frir die Bequechlichkeiten der Passagiere verwenden. Der Herkules wird von Capitän G. W. Floyd, befehligt der, in diesen Gewässern als ein in jeder Bezie hung tüchtiger und gewandter Seemann und ächter Ehren-Mann bekannt ist. (ib. Das Reform-Gesetz, oder eme Akte, die Kosten der Regie rukig zu verlnuldenl. Abschnitt l. Daß die Besoldung des Gou. vcrnöre dieser Republik von und nach dem ersien Dienslag >m Jahr 1L45, 3000 Thaler des Jahrs sei» soll, welche vierteljährlich an der Amtsstube des Schatzincisters dieser Re publik zahlbar ist. Absch. L. Die Besoldung des Oberilchters der Supreme Court soll Hl6oo sein und die Besoldungen der beisitzeiiden Richter jener Court, slnd HILW für Jeden, und in Zusatz zu ihrer Besoldung, sollen diese Richter wäh rend sie in ihre» Bezirken mit Eourt halten oder nschwcndigen Reisen beschäftiget sind, nach oder von der Court, K.Z den Tag als völlige Vergütung für Reisekosten erhalten : vorbehalten, daß dieser Abschnitt »uraufdie jenigen Bezug hat, welche in Zukunft ange stellt werden. Absch. 3. Daß die Besoldung der beisttze»- den Richter dieser Republik tziss des Jahre sei. Absch. 4. Daß von und nach dem Io.Mai, nächst uach Passirung dieser Akte, die Be soldung des General-Auditors 81400 sein soll; die de 6 Staals-Schatzmeisters L>4oo . die des General-Adjutanceu U 200; und die Besoldung des Sekretärs der Republik soll Si2ooseiii; der auch ferner K5OO erhalten soll für seine Dienste als Aufseher der gemei nen Schulen: vorbehalten, daß die Besoldn» gen der genannten Beamten vierteljährlich an der Schatzkammer dieser Republik zahlbar sei» sollen. Absch. 5. Von und nach dem nächsten ist. Oktober soll das Amt des Landamtssekretärs gänzlich aufhören «nd abgeschafft sein; und alle Pflichten welche ehedem durch den Se kretär des Laiidamtck verrichtet wnrdc», sol len l» Zukunft von dem General-Landmesser verrichtet werden, und alle die Bücher, Pa pttre u Urkunden, d dem Amte des Landamts Sekretärs angehören, sollen, vo» uud nach dem ».Oktober, in Besitz und Verwahrung des General Landmessers gegeben werden,und alle Eertisicate und cuidere Papiere, welche bisher unter bestehenden Gesetzen durch de» Siegel des Landamts-Sekretärs bekräftiget waren, sollen von und »ach dem i. Oktober mit dem Siegel des General Landmessers be siegelt werben - vorbehalten, daß der Staat sschatzmeister ein Glied der 25oard of p»o -perty sein soll a« die Stelle des Landamrsse kretärs, und ferner, daß die Besoldung des General Landlnesscrs von und nachdem 10. Mai 1K43 Kl2oo nnd vierteljährlich an der Slaatsschatzkammtr zahlbar sein soll. Absch. 6. Daß von Ilild nach dem 1(Z. Mai, nächst nach Passirung dieser Akte, der Be lauf von Schreiberlohn in der Amtsstube des Sekretäre der Republik nicht über die Summe von 84000 des Jahrs betrage« soll, der Besoldung des depn lirten Sekretärs der Republik; der Schrei berlohn in der Schatzmeistersamtsstube soll die Summe von K3OOV des Jahrs, nicht ü bersteigen; der Scbreiberlohn i» der Gene ralauditors Amtsstube soll nicht K 4500 des Jahrs, und der Schreiberloh» ln der Amts stube des Gcneralauditors soll von nnd nach dem l. Oktober K3OW des Jahrs, nicht n bersteigei,; und vom 10. Mai bis 1. Oktober soll der Schreiberloh» im Verhältniß nicht 82500 des Jahrs übersteigen; nnd d. Schrei berlohn in der Amtsstube des tandamtssekre tärs soll bis zmn nächsten 1. Oktober nicht über KISW betragen. Absch. 