Der Lecha Caunty patriot. (Allentaun, Pa.) 1859-1872, March 13, 1861, Page 2, Image 2

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    Miritk-Rotschlist -
de«
Priisidcntcn Lincoln. "
Mitbürger der Vereinigten Staaten !
In Gemäßheit eines Gebrauchs, der so s
alt wie diese ist, erschei» ,
ne ich vor Ihnen, um Sie in der Kurze .
anzureden und in Ihrer Gegenwart den
> Eid zu leisten, der dem Presidenten durch >
die Constitution der Vereinigten Staa-
ten vorgeschrieben ist, ehe er die Ausü-
bung seines?lmtes übernimmt.
Ich halte es jetzt nicht für mich noth
wendig, diejenigen Administrations-An- '
gelegenyeiten zu besprechen, wegen welch- -
en keine besondere Aufregung oder Be-
sorgniß eristirt. k
Unter dem Volk der südlichen Staaten ,
scheint Besorgniß zu herrschen, daß bei
dem Antritt einer republikanischen Admi
nistration ihr Eigenthum und ihr Frie- ,
den, so wie ihre persönliche Sicherheit ge- !
fahrdet werden würde.
Der vollständige Beweis des Gegen
theils lag dagegen während der ganzen .
Zeit thatsächlich vor und zu ihrer Ein- !
slchtnahme bereit. Er liegt in allen ver-
offentlichten Reden Desjenigen, der jetzt
zu Ihnen spricht. Ich führe »m eine
dieser Reden an, in der ich erklärte: „Ich
habe keine Absicht, weder direkt, noch in
direkt, mich mit der Institution der Scla
verei in denjenigen Staate», wo sie eri- !
stirt, zu besaßen. Ich glaube, ich habe
keine gesetzliche» Mittel, dies zu tlnin, '
auch habe ich keine Neigung dazu."
Diejenige», welche mich »ominirteil und ,
erwählte», thaten dies mit der vollständi
ge" Kenntniß, daß ich diese und viele ähn
liche Erklärungen abgegeben u»d diesel
den nie wiederrufen habe. Noch mehr
als das, sie fugten der Platform, damit .
ich sie annehme, den klare» und Nachdruck
lichen Beschluß, den ich jetzt lese, als Ge- '
setz sür sich und für mich bei :
. s chl oße u —daß die unverletz- ,
lich der Staatsrechte und ,
-besonders der Rechte eines jeden Staates, j
.ei.i>l'eimische» Institutioiif» aus'. -
schließlich in Gemäßheit seines eigene»
Urtheils zu ordnen und zu controlliren,
wesentlich ist, um die Macht im Gleichge i
»vicht ,u erhalte», von welcher die Dauer
und Vervollständigung unserer politischen >
Schöpfung abhängt, und wir verdamnien
den gesetzwidrigen Einfall mittelst eine, «
bewaffneten Macht auf de» Bode» irgend
eines Staates oder Territoriums, gleich- 5
viel unter irgend welche», Vorivande, als ,
eines der schwersten Verbrechen." '
Zch wiederhole jetzr diese Ausdrücke de.
<Ä.',lnnungen und hierbei lenke ich mir die ,
öffentliche Aufmerksamkeit auf de» über
zeugendsten Beweis, den man für diese
Siche anführen kann, nämlich den, daß '
das Eigenthum, der Frieden und die Si- '
ch.rheic keines LandeötheilS irgend wie von
der antretenden Administration gefährdet !
werden wird.
Ich füge noch Hinz», daß jeder Schutz,
der sich mit der Constitution u»d den Ge- i
setzen verträgt, bereitwilligst allen Staa
ten, sobald er gesetzlich verlangt wird, ge >
wahrt werden wird, sei es für irgend eine
Ursache und irgend einen Landestheil.
-5, - die Auslieferung von ,
Flüchtigen aus Dienst oder Arbeit Herr
fchen viele Streitfragen. Die Clause! !
welche ich jetzt lese, ist eben so verstand
lich in der Constitution niedergeschrieben >
als irgend eine andere Vorschrift dersel
ben.
„Keine Person, welche unter de» Gese !
tzeS eines Staates daselbst zu Dienst oder
Arbeit angehalten wird und nach einem >
andern entflieht, soll i» Folge irgend ei- !
ueö in demselben herrschenden Gesetzes
oder Erlaßes von solchem Dienst oder Ar
beit entlaßen werden, sondern auf Ver
langen derjenigen, denen dieser-Dienst '
werden''
eine Frage vorhanden, daß
die,e Vorschrift von denen, die sie geschah
fen haben, für die Wiedererlangung von
sogenannten flüchtigen Sclaven beabslch
tiget wurde, und die Absicht des Gesetzae
bers ist das Gesetz. Alle Mitgliedei des
schwören, die ganze Constitu
Non aufrecht zu erhalten, daher diese Vor
schritt >o gut, wie alle andere.
I» Bi-zug darauf, daß Sclaven, deren
Falle in dieser Clausel einbegriffen sind,
„auvgellesert werde» sollen," sind also
ihre Eide einerlei Meinung. Wenn sie
nun in Güte einen Versuch machten, könn
nicht mit gleicher Einhelligkeit ein
Gesetz erschassen, um diesen einmüthigen
guten Glauben festzuhalten.
Es herrschen Meinungsverschiedenhei
ten darüber, ob diese Clausel von Natio
nal' oder Sraats-Authorirären durchge
setzt werden soll, aber sicherlich ist dieser
Unterschied von keiner Wichtigkeit. Wenn
der Sclave ausgeliefert werden soll, so
kann es sür ihn, wie für andere, von ge
ringer Consequenz sein, durch welche Au
lhontat dies geschieht. Würde wohl ir
gend Jemand in irgend eine», Falle da
mit zufrieden sein, daß sein Eid, >icht ge
halten werde, oder daß es nur eine unwe
sentliche Streitfrage ist, wie dieser Eid
zu halten sei ? Oder—sollten nicht in al
len Gesetzen, die sich auf diesen Gegen
stand beziehen, alle Schutzmittel der Frei
heit, die in der civilisirten Welt und hu
manen Jurisprudenz bekannt sind, ein
verleibt werden, so daß unter keinerlei
Umständen ein freier Mann als Sclave
ausgeliefert werde.
Wäre es nicht zu gleicher Zeit gut, durch
ein Gesetz sene Clausel der Constitution
durchzuführen, welche garantirt, daß „die
-ourger eines jeden einzelnen Staates zu
allen Privilegien und Gerechtsamen der
Bürger alle anderen Staaten berechtigt
sein sollen ?"
