Sintemal es durch ein Gesetz der Gener al Assembly dieses SraatS: „Eine Akte, die allgemeinen Wahlen dieser Republik zu re guliren," passirt den ISteri Februar, I7SL, zur Pflicht des ScheriffS von jedem Caunty gemacht wird, öffentliche Nachricht von den Wahlen nnd den Beamten, die erwählt wer ten sollen, zu geben, so mache ich, George Wecherhold, Hochscheriffvon Lecha Cannty, bekannt, daß eine Wahl in besagtem Caunty, am 2teu Dienstag im nächsten October, welches der Bte deS besagten MonatS ist, in den ver schiedenen Distrikts in besagtem Caunty ge halten werden soll, nämlich: Die Bürger von der Stadt Allentaun nnd Northampton Taunschip, am Court Hause in der Stadt Allentaun. Die Bürger von Süd-Wheithall Taun schip, amHanse von I 0 nasßiu ger, in besagtem Taunschip. Die Bürger von Hannover Taunschip, am Hause von Charles Ritter in be sagtem Taunschip. Die Bürger vouOber-Saucona Taunschip, am Hanse von I 0 se p h W e i d n e r in be sagtem Taunschip. Die Bürger von Weißenbarg Taunschip. am Hause von Felir D 0 rnbläß erin besagtem Taunschip. Die Bürger von Lynn Taunschip. am Hause von I 0 h n S e i b er l 1 n g in Lynn ville, in besagtem Taunschip. Die Bürger von Ober-Milford Taunschip, am Hause von Hein.rich Di lli nger i» besagtem Tannschip. Die Bürger von Heidelberg Taunschip. am Hause von Owen Säger, in Cäzereville. besagtem Taunschip. Die Bürger von Nord-Wheuhall Taun schip am Hause von EharleSStapp, iu besagtem Taunschip. Die Bürger von Lowhill Taunschip, am Hause von Nathanßu ch m a n, in besag tem Taunschip. Die Bürger von allem dem Theil von Macungie Tannschip, welcher nördlich von der Linie liegt, die gelaufen wurde von Ja cob Dillinger, Jacob «>>w Talomon <s»,>>»,isflonerS oder Männer, ernannt durch die Court der vierteljährigen Sitzungen deS hefagten CauntieS, um die Schicklichkeil zu untersuchen, besagtes Taunschip zu ver theilen, nnd angezeigt und dargelegt als ei ne LcheidungSlinie durch besagte Commissio ners, in einem Plan oder Drafr von besag tem Tannschip, einberichlet an besagte Conrr, an dem Februar Termin in 1828, der nörd liche Distrikt von Macungie genannt zu ,verden, am Hause jetzt bewohnt von N vrhan 33 eile r, iu Fogelöville, in besagtem Distrikt. Die Bürger von allem dem Theil von ??acungie Tannschip, südlich von besagter Linie, der südliche Distrikt von Macun gie genannt, am Hause von John Madder n in Millerstaun, in besagtem Distnkr. Die Bürger von Salzburg Taunschip, am Hanse von John V» si besagtein Taun schiv. welcher Zeit und an welchen Platzen erwählt werden sollen: Eine Person Ziir Goiwerner der Rcxublik Pemiselvanien. Eine Person Ziir Caiial-Cemnusftencr dieses Staats. Eine Person Ilm d>'N Disiriti, besi.'hend aus den Cauni'iee Buch und Lecha, i>» Cciigreß der Ver. Staaten zu repnu seniiren. Zwei Personen Eine Person Für Scheriff. Eine Person E in e Per s 0 n Eine Person Für Auiitcr. ZweiPersonen Und ferner wird es mir durch eine Akte öetiiielt, eine Akte "D i e H a u p-t - L 1 11 i e d e r Staats w e rke zu v er- . kaufe n" u. s. w. Pflicht gemacht, Nachricht zu geben, daß vei der nächsten allgemeinen Wahl an oben bestimmten.Plätzen die Meinung der Bürger dieses CauntieS, in Bezug auf den Berkauj der Haupt - Linie der öffentlichen Werken durch Slimmzcltel in Erfahrung gebracht werden soll. In Folge einer Acte der General-Affemb k« der Republik von Pennsylvanien, betitelt, „Eine Acte