btwtrbung, gedeihen und aufblühen, gibt »s noch immer manche Leute, welche stille stehen, während die ?5?>ll ringe um sie vorwärts schreitet, und welche die veraltete Ansicht he gen, dass die furchtsame, eiiahcrzige »iid selbst süchtige Aiihäiifiiilg vo» Reichthum, unter dem Schlitze vo» Corpoiations Pl lvllegieii, für die Betreibung vo» Geschäften vorzügli cher sei, als die f> eic», eifrigen iiild sich gcgcn seitig beschränkenden Bestrebuiiae» vo» P, i» Vatiliiternehiiiiiiige» : eine Macht, welche seit der Ankunft vo» Wm. Pen» a» dicsc» Gestade» im Jahre ILSS, eine «»geheure Wildiiiss i» friichlbare Gefilde verwandelt, iiiid auf dieser Bah» de, Civilisation nndVer bessernng für die Bedürfnisse, die Bequem lichkeit, die Erziehung nnd Geistesbildung von 2 Millionen freier Menschc» gcsorqt har! Was haben Eorporatioiien z» diesem gro ssen Werke geholfen? Wo sind die Sieges zeichen ihres hochherzige» Geistes, ihrcsWer theS oder ihrer Nützlichkeit? Sie sind hinter dem Zeitgeist? sie gehören einem vergange nen Zeitalter an. Es gab eine Zelt iu an dern Ländern, wo alle Rechte des Volkes von deSpotischeiißtgicruttgeli an sich gerissen wur de», wo eine Verleihung von CorporakionS- Privilegikn durch dcn König a» eine» Theil seiner Unterthane», znr Betreibung vo» Ge schäften oder für Mnnieipalzwecke, eine theil weise Befreiung war, nnd das Mittel wurde, manche ihrcr bürgerlichen Rechte wieder zn! gewinne». .Damals hatte» Corporatioiie» eine» Werth, und wurde» vo» de» Freunde» der Freiheit 1» Eh>c» gehalten. Allein ins diesem Zeitalter und Lande, bei uusern freien StaatSeinrjchluligcn, wo das Volk der höch ste Gebieter ist, bcsondere Vorrechte ertheilen zu wolle», ist eine Umkehrung der natürliche» Ordnung der Dinge. In diesen, Falle werden dem Volke seine gemeinschaftlichenßechtc nicht zurückgegeben, sondern hinweggenommc», und an Wenige ertheilt. Dies heisst in die finstern Jahrhun derte zurückgehen, un, sich Belehrung in der Regierniigskliilst zu holen, nnd nach Beispie len zn suchen, welche die Anleitung geben, die RegicrungSgewalt ihrcm ursprünglichen Zwecke zn entfremden, und die Ungleichheit nnd den Despotismus wieder ei »zuführe», welche durch ihre Einsetznug beseitigt werde» sollten. Die irrige Ansicht, dass, wo grosse Capital-Anlagen zlirßetreibilng vortheilhaf tee Geschäfte erforderlich sind Corpora tioilk» bilden sich nicht für »iivorlheilhafte) die Mittel von Jndlvidnen uiiziirelchend seien, wird überall in diesem glücklichen Lande wi derlegt, Ferner wird durch die Begünstigung irgend eines besondern Geschäfts nnd durch die Aus stattiiug desselben mit besondern Vorrechten, das natürlichc Gesetz übertreten, welches je dem Geschäftszweige seine angemessene Anf munteruilg »nd Belohnung sichert. Zufolge dieses Gesetzes, das von dem Lenker desWelt alls so gütig verordnet wurde, kann jeder ein> zelne Mensch, uubelastct von dcm Fluche ei ner schlechten Regierung, geleitet durch seine sittlichen nnd geistigen Änlagen, nnd seine re> ligiösen Grundsätze, sein eigenes Glück beför dern und seine eigene Lage verbessern : und anf solche Weise wird das Glück »nd Wohlerge hen Aller gehoben. Jeder Versnch, dieses höchste Gesetz einzuschränken oder nmznstosscn, dadurch, dass