Miritk-Rotschlist - de« Priisidcntcn Lincoln. " Mitbürger der Vereinigten Staaten ! In Gemäßheit eines Gebrauchs, der so s alt wie diese ist, erschei» , ne ich vor Ihnen, um Sie in der Kurze . anzureden und in Ihrer Gegenwart den > Eid zu leisten, der dem Presidenten durch > die Constitution der Vereinigten Staa- ten vorgeschrieben ist, ehe er die Ausü- bung seines?lmtes übernimmt. Ich halte es jetzt nicht für mich noth wendig, diejenigen Administrations-An- ' gelegenyeiten zu besprechen, wegen welch- - en keine besondere Aufregung oder Be- sorgniß eristirt. k Unter dem Volk der südlichen Staaten , scheint Besorgniß zu herrschen, daß bei dem Antritt einer republikanischen Admi nistration ihr Eigenthum und ihr Frie- , den, so wie ihre persönliche Sicherheit ge- ! fahrdet werden würde. Der vollständige Beweis des Gegen theils lag dagegen während der ganzen . Zeit thatsächlich vor und zu ihrer Ein- ! slchtnahme bereit. Er liegt in allen ver- offentlichten Reden Desjenigen, der jetzt zu Ihnen spricht. Ich führe »m eine dieser Reden an, in der ich erklärte: „Ich habe keine Absicht, weder direkt, noch in direkt, mich mit der Institution der Scla verei in denjenigen Staate», wo sie eri- ! stirt, zu besaßen. Ich glaube, ich habe keine gesetzliche» Mittel, dies zu tlnin, ' auch habe ich keine Neigung dazu." Diejenige», welche mich »ominirteil und , erwählte», thaten dies mit der vollständi ge" Kenntniß, daß ich diese und viele ähn liche Erklärungen abgegeben u»d diesel den nie wiederrufen habe. Noch mehr als das, sie fugten der Platform, damit . ich sie annehme, den klare» und Nachdruck lichen Beschluß, den ich jetzt lese, als Ge- ' setz sür sich und für mich bei : . s chl oße u —daß die unverletz- , lich der Staatsrechte und , -besonders der Rechte eines jeden Staates, j .ei.i>l'eimische» Institutioiif» aus'. - schließlich in Gemäßheit seines eigene» Urtheils zu ordnen und zu controlliren, wesentlich ist, um die Macht im Gleichge i »vicht ,u erhalte», von welcher die Dauer und Vervollständigung unserer politischen > Schöpfung abhängt, und wir verdamnien den gesetzwidrigen Einfall mittelst eine, « bewaffneten Macht auf de» Bode» irgend eines Staates oder Territoriums, gleich- 5 viel unter irgend welche», Vorivande, als , eines der schwersten Verbrechen." ' Zch wiederhole jetzr diese Ausdrücke de. <Ä.',lnnungen und hierbei lenke ich mir die , öffentliche Aufmerksamkeit auf de» über zeugendsten Beweis, den man für diese Siche anführen kann, nämlich den, daß ' das Eigenthum, der Frieden und die Si- ' ch.rheic keines LandeötheilS irgend wie von der antretenden Administration gefährdet ! werden wird. Ich füge noch Hinz», daß jeder Schutz, der sich mit der Constitution u»d den Ge- i setzen verträgt, bereitwilligst allen Staa ten, sobald er gesetzlich verlangt wird, ge > wahrt werden wird, sei es für irgend eine Ursache und irgend einen Landestheil. -5, - die Auslieferung von , Flüchtigen aus Dienst oder Arbeit Herr fchen viele Streitfragen. Die Clause! ! welche ich jetzt lese, ist eben so verstand lich in der Constitution niedergeschrieben > als irgend eine andere Vorschrift dersel ben. „Keine Person, welche unter de» Gese ! tzeS eines Staates daselbst zu Dienst oder Arbeit angehalten wird und nach einem > andern entflieht, soll i» Folge irgend ei- ! ueö in demselben herrschenden Gesetzes oder Erlaßes von solchem Dienst oder Ar beit entlaßen werden, sondern auf Ver langen derjenigen, denen dieser-Dienst ' werden'' eine Frage vorhanden, daß die,e Vorschrift von denen, die sie geschah fen haben, für die Wiedererlangung von sogenannten flüchtigen Sclaven beabslch tiget wurde, und die Absicht des Gesetzae bers ist das Gesetz. Alle Mitgliedei des schwören, die ganze Constitu Non aufrecht zu erhalten, daher diese Vor schritt >o gut, wie alle andere. I» Bi-zug darauf, daß Sclaven, deren Falle in dieser Clausel einbegriffen sind, „auvgellesert werde» sollen," sind also ihre Eide einerlei Meinung. Wenn sie nun in Güte einen Versuch machten, könn nicht mit gleicher Einhelligkeit ein Gesetz erschassen, um diesen einmüthigen guten Glauben festzuhalten. Es herrschen Meinungsverschiedenhei ten darüber, ob diese Clausel von Natio nal' oder Sraats-Authorirären durchge setzt werden soll, aber sicherlich ist dieser Unterschied von keiner Wichtigkeit. Wenn der Sclave ausgeliefert werden soll, so kann es sür ihn, wie für andere, von ge ringer Consequenz sein, durch welche Au lhontat dies geschieht. Würde wohl ir gend Jemand in irgend eine», Falle da mit zufrieden sein, daß sein Eid, >icht ge halten werde, oder daß es nur eine unwe sentliche Streitfrage ist, wie dieser Eid zu halten sei ? Oder—sollten nicht in al len Gesetzen, die sich auf diesen Gegen stand beziehen, alle Schutzmittel der Frei heit, die in der civilisirten Welt und hu manen Jurisprudenz bekannt sind, ein verleibt werden, so daß unter keinerlei Umständen ein freier Mann als Sclave ausgeliefert werde. Wäre es nicht zu gleicher Zeit gut, durch ein Gesetz sene Clausel der Constitution durchzuführen, welche garantirt, daß „die -ourger eines jeden einzelnen Staates zu allen Privilegien und Gerechtsamen der Bürger alle anderen Staaten berechtigt sein sollen ?" Ich lege heute meinen Eid ohne gehei men Vorbehalt ab und die