Proklamation. Sintemal es dnrch ein Gesetz der General Affembly dieses Staats, "Eine Akte, die all gemeinen Wahlen dieser Republik zu reguli ren," pafsirt den ISten Februar, 1792, zur Pflicht des Scheriffs von jedem Caunty ge macht wird, öffentliche Nachricht von den Wahlen und den Beamten, die erwählt wer den sollen, zu geben, so mache ich George Wetherhold, Hochscheriff von Lecha Caunty, bekannt, daß eine Wahl in besagtem Caunty, am 2ien Dienstag im nächsten October, welches der Ute des besagten Monats ist,in den verschie denen Distrikts in besagtem Caunty gehalten werden soll, nämlich : Die Bürger von der Stadt Allentauu und Nortkampton Taunschip, amCourtha u se in der Stadt Allentaun. Die Bürger von Süd - Wheitkall Taun schip, am Häuft von G i d e o n G n t h, in besagtem Tannschip. Die Bürger von Hannover Taunschip, am Hause von Ch ar les R it te r, in besagtem Taunschip. Die Bürger von Weißenburg Taunschip, am HauseZvon FelirD v r n b läse r, in besagtem Tannschip. Die Bürger von Lyon Tannschip, am Han se von I o h n S e i b e r l i » g, in Lyniiville, in besagtem Taunschip. Die Bürger von Ober-Milford Tannschip, am .Hanse von H e l n r i ch D > ll i n g e r, in besagtem Taunschip. Die Bürger von Heidelberg Tannschip, am Hause von Owen Säge r, in lsagers ville, in besagtem Tannschip. Die Bürger von Nord - Wkeithall Taun schip, am Hanse von Jonas Ringer, in besagtem Taunschip. Die Bürger von Lowhill Taunschip, am Hause von Rathanßuchma n, in be sagtem Taunschip. Die Bürger von allem dem Theil von Ma cnngie Taunschip, welcher nördlich von der Linie liegt, die gelaufen wurde von Jacob Dillinger, Jacob Härzel und Salomon Keck, Commifsioners odcr Männer, ernannt durch die Court der vierteljährigen Sitzungen des besagten Caunties, um die Schicklichkeit zu un tersuchen, besagtes Taunschip zu vertheile», und angezeigt und dargelegt als eine Schei dungslinie durch besagte Commissioiicrs, in einem Plan oder Draft von besagtem Tann schip, emberichiet an besagte Court, an dem Februar Termin in 1828, der nördliche Distrikt von Macungie genannt zn werden, am Hause jetzt bewohnt von M andasF o g e l, in FvgelsviUe, in besagtem Distrikt. Die Burger von allem dem Tkeil von Ma cungie Taunschip, sudlich an besagte Linie, der südliche Distrikt von Macungie genannt, am Hause von I o h n M a d d e r u, ui Millerstaun, in besagtem Distrikt. Die Bürger von Salzburg Taunschip, am Hause von Johnlost, in besagtem Taun schip. Zu gleicher Zeit und an welchen Plätzen er wählt werden sollen: Eine Person Um den Distrikt von Lecha und Berks Caun ties im Conqreß der Vereinigten Staaten zu rcpresenliren. Zwei Personen Um das Caunty Lecha in dem Hause der Re presentanten deS Staats zn reprcsentiren. Eine Person Für Prothouotar von Lecha Caunty. Eine Person Aür Schreiber der verschiedenen Courtcn. Eine Person Für Register. Eine Person Für Recorder. Eine Person Für Caunty Commissioncr. Eine Persoll Für Auditor von Lecha Caunty. Drei Personen. Für Trusties der Akadcmic. In Folge ciuer Akte der General-Assembly der Republik von Pennsylvanien, betittelt: Akte in Betreff der Wahlen dieser Re publik," passirt am 2ten Tage des Juli, 1839 wird hiermit Nachricht gegeben, "Daß jede Person, mit Ausnahme der Friedensrichter, welcher irgend ein Amt oder Anstellung des Vertrauens oder Nutzens kal ten, fei es von der Regierung der Vereinigte» Staaten oder dieses Staates, oder von der Stadt oder den incorporirten Distrikten, sei es ei» bestallter oder anderer Beamter, ein Unterbeamter oder Agent, welcher von der Gesetzgebung, dem Erecutiven, oder