarischen Drucke des despotischenWillens erlegen, oder sie wandern in fremde Länder, aus der Heimath verbannt, die Ihne» keine Sicherheit mehr gewährt. Es ist nicht die Politik der National Regierung, sich iu die Streitigkeiten fremder Völker z» mische», »och ist es wüttschtiiSwcrth, daß sie durch Hatttlniigen der Feindseligkeit oder Freund schaft die Handelsvki biildttiigcn «»lerbrechc» sollte, welche zu gemeinschaftlichem Nutzen obwalten; es ist jedoch nichts desto weniger, keine tttbtrcrclnng des Völkerrechts, »»seru heilige» Einspruch uud Warnung zu erlassen, gegen alle Handlungen der Grausamkeit und Barbarei gegen helveuniülhige Männer und kraftlose Frauen. Es ist keiu Unrecht unse rer Regierung, sich mit andern zu vereinigen, im Ausdrucke unseres Abscheues gegen Ueber treliiiig von National - Glauben nnd Gesetz, die in den blutigen Zwecken gegen die tapfe ren Vertheidiger der iiienschlichcu Rechte ein begriffen ist. Die Aiismerksamteik der Gesetzgebung wird achtungsvoll auf den finanzielle» Zustand des Staates geleitet, Die gegenwärtige fnndirte Schuld ist wie folgt - 6 proccnt Anleibc H 2.611.622 51 5 ~ 37.336.716 »1 Lvo.voo cm 30,577.739 11 Unfundirte Schuld als Mclief Noten in Umlauf, (ohne Zinsen) 65.1,11! 9» AusliehcndeZinSCcrtifik t 7!>. 122 91 Ungeforderte .. 1.118. 3v Zinsen auf Zertifikate. zu zuzieben, wem', dieselbe» fundirt oder bezahlt sind 11,293 34 Einbeimische Gläubiger, (auf Abrechnung ) 85.191 88 933.431 51 betrag auf Canal-, Eisen bahn ii.Zriebkraft-Schul den. eontrahirt vor dem i Dce, 1818. nnd nicht durch die Appropriation der letzten Tilzung bezahlt 6A,L.'!S 55 990,671 01 Wkiamintschuld deS Staats, Dee HW.S7I.IIA >ZS Die sundirtc Schuld am I Der 1818 war. Z9,Z»Z,ISs> »I Nilfundirte Schuld, 1M1,Z«6 49 betrag von Canal, Eisen bahn lindZriebkraft. eon trahirt vor dem Ist ?ec lfttX 367.612 38 t0.812.27S ZI betrag der öffenttlcken Schuld, be lablt iiu Za»re IB4S. ohne die Summe, gezahlt an die Comims» slonerS de« sinkenden Zondd. 967,565 86 Betrag, gezablt während deö Jahrs 1819 an die vonunlskionerS des ! sinkenden Fonds. 53 Angewandter Betrag sür Zahlung der öffentlichen Sclnild in 1819. 155,479 23 Bei Darstellung der Geschäfte deS ScbahamtS rend des leyten Fiskal-lahrS. sollte die, auf spezielle Aiilewc geborgte Summe von I3Y.ONN Thl für Um gehling der Schuyikill abhängigen Flache, welche zu der Summe der Schuld im Dcccnib, 1849 zugeschla gen sind, oben angeführter Snminc von 495.-179 39 zugefügt werden, Beirag der Einkünfte im Schatzamt wäbrend deö am I, Dee 1849 endigenden Jahrs, 1.454,688 65 Betrag der Ausgaben während dersel ben Zeil. 4.081.771 80 Uebcrschiisz im Schatzamt Dce, 1818 577.299 39 do do 18 >9 926.207 24 Betrag, gezahlt an Comnnssioncrd deS sinkenden Fondo bis den I, la»uar 185», 227.513 63. womit die fun dirte Sclmld eingekauft und dem Staat übertragen wurde, 253.599 90 Unterschied zwischen der Staatsschuld vom I Dee.. 1818 und I Dec. 49. 267.965 86 Kanzer Betrag, der während des Jah res an der Staatsschuld bezahlt wurde 521,-165 86 Die geschätzten Revenuen für das laufende Jahr sind wie folgt, nämlich: Ländereien, iB2v,9NN NN Auktions-Commissionen, 23.9NN NN Auktions-Abgaben, SN,NVV NN Tar aus Bankdividende, 13V,NVN NN Tax auf Eorporations-Stocks, 19N,m>vN NN Tax auf Liegenschaften und persönliches Eigen thum, 1,33N,9NN NN Wirthshaus-Lizensen VV Klcinhändler-Lizenfen, l(iv,vs»> VV KrämereLizensen, 3,vvv VV Gcldwtchsler-Lizensen, lU.vvv VV Theater-, Cirkus - und Menagerie-Lizensen, 3,VVN NN Billiard und Kegelbahn-Lizensen, s,vvv VN Speisehäuser, Bicrhäuser und Restaurant-Li? zensen, . 