Ich lege heute meinen Eid ohne gehei
men Vorbehalt ab und die Absicht, die
Constitution oder Gesetze spitzfindig aus
zulegen. Und während ich es jetzr vor
ziehe, keine besondere Gesetze des Con
greßes als geeignet namhaft zu machen,
so bin ich doch der Meinung, daß es für
Alle das Sicherste ist, sowohl in offiziel
len, wie in Privatverhältnissen lieber mit
den Gesetzen in Einklang zu leben, die
vnwiderrufen dastehen. a>« irgend eines
dersklben zu verletzen und darauf zu bau
en, daß man straflos sei, weil man sie für
unconstitutionell hält.
Es sind beinahe 7Ä Jahre, seit der er
sten Inauguration eines Presidenten un
ter unserer nationalen Constitution ver
flossen. Während dieser Periode haben
15 verschiedene und ausgezeichnete Bür
ger der Reihenfolge nach die Regierung
geleitet. Sie haben dieselbe durch manche
Gefahren und meistens mit großem Er
folge geführt.
Ich übernehme jetzt dieselbe Aufga
be während des kurzen Zeitraumes von
vier Jahren unter große» und besondern
Schwierigkeiten. Eine Trennung der
Federal Union, mit der man früher nur
gedroht, wird jetzt gewaltsam beabsichtigt.
Ich bin der Meinung, daß in Anbe
tracht der Weltgesetze und der Constitu
tion, die Union dieser Staaten eine ewige
ist. Die Fundamental-Gesetze aller na
tionalen Regierungen sind auf deren Fort
dauer berechnet, wenn dies auch nicht aus
drücklich bestimmt ist.
Mit Zuversicht kann behauptet werden,
daß wenn die wirkliche Regierung nie eine
Bestimmung in ihrem organischen Gesetze
für ihre eigene Vernichtung hatte, ich
fortfahren muß, alle ausdrücklichen Be
stimmungen unserer Staats Constitution
in Ausführung zu bringcn?da eS umiwg
lich ist, sie zu vernichten, eS sei denn durch
irgend eine Handlung, die in der Co»Fi
tutioii selbst ihre Begründung nicht f>»
det.
Und wiederum, wenn die Vereinigte»
Staaten keine wirkliche Regierung sind,
sondern nur eine Association von Staaten,
zusammengehalten wie in Gemäßheit ei
nes ContracteS. kann sie friedlich aufge
löst werden durch weniger als alle die
Glieder der A ssociation, welche sie bilde
ten ? Ein einziges Glied mag sie verletz- >
en, sie breche», so zu sagen, erfordert es!
»ichr alle, sie gesetzlich aufzuheben?
Abgesehen von diesen allgemeine» Prin- j
zipien finden wir die Behauptung, daß
von gesetzlicher Seite betrachtet die lln-!
Ion perpetuell sei, bestätigt durch die Ge-,
schichte der U»io». Die Union ist viel äl !
ter als die Constitution. Sie wnrde zu»'
Theile schon durch die Artikel der Associa
civil 177 t gebildet. Sie würde fortge
bildet und festbestimmt durch die U»ab
hängigkeitSerklarung im Jahre 177«».
Sie wurde weiter entwickelt und das
Wort aller damaligen 13 Staaten aus
drücklich verpfändet, und das feierliche
Versprechen gegeben, daß sie für ewig be
stehen solle, durch die 'Artikel der Confed
eration im Jahre 17i>7.
Eine der ausdrücklich genannten Zirecke j
für die Anordnung und Aufstellung der!
Constitution war, eine vollkommenere Un
ion zu bilden ; aber wenn die Zerstörung i
der Union durch ei nen Staat oder einen
Theil der Staaten gesetzlich möglich ist,
so besteht die Union weniger als zuvor.- !
Wenn die Constitution das Lebenselement
der ewige» Fortdauer aber nicht verloren
hat, so folgt aus diesen Ansichten, daß
j tein Staat nur seinem eigenen Gutdün
ken folgend gesetzlich aus der Union auS-
creren darf; daß Beschlüsse und Ordinan
zen, dies bezweckend, gesetzlich null und
nichtig sind, und daß Handlungen der Ge-'
waltchätigkeit innerhalb emeS Staates
oder mehrerer Staate» aufrührerisch oder
revolutionär sind, je nach den Umständen.
Deshalb bin ich der Meinung, daß in
Betracht der Constitution und der Ge
setze, die Union ununterbrochen besteht
und ich werde mit Aufbietung aller mei
ner Fähigkeit dafür Sorge tragen, so wie
es auch die Constitution mir auferlegt,
daß die Gesetze der Union in allen Slaa-
ten getreulich vollzogen werden.
Indem ist dieß thue, glaube ich von!
meiner Seite nur eine einfache Pflicht zu
erfüllen, und ich werde sie erfülle», so
weit eS möglich, es sei denn, das mein!
rechtmäßiger Gebieter, das amerikanische
Volk, die nöthigen Mittel verweigere,
oder in anderer seinen Willen kundgeben
der Weise, das Gegentheil gebiete.
Ich glaube, dies wird nicht als eine
Drohung betrachtet werden, sondern nur
als der erklärte Zweck der Union, daß ich
diese der Constitution gemäß vertheidigen
und erhalten will. Um dies zu thun, be
oars eS keines Blutvergießens und keiner
Gewalt, und es soll zu keinem von beiden
komme», wen» ich nicht durch gebieterische
Ttaatsrücksichten dazu gezwungen werde.
Die mir übertragene Gewalt wird ge
braucht werden, das Vermögen und die
Festungen der Regierung zu halten, zu
occupiren. zn besetzen, und die Zolle zu er
hebe» ; aber über das hinaus, was nöthig
ist, diesen Zweck zu erreichen, soll keine
Invasion stattfinden und keine Gewalt
gebraucht werden gegen das Volk, wo eS
auch sein möge.
Wo in irgend einem Theile des Landes
die Feindseligkeit gegen die Regierung so!
groß sein soUre und so allgemein, daß da
durch kompetente ansässige Bürgen ab-!
gehalten sein sollten, Bundesämter zn
übernehmen, da soll kein Versuch gemacht
werden, anstößige Fremdlinge dem Volkc
aufzudrängen. —Während daS strenge
Recht in der Regierung liegen mag, die
Ausübung solcher Aemter zu erzwingen,
so würde doch der Versuch dies zu thun,
so aufreizend, und zudem beinahe so un
ausführbar sein, daß ich es für besser er
j achte, eine Zeit lang den Vollzug solcher
Aemter zu suspendiren.