Absicht, die Constitution oder Gesetze spitzfindig aus zulegen. Und während ich es jetzr vor ziehe, keine besondere Gesetze des Con greßes als geeignet namhaft zu machen, so bin ich doch der Meinung, daß es für Alle das Sicherste ist, sowohl in offiziel len, wie in Privatverhältnissen lieber mit den Gesetzen in Einklang zu leben, die vnwiderrufen dastehen. a>« irgend eines dersklben zu verletzen und darauf zu bau en, daß man straflos sei, weil man sie für unconstitutionell hält. Es sind beinahe 7Ä Jahre, seit der er sten Inauguration eines Presidenten un ter unserer nationalen Constitution ver flossen. Während dieser Periode haben 15 verschiedene und ausgezeichnete Bür ger der Reihenfolge nach die Regierung geleitet. Sie haben dieselbe durch manche Gefahren und meistens mit großem Er folge geführt. Ich übernehme jetzt dieselbe Aufga be während des kurzen Zeitraumes von vier Jahren unter große» und besondern Schwierigkeiten. Eine Trennung der Federal Union, mit der man früher nur gedroht, wird jetzt gewaltsam beabsichtigt. Ich bin der Meinung, daß in Anbe tracht der Weltgesetze und der Constitu tion, die Union dieser Staaten eine ewige ist. Die Fundamental-Gesetze aller na tionalen Regierungen sind auf deren Fort dauer berechnet, wenn dies auch nicht aus drücklich bestimmt ist. Mit Zuversicht kann behauptet werden, daß wenn die wirkliche Regierung nie eine Bestimmung in ihrem organischen Gesetze für ihre eigene Vernichtung hatte, ich fortfahren muß, alle ausdrücklichen Be stimmungen unserer Staats Constitution in Ausführung zu bringcn?da eS umiwg lich ist, sie zu vernichten, eS sei denn durch irgend eine Handlung, die in der Co»Fi tutioii selbst ihre Begründung nicht f>» det. Und wiederum, wenn die Vereinigte» Staaten keine wirkliche Regierung sind, sondern nur eine Association von Staaten, zusammengehalten wie in Gemäßheit ei nes ContracteS. kann sie friedlich aufge löst werden durch weniger als alle die Glieder der A ssociation, welche sie bilde ten ? Ein einziges Glied mag sie verletz- > en, sie breche», so zu sagen, erfordert es! »ichr alle, sie gesetzlich aufzuheben? Abgesehen von diesen allgemeine» Prin- j zipien finden wir die Behauptung, daß von gesetzlicher Seite betrachtet die lln-! Ion perpetuell sei, bestätigt durch die Ge-, schichte der U»io». Die Union ist viel äl ! ter als die Constitution. Sie wnrde zu»' Theile schon durch die Artikel der Associa civil 177 t gebildet. Sie würde fortge bildet und festbestimmt durch die U»ab hängigkeitSerklarung im Jahre 177«». Sie wurde weiter entwickelt und das Wort aller damaligen 13 Staaten aus drücklich verpfändet, und das feierliche Versprechen gegeben, daß sie für ewig be stehen solle, durch die 'Artikel der Confed eration im Jahre 17i>7. Eine der ausdrücklich genannten Zirecke j für die Anordnung und Aufstellung der! Constitution war, eine vollkommenere Un ion zu bilden ; aber wenn die Zerstörung i der Union durch ei nen Staat oder einen Theil der Staaten gesetzlich möglich ist, so besteht die Union weniger als zuvor.- ! Wenn die Constitution das Lebenselement der ewige» Fortdauer aber nicht verloren hat, so folgt aus diesen Ansichten, daß j tein Staat nur seinem eigenen Gutdün ken folgend gesetzlich aus der Union auS- creren darf; daß Beschlüsse und Ordinan zen, dies bezweckend, gesetzlich null und nichtig sind, und daß Handlungen der Ge-' waltchätigkeit innerhalb emeS Staates oder mehrerer Staate» aufrührerisch oder revolutionär sind, je nach den Umständen. Deshalb bin ich der Meinung, daß in Betracht der Constitution und der Ge setze, die Union ununterbrochen besteht und ich werde mit Aufbietung aller mei ner Fähigkeit dafür Sorge tragen, so wie es auch die Constitution mir auferlegt, daß die Gesetze der Union in allen Slaa- ten getreulich vollzogen werden. Indem ist dieß thue, glaube ich von! meiner Seite nur eine einfache Pflicht zu erfüllen, und ich werde sie erfülle», so weit eS möglich, es sei denn, das mein! rechtmäßiger Gebieter, das amerikanische Volk, die nöthigen Mittel verweigere, oder in anderer seinen Willen kundgeben der Weise, das Gegentheil gebiete. Ich glaube, dies wird nicht als eine Drohung betrachtet werden, sondern nur als der erklärte Zweck der Union, daß ich diese der Constitution gemäß vertheidigen und erhalten will. Um dies zu thun, be oars eS keines Blutvergießens und keiner Gewalt, und es soll zu keinem von beiden komme», wen» ich nicht durch gebieterische Ttaatsrücksichten dazu gezwungen werde. Die mir übertragene Gewalt wird ge braucht werden, das Vermögen und die Festungen der Regierung zu halten, zu occupiren. zn besetzen, und die Zolle zu er hebe» ; aber über das hinaus, was nöthig ist, diesen Zweck zu erreichen, soll keine Invasion stattfinden und keine Gewalt gebraucht werden gegen das Volk, wo eS auch sein möge. Wo in irgend einem Theile des Landes die Feindseligkeit gegen die Regierung so! groß sein soUre und so allgemein, daß da durch kompetente ansässige Bürgen ab-! gehalten sein sollten, Bundesämter zn übernehmen, da soll kein Versuch gemacht werden, anstößige Fremdlinge dem Volkc aufzudrängen. —Während daS strenge Recht in der Regierung liegen mag, die Ausübung solcher Aemter zu erzwingen, so würde doch der Versuch dies zu thun, so aufreizend, und zudem