man gewisse Klassen, Geschäfte oder Stände seiner Herrschaft entzieht, hat bisher, wie jeder andere Fehltritt, zn schlim men Folgen geführt, nnd wird dies stets thun. Wenn iliisere freien StaatScinrichtungen die rechten sind; —wenn es recht ist, dass alle Menschen für gleich gehalten werden sollte» wenn dieses das Gesetz »nserer Natur ist, das iinS von »nscrein Schöpfcr'aüfgeprägt wilrde; alsdann ist jedes menschliche Gc sctz, welches diese Gleichheit verletzt, von Grnnd ans nnd wesentlich unrecht. Der Bericht der Canal-ComissionerS wird genaue Aufschlüsse über den Zustand der öffent lichen Werke liefern. Ungeachtet der Unter brechn,>g, welche im letzccnlahrc die Geschäf te erfuhren, stellt sich das erfreuliche Ergeb niß einer bedenteudk» Zuiiahuie der Zölle im Vergleich mit jedem vorhergehenden Jahre heraus Der gestiegene nnd noch immer stei gende Werth dieser grossen Werke machte sie zu einem würdigen Gegenstand ganz besondk' rer Sorgfalt und Pflege, nnd mnss anf imer den Gedanken verbannen, daß der Staat die Gewalt über dieselben an eine Corporation abtrete» sollte. Die Pennsylvania-Eisenbahn - Companie bar mit dem Ban ihrer Bahn zwischen diesem Orte und der Stadt Pittsb »rg, »nter sehr! günstigen Aussichten den Anfang Die östliche Abtheilung ist gegenwärtig bis nach Lewistaun unkcr Connakt gestellt, iind man erwartet, de» übrigen Theil derselben! bis nach Hollidaysbnrg, wäbreiid des komen-! den Frühjahrs in Arbeit geben zn sehen Die Vollendung dieses grossen öffentliche» Wer kes, schon bis nach Hollidaysbiirg. wird den Handels« und Reise-Verkehr a»f der Phila delphia und Columbia Eisenbahn vermehren. Dies» voraussichtliche Vermehrung derGe schästt gebietet uns, zu erwägen, wie man am besten die Rollbahn an der Scbuylkill umge hen kann. Da die Philad. und Columbia Eisenba!'» das wichtige Glied ist, welches die Hauptll «,e unsrer öffentliche» Werke, sowie de» North und West Bränseh Canal mit der Haupt«Handelsstadt des Staats verbindet, und von dessen Verwaltung und Betrieb der Werth unsrer Tanäle hanprsächllch abhängt; so ist Alles, was darauf Bezug hat, von der höchsten Bedeutung für t,e Interessen des Staats. Wenn man Maßregeln z»r Veränderung ihrer Route ergreift, dergestalt dass die Stadt Philadelphia ohne Passiru»g der Rollbahn zu erreichen ist ; so sollte man die grösste Um sicht und Sorgfalt anwenden, nm die befimög »»cht tage zu sichcrn, nnd den Staat vor un mäßige» Ansprüchen auf Entschädigung zu schützen. Es sollt» nicht eher eine Vcräildkrnng der »a«, gutg,h»iß»n werden, als bis die ganze Frag« durch einen oder mehre tüchtige Inge nieure, welch» »vn allem Selbstinteresse bei l der Entscheidung gänzlich frei sind, sorgfältig ' l geprüft worden ist. Auf keinen Fall sollte irgend ei» Plan oder Einrichtung getroffen werden, wodurch der Staat in, Geringsten das Eigenthum nnd die vollkommene Gewalt über die Bah» ver lieren würde. Die Bericbte de«! General- Auditors nnd Staats - Schapmeistere liefern eine genaue Darstellung der' Finanz Operationen des ver stosseiie» Jahres, »nd leb bemerke mit Wohl gefallen, dass die Thätigkeit, Geschicklichkeit und Treue, wonut diese Rcgil,»»gszwcigc verwaltet werten sind, das höchste tob ver