N e din ü, Mull- Gedruckt und hercmsgegebeu von Zl ruo l d Puwc ll e, in der Sud 6cen Strasse, Ecke der Sherry Alley.B ehm' 6 Wltthöbaus-Hof qeqeuudrr. Jahrgang 6, gann .Mnmmsr 228. Led i n g un ge n.-Der Albrrnlt IZcollNtlltcr erscheint jeden Dienstag auf einem grossen Superial-Bogen Mit schönen Lettern gedruckt. Der Subseriptions-Preis ist E i n Tha l e r des Jahrs, welcher in halbjähriger Voraus bezahlung erbeten wird. Wer im Laufe des Jahres nicht bezahlt, »verde» Hl 50 angerechnet. Für kürzere Zeit als 6 Monat wird kein Unterschreiber angenommen, und etwaige Aufkündigungen werden nur dann angenommen, wenn sie einen Monat vor Ablaus des Subftripcions-Termins geschehen und gleichzeitig alle Rückstände abbezahlt »Verden. Bekanntmachungen werden dankbar angenommen nnd für den gewöhnlichen Preis eingerückt. Unterfchrcibern in hie» siger Stadt wird die Zeitung portofrei geschickt, weitere Versendungen geschehen durch die Post oder Träger, auf Kosten der Unterschreiber. Briefe und Mittheilungen müssen postf re i eingesandt werden. (Aus der peiinsylvailischti» StaatS-Zeitnug.) GouvernörS Botschaft. An den Senat lind das HauS der Repre sentanten der Republik Pennsylvanien. Mitbürger: die erste und wichtigste Pflicht, welche der Gesetzgebung obliegt, wird darin bestehen, die Finanzverlegenheiten des Staats zu untersuchen, und für d>e Erfüllung seiner Verbindlichkelten angemessene Vorkehrun gen zu treffen. Die gerammte sundirte Schuld Des Staats beträgt K 30,084,000 40. Diese Schuld ist zurückzuzahlen wie solgt: Im Jahre 181 l . 6O „ IV4I . OO „ 184» . 3,656,34!2 (18 „ 1847 . 72,335 Ott „ 1850 . 1,000,000 00 „ 1853 . L,000,000 00 „ 1854 . 3,000,000 00 „ 1850 . 2,783,101 88 „ 1858 . 7,070,061 4 t „ 1859 . 1,250,000 00 „ 1800 . 2,048,080 00 „ 1861 . 120,000 00 ~ 1862 . 2,265,400 00 „ 1863 . 200,000 00 „ 1864 . 3,385,070 «6 „ 1865 . 1,825,600 00 „ 1868 . 2,524,000 00 „ IV7O . 1,946,215 65 Anleihen zahlbar beim Ablauft gewisser Bank-Freibriefe . 569,503 50 336,469,398 87 Am 1. Augrist 1842 saline Zin sen, für welche Stock-Certisi kate ausgegeben wurden, zahl bar in 1843 . . 866,625 53 Zinsen fällig am 1. August 1843, zahlbar in 1846 . . 873,988 00 Zinsen fällig am 1- Agust 1843, zahlbar in 1846 . . 873,988 00 H 39,084,000 40 Die auf diese Schuld jährlich zu zahlenden Zinsen belaufen sich zu H 1,941,827 23, näml : Dauerndes nleihe zu 6 Procenr H 1,910,944 „ „ 5 ~ 32,683,189 86 „ „ 4j „ 200,000 00 Reliefnoren zu 1 Proeenr . 1,467,628 68 do zu 6 Procent . 171,636 00 Rückständige Zinsen schuldig an die Anleihen Inhaber im 'Au gust 1842, und Februa. und Aug. 1843, zu 6 Procent 2,614,601 53 K 39,084,000 40 Ferner wird an einheimische Gläubiger, aus Certificate des General-Auditors, die Summe von H 206,461 00 geschuldet. Für die jährlich anwachsenden Zinsen und für die temporären Schulden und Verbindlich keiten des Staates sollte augenblicklich Vorkeh rung getroffen werden. Die Hülftguellen des Staates sind überreich, und es ist nichts weiter vonnöthen aIS eine richtige Anordnung, und ei ne unisichtige und angemessene Bestimmung der Art, wie diese HülfsqueUen nutzbar zu machen sind. Folgendes ist der Betrag der, Kraft der beste henden Targesetze ausgelegten und in die Staats kasse bezahlten Taren : Im Jahre 18 ll betru gen die aufgelegten Taxen H 416,794 85—und es wurden während jenes Jahres K 33,292 77 in den Staatsschatz bezahlt. Im Jahre 