Gericht lichen Departement der Ver. Staaten ange stellt sein mag, und ferner, daß jedes Mitglied des Congreßes und der Staats-Gesetzgebung und des Stadtraths irgend einer Borough, oder die Commissioners irgend eines incorpo rirten Distrikts durch das Gesetz untüchtig ge macht wird, auch zugleich das Amt oder die Anstellung eines Wahlrichters, Inspektors oder Schreibers bei irgend einer Wakl in die sem Staat zu bedienen und daß kein Richter, Inspektor oder irgend ein anderer Beamter bei einer solchen Wahl für irgend ein Amt, für "welches dann gestimmt wird, erwählbar sei." Und besagte Akte der Assembly, betittelt: "eine Akte in Betreff der Wahlen dieser Re publik," passirt am 2ten Juli, 183», bestimmt ferner: "Daß die, wie vorbesagt, erwählten Inspektoren und Richter an den verschiedenen Plätze« zur Haltung von Wahlen in dem Di strikt, zu welchem sie geKören, vor 9 Uhr Mor. q»ns am zweiten Dienstage im October jedes lakrs zusammenkommen sollen, und daß je der der vorbksagten Inspektors einen Schrei ter anstellen soll, der ei» Stimmfähiger des Distrikts sein mnß. "Im Kalle, daß die Person, welclie die zwei te höchste Stimmenzahl für Inspektor erhal ten hat, nickt am Wahltage erscheinen sollte, -dann -soll du Perso« al« Inspektor a« seinem Platze dienen, welche die zweite höchste Stim« menzakl als Richter bei der nächst vorkerge kenden Wahl erhalten hat; und falls die Per son nicht erscheinen sollte, welche die höchste Stimmenzahl für Inspektor kat, so soll der erwählte Richter an ihrer Stelle einen In spektor ansetzen, und falls die als Richter er wählte Person nicht erscheinen sollte, dann soll der Inspektor, der die höchste Stimmen zahl erhielt, an ihrer Stelle einen Richter an setzen ; und wenn dennoch irgend eine Vakanz unter den Beamten, eine Stunde nach der zur Eröffnung der Wahl festgesetzten Zeit, stattfindet, so sollen die am Waklplatz gegen wärtigen Stimmgeber des Tannschlps oder Distrikts, einen aus ikrer Mitte zur Besetz ung der offenen Stelle erwählen. "Es soll die Pflicht besagter Asseßors sein, wäkrend der ganzen Zeit an dem Platze ge genwärtig zu sein, wo eine allgemeine, speciel le oder Tannschip Wahl gehalten wird, damit derjelbe den Inspektors und Richter Auskunft geben könne, wenn solches in Betreff des Stimmrechts einer eingeschriebenen Person, oder sonstwegen, gefordert werden sollte; wo für besagter Affeßor zu einem Tkaler des Tags, zahlbar wie andrre Wahlbcamten, be rechtigt sein soll; und ist daß Tannschip ge theilt, so soll er in dem Distrikt beiwohne», worin er wohnt und ein Stimmrecht hat." "Niemand soll bei einer der vorerwähnten Wahlen Summen, der nicht ein weißer Frei niann von 21 Jahren n»d darüber ist, der nicht wenigstens ein Jahr in diesem Staate gewohnt hat, und wenigstens 10 Tage vor der Wahl in dem Distrikt wo er stimmen will; der nicht wenigstens innerhalb zwei Jahren einen Caunty- odcr Staais-Tar bezahlt hat, und nicht wenigstens zehn Tage vor der Wahl in der Tarliste eingeschrieben ist. Aber ein Bürger der Ver. Staaten, der vorher ein stimmfähiger Bürger dieses Staats war, soll, wenn er herauszieht nnd wieder znrükehrt, und die gehörige Zeit in dem Distrikt gewohnt und Taren bezahlt hat, zu einer Stimme be rechtigt sein, wenn er nur sechs Monate wie der in diesem Staat wohnt; Vorausgesetzt, daß die weißen freien Bürger der Ver. Staa ten, zwischen dem Alter von 21 nnd 22 Jah ren, die ein Jahr im Staate gewohnt und im Wahldistrikt zehn Tage, zum Stimmrecht be rechtigt sein sollen, wenn sie auch keine Ta ren bezahlt haben. "Niemand soll zum Stimmen