dienen. Der Staat hat früherhin durch den Auf schub des Abschlusses von Rechnungen viele Verluste erlitten, sowie dadurch dass man «»- terliess, die Bezahlung der, bei dem Reeh »»»gS'Abschlnss herausgestellten, Schiildrück stände zu erzwingen. Innerhalb der letzten Jahre sind viele alte Rcchnnnge» zum ciitli eben Abschluss gekommen, »nd es sind für alte Rückstände, welche die Dienstzeit von mehren StaatS-Verwaltunge» begreifen, Klagen an hängig gemacht und bis zu Urtheil und Crc cutiou verfolgt worden. Dies hat in vielen Fällen für Bürgen große Beschwerde gehabt, da manche derselben genöthigt wurde«, die schuldig gefundenen Bilanzen, nebst de» auf gtlanfene» Zinsen nach dem Bankrott ihrer Hauptschnldncr nnd Mitbürger zn bezahlen Es freut mich, sage« zu köuueii, dass die Geschäfte, welche de« Recbuuugc! - Bcainte» durch eine besondere Assembly-Akte, bei Ein trcil'nng dieser alten Schulden aufgelegt slud, »jchc allein gewissenhaft vallzoge», sondern dass a»ch die laufende» Arbeiten ihrer Aemter schleimig besorgt nnd im Gange gehalten wur den. Ilm jedoch de» Gcueral Auditor in den Stand zn setzen, auch fernerhin den Inleres sen des Staats sowie aller BelheUigleu, durch de» schieuuigcii Abschluß voiißecb»»!, geu, volleGcrechtigkcit widerfahre» zu lasse», sollte man für die Bezahlung weiterer Buch führcr genügende Vorkehrung treffen. Bei Gelegenheit diesesGegenstandes,möch te ich die Aufmerksamkeit auf die Organisa lio» der Aemter des General - Auditors und StaatS-SehatzmeisterS lenke», n»! auszumit tel», ob die vorhandenen Veroi dnuugezi nud Ei»schrä»kliilgcu in jede, Hinsicht hinreichend sind, um eine gehörige Veraulwortlichkeit zu sichern nnd die StaatSlukercsscii zn schütze». Zwar hat d.,6 Volk seit vielen Jahren in dieser Hinsieht keine Verluste erlitten ; allein meines BcdüttkcuS hat die Gewissenhaftigkeit der Beamte», welchen diese Departemente anvertraut waren, und nicht die gesetzlich ver ordnete Einschränkung diesesElgebniss zuwe ge gebracht, Dieses ist eine günstige Zeit für die Anstellung einer Untersuchung über die Sache, ganz besonders weil die jetzigen wür dige» Beamten das öffentliche Vertrauen in so hohem Grade gcniesse». Seit der Einführnng des gegenwärtigen StaatS-RechnnngSwesenö sind die Finanzen des Staates von wcnigeu hundert tausend Thaler» auf beinahe vier Millionen Thaler jährlich gestiegen. Die Veroi dnniige» und Einschränkungen, welche damals für genü gend gehalten wiirte», mögen jetzt unzuläng lich sein, um die Interessen des Staates in seinen erweiterten nnd stets zuuehiuende» Fi «a»z-Opcratio»c» zu wahre». Soll das Amt des General-Auditors eiue wirksame Eiuschräilkung gegeu das Schatz amt sein, so sollte Ersteres so eiilgerichtet werden, dass der General-Auditor z» allen Zeiten de» Zustaud der Staatskasse aus den Büchern seines eigenen Amtes ersehen könn te, ohne steh auf diejenigen des Schatzamtes verlassen zu müssen. Venn Versehen oder Auslassungen im Schatzamte vorkommen, so sollten die Bücher des Gene, al-AnditorS die selben bloßstellen und berichtige». Dieses ist nicht der Fall bei der gegeiiwärrige» Eiiirich knng uud Art der GeschäflSbesorguug i» d eu beide» Aemter». Es.däucht mir ebenfalls, man sollte sieh vor der falschen