7. Nach dem Aufbruch der jetzigen Gesetzgebung, soll jeder, nämlich der Schrei ber des Seuarö und der Schreiber des Hau ses der Represtutaiiten, während der Sit zung der Gesetzgebung z.'j des Tages erhal ten, nnd eine Besoldung von 200 Thl. als ei ne völlige Vergütung für ihre Dienste; und jene Schreiber sollen auch eine billige Ver gütung dafür erhalten, dass sie Register zu den Tagebüchern mache» ; die Gehülfs-und kopireuden Schreiber jedes Zweigs der Ge setzgebung, sollen während der Sitzimg der selben eine tägliche Besoldung vo» 3 Thl. er. halte», nebst einer Besoldnng von ISO Thl. als völlige Vergütung für ihre Dienste; uud jeue Schreiber und Copiisten sollen, ausser ihrem gemeldeten Lohne, zn 15 Cent Meile,t geld berechtigt sei», für jede Meile die sie nach Harrisbnrg und wieder nach ihrenWoh ttungen nöthigcrwkise reise» müsse», welches nne völlige Vergütung der Reisekosten sein soll: vorbehalten, daß künftig den Schrei bern keine Verglelchttiigs-Coillinlttckll mehr erlaubt werden sollen. Absch. 8. Der Stabträger und Thürsteher des Senats und des Hauses der Representan ten, sollen jeder während der Sitzung der Ge setzgebung K 2 des Tages erhalten, und 15 Cent du Meile für jede M.die sie nothwendigerwei.e nach Harrisburg und wieder nach ihren Woh nungen reifen müssen, als vollige Vergütung; die Gehülfsstabträger und Gehülssthürsteher n Gesetzgebung, sollen jeder zu L Thl. des Tages berechtigt sein; und die Bot schafter des Senats und Hauses der Represen tanten, sollen jeder, während der Sitzung der Gesetzgebung, 2 Thl, des Tages erhalten? als völlige Vergütung für ihre Dienste. Absch. ö. Der Haupt-Inaenieur soll zu einer Besoldung von SlOOO des JahrS, als völlige Vergütung für seine Dienste berechtiget sein; und er ist hierdurch aufgefordert die Arbeit am Nordzweig Canal und der Erie Ausdehnung, die nicht bereits abgeschätzt ist, an oder vor dem nächsten 1. Juli zu messen, und sein Amt soll in einem Jahre, oder eher, nach der Passirung dieser Akte abgeschafft werden, wenn die Cauäl Eommissioners seine Dienste entbehren können. Absch. 10. Nach dem Aufbruch der Sitzung der jetzigen Gesetzgebung, soll die tägliche Besol dung der Glieder irgend einer Gesetzgebung Hl 50 des Tages sein für die Anzahl Tage welche die Gesetzgebung über 100 Tage in Sitzung sein mag ; die tägliche Besoldung der Glieder aller Ertra- oder vertagten Sitzungen sollHl 50 nebst Meilengeld sein, ausser solche Errrasitzung würde durch eine Proklamation des Gouver nörs zusammen berufen, in welchem Falle die tägliche Besoldung und das Meilengeld, wie es jetzt ist, sein soll ; von und nach dem 1. April, lB4ö, soll kein Mitglied oder Beamter der Ge setzgebung tägliche Bezahlung oder sonstige Ve rgütung für irgend einen Tag erhallen, an wel chem er es versäumt oder vernachlässigt den Sitzungen des Hauses beizuwohnen von wel chem er Mitglied ist, ausser er werde durch eige ne oder Krankheit in seiner Familie daran ver hindert, die Pflichten die ihm von besagtem Hause übertragen sein mögen, zu erfüllen; und es soll die Pflicht der Schreiber beider Zweige der Gesetzgebung sein, die Abwesenheit irgend eines Mitgliedes alle Tage im Tagebuche auf zuzeichnen, und beim Schluß der Sitzung der Rechnungs-Committce eine Angabe davon zu überreichen, welche in allen Fällen Zahlung vor enthalten soll, wie es in dieser Alte verordnet ist ; und vorbehalten, daß der Sprecher des Se nats und der Sprecher des Hauses der Repre» sentanten, sür alle Tage an denen sie ihren Pflichten als Gesetzgeber vorstehen, Kl mehr erhalten sollen, über den Lohn wozu sie als Ge setzgeber, dem Gesetze gemäß berechtiget sind. Absch. 