zugelassen werden, dessen Name nicht in der Liste tarba rer Einwohner entkalten ist, die den Inspek tors von einem Commissioncr übergeben wur de ; es sei denn, 1, erzeige einen Schein vor daß er innerhalb zwei Jahren einen Staats, odcr Caunty-Tar bezahlt hat, oder beweise durch seinen oder den Eid eines andern, daß er solchen Tar bezahlt hat; oder 2tenS, wenn er das Stimmrecht fordert als ein Erwähler zwischen 21 und 22 Jahren, so soll er durch Eid oder Bekräftigung beweisen, daß er we- nigstens ein lakr z»nachst vorher im Staate wohnte, und Über seine» Aufentkalt im Di-! strikt solche andere Beweise vorbringen, als ! dieser Akt vorschreibt; und daß er wakrlich ! glaubt, nach den ihm zugekommenen Nach richten, von solchem Alter zu sein, nnd solche! andere Beweise zu liefern, wie dieser Akt vor- s schreibt; worauf der Name der hiernach zum Slnmiien zugelassenen Person, dnrch die In spektors in der alphabetischen Liste eingeschrie ben und die Anmerkung gemacht werden soll, durch Niederschreibung des Wortes "Tar" wenn dieselbe wegen Zahlung des Tarcs zum Stimmen zugelassen wird, oder des Wortes "Alter" wenn dieselbe Alterhalberzum Stim men zugelassen wird, uud iu beiden Fällen sollen diese Worte den Clerks zugerufen wer- j den, die gleiche Anmerkungen in der Liste der z Stimmgebcr zu machen haben. In allen Fällen, wenn der Name eines Mannes, der auf das Stimmrecht Anspruch macht, nicht in der von den Cominissiouers nnd Asseßors gelieferten Liste enthalten ist, oder (ob hierdurch begründet oder nicht) wenn von irgend einem berechtigten Bürger gegen ! feine Stimme Einrede gemacht wird, so soll es die Pflicht des Inspektors sein, die Fähig keit solcher Person durch sie selbst eidlich er ttäreu zu lassen, mid wenn sie mehr als ein Jahr im Staate gewohnt zu haben bebsiiptet, so soll sie solches durch einen Eid beweisen können ; aber daß dieselbe mehr als zehn Ta ge im Distrikt wohnt, das soll durch wenig stens einen guten Zeugen der ein befähigter Wähler sein muß, beweisen, und muß dann selbst noch schwören, daß sie in gutem Glau ben und im Verfolg ihres Berufs in dem Di strikt ihren Aufenthalt genommen hat, uud nicht des Stimmens wegen. "Jede als vorbesagt berechtigte Person, die wenn gefoidert, auch wegen Aufenthalt und Zahlung der Taren gehörige Beweise liefert, soll berechtigt sein, lii dem Taunschip zu stim men, worin selbige wohnt. "Wenn eine Person einen Waklbcamten an der Haltung solcher Wahl verhindern oder zu verhindern suchen sollte, oder gegen den selben einige Drokung oder Gewalt gebraucht, oder ihm in der Ausübung seiner Pflicht hin derlich ist, oder das Fenster belagert oder zu belagern sucht, oder den Zugang sperren soll te, oder den Frieden stören und Gewalt oder Drohungen gebrauchen sollte, in der Absicht einen ungehörigen Einfluß auszuüben, oder einen Wähler einzuschüchtern, oder ihn am Stimmen zu verhindern, oder die Freiheit der Wakl zu beschränken,solche Person, soll wenn überwiesen, mit einer Geldstrafe von nicht aber 500 Tkaler, und mit einer Gefängniß strafe von nicht weniger als einen, noch mehr denn zwölf Monaten, belegt werden. Wenn eine Person oder Personen auf den Ausgang einer Wahl Welten machen oder anbieten sollten, entweder durch mündliche Erklärung ober durch schriftliche oder gedruck te Anzeige», solche sollen dreimal die Summe verwirken und bezahlen, die sie gewettet oder zum Wetten angeboten haben. Wenn eine Person, nicht gesetzlich dazu be rechtigt, bei einer Wahl in diesem Staat stim men sollte, oder wenn dazu berechtigt, außer seinem gehörigen Distrikt stimmt; oder