Der Lecha Patriot und Northampton Demokrat. (Allentaun, Pa.) 1839-1848, May 08, 1844, Page 3, Image 3

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    Der Patriot und Demokrat.
ANentaun, den Bten Mai, 1844.
Demokratische Wkig-, Tariff- und Anti-Tar-
Ernennungen:
Für Presl dcnt:
Henry Clay,
Für Vice - President:
Theodore frelinghuysen.
Für Gouvcr «lör:
Gen. Joseph Markte,
von Westmorrland Eaunty.
Für Canal-Commißioner:
Simeon <Hnilford,
von Lebanon Eaunty.
Ul"Die Virginien Wahl ist zu Gunsten
der Whigs ausgefallen. In der populären
. Stimme und im Hause der Delegaten Kaden
sie eine Mehrheit, Ob die Mehrheit aber die
des Loko Foko Senats überwiegt, wird im
mer noch widersprochen. Sei dem wie es
wolle, die Whigs haben einen glänzenden n.
gänzlich unerwarteten Sieg errungen.
UI7" Marlin Van Bnren hat auch einen
Brief hinsichtlich der Teras » Frage geschrie
ben. Derselbe ist sehr lang, sagt aber nur j
im allem zusammen genommen, daß Teras
für jetzt nicht aufgenommen werden soll
te. Er hatte nicht die Unabhängigkeit des
Herrn Elay, welcher nngehenchelt sagte, es
sollte keinesfalls augeschloßen werden.
Niles, Ver>i»igtrn Staaten Se
nator von Eonnrciicut, der wie wir früher
meldeten seines Verstandes beraubt ist, mach-!
te am vorletzten Dienstag den Versuch seinen
Sitz in besagtem Körper einzunehmen. Die
Sache wurde einer Eommittee von S überge
ben.
Irl?'Die Bankbill hat uns manche bereits
anfge/etzte und für diese Nnmmer bestimmte
Artikel, so wie dasjenige was wir in Bezug!
auf die Baltimore Ernennungen zu sage» ge
dachten, zum Theil, verdräng». Alles wird
aber wieder in die Reihe gebracht werden. !
Teras-Tractat haben wir erkal-!
ten. Da es aber nun geglaubt wird, daß der
Senat der Ver. Staaten denselben verwerfen
werde, so würde es von ganz wenig Interes
se für unsere Leser sein, wenn wir denselben
aufnehmen würden.
dem neuen Loko Foko Tar-Bill
bleibt der Staats - Tar für das Jahr 1844
dem vor. 1843 gleich. Jedes folgendes Jahr
aber wird er ein Drittheil höher sein.
Ul"Die Whigs von dem Staat Maryland
haben bei einer neulich gehaltenen Conven
tion, Thomas C Prall als ihren Gouver«
nörs-Eandidat aufgenommen.
Hause der Reprrfentanten zu Wa
schington wurde letzte Woche, so zu sagen,
nichts gethan, als die Tariff« Frage bespro
chen.
>c?-lohn E. Spencer, Staats - Srcretär
der Vereinigten Staaten, har letzte Woche
seine Stelle niedergelegt.
National tkonventio».
Der Raum erlaubt es uns n»r die Ge
schäfte dieser Convention in wenigen Worten
anzuzeigen. Der Achtbare Ambrose Spen
cer, von Nenyork presidirte bei derselben.
Alle Staaten der Union waren represemirt.
Der Achtbare H e n r y C l a y, von Ken
tucky, wurde einstimmig als Caudidat für die j
President,„stelle, nnd der Achtb. Theodo
re Frelinghuysen, von Nen - Jer
sey, auf die dritte Abstimmung, für die Vice-
Presidentenstelle ernannt. Ein beßeres Ti
cket wurde niemals vor die Stimmgtber die
ser Vereinigten Staaten gebracht. Diese er
nannten große Staatsmänner, dir wahren
Freunde des Wohls der Union, werden auch
trotz allen Lästerungen die man noch gegen
sie ausbreiten wird, mit eiuer triumphireueen
Mehrheit erwählt werden. Unter solchen
Männer ist die Union sicher. Also, Hurrah !
für Elay, Frelinghuysen, einen beschützenden
Tariff, einen gesunden Geldumlauf „ud die
Vertheilung der Einkünfte von den öffentli
chen Ländertien!
