Der Patriot und Demokrat. ANentaun, den Bten Mai, 1844. Demokratische Wkig-, Tariff- und Anti-Tar- Ernennungen: Für Presl dcnt: Henry Clay, Für Vice - President: Theodore frelinghuysen. Für Gouvcr «lör: Gen. Joseph Markte, von Westmorrland Eaunty. Für Canal-Commißioner: Simeon <Hnilford, von Lebanon Eaunty. Ul"Die Virginien Wahl ist zu Gunsten der Whigs ausgefallen. In der populären . Stimme und im Hause der Delegaten Kaden sie eine Mehrheit, Ob die Mehrheit aber die des Loko Foko Senats überwiegt, wird im mer noch widersprochen. Sei dem wie es wolle, die Whigs haben einen glänzenden n. gänzlich unerwarteten Sieg errungen. UI7" Marlin Van Bnren hat auch einen Brief hinsichtlich der Teras » Frage geschrie ben. Derselbe ist sehr lang, sagt aber nur j im allem zusammen genommen, daß Teras für jetzt nicht aufgenommen werden soll te. Er hatte nicht die Unabhängigkeit des Herrn Elay, welcher nngehenchelt sagte, es sollte keinesfalls augeschloßen werden. Niles, Ver>i»igtrn Staaten Se nator von Eonnrciicut, der wie wir früher meldeten seines Verstandes beraubt ist, mach-! te am vorletzten Dienstag den Versuch seinen Sitz in besagtem Körper einzunehmen. Die Sache wurde einer Eommittee von S überge ben. Irl?'Die Bankbill hat uns manche bereits anfge/etzte und für diese Nnmmer bestimmte Artikel, so wie dasjenige was wir in Bezug! auf die Baltimore Ernennungen zu sage» ge dachten, zum Theil, verdräng». Alles wird aber wieder in die Reihe gebracht werden. ! Teras-Tractat haben wir erkal-! ten. Da es aber nun geglaubt wird, daß der Senat der Ver. Staaten denselben verwerfen werde, so würde es von ganz wenig Interes se für unsere Leser sein, wenn wir denselben aufnehmen würden. dem neuen Loko Foko Tar-Bill bleibt der Staats - Tar für das Jahr 1844 dem vor. 1843 gleich. Jedes folgendes Jahr aber wird er ein Drittheil höher sein. Ul"Die Whigs von dem Staat Maryland haben bei einer neulich gehaltenen Conven tion, Thomas C Prall als ihren Gouver« nörs-Eandidat aufgenommen. Hause der Reprrfentanten zu Wa schington wurde letzte Woche, so zu sagen, nichts gethan, als die Tariff« Frage bespro chen. >c?-lohn E. Spencer, Staats - Srcretär der Vereinigten Staaten, har letzte Woche seine Stelle niedergelegt. National tkonventio». Der Raum erlaubt es uns n»r die Ge schäfte dieser Convention in wenigen Worten anzuzeigen. Der Achtbare Ambrose Spen cer, von Nenyork presidirte bei derselben. Alle Staaten der Union waren represemirt. Der Achtbare H e n r y C l a y, von Ken tucky, wurde einstimmig als Caudidat für die j President,„stelle, nnd der Achtb. Theodo re Frelinghuysen, von Nen - Jer sey, auf die dritte Abstimmung, für die Vice- Presidentenstelle ernannt. Ein beßeres Ti cket wurde niemals vor die Stimmgtber die ser Vereinigten Staaten gebracht. Diese er nannten große Staatsmänner, dir wahren Freunde des Wohls der Union, werden auch trotz allen Lästerungen die man noch gegen sie ausbreiten wird, mit eiuer triumphireueen Mehrheit erwählt werden. Unter solchen Männer ist die Union sicher. Also, Hurrah ! für Elay, Frelinghuysen, einen beschützenden Tariff, einen gesunden Geldumlauf „ud die Vertheilung der Einkünfte von den öffentli chen Ländertien! Die Lech« Cannty Bank. Der "Harrisbnrg Jnlelligencer" sagt in Bezug auf die Lecha Eaunty Bank, und Maj. Strouß, unfern Representan», folgendes : "Die Einwohner von Lecha Eaunty werden mit Vergnügen die Neuigkeit erfahren, daß ihre Bankbill die endliche Verlesung paßirte. Diese Bank ist wie wir vernehmen höchst nothwendig, für dießequemlichkeitdes daselbst Handel »reibenden Publikums. Die glückli che der Bill, ist der klugen Haudha biiug des werthen Müglieds (Hrn. Strouß) von Lecha zuzuschreiben, welcher eine trium phirende Stimme im Hause auf die endliche Abstimmung bewerkstelligte." Die Delaware Division. Am Schlüge der Sitzung unserer Gesetzge bung ist noch eine Bill paßir», um die Dela ware Division deS Pennsylvanischen Eanals an einem festgesetzten Preis zu verkaufen. — Die Bill erlaubt auch eine Auslaßschleußt bei BlackS-Evdy. Sollte die Division nicht verkauft »verde», so wird ohne Zweifel der Staat dir Schleuß? errichten. Im entgegen gesetzten Fall glaub» man eine Gesellschaft wurde dieselbe unverzüglich aufrichten. Eine Akte um die "Lecha Caunty Bank" zu incorporiren. Ab > chnitt 1 —Ski es durch den Senat u. daS Haus der Representation der Republik von Pennsylvanien,in General Assembly ver sammelt, verordnet, und es ist hiermit durch die Autorität derselben zum Grfetz gemacht, daß Peter Huber, Jodn Wagner, William H. Blumer, Charles S- Busch, Geo. Wen ner, Dr. Charles H. Martin, Anqustus L. Ruhe, Joseph K. Säger, Jacob Dillinger, Peter Breinig, John Trorell, Christian Pretz, Stephen Balliet, jr. Charles Krämer, Geo. Probst, James Läcky, David Gehman, und John Moser von Lecha Caunty, John D. Bouman, sen., John Fatzinger und John Mears von Sarbon Caunty, 'Peter Sieger, Reuben Haines und Joh» Brock von Phila delphia, und Peter La,ibach und Charles A. Luckenbach von Northampton Caunty, hier» mit als Commissioners ernannt sind, die, oder eine Mehrheit derselben autorisirt oder be vollmächtigt sind, nach der Paßirung dieser Akte, die Errichtung einer Bank in Ausfüh rung zu bringen, unter dem Namen und Ti tel: "Die Lecha Caunty Bank," die zu Al lentaun, Lecha Caunty etablirt werden soll, mit einem Capital von ein hundert tausend Thaler, welches in 2 tausend Antheile, zu 50 Thaler jede, getheilt, »nd die durch 13 Di rektoren verwaltet werden soll—M it dein V o r b e h a l t, daß diese Bank nicht eher in Operation gehen, oder Bank- Privilegien genießen darf, bis der ganze Belaufder Stocks unterschrieben uud in hartem oder gangbarem Gelde einbezahlt ist. Abschnitt 2—Es soll die Pflicht der be sagten Eomissioners sein, Bücher anzuschaffen, worin sie folgendes eintragen sollen : Wir deren Namen hier unterschrieben stehen, ver sprechen zu bezahlen an die Lecha Caunty Bank, die Summe Thaler für jeden An theil der unsern respektive» Namen gegenü ber steht, auf solche Art und in solcher Pro portion als die Direktoren besagter Bank de stimmen mögen, zufvlge der Akie der General Assembly,bktittrlt: "Eine Aktrum die Lecha Cannty Bank z» incorporiren." Bezeugt durch unsere Handschift, diesen Tag -—, im Jahr unseres Herrn 1844. Abschn i t t ». Es ist gesetzmäßig für die Stockhalter sich einige Zeit vor dem drit ten Montag im November 1844 zu versam meln, um 1» Direktoren durch Ballotiren