weuu eiue 'Person, die von dem Nichtberechtigt sein einer andern weis, dieser dennoch zum Stim men verhilft, solche Person oder Personen sollen, nach Uederführung dieses Vergehens, in eine Geldstrafe von uicht über 20(1 Thaler, und in Gefangenschaft u«cht drei Monate übersteigend, verurtheilt werden. Wenn irgend eine Person in mehr als ei nem Distrikt stimmen, oder sonst betrügeri scher Weise mehr als einmal an einem Tage stimme«, oder betrügerischerweiftzivei Wahl- Zettel halten und für den Inspektor eines un gesetzlichen Stimmens wegen überreichen oder dasselbe stimmen sollte, oder wenn eine Per son einen andern rathen, oder ikn herbeischaf fen sollte, um dieses zu thun, so soll er oder sie, welche sich der Gestalt vergehen nach Ue berführung mit einer Geldbuße von irgend einem Betrage, welche nicht weniger als «SO uud nicht mehr als »SOO betragen darf, so wie mit Gefängniß von nicht wciiiqer denn Tagen und nicht mehr als 12 Monate, be straft werden. Wenn irgend eine Perso», welche nicht zum Stimme» i» diesem Staate dem Gesetz gemäß l die Söhne gnalifizirter Burger ausgenom men > berechtigt ist, aus irgend einer Stelle der Wahl zu dem Endzweck sich einfinden soll te, nm Wahlzettel auszugeben, ober sich Ein fluß aus die wahlfähigen Bürger zu verschaf fende foll derselbe eine Strafe verwirkt ha be» in irgend einer Summe für ei» jedes Ver gehe», jedesmal nicht SlvO übersteigend, und auf irgend einen Zeitraum nicht 3 Monate übersteigend, eingekerkert zu werden. Wenn irgend ein Mann auf eine unschick liche Art sich in irgend eine Wakl, gehalten uutcr den Verordnungen dieser Akte, mischen sollte, oder einen Richter oder Inspektoren Kindern sollte, oder versucht zu Kinder« Wahl zu halten, oder weuu er versperrte oder ver suchte zu versperre», ein Fenster oder ein Zu > ghfig zn einem Fenster, wo dieselbe gekaiten > werden soll, oder wen» er sich aus eine un schickliche Art dem Inspektor oder Richter beim l Halten derselben entgegensetzen sollte, oder wenn er irgend eine Art von Einschiichteruiig, Drokung, Gewalt oder Gewalttkätigkcit ge brauchen sollte, mit der Absicht irgend einen stimmfähigen Bürger vom Stimmen abzuhal ten, oder fein Stimmrecht zu verkürzen, der soll wen» davon überfuhrt, auf irgend eine Zeit, nicht länger als 1 Jihr nnd nicht weni ger als 1 Monat eingesperrt werden, nnd mitßezaklnng einerGeldstrase von nichtüber > steigend S 500; und wenn es der Lourt be wiesen werden kaun, daß die Person, welche also fehlt, kein Bewokner der Stadt, Tann schips oder des Distrikts ist, wo besagte Ge setzverletziing begangen wurden, so soll er die Strafe von nicht weniger als »100 und nicht mehr als 81000 bezahlen, und uicht weniger als K Monate oder länger als 2 Jahre ein gesperrt werden. Die Richter eines jeden Wahldisti ikts von Lecha Caunty müsse» ihre RcturnS bestimmt bis Freitags de» I lten October, um 10 Uhr Vormittags, in der Stadt Allentauu im Courthause ciubringcn. Gegeben unter meiner Hand in der Stadt Alientau», diesen I7tcn Tag Angnst, im Jahr unsers Herr», 1842. George Wetherhold, Scher«ff. Gott erhalte die Republik. Scheriffs Amtsstnbe, / Allentann, Ang. 17, 1842. 