Der liberale beobachter und Berks, Montgomery und Schuylkill Caunties allgemeine anzeiger. ([Reading, Pa.) 1839-1864, January 16, 1844, Image 1

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    N e din ü, Mull- Gedruckt und hercmsgegebeu von Zl ruo l d Puwc ll e, in der Sud 6cen Strasse, Ecke der Sherry Alley.B ehm' 6 Wltthöbaus-Hof qeqeuudrr.
Jahrgang 6, gann .Mnmmsr 228.
Led i n g un ge n.-Der Albrrnlt IZcollNtlltcr erscheint jeden Dienstag auf einem grossen Superial-Bogen Mit schönen Lettern gedruckt. Der Subseriptions-Preis ist E i n Tha l e r des Jahrs, welcher in halbjähriger Voraus
bezahlung erbeten wird. Wer im Laufe des Jahres nicht bezahlt, »verde» Hl 50 angerechnet. Für kürzere Zeit als 6 Monat wird kein Unterschreiber angenommen, und etwaige Aufkündigungen werden nur dann angenommen, wenn
sie einen Monat vor Ablaus des Subftripcions-Termins geschehen und gleichzeitig alle Rückstände abbezahlt »Verden. Bekanntmachungen werden dankbar angenommen nnd für den gewöhnlichen Preis eingerückt. Unterfchrcibern in hie»
siger Stadt wird die Zeitung portofrei geschickt, weitere Versendungen geschehen durch die Post oder Träger, auf Kosten der Unterschreiber. Briefe und Mittheilungen müssen postf re i eingesandt werden.
(Aus der peiinsylvailischti» StaatS-Zeitnug.)
GouvernörS Botschaft.
An den Senat lind das HauS der Repre
sentanten der Republik Pennsylvanien.
Mitbürger: die erste und wichtigste
Pflicht, welche der Gesetzgebung obliegt, wird
darin bestehen, die Finanzverlegenheiten des
Staats zu untersuchen, und für d>e Erfüllung
seiner Verbindlichkelten angemessene Vorkehrun
gen zu treffen. Die gerammte sundirte Schuld
Des Staats beträgt K 30,084,000 40. Diese
Schuld ist zurückzuzahlen wie solgt:
Im Jahre 181 l . 6O
„ IV4I . OO
„ 184» . 3,656,34!2 (18
„ 1847 . 72,335 Ott
„ 1850 . 1,000,000 00
„ 1853 . L,000,000 00
„ 1854 . 3,000,000 00
„ 1850 . 2,783,101 88
„ 1858 . 7,070,061 4 t
„ 1859 . 1,250,000 00
„ 1800 . 2,048,080 00
„ 1861 . 120,000 00
~ 1862 . 2,265,400 00
„ 1863 . 200,000 00
„ 1864 . 3,385,070 «6
„ 1865 . 1,825,600 00
„ 1868 . 2,524,000 00
„ IV7O . 1,946,215 65
Anleihen zahlbar beim Ablauft
gewisser Bank-Freibriefe . 569,503 50
336,469,398 87
Am 1. Augrist 1842 saline Zin
sen, für welche Stock-Certisi
kate ausgegeben wurden, zahl
bar in 1843 . . 866,625 53
Zinsen fällig am 1. August 1843,
zahlbar in 1846 . . 873,988 00
Zinsen fällig am 1- Agust 1843,
zahlbar in 1846 . . 873,988 00
H 39,084,000 40
Die auf diese Schuld jährlich zu zahlenden
Zinsen belaufen sich zu H 1,941,827 23, näml :
Dauerndes nleihe zu 6 Procenr H 1,910,944
„ „ 5 ~ 32,683,189 86
„ „ 4j „ 200,000 00
Reliefnoren zu 1 Proeenr . 1,467,628 68
do zu 6 Procent . 171,636 00
Rückständige Zinsen schuldig an
die Anleihen Inhaber im 'Au
gust 1842, und Februa. und
Aug. 1843, zu 6 Procent 2,614,601 53
K 39,084,000 40
Ferner wird an einheimische Gläubiger, aus
Certificate des General-Auditors, die Summe
von H 206,461 00 geschuldet.
Für die jährlich anwachsenden Zinsen und
für die temporären Schulden und Verbindlich
keiten des Staates sollte augenblicklich Vorkeh
rung getroffen werden. Die Hülftguellen des
Staates sind überreich, und es ist nichts weiter
vonnöthen aIS eine richtige Anordnung, und ei
ne unisichtige und angemessene Bestimmung der
Art, wie diese HülfsqueUen nutzbar zu machen
sind.