Die Briefsäcke, wenn nicht zurückge
wiesen, werden in allen Theilen der Union
wie bisher abgeliefert werden. Es soll
dem Volk allenthalben das Gefühl der
vollkommenen Sicherheit gewährt werden,
welches der ruhige Gedanke und Ueberle
gung gebe» kann. Der hier bezeichnete
Weg soll so lange eingehalten werden, bis
im Laufe der Ereignisse und Erfahrun
gen eine Aenderung sollre für zweckmäßig
gefunden werden, und in allen gällen wird
> Diskretion je nach Umständen beobachtet
und stets die .Hoffnung einer friedlichen
Lösung unserer nationalen Schwierigkei
ten und die Wiederherstellung brüderlicher
Zuneigung im Auge behalten werden.
i> Ich will weder läugnen noch versuchen,
- daß es Leute in der einen »-der andern Sec
t tion giebt, die suchen, die Union unbedingt
e zu zerstören und gern jeden Vorwand be
nutzen. um eS zu vollbringen, aber wenn
eS Worte giebt, so habe ich keine Worte!
für dieselben. Sollte ich aber nicht zu!
denen sprechen, welche die Union wirklich!
lieben, ehe ich in eine so ernste Frage als!
die Zerstörung unseres nationalen Ge- z
bäudes mit alt seinen Vortheilen, Hoff-!
Nungen und Erinneruugen? Wäre eS
nicht klug, zuerst zu fragen, warum das
geschehen soll :—Wollt Ihr einen so ver
zweifelte» Schritt wagen, so lange eine
Möglichkeit da ist, daß die Uebel denen
mir entfliehen wollen, auch nicht einmal
theilweise vorhanden sind
Wollt Ihr, da die Uebel denen Ihr zu >
eilt größer sind als die denen Jhrz» ent
fliehen gedenkt, einen so großen Mißgriff
begehen? Alle sagen sie seien zufrieden
mit der Union, wenn alle verfassungSnxr
ßige'n Rechte gewahrt werden. Ist denn
ein klar in der Constitution niedergeschrie
benes Recht bestritten worden ? Ich glau
be nicht. Wenn durch die klarste Gewalt
der Zahl eine Mehrheit die Minorität ei
nes klar niedergeschriebenen Rechtes be
raubt, so könnte dies vom moralischen Ge
sichtspunkte aus vielleicht eine Revolution
rechtfertigen, und es würde es gewiß, wenn
das Recht eine Lebensfrage beträfe. —
Aber dies ist »icht Per Fall. Alle Rechte
der Minorität »nd der Individuen sind
denselben so fest durch positive und nega
tive Garantien und Verbote der Verfas
sung gesichert, daß darüber nie Streit ent
stehen kann. Aber kein Grundgesetz kann
sich über alle Fragen speciell verbreiten,
die bei der praktischen Regierung vorkom
men können.
Kein Präsident kann voraussagen, noch
irgend ein Document von einiger AuS
dehttuiig besonderer Bestimmungen für
alle möglichen Fragen enthalten.
Zum Beispiel : warum sollte nicht ir
gend ei» Theil einer neuen Conföderation
heute über ei» oder zwei Jahre »icht ei
genmächtig wieder»», ausscheide», gerade
wie eS Theile der jetzige» Union auSzu
scheiden verlangen? Alle diejenigen die
Trennnngsgelüste liefen, werde» setzt ge
radezu dazu herangebildet solchesz» thun.
Ist der Einklang der Interesse» miter
den Staaten, die eine »e»e U»io» bilde»,
so vollkommen, um blos Einstimmigkeit
zu erzeugen und »eue» Spaltungen vor
zubeugen ? Mir einem Wort, der Haupt
gedanke der Secession ist das Wesen der
.'liiarchie.
Eine Mehrlieit, die d»rch verfassungs
mäßig.' Beschränkungen im Zaum gehal
ten wird, und mit dein bestimmten Wech
sel der öffentlichen Meinung und Gefühle
gleichen Schritt hält, ist die einzige wahre
Souveränität eines wahrhaft freien Vol
kes.
Wer eine solche verwirft, eilt nothwen
vigerweise der Anarchie und dem Despo
tismus entgegen. Einstimmigkeit ist eine
Unmöglichkeit.—Die Herrschaft einer
Minderzahl für die Dauer einzurichten ist
durchaus unstatthaft, so daß nach Ver
werfung deSMehrheitsprinzipes nur noch
Despotismus und Anarchie in einer oder
verändern Form übrig bleibt.
Ich will »icht übergehen, daß einige die
Behauptung aufstellen, daß Verhaf
tungSsragen durch daS OberbundeSgericht
zu entscheiden sind. Auch läugne ich nicht,
daß solche Entscheidungen in allen Fallen
für die betreffenden Parteien eines Pro
cesses, waS den Gegenstand desselben be
. trifft, bindend sind, und zugleich in allen
ähnlichen Fällen in den übrigen Regie
rungSzweigen in hoher Achtnng zu halten
! sind.
Und obschon mit Bestimmtheit anzu
nehmen ist, daß solche Entscheidungen in
gewissen Fällen irrthümlich erlaben »Vör
den, so können die üblen Folgen, welche
für einen speciellen Fall daraus hervor
! gehen mögen, dennoch, und darum schon
leichter ertragen werden, weil die Mög
lichkeit einer Verwerfung in Aussicht ge
! halten ist und hierdurch die Feststellung
! einer Precedenz für andere Fälle für im
mer abgewendet wäre, und dies eher als
die Uebel einer entgegengesetzten Praxis.
Zugleich wird jeder einsichtsvolle Bürger
zugeben, daß wenn die Politik die Regie
rung in Lebensfragen welche daS ganze
Volk betreffen, unwiderruflich durch die
Urtheile des OberbundesHerichtes in ge
wöhnlichen persönlichen Streitfällen, be
stimmt ist, dann hat das Volk aufgehört
selbst zu regieren, indem es (in dem Be
treff) in Wirklichkeit ihre Regierung in
die Hände dieses erhabenen Gerichtshofes
niedergelegt hat. Auch ist in dieser An
sicht kein 'Angriff auf den Gerichtshof oder
die Richter zu finden, deren Pflicht es ist,
vie Fälle, welche im geeigneten Verlans
vorgebracht werden, furchtlos zu entschei
den, und es wird ihnen nicht zum Fehler
gerechnet werden, wenn audere ihre Ent
scheidunge» zu politischen Zwecken be
nutzen.
Der ei»e Theil unseres Landes glaubt,
! daß Sklaverei recht ist und weiter verbrei
! tet werden solle ; der andere, daß sie un
i recht und nicht ausgedehnt werden dürfe.
