Der Lecha Patriot und Northampton Demokrat. (Allentaun, Pa.) 1839-1848, September 11, 1844, Page 8, Image 8

Below is the OCR text representation for this newspapers page. It is also available as plain text as well as XML.

    Sintemal es durch ein Gesetz der Gener
al Assembly dieses SraatS: „Eine Akte, die
allgemeinen Wahlen dieser Republik zu re
guliren," passirt den ISteri Februar, I7SL,
zur Pflicht des ScheriffS von jedem Caunty
gemacht wird, öffentliche Nachricht von den
Wahlen nnd den Beamten, die erwählt wer
ten sollen, zu geben,
so mache ich, George Wecherhold,
Hochscheriffvon Lecha Cannty, bekannt, daß
eine Wahl in besagtem Caunty, am 2teu
Dienstag im nächsten October, welches der
Bte deS besagten MonatS ist, in den ver
schiedenen Distrikts in besagtem Caunty ge
halten werden soll, nämlich:
Die Bürger von der Stadt Allentaun nnd
Northampton Taunschip, am Court Hause
in der Stadt Allentaun.
Die Bürger von Süd-Wheithall Taun
schip, amHanse von I 0 nasßiu ger, in
besagtem Taunschip.
Die Bürger von Hannover Taunschip,
am Hause von Charles Ritter in be
sagtem Taunschip.
Die Bürger vouOber-Saucona Taunschip,
am Hanse von I 0 se p h W e i d n e r in be
sagtem Taunschip.
Die Bürger von Weißenbarg Taunschip.
am Hause von Felir D 0 rnbläß erin
besagtem Taunschip.
Die Bürger von Lynn Taunschip. am
Hause von I 0 h n S e i b er l 1 n g in Lynn
ville, in besagtem Taunschip.
Die Bürger von Ober-Milford Taunschip,
am Hause von Hein.rich Di lli nger
i» besagtem Tannschip.
Die Bürger von Heidelberg Taunschip.
am Hause von Owen Säger, in
Cäzereville. besagtem Taunschip.
Die Bürger von Nord-Wheuhall Taun
schip am Hause von EharleSStapp,
iu besagtem Taunschip.
Die Bürger von Lowhill Taunschip, am
Hause von Nathanßu ch m a n, in besag
tem Taunschip.
Die Bürger von allem dem Theil von
Macungie Tannschip, welcher nördlich von
der Linie liegt, die gelaufen wurde von Ja
cob Dillinger, Jacob «>>w Talomon
<s»,>>»,isflonerS oder Männer, ernannt
durch die Court der vierteljährigen Sitzungen
deS hefagten CauntieS, um die Schicklichkeil
zu untersuchen, besagtes Taunschip zu ver
theilen, nnd angezeigt und dargelegt als ei
ne LcheidungSlinie durch besagte Commissio
ners, in einem Plan oder Drafr von besag
tem Tannschip, einberichlet an besagte Conrr,
an dem Februar Termin in 1828, der nörd
liche Distrikt von Macungie genannt zu
,verden, am Hause jetzt bewohnt von
N vrhan 33 eile r, iu Fogelöville, in
besagtem Distrikt.
Die Bürger von allem dem Theil von
??acungie Tannschip, südlich von besagter
Linie, der südliche Distrikt von Macun
gie genannt, am Hause von John
Madder n in Millerstaun, in besagtem
Distnkr.
Die Bürger von Salzburg Taunschip, am
Hanse von John V» si besagtein Taun
schiv.
welcher Zeit und an welchen Platzen
erwählt werden sollen:
Eine Person
Ziir Goiwerner der Rcxublik Pemiselvanien.
Eine Person
Ziir Caiial-Cemnusftencr dieses Staats.
Eine Person
Ilm d>'N Disiriti, besi.'hend aus den Cauni'iee Buch
und Lecha, i>» Cciigreß der Ver. Staaten zu repnu
seniiren.
Zwei Personen
Eine Person
Für Scheriff.
