Jahrgang 1. Dte ffennsttlvauische StaatSzeitg, Z. dLona Ri??, Lox 19, .-scheint sedrn v°nneisi->g. und toste, 2.vv per Jahr, zadtbar tnnirdald des Jahre, und SÄ.SO nach B-rsiufi de Jahrgangs. Einzelne Eremplaren, S EtNtd per Stück Keine Sudscetptldnen erden für wenige, l lech Monaten angenommen auch kann Niemand da Blatt abbestellen, bl alle Rück iände bezahlt sind. Um die Adresse einer Zeitung zu ändern, muß man dte alte sotvohl a> auch die eue Adresse mltthetlen. vte rößt Verbreit Die Clreulation der „P cnn sI antf ch e StaalS-Zettuiig" ln Vaupdtn Cvunl ist größer als die irgend einer anderen ln Har etsdueg gedruckten deutschen oder englischen Zet tung. Sie btetet desbald die beste Belegenheit, Anzeigen tn diesem Theile de Staate tue weite Verbreitung zu erschaffen. ?liv ludest ttin nlutissn. 'l'tie Cirvnlaticni os Ire "l-enüsvi.vxrii i'urBr-x-p-rs-s?.l-rvkie," in Dimzstrin 0ont? s tai-ieer tl>n tluct uk nv oltior pnper nudlwneil ln Ilarrialinrx, baiz;!!"!- a e llermirn. 1t is tlivrvknre tliv astvertia inx meijiilnm ! tt>! pari ok o>e Killte. Bedinguugen der Attgeige Anzeigen werden tngirückt wie folgt: BcschastS-An, eigen beim Jahr, oder für eine Theil de Jahres > , , 3Monat,. 8 Monate. 12 Monate. Ein Zoll P4.o>> I 70 P 12.00 Zwei Zoll 7.00 12 00 20.00 Drei Zoll 10.00 17.00 23.00 > d - tge nlbum-, persönliches St ae n I b u m und allgemeine Anzeigen 10 Cent die Zeile für die erste Einrückung und b Cent rie Zeile für irdc nachhertge Em- P 0 ite Medl, tn , Bitter- und alle andere Anzeigen bet der ganzen, Halden, drit tel oder terlet Spalte werde le folgt be rechnet werten r Eine ganze Spalte jahrlich. P 150.00 Ein- Halde Spalte 80.00 Eine drittel Spalte 60.00 Ejne viertel Spalte „ 40.00 Beet cht-An zeige Wieden te solgt teeechnet- Erecutor , Administrators und Nssignte'S-Anzetge 4-2,50 etratd.. To de. Anzeigen, Dank - Abftatluna u.5.., 50 CIS. ir?' Alle Briefe. Mtlthetlungcn ic. müssen wie folgt adresstrt werden t .s. tieoiA liipsEl', 1-. c>. vox l tIXKKIKZVKtt, 1-^. Happ. Wei, Liquor und K)agerbicr - Kal^n, N W. Ecke der 23. Str.iße nnd Fair inonnt Avenue, Philadelphia, Pa. Privatzimmer snr Fomilicii sowie auch sür Kostgänger nnd z liobcn, und zwar z billigen Preise. Gute Bewirliuing wird gorontirt. Philadelphia, Inn! t, 1878—tf. Friedrich Doekenwadel, Union-Hotel, Ecke der Tancy und Broivn Stroge, szwischen der 28. und 27.5 k) Philadelphia. März 30,1878-tf. Conrad Friederich's Deutsches Gasthaus, No. 3218 Markt Straße, gegenüber dem Penn'a und New-Aork Babnbof, West-Philadelphia, Pa. s-ö" Reisende finden daselbst billiges und bcgnemcS Logis.LA Juni 1, 1876-ZMt. 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Leg gett. ilr-ilommissioner von Patents, Cleveland, die dänische und schwedische Gesandtschaf, Wa shington, D. C., John Hip, Präsident der Deutsch-Amerikanischen Sparbank, Washing ton, D. C., und W. Koch, Herausgeber des „Washingtoner Journal," Washington, D. C. sende Postinarke für unsere „In- Äresse: Lonis Bagger sc Eo., Patent-Agenten, März 2!!, 1875. Washington, D. C. i Aurp Mlioe Hin. (Aechter einheimischer Wein.) Bet dem Unterzeichneten sind stets die besten Sorten de allaemeinbeliebten Egg Harbor Weines zuhaben. Auch bringt derselbe sei best-assortirteS Lager Rebstöcken empfehlend in Erinnerung. lokn lloonss, Egg Harbor City, N.