Dies ist der einzige Streit von Bedeutung.
Die Bcstiimnun.z der Constitution über
die flüchtigen Sklaven, die Gesetze über
! Unterdrückung des auswärtigen Sklaven--
Handels werden vielleicht eben so gut aus
! geführt, als dies in irgend einem Lande
kann, wo das moralische Ge-
fühl deS Volkes das Gesetz nicht vollstän
dig unterstützt. Die große Masse des
> Volkes fügt sich den gesetzliche» Oblie
genheiten in beiden Fälle» »nd wenige
! übertreten dieselben. Dem läßt sich »ach
meiner Meinung nicht vollständig abhel
sen und eine Trennung der Sektionen
würde das Uebel noch schlimmer machen.
Der anSwärtige Sklavenhandel, der
gegenwärtig nicht vollständig uuterdruckt
ist, würde schließlich in einer Sektion ohne
Beschränkung wieder aufleben, wäbrend
i flüchtige Sklaven ; wenn sie jetzt nu. zum
z Theil ausgeliefert werden, dann gar nicht
! ausgeliefert werden würden.
Wenn wir die physischen Verhältnisse
betrachten, so sehen wir, daß wir uns nicht
trennen können. Wir können nicht die
Theile auseinander reißen, noch eine un-
übcrsteigbare Mauer zwischen ihnen auf
führen. Ei» Manu kann sich von seiner
Frau scheiden lassen und sich aus ihrer
!Nähe und ihrem Bereich
Aber die verschiedenen Sektionen des Lan
> des können dies nicht thun. Sie müssen
sich Angesicht zu Angesicht gegenüber ste
hen und Umgang mit einander pflegen,
entweder freundlichen oder feindlichen.
Ist es denn »un möglich diesen Verkehr -
vortheilhafter und zufriedenstellender zu
machen, wenn wir unS aetrennt haben ?!
Können Fremde leichter Verträge machen,
als Freunde Gesetze ? Werden Verträge
zwischen Fremden treuer erfüllt werden,
als Gesetze zwischen Freunden ?
Nehmen wir an, daß Ihr Euch bekriegt.
Dies kann nicht ewig dauern, und dann
nach viele» Verluste» a»f beiden und kei
»em Gewinne auf einer Seite nach Ein
stellung der Feindseligkeiten, wird sich die
nämliche alte Krage wieder aufdrängen,
wie der Verkehr gepflogen werden soll. —
Dieses Land mit seinen Institutionen ge
hört dem Volke die eS bewohnen. Wenn
dieselben der bestehenden Regierung über
drüssig werde», können sie ihr verfas
sungsmäßiges Recht ausüben, die Regie
rung zu verändern, oder das revolutionä
re Recht, sie zu zerstören und umzustür
zen. Mir ist die Thatsache wohlbekannt,
daß manche würdige und patriotische Bür
ger eine Abänderung der Verfassung wün
schen.
Obgleich ich keine Vorschläge für Ab
änderung machen will, erkenne ist doch
vollkommen die Beßugniß des Volkes an,
die Entscheidung über diesen Gegenstand
aus einem der in der Verfassung selbst
vorgeschriebenen Wege auszuüben, und
ich würde unter bewandten Umständen,
wenn dem Volke passende Gelegenheit ge
geben ist, sich darüber z» entscheiden, eher
dafür ais dagegen sein. Nach meine»
unmaßgeblichen Meinungen würde dies
am besten auf dem Wege einer (Zonven
tion geschehen können, weil er dem Volke
gestattet, selbst Abä»d«rungen zu bean
tragen, anstatt daß ihnen sonst nur die
Aliiiahme oder Verwerfung der Vorschla
ge übrig bleibt, die vo» a»der» gemacht
wurden, welche nicht für diese» Zweck ge
wählt waren u»d die vielleicht »icht so ge
faßt sind, daß man wünsche» sollte, sie
anzunehmen oder abzulehnen.
Ich höre, daß ein Antrag auf Abän
deruug der Constitution im Congreß an
genomnien worden ist, der vorschreibt, daß
die Central Regierung sich niemals in die
häusliche» Eiiirichtiingen der Staate»,
die Hallniig von Personen zum Dienst
mit inbegriffen, einmischen soll. Um
Mißverständnis zn vermeide», gehe ich
in diesem Falle von meiner Regel, nicht
über spezielle Abänderungen sprechen zu
wollen, ab und bemerke, daß ich gegen dic
Aufnahme einer solchen Bestimmimg als
constitutionelles Gesetz und daß sie un
widerruflich gemacht, nichts einzuwenden
habe.
Der erste Beamte leiret alle sein? Macht
vom Volke ab und ihm ist keine übertra
j gen, Linien für die Trennung der Staa-
ren zu ziehen. Das Volk selbst kann dies
thun, wenn eS will; die Executive hat
nichts damit zu thun. Seine Pflicht ist
! eS, die gegenwärtige Negierung, wie sie
. in seine Hände kam, zu verwalten und sie
' unverkümmert seinem Nachfolger zu über
liefern.
Warn», sollte» wir nicht poliiischec-
Vertraue» in die Gerechtigkeitsliebe dec-
Volkes setzen ? Gibt eS eine beßere oder
! gleiche Hoffnung in der Well ? In uiise
rergegenwärtiqen Differenz ist Wahrheit
und Gerechtigkeit auf der Seile des Nor
j denö und aus der Seile deS SüdenS.
Warum sollte »ichr Wahrheit n»d Ge
rechtigkeit vor dem große» Tribunal deo
amerikanischen VolkeS Gehör finden ?
Durch die Form der Regierung, unter
> der wir leben, hat das Volk den öffentli
chen Diener» nur wenig Macht gegeben,
zu schaden, und hat anch mit gleicher
Weisheit dafür gesorgt, daß diese .zeringe
Gewalt in knrzen Zwischenräume» wieder
j i» seine Hände zurückfallen muß. So
! lange das Volk tugendhaft und wachsam
bleibt, kann keine Administration und sei
sie die allerthörigste und schlechteste, dem
Gouvernement in dem kurzen Zeitraum
. von vier Jahren einen sehr erheblichen
! Schaden zufügen.