Verweutung der, in der Staatskasse befindliche» und i» den Banken zum Credit des Staacssehatzmeisiers hinter legte», Gelder besser wahre», durch Eiiifüh ruttg einiger Einsehränklingen bei seinen An weisungen uud Zahlungen. Die zum Credit des Staatsschatzmtisters hinterlegten Gelder des Staates, welche während mancher Mo. iiate im Jahre, von viermalhiinderttausen d Thalern anf beinahe eine Million steige»,sind seiner alleinigen Anweisung nnterworfe», während er nnr verbunden ist, eineßürgschafc ! zum Belaufe von 80,000 zu stelle». Somit ! ist einen, einzige» Manne eine sehr grosse und gefährliche Glimme a»vcrtra»t. Ich emp ! sehle es daher als schicklich an, dem General ! Auditor auszugeben alle Aniveisnngcn für die Bezahlung von Gelder», welche der Schatz, mcister aus de» Depositen-Austaltt» zieht, sowie für die Ueberlraguug vou Gelder» aus einer solchen Anstalt an eine andere, gegen znzeichnk». Der Bericht des Ge»eral-Adj»ta»te» e»t hält eine Angabe der Stärke der Miliz des Staates, sowie seiner Waffen n»d KriegS vorräthe. Diese aiisführliche Darstellung zeigt die Elemente derMilitäl macht desStaa les—die Kraft einer republikanische» Regie rung. Die Erfahrung der letzte» Jahre hat von dein Werthe dieser Anstalt neue Bewei se geliefert, uud zeigt, dass der Gegeuliaud i» hohem Grade die Sorgfalt uud Aufsteht der Gesetzgebung verdient. Der Bericht des Oberanfschers der Volks schule» gewährt eiue volle Uebersicht über die Fortschritte uud die anhaltende Anslilduug uusereS vorzügliche» Volksscluil - Systems, welches seine Segnungen über das heran wachsende Geschlecht verbreitet, »nd alle un sere freien GtaatSciiirichtnngcn befestigt.— Der Menschenfreund kann keine» erfreuli chere» Gtgt»sta»d der Betrachtung finden, als diese allgemeine Vorkehrung für die Er- Ziehung aller Kinder des Staates, wodurch sie mit Einsicht und Macht auegerüstet uud tüchtig gemacht werden, den Rang und die Würde freier Männer zu behaupten. > Die Vervollkommnung des Systems ist einer der erhabenste,, Zwecke gesetzlicher Ver- Fügung, und wird die baldige und fortwäh rende Aufmerksamkeit der General-Assembly ftsseln. Sie werden anf den Bericht des General- Landmessers achtungsvall verwiesen, und wer den daraus die Geschäfte des tautamtes wäh » end dem verflossenen Jahre ersehe», nnd na mentlich finden, dass die Einahme» der Staats» kasse aus jener Quelle vermehrt worden sind. Der schliesslich? geologische Bericht, wel cher nunmehr beendigt und zum Drucke fer tig ist, wurde vou dem Staats-Geologen, j H e n r y D. Rogers, Esq., beim Staats sekretär hinterlegt. Dieser Bericht enthält, > der Angabe nach, eine allgemeine und wissen schaftliche Uebersicht über alle Felseuschichte» »nd deren Inhalt deren Aufeinanderfolge uud Landsgegend, die sie einnehmen, und soll die tage jedes Kohlenlagers, jeder wichtigen Ader nnd Schicht von Eisenerz nnd jedes andern nützlichen Minerals innerhalb dem Staate umständlich schildern. Der Staat hat auf die Sammlung der in diesem gründlichen nud umfassende» Berichte enthaltenen, Materialien und Aufschlüsse ei ne bedeulkude Summe verwendet, welche gro ssenthtils verloren, gehen wird, wenn dersel be nicbt gedruckt werden sollte. Ich empfehle deßhalb den