Die Lech« Cannty Bank.
Der "Harrisbnrg Jnlelligencer" sagt in
Bezug auf die Lecha Eaunty Bank, und Maj.
Strouß, unfern Representan», folgendes :
"Die Einwohner von Lecha Eaunty werden
mit Vergnügen die Neuigkeit erfahren, daß
ihre Bankbill die endliche Verlesung paßirte.
Diese Bank ist wie wir vernehmen höchst
nothwendig, für dießequemlichkeitdes daselbst
Handel »reibenden Publikums. Die glückli
che der Bill, ist der klugen Haudha
biiug des werthen Müglieds (Hrn. Strouß)
von Lecha zuzuschreiben, welcher eine trium
phirende Stimme im Hause auf die endliche
Abstimmung bewerkstelligte."
Die Delaware Division.
Am Schlüge der Sitzung unserer Gesetzge
bung ist noch eine Bill paßir», um die Dela
ware Division deS Pennsylvanischen Eanals
an einem festgesetzten Preis zu verkaufen. —
Die Bill erlaubt auch eine Auslaßschleußt
bei BlackS-Evdy. Sollte die Division nicht
verkauft »verde», so wird ohne Zweifel der
Staat dir Schleuß? errichten. Im entgegen
gesetzten Fall glaub» man eine Gesellschaft
wurde dieselbe unverzüglich aufrichten.
Eine Akte
um die
"Lecha Caunty Bank"
zu incorporiren.
Ab > chnitt 1 —Ski es durch den Senat u.
daS Haus der Representation der Republik
von Pennsylvanien,in General Assembly ver
sammelt, verordnet, und es ist hiermit durch
die Autorität derselben zum Grfetz gemacht,
daß Peter Huber, Jodn Wagner, William
H. Blumer, Charles S- Busch, Geo. Wen
ner, Dr. Charles H. Martin, Anqustus L.
Ruhe, Joseph K. Säger, Jacob Dillinger,
Peter Breinig, John Trorell, Christian Pretz,
Stephen Balliet, jr. Charles Krämer, Geo.
Probst, James Läcky, David Gehman, und
John Moser von Lecha Caunty, John D.
Bouman, sen., John Fatzinger und John
Mears von Sarbon Caunty, 'Peter Sieger,
Reuben Haines und Joh» Brock von Phila
delphia, und Peter La,ibach und Charles A.
Luckenbach von Northampton Caunty, hier»
mit als Commissioners ernannt sind, die, oder
eine Mehrheit derselben autorisirt oder be
vollmächtigt sind, nach der Paßirung dieser
Akte, die Errichtung einer Bank in Ausfüh
rung zu bringen, unter dem Namen und Ti
tel: "Die Lecha Caunty Bank," die zu Al
lentaun, Lecha Caunty etablirt werden soll,
mit einem Capital von ein hundert tausend
Thaler, welches in 2 tausend Antheile, zu 50
Thaler jede, getheilt, »nd die durch 13 Di
rektoren verwaltet werden soll—M it dein
V o r b e h a l t, daß diese Bank nicht eher
in Operation gehen, oder Bank- Privilegien
genießen darf, bis der ganze Belaufder Stocks
unterschrieben uud in hartem oder gangbarem
Gelde einbezahlt ist.
Abschnitt 2—Es soll die Pflicht der be
sagten Eomissioners sein, Bücher anzuschaffen,
worin sie folgendes eintragen sollen : Wir
deren Namen hier unterschrieben stehen, ver
sprechen zu bezahlen an die Lecha Caunty
Bank, die Summe Thaler für jeden An
theil der unsern respektive» Namen gegenü
ber steht, auf solche Art und in solcher Pro
portion als die Direktoren besagter Bank de
stimmen mögen, zufvlge der Akie der General
Assembly,bktittrlt: "Eine Aktrum die Lecha
Cannty Bank z» incorporiren." Bezeugt durch
unsere Handschift, diesen Tag -—, im
Jahr unseres Herrn 1844.