Landsleute, einer wie der andere, denkt
ruhig und bedächtig über diesen Gegen
! stand nach ! Nichts Wichtiges kann verlo
i ren gehen, wenn Ihr Ench Zeit nehmte
Wenn es einen Zweck giebt, daß einer von
j(such in der Hitze und Eile einen Schritt
! thut, den Ihr bei gehöriger Ueberlegung
! nicht gethan haben würdet, so wird dieser
j Zweck vereitelt, wenn Ihr Euch Zeit neh
met. Aber ein Hute r Zweck kann da
durch nicht vereitelt werden. Wer von
Euch jetzt unzufrieden ist, hat doch immer
noch die alte unveränderte Constitution,
»nd was den kitzliche» Punkt betrifft, von
Ench selbst gemachte Gesetze, die neue Ad
ministration hingegen hat, selbst wenn sie
es wollte, keine Macht, eins von beiden zu
ändern. Und selbst wenn man zugeben
wollte, daß Ihr, die Ihr uiizufriede» seid,
I wirklich recht hättet, so gibt es doch nicht
! einen einzigen Grund dafür, die Sache zu
übereilen. Intelligenz, Patriotismus,
Christenthum und ein festes Vertrauen
!anf Ihn, der noch nie dieses gesegnete
Land verlaßen, sind noch mächria genug,
>um alle unsere gegenwärtigen Differen
zen in der besten Weise zu schlichten.
In Eure Hände, Ihr meine unzusrie
den Landsleure, und nicht in meine ist dic
jetzige Entscheidung gelegt, ob Bürger
krieg entstehen soll. Die Regierung wird
Euch nicht angreifen. Ihr konnt keine»
Konflikt haben, wenn Ihr nicht selbst die
Angreifer seid. Ihr habt keinen Eid im
Himmel eingetragen, daß Ihr die Regie
rung zerstören müßt, aber ich habe den
feierlichen Eid geleistet, sie zu ~erhalten,
zu schützen und zu vertheidigen."
j Ich schließe nur umzern—Wir sind »ichr
Feinde, sondern Freunde. Wir müßen
! nicht Feinde sein. Leidenschaft kann die
Bande der Zuneigung lockern, aber sie
soll nicht zerreißen. Die mystischen Sai
j ten der Erinnerung, die von jede m
Schlachtfeld und Patrioten Grabe sich
i über jedes lebende Herz, jeden Herdstein
dieses großen Landes schlingen, werden
! noch erklingen von dem Preise der Union,
wenn sie wieder berührt werden, und daß
dies sicher geschehen wird, dafür bürgt der
! beßere Geist in unserer Natur.
Abraham Lincoln,
j Waschingtyn Mörz 4. 1861.
(sine Akte
Zu, Ablösung der Tonnentare.
Sintemal durch eine Verfügung der Ju
koixoralions - Akte der Pennsylvania Eisenbahn
Compagnie, genehmig! am l 3 April und
i durch einen, am 27. Mär; 1843 genehmigien Zu
satz zu derselben, aus alle Tonncnsracht, die zu
Hamoburg. Pittsburg und Zwischenpunklen, ge
laden oder empfangen und auf der Eisenbahn der
besagten Compagnie mehr als Meile» weil ge
fahlr» oder befördert wird, eine laxe oder Abga
iigi war als Entschädigung sür irgend welche mög
liche Verminderung in de» Einnahmen der Haupt-
Ilirle der Staatswerke, (tle.danrals »och Staats
Eigenthum waren,, welche in Holge der Erbauung
und Besahrnng der besagten Eisenbahn dein Staat
erwachsen könnten.
Und sintemal duich de» dritte» Ab-
schnitt der Akte für den Verkauf der Hauptlmte
der öffentlichen Werke, genehmigt am lti> Mai
1857, verfügt wurde, daß wenn die Pcnniylvania
Compagnie besagte Werke ankaufen
! sollte, die besagte Co.. pagnie neben dem durch er
j wähnte Akte bestimmten Preis von S7,üt>l>Ml>
die Summe von K1,5M,(1W in 5 Prozent Bonds
! der Compagnie, bezahlen sollte, und daß dann da
raufhin die besagte Compagnie und die Harris«
bürg, PortSmoulh, Mount Joy und Lancaster
Eisenbahn Compagnie, von dem Ltaate für lin
z mer von Bezahlung aller Taxen auf Zonner.fracht,
dl, über besagte Eisenbahnen gehe, frei fei» sollte,
und die besagte Pennsylvania Eisenbahn Com
pagnie von der Bezahlung aller anderen Taxen
oder Abgaben für ibr Stock-Capital, Bonds, Di
vidende und Eigenthum befreit sein sollte.
Und sintemal späterhin von der Su
preme Court von PennsPloanicn entschieden wur
de, daß zwar die Gesetzgebung des Staates voll«
Autorität hatte zum Widerruf der Verfügungen
der besagten Akte, durch welche die besagte Ton
nenlax auferlegt worden war, allein da ein Theil
des besagten letzterwähnten Abschnittes In der Ak
te sür den Verkauf der Hauptlinie, alles Eigen
ihm» der besagten Compagnie ganz aus den Hän
den der BestcurnmgS - Gewalt nimmt, so sei die
Akte in sofern unconstilutlonell und nichtig.
Und stnte m a l es die deuiliche Absicht de,
Gesetzgebung war durch besagte Akte sür den Ver
kauf der Hauptlinie der Slaaiswerke, im Falle die
Pennsylvania Eisenbahn der Käufer derselben wer
den sollte, die besagte Compagnie von fernerer
Verbindlichkeit für die Bezahlung der besagten
>! lonnentax, und für die weitere darin benamtc
Vergütung von allen anderen Taxen freizugeben',
und da die besagte Tonncntax nunmehr indirekt
auf Mehl, Frucht, Vieh, Eise», Mineralien und
andere einheimische Produkte fällt, welche auf ei
»er Linie der Eisenbahnen gefahren werden, wäh
rend ähnliche Produkte auf anderen Bahnen frc>
gehen, und da die Ursache sür Auflegung derselben
mit dem Verkauf der Staatswerke, die sie beschü
tzen sollte, aufhörte, so wird dem Staat das Recht
j abgesprochen, diese Tar noch länger z» fordern,
und die Forderung derselben Hätz» Rechtsstreiten
zwischen dem Staat und der Eisenbahn Compag
I »ie geführt uud wird wahrscheinlich die betreffen
den Parteien i» Rcchicsireitigkelten mit Bürgern
anderer Staaten verwiikeln zum Nachtbeil unsere?
eigenen Handels und Wandeis, welche die Regie
rung pflichtgemäß durch alle gesetzliche Milte! de-
schützen sollte.