1842 wurden K 659.512 47 ausgelegt—in demselben Jahre wurden K 186,035 85 einbezahlt. Im Jahre 1843 kann der aufgelegte Betrag nicht mit Genauigkeit ausgcmittelt werden, weil die Caunty-Commifsioners in mehren Caunties er mangelten, an die geeignete Behörde Bericht zu erstatten, allein nach den besten Angaben, wel che uns zu Gebote stehen, zu schliefen, dürfte der Betrag nicht weniger als 3954,000 ausmachen. Während des verflossenen Jahrs wurden K 553,. Sil 38 in die Staatskasse bezahlt. Die Aufla ge für das kommende Jahr darf man billiger Weise so hoch anschlagen, wie sich dieselbe im verflossenen Jahre belief, wofern die Gesetzge bung den Vorbehalt im 16. Abschnitt der Akte vom 27. Juli 1842, betitelt „Eine Akte um für die gewöhnlichen Regierungskosten die Zah lung der Zinsen aus die Staatsschuld Vorkeh rung zu treffen ?c.", welcher die Auflage der er höhten Tax auf Ein Jahr beschränkt, widerust. Wofern man nicht für die Beibehaltung der Auflage und Erhebung jener Tar unverzüglich Vorkehrung trifft, so müssen unsere Finazverle genheiten zunehmen, und es müssen die nach theiligsten Folgen für unfern dar aus entspringen. Man wird aus der vorstehendeii Angabe er sehen, daß beinahe eine Million Thaler der aufgelegten Taxen »och nicht bezahlt sind,und kS steht dem Gouvcruör keine gesetzliche Be fugttiß z». deren Eintreibung zu erzwinge». Ich habe die Gesetzgebung z» wiederholten Malen die Vorkehrung irgend einer gesetzli chen Art anempfohlen, wie Can»ty Conums, stonerS, Taxerheber nnd Schatzmeistcr zur Erfüllung ihrer Pflichten a»,,chatte» stiid allein bis jetzt hat man in dieser Hüislcht »och kein« gesetzliche Maßregeln ergriffe». Bei d«m gegexwArtige« manzclhafte« Zustande Und Berks, Montgomecy und Schuylkill Cannties allgemeiner Anzeiger.^ der Gesetze wird Pflichtvergessenen jede Ver suchung dargeboten deren Vorschriften zu vereiteln. Erlauben Sie mir die Ausmerr samkeit der Gesetzgebung abermals auf diesen Gegenstand zu lenken, und die Hoffnung aus zuspreche», oaß man diesem Uebel abhelfen wird. Die Gesammt Einnahmen von unsern öf fentlichen Werken, nach Abzug der Zahln» gen far AnSbcsscrungen, und der Unkosteu ih rer Beaussichtigung und .Verwaltung, betru gen während des vcrilosscnen Rechuuiigslah res 8432,6Z7 Z 4. D>e laufenden Rcgieruugstostc», mit Eiu« schluß der pcrmantttten Geldanweisung für Volksschulen uuo andere Gegenstände, darf mai» zu ungefähr H7ZO,WO 00 anschlagen; die Hnlfsgncllcil des Staates abgesehen vo» Laren, und dieEiuküufte von den öffentlichen Werken zn uugefähr 8400,000 W. Weuu mau alle diese Elnuahmen und Verbindlich kelte» des Staats untersucht und annimmt, daß vie, Kraft bestehender Gesetze aufgelegte Tax püiiktlich erhöbe» und bezahlt >vi> d; so wurde sich ein jährlicher Ausfall (Defizit) vo» uugefähr H 850.000 00 herausstelle», ab gesehe» von dem Schuld-Rückstaiide au ein heimische Gläubiger; für deren pünktliche Bezahlung der Staat durch jede Rücksicht der Treue und Ehre verbünde»» ist. Nach ei ner höchst sorgfältigen Erwägung aller Um stände bln ich nicht un Stande gewesen, zur Deckung dieser Veraulwortliehkeit irgend e>u anderes Mittel au-.