-J. März 9.1876-SMt. Teutonia Bau- und Spar - Herein, No. s. Dieser verein ersammelt sich jeden Don uerSstag den um 7j Uhr tm Lokal der ebrüder König. Diejentgen, welche sich einem guten und ortheilhasten verein anschtte- Ken wolle, find freundlichst eingeladen, den Versammlungen beizuwohnen. Fr. W. LteSmano, Präsident. Eonrad Miller, Sekretär. 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Californien. umfaßt unter ein Nirwaliung die großen Trunl. oder H a upt - <ki sen>-a pn- L i nicn deSWestru un d Nviv-W efie und formtet mit seinen zadlreichtN Zweigen und Vlrbintuugm die lürztstc und schnellfic Routin zwischen Cbtcago und alt,n Punkt oder Statlo nin in Illinois, Wisconsin, Nord --Michigan, Minntsota. lowa, Rideaoka, California und drir ist e ""e c"'ch ll " S tio Chicago. Madiso >I0 St Paul Linie und für nach Madtldn, St Paul, Winona und Tl. Peter Lmie^ Ihre . Green Bay und Marqnelle^Linie Frceport nd Dnbngne Linie ist die einzige Roun tue ClgtiK Rockfotd^Fite- C lue.i >1 0n d >llva Ptillman^Schlas-Cars gür Grein Lay und Lase-Supetior, täglich zwei Züge mit Pullman'S Pallaecwagen, laufend des nach Marquette. Für Milwauscc, iir Zuge täglich, Pullman'S Pailaflwagen auf den Nachtzügen, Paelorstühl wagrn aul den TagSzügen. Für Sparta und Wmona, sowie Stationen in Mtniiesoza. 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Der Menschen gibt ? genug Die gern -dich falle seh : Kehls einmal erst mit dir bergab, So ist's um dich gcscheh . Wer seine Fall beklagt, der wird Im Kaufe noch belacht; Darum sei stets ans deiner Hnth; Bei jedem Schritt' gib Acht. Gib Acht! D bist dein eig ner Herr ; Sei klug, doch handle recht Wer einmal nur gefallen ist, Der ist und bleibt schlecht Bedenk es immer, daß die Welt Mit Argusangen wacht Und alle deine Fehler sieht : D rum rath' ich dir: Gib Acht! DaS Lied von den Bettern. S war Einer, der mit leerer Hand Zurück kam in sein Baterland ttnd suchte nach den Vetter. Doch das war nicht so leicht gcscheh Er hatte ja och nie gesehen Die lieben, werthen Vettern. Cr suchte hin, er suchte her, Er sucht wohl i die Kreuz und Oncr, Fand keine von den Bettern. DaS hat gemacht ihm' Traurigkeit Und nicht geringes Herzeleid Um all' die lieben Bettern. Erst als er, kaum nach einem Jahr, Erbt fünfzigtanscnd Dollars baar, Da zeigten sich die Vettern. Nnd tvo er ging und wo er stand, Da hatt' er an jede Hand Ein halbes Dutzend Bettern. Wie waren sie da alle froh, Nnd stets in dnlci jnbilo, Die lieben, Inst'gcn Vetter ! Die fünfzigtanscnd Dollars baar. Tic hielten ans wohl manches Jahr, Und auch die theuren Bettern. Doch nichts bleibt ewig ans der Weit Und als verschwunden war das Geld Da schwanden auch die Vettern. Das aber lerne d raus mein Freund: Wenn Ar des Glückes Sonne scheint, Dann hast Du tausend Better Doch wendet sich von Dir das Glück; Zieh n sich die Vettern auch zurück, Ach! all' die lieben Bettern. Das neue Gesetz für Unterdrückung des Landstreicher-Unwesen. Nachstehend geben wir den Wortlaut des obigen Gesetzes: Sck.tion 'l. Sei es verfügt vom Senat und Repräsentantenhaus des Staats Peiiiisylvanicn in Generalver sammlung, und durch dessen Autorität, daß die nachfolgend beschriebene Perso nen hiermit für Landstreicher (vasnmt) erklärt sind: I AllePersonc, welche ungesetzlicher Weise ach irgend einem Distrikt zurück kehren, ans dem sie durch richterlichen Erlaß ansgcwicscn worden sind, ohne im Besitz eines Certifikats von den zustehen den Behörden der Stadt oder des Di strikts zu sei, in welchem bezeugt, daß