II » d stnte m a l die besagte Compagnie ei
mn Compromiß und eine endliche Schlichtung der
. 'Streitsrage vorgeschlagen durch Bezahlung an dir
Ztaats - Schatzkammer, (zur Ablösung der besag
! ten Tonnentaxe uuv zur Erledigung derselben, von
, solcher halbjährigen Summe neben und über ihren
Frlstzahlungcn von Haupisumme und Interesse»
der Schuld an den Staat, als erfoiderlich sei»
! mögen, um besagte Zal'lungen jährlich aus SiW,
i Wi) zu bringen bis zum Jahre lvM, zu welcher
! Zeit die ganze Bilanz der Hauptsumme »nv In
teresse» in voll bezablt werden solle», und »ebm
besagten halbjährliche» Zahlungen durch fernere
! Bezahlung vo» allr» andere» Taxe» auf Ihr Er
gn, unter de» allgemeine» Tax-Msetzn, des Staa
tes, und ferner dadurch, daß die Compagnie ein-
willigt, die nachher hierin verfügte Verringerung
der Traüsportkosien für Lokaifracht zu wache»,
u»d auch in der Crbauung gewisser Sriten-Bab
iren mitzuhelfen, deren Vollendung wichtig ist als
ei» Mittel zur Erleichterung der Ansiedelung und
Verbesserung werthvoller Distrikte des Staats» die
> i jetzt noch wenig bebaut sind.
l Und stntemales nach Ansicht dieser Ge-
setzgebuug ralbsam ist, die besagten Vorschläge an
> zunehme» und alle Acker , Mineral- und Gewerbs
> Erzeugnisse und anderes Eigenthum, welches über
eine Eisenbahn, einen Canal oder eine
j Stillwasser - Schiffahrt dieses Staates geht, von
der Zahlung von Tonnentax oder Abgabe an den
Staat freizugeben : deshalb
Z Abschnitts - —Sei eS verfügt durch den
Senat und das Haus d.r Repräsentanten des
Staates Pennsplvanien In Gencral-Assembly ver
.! sammelt und es wird hiermit verordnet durch die
' l Autorität derselben - Daß wenn eine Mehrheit
> der Direktoren der Pennsylvania Eisenbahn Com-
pagnie, welche zur» Zweck dieser Alt? hierdurch alle
! dazu erforderliche Autorität erhält, bei einer in
j dieser Absicht berufenen Versammlung, die Versü-
gungen dieser Akte anzunchmcn öeschlreßt und un
> sylvanien ermächiigt, u>n auf Rechnung der Schuld
an dem Staat in Folge des Ankaufes der Haupt
> llnle der Staatswerke, am Zlsten Tag der Mo
> j »ate Januar und Juli jeces Jahres bis zum Z l
> Juli einschließlich, neben den Interessen auf
, ihre vom Staat gehaltenen Bonds und neben ih-
rer jährlichen Verpslichtung gegen den Staat auf
ler solcher Zahlungen aus ?lA,s7t),<)t») bringt ;
I und wenn sie dazu einwilligt, am besagten Zlsten
j Juli !691) die dann unbezahlte Bilanz der Haupt
! summe und Interessen auf besagte Bondj In die
ihre Zölle für ?ocalfracht auf Frucht, Mehl, Vieh,
bcn an den Staat abliefert Indem sie denselben In
der Oisire des Gener.il-Auditors deponirt, und In
solcher» Fall und In Betracht dessen soll der Staat
liche Tax soll zur nämlichen Zeit aus alle Eisen
bahnen oder Elsenbahn Compagnien dieses Staa
teS gelegt, verfügt und erhoben werden, und alle
Gesetze welche Taren oder Abgaben für Tonnen
sracht gegen Eisenbahn, Canal und Stlllwasser-
Zchlfffahrt Compagnien zum Besten des Staates
legen, sind widerrufen und sollen hiermit widerru
fen sein, und keine weiteren oder anderen gerichili
. che» Schritt« sollen v»n Seite» de« Staate« ge»!
schehen oder gethan werden zum Erzwinge» de«
Colleklirens von Irgend einer Tax, oder Abgabe,
oder dafür ausgestellle Berschrelbung oder eines
Uitheilsspruchs, welcher erlangt oder erhalten wur
de In Folge irgend bestehender Gesetze über Ton
ncnsracht die aus der Bahn de, besaglen Pennsyl
vania Eisenbahn Compagnie, oder auf der irgend ,
einer anderen von diesem Staate inkoiporirten
Compagnie gefahren oder verseb fft wird, und die
besagte» Conipagnien sollen durch die geelgiulen
Beamten dc« Staate« vo» jeder Lle» oder Ä er
pstichtussgen an de» Staal In Folge derselben, frei
gesprochen, erlest und entbunden sein.
Abschnitt '2. —Daß vo» «»d »ach der
Passlrung dieser Akte alle von diesem Staate In
erlasse!'»' i.setze verpflichtet sind, Tonnentax oder
Abgabe» zu zahlen, sollen Ihre Anrechnungen sür
Localsracht-Beförderung, wle sie durch Ihre respek
ilven Zoll - Listen am I sten Februar 186 l festge
stellt wäre» so weit herabsetzen, daß die Herabsetzung
dem vollen Betrag der Taxe oder Abgabe gleich
kommt. welcher nach vorerwähnten Gesetzen für
solche Tonnensracht angerechnet wurde. Die ge-!