-siudlg zu mache», als eine Erhöhung der Taxe». Ja meiner, am !?ten Januar an die Gesetzgebung übersendeten, Jahresbot schafc nahm ich Anlaß, über diesen Gegen stand in starken und »»zweideutigen Wor teu zu sprechen. Ich erlaube mir, diesel ben hier anzuziehen, weil ich in jeder seit herigen Jahresbotschaft an die Gesetzge bung im Wesentlichen dieselben Ansichten wiederholt habe; und wenn ein Grund vorhanden ist, irgend Jemanden Pflicht Versäumnis! zur Last zu legen, so wünsche ich, daß dasPeniisylvanische Volk und die ganze Welt wisse, wem die Schuld von Rechtswegen beizumessen ist. "Ji.dein ich mich selbst zu Gunsten der Besteuerung ausspreche, geschieht dieses mit nicht unbedeutendem Widerwillen ; al lein eS muß jedem Bürger deS Staates einleuchten, daß sein HauS, sein Land,kurz, all seine Hibe unerlöülich verpfände sind für die endliche Abtragung der LtaarS schuld und der darauf enuvachsendeii Zin sen, in Gemäßheit der Uebereinkunft mit den Darleihern. Doch dies ist nicht der schlimmste Gesichtspunkt unserer Lage.— Der Staat hat in der That seit mehren Jahren eine Million bis anderthalb Mil lionen Thal. Zinsen jährlich zu der Haupt schuld gefchlageu : und man legt nunmehr die Frage vor, ob wir auf solche Weise auch fernerhin halbjährlich diesen unge heuien Zinsbetrag zu der Hauptsummc unserer Staatsschuld hinzufügen, und auf dieler kleinmüthigen Politik len, den ZahlungStag von Jahr zu Jahr abzuschieben- und dieseS schlimme Ver mächtniß unsern Nachkommen aufzuladen. Es ist einSchimpf für das pennsylvanische Volk, wenn man annimmt, daß eS Hinsicht lich seiner gegenwärtigen Lage länger hin ter das Licht geführt weiden könne. Um feinen bereitwilligen Gehorsam gegen die sen unerläßlichen Aufruf an seine Vater landsliebe zu sichern, braucht eS nichts wer ter zn wissen. AIS daß die Maaßregel noth wendig ist. Die (s'rfahruug von mehr als einem halben Jahrhundert bestärkt mich in der Ueberzeugung, daß man sich auf den gesunden Verstand deS Volkes dieses gro Ben Staates selten vergebens beruft. In dem ich die Verantwortlichkeit der Anemp fehlung dieser Maaßregel übernehme, weiß ich sehr wohl, welche Hiudrrnisse uns im Wege stehen, und welche Folgen daraus entspringen werden; und sollte ich in die sein Ausspruche meiner eigenen aufrichti gen Überzeugung und in der furchtlosen Erfüllung der mir obliegenden Pflichten nicht von meinen Mitbürgern uiiterstützl werden ; so wird mich wenigstens das Be wußtsein trösten, daS ich gethan habe, waS ich nach meinem Gewissen für recht halte, und was nach meiner Ansicht die Prüfung späterer Jahre bestehen wird. Die Zeit der Ausslüchte ist vorüber; die öffentliche Meinung ist zu lange mit erbärmlichen Linderungönnttelr, abgespeist worden. Die Zeit zum Handeln ist gekommen. Unser Vaterland erwartet, daß Jeder mann seine Pflicht thue, und wer nicht Kraft genug hat für die Stunde der Ent scheidung, der sollte seinen Platz Männern räumen, welche dem Drange der Umstände besser gewachsen sind, Weder die gegen wältige Gesetzgebung, noch ich selbst hat ten mit der Contrahirung dieser Schuld irgend etwas zu schaffen—dieselbe lst uns "IVillig zu loben und ohne Furcht zu tadeln." Mislag ben 16» Januar 1844. von unsern Vorgängern aufgeladen wor den; und dieselbe Regel der Klugheit und Politik, nach welcher sich das Versal) ren eines Privatmannes richten wurde, gilt unter diesen Umständen eben so wohl für den Der Einzelne würde sein Geschäft und sein Vermögen auf das Aeusierste brandschatzen, um eine Schuld und deren Zinsen abzubezahlen, welche den Ertrag sc ine 5 Geschäftes und seiner Habe aufzehrenein Gleiches sollten meineS BedünkenS die Repräsentanten eines wei