beinahe so un ausführbar sein, daß ich es für besser er j achte, eine Zeit lang den Vollzug solcher Aemter zu suspendiren. Die Briefsäcke, wenn nicht zurückge wiesen, werden in allen Theilen der Union wie bisher abgeliefert werden. Es soll dem Volk allenthalben das Gefühl der vollkommenen Sicherheit gewährt werden, welches der ruhige Gedanke und Ueberle gung gebe» kann. Der hier bezeichnete Weg soll so lange eingehalten werden, bis im Laufe der Ereignisse und Erfahrun gen eine Aenderung sollre für zweckmäßig gefunden werden, und in allen gällen wird > Diskretion je nach Umständen beobachtet und stets die .Hoffnung einer friedlichen Lösung unserer nationalen Schwierigkei ten und die Wiederherstellung brüderlicher Zuneigung im Auge behalten werden. i> Ich will weder läugnen noch versuchen, - daß es Leute in der einen »-der andern Sec t tion giebt, die suchen, die Union unbedingt e zu zerstören und gern jeden Vorwand be nutzen. um eS zu vollbringen, aber wenn eS Worte giebt, so habe ich keine Worte! für dieselben. Sollte ich aber nicht zu! denen sprechen, welche die Union wirklich! lieben, ehe ich in eine so ernste Frage als! die Zerstörung unseres nationalen Ge- z bäudes mit alt seinen Vortheilen, Hoff-! Nungen und Erinneruugen? Wäre eS nicht klug, zuerst zu fragen, warum das geschehen soll :—Wollt Ihr einen so ver zweifelte» Schritt wagen, so lange eine Möglichkeit da ist, daß die Uebel denen mir entfliehen wollen, auch nicht einmal theilweise vorhanden sind Wollt Ihr, da die Uebel denen Ihr zu > eilt größer sind als die denen Jhrz» ent fliehen gedenkt, einen so großen Mißgriff begehen? Alle sagen sie seien zufrieden mit der Union, wenn alle verfassungSnxr ßige'n Rechte gewahrt werden. Ist denn ein klar in der Constitution niedergeschrie benes Recht bestritten worden ? Ich glau be nicht. Wenn durch die klarste Gewalt der Zahl eine Mehrheit die Minorität ei nes klar niedergeschriebenen Rechtes be raubt, so könnte dies vom moralischen Ge sichtspunkte aus vielleicht eine Revolution rechtfertigen, und es würde es gewiß, wenn das Recht eine Lebensfrage beträfe. — Aber dies ist »icht Per Fall. Alle Rechte der Minorität »nd der Individuen sind denselben so fest durch positive und nega tive Garantien und Verbote der Verfas sung gesichert, daß darüber nie Streit ent stehen kann. Aber kein Grundgesetz kann sich über alle Fragen speciell verbreiten, die bei der praktischen Regierung vorkom men können. Kein Präsident kann voraussagen, noch irgend ein Document von einiger AuS dehttuiig besonderer Bestimmungen für alle möglichen Fragen enthalten. Zum Beispiel : warum sollte nicht ir gend ei» Theil einer neuen Conföderation heute über ei» oder zwei Jahre »icht ei genmächtig wieder»», ausscheide», gerade wie eS Theile der jetzige» Union auSzu scheiden verlangen? Alle diejenigen die Trennnngsgelüste liefen, werde» setzt ge radezu dazu herangebildet solchesz» thun. Ist der Einklang der Interesse» miter den Staaten, die eine »e»e U»io» bilde», so vollkommen, um blos Einstimmigkeit zu erzeugen und »eue» Spaltungen vor zubeugen ? Mir einem Wort, der Haupt gedanke der Secession ist das Wesen der .'liiarchie. Eine Mehrlieit, die d»rch verfassungs mäßig.' Beschränkungen im Zaum gehal ten wird, und mit dein bestimmten Wech sel der öffentlichen Meinung und Gefühle gleichen Schritt hält, ist die einzige wahre Souveränität eines wahrhaft freien Vol kes. Wer eine solche verwirft, eilt nothwen vigerweise der Anarchie und dem Despo tismus entgegen. Einstimmigkeit ist eine Unmöglichkeit.—Die Herrschaft einer Minderzahl für die Dauer einzurichten ist durchaus unstatthaft, so daß nach Ver werfung deSMehrheitsprinzipes nur noch Despotismus und Anarchie in einer oder verändern Form übrig bleibt. Ich will »icht übergehen, daß einige die Behauptung aufstellen, daß Verhaf tungSsragen durch daS OberbundeSgericht zu entscheiden sind. Auch läugne ich nicht, daß solche Entscheidungen in allen Fallen für die betreffenden Parteien eines Pro cesses, waS den Gegenstand desselben be . trifft, bindend sind, und zugleich in allen ähnlichen Fällen in den übrigen Regie rungSzweigen in hoher Achtnng zu halten ! sind. Und obschon mit Bestimmtheit anzu nehmen ist, daß solche Entscheidungen in gewissen Fällen irrthümlich erlaben »Vör den, so können die üblen Folgen, welche für einen speciellen Fall daraus hervor ! gehen mögen, dennoch, und darum schon leichter ertragen werden, weil die Mög lichkeit einer Verwerfung in Aussicht ge ! halten ist und hierdurch die Feststellung ! einer Precedenz für andere Fälle für im mer abgewendet wäre, und dies eher als die Uebel einer entgegengesetzten Praxis. Zugleich wird jeder einsichtsvolle Bürger zugeben, daß wenn die Politik die Regie rung in Lebensfragen welche daS ganze Volk betreffen, unwiderruflich durch die Urtheile des OberbundesHerichtes in ge wöhnlichen persönlichen Streitfällen, be stimmt ist, dann hat das Volk aufgehört selbst zu regieren, indem es (in dem Be treff) in Wirklichkeit ihre Regierung in die Hände dieses erhabenen Gerichtshofes niedergelegt hat. Auch ist in dieser An sicht kein 'Angriff auf den Gerichtshof oder die Richter zu finden, deren Pflicht es ist, vie Fälle, welche im geeigneten Verlans vorgebracht werden, furchtlos zu entschei den, und