11. Jedes Glied der Gesetzgebung soll solche Schreibmaterialien als es als Glied sür sich selbst nöthig hat, erhalten, sich nicht ü ber HlO belaufend, und soll seine Rechnung am Schlüsse der Sitzung an die Rechnungs- Committee überreichen, welche dieselbe berichti gen soll, in welcher Artikel und Darum,an wel chen sie gekauft wurden, angegeben sein müssen; und wenn sie von ihrer Richtigkeit Überzeugrist, Soll der Sprecher eines jeden Hauses seineWar rant an den Staatsschatzmeister zu Gunsten je des Mitgliedes ausstellen, sür den Belauf wo zu es berechtigt fein mag, der vorhergehenden Vorkehrungen zufolge, und der Durchschnitts belauf den jedes Mitglied gekauft haben mag, soll ins Tagebuch eingetragen werden. Absch. >2. Daß von und nach der Passirung dieser Akte, die Frankirfrecheit nur aus Briefe und Dokumente, die von Gliedern und Schrei bern der verschiedenen Zweige der Gesetzgebung verschickt oder empfangen werden, ausgedehnt werden soll: vorbehalten, daß kemem Beamten oder Schreiber, oder Agenten im Dienste der Regierung, mit Ausnahme der Erecutive, ge stattet werden soll irgend einDotumenr zu sran kiren, noch soll es dem Haupte irgend eines De partements erlaubt sein irgend einen Brief zu frankiren, ausser was zu ihren besondern Depar tementen gehört; und ferner vorbehalten, das eö keinem Mitglied irgend eines Zweigs der Ge setzgebung oder Schreiber gestattet werden soll, irgend einen Brief oder Dokument an Jemand auf Kosten der Republik, zu frankiren Absch. IÜ. Daß in Zukunft keine Warrant an den Staatsfchatzmeister ausgestellt werden soll durch den Sprecher irgend eines Zweigs der Gesetzgebung, ausser sür die zufälligen Ausga ben sollen durch die respektiven Oberschreiber auf die von dem Schatzmeister gebilligte War rant des General-Auditors gezogen werden,und alle ihre Rechnungen sollen gleich allen andern Rechnungen durch den Generalauditor und den Staatsschatzmeister berichtigt werden; und kei nem solchen Schreiber soll es erlaubt sein, mehr als K2OOO aus der Schatzkammer zu ziehen, bis er zuerst seine Rechnung dafür wie vorbe sagt, berichtigt haben wird, und die Rechnung für besagte zufällige Ausgaben sollen keine Un kosten in sich fassen ausser für Licht, Brennstoff, Reparatur der Halle und darin gethane Arbei ten, und dem nöthigen Schreibzeug für beide Häuser, und die unterschiedlichen in jedem er nannten Eommitteen. Absch. 14. Daß von und nach der Passi rung dieser Akte, die Besoldungen der Beam ten des östliche» Zuchthauses also sein sollen: Der Vorsteher soll nicht mehr erhalten als KlW0; der Arzt nicht mehr als 500; der moralische tehrer nicht mehr als 500; der Hailptaufseher nicht mehr als 600 ; jeder von den übrigen inännllchen Anischern nicht mehr als 400; die weibliche Wärterin und Anfse herin nicht über 500 jede; der Thorwächter nicht über 400 ; jedem der Wächter nicht ü ber 365 ; und der Schreiber nicht über k>o» des Jahrs ; vorbehalten jedoch, daß zu der selben Zeit nicht mehr als zwei Wächter an gestellt werden solle», ausser d,e Board der Inspektoren sollte zu irgend einer Zeit über einkommen, daß »och ei» znsätzllcher Wäch ter nöthig sei. Absch. 15. Daß von und nach der Passi rung dieser Akte die Besoldung der Beamte» des westlich?» Zuchthauses also sen, solle» : Der Vorsteher soll »icht über 1000 Thaler erhalte»; der moralische Lehrer nicht über 425 ; der Arzt nicht über 500 ; der Schrei ber »icbt über 550 ; der Hauptaufsehcr »icht über 55<Z; keiner der Aufseher über 400 ; der Jiigtiiieur nicht über 500; »»d der Wächter »icht über 365 des Jahrs; vorbehalte», daß die Besoldttttgen der Beamte» des östlichen und westlichen Zuchthauses iu Zukunft aus den Fonds der respektive» Ailstalte» bezahlt werde» sollen. Absch. 