dieselben dort ansässig sind. 11. Alle Personen, welche sich wei gern, die Arbeit zu verrichte, welche ih neu von den Armciiaufsehcrn zugetheilt wird, gemäß der Akte vom 13. Juni 1838, betitelt „Eine Akte für die Un terstützung nnd Beschäftigung der Ar men." 111. Alle Personen, welche zum Zweck des Bcttclns odcrAlmoscnsammclns von Hans zu Hans gehen oder sich in den Straßen der Städte nnd Ortschaften, ans Landstraßen nnd öffentlichen Ver kehrswegen überhaupt, zu demselben Zwecke aufhalten, sowie alle andern bet telnd nnlhcrlvandcrnden Personen, wcl che keinen festen Wohnort in dem Town ship, der Ward oder Borongh, in wel chem dieselbe arretirt worden, haben. IV. Alle Personen, welche von irgend einem außerhalb dieses Staates gelege nen Ort nach einem im Inneren desscl bcn liegenden kommen, daselbst wohnen ohne einer bestimmten Arbeit oder Bc schäftignng nachzngchci., nd welche we der sichtliche Snbsisteiizmiltcl besitzen, noch zufriedenstellende Auskniist über sich selbst nnd de Grund ihrer Anwe scnhcit an solchem Platz geben können. Sektion 2. Wenn gefunden wird, daß in irgend einem Township oder Ort eine Person sich gegen die Bestimmun gen dieser Akte vergeht, so soll es für ir gend einen Constabler oder Polizeibe vmtcn in solchem Township oder Ort gesetzlich sein, nnd ist derselbe hierdurch angewiesen nnd anfgcfordcrt, nnf eine iym von irgend einem der Einwohner zugestellte Notiz hin. oder ohne solche, nnf eignes Gutdünken hin, solche Per sonen vor einen Friedensrichter oder ir gcnd einen anderen kommittirenden Ma gistrat des Connty zu bringen oder brin gen zu lassen, welche jede solche Perso nen dann craniinircn und wenn dieselbe nach seinem Dafürhalten, oder nach dem Geständniß des Verhafteten selbst, oder zufolge der eidlichen Bekräftigung eines oder mehrerer unbescholtener Zeuge ge setzlich überführt worden, solche Person kommittircn soll zur Arbeit ans irgend einer Eonnty-Farm, oder ans den Stra ßen irgend einer City, Township oder Borongh, oder in irgend einem Corrck tionshans, Armcnhans, Arbeitshaus oder Gefängniß, nnd zwar für einen Termin von nicht weniger als dreißig Tagen nnd nicht mehr als sechs Mona ten, und soll er dieselbe sofort i Gc wahrsamdeS „Steward, "„Keeper" oder Superintendenten solcher Eonnty-Farm, des Corrcklionshanscs, Armenhauses, Arbeitshauses oder Gefängnisses, oder der Wegmeister, Straßcn-Eommissäre nnd Armciianfseher der resp. Connty, Citv, Borongh oder Township, worin solche Person gefunden tvnrdc, geben, je nachdem es ihm am dienlichsten erscheint. Besagter Friedensrichter oder kommitti rcndcr Magistrat soll i jedem Falle ei ner Ucberfnhrung ein Protokoll der tte berführnng selbst (roeorä ok oonvistion) ansfcrtiaen und demselben die Namen und „Records" der verschiedene von ihm abgehörten Zeugen beifüge, nnd solche Personen mittelst Haftsbefehl, un ter Hand, tvic vorbesagt, kommittircn. Vorausgesetzt, daß irgend eine Person, welche sich durch irgend eine Handlung, das Urtheil oder die Ent scheidung eines Friedensrichters oder Alderman in der Ausführung dieser Akte gekränkt <aBßrievvä)glanf>l. an die gegenwärtige oder nächste Eonrt of Onartcr Scssions der detreffenden City oder Connty appcUiren mag, deren An ordnungen dann die Sache entgültig entscheide solle. Sektion 3. Daß es die Pflicht der Person oder Personen, nnter deren Od- Hut solche Landstreicher stehe, sein soll, Arbeit kür jeden ihnen in Gcmäßhcit