Folgendes ist der Betrag der, Kraft der beste
henden Targesetze ausgelegten und in die Staats
kasse bezahlten Taren : Im Jahre 18 ll betru
gen die aufgelegten Taxen H 416,794 85—und
es wurden während jenes Jahres K 33,292 77
in den Staatsschatz bezahlt. Im Jahre 1842
wurden K 659.512 47 ausgelegt—in demselben
Jahre wurden K 186,035 85 einbezahlt. Im
Jahre 1843 kann der aufgelegte Betrag nicht
mit Genauigkeit ausgcmittelt werden, weil die
Caunty-Commifsioners in mehren Caunties er
mangelten, an die geeignete Behörde Bericht zu
erstatten, allein nach den besten Angaben, wel
che uns zu Gebote stehen, zu schliefen, dürfte der
Betrag nicht weniger als 3954,000 ausmachen.
Während des verflossenen Jahrs wurden K 553,.
Sil 38 in die Staatskasse bezahlt. Die Aufla
ge für das kommende Jahr darf man billiger
Weise so hoch anschlagen, wie sich dieselbe im
verflossenen Jahre belief, wofern die Gesetzge
bung den Vorbehalt im 16. Abschnitt der Akte
vom 27. Juli 1842, betitelt „Eine Akte um für
die gewöhnlichen Regierungskosten die Zah
lung der Zinsen aus die Staatsschuld Vorkeh
rung zu treffen ?c.", welcher die Auflage der er
höhten Tax auf Ein Jahr beschränkt, widerust.
Wofern man nicht für die Beibehaltung der
Auflage und Erhebung jener Tar unverzüglich
Vorkehrung trifft, so müssen unsere Finazverle
genheiten zunehmen, und es müssen die nach
theiligsten Folgen für unfern dar
aus entspringen.
Man wird aus der vorstehendeii Angabe er
sehen, daß beinahe eine Million Thaler der
aufgelegten Taxen »och nicht bezahlt sind,und
kS steht dem Gouvcruör keine gesetzliche Be
fugttiß z». deren Eintreibung zu erzwinge».
Ich habe die Gesetzgebung z» wiederholten
Malen die Vorkehrung irgend einer gesetzli
chen Art anempfohlen, wie Can»ty Conums,
stonerS, Taxerheber nnd Schatzmeistcr zur
Erfüllung ihrer Pflichten a»,,chatte» stiid
allein bis jetzt hat man in dieser Hüislcht »och
kein« gesetzliche Maßregeln ergriffe». Bei
d«m gegexwArtige« manzclhafte« Zustande
Und Berks, Montgomecy und Schuylkill Cannties allgemeiner Anzeiger.^
der Gesetze wird Pflichtvergessenen jede Ver
suchung dargeboten deren Vorschriften zu
vereiteln. Erlauben Sie mir die Ausmerr
samkeit der Gesetzgebung abermals auf diesen
Gegenstand zu lenken, und die Hoffnung aus
zuspreche», oaß man diesem Uebel abhelfen
wird.
Die Gesammt Einnahmen von unsern öf
fentlichen Werken, nach Abzug der Zahln»
gen far AnSbcsscrungen, und der Unkosteu ih
rer Beaussichtigung und .Verwaltung, betru
gen während des vcrilosscnen Rechuuiigslah
res 8432,6Z7 Z 4.
D>e laufenden Rcgieruugstostc», mit Eiu«
schluß der pcrmantttten Geldanweisung für
Volksschulen uuo andere Gegenstände, darf
mai» zu ungefähr H7ZO,WO 00 anschlagen;
die Hnlfsgncllcil des Staates abgesehen vo»
Laren, und dieEiuküufte von den öffentlichen
Werken zn uugefähr 8400,000 W. Weuu
mau alle diese Elnuahmen und Verbindlich
kelte» des Staats untersucht und annimmt,
daß vie, Kraft bestehender Gesetze aufgelegte
Tax püiiktlich erhöbe» und bezahlt >vi> d; so
wurde sich ein jährlicher Ausfall (Defizit)
vo» uugefähr H 850.000 00 herausstelle», ab
gesehe» von dem Schuld-Rückstaiide au ein
heimische Gläubiger; für deren pünktliche
Bezahlung der Staat durch jede Rücksicht
der Treue und Ehre verbünde»» ist. Nach ei
ner höchst sorgfältigen Erwägung aller Um
stände bln ich nicht un Stande gewesen, zur
Deckung dieser Veraulwortliehkeit irgend e>u
anderes Mittel au-.-siudlg zu mache», als eine
Erhöhung der Taxe».