Eine Person
E in e Per s 0 n
Eine Person
Für Auiitcr.
ZweiPersonen
Und ferner wird es mir durch eine Akte
öetiiielt, eine Akte
"D i e H a u p-t - L 1 11 i e d e r
Staats w e rke zu v er- .
kaufe n" u. s. w.
Pflicht gemacht, Nachricht zu geben, daß
vei der nächsten allgemeinen Wahl an oben
bestimmten.Plätzen die Meinung der Bürger
dieses CauntieS, in Bezug auf den Berkauj
der Haupt - Linie der öffentlichen Werken
durch Slimmzcltel in Erfahrung gebracht
werden soll.
In Folge einer Acte der General-Affemb
k« der Republik von Pennsylvanien, betitelt,
„Eine Acte in Betreff der Wahle» dieser
Republik, passirt am Iren Tage des July,
ILSS wird hiermit Nachricht gegeben,
„Daß jede Person, mit Ausnahme der
Friedensrichter, welche irgend ein Amt oder
Llnstcllnng des Vertrauens oder Nutzens hal
ten. sei eS von der Regierung der Vereinig
t-n Staaten ober dieses Staates, ober von
der Gesetzgebung, dem Er>culioen, ober
Gerichtlichen Departement der Ver. Staa
ken angestellt sein mag, und ferner, daß
j.deS Mitglied des Congreffeö unb der
und des Stadtrarhs
irgend einer Borough, ober die Commissio
„ers irgend eines incorporirre» Distnkis.
darch daS Gesetz untüchtig gemacht wird
auch zugleich daS Amt ober bie Anst-llung
eines WahlrichierS,Jnspeuors ober Schrei-
Hers bei irgend einer Wabl in diesem Staat
zu bedienen und daß kein Richter, Jnspector
ober irgend ein anderer Beamter b. 1 einet
solchen Wahl für irgend ein Amt. für wel
ches dann gestimmt wird, erwählbar sei."
Uns besagre Acte der Assembly, betitelt:
~eine Akte in Betreff der Wahlen dieser Re
publik," passirt am Lten Juli, 18S9, be
stimmt ferner: "Daß die, wie vordesagt,
erwählten Inspektoren und Richter an den
verschiedenen Plätzen zur Haltung von
Wahlen in dem Distrikt, zu welchem sie
gehören, vor 9 Uhr MorgenS am zweiten
Dienstage im Oktober jedes Jahrs zusam
menkommen sollen, und daß jeder der vor
besagten Inspektors einen Schreiber an
stellen soll, der ein Stimmfähiger deS Di
strikts sein muß.
„Im Fall-, daß die Person, welche die
zweite hbchste Stimmenzahl für Inspektor
erhallen hak, nicht am Wahltage erscheinen
sollte, dann soll die Personals Inspektor an
seinem Platze dienen, welche die zn eite höch
ste Stimmenzahl als Richter bei der nächst
vorhergehenden Wahl erhalten hat; und
falls die Person nicht erscheinen sollte, wel- j
che die höchste Stimmenzahl für Jnspector
hat, so soll der erwählte Nichter an ihrer
Stelle einen Jnspector «nsclzen, und falls
die als Richter e> wählte Person nicht er
scheinen sollte, dann soll der Inspektor, der
die höchste Stimmenzahl erhielt, an ihrer
Stelle einen Richter ansetzen; und wenn
dennoch irgend eine Vakanz unter den Ve
amten, eine Stunde nach der zur Eröffnung
ser Wahl festgesetzten Zeit, stattfindet, so
sollen die am Wahlplalz gegenwärtigen
Stimmgeber deS TaunschipS oder DistrictS,
/inen aus ihrer Mute zur Besetzung der of
fenen Stelle erwählen."