in Betreff der Wahle» dieser Republik, passirt am Iren Tage des July, ILSS wird hiermit Nachricht gegeben, „Daß jede Person, mit Ausnahme der Friedensrichter, welche irgend ein Amt oder Llnstcllnng des Vertrauens oder Nutzens hal ten. sei eS von der Regierung der Vereinig t-n Staaten ober dieses Staates, ober von der Gesetzgebung, dem Er>culioen, ober Gerichtlichen Departement der Ver. Staa ken angestellt sein mag, und ferner, daß j.deS Mitglied des Congreffeö unb der und des Stadtrarhs irgend einer Borough, ober die Commissio „ers irgend eines incorporirre» Distnkis. darch daS Gesetz untüchtig gemacht wird auch zugleich daS Amt ober bie Anst-llung eines WahlrichierS,Jnspeuors ober Schrei- Hers bei irgend einer Wabl in diesem Staat zu bedienen und daß kein Richter, Jnspector ober irgend ein anderer Beamter b. 1 einet solchen Wahl für irgend ein Amt. für wel ches dann gestimmt wird, erwählbar sei." Uns besagre Acte der Assembly, betitelt: ~eine Akte in Betreff der Wahlen dieser Re publik," passirt am Lten Juli, 18S9, be stimmt ferner: "Daß die, wie vordesagt, erwählten Inspektoren und Richter an den verschiedenen Plätzen zur Haltung von Wahlen in dem Distrikt, zu welchem sie gehören, vor 9 Uhr MorgenS am zweiten Dienstage im Oktober jedes Jahrs zusam menkommen sollen, und daß jeder der vor besagten Inspektors einen Schreiber an stellen soll, der ein Stimmfähiger deS Di strikts sein muß. „Im Fall-, daß die Person, welche die zweite hbchste Stimmenzahl für Inspektor erhallen hak, nicht am Wahltage erscheinen sollte, dann soll die Personals Inspektor an seinem Platze dienen, welche die zn eite höch ste Stimmenzahl als Richter bei der nächst vorhergehenden Wahl erhalten hat; und falls die Person nicht erscheinen sollte, wel- j che die höchste Stimmenzahl für Jnspector hat, so soll der erwählte Nichter an ihrer Stelle einen Jnspector «nsclzen, und falls die als Richter e> wählte Person nicht er scheinen sollte, dann soll der Inspektor, der die höchste Stimmenzahl erhielt, an ihrer Stelle einen Richter ansetzen; und wenn dennoch irgend eine Vakanz unter den Ve amten, eine Stunde nach der zur Eröffnung ser Wahl festgesetzten Zeit, stattfindet, so sollen die am Wahlplalz gegenwärtigen Stimmgeber deS TaunschipS oder DistrictS, /inen aus ihrer Mute zur Besetzung der of fenen Stelle erwählen." „Es soll die Pflicht besagter Assessors sein, während der ganzen Zeit an dem Platze ge genwärtig zu sein, wo eine allgemeine, spe cielle oder Taunschip Wahl gehalten wird, oamit derselbe den JnspectvrS nnd Richter Uuokunfr geben könne, wenn solches in Be treff deS Stimmrechts eiuer eingeschriebenen Person, oder sonstwegen, erfordert werden sollte; wofür besagter Assessor zu einem Tbaler deS TagS, zahlbar wie andern Wahl beamten, berechtigt sein soll; und ist das Taunschip getheilt, so soll er in dem District beiwohnen, worin er wohnt und einStimm recht hat." „Niemand soll bei einer der vorerwähn ten Wahlen siimmen, der nichr ein weißer Freimai n von Ll Jahren und darüber ist der nichr wenigstens ein Jahr in diesem Staate gewohnt hak. und wenigstens 10 Tage vor der Wahl in dein Distrikt wo er stimmen will; der nicht wenigstens inner kalb zwei Jahren einen Eaunin- oder Slaats- Tar bezahlt kat. und nicht wenigstens zehn j Tage vor der Wahl in der Tarliste einge schrieben ist. Aber ei» Bürger der Ber. «Staaten, der vorher ein stimmfähiger Bür !ger dieses Staats war, soll, wenn er heranS i zieht und wieder zurückkehrt, und die gehö rige Zeit in dem District gewohnt nnd Tar !en bezahlt hat, zn einer Stimme herechtigt sein, wenn er nur sechs Monate wieder in diesem Staat wobnt: Vorausgesetzt, daß die weißen freien Bürger der Ber. Staaten, zwischen dem Vlter von 2l und 22 Jahren, die ein Jahr im Staate gewohnt und im ! üöahldistrikk zehn Tage, zum «?iimmrechl berechtigt sein sollen, wenn sie auch keine ! Taren bezahlt haben. ! „Niemand soll zum Stimmen zugelassen werden, dessen Name nicht in der Liste rar charer Einwohner enthalten ist. die den In spektors von einem Conimissioner überge ben wurde; es sei denn, 1. er zeige einen vor, daß er innerhalb Jahren einen StaatS- oder Caunty-Tar bezahlt hat, oder beweise durch seinen oder den Eid eines anderen, daß er solchen Tar bezahlt hat; oder LtenS, wenn er das Stimmrecht ! fordert als ein Erwähler zwischen LI nnd '22 Jahren, so soll er durch Eid oder Bekräf tigung beweisen, dafier wenigstens ein Jahr zunächst vorher im Staate wohnte, nnd über ! seinen Aufenthalt im Distrikt solche andere Beweise vorbringen, als dieser Akt vor schreibt ; und daß er wahrlich glanbl, nach den ihm zugekommenen Nachrichten, von solchem Aller zu sein, und solche andere Ve rweise zu liefern, wie dieser Akt vorschreibt; der Naine der hiernach zum Stim men zugelassenen Person, durch die Jnspe:- lorS in der alphabetischen Liste eingeschrie ben und die Anmerkung gemacht werden soll, durch Niederschreibung deS Wortes „Tar" wenn dieselbe wegen Zahlung des TareS zum Stimmen zugelassen wird, oder deS Wortes „Alter" wenn dieselbe Alterhalber zum Stimmen zugelassen wird, und in bei den Fällen sollen diese Worte den Clerks zugerufen werden, die gleiche Anmerkiiagen in der Liste der Slimmgeber zu mache« 'haben. ! In allen Fällen, wenn ber Name eines Man ieS, der auf das Stimmrecht Anspiuch macht, nicht in der von den Commissioners »nd AffefforS gelieferten Liste enthalten ist, oder (ob biereurch begründet oder nicht) wenn von irgend einem berechtigten Bür ger gegen seine Stimme Einrede gemacht wird, so soll eS die Pflicht deS Jr.speetors sein, die Fähigkeit solcher Person durch sie selbst eidlich erhärten zu lassen, und n enn sie mehr a!S ein Jabr im Staate gewohnt zu haben behauptet, so soll sie solches durch einen Eid bereisen können; aber daß die selde mehr alö zehn Tage im Distrikt wohnt, vaS soll durch wenigstens einen guten Zeu wiesen, nnd muß dann selbst noch scha ören, baß sie in gutem Glauben und im Verfolg ihres Berufs in dem Distrikt ihien Aufent halt genommen hat, und nicht deS Ltim menS wegen. „Jede als vorbesagt berechtigte Person, die wenn gefordert, auch wegen Aufenthalt !und Zabliing der Taren gehörige Beweise 'liefert, soll berechtigt sein, in dem Taunschip zu stimmen, worin s.-lbige wohnt. „Wenn eine Person einen Wahlheamten au der Haltung solcher Wahl verhindern oder zu veiKindern suchen sollie, ober gegen denselben einige Drohung oder Gewall ge braucht, oder ihm in der Aiisübuniz seiner Pflicht hinderlich ist, oder das Fenster bela gert oder zu belagern sucht, oder den Zugang sperren sollte, oder den Frieden stören und Gewalt oder Drohungen gebrauchen sollte, in der Absicht einen ungehörigen Einfluß auszuüben, oder einen Wähler einzuschüch tern, oder ihn am Stimmen zu verhindern, oder die Freiheit der Wahl zu beschränken, solche