Gegenstand des Druckes der bal digen Aufmerksamkeit der Gesetzgebung. Die Vermögensrechte verheiratheter Frauen bieten nach meiner Ansicht einen schicklichen Gegenstand für die Erwägung der Gesetzgebung dar. Nach unsern Ge letzen besitzt der Ehemann nach der Ver heirathung die Gewalt, der unumschränkte Eigenthümer des Vermögens seiner Frau zu werde«, sobald er dasselbe in Besitz nimmt; und wenn er dieses Eigenthums recht solchergestalt erwirbt, so mag er für den Fall seines Todes, zu Gunsten irgend einer beliebigen Person, darüber testamen tarisch verfügen. Sie hat das gesetzliche Recht, auf das ihr durch Testament ver machte oder hinterlassene Vermögen oder Eigenthum Verzicht zu leisten ; und nach solcher Verzichtleistung ist sie zum Witt thum aus ihres Mannes Eigenthum, das er bei seinem Tode hinterläßt, berechtigt Die Frau hat während der Ehe keineGe walt über ihr eigenes persönliches Vermö gen oder über das ihres Ehemannes, wo fern sie nicht eine Verwilligung für ihren Lebensunterhalt gerichtlich erpreßt; son dern das Ganze gehört dein Ehemanne. Der Ehemann darf ohne Einwilligung sei' ner Frau sein Vermögen mit Schulden be lasten ; und stirbt er ohne Testament, so ist sie nur zu einem Drittheil des persönli chen Vermögens und zu einem Leibgeding an einem Drittheil des liegenden Vermö gens, »ach Abbezahlung aller Schulden, berechtigt; und wenn das Vermögen zur Bezahlung der Schulden nicht ausreicht,! so verliert sie Alles. Allein die Frau kann das ihr selbst gehörige Grundeigenthum nicht mit Schulden belasten, und nach ih rein Tode fällt das Ganze dem Ehemanne während seiner Lebenszeit anheim. Man darf sowohl die Zweckmäßigkeit als die Gerechtigkeit dieser, vom Gesetze zu Gunsten des Ehemannes, und gegen die Frau gemachten.Unterscheidung in Zwei fel ziehen. Der freisinnige und aufgeklär te Geist unsers Zeitalters hat die Rechte aller Menschen entwickelt und gesichert, und hat die Frau aus der entwürdigenden Stellung, worin sie sich befand, erlöst, und sie erhoben und dahin gestellt, wo sie im mer hätte stehen sollen, an die Seite ihres Ehemannes, als seines Gleichen in Rang und Würde. Warum sollten also ihre Vermögensrechte noch immer großentheils durch die engherzigen und drückenden Ver ordnungen eines Zeitalters bestimmt wer den, als ihr Ehemann ihr Herr war. und sie nach dem Gesetze züchtigen durfte, wie eine Sklavin? Unsere Gesetze verordnen sehr weise, daß der Ehemann, ohne die förmliche Einwilligung seiner Frau, sein Grundeigenthum durch einen Kaufbrief nicht in der Art veräussern darf, daß ihr das.Recht zu einemWitthum geraubt wird; und wenn sie diese Einwilligung nicht er theilt- so bleibt ihr Recht nach seinem To de gl gen die Ansprüche seiner Gläubiger geschützt. Wenn aber dies ein richtiger Grundsatz ist, und die feierliche Bestäti gung verdient, die derselbe von der Gesetz gebung und den Gerichten empfangen hat; warum sollte er nicht so weit ausgedehnt werden, daß derWittwe ihrWitthum in al len Fällen bewahrt wird, nicht allein wo der Ehemann durch eine Veräusserungsur künde, sondern auf eine andere, gesetzlich bewilligte Art, ohne die förmliche Einwil ligung seiner Frau, über sein Grundeigen thum verfügt hat. Wenn ber Ehemann Schulden