Ja meiner, am !?ten Januar an
die Gesetzgebung übersendeten, Jahresbot
schafc nahm ich Anlaß, über diesen Gegen
stand in starken und »»zweideutigen Wor
teu zu sprechen. Ich erlaube mir, diesel
ben hier anzuziehen, weil ich in jeder seit
herigen Jahresbotschaft an die Gesetzge
bung im Wesentlichen dieselben Ansichten
wiederholt habe; und wenn ein Grund
vorhanden ist, irgend Jemanden Pflicht
Versäumnis! zur Last zu legen, so wünsche
ich, daß dasPeniisylvanische Volk und die
ganze Welt wisse, wem die Schuld von
Rechtswegen beizumessen ist.
"Ji.dein ich mich selbst zu Gunsten der
Besteuerung ausspreche, geschieht dieses
mit nicht unbedeutendem Widerwillen ; al
lein eS muß jedem Bürger deS Staates
einleuchten, daß sein HauS, sein Land,kurz,
all seine Hibe unerlöülich verpfände sind
für die endliche Abtragung der LtaarS
schuld und der darauf enuvachsendeii Zin
sen, in Gemäßheit der Uebereinkunft mit
den Darleihern. Doch dies ist nicht der
schlimmste Gesichtspunkt unserer Lage.—
Der Staat hat in der That seit mehren
Jahren eine Million bis anderthalb Mil
lionen Thal. Zinsen jährlich zu der Haupt
schuld gefchlageu : und man legt nunmehr
die Frage vor, ob wir auf solche Weise
auch fernerhin halbjährlich diesen unge
heuien Zinsbetrag zu der Hauptsummc
unserer Staatsschuld hinzufügen, und auf
dieler kleinmüthigen Politik
len, den ZahlungStag von Jahr zu Jahr
abzuschieben- und dieseS schlimme Ver
mächtniß unsern Nachkommen aufzuladen.
Es ist einSchimpf für das pennsylvanische
Volk, wenn man annimmt, daß eS Hinsicht
lich seiner gegenwärtigen Lage länger hin
ter das Licht geführt weiden könne. Um
feinen bereitwilligen Gehorsam gegen die
sen unerläßlichen Aufruf an seine Vater
landsliebe zu sichern, braucht eS nichts wer
ter zn wissen. AIS daß die Maaßregel noth
wendig ist. Die (s'rfahruug von mehr als
einem halben Jahrhundert bestärkt mich
in der Ueberzeugung, daß man sich auf den
gesunden Verstand deS Volkes dieses gro
Ben Staates selten vergebens beruft. In
dem ich die Verantwortlichkeit der Anemp
fehlung dieser Maaßregel übernehme, weiß
ich sehr wohl, welche Hiudrrnisse uns im
Wege stehen, und welche Folgen daraus
entspringen werden; und sollte ich in die
sein Ausspruche meiner eigenen aufrichti
gen Überzeugung und in der furchtlosen
Erfüllung der mir obliegenden Pflichten
nicht von meinen Mitbürgern uiiterstützl
werden ; so wird mich wenigstens das Be
wußtsein trösten, daS ich gethan habe, waS
ich nach meinem Gewissen für recht halte,
und was nach meiner Ansicht die Prüfung
späterer Jahre bestehen wird. Die Zeit
der Ausslüchte ist vorüber; die öffentliche
Meinung ist zu lange mit erbärmlichen
Linderungönnttelr, abgespeist worden.
Die Zeit zum Handeln ist gekommen.
Unser Vaterland erwartet, daß Jeder
mann seine Pflicht thue, und wer nicht
Kraft genug hat für die Stunde der Ent
scheidung, der sollte seinen Platz Männern
räumen, welche dem Drange der Umstände
besser gewachsen sind, Weder die gegen
wältige Gesetzgebung, noch ich selbst hat
ten mit der Contrahirung dieser Schuld
irgend etwas zu schaffen—dieselbe lst uns
"IVillig zu loben und ohne Furcht zu tadeln."