,zenwe>l,!g.ii Winter-Taxen, zwischen dem lsten
December und dem Isten Mai, sollen eil« fest be
«rächtet werden zu W EtS sür lW Psd. vo» er
üer Klasse, 75 Cts. für ll><) Psd. von zweite,
j Masse, Lll CtS. für IM Psd. von dritter .'Nasse,
j und HO Cts. für !W Pfd. von vierter Klasse. —
Ole Sonimcr-Taxen, zwischen den, lsten Mal und
! Ist?» Dezember jedes Jahres, sollen sein 75 Eis
sür Uig Psd. von erster .»lasse, 60 Cts. für IW
Pfd. von zweiter Klasse, sr) Et«, für >()» Pfv,
von dritter Klasse, HO Cts. sür MO Pfd. von
Ztaate gegenüber verbindlich sein, den doppellen
Betrag der Tonnentax zu zahlen, welche» ste bis
her für solche Artikel zu entrichten halte ; und
eine jede dieser Compagnien soll unter derselben
Ztrase, innerhalb 80 Tagen nach Passtrung dieser
Ukie, in der Ossice des General - Andiiois, eine
von, Präsidenten oder andere» geeigneten Beamlen
beeidigte Zoll-Liste ihrer Anrechnungen für Trans
vort von Localfracht am Isten Februar lBi>l nie
derlegen, begleitet vo» einer Anzabe der unter
dieser Akte zu machenden Herabsetzungen; und
vie besagten so herabgesetzten Zölle sollen das
höchste Verhältniß bilden, welche fir den TranS
oort solcher Tonnenfrachi angerechnet werden, darf
Fracht von östlichen oder Seestädten bis Plttsburg
niemals höhere Zölle anrechnen und erheben dür
fen als die durchschnittlichen Zölle, welche aus der
selbe» Route von denselben Punkten nach irgend
welchen westlich von Pittsburg gelegenen Orten
angerechnet und erhoben werden. Auch soll die
besagte Pennsylvania Elsenbahn Compagnie aus
Irgend eine Art Fracht von Pittsburg nach PHI
ladelpbia, Baltimore, New Dork oker anderen
kel anqerechnet werden. Das Zollverbaliniß »vii
ilittsbuig oder Philadelphia nach Stationen an
! de, Linie der Peinisylvanl , lZlseirbahn soll nicniale
i vle durchschnittlichen Zölle übeisteigen, wel.be sü,
welche Frachischeln« von irgend einem Punkt west
i lich von Pittsburg per Fluß nach Pittsburg übe,
i vie ganze Bahn bis nach de», Seestädten haben,
l Va« Rrcht besitzen, Ihr Elgentbnm In Pittoburg zu
veiäußer» wenn sie vor Ankunft an jenem Punk,
l itliliche Nüchncht an den Transfer - Agenten de,
> Pennsylvania Ersenbahn Coinpagnle geben uue
ibre Frachtscheine ausliesein, um die Pennsylvania
i all>r era»tworU>chteit da
! haben, dasselbe- der TranSser - Agentur der Penn
, sy'vanla Eisenbah» Compagnie zu Pittsburg zu
5 üöergeben und es Innerhalb zeh» Tage» vo» der
Ankunft In Plttsburg unier den Bedingungen und
den Preise» des ursprüngliche» Durchsracht
! Scheines weiter zu schicken.
A bschnltt :t. —-Die Peiinsylvania Eisen
bahn Compagnie soll für alle Staatszwecke t-e
i steuerbar fein ; »nd die besagte Compagnie soll
! dieselben Taxen bezahle», welche durch ein allge
meines, sür alle andern vom Staate Inkorporirten
I Eisenbahnen gleichwirksames Gesetz jetzt auferlegt
sind oder künftighin auferlegt werden. Die halb
! jährigen Fristzahlungen der besagten Summe vo»
S 1'!,57N.00(> und die Bilanz der besagten Schull
In die Staaisschatzkammer einbezahlt weiden müs
sen, sind hiermit für die Abbezahlung und Tilgung
der Hauptsumme und Interessen der fundlrten
Abschnitt H.—Um die des
! Eisenbahn Compagnie hiermit ermächtigt und ge
! halte», die Sünime von 5850.(M) zu verausga
ben In Unterstützung der Chartles Valley Eisenbahn
Compagnie, der Pitlsburg und Steubenvillc El
! senbahn Eompagnie, der Fayeite Caunty Elsen
seni'ähn Compagine (zwischen Blalrsville und
j Butlei), der Eöcnsburg u»d Cresson Eisenbahn
! Compagnie, der Bedford Eiftiibahi, Comvagnie
! (zwischen Hopewell uud Bedford), der Tyrone
und Clearfield Eisenbahn Compagnie und de,
> P lrpsl'urg und Waterford Eisenhahn Comp.,
und Lock Oaven Eisenbahn Compagnie, der Mlf
! slin »nd Centre Eauntp Eisenbahn Comvagnie!
(zwischen Lewlstaun und RccdSvlllc), der Chan,-
punkt mit der Bedford Eisenbahn nahe Hopewell), i
oder deren Nachfolger »nd Asstgns, In Summen,
die im Verhältniß stehen mit der betreifenden
Länge zwischen den oben angegebenen Punkten,
indem sie die Bonds der besagten Compagnie»
respektive ankauft, zahlbar In 20 Jahren, mit
halbjährig zahlbaren Intcressen, gedeckt durch erne
zu dem Zweck gcschaffcnc erste Mortgage au, Ihr
persönlich,-« und liegendes Eigenthum und erlan-
genden Rechtssreihelten »nd dl, besaglen Com-
n siad «nd be-
Versügung der rkspekiloen Freibries/und
setze Nachricht gegeben Wieden s»ll ; die besagtrn
Bonds „nd die !U Ihrer Versicherung auSgestkllttn
Mortgage« sollen an Betrag die Summe nichi
übersteigen» welche erforderlich ist sür die Koste»
des U-berbauS der Brücken, der Schienen, Kreuz
bänder, der Schienen-Sessel und Schienen Nägel,
und zun. Lege» der respcktwen Geleise besagter
Bahne» K und da« Geld für dle s» versichert'»
besag!,» Bonds soll ausschließlich sür diese Zwecke
verwendet werden und die besagten Ankäufe von
BondS sollen von jeder der erwähnte» Compag
nien I» Frlstzahlungi» gemacht werden, sowie
Lektionen der besagte» Bahnen in der respektive»
Länge von fünf Meile» von jedem Ende wie hierin
vorher angedeutet, gehörig und wirklich graduirt
sind uud das Mauerwerk vollendet ist; und nach
dem besagtes Gradulren und Mauerwerk von el
ii.i» fähige» Eivil-Ingcttleur gut geheißen wird, -
welche» der Gouoeruör zu de», Zweck anstellen
soll, und der für seine Dienste von de» besagte»
Compagnien, die unirr dieser Akte Unterstützung
empfangen, zu bezahlen ist, —und wenn jede Sek
tion vo» fünf Melle» der besagte» Bahnen respek
tive vo» jedem solche» Ende auf diese Weise voll-
endet und eine solche Bescheinigung ausgestellt
iooiden Ist, dann soll das pro rata Theil der be--
sagten Bond« angekaust und von Zelt zu Zeit so
! fortgefahren werde», bis der den besagte» Com
pagnien zu zahlende Betrag erschöpft Ist, und die
nach Vollendung der besagten Sektionen wie vor
besagt respektive ausbezahlten Summen, solle»
ausschließlich verwendet und benutzt werden für
i dl« obenangesührlen Boecke an den Sektionen,
> derentwegen und sür welche der Ankauf gemacht
worden, und für keinen anderen Zweck oder andere
Theile der befagl'N Bahnen. Jedoch mit
dem Vorbehalt. Daß wenn irgend eine
der lesagten Compagnien versäumen sollte wenig
sten« eine Sektion fünf Mellen an jede», solchen
Ende ihrer Bahn innerhalb einem Jahre, oder
das Ganze Ihrer respektive» Bah» Innerhalb drei
! fahren von Passtrung dieser Akte a» zu gradui
! Ren und für Brücken, Ueberbau und das Legen des
Geleises Vorkehrung z» ireffen dann soll Irgend
welche so versäumende Compagnie nicht länger
ein Recht haben, weitere Ankäufe ihrer BondS
wie vorbesagt zu fordern oder zu verlangen und
vie Summe, zu welcher irgend solche versäumende
Compagnie in Bezahlung sür ihre Bonds berechtigt
gewesen wäre, soll pro rata den Ankaufe» zugerech
net werden, welche von solchen der besagten Com
pagnlen gemacht werden können, die de» Verfüg
ungen dieser Sektion entsprechen; Mit der»
Vorbehalt, daß nur amerikanisches Eise»
von besagten Bahnen sür Schienen, Schienen-
Hägel und Schienen-Sessel gebraucht werden soll.