seil und verständigen Volkes thun. Ver mittelst Besteuerung könnte man die Zin sen bezahlen—ja man könnte am Ende ei nen Tilgungsfond zur Abbezahlung der Hauptsumme der Staatsschuld bilden, und man sollte dieselbe so lange beibehalten, bis das Einkommen aus den öffentlichen Werken längere Besteuerung unnörhig macheu würde. Die gegenwärtige stunde verlangt die Auwendung des weitsehend sten Scharfsinns—der ruhigsten Ueberle gung uiid der furchtlosesten Vaterlands liebe. Ich bin überzeugt, die Gesetzge bung wird ihr in dem rechten Geiste be gegnen, und derselben alle Gefahren rau ben. Da Sie aus allen Gegenden des Staates kommen, und eine genauere Be kanntschaft mir den Umständen und Be ducsmllen des Volkes besitzen, aIS mir zn Gebote steht; so überlasse ich Ihnen Mit Freuden diesen wichtigen Gegenstand, in der Ueberzeugung, daß Umsicht und Gerec htigkeit Ihre Entscheidung über denselben leiten werden." Ich bediente mich damals gegen die Ge setzgebUiig starker Ausdrücke, weil es eine Zeit der Betrübniß, der Ungewißheit und der Bestürzung war. Die Zeruümme rung der Banken, die Lähmung der Ge schaftsthängkett des Landes, und das Mur ren Derer, deren höchster Ehrgeiz im Ta deln besteht,—dies Alles vermochte selbst redliche Männer von einer gewissenhaf ten Erfüllung ihrer Pflicht abzuschrecken. Was mich anbelangte, so war ich entschlos sen, sowohl meine Ansichten als meine Handlungsweise offen au den Tag zu le gen und deutlich zu verstehen zu geben. Vier Jahre sind nunmehr verflossen ; die Aufgeregten haben Zeit gehabt, sich zu be ruhigen, die Fruchrsamen sich zu erholen, und die heftigen Parteigänger ihren Irr weg zu erkennen. Ich blicke mit Wohlge fallen auf meine Handlungsweise zurück, weil ich, wie ich vom Anfang an nicht bezweifelte, durch die redlichen Wehrmä» ner Peniisylvaniens triumphirend unter stützt worden bin. Sie haben ohne Mur ren jede Last getragen, welche nothwendig war, um die Ehre deS Staates aufrecht zu halten, und sie sind bereit, für dieselbe Sache im Noth falle noch grössere Opfer zu bringen. Es ist seit kurzem an gewissen Orten in die Mode gekomme», Pennsylvanien zu verschreien, und eS als ein passendes Bei spiel anzusühreu, um den Vorwurf zu be kräftigen, welchen man dem Amerika««' schenVolk aufzubürden versucht hat, näin lich dasi eS den Plan, seine öffentlichen Schulden abzuschütteln, in wirkliche Aus übung zu bringen suche. Die Leute wel che diese Verleumdung in Umlauf gebracht Uiid geglaubt haben, verriethen eine wahr haft erstaunliche Uubekanntschafc sowohl mit dem Eharakter unseres Volkes, als mit dem Verfahre» seiner Gesetzgebung. Bei jeder Gelegenheit istdieVerbindlichkeit deS Staates aufrichtig anerkannt worden, so wohl von seiner executiven als gesetzge benden Gewalt; und obwohl die Aneni pfehlungeu des GouvernörS, für die Zah lung seiner Zinsen Vorkehrungen zu rref feu, nicht in ihrer ganzen Ausdehnung an genommen worden sind, so hat doch die Gesetzgebung Gesetze zur Auflegung einer Taxe passirt, welche sich im letzten Jahre auf nicht viel weniger als eine Million Thaler belief; und darein hat sich das Volk gefügt, ohne daß sich von irgend ei ner Seite her eine Unzufriedenheit verneh men ließ, die im geringsten Beachtung ver diente. Die Nichtbezahlung der Zinsen ist nicht einem Mangel an Bereitwilligkeit von Seiten der Bürger Pennsylvaniens beizumessen, sondern den allgemeinen Un fällen, welche