Mislag ben 16» Januar 1844.
von unsern Vorgängern aufgeladen wor
den; und dieselbe Regel der Klugheit
und Politik, nach welcher sich das Versal)
ren eines Privatmannes richten wurde,
gilt unter diesen Umständen eben so wohl
für den Der Einzelne würde sein
Geschäft und sein Vermögen auf das
Aeusierste brandschatzen, um eine Schuld
und deren Zinsen abzubezahlen, welche den
Ertrag sc ine 5 Geschäftes und seiner Habe
aufzehrenein Gleiches sollten meineS
BedünkenS die Repräsentanten eines wei
seil und verständigen Volkes thun. Ver
mittelst Besteuerung könnte man die Zin
sen bezahlen—ja man könnte am Ende ei
nen Tilgungsfond zur Abbezahlung der
Hauptsumme der Staatsschuld bilden, und
man sollte dieselbe so lange beibehalten,
bis das Einkommen aus den öffentlichen
Werken längere Besteuerung unnörhig
macheu würde. Die gegenwärtige stunde
verlangt die Auwendung des weitsehend
sten Scharfsinns—der ruhigsten Ueberle
gung uiid der furchtlosesten Vaterlands
liebe. Ich bin überzeugt, die Gesetzge
bung wird ihr in dem rechten Geiste be
gegnen, und derselben alle Gefahren rau
ben. Da Sie aus allen Gegenden des
Staates kommen, und eine genauere Be
kanntschaft mir den Umständen und Be
ducsmllen des Volkes besitzen, aIS mir zn
Gebote steht; so überlasse ich Ihnen Mit
Freuden diesen wichtigen Gegenstand, in
der Ueberzeugung, daß Umsicht und Gerec
htigkeit Ihre Entscheidung über denselben
leiten werden."
Ich bediente mich damals gegen die Ge
setzgebUiig starker Ausdrücke, weil es eine
Zeit der Betrübniß, der Ungewißheit und
der Bestürzung war. Die Zeruümme
rung der Banken, die Lähmung der Ge
schaftsthängkett des Landes, und das Mur
ren Derer, deren höchster Ehrgeiz im Ta
deln besteht,—dies Alles vermochte selbst
redliche Männer von einer gewissenhaf
ten Erfüllung ihrer Pflicht abzuschrecken.
Was mich anbelangte, so war ich entschlos
sen, sowohl meine Ansichten als meine
Handlungsweise offen au den Tag zu le
gen und deutlich zu verstehen zu geben.
Vier Jahre sind nunmehr verflossen ; die
Aufgeregten haben Zeit gehabt, sich zu be
ruhigen, die Fruchrsamen sich zu erholen,
und die heftigen Parteigänger ihren Irr
weg zu erkennen. Ich blicke mit Wohlge
fallen auf meine Handlungsweise zurück,
weil ich, wie ich vom Anfang an nicht
bezweifelte, durch die redlichen Wehrmä»
ner Peniisylvaniens triumphirend unter
stützt worden bin. Sie haben ohne Mur
ren jede Last getragen, welche nothwendig
war, um die Ehre deS Staates aufrecht
zu halten, und sie sind bereit, für dieselbe
Sache im Noth falle noch grössere Opfer
zu bringen.
Es ist seit kurzem an gewissen Orten in
die Mode gekomme», Pennsylvanien zu
verschreien, und eS als ein passendes Bei
spiel anzusühreu, um den Vorwurf zu be
kräftigen, welchen man dem Amerika««'
schenVolk aufzubürden versucht hat, näin
lich dasi eS den Plan, seine öffentlichen
Schulden abzuschütteln, in wirkliche Aus
übung zu bringen suche. Die Leute wel
che diese Verleumdung in Umlauf gebracht
Uiid geglaubt haben, verriethen eine wahr
haft erstaunliche Uubekanntschafc sowohl
mit dem Eharakter unseres Volkes, als mit
dem Verfahre» seiner Gesetzgebung. Bei
jeder Gelegenheit istdieVerbindlichkeit deS
Staates aufrichtig anerkannt worden, so
wohl von seiner executiven als gesetzge
benden Gewalt; und obwohl die Aneni
pfehlungeu des GouvernörS, für die Zah
lung seiner Zinsen Vorkehrungen zu rref
feu, nicht in ihrer ganzen Ausdehnung an
genommen worden sind, so hat doch die
Gesetzgebung Gesetze zur Auflegung einer
Taxe passirt, welche sich im letzten Jahre
auf nicht viel weniger als eine Million
Thaler belief; und darein hat sich das
Volk gefügt, ohne daß sich von irgend ei
ner Seite her eine Unzufriedenheit verneh
men ließ, die im geringsten Beachtung ver
diente. Die Nichtbezahlung der Zinsen
ist nicht einem Mangel an Bereitwilligkeit
von Seiten der Bürger Pennsylvaniens
beizumessen, sondern den allgemeinen Un
fällen, welche eS, sowie fast jede andere
Regierung in der Handelswelt, überwäl
tigt und gelähmt haben. Wir gewinnen nun
mehr wieder unsereThatkräfte, und erholen uns
von den Verlegenheiten, womit wir leider um
ringt waren. In sehr wenigen Jahren werden
wir im Stande sein, Alles was wir verloren
haben, zu ersetzen, und aus unserem Ehrenschil
de jeden Flecken auszutilgen, womit unerwar
tetes Unglück dessen Glanz verdunkelt hat. So
viel immer eigennützige oder böswillige Men.