5 »q—bzW Achtung Collektors! Die Tar-Collcktvrs in Lecha Caunty wer den den ihnen in folgende» Beschlüssen aufer legten Pflichten strenge nachkommen, da einer Unti'klassung so zu thun, die strafbarste An wendung der besagten Beschlüsse folgen wird. Jacob D. Boas. Schatzmeister von Lecha Cannty. Aug. 17,1842. Beschlüsse um Collcktoren und andern öffent lichen Agenten zu verhindern, mit den öf fentlichen Geldern zn fpckulireu, in Noten vom vierten Mai Eintausend Achthundert und Zwei nnd Vierzig, lstens. Beschlossen, durch den Senat und das Hans der Represciitanteii der Repub lik von Pennsylvanien, in General-Assembly versammelt: Daß der Staats-Schatzmcister angewiesen sei, und er ist hierdurch angewie sen, von keinem Collektor, Caunty-Schatzmei ster, oder andern Agenten der Republik, eini ge Note oder Noten, ausgegeben von den Ban ken durch Alithorität der Akte vom 4ten Mai 1841, zu empfangen, außer besagte Note oder Noten sei begleitet durch Eid oder Bekräfti gung des besagten Collektors, Schatzmeisters oder andern Agenten, daß sie von ihm einge nommen wurden bona fide in Bezahlung von Zöllen, Taren, oder ander» der Republik schuldigen Abgaben, und nicht erlangt wurden kraft Ucbertragling, Verkauf, Handel, An kauf, Wechsel oder auf andere Weise. 2tens. Daß wenn einiger Collektor, Caun ty-Schatzmcister, oder anderer Agent der Re publik, nach diesem mittelbar oder unmittel bar, Gelder oder Noten von einiger Bennen nung, empfangen von ihm für Zölle, Taren, oder andere der Republik schuldige Abgabe», verkauft, überträgt, erhandelt, kauft oder ein wechselt, so soll besagter Collektor, Schatzmei ster oder andere Agent einer Vergehung im Amte schuldig sein, und auf Ueberfuhrung vor einiger Court von befugter Jurisdiktion) soll er far jedes solches Vergehen die Summe von Fünfhundert Thaler bezahlen, uud der ganze Betrag dem Ankläger zufallen, nnd soll überdieß seines Amtes entsetzt werden und un tauglich für Wicdcrcriiknnunq oder Wieder erwählung sein ; und der Staatsschatzmeister soll durch Zirkularschreibeii besagte Kollekto ren und Schatzmeister von der Passirnng die ser Beschlüsse benachrichtigen. James Roß Snowden, Sprecher des Hauses der Representanten. John Stl obm, Sprecher des Senats. Gebilligt den IZten April, Eintausend Acht hundert und Zwei und Vierzig. David R. Porter. Dr?'Alle Zowanda Noten werden ange nommen, ausgenommen solche, welche mit I. Dver, Clerk, und mit I. G. Boyd, bezeichnet sind. Anglist 17. nq—3m Sckuldcinsordcruug. Alle diejenigen die noch in den Stokrbü chern oder anfandere Art, an den Uiiterschric« denen von Nord-Wheithall Taunschip, Lecha Eauuty schuldig sind, werden hierdurch aufge fordert innerhalb 3 Monaten an Edwin Keiper, dem er die Bücher übergebe» bat, abbezahle». DieS ist um so mehr nothwen dig, indem er seine Geschäfte »ach Neu-Tri poli verlegen wird. Henry Neff. August 31. «—3m Der Unterschriebene hat in seinem Kleider- Stohr in der Hamilton-Straße, gegenüber Boas' Hntstohr, ein vollständiges Assorti ment von feinen Tüchern und Cassimercs aller Arten und ein vollständiges Assortiment von Sommer - Güter, aus denen er alle Arten Kleidungsstücke auf Bestellung zn machen bereit ist; nnd da er immer gute Arbeiter hält, so kann er alle Be stellungen gut und ansdas schnellste besorgen; wie auch einen großen Verrath von Fertigen Kleidungsstücken, Sommer-Röcke zu ?2 AI bis Slv W do. Wämse " 125 " 2VU do. Hosen " 123 " 4 (I<t do. Westen " I 25 " 3SV Wämse " 1 87 do " 2 t») Hosen " 2SU do " 3 SN do " 7 00 Westen " 1 «2 do " 3 50 Unterhosen zn verschiedenen Preisen. Die obigen Kleidnngsstiickc sind unter sei ner Aufsicht gemacht worden und er ist wil lens, sie ohne alles weitere Lob für sich selbst reden zu lassen. Auch hat er «inen Vorrat!? von Stocks, Hemdekragen,nnd Hemden zn verkaufen. » äpe - Maßen für Schneider sind immerfort bei ihm zu haben. James Jameson. UD"Er hat die Neuyorker nnd Philadel pl'icr Faschens bereits empfangen und Dieje nigen welche solche unterschrieben haben be lieben