„Es soll die Pflicht besagter Assessors sein,
während der ganzen Zeit an dem Platze ge
genwärtig zu sein, wo eine allgemeine, spe
cielle oder Taunschip Wahl gehalten wird,
oamit derselbe den JnspectvrS nnd Richter
Uuokunfr geben könne, wenn solches in Be
treff deS Stimmrechts eiuer eingeschriebenen
Person, oder sonstwegen, erfordert werden
sollte; wofür besagter Assessor zu einem
Tbaler deS TagS, zahlbar wie andern Wahl
beamten, berechtigt sein soll; und ist das
Taunschip getheilt, so soll er in dem District
beiwohnen, worin er wohnt und einStimm
recht hat."
„Niemand soll bei einer der vorerwähn
ten Wahlen siimmen, der nichr ein weißer
Freimai n von Ll Jahren und darüber ist
der nichr wenigstens ein Jahr in diesem
Staate gewohnt hak. und wenigstens 10
Tage vor der Wahl in dein Distrikt wo er
stimmen will; der nicht wenigstens inner
kalb zwei Jahren einen Eaunin- oder Slaats-
Tar bezahlt kat. und nicht wenigstens zehn
j Tage vor der Wahl in der Tarliste einge
schrieben ist. Aber ei» Bürger der Ber.
«Staaten, der vorher ein stimmfähiger Bür
!ger dieses Staats war, soll, wenn er heranS
i zieht und wieder zurückkehrt, und die gehö
rige Zeit in dem District gewohnt nnd Tar
!en bezahlt hat, zn einer Stimme herechtigt
sein, wenn er nur sechs Monate wieder in
diesem Staat wobnt: Vorausgesetzt, daß
die weißen freien Bürger der Ber. Staaten,
zwischen dem Vlter von 2l und 22 Jahren,
die ein Jahr im Staate gewohnt und im
! üöahldistrikk zehn Tage, zum «?iimmrechl
berechtigt sein sollen, wenn sie auch keine
! Taren bezahlt haben.
! „Niemand soll zum Stimmen zugelassen
werden, dessen Name nicht in der Liste rar
charer Einwohner enthalten ist. die den In
spektors von einem Conimissioner überge
ben wurde; es sei denn, 1. er zeige einen
vor, daß er innerhalb Jahren
einen StaatS- oder Caunty-Tar bezahlt
hat, oder beweise durch seinen oder den Eid
eines anderen, daß er solchen Tar bezahlt
hat; oder LtenS, wenn er das Stimmrecht
! fordert als ein Erwähler zwischen LI nnd
'22 Jahren, so soll er durch Eid oder Bekräf
tigung beweisen, dafier wenigstens ein Jahr
zunächst vorher im Staate wohnte, nnd über
! seinen Aufenthalt im Distrikt solche andere
Beweise vorbringen, als dieser Akt vor
schreibt ; und daß er wahrlich glanbl, nach
den ihm zugekommenen Nachrichten, von
solchem Aller zu sein, und solche andere Ve
rweise zu liefern, wie dieser Akt vorschreibt;
der Naine der hiernach zum Stim
men zugelassenen Person, durch die Jnspe:-
lorS in der alphabetischen Liste eingeschrie
ben und die Anmerkung gemacht werden soll,
durch Niederschreibung deS Wortes „Tar"
wenn dieselbe wegen Zahlung des TareS
zum Stimmen zugelassen wird, oder deS
Wortes „Alter" wenn dieselbe Alterhalber
zum Stimmen zugelassen wird, und in bei
den Fällen sollen diese Worte den Clerks
zugerufen werden, die gleiche Anmerkiiagen
in der Liste der Slimmgeber zu mache«
'haben.