sche» das Gegentheil behauptet habe« mögen,
so giebt es doch keinen rechtschaffenen Bürger
Pennsylvaniens, welcher nicht das stolze Be
wußtsein fühlt, daß seine Treue und Redlichkeit
der Welt ohne Makel vorgehalten werden kann.
Der Werth des liegenden und persönlichen
Vermögens der Bürger dieses Staates laut dein
Anschlage desselben behufs der Auflegung von
Eaunty Taxen, beläufr sich auf ungefähr Vier
hundert und sechzig Millionen Thaler. Im
Durchschnitt steh» der Maßstab dieses Anschla
ges ohne Zweifel bedeutend unter dem wirklichen
Werthe des Eigenthums im Staate.
Unter den Einnahmen an der Schatz
kammer während dem letzten lah»
re, waren fürZölle, mit Ausschluß
der bewegenden Kraft H 755,155 39
Auklions-Gebührcn . . 59,661 78
Taxen auf Neben-Erbschaften 22,337 05
Dividende auf Brücken-, Thor
straßen- und Schifffahrts-
Stocks . . . 19,161,2 V
Heimsalle . . . 1,010, 00
5l
Welchem der eingegangene Staats
Tax zuzufügen . . 553,911 38
81,111,236 89
Dieses Einkommen aus den obige» Quel
len wurde ausdrücklich zur Bezahlung der
Zinsen auf unsere Staatsschuld angewiesen;
und imr durch de» islauben, daß der Staat
seinen feierlichen Versprechungen treu bleiben
werde, fände» sich jene, von welche» man das
Geld erlangte, ohne Zweifel veranlaßt, die
Darleihe» einzugehen. Allel» durch den Be
schluß vom 7. April 1842, und die Akten vom
27. Juli 1842, und 8. April 1845, wurden
jene Fonts für andere ganz verschiedenartige
Gegenstände angkwicscn, weil solches die Ge
setzgebung für eine gebieterische Nothwendig
keit hielt, veranlaßt durch die Geldverlegen
heiten, aufweiche ich bereits hingewicsc» habe.
Es erhellet hieraus, daß ohne diese später«
gesetzlichen Verfügungen, dritthalb Proeeiit
Zinsen im verflossenen Jahre hätten bezahlt
»verde» könne»; und daß die obige Siinime
vo» K857.32Z 51, »el'sk einer Tax von weni
ger als 3 Mills a»f de» WertDauschlag des
liegende» und persöttlichc» Vermögens der
Staatsbürger, die Zinsen auf die Staats
schuld ohue allen Zweifel bezahlen, und Peii
sylvanien auf jenen erhabenen Standpunkt
stellen würde, welcher ihm nach dem wahren
Charakter seines Volkes, und seinen großen
Hülföcsnellen gebührt. Allein will man d.Volk
von der Zweckmäßigkeit dieser Tarerhöhung
überzeugen, so sollte man die Versicherung
geben, daß dieselbe zur Bezahlung der Zmseu
auf die Staatsschuld Verwender werde» wird,
mir Ausschluß jedes auder» Gegenstaiides.