16. Daß von uud »ach der Passi. ru»g dieser Akte die Pflicht des Generalau ditors, Staatsschatzmeisters, Sekretärs der Republik, Generallaiidmessers nnd Canal- Commissioilers sei, ihre Amtsstuben um 8 Uhr Morgens zu öffne» »nd bis IS Uhr Mit tage offen zuhalten an jedem Tage ansscrSo» tags, während der Sitzung der Gesetzgebung, und vo» 1 Uhr Nachmittags bis 6 Uhr des Abends. Absch. 1/. So viel von irgend einem Ge setz oder Gesetzen das hierdurch verändert o der ergänzt ist, sei nnd ist hiermit widerrufen. lLiii Niiütäk.—Ein Irländer schrieb seine Lebens Geschichte und sagte in derselben: «Ich entlief früh vo» meinem Vater, weil ich aus fand daß er nur mein Onkel war." Das war eine sonderbare Verwandtschaft. MerZUderale Beobachter Reading, den 23. Mai 18^3. 7te Nummer des «Redlichen For schers" ist bereits in vorletzter Woche erschienen. Das Erscheinen der Bten Nummer ist eingetre tener Hindernisse wegen um einige Tage verspä tet, doch wird dieselbe in den letzten Tagen die ser Woche erscheinen. <Kinbr»»cl) und der vorigen Samstag 'Nacht wurde der Uhren- und luwelen-Stohr des Hrn. Georg Heller, in den öffentlichen Gebäuden dahier, gewaltsam er brochen und um ungefähr 8 bis Ul>ren und andere dachen von beträglichem Werthe be raubt. Die Diebe hatten einen Fensterladen an einer kleinen Alley zerbrochen und das Fen ster gewaltsam ausgezwängt, eine 'Arbeit die wahrscheinlich über eine Stunde Zeit erforder te. Wo mag der Nachtwächter während der Zeit gesteckt haben ? Nattallions - Freitag war der denkwürdige Tag sür das Jahr 184.'j, an welchem die Milizmänner dieser Stadt die Muskete oder einen Besenstiel schultern u. sich einige Stunden in den Straßen und hernach auf den Coiiions herumtummeln, was man ge wöhnlich exerziren nennt. Das Wetter begün» stigte daS Unternehmen für diesmal ungemein, wodurch die Zahl der Loafer und Zuschau er um Vieles vermehrt wurde. Was das Ererziren betrifft, ging es in allen gewöhnlichen Formali täten und Schönheiten vor sich Vom frühen Morgen an erscholl der gellende Ton der Pfeife und die betäubende Trommel, und um unge fähr 10 Uhr versammelte sich die Miliz in Masse, mit Mordgewehren aller Art bewaff net, Kanonen und Haubitzen ausgenommen. Auf dem Ererzirplatze wurden die gewöhnlichen Manövres durchgemacht, und ausser einigen Prügeleien fiel dort nichts Wichtiges vor. Um 4 Uhr Nachmittags marschirte die Armee wie, der in die Stadt und wurde bald entlassen. Musik und Tanz beschloß den Tag, wobei es noch einige verschundene Nasen, blaue Augen und blutig« Köpfe gab. Todte hats bei dem ganzen Spektakel nicht gegeben doch gab es sehr viele „Angeschossene"—wenigstens haben wir viele gesehen die nicht mehr gerade gehen konn ten ; ein Beweis daß sie auf dem Berge etwas stärkeres als Wasser eingenommen hatien. Diebstahl und Diebeshetze. —Am vorigen Montag Abend wurde der Stohr des Hrn. Marquart in Amity Taunschip, in dieser Cauntv, erbrochen und etwa K 25 Geld und ein Pfund Nähseide daraus gestohlen. Ein gewis ser Detter Adams, früher Baarkieper in dieser >Ltadt, stand im Verdacht. Er wohnte am Mittwoch einem Batallion, nahe dem Stohre, bei und wurde am Donnerstage bei einem an der Battallion am Pstug-Wirthshause ertappt, wo man beim Durchsuchen etwa Kl 2 in klei nen Münzen bei ihm fand, nebst 400 Cent, die er in seine Taschen gepreßt hatte; ebenso fand man die Nähseide bei ihm. Hierauf machte man Anstalt den Dieb hierher zu bringen, da er aber nicht gehen wollte und die Passagiere im Omnibus seine Gesellschaft nicht wünschten, erbot sich ein anderer Herr ihm einen Platz in seinem Wagen zu geben. Die Gesellschaft kam wohlbehalten bis nach Stewarts Wirthshause, wo für Erfrischungen angehalten wurde und, während die