dieser Akte übergcbencn Landstreicher, der nicht durch Krankheit, hohes Aller oder andere Zufälligkeiten verhindert ist, irgend weiche Arbeit zn thu, solche zn beschaffen : nd falls an dem Ort, nach welchem der Landstreicher gebracht wor den, keine Arbeit vorhanden ist, soll es für die Person oder Personen, nnter de ren Obhut der Platz steht, gesetzlich sein, nnd ivird es hiernvt für deren Pflicht erklärt, mit Zustimmung des Direktoren- Rathes, der Aufseher, Vormünder oder Armcn-Coiiiinissäre (je nachdem es der Fall sein mag) mit de zustehenden Be hörden irgend eines Township, Borongh, City, Connty, oder mit andern Perso en einen Contrakt für die Ausführung irgend einer Arbeit außerhalb des Pla tzes, nach welchem der Landstreicher über wiese worden, abzuschließen. In jedem Falle aber soll die einem Landstreicher zugetheilte Arbeit dessen Erziehung, Gc snndhcit nnd Fähigkeiten angemessen sein, nnd soll derselbe gleichfalls in einer der Natur der Arbeit nnd der Jahres zeit angemessenen Weise beköstigt nnd gekleidet verde; nnd wenn immer ein Landstreicher unter den Bestimmungen dieser Akte der Obhnt der-Wegmeister, Straßen Commissäre oder Arinciianfsc her einer Township, Borongh, City oder Connty anvertraut ivird, so soll es de ren Pflicht sei, für denselben ein beync nies Unterkommen oder Quartier ent weder i einem „Station Honse" oder anderem Gebäude z besorge Die ttebcrtrctiing oder Vernachlässigung ir gend welcher Bestimmungen dieser Akte soll als ein Vergehen betrachtet und jede in dieser Weise sich vergehende Person von dem zustehenden Gericht zn einer Gesängnißstrase von nicht über drei Monate nd zur Erlegung einer Geld strafe von nicht über clnhnndcrt Dol lars, dem eine veränderen, oder beiden je nach Dafürhalten des Gerichts, ver nrlhcilt Verden. Sektion 4. Wen irgend eine Per son welche sich nicht in dem Eounty, Township oder Ort befindet, in dem sie gewöhnlich wohnt oder ihre Heimath hat, sich an einen Direktor, Aufseher, Vormund oder Eoinmisssär der Armen irgend einer Conntv, City, Borongh, Township oder Distrikt ivcndet nnd er klärt, daß er in seine Hcimath znrückzn kehren wünscht, aber arm ist nnd nicht die dazu nöthigen Mittel besitzt, so mag besagter Direktor, Aufseher, Vormund oder Commissär der Armen solche arme Person selbst zur Verrichtung von Ar beit anstelle oder an einen von ihm zu wählenden Platz ausdiiiae, nd zwar zu solchem Lohn, wie ihm gerecht er scheint : und wenn dann ach der An sicht des besagten Direktors, Aufsehers, Vormundes oder Commissärff der Ar men solche arme Person eine hinlüngli che Summe verdient hat, soll besagter Direktor, Aufseher, Vormund oder Com missär der Armen mit dem so verdien ten Gelde nd solchem Zuschuß ans der Kasse der Borongh, Township oder Di strikt, wie man snr recht und billig hal tcn mag, die Beförderung solcher Per son ach ihrer Heimath, sei dieselbe in diesem Staate oder anderswo, veranlas sen: vorausgesetzt, daß die Unko sten zivnnzig Dollars nicht übersteigen. Sektion 5. Daß die Vorsteher ir gend einer Anstalt, welche einen Land streicher in Obhut hat, denselben ach Dafürhalten jederzeit iiincrhalh dcö ihm zndikiirtcn Straf- oder Arbeits Termin entlassen können, wenn derselbe minde stens I Tage lange sich gut aufgeführt hat. oder gegen zufriedenstellende Si cherheit, daß derselbe für die Dauer ei nes Jahres vom Tage seiner Entlassung an dem Publikum nicht zur Last fallen wird. Sektion 