z» ! erwählen, welche bis zu jener Zeit oder bis andere erwählt sind, dienen sollen. Die Commissioners sollen wenigstens Iv Tage vor her Nachricht gebe», in wenigstens 2 in Lecha Cannty gedruckten Zeitungen von dieser Wahl —«nd es sollen niemals mehr als 2 Dritthci« le von den Direktoren für das folgende Jakr i erwählbar sein, ausgenommen der President zur selbigen Zeit, und es kann keine Person länger als drei Jahre ans vier Direktor sein.! Dieser Freibrief soll bis zum 2ten Dienstag im November 1854 in Kraft bleiben. Abschnitt. 4 —Eine allgemeine Ver sammlung für Zwecke in Bezug auf das In i stitut, kann zu irgend eimr Zeit berufen wer den, entweder durch das Board der Direkto ren oder durch Stockhalter die zusammen den zehnten Theil des Capital Stocks eignen, nachdem wenigstens lv Tage vorher Nach- richt von solcher Zu,ammenkiinftgrgrbe» wor den ist, in der die Absicht derselben angeführt sei» muß. Und es ist die Pflicht der Direktoren ! n. andern Beamten der Bank, auf Verlangen der versammelten Stockhalter, »inen allge meinen und besonder» Bericht über die An gelegenheiten des Instituts denselben vorzu ! legen. Abschnitts Diese Bank soll alle den General Bedingungen, unter welche» die Bank-Institute dieser Republik stehen, unter, werfen sein, so wie allen ferneren Bedingun gen und Einschränkungen, welche die Gesetz gebung für gut finden mag rinznführen, fu, die weitere Regulation der Bank - Institute ! dieses Staats. ! Abschnitt K.—Die Gesetzgebung hält i sich die Gewalt bevor, den Freibrief der ge dachten Bank zu ändern, zu widerrufen, oder zu vernichten, sobald dieselbe nach ihrer Mei nung den Bürgern dieser Republik zum Nach«! theil wird Jedoch nicht auf solche Art daß " die Inkorporation Ungerechtigkeit leidet. j Abschnitt?. Die Stockkalter der , Lecha Caunty Bank, sollen den Creditoren des besagten Instituts gemeinschaftlich verant wortlich fein, mit ihrem Eigenthum, für den! Betrag der ausgegebene» Noten, zu einem ! Belaufe den Baar Werth des von jedem re- j spektiv geeigneten Stocks in besagter Bank nicht übersteigend, und die Art solche Verant wortlichkeit auszuführen, soll folgende sein Im Fall die Bank irgend ein auf sie Bezug habendes Gesetz verletzt oder durch schlechte Verwaltung ihre Angelegenheiten zahlungs unfähig wird, oder bricht, und genöthigt ist ei ne Uebcrschreibung z» machen, wie es im 2ten Abschnitte des Gesetzes vom 12. März 1842, betittelt: "Eine Akte für den Anfang der Baargeld - Zahlung durch die Banken" sor gend, verfügt wird, so sollen dke so ernannten ' Assignies ein getreues und rechtmäßiges In ventorium von allen Mitteln der Bank neh , men,an dem Baar Werthe, «»»'zugleich eine Liste von allen Schulde» der Bank machen, und wenn es sich ergicbt, daß die Mittel nicht ! hinreichen, um die Verbindlichkeiten zu decken, > so sind die Stockhalter besagter Bank verant wortlich den Deficit aufzumachen, im Ver hältniß des respektive» Stocks der von jedem gehalten wird, zu der Zeit solcher Ueberschrei dung Mit dem Vorbehalt, daß > ihre gemeinschaftliche Verantwortlichkeit in keinem Falle den Belauf von dem Baar Werth ihres Stocks übersteigen soll. A bsch ni t t B.