eS, sowie fast jede andere Regierung in der Handelswelt, überwäl tigt und gelähmt haben. Wir gewinnen nun mehr wieder unsereThatkräfte, und erholen uns von den Verlegenheiten, womit wir leider um ringt waren. In sehr wenigen Jahren werden wir im Stande sein, Alles was wir verloren haben, zu ersetzen, und aus unserem Ehrenschil de jeden Flecken auszutilgen, womit unerwar tetes Unglück dessen Glanz verdunkelt hat. So viel immer eigennützige oder böswillige Men. sche» das Gegentheil behauptet habe« mögen, so giebt es doch keinen rechtschaffenen Bürger Pennsylvaniens, welcher nicht das stolze Be wußtsein fühlt, daß seine Treue und Redlichkeit der Welt ohne Makel vorgehalten werden kann. Der Werth des liegenden und persönlichen Vermögens der Bürger dieses Staates laut dein Anschlage desselben behufs der Auflegung von Eaunty Taxen, beläufr sich auf ungefähr Vier hundert und sechzig Millionen Thaler. Im Durchschnitt steh» der Maßstab dieses Anschla ges ohne Zweifel bedeutend unter dem wirklichen Werthe des Eigenthums im Staate. Unter den Einnahmen an der Schatz kammer während dem letzten lah» re, waren fürZölle, mit Ausschluß der bewegenden Kraft H 755,155 39 Auklions-Gebührcn . . 59,661 78 Taxen auf Neben-Erbschaften 22,337 05 Dividende auf Brücken-, Thor straßen- und Schifffahrts- Stocks . . . 19,161,2 V Heimsalle . . . 1,010, 00 5l Welchem der eingegangene Staats Tax zuzufügen . . 553,911 38 81,111,236 89 Dieses Einkommen aus den obige» Quel len wurde ausdrücklich zur Bezahlung der Zinsen auf unsere Staatsschuld angewiesen; und imr durch de» islauben, daß der Staat seinen feierlichen Versprechungen treu bleiben werde, fände» sich jene, von welche» man das Geld erlangte, ohne Zweifel veranlaßt, die Darleihe» einzugehen. Allel» durch den Be schluß vom 7. April 1842, und die Akten vom 27. Juli 1842, und 8. April 1845, wurden jene Fonts für andere ganz verschiedenartige Gegenstände angkwicscn, weil solches die Ge setzgebung für eine gebieterische Nothwendig keit hielt, veranlaßt durch die Geldverlegen heiten, aufweiche ich bereits hingewicsc» habe. Es erhellet hieraus, daß ohne diese später« gesetzlichen Verfügungen, dritthalb Proeeiit Zinsen im verflossenen Jahre hätten bezahlt »verde» könne»; und daß die obige Siinime vo» K857.32Z 51, »el'sk einer Tax von weni ger als 3 Mills a»f de» WertDauschlag des liegende» und persöttlichc» Vermögens der Staatsbürger, die Zinsen auf die Staats schuld ohue allen Zweifel bezahlen, und Peii sylvanien auf jenen erhabenen Standpunkt stellen würde, welcher ihm nach dem wahren Charakter seines Volkes, und seinen großen Hülföcsnellen gebührt. Allein will man d.Volk von der Zweckmäßigkeit dieser Tarerhöhung überzeugen, so sollte man die Versicherung geben, daß dieselbe zur Bezahlung der Zmseu auf die Staatsschuld Verwender werde» wird, mir Ausschluß jedes auder» Gegenstaiides. Gegen die Taxauilage unter gegenwärtigen Umständen ist e»i Einwand erhoben worden, welcher wohlgegründet zn sein scheint, und das ist die hauvgrcisllche .nbilligkcit », Ungleich heit des " aßstabes des VeruiögeiiS-AiischlagS in den verschiedene» Cauncies. Ich füge die ser Botschaft eine Tabelle über die Vermö gens Abschätzung in den verschiedenen Caun tieS des Staates bei, ans welcher man als bald die Uebel, die citier Abstellung bedürfen, ersehen wird. Die meisten uuscrer Steuer- und Eiunah me-Gesetze bedürfen der Durchsicht u Verbesse