6. Daß die Connty Com missärc eines jeden Connty, Ivo keine hinlängliche Fürsorge für die sichere Un terbringung von Personen getroffen worden ist, welche dieser Akte gemäß kommittirt wurden, hierdurch ermäch tigt nnd aufgefordert werde, passende Gebäude oder Einfriedigungen herzu richten, nachdem eine Grand-Jnry des Connty dies empfohlen nnd das Gericht seine Zustimmung ertheilt hat; voraus gesetzt, daß die hieraus entstehenden Un kosten die von der Grand-Jnry festge setzte Summe nickt übersteige soll. Sektion 7. Daß sür jede nnter dieser Akte erfolgte Arretirung, sowie für jedes Verhör oder „Commitment," dem kommittirenden Magistrat oder in ähnlicher Eigenschaft fnngirenden Be amtcn ans der Eonntli - Kasse dieselben Gebühren nd Meilengclder bezahlt werden solle, welche jetzt vom Gesetz für ähnliche Dienste bei anderen Arretirun gen, Verhören oder „Comniitments" vorgeschriebe sind; nnd keine solche Person soll nach Ablauf ihres Termins zurückgehalten werden, falls sie nicht im Stande ist, die ans ihrer Arretirung ic. Stro. s. entstchcndcii Unkosten zn entrichte, so der soll lofort von dem Beamten, unter essen Ansticht dieselbe steht, eiitlasse werden, ttnd jede absichtliche Weiger mig von Seiten eines Eonstablers oder Polizcibcamtcn, solche Verhaftungen vorzunehmen, soll mit zehn Dollars Strafe geahndet werden, welche Straf stimme als solche erhoben oder gesetzlich kollcktirt und dem Arinenfond des Di strikts, in dem der Beamte wohnt, über wiesen werden soll. Sekti onS. Daß alleArinenhäuscr (poor Iwutws, uliim boune.-,) lind andere sür die Unterbringung von Armen be stimmte Anstalte hierdurch als Ar bcitshänscr sür die in dieser Akte ansgc sprochcnc Zwecke erklärt sind, nnd wird es hiermit den Vorstehern solcher Ge bäude zur Pflicht gemacht, Arbeit für solche Landstreicher zn beschaffen nnd die selben zn zwingen, lindcstcns sechs Stunde per Tag zn arbeiten, falls sie dies z thu im Stande sind. Sektion 9. Daß der Vorsteher ei ner der oben benannten Anstalten ir gend einem Landstreicher ans dessen Er suche bei dessen Entlassung ein Entlas snngsschrcibc (oertikaalez „s elisoti.irz;) ansfiellcn soll, welches denselben vor lvciterer Verhaftung wegen iiandstrci chcrei inerhnlb der folgenden fünf Ta gc schntze soll, unter der Bedingung, dnß er sofort das Coiinty, in dem ce festgehalten ist. verläßt: nnd ist besag ler Borstchcr hierdurch antorisirt, solchem entlassenen Landstreicher eine nach stj„cm Dafürhalten billige Summe Geld ans dessen Verdienst oder ans der Kasse der Township, Borongh, City oder Eounty ciiunhäiidige, um die llnkosten von besten Entscrnung ans dem Eounty, ivie vorbesagt, zn bestreiten. Sektion 10. Daß alle Gesetze oder Theile von Gesetze, welcher mit dieser Akte nicht übereinstimmen, hiermit wi derrufen sein sollen nnd sind. Ein Roman aus dem Leben. Wie ei amerikanisches Mäd che seinen deutschen Bräu tigam sucht und findet. sAuS der „Ehicaao Freien Presse.") Am Samstag Abend traf ein junges Ehepaar-ei sehr junges, wenn man die Zeit in Betracht zieht, seitdem der Segen der Priesters den Knote für das Leben geschürzt—im „Palmcr Honse" ei und registrirtc sich im Frcmdenbnchc als Mr. und Mrs- C. Brandcnb u r g ans Boston. Massachusetts. Am ver siangciicn Donnerstag erst hatten die junge Leute in Indianapolis das Ehe bündniß geschlossen nnd statteten der Königin der Seen ans der Hochzeitsreise einen Bestich ab. Unser Berichterstat