es wird ihnen nicht zum Fehler gerechnet werden, wenn audere ihre Ent scheidunge» zu politischen Zwecken be nutzen. Der ei»e Theil unseres Landes glaubt, ! daß Sklaverei recht ist und weiter verbrei ! tet werden solle ; der andere, daß sie un i recht und nicht ausgedehnt werden dürfe. Dies ist der einzige Streit von Bedeutung. Die Bcstiimnun.z der Constitution über die flüchtigen Sklaven, die Gesetze über ! Unterdrückung des auswärtigen Sklaven-- Handels werden vielleicht eben so gut aus ! geführt, als dies in irgend einem Lande kann, wo das moralische Ge- fühl deS Volkes das Gesetz nicht vollstän dig unterstützt. Die große Masse des > Volkes fügt sich den gesetzliche» Oblie genheiten in beiden Fälle» »nd wenige ! übertreten dieselben. Dem läßt sich »ach meiner Meinung nicht vollständig abhel sen und eine Trennung der Sektionen würde das Uebel noch schlimmer machen. Der anSwärtige Sklavenhandel, der gegenwärtig nicht vollständig uuterdruckt ist, würde schließlich in einer Sektion ohne Beschränkung wieder aufleben, wäbrend i flüchtige Sklaven ; wenn sie jetzt nu. zum z Theil ausgeliefert werden, dann gar nicht ! ausgeliefert werden würden. Wenn wir die physischen Verhältnisse betrachten, so sehen wir, daß wir uns nicht trennen können. Wir können nicht die Theile auseinander reißen, noch eine un- übcrsteigbare Mauer zwischen ihnen auf führen. Ei» Manu kann sich von seiner Frau scheiden lassen und sich aus ihrer !Nähe und ihrem Bereich Aber die verschiedenen Sektionen des Lan > des können dies nicht thun. Sie müssen sich Angesicht zu Angesicht gegenüber ste hen und Umgang mit einander pflegen, entweder freundlichen oder feindlichen. Ist es denn »un möglich diesen Verkehr - vortheilhafter und zufriedenstellender zu machen, wenn wir unS aetrennt haben ?! Können Fremde leichter Verträge machen, als Freunde Gesetze ? Werden Verträge zwischen Fremden treuer erfüllt werden, als Gesetze zwischen Freunden ? Nehmen wir an, daß Ihr Euch bekriegt. Dies kann nicht ewig dauern, und dann nach viele» Verluste» a»f beiden und kei »em Gewinne auf einer Seite nach Ein stellung der Feindseligkeiten, wird sich die nämliche alte Krage wieder aufdrängen, wie der Verkehr gepflogen werden soll. — Dieses Land mit seinen Institutionen ge hört dem Volke die eS bewohnen. Wenn dieselben der bestehenden Regierung über drüssig werde», können sie ihr verfas sungsmäßiges Recht ausüben, die Regie rung zu verändern, oder das revolutionä re Recht, sie zu zerstören und umzustür zen. Mir ist die Thatsache wohlbekannt, daß manche würdige und patriotische Bür ger eine Abänderung der Verfassung wün schen. Obgleich ich keine Vorschläge für Ab änderung machen will, erkenne ist doch vollkommen die Beßugniß des Volkes an, die Entscheidung über diesen Gegenstand aus einem der in der Verfassung selbst vorgeschriebenen Wege auszuüben, und ich würde unter bewandten Umständen, wenn dem Volke passende Gelegenheit ge geben ist, sich darüber z» entscheiden, eher dafür ais dagegen sein. Nach meine» unmaßgeblichen Meinungen würde dies am besten auf dem Wege einer (Zonven tion geschehen können, weil er dem Volke gestattet, selbst Abä»d«rungen zu bean tragen, anstatt daß ihnen sonst nur die Aliiiahme oder Verwerfung der Vorschla ge übrig bleibt, die vo» a»der» gemacht wurden, welche nicht für diese» Zweck ge wählt waren u»d die vielleicht »icht so ge faßt sind, daß man wünsche» sollte, sie anzunehmen oder abzulehnen. Ich höre, daß ein Antrag auf Abän deruug der Constitution im Congreß an genomnien worden ist, der vorschreibt, daß die Central Regierung sich niemals in die häusliche» Eiiirichtiingen der Staate», die Hallniig von Personen zum Dienst mit inbegriffen, einmischen soll. Um Mißverständnis zn vermeide», gehe ich in diesem Falle von meiner Regel, nicht über spezielle Abänderungen sprechen zu wollen, ab und bemerke, daß ich gegen dic Aufnahme einer solchen Bestimmimg als constitutionelles Gesetz und daß sie un widerruflich gemacht, nichts einzuwenden habe. Der erste Beamte leiret alle sein? Macht vom Volke ab und ihm ist keine übertra j gen, Linien für die Trennung der Staa- ren zu ziehen. Das Volk selbst kann dies thun, wenn eS will; die Executive hat nichts damit zu thun. Seine Pflicht ist ! eS, die gegenwärtige Negierung, wie sie . in seine Hände kam, zu verwalten und sie ' unverkümmert seinem Nachfolger zu über liefern. Warn», sollte» wir nicht poliiischec- Vertraue» in die Gerechtigkeitsliebe dec- Volkes setzen ? Gibt eS eine beßere oder ! gleiche Hoffnung in der Well ? In uiise rergegenwärtiqen Differenz ist Wahrheit und Gerechtigkeit auf der Seile des Nor j denö und aus der Seile deS SüdenS. Warum sollte »ichr Wahrheit n»d Ge rechtigkeit vor dem große» Tribunal deo amerikanischen VolkeS Gehör finden ? Durch die Form der Regierung, unter > der wir leben, hat das Volk den öffentli chen Diener» nur wenig Macht gegeben, zu schaden, und hat anch mit gleicher Weisheit dafür gesorgt, daß diese .zeringe Gewalt in knrzen Zwischenräume» wieder j i» seine Hände zurückfallen muß. So ! lange das Volk tugendhaft und wachsam bleibt, kann keine Administration und sei sie die allerthörigste und schlechteste, dem Gouvernement in dem kurzen Zeitraum . von vier Jahren einen sehr erheblichen ! Schaden zufügen. Landsleute, einer