15,NNV VV Patent Medizin-Lizensen, 3,vvv vv Tare aus Pamphlet Gesetze, SNN NN Milizstrasgelder, 2,VNN NN Tax auf Writs, :c. in.nnn vv Tar aus gewisse Amter» vv CoUalerai'Erbschaften, 2VV,VVV Nv Canal - und Eisenbahn-Zölle, 1,825,VNN Ny ! Canal-Ltrafgelder, alte Materialien, >c. S,»NN NV -Tar auf Einschreibung vonGesetzen,l l,vvv vv Tax auf Anleihen, 4V,VVN NN Abhängige Fläche Anleihe, 27N,NNN NN Dividende auf Turnpeike und Brücken-Stock, 2,«NN NN Nicholson Ländereien, 3NN NN Abgelaufenen Zinsen, S,NVN NN Zurückbezahlte Gelder, s,vvv NN Heimsallsgüter, 2,NNN VN Gebühren auf öffentliche Aemter, 2,VVV Nv Verschiedenes, 2,VVV vv Zinsen aus erhandelte Stocks, 15,vvv vv 4,5NK,3VV NN Abschätzung an Zahlungen für daslahr 185 N. Oeffentliche Verbesserungen, HN4v,vvv vv Regierungskosten, 235,vvv 3V Miliz-Ausgaben, I,VNN NV Pensionen und Geschenke, 2v,vvN vv Wohlthätige Anstallen, sV,vvv l)v Volksschulen, 2vv,vvN vv Zinsen aus Anleihen, 2,vvs,vvv vv Bürgschaft für Zinsen, 32,5VV VV Einheimische Creditoren, IV,VVN vv Schaden an öffentlichen Werken, 2V,VVV VV Special-Commissioners, 2,VVN Nv Etaats-Bibliothek, 2,VNV vv Öffentliche Gebäude und Ländereien, 2,VVV vv Zuchthäuser, 15,vvv vv Ziifluchtshaus, S,VVV VV Nicholson Ländereien, 3VV vv Heimsallsgüter, 2,vvv vv Erniedrigung der Staatstaxe, 4V,VVV vv Advokaten-Gebühr u Commissionen, 2,vvv VV Verschiedenes, S,NUN NN Abhängige Fläche, (Schuylkill), 27N.NNN NN Nord Branch Canal, ISV,9VN NN Commisstoners des sinkenden Fonds, 293,NNN NN 4,»34,«NN NN 531.5NN NV Die obige abgeschätzt Billanz im Schatzamt am Ende des Fiskaljahrs 18KV werde dem A nschein nach die Verwilligung von 4v,vvvThlr. sür den Bau des westlichen Reservoirs bei Zohnstown, welcher hierin empfohlen ist, recht fertigen. Ebenso die Verwilligung einer stim me von nicht weniger als 3Vv,vvvThlr. außer dem schon verwilligten Betrag sür die Vollen dung des Nord Branch Canals. In ihrer letzten Sitzung authorisirte die Ge setzgebung die Wiederausgabe der Reliefnoten, die damals imUmlauf waren und deren Vernichtung auf drei Jahre. ! Der Belauf dieser ganzen Ausgabt ist jetzt, 953,194 vv Der in daS Schatzamt gezahlte, und durch neue Ausgabe ersetzte Betrag ist 443,537 v» Ueberschuß, 209,927 vv Obiger Ueberschuß ist entweder zerstört oder noch nicht während deS lahreS an das Schatz amt gelangt. Diese Noten, deren Einlösung hinlänglich gesichert ist, und die ein zuverläßi ! ges und paßliches Local-Umlaussgeld bilden, besitzen das Vertrauen und die Gunst der Bür ger. ES wird deshalb empfohlen, daß den be ireffenden Beamten Vollmacht ertheilt werde» sie in gutem Zustande zu erhalten, indem sie solche erneuern, welche zerrissen oder beschmutzt werden mögen. Außer den, der letzten Gesetzgebung vorgeleg ten Empfehlungen» bezüglich der Geld-Angele genheiten des Staats, wird es für passend ge halten, ihre Aufmerksamkeit auf die Thatsache zu lenken, daß ein Theil der fundirten Schuld verfallen ist; —ein Theil trägt eine Zinse von sechs Procent—und ein Theil wird im Jahr IBSN fällig, wie folgt: Der Betrag verfallener fünf procentiger fun dirter Schuld, ausgenommen Bank-Freibrief Anleihen, ist 354,519 IN ' Betrag verfallener sechs proeentiger fundirter Schuld, NN Betrag der fünf procentigen