! In allen Fällen, wenn ber Name eines
Man ieS, der auf das Stimmrecht Anspiuch
macht, nicht in der von den Commissioners
»nd AffefforS gelieferten Liste enthalten ist,
oder (ob biereurch begründet oder nicht)
wenn von irgend einem berechtigten Bür
ger gegen seine Stimme Einrede gemacht
wird, so soll eS die Pflicht deS Jr.speetors
sein, die Fähigkeit solcher Person durch sie
selbst eidlich erhärten zu lassen, und n enn
sie mehr a!S ein Jabr im Staate gewohnt
zu haben behauptet, so soll sie solches durch
einen Eid bereisen können; aber daß die
selde mehr alö zehn Tage im Distrikt wohnt,
vaS soll durch wenigstens einen guten Zeu
wiesen, nnd muß dann selbst noch scha ören,
baß sie in gutem Glauben und im Verfolg
ihres Berufs in dem Distrikt ihien Aufent
halt genommen hat, und nicht deS Ltim
menS wegen.
„Jede als vorbesagt berechtigte Person,
die wenn gefordert, auch wegen Aufenthalt
!und Zabliing der Taren gehörige Beweise
'liefert, soll berechtigt sein, in dem Taunschip
zu stimmen, worin s.-lbige wohnt.
„Wenn eine Person einen Wahlheamten
au der Haltung solcher Wahl verhindern
oder zu veiKindern suchen sollie, ober gegen
denselben einige Drohung oder Gewall ge
braucht, oder ihm in der Aiisübuniz seiner
Pflicht hinderlich ist, oder das Fenster bela
gert oder zu belagern sucht, oder den Zugang
sperren sollte, oder den Frieden stören und
Gewalt oder Drohungen gebrauchen sollte,
in der Absicht einen ungehörigen Einfluß
auszuüben, oder einen Wähler einzuschüch
tern, oder ihn am Stimmen zu verhindern,
oder die Freiheit der Wahl zu beschränken,
solche Person, soll wenn überwiesen, mit ei
ner Geldstrafe von nicht über SOO Thaler,
und mit einer Gefängnißstrafe von nicht
weniger als einen, noch mehr denn zwölf
Monaren, belegt werden.
Wenn eine Person oder Personen auf den
Ausgang einer Wahl Wetten machen oder
anbieten sollten, entweder du'ch mündliche
Erklärung oder durch schriftliche oder ge
druckte Anzeigen, solche sollen dreimal d'.e
Summe verwirken und bezahlen, die sie ge
<v«>r<'r oder zum Wetten angeboten haben.
Wenn ein« Person, nicht gesetzlich dazu
her cl)tigt, bei einer Wahl in diesem Staat
stimmen sollte, ober wenn dazu berechtigt,
außrr seinem gehörigen Distrikt stimmt;
oder wenn eine Person, die von dem Nicht
berechtigtsein einer andern weiß, dieser den
noch zum Stimmen verhilfr, —solche Person
oder Personen sollen, nach Ueberführung
dieses Vergehens, in eine Geldstrafe von
nicht über 200 Thaler, und in Gefangen-
fchafr nicht drei Monate übersteigend, ver
urtheilt werden.
Wenn irgend eine Person in mehr als ei
nem Distrikt stimmen, oder sonst betrügeri
scher Weise mehr als einmal an einem Tage
stimmen, oder betrügerischer Weise zwei
Wahlzettel halten und für den Jnspector
eineS ungesetzlichen Siimmens wegen über
reichen oder dasselbe stimmen sollte, oder
wenn eine Person einen andern rathen, oder
ihn herbeischaffen sollte, um dieses zu thun,
so soll er oder sie, welche sich der gestalt ver
geben, nach Ueberführung mir.einer Geld
buße von irgend einem Betrage, welche
nicht weniger als HSV und nicht mehr all
K5OO betragen darf, so wie mit Gefängniß
strafe von nicht weniger denn 8 Tagen und
nicht mehr als 12 Monate, bestraft werten.
Wenn irgend eine Person, welche nicht
zum Stimmen in diesem Sraate dem Gesetz
gemäß (die Söhne qualifizirter Bürger auS:
gnommen) berechtigt ist. auf irgend einer
Stelle der Wahl zu dem Endzweck sich ein
finden sollte, um Wahlzettel auszugeben,
oder sich Einfluß auf die wahlfähigen Bür
ger zu verschaffen, so soll derselbe eirieictrafe
verwirkt baden in irgend einer Summe für
ein jedeS Bergrhen, jedesmal nicht KlOO
übeisteinend, und anfirgend einen Zeitraum
nicht 8 Monate übersteigend, eingekerkert zu
werden.