wie der andere, denkt ruhig und bedächtig über diesen Gegen ! stand nach ! Nichts Wichtiges kann verlo i ren gehen, wenn Ihr Ench Zeit nehmte Wenn es einen Zweck giebt, daß einer von j(such in der Hitze und Eile einen Schritt ! thut, den Ihr bei gehöriger Ueberlegung ! nicht gethan haben würdet, so wird dieser j Zweck vereitelt, wenn Ihr Euch Zeit neh met. Aber ein Hute r Zweck kann da durch nicht vereitelt werden. Wer von Euch jetzt unzufrieden ist, hat doch immer noch die alte unveränderte Constitution, »nd was den kitzliche» Punkt betrifft, von Ench selbst gemachte Gesetze, die neue Ad ministration hingegen hat, selbst wenn sie es wollte, keine Macht, eins von beiden zu ändern. Und selbst wenn man zugeben wollte, daß Ihr, die Ihr uiizufriede» seid, I wirklich recht hättet, so gibt es doch nicht ! einen einzigen Grund dafür, die Sache zu übereilen. Intelligenz, Patriotismus, Christenthum und ein festes Vertrauen !anf Ihn, der noch nie dieses gesegnete Land verlaßen, sind noch mächria genug, >um alle unsere gegenwärtigen Differen zen in der besten Weise zu schlichten. In Eure Hände, Ihr meine unzusrie den Landsleure, und nicht in meine ist dic jetzige Entscheidung gelegt, ob Bürger krieg entstehen soll. Die Regierung wird Euch nicht angreifen. Ihr konnt keine» Konflikt haben, wenn Ihr nicht selbst die Angreifer seid. Ihr habt keinen Eid im Himmel eingetragen, daß Ihr die Regie rung zerstören müßt, aber ich habe den feierlichen Eid geleistet, sie zu ~erhalten, zu schützen und zu vertheidigen." j Ich schließe nur umzern—Wir sind »ichr Feinde, sondern Freunde. Wir müßen ! nicht Feinde sein. Leidenschaft kann die Bande der Zuneigung lockern, aber sie soll nicht zerreißen. Die mystischen Sai j ten der Erinnerung, die von jede m Schlachtfeld und Patrioten Grabe sich i über jedes lebende Herz, jeden Herdstein dieses großen Landes schlingen, werden ! noch erklingen von dem Preise der Union, wenn sie wieder berührt werden, und daß dies sicher geschehen wird, dafür bürgt der ! beßere Geist in unserer Natur. Abraham Lincoln, j Waschingtyn Mörz 4. 1861. (sine Akte Zu, Ablösung der Tonnentare. Sintemal durch eine Verfügung der Ju koixoralions - Akte der Pennsylvania Eisenbahn Compagnie, genehmig! am l 3 April und i durch einen, am 27. Mär; 1843 genehmigien Zu satz zu derselben, aus alle Tonncnsracht, die zu Hamoburg. Pittsburg und Zwischenpunklen, ge laden oder empfangen und auf der Eisenbahn der besagten Compagnie mehr als Meile» weil ge fahlr» oder befördert wird, eine laxe oder Abga iigi war als Entschädigung sür irgend welche mög liche Verminderung in de» Einnahmen der Haupt- Ilirle der Staatswerke, (tle.danrals »och Staats Eigenthum waren,, welche in Holge der Erbauung und Besahrnng der besagten Eisenbahn dein Staat erwachsen könnten. Und sintemal duich de» dritte» Ab- schnitt der Akte für den Verkauf der Hauptlmte der öffentlichen Werke, genehmigt am lti> Mai 1857, verfügt wurde, daß wenn die Pcnniylvania Compagnie besagte Werke ankaufen ! sollte, die besagte Co.. pagnie neben dem durch er j wähnte Akte bestimmten Preis von S7,üt>l>Ml> die Summe von K1,5M,(1W in 5 Prozent Bonds ! der Compagnie, bezahlen sollte, und daß dann da raufhin die besagte Compagnie und die Harris« bürg, PortSmoulh, Mount Joy und Lancaster Eisenbahn Compagnie, von dem Ltaate für lin z mer von Bezahlung aller Taxen auf Zonner.fracht, dl, über besagte Eisenbahnen gehe, frei fei» sollte, und die besagte Pennsylvania Eisenbahn Com pagnie von der Bezahlung aller anderen Taxen oder Abgaben für ibr Stock-Capital, Bonds, Di vidende und Eigenthum befreit sein sollte. Und sintemal späterhin von der Su preme Court von PennsPloanicn entschieden wur de, daß zwar die Gesetzgebung des Staates voll« Autorität hatte zum Widerruf der Verfügungen der besagten Akte, durch welche die besagte Ton nenlax auferlegt worden war, allein da ein Theil des besagten letzterwähnten Abschnittes In der Ak te sür den Verkauf der Hauptlinie, alles Eigen ihm» der besagten Compagnie ganz aus den Hän den der BestcurnmgS - Gewalt nimmt, so sei die Akte in sofern unconstilutlonell und nichtig. Und stnte m a l es die deuiliche Absicht de, Gesetzgebung war durch besagte Akte sür den Ver kauf der Hauptlinie der Slaaiswerke, im Falle die Pennsylvania Eisenbahn der Käufer derselben wer den sollte, die besagte Compagnie von fernerer Verbindlichkeit für die Bezahlung der besagten >! lonnentax, und für die weitere darin benamtc Vergütung von allen anderen Taxen freizugeben', und da die besagte Tonncntax nunmehr indirekt auf Mehl, Frucht, Vieh, Eise», Mineralien und andere einheimische Produkte fällt, welche auf ei »er Linie der Eisenbahnen gefahren werden, wäh rend ähnliche Produkte auf anderen Bahnen frc> gehen, und da die Ursache sür Auflegung derselben mit dem Verkauf der Staatswerke, die sie beschü tzen sollte, aufhörte, so wird dem Staat das Recht j abgesprochen, diese Tar noch länger z» fordern, und die Forderung derselben Hätz» Rechtsstreiten zwischen dem Staat und der Eisenbahn Compag I »ie geführt uud wird wahrscheinlich die betreffen den Parteien i» Rcchicsireitigkelten mit Bürgern anderer Staaten verwiikeln zum Nachtbeil unsere? eigenen Handels und Wandeis, welche die Regie rung pflichtgemäß durch alle gesetzliche Milte! de- schützen sollte. II » d stnte m a l die besagte Compagnie ei mn Compromiß und eine endliche Schlichtung der . 