Proklamation. Sintemal es durch ein Gesetz der General Assembly dieses Staats, "Eine Akte, die all gemeinen Wahlen dieser Republik zu reguli ren," passirt den >s,teil Februar, l7l!2, zur Pflicht des Scheriffs vou jedem Caunty ge ,nacht wird, öffentliche Nachricht von den Wahlen und den Beamten, die erwählt wer ben sollen, zu geben, so »lache ich George Wctherhold, Hochscheriff von Lecha Eauiity, bekannt, daß eine Wahl in besagtem Caunty, am 2te» Dienstag im nächsten October, welkes der Ilte des besagten Monats ist, in de» verschie denen Distrikts in besagtem Caunty gehalten werden soll, nämlich : Die Bürger vo» der Stadt Allentann nnd Northampto» Taunschip, am Courthau se iu der Stadt AUeutaun. Die Bürger von Süd - Whcithall Taun schip, am Hause vou Gideon G u t h, iu besagte», Taunschip. Die Burger vo» Haniiovrr Taunschip, am Hause von Ch ar lesß i t te r, in besagtem Taunschip. Die Bürger von Weißeuburg Taunschip, am Hausesvv» F e l i r D v r u b l äse r, »> besagtem Taunschip. Die Bürger von Lyn» Taunschip, am Hau sc von Io huSeiber l i » g, in Vyniiville, iu besagtem Taunschip. Die Bürger von Ober-Milford Tannschip, am Hause vmi H c i u r i ch D i ll > u g e r, in besagtem Taunschip. Die Bürger von Heidelberg Taunschip, am Hause vo» O w e n Säge r, in SägerS ville, i» besagtem Taunschip. Die Bürger von Nord - Whenhall Taun schip, an, Hause von I onas R i n g e r, in besagtem Tannschip. Die Bürger vo» Lowhill Tauuschip, am Hause von N a t h a n L u ch m a », iu be sagtem Tannschip. Die Burger von allem dem Theil vo» Ma cuugie Tauuschip, welcher nördlich von der Linie liegt, die gelaufen wurde vou Jacob Dilliiigcr, Jacob Härzel und Salomon Keck, CvittmissioiicrS oder Männer, ernannt durch die Court der vierteljäbrigeu Sitzungen des besagten Cannties, um die Schicklichkeit zn un tersuchen, besagtes Taunschip zu vertheilen, und angezeigt iiud dargelegt als eine Schei duugsliuie durch besagte Commissioiiers, in einem Plan oder Drafr vou besagtem Tauu schip, cinberichrel an besagte Court, au dem Februar Termin in 1828, der nördliche Distrikt von Macungic genannt zn werden, am Hause jetzt bewohut von Ma » das Fo gel, in Fogelsville, in besagtem Distrikt. Die Bürger vo» allem dem Theil von Ma-' cuugie Taunschip, sudlich au besagte Linie, der südliche Distrikt von Macuiigie genannt, am Hanse vou I o b n M adder n, iu Millerstauu, in besagtem Distrikt. Die Bürger von Salzburg Tauuschip, am Hause von Io h n v st, in besagtem Taun schip. An gleicher Zeit und an welchen Platzen er wählt werden solle» : Eine Pe rs o n Um de» Distrikt von Leclm und Berks Caun ties im Congreß der Vercluigteu Staate» zu represeritrrcn. Zwei Persoueu Um das Caunty Lecha in dem Hause der Re presentation des Staats zu represcutireu. E i ll e Persou Für Prothouotar vou Lecha Caunty. Eine Person Für Schreiber der verschiedene» Courte». Eine Person Für Register. Eine Person Für Recordcr. Eine Perso n' Für Cannt» Commissioiicr. EineP e r s o n Für Auditor von Lccha Caunty. Drei Personen. Für Trnsties der Akademie. In Folge einer Akte der Geueral-Assembly ser Republik von Pennsylvanien, betittelt: "Eine Akte in Betreff