Wenn irgend ein Mann anfeine unschick
liche Art sich in irgend eine Wakl, gehalten
unter den Verordnungen dieser Acte, mischen
sollte, oder einen Richter oder Inspektoren
hindern sollte, oder versucht zu hindern Wahl
zu halten, oder wenn er versperrte oder ver
suchte zn versperren, ein Fenster oder ein
Zugang zn einem Fenster, wo dieselbe gehal
ten werden soll, oder wenn er sich auf eine
unschickliche Art dem Inspektor oder Rich
ter beim Halten derselben entgegensetzen
j sollte, oder wenn er irgend eine Art von
Einschüchterung, Drobung, Gewalt oder
Gewaltthätigkeit gebrauche» sollte, mir der
Absicht irgend einen stimmfähigen Bürger
vom Stimmen abzuhalten, oder sein Stimm
recht zu verkürzen, der soll wenn davon über
führt, auf irgend eine Zeit, nicht länger als
I Jahr und nicht weniger als 1 Monat ein
gesperrt werden, und mit Bezahlung einer
Geldstrafe von nicht übersteigend HSOV;
nnd wenn eS der Court bewiesen «'erden
kann, daß die Person, welche also fehlt, kein
Bewohner der Stadt, TaunschipS oder deS
DistrictS ist, wo besagte Gesetzverletziing
begangen wurde, so soll er die Strafe von
nicht weniger als Lloo uud nicht mehr als
HIUOV bezahlen, und nicht weniger als »
Monate oder länger alö 2 Jahre eingesperrt
werden.
Die Richter eines jeden WahldistrietS von
Lecha Eaunl» müssen ihre ReturnS bestimmt
biS FreiragS den I Iten Oclvber, um 10 Ukr
Vormittags, in der Stadt Allentaun im
Counhause einbringen.
George Wrtherl)old, Schcriss.
Gc>tl <rl).!ltc die Republik.
SeherissS-Aiiitsstiit'.', > ~ „
Alle»t»ilii,Aug,2l, s
Gine Nkte,
Um die Gründung eines Armenhauses für
das (Zaunty Lecha anzuordnen.
At> sck II iI t 18. II», die Ansicht de: Bürger von
Lecw Cauiit., til'.'r tic ZwectmWgt.'ll der (vrricl'Nwg
in i>c!ler Kr.» mit Wirkung lein. !
Ai> s (l, Ii ltl I!>. Der T-h.-riff de? besagte»
iiinPii wenigstens sechs Wecken rer der nechüen „II-
tavc» sind aus t.'M zu besiretteu.
?'eS Roß Tm lv^en,
Wiliam Bigler,
David N. Porter, i
Privat Verkauf
von schätzbarem
liegendem Etqcnthum.
Der Unterzeichnete bietet hiermit das gan
ze seines schätzbaren liegenden Vermögens, in
Nortkamptou Caunty, zum Privat Verkauf
an, nämlich : 330 Ackerland von erster Gü
te und in einem hohen Cultur Zustand, (iu
geräumiger Felder vertheilt nnd unter guten
Fensen,) den Flecken Kreidersville, und sei
ne vortreffliche Mnblwerke in der Mhe des
selben mit eingeschloßen.
Drei große Srohlchäliscr, ein Wohl,-.
Haus und
mehrere Schaps an dem Lecha Canal, dicht
bei der Siegfried's Brücke, ungefähr 2 Mei
len von KreiderSville, nnd ein zweistöckigtes
steinernes Wohnhaus und Lotte in dem Fle
cken Freemansburg, an dem Lecha Canal, un
gefähr Z Meilen unterhalb Bethlehem.