'Streitsrage vorgeschlagen durch Bezahlung an dir Ztaats - Schatzkammer, (zur Ablösung der besag ! ten Tonnentaxe uuv zur Erledigung derselben, von , solcher halbjährigen Summe neben und über ihren Frlstzahlungcn von Haupisumme und Interesse» der Schuld an den Staat, als erfoiderlich sei» ! mögen, um besagte Zal'lungen jährlich aus SiW, i Wi) zu bringen bis zum Jahre lvM, zu welcher ! Zeit die ganze Bilanz der Hauptsumme »nv In teresse» in voll bezablt werden solle», und »ebm besagten halbjährliche» Zahlungen durch fernere ! Bezahlung vo» allr» andere» Taxe» auf Ihr Er gn, unter de» allgemeine» Tax-Msetzn, des Staa tes, und ferner dadurch, daß die Compagnie ein- willigt, die nachher hierin verfügte Verringerung der Traüsportkosien für Lokaifracht zu wache», u»d auch in der Crbauung gewisser Sriten-Bab iren mitzuhelfen, deren Vollendung wichtig ist als ei» Mittel zur Erleichterung der Ansiedelung und Verbesserung werthvoller Distrikte des Staats» die > i jetzt noch wenig bebaut sind. l Und stntemales nach Ansicht dieser Ge- setzgebuug ralbsam ist, die besagten Vorschläge an > zunehme» und alle Acker , Mineral- und Gewerbs > Erzeugnisse und anderes Eigenthum, welches über eine Eisenbahn, einen Canal oder eine j Stillwasser - Schiffahrt dieses Staates geht, von der Zahlung von Tonnentax oder Abgabe an den Staat freizugeben : deshalb Z Abschnitts - —Sei eS verfügt durch den Senat und das Haus d.r Repräsentanten des Staates Pennsplvanien In Gencral-Assembly ver .! sammelt und es wird hiermit verordnet durch die ' l Autorität derselben - Daß wenn eine Mehrheit > der Direktoren der Pennsylvania Eisenbahn Com- pagnie, welche zur» Zweck dieser Alt? hierdurch alle ! dazu erforderliche Autorität erhält, bei einer in j dieser Absicht berufenen Versammlung, die Versü- gungen dieser Akte anzunchmcn öeschlreßt und un > sylvanien ermächiigt, u>n auf Rechnung der Schuld an dem Staat in Folge des Ankaufes der Haupt > llnle der Staatswerke, am Zlsten Tag der Mo > j »ate Januar und Juli jeces Jahres bis zum Z l > Juli einschließlich, neben den Interessen auf , ihre vom Staat gehaltenen Bonds und neben ih- rer jährlichen Verpslichtung gegen den Staat auf ler solcher Zahlungen aus ?lA,s7t),<)t») bringt ; I und wenn sie dazu einwilligt, am besagten Zlsten j Juli !691) die dann unbezahlte Bilanz der Haupt ! summe und Interessen auf besagte Bondj In die ihre Zölle für ?ocalfracht auf Frucht, Mehl, Vieh, bcn an den Staat abliefert Indem sie denselben In der Oisire des Gener.il-Auditors deponirt, und In solcher» Fall und In Betracht dessen soll der Staat liche Tax soll zur nämlichen Zeit aus alle Eisen bahnen oder Elsenbahn Compagnien dieses Staa teS gelegt, verfügt und erhoben werden, und alle Gesetze welche Taren oder Abgaben für Tonnen sracht gegen Eisenbahn, Canal und Stlllwasser- Zchlfffahrt Compagnien zum Besten des Staates legen, sind widerrufen und sollen hiermit widerru fen sein, und keine weiteren oder anderen gerichili . che» Schritt« sollen v»n Seite» de« Staate« ge»! schehen oder gethan werden zum Erzwinge» de« Colleklirens von Irgend einer Tax, oder Abgabe, oder dafür ausgestellle Berschrelbung oder eines Uitheilsspruchs, welcher erlangt oder erhalten wur de In Folge irgend bestehender Gesetze über Ton ncnsracht die aus der Bahn de, besaglen Pennsyl vania Eisenbahn Compagnie, oder auf der irgend , einer anderen von diesem Staate inkoiporirten Compagnie gefahren oder verseb fft wird, und die besagte» Conipagnien sollen durch die geelgiulen Beamten dc« Staate« vo» jeder Lle» oder Ä er pstichtussgen an de» Staal In Folge derselben, frei gesprochen, erlest und entbunden sein. Abschnitt '2. —Daß vo» «»d »ach der Passlrung dieser Akte alle von diesem Staate In erlasse!'»' i.setze verpflichtet sind, Tonnentax oder Abgabe» zu zahlen, sollen Ihre Anrechnungen sür Localsracht-Beförderung, wle sie durch Ihre respek ilven Zoll - Listen am I sten Februar 186 l festge stellt wäre» so weit herabsetzen, daß die Herabsetzung dem vollen Betrag der Taxe oder Abgabe gleich kommt. welcher nach vorerwähnten Gesetzen für solche Tonnensracht angerechnet wurde. Die ge-! ,zenwe>l,!g.ii Winter-Taxen, zwischen dem lsten December und dem Isten Mai, sollen eil« fest be «rächtet werden zu W EtS sür lW Psd. vo» er üer Klasse, 75 Cts. für ll><) Psd. von zweite, j Masse, Lll CtS. für IM Psd. von dritter .'Nasse, j und HO Cts. für !W Pfd. von vierter Klasse. — Ole Sonimcr-Taxen, zwischen den, lsten Mal und ! Ist?» Dezember jedes Jahres, sollen sein 75 Eis sür Uig Psd. von erster .»lasse, 60 Cts. für IW Pfd. von zweiter Klasse, sr) Et«, für >()» Pfv, von dritter Klasse, HO Cts. sür MO Pfd. von Ztaate gegenüber verbindlich sein, den doppellen Betrag der Tonnentax zu zahlen, welche» ste bis her für solche Artikel zu entrichten halte ; und eine jede dieser Compagnien soll unter derselben Ztrase, innerhalb 80 Tagen nach Passtrung dieser Ukie, in der Ossice des General - Andiiois, eine von, Präsidenten oder andere» geeigneten Beamlen beeidigte Zoll-Liste ihrer Anrechnungen für Trans vort von Localfracht am Isten Februar lBi>l nie derlegen, begleitet vo» einer Anzabe der unter