Anleihe, fällig an oder vor dem I. Deeember, ISSN, 999,211 15 Betrag der unfundirten, jetzt fälligen Schuld,! '85,1N4 88^ Betrag, während des Jahrs vom Schatzamt erforderlich, 3,191,17 N 19 Es sollten zu rechter Zeit mit den Creditoren, welche dies« Forderungen halten, Vorkehrun gen getroffen werden. Ihnen zu erlauben in ihrer jetzigen Lage zu bleiben, würde nicht nur eine Unwilligkeit, unsere gerechten Schulden zu bezahlen zeigen, sondern für die Halter des Stocks ebenfalls schädlich sein, indem sie ge zwungen wären zu einem Preise unter demPa- Werthe zu verkaufen. D>e jährlichen An sprüche an das Schatzamt, nebst den gegenwär tigen Mitteln des Staats erlauben uns nicht die Bezahlung dieser Anleihen und das einzige mögliche Mittel, welches sich zu zeigen scheint, wäre die Contrahirung neuer Anleihung mit Ausdehnung der Zeit sür die Bezahlung. Man glaubt daß solche Anleihen sich zu einem Zins- fuß vo» nicht über fünf Proeenl abschließen ließen. Sollte Autorität für die vorgeschlagene Einrichtung gegeben werden, so wäre die Be stimmung, daß der besagte Stock frei von Ta ration sein soll, eine solche Ermunterung für Anlage in demselben, als sich für das Schatz amt höchst vortheilhast erweisen würde. Ge rechtigkeit und Ehrlichkeit erfordern, daß diese Schulden pünktlich bezahlt oder zur Zufrieden heit der interessirten Parteien eingerichtet wer den, und irgend eine Vorkehrung, welche die Gesetzgebung über diesen Gegenstand treffen mag, wird die willige Einstimmung der Ere eutiven erhalten. Die Gründung des sinkenden Fonds, durch die Eintreibung von Staats-Stocks und das daraus erfolgende größere Vertrauen in die Fä higkeit desStaats, seinen Verpflichtungen nach zukommen ; nebst der Ersetzung der alten und unbrauchbaren Rcliesnoten durch die neue Aus gabe, hat den befriedigenden Erfolg gehabt, das Schatzamt in den Stand zu setzen, mit gerin gen Kosten die Zinsen aus die Staatsschuld in pari Geld, so wie auch andere Gläubiger des StaatS in guten Fonds zu bezahlen. Die Zahlung der ganzen öffentlichen Ver pflichtungen aus obige Weise und die Annah me eines Systems um die öffentliche Schuld in der That aufzuheben, muß denWerth derLtocks dieses Staats aus ihren pari Werth setzen. Man schätzt daß HI3,N49,M>N der öffentlichen Stocks in diesem Lande gehalten werden und deren Werth wird von der gesunden Politik und Ehrlichkeit eine Vergrößerung in ihrem sich in den Händen unserer Bürger befindlichem gangbarem Werth von K1,950,NNN hervorbrin gen. Der Fähigkeit des Staats-Sekretärs, des Auditor-Generals und der anderen, mit der Einnahme und Ausgabe der öffentlichen Gelder, beauftragten Perfoncn, während des vcrflofsenenJahrs, ist haupisächlich dieS günsti ge Resultat zu verdanken. Die vortheilhasten Folgen des sinkenden Fonds können nicht bezweifelt werden. Die Zahlungen an die verschiedenen Commissioners während des letzten Jahres, waren wie folgt: Für Collateral ErbschasrS-Taxe, 189,212, VN Prämien auf Freibriefe, 35,599 4N Speise und Auster-Häuser, 5,897 2N Billiards und Kegelbahnen, 2,985 59 Theater, Arcus und Menagerie Licenzen, 2,21 N 3N Branntweinbrenner und Brauer Licenzen, 384 VN Betrag, empfangen für das Jahr, endend am 1. Dee. 1849, 227,929 91 Der, für denselben Zweck zu verwendende Betrag sür das, am I. Tecember 1859 enden de Jahr wird sein wie folgt: Für Collateral Erbfchafrs-Taxe, 299,999 9V Prämien auf Freibriefe, 49,NVV VV Zinsen aus Stocks, 