der Waklen dieser Re publik," passirt am 2ten Tage des Juli, 163 i) wird hiermit Nachricht gegeben, "Daß jede Person, mit Ausnahme der! Friedensrichter, welcher irgend ein Amt oder Anstellung des Vertrauens oderNutzens hal ten, sei es von der Regierung der Vereinigten Staaten oder dieses Staates, oder von der Stadt oder den incorporirten Distrikten, sei es ei» bestallter oder anderer Beamter, ein Unterbeamter oder Agent, welcher vorder Gesetzgebung, dem Erecutiven, oder Gericht lichen Departement der Ver. Staaten ange stellt sein mag, und ferner, daß jedes Mitglied des Congreßes und der Staats-Gesetzgebnng und des Stadtraths irgend einer Borougli, oder die Commissioners irgend eines incorpo rirten Distrikts durch das Gesetz untüchtig ge macht wird, anch zugleich das Amt oder die Anstellung eines Wahlrichters, Inspektors «der Schreibers bei irgend einer Wabl in die sem Staat zu bediene» und daß kein Richter, Inspektor oder irgend ein anderer Beamter bei einer solchen Wahl für irgend ein Amt, für welches dann gestimmt wird, erwählbar sei." Und besagte Akte der Assembly, betittelt: "eine Akte in Betreff der Wablen dieser Re publik," passirt am 2ten Jnli, 1839, bestimmt ferner : "Daß die, wie vorbesagt, erwählten Inspektoren und Richter an den verschiedenen Plätzen zur Haltung von Wahlen in dem Di strikt, zu welchem sie gehören, vor 9 Uhr Mor gens am zweiten Dienstage im October jedes 'lakrS zusammenkommen sollen, uud daß je, der der vorbesagten Inspektor« eine» Schrei ber anstelle» soll, der ein Stimmfähiger des DistriktS sein mnß. "Im Falle, daß die Person, welche die zwei te höchste Stimmenzabl für Inspektor erbal ten am Wahltage erscheinen sollte, .daua soll cie Person als Inspektor «n seinem ' V Platze dienen, welche die zweite höchste Stim mrnzahl alö Richter bei der nächst vorherge benden Wahl erhalte» hat; und falls die Per son nicht erscheinen sollte, welche die böchste Sliinmenzaht für Inspektor hat, so soll der erwäbltr Richter an ihrer Stelle einen In spektor ansetzen, und falls die aIS Richter er wählte Person nicht erscheinen sollte, dann soll der Inspektor, der die höchste Strmmen zal'l erhielt, an ihrer Stelle eine» Richter an setzen ; u»d wen» dennoch irgend eine Vakanz unter den Beamten, eine Stunde nach der zur Eröffnung der Wahl festgesetzten Zeit, stattfindet, so sollen dir am Wahlpl.iy gegen wärtige» Stimmgebrr des Taiinschips oder Distrikts, einen ans ihrer Mitte zur Besetz ung der offenen Stelle erwählen. -'Es soll die Pflicht besagter Asseßors sein, während der ganzen Zeit an dem Platze ge genwärtig zn sein, wo eine allgemeine, speciel le oter Tannschip Wabl gehalten wird, damit derselbe den Inspektors und Richter Auskunft geben könne, wenn solches in Betreff des LliiiiinnchtS einer eingeschriebenen Person, oder svnstwcgcn, gefordert werden sollte; wo für besagter Asseßor zu einem Tbaler des Tags, zahlbar wie andere Wahlbcamteii, be rechtigt sein soll; »nd ist daß Taunschip ge theilt, sv soll er in dem Distrikt beiwohnen, worin er wohnt nnd ei» Stimmrecht hat." "Niemand soll bei einer der vorerwähnten Wablen Stimmen, der nicht ein weißer Frei maiin von 2l