Person, soll wenn überwiesen, mit ei ner Geldstrafe von nicht über SOO Thaler, und mit einer Gefängnißstrafe von nicht weniger als einen, noch mehr denn zwölf Monaren, belegt werden. Wenn eine Person oder Personen auf den Ausgang einer Wahl Wetten machen oder anbieten sollten, entweder du'ch mündliche Erklärung oder durch schriftliche oder ge druckte Anzeigen, solche sollen dreimal d'.e Summe verwirken und bezahlen, die sie ge <v«>r<'r oder zum Wetten angeboten haben. Wenn ein« Person, nicht gesetzlich dazu her cl)tigt, bei einer Wahl in diesem Staat stimmen sollte, ober wenn dazu berechtigt, außrr seinem gehörigen Distrikt stimmt; oder wenn eine Person, die von dem Nicht berechtigtsein einer andern weiß, dieser den noch zum Stimmen verhilfr, —solche Person oder Personen sollen, nach Ueberführung dieses Vergehens, in eine Geldstrafe von nicht über 200 Thaler, und in Gefangen- fchafr nicht drei Monate übersteigend, ver urtheilt werden. Wenn irgend eine Person in mehr als ei nem Distrikt stimmen, oder sonst betrügeri scher Weise mehr als einmal an einem Tage stimmen, oder betrügerischer Weise zwei Wahlzettel halten und für den Jnspector eineS ungesetzlichen Siimmens wegen über reichen oder dasselbe stimmen sollte, oder wenn eine Person einen andern rathen, oder ihn herbeischaffen sollte, um dieses zu thun, so soll er oder sie, welche sich der gestalt ver geben, nach Ueberführung mir.einer Geld buße von irgend einem Betrage, welche nicht weniger als HSV und nicht mehr all K5OO betragen darf, so wie mit Gefängniß strafe von nicht weniger denn 8 Tagen und nicht mehr als 12 Monate, bestraft werten. Wenn irgend eine Person, welche nicht zum Stimmen in diesem Sraate dem Gesetz gemäß (die Söhne qualifizirter Bürger auS: gnommen) berechtigt ist. auf irgend einer Stelle der Wahl zu dem Endzweck sich ein finden sollte, um Wahlzettel auszugeben, oder sich Einfluß auf die wahlfähigen Bür ger zu verschaffen, so soll derselbe eirieictrafe verwirkt baden in irgend einer Summe für ein jedeS Bergrhen, jedesmal nicht KlOO übeisteinend, und anfirgend einen Zeitraum nicht 8 Monate übersteigend, eingekerkert zu werden. Wenn irgend ein Mann anfeine unschick liche Art sich in irgend eine Wakl, gehalten unter den Verordnungen dieser Acte, mischen sollte, oder einen Richter oder Inspektoren hindern sollte, oder versucht zu hindern Wahl zu halten, oder wenn er versperrte oder ver suchte zn versperren, ein Fenster oder ein Zugang zn einem Fenster, wo dieselbe gehal ten werden soll, oder wenn er sich auf eine unschickliche Art dem Inspektor oder Rich ter beim Halten derselben entgegensetzen j sollte, oder wenn er irgend eine Art von Einschüchterung, Drobung, Gewalt oder Gewaltthätigkeit gebrauche» sollte, mir der Absicht irgend einen stimmfähigen Bürger vom Stimmen abzuhalten, oder sein Stimm recht zu verkürzen, der soll wenn davon über führt, auf irgend eine Zeit, nicht länger als I Jahr und nicht weniger als 1 Monat ein gesperrt werden, und mit Bezahlung einer Geldstrafe von nicht übersteigend HSOV; nnd wenn eS der Court bewiesen «'erden kann, daß die Person, welche also fehlt, kein Bewohner der Stadt, TaunschipS oder deS DistrictS ist, wo besagte Gesetzverletziing begangen wurde, so soll er die Strafe von nicht weniger als Lloo uud nicht mehr als HIUOV bezahlen, und nicht weniger als » Monate oder länger alö 2 Jahre eingesperrt werden. Die Richter