Abschn i t t ». Es ist gesetzmäßig für
die Stockhalter sich einige Zeit vor dem drit
ten Montag im November 1844 zu versam
meln, um 1» Direktoren durch Ballotiren z»
! erwählen, welche bis zu jener Zeit oder bis
andere erwählt sind, dienen sollen. Die
Commissioners sollen wenigstens Iv Tage vor
her Nachricht gebe», in wenigstens 2 in Lecha
Cannty gedruckten Zeitungen von dieser Wahl
—«nd es sollen niemals mehr als 2 Dritthci«
le von den Direktoren für das folgende Jakr i
erwählbar sein, ausgenommen der President
zur selbigen Zeit, und es kann keine Person
länger als drei Jahre ans vier Direktor sein.!
Dieser Freibrief soll bis zum 2ten Dienstag
im November 1854 in Kraft bleiben.
Abschnitt. 4 —Eine allgemeine Ver
sammlung für Zwecke in Bezug auf das In
i stitut, kann zu irgend eimr Zeit berufen wer
den, entweder durch das Board der Direkto
ren oder durch Stockhalter die zusammen
den zehnten Theil des Capital Stocks eignen,
nachdem wenigstens lv Tage vorher Nach-
richt von solcher Zu,ammenkiinftgrgrbe» wor
den ist, in der die Absicht derselben angeführt
sei» muß. Und es ist die Pflicht der Direktoren
! n. andern Beamten der Bank, auf Verlangen
der versammelten Stockhalter, »inen allge
meinen und besonder» Bericht über die An
gelegenheiten des Instituts denselben vorzu
! legen.
Abschnitts Diese Bank soll alle
den General Bedingungen, unter welche» die
Bank-Institute dieser Republik stehen, unter,
werfen sein, so wie allen ferneren Bedingun
gen und Einschränkungen, welche die Gesetz
gebung für gut finden mag rinznführen, fu,
die weitere Regulation der Bank - Institute
! dieses Staats.
! Abschnitt K.—Die Gesetzgebung hält i
sich die Gewalt bevor, den Freibrief der ge
dachten Bank zu ändern, zu widerrufen, oder
zu vernichten, sobald dieselbe nach ihrer Mei
nung den Bürgern dieser Republik zum Nach«!
theil wird Jedoch nicht auf solche Art daß "
die Inkorporation Ungerechtigkeit leidet. j
Abschnitt?. Die Stockkalter der
, Lecha Caunty Bank, sollen den Creditoren des
besagten Instituts gemeinschaftlich verant
wortlich fein, mit ihrem Eigenthum, für den!
Betrag der ausgegebene» Noten, zu einem
! Belaufe den Baar Werth des von jedem re- j
spektiv geeigneten Stocks in besagter Bank
nicht übersteigend, und die Art solche Verant
wortlichkeit auszuführen, soll folgende sein
Im Fall die Bank irgend ein auf sie Bezug
habendes Gesetz verletzt oder durch schlechte
Verwaltung ihre Angelegenheiten zahlungs
unfähig wird, oder bricht, und genöthigt ist ei
ne Uebcrschreibung z» machen, wie es im 2ten
Abschnitte des Gesetzes vom 12. März 1842,
betittelt: "Eine Akte für den Anfang der
Baargeld - Zahlung durch die Banken" sor
gend, verfügt wird, so sollen dke so ernannten
' Assignies ein getreues und rechtmäßiges In
ventorium von allen Mitteln der Bank neh
, men,an dem Baar Werthe, «»»'zugleich eine
Liste von allen Schulde» der Bank machen,
und wenn es sich ergicbt, daß die Mittel nicht
! hinreichen, um die Verbindlichkeiten zu decken,
> so sind die Stockhalter besagter Bank verant
wortlich den Deficit aufzumachen, im Ver
hältniß des respektive» Stocks der von jedem
gehalten wird, zu der Zeit solcher Ueberschrei
dung Mit dem Vorbehalt, daß
> ihre gemeinschaftliche Verantwortlichkeit in
keinem Falle den Belauf von dem Baar
Werth ihres Stocks übersteigen soll.