Jabren uud darüber ist, der nicht wenigstens ein Jabr in diesem Staate gewohnt hak, uud weuigsteiis l 0 Tage vor der Isiahl in dem Distrikt wo er stimmen will; der nicht wenigstcns innerhalb zwei Jahren einen iöannty- oder Siaats-Tar bezahlt hat, und nicht weiitgstrus zehn Tage vor der Wahl in der Tarliste crnaeschriebe» ist. Aber ein Bürger der Ver. Staaten, der vorher ci» stunmsähiger Bnrger dieses Staats war, soll, wenn er beraiwzieht uud wiecer zurükehrt, uud die gehörige Zerr in dem Distrikt gewohnt und Taren bezablt bat, zu einer Stimme be rechtigt siin, wenn er nur sechs Monate wie der i» diesem Staat wohnt; Vorausgesetzt, daß die weiße» freien Borger der Ver. Staa ten, zwischen dem Alter von 2l und 22 Jah ren, die ein Jahr im Staate gewohnt nnd im Wabltistrikt zehn Tage, zum Stiuimrecht be rechtigt sei» solle», wenn sie auch keine Ta ren bezahlt haben. "Niemand soll zum Stimmen zugelassen werden, dessen Name nicht in der Liste tarba rer Einwohner enthalten ist, die den Inspek tors von einem Commissioner nbergeben wnr de ; es sei denn, l, erzeige eine» schein vor daß er innerhalb zwei Jahren einen Staats, oder Caniity-Tar bezahlt hat, oder beweise dnrch seinen oder de» Eid eines andern, daß er solche» Tar bezahlt hat; oder 2te»s, wenn er das Stimmrecht fordert als ein Erwähler zwischen 21 und 22 Jahren, so soll er durch Eid oder Bekräftigung beweisen, daß er we nigstens ein Jahr zunächst vorher im Staate wohnte, und über seinen Anfenthalt im Di strikt solche andere Brweise vorbrinaen, als dieser Akt vorschreibt; und daß er wabrlich glaubt, nach den ihm zugekommenen Nach richten, von solchem Alier zn sein, und solche andere Beweise zn liefern,wie dirser Akt vor ! schreibt; worauf der Name der biernach zum > Stimmen zugelassenen Per son, durch die Jn- lpektors in der alphabclische» Liste eingeschrie ben und die Anmerkung gemach» werden soll, durch Niederschrcibung des Wortes "Tar" ! wenn dieselbe wegen Zahlung des Tares zum Stimme» zugelassen wird, oder des Wortes ! "Alter" wenn dieselbe Alterbalberznin Stim men zugelassen wird, und in beiden Fälle» sollen diese Worte den Clerks zugerufen wer den, die gleiche Anmerkungen in der Liste der ! Slimingcbcr zn machen habe». In allen Fälle», wen» der Name eines Mannes, der auf das Stimmrecht Anspruch macht, nicht in der vou deu Commissioncrs und Asseßors gelieferten Liste ciilbaltrn ist, eder i ob hierdurch begründet oder nicht) wenn von irgend einem berechtigte» Bnrger gegen seine Stimme Einrede gemacht wird, so soll es die Pflicht deö Inspektors sein, die Fähig keit solcher Person durch sie selbst eidlich er kläre» zu lassen, nnd wenn sie mehr als ein Jahr im Staate gewohnt zn haben bebauptet, so soll sie solches durch einen Eid beweisen können ; aber daß dieselbe mehr als zehn Ta ge im Distrikt wohnt, das soll durch weuig steiis einen guten Zeugen der ein befähigter Wähler sein »»iß, beweisen, und muß dann selbst noch schwören, daß sie in gutem Glau ben und im Verfolg ihres Berufs iu dem Di strikt lbre» Aufenthalt genommen hat, uud nicht des Stimmcns wegen. "Jede als vorbesagt berechtigte Person, die wenn gefordert, anch wegen