Der Flecken Kreidersville ist schön gelegen,
an der großen Straße welche von Philadel
phia nach Berwick an der Susquebaiina
führt, und wird von der Straße die von
Siegfned's Bücke nach der Wmdkaft führt
durchkreuzt; 10 Meilen voiiEaston, IN Mei
len von Bethlehcm, 20 Meilen von Manch
Chunk, 8 Meilen von Allentaun uud 2 Mei
len von dem Lecha Canal, und enthält ein
großes geräumiges hacksleinernes Hotel, ei
nen vorzüglichen Stobrstand (einer der besten
Landstohrplälze im ganzen Cannly) verschie
dene Stolirhäuser,!» andereWohiinnge» von
verschiedenen Größen, mehrere Scheuern,
Schaps für Handwerker, u s> w., so wie auch
eineßacksteindreniierci nnd ein Sclueferbrnch,
woraus vorzüglicher Schiefer zum Decken
von Dächern erhalten werden.
Die Kaufmanns Mal'lnnchle
ist ein großes geräumiges 4stöckigtes steiner
nes Gebäude,'4s Fuß Front bei S 5 Tiefe,
hat eine hinlängliche Wasser - Gewalt ans
der Hockendoquä Criek, emem »iefehlenten
! Strom, nnd die ganze Gewalt dieses Stroms
! mit einem Fall von 24 Fnß stehet der Muh
jle zu gebot. Die Mülle hat 5, Paar Steine,
wovon 4 Paar von den besten französischen
! Buirs sind, »nd ist mit alle den neue» und
vorzüglichsten Maschincreien versehen, alles
auf das bequemste eingerichlet, nnd das gau
! -e Mul'lwerk, mir einem starken Damm nnd
j Müblräs, i'i nnttr guter Reparatur; eine
i Welschkoni-Diirrc. Gnps - Mühle, Welsch
korn-Brecher nnd Schäler, nnd eine außeror
dentlich starke Dreschmaschine, sind mit dem
j Miihlweik verbunden. Rächst diesem ist »och
eine andere Wassergewalt von !4i Fuß, so
wie anch eine von lii Fuß Fall auf dem Land.
! Die Mühle liegt in einer reiche» Frucl'l-Ge-
gend, und ha» eine ausgedehnte Kundschaft.
! Mehl und Produkte aller Art könne» bcgnein
! »nd für niedrige Preise auf dem Lecha Cau.il
! »ach Easto», und von da nach den Märkten
von Philadelphia und Neu - ?)ork, durch cie
! Penusylvauischeii, de» Morris, Delaivare
! und Rarita» Cauälc versciückrwerden. Die.
! se Mühle hat auch eine vortbeilhasie Lage
! für den Handel des Lecha Canals aufwärts
in die Köhlen Gegend—DaS Land ist gut ge?
kolkt worden, zi m Theil schon 2 Mal über
in den letzlverflofieneii 1.1 Jahren. Ei» hin
i länglicher Theil ist Holzland, mid gnte Wie
! es sind Anstallen getroffen bis au die
5,0 Acker Wiesengruud Z» wässern, welcher
eine gnte sndli.be Lage hat, n»d mit wenig
Kosten in Ausführung gebracht werde».
Für Personen die das Mühl- und Siolw
! Geschäft, so wie anch die Bauerci weitiäufiig
zu betreibe» gesoune» sind, bietet dieses Ver
möge» große Vortheile dar, die nicht in dieser
! Gegend zn übertreffen sind, und die Lage des
! Ganzen, wenn man die Rähe jenes Canals,
die bequeme uud wohlfeile Verschiffung der
Prodnkie, de» wohlfeilen Preis der Lebens
' mittel, Kohlen uud Holz, Wassergewalte zu
fast einiger beliebigen Ausdehnung (indem
roch mehr Wasscrgewalt ganz nähe dabei
für billige Preise z» habe» ist, die alle anf
dieses Vermögen geleitet und daraus ange
wendet werde» kann,) sehr gesunde Gegend,
gute Nachbarschaft, Näbe z» Kirche» und
Schulcn, in Betraft z.eht, bietet de» Capi
talisten Vortheile dar f»r ausgedehnte Manu
faktur Anlagen, welche in der ganzen Lecba
Gegend nicht übertreffen werden können.—
! Auch siud Spuren vou Eisen Erz auf dem
Lande, nnd in der ganze» Umgegend ist Eisen
i Erz zu finde».