15,VVN VN Theater, Circus und Menagerie Licenzen, 3,NNN NN ! Distillerie und Brauerei Licenzen, I,SNN NN i Billiard und Kegelbahn Licenzen, S,NNN VN Speisehäuser und Austernhäuser, 15,NNV VN Ueberschuß im Schatzamt nach Abzug der, hierin bevor bemerkten Verwilligung, 91,5,19 9N 371.N99 99 Die Meinung wird fest ausgedrückt, daß o ben abgeschätzte Einnahmen sich, als der Wah r! heit nähernd gefunden werden, wenn die An hänglichkeit der Gesetzgebung hinsichtlich der Prämien aus Freibriese und anderer finanziel ler Maaßregeln authorisirt und fortgeführt ! werden. Sollte dieS nicht der Fall sein, so würde obige Summe zu den gegenwärtigen Raten über 84VV,VNN der sundirten Schuld ' während des jetzigen Fiscal Jahrs tilgen. Die Quellen, aus denen der sinkende Fond «ersehen wird, müssen nothwendiger Weise zunehmen. D>e Collateral Erbschafts Taxe, die, aus Thea ter, CircuS und Menagerie Licenzen, warf, ehe die Acte zur Gründung eines sinkenden Fonds passirte, dem Schatzamt, jährlich, die Lumme von T45,N99 ab. Durch die Verfügungen je ner Acte, sind diese auf obige Summen erhoben worden, und die anderen Einkommens—Quel len welche hiervon durch die Empfehlungen die an die Gesetzgebung erlassen waren, gegründet worden. Mit diesen Mitteln um den sinkenden Fond zu versorgen, so wie mit de» Zuschüssen, wel che die wahrscheinlichen Einkünfte desSchatz, ainces abwerfen werden, ist es von Zeit zn Zeit leicht anzugeben, wie bald die Zeit ein treten wird, wann die Taxen widerrnfen nnd diese Bürde dem Volke abgenommen wird. So augenscheinlich wichtig sind diese Resul tate für die industriellen Bemühnngen nnsei er Bürger, nnd das Interesse und die Ehre des Staats, daß es ihnen vorgeschlagen wird zu entscheiden, ob gute Politik nicht den Trans fer aller Ueberschüsse in dem Schatzamt?, am Ende eines jeden Fiskaljahrs an die Coinmis sioners des besagten Fonds vorschreibt. Jede Bedenklichkeit die sich einer Regie rung aufdringen tan», erfordert die Zahlung der öffentlichen Schulden. Die Local Vor theile nnseres Staats, fein gesundes Clima,- die Größe seiner Mineral Lager,—die Frucht barkeit seines Landes —nnd der Fortschritt und das Glück des Volks, verlangen sämmt lich de» Widerruf eines Gesetz Systems, wel ches Attswandernng erfordert, —den Anbau unbebauten Landes verhindert, das Capital vou unsern Küsten vertreibt »nd den Gewerb fleiß aller unserer Bürger zermalmt? Soll te» diese Bilanzen in unserm Schatze sich er halteu, ohne den, besagten Fond zugetheilt z» werden; so wird die vergangene Zeit uus dar an erinnern daß verschwenderische Ausgabe» entstehe» müsse», um Gegeuständc von gerin gerer Bedeutung zu erlangen. Der Gegenstand der Revision und Gleich stellung der Gesetze zur Ausbringung der Eiu küiifce, wird abermals terAiisniciksamkeit der Gesetzgebung ernstlich empfohlen. Große Ungerechtigkeit entsteht uuter de» jetzigen Einrichlttiigk» durch den Maiigel an hiiiläng lickt» Mittel», nm Perfoiie» zn bestrafe» welche falsche Berichte über Gegenstände ab gebe», welebe der Taracio» unterworfen sind. Der rechtdenkeiidc Bürger, genau in der Er füllung seiner Ptlicbte» gegen das Gemein wohl, hat Recht sieh über Gesetze zu beklage« welche dem Unehrliche» erlauben, »»gehiiidert die Bezahlung eines gleichmäßige» Theils der öffentliche» Lasten z» umgehe«. Die Taxe auf Bouds, Pfandbriefe und aufzinSbarc Gelter, ist so »»gleichmäßig abgeschätzt, daß ma» dlirch de» ganze» Staat, große