A bsch ni t t B.—Es soll die Pflicht be.
sagter AsügnieS sein, ein Scire FaciaS im
Namen der Republik Pennsylvanien, durch
den Prothonotar von Lecha Caunty an die
Stockhalter benamter Bank ergehen zu laßen,
worin der Belauf solches Deficits angegeben
ist, und dieselbe» aufgefordert werden, vor
der nächsten Court von Common PleaS zu
erscheinen und Ursache anzugeben, warum
nicht Erecution gehen soll, für den Deficit—
Auch soll in dem besagte» Scire Facias der
Belauf angeführt werde», den jeder Stock-
Halter einzeln schuldig ist, und es soll die
Pflicht des Tcheriffs des besagten EauulieS
fein, den mekrerwähnten Writ auf jeden da
rin denamten Stockhalter auszuüben, der in
seinem Gerichts-Brzirk wohnt — Und es soll
für die Eourt von Eommon Pleas,oder einen
Richter in der Zwischenzeit, gesetzmäßig sein,
solche Vorkehrungen zu treffen, um die in dem
Writ denamten Stockhaltrr, welche nicht in
dem Eaniity wohnen, zu benachrichtigen, wie
der Fall erfordern mag—M it dem Vor
behalt, daß das Srire Facias nicht un
gültig werden soll, wegen der Nicht - Vereint- i
gung irgend eines der Stockkalter—Und im
Fall es dargetkan werden sollte, daß ein oder
mehrere in dem Writ benamte Personen nicht
verantwortlich sein sollten, nach den Bedin
gungen dieser Akte, so soll dirs das Verfahren !
gegen die andern nicht ungültig machen.
Abschnitt S.—Auf den zur Zurückga
be des Writs von Srire Fücias bestimmten
Tag, soll die Eourt gegen dii in besagten Pro
zeß benamten Stockhalter Judgrment erge
hen laßen, für die verschiedenen Summen
für welche sie respektiv verantwortlich sind,
u. zugleich Ererutions «Writs ausstellen, für
jeden Fall, wenn keine hinlänglichen Gründe
zum Gegentheil gezeigt werden.
Abfch n i t t! 0. Jedes Individuum,
welches Stock in seinem Namen, oder im Na
men irgend einer andern Person oder Perso
nen eignet, zur Zeit solcher Uederschreidung,
soll verantwortlich gehalten werden, für sein
oder ihr Verhältniß unter den Vorkehrungen
dieser Akte. Es soll aber gesetzmäßig für
einige Stockhalter der gedachten Bank sein,
entweder vor oder nach dem eingeleiteten
Prozesse, sein oder ihr Verhältnißmäßiges
Antheil an der Verantwortlichkeit, an die Äs
signies z» bezahlen, nnd eine völlige Entlas
sung von denselben erhalten Und der Pro
zeß soll allein nur gegen die übrigen Stock
kalter, die verantwortlich sind, in Kraft blei
ben.
Abschnitt!!. Die verschiedenen
Verordnungen der Akte vom 14. Juni 183«,
betitielt: "Eine Akte in Bezng ans Assignies,
für den Nutzen von Ereditoren nnd andern
Trustirs", sollen auf alle Ueberschreibnngen
durch besagte Bank anwendbar sein, ob unter
den Vorkehrungen des besagten 2. Abschnitts
der Akte von 12 März 1842, oder auf andere
Art, und die Eonrt soll alle Gewalt welche
ihr darin zuerkannt ist, in Verbindung mit
der Autorität in dieser Akte, um die Assignies
zur Rechenschaft zu zwingen und jede andere
Verordnung in Ausfuhrung zu bringen, die
nothwendig ist zur Vollziehung des Vertrau
ens oder Vertheilung der Gelvrr nnd Mittel
in Händen, nnd in der Gewalt der Assignies
unter die dazu berechtigten Ereditoren.
A b s ch n i t t 12. Die besagten Assig
nies sollen ans den Mitteln der Bank, im
Fall einer Ueberschreibung, die Schulden und
Verantwortlichkeiten auf folgende Art bezah
len : Istens, die Notenhaltrr 2tens die
Depositoren, und Stens alle andere Eredito
ren, ausgenommen die Stockhalter, welche
zuletzt bezahlt werden sollen.