—Es soll die Pflicht be. sagter AsügnieS sein, ein Scire FaciaS im Namen der Republik Pennsylvanien, durch den Prothonotar von Lecha Caunty an die Stockhalter benamter Bank ergehen zu laßen, worin der Belauf solches Deficits angegeben ist, und dieselbe» aufgefordert werden, vor der nächsten Court von Common PleaS zu erscheinen und Ursache anzugeben, warum nicht Erecution gehen soll, für den Deficit— Auch soll in dem besagte» Scire Facias der Belauf angeführt werde», den jeder Stock- Halter einzeln schuldig ist, und es soll die Pflicht des Tcheriffs des besagten EauulieS fein, den mekrerwähnten Writ auf jeden da rin denamten Stockhalter auszuüben, der in seinem Gerichts-Brzirk wohnt — Und es soll für die Eourt von Eommon Pleas,oder einen Richter in der Zwischenzeit, gesetzmäßig sein, solche Vorkehrungen zu treffen, um die in dem Writ denamten Stockhaltrr, welche nicht in dem Eaniity wohnen, zu benachrichtigen, wie der Fall erfordern mag—M it dem Vor behalt, daß das Srire Facias nicht un gültig werden soll, wegen der Nicht - Vereint- i gung irgend eines der Stockkalter—Und im Fall es dargetkan werden sollte, daß ein oder mehrere in dem Writ benamte Personen nicht verantwortlich sein sollten, nach den Bedin gungen dieser Akte, so soll dirs das Verfahren ! gegen die andern nicht ungültig machen. Abschnitt S.—Auf den zur Zurückga be des Writs von Srire Fücias bestimmten Tag, soll die Eourt gegen dii in besagten Pro zeß benamten Stockhalter Judgrment erge hen laßen, für die verschiedenen Summen für welche sie respektiv verantwortlich sind, u. zugleich Ererutions «Writs ausstellen, für jeden Fall, wenn keine hinlänglichen Gründe zum Gegentheil gezeigt werden. Abfch n i t t! 0. Jedes Individuum, welches Stock in seinem Namen, oder im Na men irgend einer andern Person oder Perso nen eignet, zur Zeit solcher Uederschreidung, soll verantwortlich gehalten werden, für sein oder ihr Verhältniß unter den Vorkehrungen dieser Akte. Es soll aber gesetzmäßig für einige Stockhalter der gedachten Bank sein, entweder vor oder nach dem eingeleiteten Prozesse, sein oder ihr Verhältnißmäßiges Antheil an der Verantwortlichkeit, an die Äs signies z» bezahlen, nnd eine völlige Entlas sung von denselben erhalten Und der Pro zeß soll allein nur gegen die übrigen Stock kalter, die verantwortlich sind, in Kraft blei ben. Abschnitt!!. Die verschiedenen Verordnungen der Akte vom 14. Juni 183«, betitielt: "Eine Akte in Bezng ans Assignies, für den Nutzen von Ereditoren nnd andern Trustirs", sollen auf alle Ueberschreibnngen durch besagte Bank anwendbar sein, ob unter den Vorkehrungen des besagten 2. Abschnitts der Akte von 12 März 1842, oder auf andere Art, und die Eonrt soll alle Gewalt welche ihr darin zuerkannt ist, in Verbindung mit der Autorität in dieser Akte, um die Assignies zur Rechenschaft zu zwingen und jede andere Verordnung in Ausfuhrung zu bringen, die nothwendig ist zur Vollziehung des Vertrau ens oder Vertheilung der Gelvrr nnd Mittel in Händen, nnd in der Gewalt der Assignies unter die dazu berechtigten Ereditoren. A b s ch n i t t 12. Die besagten Assig nies sollen ans den Mitteln der Bank, im Fall einer Ueberschreibung, die Schulden und Verantwortlichkeiten auf folgende Art bezah len : Istens, die Notenhaltrr 2tens die Depositoren, und