dieselben bei ibn abzuholen. April 27. nq—«M N a ch r i ch t. Oeffeniliche Nachricht wird hierdurch gege ben, daß bei der Sitzung der nächsten Gesetz gebung von Bürgern dieses Staats für eine Jncorporations-Äkte nm eine neue Bank-An stalt in der Stadt Allentann, Lecha Caunty, uutcr dem Namen : "Die Bauern und Handwerker Bank" von Alleiitaun, zu errichten, Anspruch gemacht werden wird; mit einem Capital von K15(1,- für den bestimmten Endzweck zu discon tiren und Bank - Geschäfte zu betreiben auf die gewöhnliche Art uud Weise anderer Bank- Anstalten. George Wenner, Joh» Aost, David Stein, Philip Person, Thomas Wickert, Jacob Eorrell, James Seagreaves, Henry ?)acger, John B- Moser, Henry Romig, James Gangewere, Joseph Frank, Peter Steckel, Peter Kurtz, F. M, Wilson, Jacob Ueberroth, Peter Trorell, David Hartman, William Wenner, Salomon Hartman, Gideon Gutk, Jacob Hartman, lobn Wenner, TKomas Reichert, Salomon Rabenold, Jacob Morey, Amos Blitz, David Morey, Salomon Reichert, Joseph Morey, Nathan Grim. Alleutau» Juni 8,1842. nq—VM Landkäufer sehet hier! Zu verkaufen durch Privat - Handel: Die prachtige Plautasche, Frühcrhin bekannt und in ihren Original- Rechten beschrieben als Die gute Bauerei, Gelegen in Bethel Taunschip, Libanon Caunty, Pa., ungefähr 1 Meile von Fried ricksburg, 2 Meilen von den Monroe Eisen werken, 3 Meilen von den Union Eisenwer ken, und lj Meilen vom Union Canal, ent haltend ungefähr 187 Acker Land, beinahe alles geklart, im guten Baustande und unter gute» Fensen sich bcfindend. Daraufist errich tet: Ein prächtiges zweistöckigtes Wohn Haus, Springhaus, ehedem als Brennerei be nutzt, mir fließendem Wasser ini untern Stock derselben, herrliche Schweizerscheuer, und gu te Nebengebäude; ein fruchtbarer Baumgar ten von verschiedenem Obst, als: Aepfel Pfir sich, Birnen, Pflaume», ?c> befindet sich auch dabei. Etliche nicfcklendc Wasserquelleu strö men durch das Land, die nach beliebigen Tbei len des Feldes gerichtet werden können.— Gleichzeitig können 25 Acker vortreffliches Ka stanien Holzland um billige Preise angekauft werden. Indem die Eigner gesonnen sind ik re Geschäfte abzuändern, so bieten sie von obi ger Bauerei de» Acker für 33 Tkaler zum Verkauf an, nnd versprechen ein gutes Recht bis den nächsten April. Kanstnstige belieben sich zu melden vor dem Isten Tag November nächstens, indem diese Bancrei für dieses Jakr nicht länger zum Verkauf angeboten werden wird.—Weitere Erkundigungen können gemacht werden bei einem der daraiifwohnenden Eigner. William Sarge, So wie beim anderen Eigner. Abraham G. Stein. No. 206, Nord 3. Straße, Philadelphia. Bethel Taunschip, August 17. ug-2M Äch tu ng: Ihr verschiedenen Compagnien. Tie Waschington Guards, Harrison Guar den, Quäkertaun Compagnie und die Eman ser Band, haben beschloffen eine Batallion zu halten am Sanistag den lsten October am Hause von Be »jamin larret, in Mil lerstaun. Die Compagnien befehligt von iZapt. H. S. Morchead, Capt. Solomon Klein, Capt, Henry Seipcl, Capt. Stähler, Capt. Friedrich, Capt. Diehl und andere Ka vallerie Truppen sind höflichst eingeladen bei zuwohnen. Joseph Lavton, Benjamin Jarret, Samnel Loras, s>irrison Miller. Henrv ' Einladungs-Committee. August 31. nq—3m Jacob Bkbighaus, Grabstein-Hauer in Allentann, macht seinen Freunden und einem geehrten Publikum ergebenst bekannt, daß er das obi ge Geschäft noch immer an feinem Stand, dicht bei der Lutherischen betreibt, und daß er immer berA liegende und stehende . zeste Anzeige z» ' l Geschäft Erfahrung hat, flerst billig sind, so schmeichelt.