eines jeden WahldistrietS von Lecha Eaunl» müssen ihre ReturnS bestimmt biS FreiragS den I Iten Oclvber, um 10 Ukr Vormittags, in der Stadt Allentaun im Counhause einbringen. George Wrtherl)old, Schcriss. Gc>tl <rl).!ltc die Republik. SeherissS-Aiiitsstiit'.', > ~ „ Alle»t»ilii,Aug,2l, s Gine Nkte, Um die Gründung eines Armenhauses für das (Zaunty Lecha anzuordnen. At> sck II iI t 18. II», die Ansicht de: Bürger von Lecw Cauiit., til'.'r tic ZwectmWgt.'ll der (vrricl'Nwg in i>c!ler Kr.» mit Wirkung lein. ! Ai> s (l, Ii ltl I!>. Der T-h.-riff de? besagte» iiinPii wenigstens sechs Wecken rer der nechüen „II- tavc» sind aus t.'M zu besiretteu. ?'eS Roß Tm lv^en, Wiliam Bigler, David N. Porter, i Privat Verkauf von schätzbarem liegendem Etqcnthum. Der Unterzeichnete bietet hiermit das gan ze seines schätzbaren liegenden Vermögens, in Nortkamptou Caunty, zum Privat Verkauf an, nämlich : 330 Ackerland von erster Gü te und in einem hohen Cultur Zustand, (iu geräumiger Felder vertheilt nnd unter guten Fensen,) den Flecken Kreidersville, und sei ne vortreffliche Mnblwerke in der Mhe des selben mit eingeschloßen. Drei große Srohlchäliscr, ein Wohl,-. Haus und mehrere Schaps an dem Lecha Canal, dicht bei der Siegfried's Brücke, ungefähr 2 Mei len von KreiderSville, nnd ein zweistöckigtes steinernes Wohnhaus und Lotte in dem Fle cken Freemansburg, an dem Lecha Canal, un gefähr Z Meilen unterhalb Bethlehem. Der Flecken Kreidersville ist schön gelegen, an der großen Straße welche von Philadel phia nach Berwick an der Susquebaiina führt, und wird von der Straße die von Siegfned's Bücke nach der Wmdkaft führt durchkreuzt; 10 Meilen voiiEaston, IN Mei len von Bethlehcm, 20 Meilen von Manch Chunk, 8 Meilen von Allentaun uud 2 Mei len von dem Lecha Canal, und enthält ein großes geräumiges hacksleinernes Hotel, ei nen vorzüglichen Stobrstand (einer der besten Landstohrplälze im ganzen Cannly) verschie dene Stolirhäuser,!» andereWohiinnge» von verschiedenen Größen, mehrere Scheuern, Schaps für Handwerker, u s> w., so wie auch eineßacksteindreniierci nnd ein Sclueferbrnch, woraus vorzüglicher Schiefer zum Decken von Dächern erhalten werden. Die Kaufmanns Mal'lnnchle ist ein großes geräumiges 4stöckigtes steiner nes Gebäude,'4s Fuß Front bei S 5 Tiefe, hat eine hinlängliche Wasser - Gewalt ans der Hockendoquä Criek, emem »iefehlenten ! Strom, nnd die ganze Gewalt dieses Stroms ! mit einem Fall von 24 Fnß stehet der Muh jle zu gebot. Die Mülle hat 5, Paar Steine, wovon 4 Paar von den besten französischen ! Buirs sind, »nd ist mit alle den neue» und vorzüglichsten Maschincreien versehen, alles auf das bequemste eingerichlet, nnd das gau ! -e Mul'lwerk, mir einem starken Damm nnd j Müblräs, i'i nnttr guter Reparatur; eine i Welschkoni-Diirrc. Gnps - Mühle, Welsch korn-Brecher nnd Schäler, nnd eine außeror dentlich starke Dreschmaschine, sind mit dem j Miihlweik verbunden. Rächst diesem ist »och eine andere Wassergewalt von !4i Fuß, so wie anch eine von lii Fuß Fall auf dem Land. ! Die Mühle liegt in einer reiche» Frucl'l-Ge- gend, und ha» eine ausgedehnte Kundschaft. ! Mehl und Produkte aller Art könne» bcgnein ! »nd für niedrige Preise auf dem Lecha Cau.il ! »ach Easto», und von da nach den Märkten von Philadelphia und Neu - ?)ork, durch cie ! Penusylvauischeii, de» Morris, Delaivare ! und Rarita» Cauälc versciückrwerden. Die. ! se Mühle hat