macht, so ist sein Grundeigenthum nach dem Gesetze zumßesten seiuerGläubiger eben so rechts kräftig übertragen, als ober dasselbe durch einen Kaufbrief mit der Einwilligung sei ner Frau übertragen hätte. Sonach er mächtigt das Gesetz gegenwärtig den Ehe mann, durch eine Neräußerungöweise daß Wilthum seiner Frau, ohne deren Einwil ligung, abzuschneiden, während eö ihr Recht mit der grössten Hartnäckigkeit be schützt, wenn er eine andere Art der Ver äußerung wählt. Wenn das Recht der Witlwe auf ein Wilthum in einem Falle gut ist, wie allgemein eingeräumt wird, so >st eS eben so gut im andern Falle» »nd die Macht des Ehemannes zu seiner Wegnah me, durch die Wahl einer andern Veräu Berungsweise des Vermögens, zerstört ei nen richtigen und wohlb,festigten Grund satz. und sollte aufgehoben werden. Diese Schlußfolgerung erscheint mir aIS nnwi- derlieglich. und ich empfehle deßhalb die Passirung eines Gesetzes, welches verhei ratheten Frauen ihr Witthums Recht in allen Fällen sichert, wo das Vermögen ih rer Ehemänner nach der Passirung der Akte, ohne ihre förmliche Zustimmung, veräussert wird. In meiner vorjährigen Jahresbotschast an die Gesetzgebung, und in mehren Bot schaften, welche Einwendungen gegenßills für die Auflösung von Ehe Contrakten enthielten, habe ich meine Ansichten über die Eltheilung von Ehescheidungen durch die Gesetzgebung, ausgesprochen. Diese Ansichten sind durch ferneres Nachdenken bestärkt worden, und ich werde denselben lreu bleiben. Die Hauptzwecke, wofür die gesetzgeben de Gewalt im Staate eingeführt wurde, sind erreicht. Allgemeine Gesetze sind er lassen worden, und haben den Beifall des Volkes erhalten : betreffend die Sicherung des Lebensgenusses, der Freiheit und des guten Rufes der Bürger, sowie ihre Be schützung bei der Erwerbung, dem Besitz und der Veräußerung von Eigenthum und bei dem streben nach eigenem Wohlerge hen. Da die Grundlagen einer guten Regie rung solchermaßen festgestellt sind; so wird die Zeit der General - Assembly in ihren JahrebSitzungen mehr damit hingebracht, daß sie für die zufälligen Verhältnisse sorgt, welche im Fortgänge unserer Ange legenheiten eintreten, als daß sie die orga nischen Gesetze verändert, wie aus den jährlichen Verfügungen der Gesetzgebung zu ersehen ist. Während längerer Jahre sind nur wenige allgemeiue. hingegen eine groge Menge örtlicher Gesetze erlassen worden. Es scheint ein Streben vorzu herrschen, besondere oder Ausnahms Ver ordnungen anstatt allgemeiner zu treffen. —eine Gewohnheit, an deren Nützlichkeit wohl gezweifelt werden darf, und welche nach meinem Dafürhalten in ernstliche Erwägung gezogen werden sollte. Allgemeine Gesetze, welche das ganze Gemeinwesen angehen, enthalten in ihrer Erörterung die wohlbedachte Erwägung aller Repräsentanten des Volkes. Das was Alle berührt, fesselt auch die Aufmerk samkeit und sichert die Sorgfalt und ge naue Prüfung Aller. Darum tragen all gemeine Gesetze das Gepräge der Weis heit, der Erfahrung und Umsicht jedes Mitgliedes der Gesetzgebung. Nachdem sie diese wohlbedachte Bestätigung em pfangen haben- finden sie auch gemeinig lich beim Volke Beifall, und werden eine bleibende Richtschnur seiner Handlungen. Ein solches vernünftiges