-''sich, seine Kunde» zur völlige» Zufriedenheit bedienen "zu können. Alle bei ihm gemachten Bestel lungen in feinem Fach werden mit Dank an / genommen und auf's Pünktlichste besorgt. Er ist dankbar für die ausgedehnte Auf munterung, die er bisher in diesem Geschäft genossen bat, und hofft eine Fortdauer der Gewogenheit seiner Freunden und Veröffent lichen (Huust zu genießen. April, 27, nq—ll Wichtig für Gerben Coburns Patent Leder - Roller. Diese Wertkvolle Arbeitsersparende Ma schine wurde dnrch Hrn Peter Ludwig, un weit Allentann errichtet. Rechte sind auch von Jacob Moser bei Trerlerstaun und Ja cob Härtzel und Sohn in Ober-Saucona ge kauft worden. Gerber sind eingeladen dieselbe in Augen schein zu nehmen und für sich selbst zu urthei len. Diejenige» die Rechte zu erkalte« wün schen, könne» die Bedingungen bei Benjamin Ludwig in Allentann erfahren. David Gelurick, Agent. N. B—Caunty Rechte werden zu billigen Bedingungen verkauft. Mt. Jon, Lancastcr Co., Juli«. *-8 M Bekanntmachung. Der Vorschrift der Constitution und den Gesetzen der Republik gemäß wird kiemit be -aunt gemacht daß der President und die Di rektoren der Nortkampton Bank swelche in der Stadt Allentann, Leclia Caunty errichtet ist,) gesonnen sind und beschloßen Kaden, beU der nächste» Gesetzgebung dieses Staats für eine Vermehrung oder Erhöhung des Kapital Stocks von 125,0V0 zu 250,000 Takler, und für eine Veränderung des Namens von tkampion Bank" zu "Allenrauu Bank" aber für keine Veränderung dcö Orts der Bank, aujusllchcn. John Rice, President. Juli V, nq—VM Bauern sehet hier! Die Unterschriebenen kansen Waizen und Roggen an David Mertz's Mühle, an der Ceder Crick, in Süd - Wkeitkall Tannschip, nnd Waizcn, Roggen, Welschkorn und alle ! andere Arten Frucht, an ihrem Stokrhause in Alleiitaun, für welche der höchste Markt preis in Baargeld befahlt wird, oder im Aus tausch für Steinkohlen, Gyps und Salz oder Futterstoff. Ely S. Viern, Samuel Marr, handelnd urter der Firma von E. S. Biery I und Mar.'. Mai 4. nq—«M Niemals die Hoffnung aufgegeben ; sondern immer weiter und weiter; von einem Ende des Caunties zum andern. An die freien und stimmfähigen Einwohner von Norrbampion Caun ty, und die zu erwählenden Delega ten. A u 112 g e m n n t e r t von einer Anzahl meiner Freunde im Caunty, nnd bewogen durch die Versprechungen der Delegaten vor 3 Jakren, hade ich mich entschloffen wich aIS einen Candidat für daS Amt eines Schreibers des Waisenge richtS von Nortbampcon Caunm, bei der bevorstehenden October - Wahl anzu bieten. Gern würde ich meinen Freunden und de» -> von der demokratischen Convention zu erwäh lenden Delegaten meinen Besuch persönlich abstatten, jedoch eine dreimonatliche Krank heit und Mangel am Besten verhindern mich davon nnd machen mir dies unmöglich, weshalb ich mich der öffentlichen Zeitungen bediene. Hoffentlich werden meine alten und Bekannte meiner langjährigen' noch nicht vergeßen haben, sont meiner freundschaftlichst erinnern u. zur Beförderung meiner Wunsche fein. Im Fall ich mit einer Mehrheit der Stim me» meiner Mitbürger beehrt werden sollte, mache ick mich verbindlich nicht nur die Pflich ten des Amtes mit Pünktlichkeit und Treu«, zu verrichten, sondern auch in jedem vorkom menden Fall, so weit solches in meinen Kräs-- , ten steht, in der deutschen, so wie auch i» der englischen Sprache mit Rath und That ait die Hand zu gehen. Des Publikums ergebenster Diener, FriedrichW. M ü ll e r. Sasto», Aug. 31,1842. Der Lustige - Eängcr, 'st wohlseil zu verkaufen in dieser Druckerei. H
Significant historical Pennsylvania newspapers