Abschnitt IS—Wenn irgend ein Pre
sident, Caschier, oder anderer Beamte, oder
«chreiber der Bank auf betrügerische Art die
Gelder oder einiges Eigenthum der Bank
verschwenden oder für seinen, oder den Ge
brauch irgend einer Person oder Personen ver
wendet, so soll die so überwiesen« Person oder
Personen zur Bezahlung einer Summe zum
Belauf des so veruntreuten Geldes oder Ei
genthums, und mit einsamer Gefangenschaft
> bei harter Arbeit im Staais-Gejängniß, für
einen Termin sieben Jahre nicht übersteigend,
bestraft werden, nach den Verordnungen der
Eourt Mitdem V o r b e h a l t, daß
dadurch keine benachtheiligte Person oder Per
sonen verhindert werden sollen, ein Eivil-
Prozeß gegen solche Person oder Personen
einzuleiten.
! Abschnitt 14. Die Zahlungs-Unfä-
Kigkeit der besagten Bank oder Geld-Eorpo
ralion soll als betrügerisch betrachtet werden,
ausgenommen es ergiebt sich aus einer Un
tersuchung, daß ikre Angelegenheiten getreu
und gesetzmäßig verwaltet worden sind, und
im Allgemeinen mit derselben Vorsicht, wie
> Agenten die Besoldung erkalte» durchs Ge
! setz gebunden sind, ihre Geschäfte zu führen
—Und die Direktoren und Stcckhalter sollrn
verpflichtet sein, im Fall einer Zahlungs-Un
fähigknt,den Verdacht einrr Betrügerei durch
, Beweise aufzukläreu.
Abschnitt IS.—lm Fall eines betrü
gerischen Aufbruchs sind dir Direktoren, derrn
Thun und Laßen die Zahlnngs - Unfähigkeit
entweder im Ganzen oder zum Theil herbei
geführt hat, ob sie noch im Amte sind oder
nicht, jeder verantwortlich zu den Stockhal
tern und Errditorrn der Bank, für seine ver«
Kältnißmäßigen Antheil von dem rrspekti
l ven Verlust, welches Verhältniß dadurch rr
miitrlt werden soll, daß man den ganzen Be
lauf des Verlustes austheilt, uuter alle Di
rektoren die so verantwortlich sind.
A b s ch n i t t IK. Solche Summe die
noch an die Ereditoren besagter Bank schul
dig sind, wenn dieselbe eines betrügerischen
Bruchs übrrwiestn ist, nach einer Vertheilung
ihrer Mittel, und nicht von den verantwort
lich gemachten Dirrktoren eingefordert wer
den kann, soll sowrit es die Noten im Umlau
fe angeht, durch die Stockhalter zusammen ge
bracht werden Der ganze Belauf schuldig,
soll auf den ganzen Betrag drr Antheile aus
geschlagen und die Summe nothwendig auf
jeden Antheil zu bezahlen ausgemittelt wer
den, und jeder Stockhaltrr soll verantwortlich
gehalten sein, für die Summe welche auf die
von ihm gehaltene Antheile kommt, nicht
übersteigend den nennbarrn Werth solcher
Anthrile.
Abschnitt 17.—1 m Fall der auf die
Antheile irgrnd rinrS StockhalterS kommende
Belauf, nicht von demselben erhalten werden
kann,wegen deßen Zahlungs-Unfäkigkeit oder
Abwesenheit von dem Staat, so soll die aus
solche Antheile kommende Summe durch die
jenige Person bezahlt werden, welcher der
Zahlungs'Unsäkige Stockhaltrr die gedachten
Antheile odrr ein Theil denselben, zu irgrnd
einer Zeit innerhalb 6 Monaten vor drm
Bruch der besagten Bank, überschrieben ha»,
und einige Person die eine ähnliche Ueber
schreibung gemacht hat, soll auf dieselbe Art
und in demselben Verhältniße verantwortlich
gehalten werden, als ob sie die so überschrie
bene Antheile sortbekalten habe.