Stens alle andere Eredito ren, ausgenommen die Stockhalter, welche zuletzt bezahlt werden sollen. Abschnitt IS—Wenn irgend ein Pre sident, Caschier, oder anderer Beamte, oder «chreiber der Bank auf betrügerische Art die Gelder oder einiges Eigenthum der Bank verschwenden oder für seinen, oder den Ge brauch irgend einer Person oder Personen ver wendet, so soll die so überwiesen« Person oder Personen zur Bezahlung einer Summe zum Belauf des so veruntreuten Geldes oder Ei genthums, und mit einsamer Gefangenschaft > bei harter Arbeit im Staais-Gejängniß, für einen Termin sieben Jahre nicht übersteigend, bestraft werden, nach den Verordnungen der Eourt Mitdem V o r b e h a l t, daß dadurch keine benachtheiligte Person oder Per sonen verhindert werden sollen, ein Eivil- Prozeß gegen solche Person oder Personen einzuleiten. ! Abschnitt 14. Die Zahlungs-Unfä- Kigkeit der besagten Bank oder Geld-Eorpo ralion soll als betrügerisch betrachtet werden, ausgenommen es ergiebt sich aus einer Un tersuchung, daß ikre Angelegenheiten getreu und gesetzmäßig verwaltet worden sind, und im Allgemeinen mit derselben Vorsicht, wie > Agenten die Besoldung erkalte» durchs Ge ! setz gebunden sind, ihre Geschäfte zu führen —Und die Direktoren und Stcckhalter sollrn verpflichtet sein, im Fall einer Zahlungs-Un fähigknt,den Verdacht einrr Betrügerei durch , Beweise aufzukläreu. Abschnitt IS.—lm Fall eines betrü gerischen Aufbruchs sind dir Direktoren, derrn Thun und Laßen die Zahlnngs - Unfähigkeit entweder im Ganzen oder zum Theil herbei geführt hat, ob sie noch im Amte sind oder nicht, jeder verantwortlich zu den Stockhal tern und Errditorrn der Bank, für seine ver« Kältnißmäßigen Antheil von dem rrspekti l ven Verlust, welches Verhältniß dadurch rr miitrlt werden soll, daß man den ganzen Be lauf des Verlustes austheilt, uuter alle Di rektoren die so verantwortlich sind. A b s ch n i t t IK. Solche Summe die noch an die Ereditoren besagter Bank schul dig sind, wenn dieselbe eines betrügerischen Bruchs übrrwiestn ist, nach einer Vertheilung ihrer Mittel, und nicht von den verantwort lich gemachten Dirrktoren eingefordert wer den kann, soll sowrit es die Noten im Umlau fe angeht, durch die Stockhalter zusammen ge bracht werden Der ganze Belauf schuldig, soll auf den ganzen Betrag drr Antheile aus geschlagen und die Summe nothwendig auf jeden Antheil zu bezahlen ausgemittelt wer den, und jeder Stockhaltrr soll verantwortlich gehalten sein, für die Summe welche auf die von ihm gehaltene Antheile kommt, nicht übersteigend den nennbarrn Werth solcher Anthrile. Abschnitt 17.—1 m Fall der auf die Antheile irgrnd rinrS StockhalterS kommende Belauf, nicht von demselben erhalten werden kann,wegen deßen Zahlungs-Unfäkigkeit oder Abwesenheit von dem Staat, so soll die aus solche Antheile kommende Summe durch die jenige Person bezahlt werden, welcher der Zahlungs'Unsäkige Stockhaltrr die gedachten Antheile odrr ein Theil denselben, zu irgrnd einer Zeit innerhalb 6 Monaten vor drm Bruch der besagten Bank, überschrieben ha», und einige Person die eine ähnliche Ueber schreibung gemacht hat, soll auf dieselbe Art und in demselben Verhältniße verantwortlich gehalten werden, als ob sie die so überschrie bene Antheile sortbekalten habe. I Abschnitt 18.