Ursache zur Klage findet. Uni diesem Uebel in einem Grade abzuhel feil, würde es gut fei», vou den Prothciiola rikli dee verschiedene»,Cauiities zu verlange», vo» de» Kläger» i» Jlidgements die darauf abgeschätzte Taxe einzusammeln, nnd lmNoth falle, die Zahlungen gerichtlich zu erzwinge» ; dem mit dieser Pflicht beauftragten Beamten eine passende Vergütung gewähre», wenn die Zahlung der Taxe freiwillig ans dem Fond ! gemacht, oder durch gehörige Prozesse ei»ge ! triebe« wird. Eine ähnliche Verfügung hin stchtlich der Pfandbriefe, indem man den Re» corders, die oben hinsichtlich JutgemeiitS an geführte Machtvollkommenheit gäbe, würde zwei Taxatioiispunkte begreife» uud ohne Zweifel die Zahlung eines große» Theils der Eluküuftt »ach sich ziehen, welche jetzt auf be trügerische Weise eiubehalteu werde». Das Gesetz, welches eine Taxation aufCom Missionen, welche Beamten dieses Staats er theilt werden, vorschreibt, sollte sich ebenfalls anf Commissi»»?» a» Nichlciiiwohiicr erstrek j keii. Man kann nicht die Gerechtigkeit der Maßregel erkennen - Bürger des Staats z» I larirc» »»d Nichceinwohner, welche Commis- sioncn unter der Regierung halten, zu erlau ! ben, den ertrag ihrer Aemter ohne Taxation I zu genießen. Es ist keine passende Akte gesunden, nm A geilte» auswärtiger Assekuranz - Compagnie» zu zwinge», halbjährlich eine Darstellung des Betrags der Gelder, welche von ihren respek tive» Compagiiieii in diesem Staate umgesetzt ! werden, zn mache». Ein Gesetz über diesen i Gegenstand ist höchst nothwendig, uud würde vom größte» Nutze» sei». Bei Erlassuug ei' »es solche« Gesetzes würde es gut sein, das ! vo« de« Agenten besagter Compagnien erlas senc Cerlistcal, zinsbar zu mache» i Jueorporirte Compagnie» verschiedener Art, welche ihren Charakter anderweitig erhalte», habe» Agent»rc» i» diesem Staate »iid betreibe» ihre Geschäfte, nnd demnach wird keine richtige Rcchniing des nmsetzbare» ! Geldes oder des Werthes oder Vortheils ih i rer Auslagen genommen. Wäre das betref i feiide Departement beauftragt, eine Liste die ser Inkorporationen anzufertigen, uud Au ! lhoritäc verliehe», de» Betrag dieser Anlage» . aufzufinden, die Rate der erklärten Dividen den oder der erworbenen Gewinne, und eine Taxe von solchen Dividenden und Gewinnen, l wie von dem beschäftigten Capital Stocks er erhoben, würde ein großes Einkommen für ! den Staat, der Erfolg fein. WähreudGeld, welches durch Bürger,Bo ! roughe uud inkorporirte Distrikte geborgt ist, durch die bestehenden Gesetze der Taxation nnkcrworft» wird, taun mann nicht begreifen ! weßhalb Geld, welches dnrch inkorporirle Compagnien geborgt wird, von einer ähnli chen Taxation a»sgeschlosse» sein soll. Es sollte der besondere Zweck der Gesetzgebung sein, die öffentlichen Lasten gleichmäßig zu ver theile» und mau sollte sich bemühe», keine Ausnahme irgend einer Classe »nserer Bürger über eine» Ander» z» gestatte», in Fällen wo das Capital für denfelbe» Zweck verwandt wird. Ailfmerksamkeit auf obige Taxanons Gegenstände, wird nicht allein die Einküiiflc erhöhe», sondern wird auch von Gerechtigkeit uud gesunder Politik vorgeschrieben. Zuuäcbst au Wichtigkeit «ach der öffeutli chcu «?ch»ld und der Gleichstellung der Tax en, steht die Leitung der öffentlichen Verbesse rungeti. Die große» Ausgabe», welche jähr lich fnr Ausbesserung und Aussicht über diese Werke gemacht werde«, «iid der Betrag der darans gezogenen