Solche die das Vermö zen in Aiigenschei»
zu nehme» wüuschen, belieben sich bei dein
Unterschriebene» i» Kreidersville zu melden
»nd snr das Canal Vermögen an der Sieg
s.ied's Vriicke bei Benoni Vates, daselbst
wol »hast, so wie f»r das Vermögen in Free
mansburg bei Jacob Freeman, der dort
wohnt. E>» eznteS unstreitiges Recht kann
gegeben werden, und die Vedingilugen wer-
den billig fei». A> fragen durch die Pest
sollen rünktlich beantivorter werten.—Sollte
das Vermögen nicht zulammcn verkauft wer
den, so iü der Unterschriebene gesonnen es j
theilwerse zu verkaufen, wie folgt:
No. I. —Der Clohrstand
nnd Wohnung dazu, (welches die nördöstli- i
che Ecke des Flecke» Kreidersville ist) mit !!!
Stohrbäuler, noch einer auderiiWohiiiing, ei
ner steiueriicuScheuer, verschiedenen Schaps, 1
beem.'in snr Hantwerker gelegen und jetzt von
inchrere» derselben bewohnt, 2 Vrunnen wo-!
von einer Kalkstein - Wasser bat, eine große
steinerne Cisterne, »nd t!Z Acker Land.
Jc'o. 2.—Die Kaufmanns Mlil'le
mit alle der Maschinerei, Muller- und Kie !
fer-Gebände und Werk>iäite, Stallnug für i
Heide, ei» großes Stohrbans für Flauer Fä
ßer, und 2U Acker Land, uuo wen» es ver- >
langt wird, so kann auch eines der CaM>
Stobrhäuser zu dem Muhl Vermögen
kauft werden, oder eine Lotte am Canals
No 3 große geräumige M»ck
steinerne.Holet
mit den nöthigen Anßengebändcn,
Biunnen vor der Tküre, einer großen stei->
nernen Cisterne, einem Aepfel Vaumgarten/
Eishaus und 12 Acker Land. » ,
No 4.—Ein Blockhaus
und Scheuer, Wagenkaus uud andere Alicen-
gebäude, mit emem guten Springbaus,
andern Springen begiiem bei der Stall«ng,
! und tili Acker Land. Auf diesem Stück is? die
Waffergewult von Fuß und auch die/von
10 Fuß Fall. X
No 5.-5,0 Acker Land,
mit einem 2stvckigten steinernen Haus, kZkHei
! 2» Fuß, eine große steinerne Cisterne nnd
i andere Nebengebäude Ecke
des Fleckens Kreidersville, dem Stc-Hr und
Hotel gegenüber.)
No. 6.-75 Acker Land,
mit einer angenehmen Wohnung und Lehnet
! Haus n»d einem Bleck Stall, einer Springe
und Brunnen an der Tdnr. Hier sind An«
! stalten gemacht eine Scheuer zu bauen. Die
se beiden Striche (No. 3 »nd li) wurde» zu
sammen eine prächtige 4 Gäuls Bauerei
machen.
No. 7.—t Acker Land
mit einem guten steinernen Stall ȟdSehlach
haus; eine sehr gnte Gelegenheit für eine
Butfcherei.
No. B.—Eiue Lotte von 4 Acker,
Mit einem bequemen Haus, S-pringhauS und
Stall.
No. Acker Land,
mit einem Kutfchenmacher Scbap.
No. I».—Eine Lotte Holzland
von 18 Acker.
No. ll.—Eine Lotte.Holztand
von 10 Acker.