I Abschnitt 18.—Der Ausdruck Stock
halter, wie er in den vorhergehendenAbschnit
ten dieser Akte gebraucht wurde, erstreckt sich
auf jeden rechtmäßigen Eigner von Stock, die
in den Bnchern ver Bank zur Zeit des Bruch«
derselben aufgejeichnet standen in dem Na
men einer andern Person, so wie ans jede
Person die Geld zum Kauf von Stock vorge.
streckt ha», die im Namen seiner Kinder, ün»
»er dem Alter von ?» Jahren, aufgejeichnet
sind aber auf keine Person dir Stock hält
als Ereentor, Administrator, oder Guardian,
oder Trustie, und kein gesetzmäßiger Eigner
von Stock unter Zl lahren, soll persönlich
verantwortlich gehalten werden für die von
ihm geeignete Antheile.
A b sch n i t t IS. Der Ausdruck Zah
lungs-Unsäkigkeit, wie er in den vorkrrgehen
den Abschnitten gebraucht worden, soll auf die
besagte Bank anwendbar sein, wen» dieselbe
gezwungen ist zufolge den Vorschriften des
7ten Abschnitts dieser Akte eine Ueberschrei
bung zn machen, und ,S soll darauf die Pflicht
der Direktoren der Bank, dermaltgen Zeit,
fein, innerhalb 10 Tagen nach solcher Ueber
schreibung einen beeidigten Bericht über die
Angelegenheiten derselben in der Prothono
tars-Amtsstube von Lecha Caunty abzugeben,
enthaltend:
1 —Ein Bericht von dem Capital - Stock
der besagten Bank, den Belauf einbezahlt, so
wir den Belauf des Stocks den die Corpora
tion eignet.
2. —Die Quantität, Beschreibung und drr
Werth des liegenden Vermögens der Bank.
S.—Die Antheile von Stock von drr Bank
geeignet, ob unbedingt odrr als Neben - Si
cherheit mit deren Zahl und Werth.
4.—Die ausstehenden Schulden der Bank
nnd den Belauf der besagten Schulden die so
gleich einlosbar sind.
5. Den Belauf schuldig durch besagte
Bank, mit dem Belauf von Noten oder Bills
in Circnlation, des Brlaufs von Deposits n.
andern Verantwortlichkeiten, nebst den An
leihen und Discounts und dem Specie auf
Hand.
6 —Ein besonderer Bericht von dem Ver
luste der Corporation und der Vrranlaßnng
zur ZahlungS-Unfähigkrit.
7.—Sine genaue Liste der Namen und drr
Wohnorte drr Stockhaltrr, so wie den Belauf
des Stocks eines jeden StockhalterS in be
sagter Bank, zur Zeit der Urberschreibung,
und 6 Monate frührr.
Absch 11 i» » 20. Wenn die Court zu
der Zeit wo drr gedachte Bericht eingebracht
wird in Sitzung sein sollte, so soll dieselbe so
gleich der Eourt zur Durchsicht von drn Di
rektors vorgrlegt werden,nnd wenn die Eonrt
nicht in Sitzung ist zu der Zeit, dann soll der
Bericht ans drn rrsten Tag der Sitzung da
rauf vorgelegt werdrn, und rs soll nachhrr
die Pflicht der Eonrt sein, drri fähige Andi
tors anzustellen, die beeidigt werdrn sollen,
eine strenge Untersnchung der Angelegenkei
ten der besagten Bank zu machen, der Ge
nauigkeit und Ansrichtigkrit drs der Eourt
vorgelegten Berichts, und sonst ihre Pflicht
mit Treue zu erfüllrn.
ZlbschnittSl. Die Auditors so er«
nannt sollrn Gewalt Kaden die Uebergabe der
Bücher und Papieren zu erzwingen, und die
Direktoren und Beamten der besagter Bant
vorzuladen und z» verhören, und sollen alle
Autorität Kaden, die unter den jetzt bestehen
den Gesetzen den Auditor« gegeben wird
Und nachdem sie ihre Pflicht erfüllt haben,
sollen sie das Resultat ihrer Untersuchung an
dir Eourt berichten; und im Fall sie den
Bruch der Bant als betrügerisch finden, den
Betrag ermitteln und berichten, für den die
verschiedenen Direktoren verantwortlich sind,
zufolge der durch diese Akte denselben aufrr
legte Verantwortlichkeit.