Aufenthalt und Zahlung der Taren gehörige Beweise liefert, soll berechtigt sein, iii dem Taunschip zn stim men, worin selbige wohnt. "Wenn eine Person einen Wahlbeamten an der Haltung solcher Wahl verhindern oder zn verhindern suchen sollte, oder gegen den selben kinige Trobung oder Gewalt'gebraucht, oder ihm in der Ausübung seiner Pflicht hin derlich ist, oder das Fenster belagert oder zn belagern sncbt, oder den Zugang sperre« soll te, oder den Frieden stören und Gewalt oder . Drohungen gebrauchen sollte, in der Absicht cinen ungehörigen Einfluß auSzuuben, oder einen Wähler einzuschnchtern, oder ihn am Stimmen zu verhindern, oder die Freiheit der Wahl zu beschränken,solche Person, soll wenn überwiesen, mit eiuer Geldstrafe von nicht über 500 Tbaler, und mit einer Gefängnist strafe von nicht weniger als eine», noch mehr denn zwölf Monaten, belegt werden. Wenn eine Person oder Personen anf den Ausgang einer Wahl Wetten machen oder anbieten sollten, entweder dnrch mündliche Erklärung oder durch schriftliche oder gedruck te Anzeigen, solche sollen dreimal die Summe verwirken nnd bezahlen, die sie gewettet oder zum Wetten angeboten haben. Wenn eine Person, nicht gesetzlich dazu be rechtigt, bei einer Wahl in diesem Staat stim men sollte, oder wenn dazu berechtigt, außer seinem gehörigen Distrikt stimmt; over wenn eine Person, die von dem Nichtberechtigt sein einer andern weis, dieser dennoch zum Stim men verhilft, — solche Person oder Pcrsonen sollen, »ach Ueberfübrung dieses Vergehens, in eine Geldstrafe von nicht über 200 Tbaler, und in Gefangenschaft nicht drei Monate übersteigend, verurtkeilt werden. ! Wenn irgend eine Person in mehr alö ei nem Distrikt stimmen, oder sonst betrügeri scher Weise mehr als einmal an einem Tage stimmen, oder betrügenscherweisezivei Wahl- Zettel halten und für den Inspektor eines nn geseblicken Stimmrnswegen überreichen oder dasselbe stimmen sollte, oder wenn eine Per son einen andern raiken, oder ihn herbeischaf fen sollte, um dieses zu tkun, so soll er oder sie, welche sich der Gestalt vergehen nach lle berflihruiig mit einer Geldbuße von irgend einem Betrage, welche nicht wcniger als »50 und nicht mebr als «5W betragen darf, so wie mit Gefängniß von nicht weniger denn 3 Tagen und nicht mehr als >2 Monate, be straft werden. Wenn irgend eine Person, welche nicht zum Stimme» in diesem Staate dem Gesetz gemäß (die Söhne qualifizirter Bürger ausgenom men) berechtigt ist, ans irgend einer Stelle der Wahl zu dem Endzweck sich einfinden soll te, um Wahlzettel auszugeben, ober sich Ein fluß aus die wahlfähigen Bnrger zu verschlis se», so soll derselbe eine Strafe verwirkt ha ben in irgend einer Snmmc für ei» jedes Ver geht«, >edesmal nicht »>tlU übersteigend, und auf irgend einen Zeitraum nicht 3 Monate übersteigend, eingekerkert zu werden. Wnin irgend ein Mau» auf eine unschick liche Art sich in irgend eine Wahl, gehalten unter den Verordnungen dieser Akte, mische» sollte, oder einen Richter oder Inspektoren hindern sollte, oder versucht zu hindern Wahl zu halten, oder wenn er versperrte oder ver suchte zn versperre», ein Fenster oder ci» Zu gang zu einem