Häscher sich über allerhand Dinge unterhielten, benutzte AdamS, der wohl kein großes Verlangen nach des Scheriffs Kost und Logis haben mochte, die Gelegenheit, machte sich still aber schnell auf die Beine und wurde nicht eher vermißt bis er etwa 200 Yard fort war. Eine große Hetze entstand, aber Adams behielt seinen Vorsprung und verschwand bald im Walde, zum größten Verdrusse seiner Ver folger aber wahrscheinlich zu seiner eigenen Zu friedenheit. Bibelgesellschaft. Eine Bibelgesell schaft wurde vor Kurzem in der Stadt Wo melsdorf, dieser Caunty, organisirt und folgen de Herren als Beamte derselben ernannt: P. Schmal m, President; Zehn Ermen traut, sen. und John Sallade, Vice-Presiden ten ; Jacob Reiffschneider, Buchführender Se kretär ; Dr. Lot Benfon, korrespondirender Se kretär und Dr. Moore, Trust». ptslemies, der Italiener, welcher vorletzte Woche den Mayor von Philadelphia ermorden wollte, ist vorige Woche in seinem Gefängnisse gestorben. Mehrere Wunden die er sich selbst beigebracht hatte, beim Versuche Selbstmord zu begehn, und die Weigerung irgend einige Nahrung zu sich nehmen, führten seinen Tod schnell herbei. Vielleicht ein Mord.—Eine gewisse Frau Hummel starb kürzlich in Libanon Caunty und wurde begraben. Die obwaltenden Umstände erregten Verdacht daß ihr Tod durch Gewalt thaten veranlaßt wurde, weßhalb der Körper wieder ausgegraben und eine Coroners Besich- tigung über denselben gehalten wurde. Man glaubte am Halse Spuren von Erdroßlung zu entdecken, und da der Verdacht auf den Mann der Verstorbenen fiel, wurde dieser verhaftet, Hartes Gelb.-—Nach zuverlässigen Be richten ist in England jetzt das Geld so häu fig, daß es schwer hält es um 3 Prozent In teressen unterzubringen. Zn den Ver. Staa ten würde jetzt Mancher gern 7 Prozent, selbst für lumpige 'Noten, geben. Dies sind die Fol gen verrückter Politik und übertriebener Spe kulation. Dieser Mangel des Geldes hätte hier unmöglich entstehen können, wäre nicht un ser Geldumlauf durch einen unvorsichtigen, un überlegten Streich aus so schwankenden Fuß gebracht worden, worauf er seit den letzten 10 lahren stand. Dies erregte überall Mißtrauen u. vernichtete den Credit der einzelnen sowie der Ver. Staaten. Seit den letzten zwei lahren sind in Pennsylvanien allein etwa 50 Million Thaler aus dem Umlaufe verschwunden; indem einige der bedeutendsten Banken gebrochen sind und die andern ihren Notenumlaus so viel wie möglich vermindert haben. Hierzu kömmt noch das übermässige Verlangen nach «'hartem Gel de" und der Wunsch, so viel wie möglich davon zu besitzen, wodurch viele Leute veranlaßt wer den jedes Silberstückchen aufzufischen, um es sicher in ihren Kästen zu deponiren. Ist es da her zu bewundern wenn das Geld rar ist? Große Summen hartes Geld werden jetzt von Europa zu uns gebracht, und sicher sind im gegenwärtigen Frühjahr schon mehr als 12 Million Thaler importirt worden und fast je des Packetschiff bringt noch neuen Zuschuß. — Aber alle diese großen Sumcn komen nicht viel weiter als in die Seestädte, wo sie entweder ih ren Weg in dießanken oder in die Hände solcher Privat-Personen finden die sich ein Vergnügen daraus machen sie zu behalten, wodurch sie dem Umlauf schon entzogen werden, wenn sie kaum angekommen sind. Diesem Uebel kann nur durch vernünftige Gesetze abgeholfen werden welche unsern eigenen Geldumlauf wieder auf soliden Fuß stellen; bis wann wir diese aber bekommen werden, wissen nur die Göttersi cher nicht vor dein Jahre 1845. Lest'vve, der scheinheilige Bösewicht, von Towanda, Pa., wovon wir vor einigen Wochen meldeten, daß er ein junges Mädchen verführ te, wurde vor der dortigen Court verhört und deS beschuldigten Verbrechens schuldig gefun den. Er wurde wieder in Verwahrung zurück gebracht, um ein anderes Verhör für ein ähn liches Verbrechen zu erwarten, wonach das Ge richt ihn verurtheilen wird. Es scheint daß er die Bekanntschaft mit dem Mädchen unter dem Vorgeben anknüpfte, daß er für die Wohlfahrt ihrer Seele besorgt sei, wodurch ihm ihre Ver führung nur zu gut gelang. Er wird nun sei nen Lohn empfangen. Sonderbar.