Einkniiftc machen diese» Gegenstand, der eine so große Wirkung auf das Schatzamt ausübt zu einem, von besonde rem Interesse. Man glaubt daß ei» größerer Betrag reinen Eiukommens vou diesen Ver besscrnngen gezogen werden sollte. Die unge heuer» Verwilligiingen des letzte» Jahrs für die Ausbesseruugen und dießezahlung der co» trahirteu Schulden, sollte dieselben in einen ausgezeichneten Zustand versetzt haben »nd be rechtigt zu dem Schluß, daß eine kleine Ans gabe während des gegenwärtige« Jahres hin reichend wäre In Ermangelung des lah resberiehts der Caual - Cominissioners tan» durch die Exekutive teine bestimmte Summe für diesen Zweck angegeben werde». Das Leitungssystem dieser Verbesserungen führt zu uuiiörhigkii Kosten uud entfernt die Vrraiitwortlichkcit von dem betreffenden De partement. Wen» die Anzahl oer Caual- Coinmissiottki s auf fünf gehoben würde; der Staat in Distrikte getheilt für die Wahl und > ANssicht der Canal Connnissioners die dieselbe Distrikts einem dieser Beamten über,rage», jh„ >,, r Ausfüh rung alles dessen verpflicht,,, was jetzt von «uperintendenten «„5 Siiprevisoren gethan wird, und vi, jährliche Abwechsln»« der be sagten Commisstoiitrs verfügend; so würde viel praktische Kenntniß der Interessen des Staats erworben werben ; eine direkte Ver antwortlichkeit wegen des wohlgeordnrteiiZu» stände.- der öffentlichen Werke »nd die Oeko« »omie der Ausgaben für dieselben, gesichert in» ; und die große unbedingte Gewalt welche jetzt den Siiperinlendente» und Snpreviso» icn, Hinsichtlich der Zahlung für Ausbesserun« gen, verlieben ist, würdeßramten übertragen in» die uninittelbar den, Volke verantwort, lich wären. Hinsichtlich dieses Gegeustaudee! sollte das /vcsetz klar und deutlich sein, indem unbedinq lc Gewalt über das Geld des Bürgere von jede», rcchtdcnkendrn Manne gehaßt werden muß. Die, für die Leitung der öffentlichen Wer ke ang.nomeiienMaßregel>,.sittd unbedingt mi passend. Ausbesstriingen au Canälen und Ei, <ci>l'ah»e» werden anf einc Weise vorqeiioin, me«, welche alle Compctition verhindert. Wenn die verschiedenen Arbeite» contrakt« lich vorgc»o»»ne» würde», und an de» »ie. drigste» Bicter, geqen die nöthige Sicherheit nbergebe», so kann es keine» Zweifel leiden, daß das Resultat sich dem öffentlichen Inte resse günstig darstellen würde. Der Sta.u empfängt keine» Verhältniß,nä. Kigen Antheil von den Gewinnen, welche aus dem Gebrauche der Columbia Eisenbahn entwachsen Der Bau oer Bahn, ,hr Unter halt und Aufsicht, und die angewandte Trieb kraft, erfordern große Ausgabe» und Gefahr, nnd berechtige» zu größere» Gewinnen von derselben, a!s ihre» Weg in das Schatzamt finden. Ei» so gefährliches U.bel an dem öf fentlichen Interesse erfordert eine schnelle Ab hülfe. i Man schlägt vor, daß die Canal-Commissio . ners Aufforderungen ergehen lassen sollten für die Lieferung der Triebkraft auf dieser Bahn, dctaillirt die zu verrichtendeDiensten anführend, wie die Art der zu stellenden Sicherheit. Der > Zweck wäre eine Competition hinsichtlich der > Versorgung der Triebkraft inS Werk zu rusen.