auch eine vortbeilhasie Lage ! für den Handel des Lecha Canals aufwärts in die Köhlen Gegend—DaS Land ist gut ge? kolkt worden, zi m Theil schon 2 Mal über in den letzlverflofieneii 1.1 Jahren. Ei» hin i länglicher Theil ist Holzland, mid gnte Wie ! es sind Anstallen getroffen bis au die 5,0 Acker Wiesengruud Z» wässern, welcher eine gnte sndli.be Lage hat, n»d mit wenig Kosten in Ausführung gebracht werde». Für Personen die das Mühl- und Siolw ! Geschäft, so wie anch die Bauerci weitiäufiig zu betreibe» gesoune» sind, bietet dieses Ver möge» große Vortheile dar, die nicht in dieser ! Gegend zn übertreffen sind, und die Lage des ! Ganzen, wenn man die Rähe jenes Canals, die bequeme uud wohlfeile Verschiffung der Prodnkie, de» wohlfeilen Preis der Lebens ' mittel, Kohlen uud Holz, Wassergewalte zu fast einiger beliebigen Ausdehnung (indem roch mehr Wasscrgewalt ganz nähe dabei für billige Preise z» habe» ist, die alle anf dieses Vermögen geleitet und daraus ange wendet werde» kann,) sehr gesunde Gegend, gute Nachbarschaft, Näbe z» Kirche» und Schulcn, in Betraft z.eht, bietet de» Capi talisten Vortheile dar f»r ausgedehnte Manu faktur Anlagen, welche in der ganzen Lecba Gegend nicht übertreffen werden können.— ! Auch siud Spuren vou Eisen Erz auf dem Lande, nnd in der ganze» Umgegend ist Eisen i Erz zu finde». Solche die das Vermö zen in Aiigenschei» zu nehme» wüuschen, belieben sich bei dein Unterschriebene» i» Kreidersville zu melden »nd snr das Canal Vermögen an der Sieg s.ied's Vriicke bei Benoni Vates, daselbst wol »hast, so wie f»r das Vermögen in Free mansburg bei Jacob Freeman, der dort wohnt. E>» eznteS unstreitiges Recht kann gegeben werden, und die Vedingilugen wer- den billig fei». A> fragen durch die Pest sollen rünktlich beantivorter werten.—Sollte das Vermögen nicht zulammcn verkauft wer den, so iü der Unterschriebene gesonnen es j theilwerse zu verkaufen, wie folgt: No. I. —Der Clohrstand nnd Wohnung dazu, (welches die nördöstli- i che Ecke des Flecke» Kreidersville ist) mit !!! Stohrbäuler, noch einer auderiiWohiiiing, ei ner steiueriicuScheuer, verschiedenen Schaps, 1 beem.'in snr Hantwerker gelegen und jetzt von inchrere» derselben bewohnt, 2 Vrunnen wo-! von einer Kalkstein - Wasser bat, eine große steinerne Cisterne, »nd t!Z Acker Land. Jc'o. 2.—Die Kaufmanns Mlil'le mit alle der Maschinerei, Muller- und Kie ! fer-Gebände und Werk>iäite, Stallnug für i Heide, ei» großes Stohrbans für Flauer Fä ßer, und 2U Acker Land, uuo wen» es ver- > langt wird, so kann auch eines der CaM> Stobrhäuser zu dem Muhl Vermögen kauft werden, oder eine Lotte am Canals No 3 große geräumige M»ck steinerne.Holet mit den nöthigen Anßengebändcn, Biunnen vor der Tküre, einer großen stei-> nernen Cisterne, einem Aepfel Vaumgarten/ Eishaus und 12 Acker Land. » , No 4.—Ein Blockhaus und Scheuer, Wagenkaus uud andere Alicen- gebäude, mit emem guten Springbaus, andern Springen begiiem bei der Stall«ng, ! und tili Acker Land. Auf diesem Stück is? die Waffergewult von Fuß und auch die/von 10 Fuß Fall. X No 5.-5,0 Acker Land, mit einem 2stvckigten steinernen Haus, kZkHei ! 2» Fuß, eine große steinerne Cisterne nnd i andere Nebengebäude Ecke des Fleckens Kreidersville, dem Stc-Hr und Hotel gegenüber.) No. 6.