Verfahren be schränkt und vereinfacht die der Gesetzge bung zur Erörte/ung vorgelegten Fragen, ist geeignet, die Sitzungen abzukürzen, die Ausgaben der Regierung vermindern, und den Verhandlungen der General-Assembly Würde und Bedeutung zu verleihen. Hingegen örtliche Gesetze erregen keine Theilnahme. Nur wenige Mitglieder.wel che das Caunty, Taunschip oder Borough representiren, worin die Veränderung des Gesetzes vorgeschlagen wird, belheiligen sich bei dem Entwürfe der Verfügungen, und da sie nur zu oft auf ihr Verlangen passirt werden, so treten jene Spezial oder Ausnahme 'Akten m die Welt, mit allen Mängeln und Unvollkommenheiten. wel chen die Weisheit und wohlbedachte Sorg fält der ganzen Versammlung abgeholfen haben würde, wenn es allgemeine Gesetze gewesen wären. Diese Gewohnheit hat die Vervielfältigung der Nachfrage nach örtlichen Gesetzen unmittelbar zur Folge - - eine Nachfrage, welche von Jahr zu Jahr auf eine beunruhigende Höhe gestie gen ist, und welcher der gröste Fleiß der General Assembly. in demZeitraume einer gewöhnlichen Sitzung nicht zu genügen vermag, wenn dieses Verfahren ferner so fortbesteht. Ist es nicht unmöglich, in einem großen Staate wie Pennsylvanien, SpecialAkten zu erlassen, welche allen verschiedenen und veränderlichen Absichten der Bürger jeder Boieugh, jedes Taunschips und (Zaunty's entsprechen sollen? Und wäre dieses mög lich. würde es nicht äußerst zweifelhaft sei«, ob es weise ist, eine unendliche Man nigfaltigkeit verschiedener Verordnungen für dasselbe Volk aufzustellen, und würde dadurch nicht grosse Verwirrung und Un sicherheit entstehen ? Würde dadurch nicht ein hauptsächlicher u. wohlthätiger Zweck guter Gesetze, welcher in deren Dauerhaf tigkeit besteht, vereitelt werden? Gebie tet nicht wahre Weisheit und Staatsklug heit. die Einheit des Gemeinwesens zu er halten und zu stärken, und gleichmäßige Interessen. Gewohnheiten und Sitten zu bewahren? Zwar gibt es leichte Schattirungen in der Lage und den örtlichen Umständen der Bürger besondere Gegenden im Staate; allein in einem fortschreitenden und auf blühenden Lande, wo der Verkehr so schnell ist, und die geselligen Lebensverhältnisse im Allgemeinen auf so hoher Stufe ste hen. werden iene Unterscheidungen, unter dem Einflüsse allgemeiner Gesetze allmäh lig und gewisslich verschwinden. Wir sind Ein Volk, ohne Rücksicht auf unsre Vor fahren oder den Ort unsrer Geburt; wir sind Alle Pennsyvanier;— haben dieselbe Regierungsverfassung dieselben gemein famen Rechte warum sollten wir also nicht dieselben gemeinsamenGesetze haben? Zum Schluß erlauben Sie mir, meine Herren, die Versicherung, daß ick Ihnen in allen ihren Bemühungen zum Besten unsres geliebten Vaterlandes und zur Be« förderung der Wohlfahrt deöVolkes. mei ne herzliche Mitwirkung leihen werde. Franz R. Schunk Harrisburg, den 5. Januar 1843. Ginnahmen nnd Ausgaben in der Schatzkammer des Staats Pennsylva nicn. für das Zahr, welches am 30sten No«j vember 1847 endigte: Einnahmen. Ländereien H 15,293 »4 Auktions-Erlaubnißfcheine 21,70 V 00 Auktions-Abgaben 53,831 08 Tar auf Bank-D'vidcndc 128,307 13 Tax auf Corporations-Stocks 124,355 56 Tax auf liegend und bewegliches Eigenthum 1,380,781 19 Wirthshaus-Erlaubnißschtine 34,963 13 Stohr-Erlaubnißjcheine 143,684 70 Krämer-Erlaubnißscheine 2,29 t 04 Theater» u. Cirkus-Erlaubnißsch. 