—ln Maine wurde vor Kur zem ein Haus vom Blitz getroffen. Der Strahl fuhr herunter in die Stube und traf den Haus eigenthümcr an die rechte Schläfe, fuhr dann über seine Brust und Rücken bis nach seiner rechten Wade, welche etwas beschädiget wurde L!eine Kleider waren auf der Stelle wo der Strahl herfuhr, wie mit einem Messer durch schnitten aber nicht verbrannt. Wunderbar ist es, daß er selbst mit dem Leben davon kam und obwohl er ziemlich betäubt und erschrocken wur de, wird er doch bald wieder genesen. !7euer Barometer-—Ein geschickter Op tikus in Paris, hat ein neues Wetterglas oder einen Barometer verfertigt, welcher wegen sei ner äußern Gestalt und zweckmässigen Einrich tung besondere Empfehlung verdient. Das gan ze Ding besteht in einem lustwandelnden Lie bespärchen, der Mann mit einem Regen- u. die Dame mit einem Sonnenschirm. Bei schönem Wetter hat sie ihren Sonnenschirm ausgespaitt und der Regenschirm hängt nachlässig an der Hand des Mannes, bei herannahendem Regen wetter sinkt der erstere und er spannt den Re genschirm über beide auS. Das Ding kostet nur 40 Franken und findet überall, besonders nach England, reissenden Absatz. Freies Gefecht. —Der Editor vom Mills Point Herald erzählt folgendes Mährchen. „Vor einiger Zeit reis'ten wir durch diesen Staat und beim Dunkelwerden kamen wir in ein Städtchen, wo gerade eine Wahl stattfand. Unsere Aufmerksamkeit wurde durch eine große Menschenmasse erregt, welche sich auf dem öf fentlichen Viereck dicht zusammendrängte, und Ivir erfuhren bald daß ein Gefecht die Ursache war. Während wir in angemessener Ferne dem Spektakel zusahen, ritten zwei Fremde heran, wovon einer vom Pferde sprang, seinen Rock auSzog und ohne einen Augenblick Zeit zu verlieren gleich im dicksten Gedränge war. A ber alle Schläger fielen nun sogleich über ihn her und in wenig Minuten kam er als ein gut durchgeprügelter Kerl wieder heraus. Sein Gefährte, der während der ganzen Zeit dem Dinge mit großen Erstaunen zugesehen hatte, redete dann und sagte zu ihm : „Was in aller Welt, Bill! ich meine du wärst ganz fremd hier, was hattest du mit der Prügelei zu thun ? "Well, ich bin a," antwortete Bill, indem er sich das Blut aus dem Gesichte wischte, „aber ich hab' gemeent sell Ding do wär frei und do wott ich a e Tfchänz hawe.'« Ei» Kind todt geschlagen.— Ej„t Connec ticut Zeitung meldet folgeude entsetzlich« That: Am 7. des vorigen Monats während des große» Schneesturmes rief eine Frau Moore, deren Ehemann abweseud war, einj« ge Nachbarsfrautii zu sich, um ihr ein Mäd. che», welches die Familie an Kiiidesstatt an« gtttommen hatte, und das plötzlich gestorben war, helfen auszulegen. Man wunderte sich allgemein über das schnelle Hinscheiden des Mädchens, das vor einem oder zwei Tagen noch in der blühendsten Gesundheit gesehen wnrde »lid bemerkte aber auch zugleich Zei. che» der Mißhandlung an dem Körper dessel ben. Wege» des aiißerordriitliche» schlech. ten Wetters wurde die Sache nicht weiter ausgesprengt, bis vor ungefähr drei Wochen endlich das Gerücht zu de» Ohren der Gerech, tigkeit drang, worauf der Körper des Kiudes untersucht und Madame Moore verhaftet wurde. Es