Fenster, wo dieselbe gehalten werde» soll, oder wenn er sich anf eine »»- schickliche Art dem Inspektor oder Richter beim Halten derselben entgegensetze» sollte, oder wen» er irgend eine Arr von Einschüchterung, Drohnlig, pieivalt oder Gewaltthätigkeit ge brauchen sollte, mit der Absicht irgend einen stimmfäbigcii Bürger vom Stimmen abzuhal ten, oder sein Stimmrecht zu verkurze», der soll wenn davon nberfubrt, auf irgend eine Zeit, nicht länger als l libr nnd nicht wem ger aIS l Monat einges.'erri werde», »nd mit Bezahlung eiiicrGeldstrafe vou nicht über steigend S 500; nnd wen» eS der Court be wiesen werden kann, daß die Person, welche also fehlt, kein Bewohner der Stadt, Tann schips oder des Distrikts ist, wo besagte Ge setzverletzniig begangen wurde», so soll er die Strafe von nicht wcniger als »ltXNind nicht mehr als »UM» bezablen, nnd nicht weniger als s> Monate oder länger als 2 Jahre ein gesperrt werden. Die Richter eines jeden Wahldistrikts von Lecha Cinnm mnssen ihre Retnrns bestimmt bis Freitags den l4tcn October, nin U» Ukr Vorinitiags, in der Stadt Allentann im Coiirthanse einbringen. Gegeben iinter mciner Hand in der Stadt Allemaii», diesen I7ten Tag August, im Jahr unsers Herr», 1^42. George Wetlm hold, Scheriff. Gott erhalte die Republik. Scheriffs Amtsstube, ) Allentann, Aug. 17, >842. nq—bzW Ächtung Collettors! Die Tar-Collektors i» Lccha Caiinly wer den ihnen in folgend, n S'cschliissen aufer legten Pflichten strenge nachkommen, da einer Unlerl.chttlig so zn thun, die strasbarste An wendung der besagten Beschlüsse solgeu wird. Jacob D. Boas. Schatzmeister von Lccha Caunty. Aug. 17, 1842. ikischlnsse um Collektore» und andern öffent lichen Agenten z» verhindern, mit den öf fentliche» Gelder» zu speluliren, in Noten vom vierten Mai Eintausend Achthundert und Zwei und Vierzig, lsteiis. Beschlösse n, durch de» Senat lind das Haus der Repräsentanten der Repub lik vo» Peiiiisylvanien, i» Geueral-Assembly versammelt: Daß der Staais-Schatzmeister angewiesen sei, und er ist bierdnrch angewie sen, von keinem Collektar, Cauiily-Schatzmci ster, oder andern Agenten der Republik, eini ge Note oder Noten, ausgegeben von den Ban ken durch Authorität der Akte vom 4ten Mai 1841, zn empfangen, außer besagieNote oder Note» sei begleitet durch Eid oder Bekräfti gung des besagte» Collektors, Schatzmeisters oder andern Agenten, dag sie von ihm einge nommen wurden bona fide in Bezahlung von Zöllen, Taren, oder andern der Republik schuldige» Abgaben, nnd nicht erlangt wurden kraft Ücberlragung, Verkauf, Handel, An kauf, Wechsel oder auf andere Weise. 2te»s. Daß wenn einiger Collektor, Caun ty-Schatzmeister, oder anderer Agent der Re publik, nach diesem mittelbar oder unmittel bar, Gelder oder Note» von einiger Beniun niing, empfange» vo» ihm s»r Zolle, Taren, oder andere der Republik schuldige Abgaben, verkauft, überträgt, erhandelt, kauft oder ein wechselt, sv soll besagter Collektor, Schatzmei ster oder andere Agent einer Vergebung im Amte schuldig sein, und auf Ueberfnbruug vor einiger Lourt von befugter soll er für jedes solches Vergeben die Summe von Fuufbuiidert Tbaler bezablen, und der