930 29 Geldwechsler-Erlaubnißscheine 5,598 61 Pamphlet-Gesetze zgg Ig Miliz-Strafgelder 11,090 37 Tax aus Writs zc. 47,184 67 Tax auf gewisse Aemter 13,611 56 Tax auf Ncben-Erbschaften 42,743 55 Canal- und Eisenbahn-Zölle 1.587,995 61 Canalstrasen und Verkäufe von alten Materialien 5,018 07 Tax für Einschreiben der Gesetze 3,420 00 Tax auf Anleihen 118,977 90 Anleihen 220,089 89 Dividende auf Turnpcik« und Brückenstocks 1,1)76 79 Nicholson-Ländereien 1,761 35 Aufgelaufene Interessen 2,043 50 Zurückbezahltes Geld 2,242 59 Gebühren von öffentlichen Aemtern 1,257 41 Verschiedenes 6,379 16 83,977,025 89 Bilanz in der Schatzkammer, am 1. December 1846 384,678 70 H 4,301,704 59 AuSgabe n. Oeffentliche Verbesserungen 8690,575 95 Regierungs-AuSgaben 200,113 37 Miliz-Ausgaben 25,837 72 Pensionen und Geschenke 24,850 Ii Mildthätige Ausgaben 29,000 00 Volksschulen 196,804 04 Anleihen 209,064 46 Interessen aus Anleihen 2,002,240 41 Sicherung von Interessen 30,800 00 Einheimische Sreditoren 5,133 54 Vernichtete Reliefnoten 150,000 00 Schadenersatz an de» öffentlichen Werken 12,467 21 Besondere Commissäre 98 20 Oeffentliche Gebäude u. Anlagen 1,802 37 Oeffentlicher Wasserbehälter und Aussahrts-Schleuse 33,066 56 Zuchthäuser 14,915 00 Verbrecher fortzubringen 679 57 Heimfälle 35 00 Nicholson-Ländereien 1,751 54 Nachlaß vom StaatStax 40,369 57 Philatelphier Aufstände 61 00 Verschiedenes 5,223 35 H 3,680,890 35 Bilanz in der Schatzkammer am 1. December 1847 680,890 85 »4,361,704 59 Neuigkeits-Brocken. Verheirathet per Telegraph. Ein Herr in Eincinnati und eine Dame in Philadelphia haben sich unlängst vermit telst deö Telegraphen verheirathet. Fra gen, Antworten und Glückwünsche gescha hen durch den Telegraph, Alles in gehö riger Ordnung. Im Staate Tennessee scheint die neuli che Wasserfluth noch verheerender, als in Ohio, gewesen zu sein. Berichte von der Stadt Naschville (den 18. Dec.) lauten höchst traurig. Die Stadt soll einen sehr traurigen Anblick darbieten; das Wetter war kalt und es schneete fast ununterbro chen sechs Tage lang. In Cheran, S. Carolina, verbrannte am 19. Dec. ein hundertjähriger Revo lutionsheld, James Brock, in seiner Woh nung. Bankdemokraten. —Das demokratische Mississippi hat mit großer Mehrheit be schlossen, der Gesetzgebung zu erlauben, Bankfreibriefe zu ertheilen. Der Gouvernör von Alabama hat der dortigen Gesetzgebung die Errichtung einer Staatsbank dringend empfohlen! Unglück zur See.-"Der von Philadel phia nach Newburryport bestimmte Sch oner Essort wurde in der Nacht vom 24st Decb. vom Schoner Bellona übersegelt, und sank. Der Eapitän, Steuermann und ein Matrose des Efferts ertranken. In Lunenburg, Mississippi, starb am 14. Dec. eine Bttjährige Frau, die in den letzten 40 Tagen ihres Lebens nicht einen Bissen Nahrungsmittel zu sich genommen hatte. Feuer. In der Nacht vom 6. auf den 7. Jan., brach in der Wollen-Faktory des Hrn. Amos Antrim, in OberMilford Taunschip, Lecha Caun., Feuer aus, und zerstörte das Gebäude sammt dessen In» halt, bis auf den Grund. Wie dasFeu;
Significant historical Pennsylvania newspapers