—Der Ausdruck Stock halter, wie er in den vorhergehendenAbschnit ten dieser Akte gebraucht wurde, erstreckt sich auf jeden rechtmäßigen Eigner von Stock, die in den Bnchern ver Bank zur Zeit des Bruch« derselben aufgejeichnet standen in dem Na men einer andern Person, so wie ans jede Person die Geld zum Kauf von Stock vorge. streckt ha», die im Namen seiner Kinder, ün» »er dem Alter von ?» Jahren, aufgejeichnet sind aber auf keine Person dir Stock hält als Ereentor, Administrator, oder Guardian, oder Trustie, und kein gesetzmäßiger Eigner von Stock unter Zl lahren, soll persönlich verantwortlich gehalten werden für die von ihm geeignete Antheile. A b sch n i t t IS. Der Ausdruck Zah lungs-Unsäkigkeit, wie er in den vorkrrgehen den Abschnitten gebraucht worden, soll auf die besagte Bank anwendbar sein, wen» dieselbe gezwungen ist zufolge den Vorschriften des 7ten Abschnitts dieser Akte eine Ueberschrei bung zn machen, und ,S soll darauf die Pflicht der Direktoren der Bank, dermaltgen Zeit, fein, innerhalb 10 Tagen nach solcher Ueber schreibung einen beeidigten Bericht über die Angelegenheiten derselben in der Prothono tars-Amtsstube von Lecha Caunty abzugeben, enthaltend: 1 —Ein Bericht von dem Capital - Stock der besagten Bank, den Belauf einbezahlt, so wir den Belauf des Stocks den die Corpora tion eignet. 2. —Die Quantität, Beschreibung und drr Werth des liegenden Vermögens der Bank. S.—Die Antheile von Stock von drr Bank geeignet, ob unbedingt odrr als Neben - Si cherheit mit deren Zahl und Werth. 4.—Die ausstehenden Schulden der Bank nnd den Belauf der besagten Schulden die so gleich einlosbar sind. 5. Den Belauf schuldig durch besagte Bank, mit dem Belauf von Noten oder Bills in Circnlation, des Brlaufs von Deposits n. andern Verantwortlichkeiten, nebst den An leihen und Discounts und dem Specie auf Hand. 6 —Ein besonderer Bericht von dem Ver luste der Corporation und der Vrranlaßnng zur ZahlungS-Unfähigkrit. 7.—Sine genaue Liste der Namen und drr Wohnorte drr Stockhaltrr, so wie den Belauf des Stocks eines jeden StockhalterS in be sagter Bank, zur Zeit der Urberschreibung, und 6 Monate frührr. Absch 11 i» » 20. Wenn die Court zu der Zeit wo drr gedachte Bericht eingebracht wird in Sitzung sein sollte, so soll dieselbe so gleich der Eourt zur Durchsicht von drn Di rektors vorgrlegt werden,nnd wenn die Eonrt nicht in Sitzung ist zu der Zeit, dann soll der Bericht ans drn rrsten Tag der Sitzung da rauf vorgelegt werdrn, und rs soll nachhrr die Pflicht der Eonrt sein, drri fähige Andi tors anzustellen, die beeidigt werdrn sollen, eine strenge Untersnchung der Angelegenkei ten der besagten Bank zu machen, der Ge nauigkeit und Ansrichtigkrit drs der Eourt vorgelegten Berichts, und sonst ihre Pflicht mit Treue zu erfüllrn. ZlbschnittSl. Die Auditors so er« nannt sollrn Gewalt Kaden die Uebergabe der Bücher und Papieren zu erzwingen, und die Direktoren und Beamten der besagter Bant vorzuladen und z» verhören, und sollen alle Autorität Kaden, die unter den jetzt bestehen den Gesetzen den Auditor« gegeben wird Und nachdem sie ihre Pflicht erfüllt haben, sollen sie das Resultat ihrer Untersuchung