ganze Betrag dem Ankläger zufallen, und soll überdieß seines Amtes entsetzt werccn und un tauglich für Wiederernennung oder Wieder rrwäblnng fein ; und der StaatSschatzmeister "soll durch Zirkiilarschrciben besagte Collekto ren und Schatzmeister von der Passirnng die ser Beschlusse benachrichtigen. James Roß Snowdcn, Sprecher des Hauses der Nepresentauten. John Strohm, Sprecher des Senats. Gebilligt den l-2ten April, Eintausend Acht hundert uud Zwei und Vierzig. David R. Porter. UD"Zllle Towanda Noten werden ange nommen, ausgenommen solche, welche mit I. Dyer, Clerk, und mit I. G. Boyd, bezeichnet sind. August 17. nq—3m Sctmldeinsorderung. Alle diejenigen die noch in den Stohrbü chern oder aufandere Art, au den Unterschrie bene» von.Nord-Wbeitball Taunschip, Lecha Caunty schuldig sind, werden bierdnrch aufge fordert innerhalb 3 Monaten an Edwin Keiper, dem er die Bücher nbergeben bat, abbezahlen. DieS ist um so mehr notbwen dig, indem er seine Geschäfte nach Neu-Tri pölt verlegen wird. Henry Neff. Äugnst 21. *—Sm Kleider Stohr. Der Unterschriebene hat in seinem Kleider- Stohr in der Hamilton-Straße, gegenüber Boas' Hutstohr, ein vollständiges Assorti ment von feinen, Tüchern nnd Casstmeres aller Arten und ein vollständiges Assortiment von Sommer - Güter, aus denen er alle Arten Kleidungsstücke aus Bestellung zn machen bereit ist; und da er immer gute Arbeiter hält, so kann er alle Be stellungen gnt nnd aufdas schnellste besorgen; wie auch eine» großen Vorrat!) von Fertigen Kleidungsstücken, Svmmer-Röcke zu »2 5,0 bis DIU V 0 do. Wamse " 1 25 " 2 do. Hosen " 125 " 400 do. Westen " l 25 " 350 Wamse " 1 87 do " 2 00 Hosen " 250 do " 8 50 do " 7 00 Westen " I «2 do " 850 Unterhose» zu verschiedene» Preisen. Dir obige» Kleidungsstücke sind unter sei ner Aussicht gemacht worden und er ist wil leiis, sie ohne alles weitereLob sür sich selbst rede» zu lassen. Auch hat er c inen Vorrath von Stocks, Hcindekragcii, und Hemde» zu verkaufe». » äpe - Masteii für Schneider sind immerfort bei ihm zu haben. James Jameson. bat die Neimorker und Pbiladel phier Faschens bereits empsangen und Dieje nige» welche solche unterschrieben haben be lieben dieselbe» bei ihn abzuholen. April 27. nq—KM N a ch r i eh t. Oeffentliche Nachricht wird hierdurch gege ben, daß bei der Sitzung der nächsten Gesetz gebung vo» Bürgern dieses Staats für eine Jncorporations-Äkte um eine neue Bank-An stalt iu der Stadt Alleulaun, Lecha Cannty, unter dem Namen : "Die Bauern nnd Handwerker Bank" von Allentann, zn errichten, Anspruch gemacht werden wird; mit einem Capital von 5150,- 0<»0, für den bestimmten Endzweck zn biscon tireu »nd Bank - Geschäfte zn betreiben anf die gewöhnliche Art und Weise anderer Bank- Anstalten. George Weimer, John ?lost, David Stein, Philip Person, Thomas Wickert, Jacob Correll, James Seagreaves, Henry Karger, John B, Moser, Henry Romig, Haines Gangewere, Joseph Frank, Peter Steckel, Peter Kurtz, F. M. Wilson, Jacob Ueberroth, Peter Trorell, David Hartman, William Solomon Hartman, Giveon Guth, Jacob Hartman, John Wenner, Thomas Reichert, Salomon Rabcnold, Jacob Morcy, Amos Buy, David Morcy, Salomon