No. 12. —Der Stobrstaud
au dem Lecha Canal bei Siegfried's Brücke,
eine sehr gnte Lage f»r Geschäfte, ein Wohn
haus, » große Stvhrhäiiser, i» emem dersel
ben wird jetzt ein Siohr gehalten der gute
(«escbäfte thut, veiscbiedeue Schaps für
Handwerker, Patent s>uwaage, ei» Kohlen
uud Holzhof, mit 10 Acker Land.
No. l.'j. ein bequemes 2stockigles
steinernes Woimhaus
»nd Lott? in Frcemansbui',l, an dem Lecha
! Canal, 2 Meilen unterhalb Bethlehem. Das
z Haus ist 27 Fuß in der Fronte, bet 30 Fnß
! tief.
Eine hinlängliche Quantität Wiesen und
! Holzland wird zu jeder Lotte gemeße» wer
! den. Sollte» K.influkige wünsche« das
Land auf andere Art vertheilt zu habe», 112»
s daß mel'r oder iveniger Land zu eiuer Lotte
! oder Bauerei komn.t, so kann ibueu damit
qedient werde». Oao Z'eri?ögc>i ist zur Ver
theiliing sehr i eqnem gelegen, n»d es kaun so
eingerichtet werden, das! der Strom Wasser
durch eine jede Bauerei fließt.
Die Vorrätig von Kaufmanns G>tter in
den verschiedene» Stohrs könne» mir den
(ttebäudeu verkauft werfen, wcr.u eö von de»
Käufern gewünscht wird.
Wenn dieses nicht bis zum 12.
Tag des nächsten Rooeinbers durch privat
Handel verkauft feiu wird, so soll es an dem
besagte» Tage i» Kreidersville öffentlich zum
Verkauf aiisgcboteu werde».
(George Wel'er.
Kreidersville, Prnn., Juli 2?) »qbV
Cal'inetmacher in der Cratt "Alleil
tami.
Benachrichtiget feine Freunde und das
Publikum iiberbaiipt, taß er sein Grscbasl
noch ilULier a» seinem alten Stand, am süd
östliche» Ecke der Hamilken und James Stras
sen, nnd zwar gerade gegenüber dem Stehr
des Peter Huber fortsetzt, allwo er immer
Alle Arte»
auf Hand haltet, nnd auf Beitellunge» ver
fcrligeu wird, welche er au den alieruiedrig
sten Preisen ahznseyen gesonnen ist.
Er ist dankbar für geueßene Kundschaft
und wird sich stets bestreben durch die Milte
seiner Artikel, billige Preisen nnd püukiliche
Bedienung sich eiue foudaucr derselben zuzu
eignen.
Salomen
JuliSl uq.lM
Schneider in der Clatt Zlllentann.
Vedieut sich dieser Methode seine» alten
Freunden, Kunde» nnd dein Publikum über
haupt anzuzeigen, daß er das
5?» in allen dessen verschi denen
Zweigen »oeh immer an sei«
< nem alten Liaurvlatze, in der
! . // Hamilton Srr.iße, gerade ge
> i/- 'r. g- nttber Edm. It. Neuhard's
I /- ' Eisenstoi>r sortdetreibt; allwo
",5z er alle diejenigen, die ihn mit
I/! / l Kuulsel'aft beehren wer
i den, mit völliger Zufriedenheit
wird—Oa er die N.
regelmäßig erl?älr, so ister da
durch i» de.« Stand gesetzt, immer nach den
neuesten Moden z» arbeiten. Seine Pieise
<7nd billig, nnd seine Arbtite» die alle unter
seiner eigenen Aufsicht aem ll t werten, ver
spricht er von vorzüglicher Gnte zn sei».
Er ist dankbar für dereits griioßcne Kund
schaft und hofft durch billige uud pincklliche
Bedienung dieselbe fernerhin, so wie ein Z»,
satz, zu erhalten.
(sHalles Schell.
April Zt. „qIJ