an dir Eourt berichten; und im Fall sie den Bruch der Bant als betrügerisch finden, den Betrag ermitteln und berichten, für den die verschiedenen Direktoren verantwortlich sind, zufolge der durch diese Akte denselben aufrr legte Verantwortlichkeit. Abschnitt 22. —Die besagte Court soll dann fortfahren die in dem gedachten Berich te angeführten Sachen zu untersuchen, und soll entscheiden ob die Bank durch Betrug oder auf andere Art zum Aufbruch gekommen fei; oder sie soll, wenn sie es der Gerechtigkeit we gen für nothwendig hält, eine Entscheidung verordnen auf Verlangen irgend einer inte rrßirtrn Person, nm die Thatsache wegen dem betrügerischen Bruche untersuchen zu laßen, und wenn der Ausspruch der Eourt über den Bericht der Auditors oder das gegebene Ver dickt, über die gegebene Entscheidung, dahin gehen sollte, daß sie den Bruch solcher Bank für betrügerisch halte, so soll die Eourt einen Befehl gegen die Direktoren ergehen laßen, für die Schuld eines jeden, zufolge der Ver antwortlichkeit derselben. Und die besagte Eourt von Eommon PleaS soll dieselbe Ge walt haben, Personen vor sich zu laden, die unter ihrer Gerichtsbarkeit stehen und dir Bestimmnngen dieser Akte in Ausführung zu bringen, und die Vollziehung ihrer Brfek le und Verordnungen zu erzwingen, so wie die Beförderung der Erecution darauf, wie sie gegenwärtig durch das Gesetz in besagten Courten gesetzt ist in Fällen von Vertrauen. Abschnitts.?. So viel von einiger Akte als hierdurch verändert oder ergänzt wird, ist hiermit wiederrufen. Ich bezeuge hiermit, daß Vorhergehendes eine Eopie einer Bill ist, die beide Zweige der Gesetzgebung paßirte. John I. M'Cahan Schreiber deö Senats. Harrisburg, April 2«, 1844. nqlm Achtung! Harrison Guarden! » Ihr habt Euch völlig equipirt zu » versammeln, auf Samstags den 2S. Mai, um N Uhr Morgens, am Gast« Hause des Maj. R. S t r o u ß, in Allentau», um Euch dem Batallion ?! / anzuschließen. Pünktliche Beiwoh« U/ nung aller Mitglieder ist erwartet. »«»»» Auf Befehl des Capitains, W. H. Boas, O. S. Mai 8, nqSai An Gastwirthe. Diejenigen Wirthe, welch» bei der Mai Eourt ihre Leicenz erhielten, werden gebeten ihre Scheine bei dem Unterzeichneten in Em pfang zu nehmen, indem solche die bis zum nächsten Termin noch in deßcn Händen sind, dem Gesetz zufolge der Eourt wieder zurück gegeben werden müßen. W. H. Blumer, Schätzn!. Allentaun Mai 8,1844. nqym Marktpreise. Artickel. per Allen» Eafiv» Flauer . . . Bärrel «4 75 i «4 7» Weizen . . . Büschel »5 v« Roggen ... 7g 7g Welschkorn . . 47 4z Hafer. ...» zz z, Buchweizen . . » 4« 4" Flachssaamen . »40 ! >4O Kleesaame« . . »00 sla Timothysaame«. Z5O 250 Grundbirne« . S? L 7 Salz ..... st, Butter . . . Pfund 10 I« Unschlitt ... 8 8 WachS ... 25 2? Schmalz ... 7 7 Schinkenfieisch . 8 ! « Seitenstücke . . k ! 7 Werken Garn . g 7 Sier .... Dutz. 8 10 Roggen Whisky. Gal. »5 ! 2» Aepfel Whisky . 20 ! 2» Leinöhl ...» 5« Hickory Holz. . Klafter 450 450 Eichen Holz . . z5O »7» Steinkohlen . . Tonne SOO 450 Gips .... 450 4SS Uebersicht der Märkte. Saame n—Kleefaamen bringt «4 50 bis S 4 75 und Flachssaamen »I 50. F 1 aur und Meh 1.-Flaur bring» »4 «2 bis »4 75. Roggenmehl»» 25 und Welsch» ko-..mehl »2 S 7 bis «2 50. Getraid e.