Gegen die Taxauilage unter gegenwärtigen
Umständen ist e»i Einwand erhoben worden,
welcher wohlgegründet zn sein scheint, und das
ist die hauvgrcisllche .nbilligkcit », Ungleich
heit des " aßstabes des VeruiögeiiS-AiischlagS
in den verschiedene» Cauncies. Ich füge die
ser Botschaft eine Tabelle über die Vermö
gens Abschätzung in den verschiedenen Caun
tieS des Staates bei, ans welcher man als
bald die Uebel, die citier Abstellung bedürfen,
ersehen wird.
Die meisten uuscrer Steuer- und Eiunah
me-Gesetze bedürfen der Durchsicht u Verbesse
rung. Diejenigen, welche sich beziehen anf
Nebe» - Erbschaften, auf Kleinhändler und
Kaufleute, auf Auktion »re, und auf Mäkler,
sollten berichtigt und modifizirt werden, um
Unigchnngen zu verhüten- Man hat in der
that guteu Grund zu glauben, daß die Ein
künfte aus diesen Quellen verdoppelt werden
könnten. Die Eaunlv-Schatznngen und Auf
lagen werden durch dieselben nicht vermehrt;
ebensowenig steht die daraus gewonnene
Staatctar in einem billigen Verhältniß.
Die Ungleichheit und Ungerechtigkeit der Sa
che wird angenscheinlich, wenn man den aus
jeder erlösten Betrag in Erwägung zieht.
Ich habe mich längst überzeuget, daß die zur
Bezahlung der Zinsen anf unsere Staatsschuld
erforderliche Taxe unter den verschiedenen
Eaiinllcs des Staats verhältnißmäßig ver
theilt werden sollte, und daß man für promp
te Erhebung und Bezahlung derselben in den
Staateschatz eine reichliche Vergütung gestat
ten sollte. Da die Mitglieder der Gesetzge
bung aus deu verschiedenen Cannties komen,
und Jeoer für die Reebte und luteresseu sei
ner unmittelbaren Constitnenten ein wachsa
nies Auge hat; so würden dieselben gewißlich
eine Behörde bilden, welche zur Vornahme
>ener Vertheilung in jeder Hinsicht befähigt
wäre. Eine ungleichmäßigere Vertheiliing,
als diejeulgt, welche gegenwärtig besteht, ver
mag man nicht leicht zu erdenken. Ich weiß
sehr wohl, daß ei» jeglicher Gegenstand und
jegliche Art der Besteuerung mehr oder min
der anstößig ist allein das sollte uns von
unserer PsUcht nicht abwendig mache». Ich
habe der Gesetzgebung meine Ansichten über
diesen Gegenstand überhaupt zu wieder
holten Male» vorgelegt; und daß dieselbe
bisweilen aiiderer Meinung gewesen ist, darf
keine Beschwe de veranlasse» de,», jene
Meinuttgsverschiedenheit entsprang aus ei
nem gewissenhafte» Pflichtgefühle. Allein soll
ten die hier Mitgetheilten Anempfehlungett
20.
nicht als richtig und zweckmäßig erscheinen,
so erlauben Sie mir, die ernstliche Hoffnung
auszusprechen, daß die Gesetzgebung irgend
eine andere minder anstößige Art ausfindig
mache», nnd daß sie nicht eher anSeinander
gehen wird, als bis sie für die pünktliche
halbjährliche Bezahlung der Zinsen auf unse«
re Staatsschuld, so w»e dieselben fällig wer
den, eine vollständige und reichliche Vorkeh
rung getroffen hat, und daß auf solche Weise
unsern Nachfolgern in der Rcgicruligsvcr
wallttng den Weg ebnen wird.
Ehe ich von der Steuerfrage abgehe, dürfte
eS nicht am unrechten Platze fein einen verglei»
chenden Ueberblick zu werfen aus die, während
der letzten drei Jahre in der Staatskasse einge
laufenen Taxen und auf den Betrag, welcher
an die vermiedenen Caunties in jedem Jahre
für Unterricht ausgezahlt wurde. Die Einge«
gangenen Taxen im Jahre
1841 belaufen sich auf H 33,292 77
1842 486,635 85
1843 553,911 38
T 1,073,840 00
Die Gelder, welche während derselben Jahre
für Unterricht ausgezahlt wurden, belaufen sich
im Jahre
1841 auf K 365,766 04
1842 " 315,372 43
1843 " 408,694 36
K 1.089,832 83
Sonach erhellt, daß der Staat in der That
mehr Geld für die Erziehung seines Volkes be
zahlt hat, als die in den Staatsschatz bezahlte
Staatstaxe betrug.