Abschnitt s.—Wenn Irgend ei» Stock--
lralter irgend einer Eisenbahn, Canal oder Still
oasser-Schiffahrt Compagnie mit irgend Verfüg
ungen dieser Bill unzufrieden ist oder Einwürfe
dagegen erhebt, dann soll c« gesetzlich sein für Ir
gend solchen Stockhalter, innerhalb ti Monaten
nach Passtrung dieser Akte, eine Bittschrift an die
Common Plcas Court de« Cauntys zu richten, in
welcher die Hauptofsicc solcher Compagnie respek
tive gehalten wird, sür die Anstellung von drei un
parteiischen Personen, uni den möglichen Schade»
abzuschätzen und zu bestimmen, den solcher Stock
l Halter erlitten habe» mag. und die Entscheidung
! derselben, oder einer Mehrheit von Ihnen, soll,
! vinn er von der Court bestätigt wird, schließlich
»nd bindend sein. Und die so angestellten Per
sonen solle» auch de» Antheil oder die Antheile des
' besagte» Stockhalter« in der besaglen Comvagnlr
nach den« vollen Marktwerthe derselben abschätzen,
ohne Rücksicht auf Irgend welche In Folge dieser
! Akte entsiandene» Entwerthung, und die b.sagle
Compagnie kann nach Gutbesinde», entweder tc»i
' !>>'fag»en Stoikhalm d:n Betrag des so zuerkann
ten Schadens odrr Zen so ermittelten Werth de«
> Ztocks bezahle», und »ach vorbesagter Zahlung
de« Stockwertbe«, soll der lelagte Stockiwltn tri,
j so vo» Ibr» gehaltene» Slock an lisajil« Cornpr'g
! »ie überwachen, um von den Llrrkiorln Nr be
sagten Compagnie veranßnt oder zum Br>!cn tcr
übrige» Stockhalter behalte» zu »»>.?>». Ui.d cllc
den Verfügungen dieser Akte Widers, artend,
«setze sollen »Ideicusei; sei» uud sind cS h-!t.i.ii.
Dic südlichen Zustande
i Waschl » gto n, März s.—Die Nach
ilchlen aus dem Süden lauten heute sehr kriege
risch. Es wird aber wohl wieder einmal heißen,
! .'iel Geschrei und wenig Wolle.
Vlrgittien hingegen steht seit. Es sind dic Ver
sicherung.» hier eingegangen, daß die Old Do
minion nicht austrete» wird, trotz der jesuitische»
! Ränke und Hetzereien der Herren Friedensapostel
iyler und Co. und der offenen Feuerfresser.
i Der englische Gesandte soll der Regierung an
gezeigt haben, daß die englische Regierung keine
Blokade südlicher Häsen anerkennen werde, wen»
sie nicht durch eine hinreichende Seemacht aufrecht
! erhallen werde. Auch Mercier. der französische
Gesandte, soll eine ähnliche Erklärung dasüx ab
! zugeben beabsichtigen.
Von Montgomery In Alabama wird berichtet,
daß der Congreß noch immcr keinen Beschluß ge
faßt hat, welche Flagge der Sunderbund führen
! soll. Es Ist dort In Vorschlag gebracht worden,
duich Auferlegung einer Eingangssteuer von Z liXl
für jeden Reger, dle Mrenzstaaten zun, Anschluß
an de» Sonderbund za nöthigen.
Der Comniondant des Brown in Texas
5 Hai sich geweigert, dem Befehle des VerrätherS
j Twlgg« zu gehorchen, und rüstet sich zur Abwehr
gegen einen Angriff der Rebellen. Das Fort
j Cooper ist den Rebellen übergeben worden.
Das Zollschiff ~Dodge" In Galveston Ist von
seinem Commandanten den Rebellen ausgeliefert
worden ; der Coinmandant selbst hat beim Süd
bunde Dienste genommni.
Verlättmdnngcn und Lügen-
Ohne Zweifel, wie die« bei den korrupten Lle
vers unserer Gegenparthe! immer der Gebrauch
Ist, werden dieselbe vor der Wahl noch allerlei Lü
gen gegen unsere Candidaten so wle gegen unsere
-tadtregierung ausbreiten. Dies geschieht ge
wöhnlich wenn es nicht mehr in der Zeitung wie
derlegt werden kann. Daß aber mrt Recht und
mit der Wahrheit nicht« gegen unsere Candidaten
gesagt werden kann, so wie über unsere Siadtre
ien Bürgermeister, Sparsamkeit, u. s. w , anbe
irlffl, Ist eine Thatsache die einem jeden Bürger
! dieser Stadt bekannt Ist. —Republikaner uud wah
! re Union Freunde ! sollte so etwas gegen irgend
einen oder mehrere Candidaten geschehe», so rufen
? wir Euch zu, vereinigt Euch deslo 112 e ü e r, uud
zeigt diesen Verlaumder, daß Ihr eS Euch schon
lange zum Vorsatz gemacht habt, durchaus nicht
duich solche Heucheleien »md Schlechtigkeiten an
der Nase fühle» zu laßen. Ja sagen ste Ir
gend etwas zu Euch, bezüglich auf uniere Candi
-7 Millionen Thaler gestohlen haben, und so könnt
ihr Ihnen uuch etwas von den Aous, Münze, Ar
senale», und von den, südliche» Hockveircth ter
ren eine gu>e demokratische Regierung gewesen
sei ? Dies wird Ihnen gewiß etwas Trubel ver
ursachen. —Republikaner! wir rufen Euch noch-
Revublilanischeu Uiilon-Candidaten, und keine
andere als die R,publikanl,che Candldaten, u>d
zeigt diese» Bösewichte» und Heuchler dadurch,
daß Ihr >si,r, Pflicht gegen Euch selbst u»d Eue
Nachkommen kennt, und auch ausübku »>>! ',
einerlei wie strenge sie sich bemühe» Euch l,i. , >
leiten und davon «bzuhalt«»,