scheint, daß der Man» sehr oft auf dem Lande bettelte und sich blind stellte und daß Kind von Nachbarsleute» gefragt wurde, ob es bei Madame Moore schlafe, worauf dasselbe antwortete: „Ja, ausgenom men wenn der Farmer F, da ist." Dies kam dem Weibe zu Ohren und war die Ursache der grausame» Mordthat. Sie behauptet a ber Nu», daß das Kind eigensiunig gewesen sei nnd habe nicht die Bibel lesen wollen!! (Demokrat. Der Schatzmeister des Staats Arkansas hat seine lang«» Finger »ach der Staatskasse gestreckt «nd ist deßwegen um einige Tausend zu kurz. Als mau ihm de» Borwurf machte, legte er sein Amt ineder. -Ob man den großen Schurken laufen läßt, und dafür einen Klei nen hängt, ist noch unbestimmt. St. Louis, Ma» 2.—Am Montag A« bciid erschoß ei» junger Mann hiesiger Stadt, Namens F. A. Bemis, eine» andern jungen Mann vo» Balliinorc, Namens G. R. Ste venson im hiesige» Union Hotel.—Beide wa ren nur seit eln,ge» Stunden mit einander bekannt. Bemis war betrunken nnd wollte sich nicht zn Bett bringen lassen. Dabei fuhr er mit einem geladenen Pistol umher, und schoß Stevenson, der sich um ihn bemühte, im Taumel in die Seite, daß er nach wenigen Minuten starb. Nach der Bornncerslichnng vor dem Friedensrichter mußte Bemis Hlooo Cautiou stellen. Eine Irländische Gesellschaft soll einen Strich Landes am Waspipiuconstusse i» lowa angekauft haben, wohin sie binnen 2 Jahren 40,0<>() Emigranten von Irland zu senden gedenken. Phild. Demokrat. tancastcr, Mai 16. Dieb e.—lnder vorletztenSamftags Nacht brachen Diebe in die Coltektors Amtsstube am Riegelwege allhier. Ihre Beute siel etwas mager aus, indem sie blos etwa fünf Thaler in Silber und ein Velvet Wamms zu rauben im Stande wa ren. In der nämlichen Nacht wurde durch Diebe ein Versuch gemacht in den Uhrenmacher Laden der Herren Joseph Ebennan und Sohn, in der Nord Quien straße zu brechen indem sie eine Oeffnung durch den Fensterladen machten, durch welche sie vermuthlich hofften die den Tag über im Fenster hängenden Sackuhren ergreifen zu können. Die Uhren waren jedoch des Abends aus dem Fenster genom men und sonstwo verwahrt worden, so daß es den Dieben gelang blos einige Ar tikel von geringem Werthe zu stehlen- Die wiederholten Versuche zum nächtlichen Einbruch, welche seit kurzem in unserer Stadt gemacht worden sind, sollten unsere Bürger bewegen gegen diese Spitzbuben auf ihrer Huth zu fein. (Volksfreund. «» EhelicheLieb e. —AmFreitagNacht machte zu Neu Aork ein Spanier, Namens Hernandez, der in der Washington Straße einen Cigarrenladen hielt, einen mörderi schen Angriff auf das Leben seines Weibes. Er brachte demselben mehrere Stiche bei, wovon zwei in einer in den Nacken gingen, und ergriff alsdann die Flücht. Eifersucht war die Ursache dieser unmenschlichen Handlung. Wiltesbarre, Ma, 11. EinPrediger ertrunken. —Es wird uns diese Woche zur schmerz lichen Aufgabe, den traurigen Tod des Ehrw. Carl Schmeckenbecher, welcher vor einigen Wochen hier predigte anzuzeigen. Derselbe fand sein Grab im Wasser, und die nähern Umstände des Vorfalls wurden uns folgendermaßen erzählt: Herr Schmecken becher wollte auf seiner Heimreise von hier (sein Wohnort war in Eherry Taunschip, Lycoming Caunty) durch die MahoopanyCriek, in Wyoming Eaunty, welche zur Zeit ziemlich hoch war, reiten ; sein Pferd konnte aber dem Strom nicht widerstehen, welcher es eine Strecke mit fortriß; Herr Schmeckenbecher hielt sich jedoch an einem Gebüsch fest und kam glücklich wieder ans Ufer, auch sein Pferd schaffte sich wieder heraus. Er ging hier auf in ein Haus, wo er seine Kleider trock-
Significant historical Pennsylvania newspapers