Es wird vollkommen ausführbar sein, für die
Bezahlung der halbjährlichen Zinsen an und
nach dem ersten August 1844 Vorkehrung zu
treffen. Und um für jeden möglichen Nothfall
zu sorgen, könnte man den Staatsschatzmeister
ermächtigen, alsdann eine zur Deckung irgend
eines Ausfalls hinreichende Summe zu borgen,
und die zur Abtragung der Zinsen verwendba»
ren Taxen und sonstigen Einkünfte des Staa»
tes sollten ausdrücklich für die Rückzahlung sol,
I cher Anleihe verpfändet, und alsbald nach ihrer
Einnahme verwendet werden.
Die Rückstände der 1842, und im Februar
und August 1843 fälligen Zinsen sind in Ge»
mäßheit der betreffenden Assembly-Akten fun«
dirt worden. Dieses war Alles was für unse
re Gläubiger unter den Umständen gethan wer»
den konnte, und wenn von nun an für die
pünktliche Abtragung der Zinsen Vorkehrung
getroffen wird, so wird das meines Erachtenö
soviel sein, als v. den Inhabern unsererStaatS
Obligationen vernünftigerweise erwartet wer»
den kann.
Der Staat schuldet gegenwärtig an gewisse
Banken die Summe von H 1,467,626 68 auf
Rechnung der Ausgabe von Noten gemäß der
Akte vom 4ten Mai 1841, welche ein Prozent
Zinsen tragen. Kraft der am Bten April d. I.
pafsirten Assembly-Akte, betitelt: „Eine Akte
um für die Bezahlung der einheimischen Gläu
biger zu sorgen" ,e„ sind diese Noten im Ver»
hältniß von Einmalhunderttausend Thalern per
Monat zu vernichten. Die sundirte Staats«
schuld trägt halbjährlich zahlbare Zinsen von 5
und 6 Prozent. Wenn die Vernichtung in dem
selben Verhältniß fortdauern sollte, so ist eS
ganz gewiß, das; die Zinsen nicht bezahlt wer
den können, weil ein sehr bedeutender Theil der
Taxen und Zolle in derartigen Fonds wird be
zahlt werden. Die Gesetzgebung hat demnach
zu entscheiden, welche dieser Maaßregeln die
Staatsklugheit zu ergreifen räth.
Die Einkünfte aus den öffentlichen Werken
während des verflossenen Jahres entsprachen
zwar nicht den Anschlägen, welche man zu An
sang des Jahres entworfen hatte, allein sie lie
ferten dennoch dein Staate einen sehr schönen
Gewinn nach Abzug der für ihren Unterhalt
erforderlichen Ausgaben. Der Bericht der Ca,
nal-Eommissioiiers, welcher Ihnen wird vorge
legt werden, und wofür man Sie um Ihre be
sondere Aufmerksamkeit bittet, stellt die Ein
nahmen und Ausgaben an den verschiedenen
Canal- und Eisenbahn-Linien umständlich dar.
Aus jenem Dokumente erhellt, daß wegen der
frühen Schließung des Canals durch Eis gegen
das Ende des Jahres 1842, und wegen dessen
später Oeffnung aus derselben Ursache in dem
darausfolgenden Frühjahr, die Schifffahrtzeit
von 1843 um ungefähr acht Wochen kürzer
gemacht wurde, als die Schifffahrtszeit deS
vorhergehenden Jahres. Gleichfalls fand un
ter den Bootleuten an der Delaware Abthei
lung eine Verabredung statt, welche mehrere
Wochen dauerte, der Transportation ein Ende
machte und dem Staate einen Verlust von nicht
weniger aIS V 30.000 an Einkünften verursach
te. Ungeachtet dieser Hindernisse, verbunden
mit der Störung der Schifffahrt durch die hohe
Ueberschwemmung an der luniata im letzten
September, belaufen sich die Zölle auf H 1,017,
841 12, was eine Zunahme von H 77,627 43
gegen die Einnahmen von 1842 ergiebt. Eine
Uebersicht über die Einnahmen und Ausgaben
an den verschiedenen Linien liefert das folgende
Resultat: Ausgaben. Einnahmen,
H425,O!j<Z 82 H 857.212 94
Delaw. Abtheil. 22,553 »2 92,265 41
SusquehauaNord
und Westarm 59,226 80 02,206 0S