Abschnitt 22. —Die besagte Court soll
dann fortfahren die in dem gedachten Berich
te angeführten Sachen zu untersuchen, und
soll entscheiden ob die Bank durch Betrug oder
auf andere Art zum Aufbruch gekommen fei;
oder sie soll, wenn sie es der Gerechtigkeit we
gen für nothwendig hält, eine Entscheidung
verordnen auf Verlangen irgend einer inte
rrßirtrn Person, nm die Thatsache wegen dem
betrügerischen Bruche untersuchen zu laßen,
und wenn der Ausspruch der Eourt über den
Bericht der Auditors oder das gegebene Ver
dickt, über die gegebene Entscheidung, dahin
gehen sollte, daß sie den Bruch solcher Bank
für betrügerisch halte, so soll die Eourt einen
Befehl gegen die Direktoren ergehen laßen,
für die Schuld eines jeden, zufolge der Ver
antwortlichkeit derselben. Und die besagte
Eourt von Eommon PleaS soll dieselbe Ge
walt haben, Personen vor sich zu laden,
die unter ihrer Gerichtsbarkeit stehen und
dir Bestimmnngen dieser Akte in Ausführung
zu bringen, und die Vollziehung ihrer Brfek
le und Verordnungen zu erzwingen, so wie
die Beförderung der Erecution darauf, wie
sie gegenwärtig durch das Gesetz in besagten
Courten gesetzt ist in Fällen von Vertrauen.
Abschnitts.?. So viel von einiger
Akte als hierdurch verändert oder ergänzt
wird, ist hiermit wiederrufen.
Ich bezeuge hiermit, daß Vorhergehendes
eine Eopie einer Bill ist, die beide Zweige der
Gesetzgebung paßirte.
John I. M'Cahan
Schreiber deö Senats.
Harrisburg, April 2«, 1844. nqlm
Achtung!
Harrison Guarden!
» Ihr habt Euch völlig equipirt zu
» versammeln, auf Samstags den 2S.
Mai, um N Uhr Morgens, am Gast«
Hause des Maj. R. S t r o u ß, in
Allentau», um Euch dem Batallion
?! / anzuschließen. Pünktliche Beiwoh«
U/ nung aller Mitglieder ist erwartet.
»«»»» Auf Befehl des Capitains,
W. H. Boas, O. S.
Mai 8, nqSai
An Gastwirthe.
Diejenigen Wirthe, welch» bei der Mai
Eourt ihre Leicenz erhielten, werden gebeten
ihre Scheine bei dem Unterzeichneten in Em
pfang zu nehmen, indem solche die bis zum
nächsten Termin noch in deßcn Händen sind,
dem Gesetz zufolge der Eourt wieder zurück
gegeben werden müßen.
W. H. Blumer, Schätzn!.
Allentaun Mai 8,1844. nqym
Marktpreise.
Artickel. per Allen» Eafiv»
Flauer . . . Bärrel «4 75 i «4 7»
Weizen . . . Büschel »5 v«
Roggen ... 7g 7g
Welschkorn . . 47 4z
Hafer. ...» zz z,
Buchweizen . . » 4« 4"
Flachssaamen . »40 ! >4O
Kleesaame« . . »00 sla
Timothysaame«. Z5O 250
Grundbirne« . S? L 7
Salz ..... st,
Butter . . . Pfund 10 I«
Unschlitt ... 8 8
WachS ... 25 2?
Schmalz ... 7 7
Schinkenfieisch . 8 ! «
Seitenstücke . . k ! 7
Werken Garn . g 7
Sier .... Dutz. 8 10
Roggen Whisky. Gal. »5 ! 2»
Aepfel Whisky . 20 ! 2»
Leinöhl ...» 5«
Hickory Holz. . Klafter 450 450
Eichen Holz . . z5O »7»
Steinkohlen . . Tonne SOO 450
Gips .... 450 4SS
Uebersicht der Märkte.
Saame n—Kleefaamen bringt «4 50
bis S 4 75 und Flachssaamen »I 50.
F 1 aur und Meh 1.-Flaur bring» »4 «2
bis »4 75. Roggenmehl»» 25 und Welsch»
ko-..mehl »2 S 7 bis «2 50.
Getraid e.-Walzen bringt »I 06 bis
»1 08; Welschkorn 54 Eents; und Roggen
bringt 64 EentS; Hafer verkaufte an SS
Eents.