-75 Acker Land, mit einer angenehmen Wohnung und Lehnet ! Haus n»d einem Bleck Stall, einer Springe und Brunnen an der Tdnr. Hier sind An« ! stalten gemacht eine Scheuer zu bauen. Die se beiden Striche (No. 3 »nd li) wurde» zu sammen eine prächtige 4 Gäuls Bauerei machen. No. 7.—t Acker Land mit einem guten steinernen Stall »üdSehlach haus; eine sehr gnte Gelegenheit für eine Butfcherei. No. B.—Eiue Lotte von 4 Acker, Mit einem bequemen Haus, S-pringhauS und Stall. No. Acker Land, mit einem Kutfchenmacher Scbap. No. I».—Eine Lotte Holzland von 18 Acker. No. ll.—Eine Lotte.Holztand von 10 Acker. No. 12. —Der Stobrstaud au dem Lecha Canal bei Siegfried's Brücke, eine sehr gnte Lage f»r Geschäfte, ein Wohn haus, » große Stvhrhäiiser, i» emem dersel ben wird jetzt ein Siohr gehalten der gute («escbäfte thut, veiscbiedeue Schaps für Handwerker, Patent s>uwaage, ei» Kohlen uud Holzhof, mit 10 Acker Land. No. l.'j. ein bequemes 2stockigles steinernes Woimhaus »nd Lott? in Frcemansbui',l, an dem Lecha ! Canal, 2 Meilen unterhalb Bethlehem. Das z Haus ist 27 Fuß in der Fronte, bet 30 Fnß ! tief. Eine hinlängliche Quantität Wiesen und ! Holzland wird zu jeder Lotte gemeße» wer ! den. Sollte» K.influkige wünsche« das Land auf andere Art vertheilt zu habe», 112» s daß mel'r oder iveniger Land zu eiuer Lotte ! oder Bauerei komn.t, so kann ibueu damit qedient werde». Oao Z'eri?ögc>i ist zur Ver theiliing sehr i eqnem gelegen, n»d es kaun so eingerichtet werden, das! der Strom Wasser durch eine jede Bauerei fließt. Die Vorrätig von Kaufmanns G>tter in den verschiedene» Stohrs könne» mir den (ttebäudeu verkauft werfen, wcr.u eö von de» Käufern gewünscht wird. Wenn dieses nicht bis zum 12. Tag des nächsten Rooeinbers durch privat Handel verkauft feiu wird, so soll es an dem besagte» Tage i» Kreidersville öffentlich zum Verkauf aiisgcboteu werde». (George Wel'er. Kreidersville, Prnn., Juli 2?) »qbV Cal'inetmacher in der Cratt "Alleil tami. Benachrichtiget feine Freunde und das Publikum iiberbaiipt, taß er sein Grscbasl noch ilULier a» seinem alten Stand, am süd östliche» Ecke der Hamilken und James Stras sen, nnd zwar gerade gegenüber dem Stehr des Peter Huber fortsetzt, allwo er immer Alle Arte» auf Hand haltet, nnd auf Beitellunge» ver fcrligeu wird, welche er au den alieruiedrig sten Preisen ahznseyen gesonnen ist. Er ist dankbar für geueßene Kundschaft und wird sich stets bestreben durch die Milte seiner Artikel, billige Preisen nnd püukiliche Bedienung sich eiue foudaucr derselben zuzu eignen. Salomen JuliSl uq.lM Schneider in der Clatt Zlllentann. Vedieut sich dieser Methode seine» alten Freunden, Kunde» nnd dein Publikum über haupt anzuzeigen, daß er das 5?» in allen dessen verschi denen Zweigen »oeh immer an sei« < nem alten Liaurvlatze, in der ! . // Hamilton Srr.iße, gerade ge > i/- 'r. g- nttber Edm. It. Neuhard's I /- ' Eisenstoi>r sortdetreibt; allwo ",5z er alle diejenigen, die ihn mit I/! / l Kuulsel'aft beehren wer i den, mit völliger Zufriedenheit wird—Oa er die N. regelmäßig erl?älr, so ister da durch i» de.« Stand gesetzt, immer nach den neuesten Moden z» arbeiten. Seine Pieise <7nd billig, nnd seine Arbtite» die alle unter seiner eigenen Aufsicht aem ll t werten, ver spricht er von vorzüglicher Gnte zn sei». Er ist dankbar für dereits griioßcne Kund schaft und hofft durch billige uud pincklliche Bedienung dieselbe fernerhin, so wie ein Z», satz, zu erhalten. (sHalles Schell. April Zt. „qIJ
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