Reichert, Joseph Morey, Nathan Grim. Allentau» Juni 8, 1842. nq—t»M La » dkäuser sehet hier! Zu verkaufeil durch Privat - .Handel: Die prächtige Plautasche, Früherhiu bekannt »nd in ihren Original- Rechten beschrieben als Die gute Bauerei, Gelegen in Bethel Taunschip, Libanon Canuty, Pa., ungefähr I Meile von Fried ricksburg, 2 Meilen von den Monroe Eisen werken, I Meilen von den Union Eiseuwer keu, und I i Meilen vom Union öanal, e»t -> kältend ungefähr 187 Acker Land, beinahe alles geklärt, im gute» Banstante und uuter ! guten Fensen sich befindend. Daraufist er» ich tet: Ei» prächtiges ziveistöckigtes ! «WK Wohnhans, Springhaus, ehedem als Brennerei de nutzt, mit fließendem Wasser im untern Stock i derselben, berrliche Schweizerscheuer, und gu te Nebengebäude; ein fruchtbarer Baumgar ten von verschiedenem Obst, als: Aepfel Pfir sich, Birne», Pflaume», ?c. befindet sich anch dabei. Ctliche uicsebleude Wasserquclleu strc mcn durch das Land, die nach beliebigen Tbei- len des Feldes gerichtet werden können.— Gleichzeitig können 25 Acker vonresfliwes Ka stanien Holzland um billige Preise angekauft werden. Jntem die Eigner gesonnen sind ib re Geschäfte abzuändern, so bieten sie von obi ger Bauerei den Acker für 33 Tbaler zum Verkauf an, und versprechen ein gutes Recht bis den nächsten April. Kauflustige belieben sich zu melden vor dem lsten Tag November nächstens, indem diese Banerei sür dieses Jahr nicht länger zum Verkauf angeboten werde» wird.—Weitere Erkundigungen können gemackt werden bei einem der däraufwohuenden Eigner. William Sarge, So wie beim anderen Eigner. Abraham G. Stein. No. 206, Nord 3. Straße, Pbiladelpbia. Bethel Taunschip, August 17. na-2M A chtung: Ihr verschiedenen Compagnien. Die Waschington Guards, Harrison Guar den, Compagnie und die Emau ser Band, haben beschlossen eine Batallion zu halten am Samstag den lsten Octeber am Hause vonßenjamin larret, in Mil lerstau». Die Compagnien befebligk von Capt. H. S. Morehead, Capt. Salomon Klein, Capt. Henry Seipel, Capt. Stähler, Lapt. Friedrich, Capt. Diehl und andere Ca vallerie Truppen sind höflichst eingeladen bei zuwohnen. Joseph Lanton, Benjamin larret, Samuel Loras, Harrison Miller. Henry Gabriel, Einladnttgs-Lommittee. August 31. nq—3m Jacob Vibighaus, (iiiAllciitailn, macht seinen Freunde» und einem geeinten Publikum ergebeiist bekannt, daß er das obi ge (Geschäft norh immer an seinem alten Stand, dicht beider Lutherischen Kirche, fort betreibt, und daß er immer bereit ist jede Art liegende und stellende Grabsteine auf die kür zeste Anzeige zu verfertigen. Da er in dem Geschäft Erfabrung bat, und seine Preise äu sterst billig sind, so schmeichelt er sich, seine Knuden zur völlige» Zufriedrnbeit bedienen zu können. ?