Viehmart ».—Das Hundert Pfund
Rindsfleisch bringt »3 75 bis »4 25; Kük«
mit Kälber brachten »15 bis »SO. Schwei
nefleisch bringt »4 50 bis »5 00.
24) Guter Rath für jede». Okne
Gesundheit ist drr Mrnsch nur ein lebloser
Körper. Wahr ist es, er eristirt, aber rs ist
eine Eristenz voller Pein und Elend. Viele
Personen werden krank, okne daß sie Ur
sache anzugeben im Stande sind, woher
dieselbe entsteht. Wenn solche Personen
bewußt gewesen wären, daß dieselbe dnrch ei
ne Verderbthrit des Blutes entstehen würden,
so würdrn sie sicherlich zn Maaßregeln ge»
griffen haben, welche den Lekensström gerei
nigt, nnd sich zugleich bemüht haben, ihre Ge«
sundheit in ihrer Reinheit zu erkaltrn. Vie
le gehen hinab in das stille Grab, welche,
wenn die gehörige Vorsicht und Sorsalt aq,
gewendet worden, ihre Tage auf dieser Erde
hätten verlängert werden können. Ja da
durch daß die gekörige Medizin genommen
worden wäre, könnten sich noch viele in ikrer
völligen Gesundheit und Blüthe unter uns be
finden, die nicht mehr sind. Laß unsere Le»
ser sich erinnern, daß Staindnrn's Kräuter
Ertract Pillen die Wirkung haben das Blut
zu reinigen, und daß durch den Gebrauch drr»
selben die Gesundkeit erhalten und das Le
ben verlängert wird. Das lang, leiden ist
durchaus nicht mehr zu rechtfertigen, inde«
besagte Pillen in drm Erreich eines jeden sind.
Die obigen Pillen sind zn haben bei James
W. Wilson in der Republikaner Druckerei,
zu 25 Eents die Schachtel, oder bei den Agen
ten deren Namen in einer andern Spalte an
gegeben sind.
Ein Pferde Markt.
Am Montag den Sten Juni soll am Hause
von John Hendricks, in Kiefersville, Berks
Eaunty ein
Pferde-Markt
« gehalten werden, wo»
selbst Pferde von jeder
MMDM WV Art zu finden sein «er»
kV fk mV den,als: Krippe! vom
ersten Grade, Lahme
und Blinde, mit und okne Brillen, und sol
che die so gut auf drei als auf vier Füßen lau
fen können.
Auch können Liebhaber von schönen und an
ten Pferden, eine vortreffliche Auswahl fin
den.
Mai 8. nqSm
Caunty Versammlung.
Clay, Frelinghuysen, Markte, Tariff,
und ein gesunder Geldumlauf!
Eine demokratische Whig Eaunty Berfa«»
lung, soll auf Pfingst-Momags, Mai 27, am
Gastkaufe von Lewis L 0 rasch, in Mil
lerstaun, Lecha Eaunty, gehalten werden, um
sich über die neulichen Ernennungen der »er«
schieden?» Conventionen, den Tariff, de»
Geldumlauf, die uns von unsern Gegner«
aufgesattelten drückenden Tare», u. s. «., zu
besprechen. Whigs von Lech«, »Hut Eure
Pflicht und wohnet bei
Viele Whig-.
Ein Küfer Geselle.
Ein Küfer - Geselle, der sein Geschäft gnt
versteht, kann auf eine lange Zeit Arbeit und
guten Lohn rechnen, wenn er sich sogleich dei
dem Unterzeichneten, in Rieder - M-icungie
Taunschip, Lecha Eaunty, unfern Wesco's
Gasthause meldet.
John Stephen.
Mai 8. nqZm
Blos »8^
Der Wahl - Esel
ist noch immer zu sehen in Ragel'sHead
Quartiers, woselbst er von G»ng"-Pop,
Eis Cream, Mineral - Wasser, und sonstigen
Süßigkeiten unterhalten wird. Wer Ge
schmack für derartige Sachen hat, beliebe an»
zurufen bei de«
Manne auf dem Wel.
Allentaun, Mai S, ,544.