- I Personen, welche gesonnen sind eine oder mehr ! Locomotiven auf die Bahn zu bringen, sollten aufgemuntert werden, ob dieselben dem Staat oder einem persönlichenßietcr gehören möchten. Sollten die dem gehörigen Locomotiven den persönlichenßietern geliefert werden, so soll« tcn im Contrakt die Bedingungen angeführt sein, unter welchen ihre Benutzung erlaubt wird. Die Beförderung von Passagieren sollte kon traktmäßig dem niedrigsten Bieter übergeben/ werden. In der Abmachung wurde eS noth-' wendig sein daß die Ca nal-Commissioners die Art der Karren bestimmten, so wie solche ande re Umstände, als die Bequemlichkeit der Passa giere sichern, und treu das öffentliche Interesse schirmen. In der Beförderung von Frachtkarren könn te eine Einrichtung mit ihren Besitzern getrof fen werden, wodurch der Staat, statt der gegen wärtigen Zelle, eineu Theil der Fracht erhalten würde. Tie Folge würde für beide Parteien vortheilhaft sein. Diese Veränderungen würden, wie ma» glaubt, die Ausgaben für die Triebkraft sehr verringern, eine Verminderung der Zölle er möglichen, der Bahn ein größeres Geschäft ver« ,leihen, manchem Bürger, der jetzt keineßeschäf« tigung sinder, nützliche Arbeit gewähre», inFol« ge des Monopols, welches der Staat über die Triebkraft auf der Bahn hält, die nöthigen Ausgaben für die Anschaffung neuer Locomoti ven verhüten; dem Staat die außerordentlichen Aufopferungen an alten Maschinen ersparen das reisende Publikum mit einer geringerein Passagerate erfreuen und öffentliche Interesse dadurch fördern, daß die jährlichen Auslagen verringert, und das Einkommen von der Bahn auf mehr aIS KW,WO erhöht würde. Unterschiede in Zöllen auf den öffentlichen Werken, gegen einenTheil unserer Bürger, mit« telst eines Systems von Maximumraten von Zöllen, sind ungerecht und unpassend. Ihre Arbeit und Eigenthum ward gleich dem, von anderen hei dem Bau dieser Verbesserungen be« lastet s ihre Thätigkeit und Vermögen haben seit Jahren dazu beigetragen, sie zu erhalten und durchzuführen, und eS ist schwer zu sehen, nach welchem Princip öffentlicher Politik ein Zolltarif aufrecht erhalten wird, der ihrem In« tercsse entgegen ist. Die Forderungen des Handels können ein augenscheinliches Uebel dieser Art nicht entschul« digen, während eine Verringerung der Zölle auf der ganzen Linie der Verbcsserungen ein vergrößertes Geschäft hervorbringen und den erwünschten auswärtigen.Handel sichern würde. Der Gebrauch, Schulden für Verbesserungen und den Ankauf von Material über den Ver« willigungen zu eontrahiren, sollte unter schwe« ren Strafen verboten werden. NichtS kann für die Verantwortlichkeit zerstörender fein oder zur Verschwendung mehr ermuthigeu, als solche Gewalt über öffentliche Gelder, Ein Beamter, der sich einer Handlung solcher Art schuldig macht, übertritt das in ihn gesetzte Zutrauen und sollte sogleich aus dem öffentlichen Dienst entlassen werden. Schulden dieser Art, wel« che bereits gemacht sind» sollten bezahlt werden, denn die Arbeit wurde sür den Staat verrich« tet, und eS würde schadenbringend sür diejeni gen sein, die keine Kenntniß des Betrugs haben konnten, wenn ihnen der Werth ihrer Dienst leistungen vorenthalten würde; es sollten jedoch sogleich Maßregeln ergriffen werden, um Vor« fälle dieser Art für die Zukunft zu verhindern. Ein Gebrauch dieser Art in gewissem Maaße, durch spätere Derwilligungen der Gesetzgebung für Zahlung so contrahirter Schulden gebilligt» kann nur daSVolk irreleiten und die öffentlichen Beamten ebenfalls in Abfassung ihrer Abschä tzungen und Empfehlungen. sSchluft folgt.) Die LokofokoS in Harriöburg sind wüthend, weil die Whigs den Sprecher des Senats mvählt haben, nnd betragen sich wie Gaffensnngen
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