>lle bei ihm gemachten Bestel lungen in seinem Fach werden mit Dank an genommen und auf's Pünktlichste besorgt. Er ist dankbar fnr die aiisgedrbnte Alift mnntcruttg, die er bisher in diesem Geschäft genossen bat, und bofft eine Fortdc.»er der Gewogenheit seiner Freunden und der öffent lichen tonnst zu genieße». April, 27, nq—ll Wichtig für Gerber. Col'urns Patent Lcder - Roller. Diese Wertbvolle Arbeitsersparende Ma schine wnrde durch Hrn Peter Ludwig, un weit Meutanu errichtet. Rechte sind auch von Jacob Moser bei Trerlerstann nnd Ja cob Härtzel und Sohn in Ober-Sancona ge kauft worden. Gcrbcr sind eingeladen dieselbe in Augen schein zu nehmen und für sich selbst zu urthei len. Diejenigen die Rechte zu erbalten wün schen, können die Bedingungen bei Benjamin Ludwig in Allentann erfahren. David Gelurick, Agent. N. B.—Caunty Rechte werden zu billigen Bedingungen verkauft. Mt. Joy, Lancaster Co., Juli tt. *-3 M Bekanntmachung. Der Porschrift der Constitution und den Gesetzen der Republik gemäß wird biemit be > annt gemacht daß der President und die Di rektoren der Nortbampton Bank > welche in - der Stadt Allentann, Lecha Cannty errichtet > ist,l gesonnen sind und beschloße» baben, bei ! der nächsten Gesetzgebung dieses Staats für , eine Verinehrung oder Erhöhung des Capital ! Stocks von l^5,,(10«» zn 250,000 Tahler, und für eine Veränderung des Namens von 'Nor tbampton Bank" zu "Allenrann Bank" aber l für keine Veränderung des OrtS der Bank, ! anzusuchen. John Rice, President. ! Juli V, nq—VM Bauern sehet hier! Die Unterschriebenen kansen Waizen nnd Roggen an David Mertz's Muhle, an der Cedcr Criek, in Sud - Wheitball Taunschip, nnd Waizen, Roggen, Welschkorn n»d alle andere Arten Frucht, an ikrem Stodrbause i» Allentann, f»r welche der böchste Markt preis in Baargeld bezahlt wird, oder im Aus tausch fnr Steinkohlen, Gyps und Salz oder Futterstosi. Eln S. Biern, Samuel Viarr, l handelnd urter )er Firma von E. S. Biery und Mai 4. nq—KM Niemals die Hoffnung aufgegeben ; sondern immer weuer und weiter; von einem des Caunties zum . andern. An die freien und stimmfähigen Einwohner von Northampton Caun ty, »lud die zu erwählenden Delega ten. A u fg e m u n t e r t von einer Anzahl meiner freunde im Caunty, und bewogen durch die Versprechungen der Delegaten vor 3 fahren, babe ich mich entschlossen mich als einen Candid.it fnr das Amt eines Schreibers des Waisenge richts von Northampcon Caunty, bei der bevorstehenden Oktober - Wahl anzu bieten. Gern würde ich meinen Freunden und den von der demokratischen Convention zu erwäb« leiiden Delegalen meinen Besuch persönlich abstatten, jecoch eine dreimonatliche Krank heit und Mangel am Besten verhindern mich davon und machen mir dies unmöglich, weshalb ich mich der öffentlichen Zeitungen ! bediene. Hoffentlich werden meine alten Freunde und Bekannte meiner langjährigen Dienste »och nicht v ergeßen haben, sondern meiner freundschaftlichst erinnern und n>> zur Beförderung meiner Wüusck?e sein. Im Fall ich mit einer Mehrbeir der Stim men meiner Mitbürger beehrt werden sollte, mache ich mich verbindlich nickt nur die Pflich ten des Amtes mit Pünktlichkeit und Treue zu verrichten, sondern auch in jedem vorkom menden Fall, so weit solches in meinen Kräf ten stebt, in der deutschen, so wie auch in der englischen Sprache mit Rath und That a» die Hand zu gehen. Des Publikums ergebenster Diener, FriedrichW. Müller. Easton, Aug. Sl, 184?. Der Lustige - Eänger, ist wohlfeil zu verkaufen in dieser Druckerei. 1
Significant historical Pennsylvania newspapers