dieser Akte zu machenden Herabsetzungen; und vie besagten so herabgesetzten Zölle sollen das höchste Verhältniß bilden, welche fir den TranS oort solcher Tonnenfrachi angerechnet werden, darf Fracht von östlichen oder Seestädten bis Plttsburg niemals höhere Zölle anrechnen und erheben dür fen als die durchschnittlichen Zölle, welche aus der selbe» Route von denselben Punkten nach irgend welchen westlich von Pittsburg gelegenen Orten angerechnet und erhoben werden. Auch soll die besagte Pennsylvania Elsenbahn Compagnie aus Irgend eine Art Fracht von Pittsburg nach PHI ladelpbia, Baltimore, New Dork oker anderen kel anqerechnet werden. Das Zollverbaliniß »vii ilittsbuig oder Philadelphia nach Stationen an ! de, Linie der Peinisylvanl , lZlseirbahn soll nicniale i vle durchschnittlichen Zölle übeisteigen, wel.be sü, welche Frachischeln« von irgend einem Punkt west i lich von Pittsburg per Fluß nach Pittsburg übe, i vie ganze Bahn bis nach de», Seestädten haben, l Va« Rrcht besitzen, Ihr Elgentbnm In Pittoburg zu veiäußer» wenn sie vor Ankunft an jenem Punk, l itliliche Nüchncht an den Transfer - Agenten de, > Pennsylvania Ersenbahn Coinpagnle geben uue ibre Frachtscheine ausliesein, um die Pennsylvania i all>r era»tworU>chteit da ! haben, dasselbe- der TranSser - Agentur der Penn , sy'vanla Eisenbah» Compagnie zu Pittsburg zu 5 üöergeben und es Innerhalb zeh» Tage» vo» der Ankunft In Plttsburg unier den Bedingungen und den Preise» des ursprüngliche» Durchsracht ! Scheines weiter zu schicken. A bschnltt :t. —-Die Peiinsylvania Eisen bahn Compagnie soll für alle Staatszwecke t-e i steuerbar fein ; »nd die besagte Compagnie soll ! dieselben Taxen bezahle», welche durch ein allge meines, sür alle andern vom Staate Inkorporirten I Eisenbahnen gleichwirksames Gesetz jetzt auferlegt sind oder künftighin auferlegt werden. Die halb ! jährigen Fristzahlungen der besagten Summe vo» S 1'!,57N.00(> und die Bilanz der besagten Schull In die Staaisschatzkammer einbezahlt weiden müs sen, sind hiermit für die Abbezahlung und Tilgung der Hauptsumme und Interessen der fundlrten Abschnitt H.—Um die des ! Eisenbahn Compagnie hiermit ermächtigt und ge ! halte», die Sünime von 5850.(M) zu verausga ben In Unterstützung der Chartles Valley Eisenbahn Compagnie, der Pitlsburg und Steubenvillc El ! senbahn Eompagnie, der Fayeite Caunty Elsen seni'ähn Compagine (zwischen Blalrsville und j Butlei), der Eöcnsburg u»d Cresson Eisenbahn ! Compagnie, der Bedford Eiftiibahi, Comvagnie ! (zwischen Hopewell uud Bedford), der Tyrone und Clearfield Eisenbahn Compagnie und de, > P lrpsl'urg und Waterford Eisenhahn Comp., und Lock Oaven Eisenbahn Compagnie, der Mlf ! slin »nd Centre Eauntp Eisenbahn Comvagnie! (zwischen Lewlstaun und RccdSvlllc), der Chan,- punkt mit der Bedford Eisenbahn nahe Hopewell), i oder deren Nachfolger »nd Asstgns, In Summen, die im Verhältniß stehen mit der betreifenden Länge zwischen den oben angegebenen Punkten, indem sie die Bonds der besagten Compagnie» respektive ankauft, zahlbar In 20 Jahren, mit halbjährig zahlbaren Intcressen, gedeckt durch erne zu dem Zweck gcschaffcnc erste Mortgage au, Ihr persönlich,-« und liegendes Eigenthum und erlan- genden Rechtssreihelten »nd dl, besaglen Com- n siad «nd be- Versügung der rkspekiloen Freibries/und setze Nachricht gegeben Wieden s»ll ; die besagtrn Bonds „nd die !U Ihrer Versicherung auSgestkllttn Mortgage« sollen an Betrag die Summe nichi übersteigen» welche erforderlich ist sür die Koste» des U-berbauS der Brücken, der Schienen, Kreuz bänder, der Schienen-Sessel und Schienen Nägel, und zun. Lege» der respcktwen Geleise besagter Bahne» K und da« Geld für dle s» versichert'» besag!,» Bonds soll ausschließlich sür diese Zwecke verwendet werden und die besagten Ankäufe von BondS sollen von jeder der erwähnte» Compag nien I» Frlstzahlungi» gemacht werden, sowie Lektionen der besagte» Bahnen in der respektive» Länge von fünf Meile» von jedem Ende wie hierin vorher angedeutet, gehörig und wirklich graduirt sind uud das Mauerwerk vollendet ist; und nach dem besagtes Gradulren und Mauerwerk von el ii.i» fähige» Eivil-Ingcttleur gut geheißen wird, - welche» der Gouoeruör zu de», Zweck anstellen soll, und der für seine Dienste von de» besagte» Compagnien, die unirr dieser Akte Unterstützung empfangen, zu bezahlen ist, —und wenn jede Sek tion vo» fünf Melle» der besagte» Bahnen respek tive vo» jedem solche» Ende auf diese Weise voll- endet und eine solche Bescheinigung ausgestellt iooiden Ist, dann soll das pro rata Theil der be-- sagten Bond« angekaust und von Zelt zu Zeit so ! fortgefahren werde», bis der den besagte» Com pagnien zu zahlende Betrag erschöpft Ist, und die nach Vollendung der besagten Sektionen wie vor besagt respektive ausbezahlten Summen, solle» ausschließlich verwendet und benutzt werden für i dl« obenangesührlen Boecke an den Sektionen, > derentwegen und sür welche der Ankauf gemacht worden, und für keinen anderen Zweck oder andere Theile der befagl'N Bahnen. Jedoch mit dem Vorbehalt. Daß wenn irgend eine der lesagten Compagnien versäumen sollte wenig sten« eine Sektion fünf Mellen an jede», solchen Ende ihrer Bahn innerhalb einem Jahre, oder das Ganze Ihrer respektive» Bah» Innerhalb drei ! fahren von Passtrung dieser Akte a» zu gradui ! Ren und für Brücken, Ueberbau und das Legen des Geleises Vorkehrung z» ireffen dann soll Irgend welche so versäumende Compagnie nicht länger ein Recht haben, weitere Ankäufe ihrer BondS wie vorbesagt zu fordern oder zu verlangen und vie Summe, zu welcher irgend solche versäumende Compagnie in Bezahlung sür ihre Bonds berechtigt gewesen wäre, soll pro rata den Ankaufe» zugerech net werden, welche von solchen der besagten Com pagnlen gemacht werden können, die de» Verfüg ungen dieser Sektion entsprechen; Mit der» Vorbehalt, daß nur amerikanisches Eise» von besagten Bahnen sür Schienen, Schienen- Hägel und Schienen-Sessel gebraucht werden soll. Abschnitt s.