-Walzen bringt »I 06 bis »1 08; Welschkorn 54 Eents; und Roggen bringt 64 EentS; Hafer verkaufte an SS Eents. Viehmart ».—Das Hundert Pfund Rindsfleisch bringt »3 75 bis »4 25; Kük« mit Kälber brachten »15 bis »SO. Schwei nefleisch bringt »4 50 bis »5 00. 24) Guter Rath für jede». Okne Gesundheit ist drr Mrnsch nur ein lebloser Körper. Wahr ist es, er eristirt, aber rs ist eine Eristenz voller Pein und Elend. Viele Personen werden krank, okne daß sie Ur sache anzugeben im Stande sind, woher dieselbe entsteht. Wenn solche Personen bewußt gewesen wären, daß dieselbe dnrch ei ne Verderbthrit des Blutes entstehen würden, so würdrn sie sicherlich zn Maaßregeln ge» griffen haben, welche den Lekensström gerei nigt, nnd sich zugleich bemüht haben, ihre Ge« sundheit in ihrer Reinheit zu erkaltrn. Vie le gehen hinab in das stille Grab, welche, wenn die gehörige Vorsicht und Sorsalt aq, gewendet worden, ihre Tage auf dieser Erde hätten verlängert werden können. Ja da durch daß die gekörige Medizin genommen worden wäre, könnten sich noch viele in ikrer völligen Gesundheit und Blüthe unter uns be finden, die nicht mehr sind. Laß unsere Le» ser sich erinnern, daß Staindnrn's Kräuter Ertract Pillen die Wirkung haben das Blut zu reinigen, und daß durch den Gebrauch drr» selben die Gesundkeit erhalten und das Le ben verlängert wird. Das lang, leiden ist durchaus nicht mehr zu rechtfertigen, inde« besagte Pillen in drm Erreich eines jeden sind. Die obigen Pillen sind zn haben bei James W. Wilson in der Republikaner Druckerei, zu 25 Eents die Schachtel, oder bei den Agen ten deren Namen in einer andern Spalte an gegeben sind. Ein Pferde Markt. Am Montag den Sten Juni soll am Hause von John Hendricks, in Kiefersville, Berks Eaunty ein Pferde-Markt « gehalten werden, wo» selbst Pferde von jeder MMDM WV Art zu finden sein «er» kV fk mV den,als: Krippe! vom ersten Grade, Lahme und Blinde, mit und okne Brillen, und sol che die so gut auf drei als auf vier Füßen lau fen können. Auch können Liebhaber von schönen und an ten Pferden, eine vortreffliche Auswahl fin den. Mai 8. nqSm Caunty Versammlung. Clay, Frelinghuysen, Markte, Tariff, und ein gesunder Geldumlauf! Eine demokratische Whig Eaunty Berfa«» lung, soll auf Pfingst-Momags, Mai 27, am Gastkaufe von Lewis L 0 rasch, in Mil lerstaun, Lecha Eaunty, gehalten werden, um sich über die neulichen Ernennungen der »er« schieden?» Conventionen, den Tariff, de» Geldumlauf, die uns von unsern Gegner« aufgesattelten drückenden Tare», u. s. «., zu besprechen. Whigs von Lech«, »Hut Eure Pflicht und wohnet bei Viele Whig-. Ein Küfer Geselle. Ein Küfer - Geselle, der sein Geschäft gnt versteht, kann auf eine lange Zeit Arbeit und guten Lohn rechnen, wenn er sich sogleich dei dem Unterzeichneten, in Rieder - M-icungie Taunschip, Lecha Eaunty, unfern Wesco's Gasthause meldet. John Stephen. Mai 8. nqZm Blos »8^ Der Wahl - Esel ist noch immer zu sehen in Ragel'sHead Quartiers, woselbst er von G»ng"-Pop, Eis Cream, Mineral - Wasser, und sonstigen Süßigkeiten unterhalten wird. Wer Ge schmack für derartige Sachen hat, beliebe an» zurufen bei de« Manne auf dem Wel. Allentaun, Mai S, ,544.
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