ter machte gestern zufälliger Weise die Bekanntschaft des glücklichen jungen Ehemannes, der ihm seine Geschichte er zählte, die ma in unserem materiellen Eolumbia nnd in unserem materiellen Zeitalter wohl noch in Romanen zn Ic sei', solche aber im Allgemeinen ins Be reich der Fabel zu verlege pflegt. Tonil panuii t Pic schönen Zeiten der wahren, wirklichen Liebe find vorüber. Der allmächtige Dollar, die Gewinn- und ErwerbSsncht haben alle edleren Gefühle ini menschlichen Herzen erstick Und dennoch ist es noch nicht so schlimm, ivie man im Allgemeinen anzunehmen pflegt. Es giebt ininiee noch Lichlpnnk te im socialen Leben deren Kenntniß ans de ttnbethciligten einen ähnlichen Ein druck hervorrufen, wie er den Reisenden, der tagelang die Sahara durchwandert, beim Anblick einer Oase z ergreife pflegt. „Und die Treue, sic ist kein lec rer Wahn"—sagt Schiller, nnd ach heute hat er och Recht. Die Wahrheit der nachstehenden ro mantische LiebcSgeschichte, welche der., glückliche jungen Ehemann dem verkapp te Zeitnngsmenschen vertrauensvoll mitgetheilt, wird durch das „Journal" in Indianapolis bestätigt. Bor vier Jahren verließ eine reiche Bostoncr Dame, welche kurz vorher ih ren Gatte durch den Tod verloren, in Begleitung ihrer I7jährigcn Tochter Mary ihre Vaterstadt und reiste nach der alten Well. Das stille, aber den noch in gewissem Sinne etwas groß städtische Leben in Karlsruhe—nament lich soweit Kunstgenüsse in Betracht kommen, sägte der trauernde Wittwe am meisten zu. Sie schlug in Baden s Hauptstadt ih ren Wohnsitz ans Bei einem Ans finge nach der reizenden Bergstraße mochten Frau Eochran nnd ihr hübsches Töchterlein, welche der gcsammtc jun gen Männerwelt von Karlsruhe nicht allein wegen ihrer Schönheit, sonder auch ein klein wenig in Betracht der an scheinend reichlich vorhandene „christ lichen Linsen" in wenigen Wochen die Köpfe verdreht hatte, die Bekanntschaft eines jungen Karlsruher Architekten. Earl Brandenburg. Ohne nnfcre schö ne Leserinnen gar zu lange auf die Fol ter zu spanne, ihnen hiermit gleich ver rathen, daß die beiden jungen Leute sich durchaus nicht abhold waren—im Ge gentheil so großen Gefallen aneinander fanden, daß die Bekanntschaft nach ab gelanfener Reise fortgesetzt lvnrde. Bei nahe zwei Jahre vergingen de Lieben-" den im Sturmschritte. Die Mutter hatte nichts einzuwenden, nachdem sie genane Erkundigungen über Carls Eha rakter eingezogen nnd ihn seihst kennen gelernt hatte. Es wurde beschlossen daß Carl mit nach der neuen Weit übersie deln nd dort sein Maricchc zum Al tar führen sollte. Im Frühjahr war jedoch die Gesundheit der alten Dame so angegriffen, daß sie ans den Rath ih rcr Aerzte eine Reise nach Italien an treten mußte. Carlchcn nnd Maricchcn wechselten die heißesten Schwüre ewiger Liebe nnd Treue beim Abschiede. Brandenburg hatte eine sehr gute Er ziehung genossen, mar aber, wie das ja oft der Fall, arm. Seine Eltern konn ten ihm nichts geben als eine gute Schulbildung. A ei Vorwärtskom men war i Deutschland zu jener Zeit, als der große Krach wie ein Blitzstrahl alle geschäftlichen Aussichten für die nächste Zeit zertrümmert, nicht zn den ke. Und sich einzig und allein auf das Vermöge seiner Braut zu verlassen ihr mit vollständig leere Händen am Hoch zeitstagc entgegenzutreten—-das wider strebte zn sehr Charte Gesinnungen; sein berechtigter Stolz ließ es nicht z.
Significant historical Pennsylvania newspapers