—Wenn Irgend ei» Stock-- lralter irgend einer Eisenbahn, Canal oder Still oasser-Schiffahrt Compagnie mit irgend Verfüg ungen dieser Bill unzufrieden ist oder Einwürfe dagegen erhebt, dann soll c« gesetzlich sein für Ir gend solchen Stockhalter, innerhalb ti Monaten nach Passtrung dieser Akte, eine Bittschrift an die Common Plcas Court de« Cauntys zu richten, in welcher die Hauptofsicc solcher Compagnie respek tive gehalten wird, sür die Anstellung von drei un parteiischen Personen, uni den möglichen Schade» abzuschätzen und zu bestimmen, den solcher Stock l Halter erlitten habe» mag. und die Entscheidung ! derselben, oder einer Mehrheit von Ihnen, soll, ! vinn er von der Court bestätigt wird, schließlich »nd bindend sein. Und die so angestellten Per sonen solle» auch de» Antheil oder die Antheile des ' besagte» Stockhalter« in der besaglen Comvagnlr nach den« vollen Marktwerthe derselben abschätzen, ohne Rücksicht auf Irgend welche In Folge dieser ! Akte entsiandene» Entwerthung, und die b.sagle Compagnie kann nach Gutbesinde», entweder tc»i ' !>>'fag»en Stoikhalm d:n Betrag des so zuerkann ten Schadens odrr Zen so ermittelten Werth de« > Ztocks bezahle», und »ach vorbesagter Zahlung de« Stockwertbe«, soll der lelagte Stockiwltn tri, j so vo» Ibr» gehaltene» Slock an lisajil« Cornpr'g ! »ie überwachen, um von den Llrrkiorln Nr be sagten Compagnie veranßnt oder zum Br>!cn tcr übrige» Stockhalter behalte» zu »»>.?>». Ui.d cllc den Verfügungen dieser Akte Widers, artend, «setze sollen »Ideicusei; sei» uud sind cS h-!t.i.ii. Dic südlichen Zustande i Waschl » gto n, März s.—Die Nach ilchlen aus dem Süden lauten heute sehr kriege risch. Es wird aber wohl wieder einmal heißen, ! .'iel Geschrei und wenig Wolle. Vlrgittien hingegen steht seit. Es sind dic Ver sicherung.» hier eingegangen, daß die Old Do minion nicht austrete» wird, trotz der jesuitische» ! Ränke und Hetzereien der Herren Friedensapostel iyler und Co. und der offenen Feuerfresser. i Der englische Gesandte soll der Regierung an gezeigt haben, daß die englische Regierung keine Blokade südlicher Häsen anerkennen werde, wen» sie nicht durch eine hinreichende Seemacht aufrecht ! erhallen werde. Auch Mercier. der französische Gesandte, soll eine ähnliche Erklärung dasüx ab ! zugeben beabsichtigen. Von Montgomery In Alabama wird berichtet, daß der Congreß noch immcr keinen Beschluß ge faßt hat, welche Flagge der Sunderbund führen ! soll. Es Ist dort In Vorschlag gebracht worden, duich Auferlegung einer Eingangssteuer von Z liXl für jeden Reger, dle Mrenzstaaten zun, Anschluß an de» Sonderbund za nöthigen. Der Comniondant des Brown in Texas 5 Hai sich geweigert, dem Befehle des VerrätherS j Twlgg« zu gehorchen, und rüstet sich zur Abwehr gegen einen Angriff der Rebellen. Das Fort j Cooper ist den Rebellen übergeben worden. Das Zollschiff ~Dodge" In Galveston Ist von seinem Commandanten den Rebellen ausgeliefert worden ; der Coinmandant selbst hat beim Süd bunde Dienste genommni. Verlättmdnngcn und Lügen- Ohne Zweifel, wie die« bei den korrupten Lle vers unserer Gegenparthe! immer der Gebrauch Ist, werden dieselbe vor der Wahl noch allerlei Lü gen gegen unsere Candidaten so wle gegen unsere -tadtregierung ausbreiten. Dies geschieht ge wöhnlich wenn es nicht mehr in der Zeitung wie derlegt werden kann. Daß aber mrt Recht und mit der Wahrheit nicht« gegen unsere Candidaten gesagt werden kann, so wie über unsere Siadtre ien Bürgermeister, Sparsamkeit, u. s. w , anbe irlffl, Ist eine Thatsache die einem jeden Bürger ! dieser Stadt bekannt Ist. —Republikaner uud wah ! re Union Freunde ! sollte so etwas gegen irgend einen oder mehrere Candidaten geschehe», so rufen ? wir Euch zu, vereinigt Euch deslo 112 e ü e r, uud zeigt diesen Verlaumder, daß Ihr eS Euch schon lange zum Vorsatz gemacht habt, durchaus nicht duich solche Heucheleien »md Schlechtigkeiten an der Nase fühle» zu laßen. Ja sagen ste Ir gend etwas zu Euch, bezüglich auf uniere Candi -7 Millionen Thaler gestohlen haben, und so könnt ihr Ihnen uuch etwas von den Aous, Münze, Ar senale», und von den, südliche» Hockveircth ter ren eine gu>e demokratische Regierung gewesen sei ? Dies wird Ihnen gewiß etwas Trubel ver ursachen. —Republikaner! wir rufen Euch noch- Revublilanischeu Uiilon-Candidaten, und keine andere als die R,publikanl,che Candldaten, u>d zeigt diese» Bösewichte» und Heuchler dadurch, daß Ihr >si,r, Pflicht gegen Euch selbst u»d Eue Nachkommen kennt, und auch ausübku »>>! ', einerlei wie strenge sie sich bemühe» Euch l,i. , > leiten und davon «bzuhalt«»,