rung. Diejenigen, welche sich beziehen anf Nebe» - Erbschaften, auf Kleinhändler und Kaufleute, auf Auktion »re, und auf Mäkler, sollten berichtigt und modifizirt werden, um Unigchnngen zu verhüten- Man hat in der that guteu Grund zu glauben, daß die Ein künfte aus diesen Quellen verdoppelt werden könnten. Die Eaunlv-Schatznngen und Auf lagen werden durch dieselben nicht vermehrt; ebensowenig steht die daraus gewonnene Staatctar in einem billigen Verhältniß. Die Ungleichheit und Ungerechtigkeit der Sa che wird angenscheinlich, wenn man den aus jeder erlösten Betrag in Erwägung zieht. Ich habe mich längst überzeuget, daß die zur Bezahlung der Zinsen anf unsere Staatsschuld erforderliche Taxe unter den verschiedenen Eaiinllcs des Staats verhältnißmäßig ver theilt werden sollte, und daß man für promp te Erhebung und Bezahlung derselben in den Staateschatz eine reichliche Vergütung gestat ten sollte. Da die Mitglieder der Gesetzge bung aus deu verschiedenen Cannties komen, und Jeoer für die Reebte und luteresseu sei ner unmittelbaren Constitnenten ein wachsa nies Auge hat; so würden dieselben gewißlich eine Behörde bilden, welche zur Vornahme >ener Vertheilung in jeder Hinsicht befähigt wäre. Eine ungleichmäßigere Vertheiliing, als diejeulgt, welche gegenwärtig besteht, ver mag man nicht leicht zu erdenken. Ich weiß sehr wohl, daß ei» jeglicher Gegenstand und jegliche Art der Besteuerung mehr oder min der anstößig ist allein das sollte uns von unserer PsUcht nicht abwendig mache». Ich habe der Gesetzgebung meine Ansichten über diesen Gegenstand überhaupt zu wieder holten Male» vorgelegt; und daß dieselbe bisweilen aiiderer Meinung gewesen ist, darf keine Beschwe de veranlasse» de,», jene Meinuttgsverschiedenheit entsprang aus ei nem gewissenhafte» Pflichtgefühle. Allein soll ten die hier Mitgetheilten Anempfehlungett 20. nicht als richtig und zweckmäßig erscheinen, so erlauben Sie mir, die ernstliche Hoffnung auszusprechen, daß die Gesetzgebung irgend eine andere minder anstößige Art ausfindig mache», nnd daß sie nicht eher anSeinander gehen wird, als bis sie für die pünktliche halbjährliche Bezahlung der Zinsen auf unse« re Staatsschuld, so w»e dieselben fällig wer den, eine vollständige und reichliche Vorkeh rung getroffen hat, und daß auf solche Weise unsern Nachfolgern in der Rcgicruligsvcr wallttng den Weg ebnen wird. Ehe ich von der Steuerfrage abgehe, dürfte eS nicht am unrechten Platze fein einen verglei» chenden Ueberblick zu werfen aus die, während der letzten drei Jahre in der Staatskasse einge laufenen Taxen und auf den Betrag, welcher an die vermiedenen Caunties in jedem Jahre für Unterricht ausgezahlt wurde. Die Einge« gangenen Taxen im Jahre 1841 belaufen sich auf H 33,292 77 1842 486,635 85 1843 553,911 38 T 1,073,840 00 Die Gelder, welche während derselben Jahre für Unterricht ausgezahlt wurden, belaufen sich im Jahre 1841 auf K 365,766 04 1842 " 315,372 43 1843 " 408,694 36 K 1.089,832 83 Sonach erhellt, daß der Staat in der That mehr Geld für die Erziehung seines Volkes be zahlt hat, als die in den Staatsschatz bezahlte Staatstaxe betrug. Es wird vollkommen ausführbar sein, für die Bezahlung der halbjährlichen Zinsen an und nach dem ersten August 1844 Vorkehrung zu treffen. Und um für jeden möglichen Nothfall zu sorgen, könnte man den Staatsschatzmeister ermächtigen, alsdann eine zur Deckung irgend eines Ausfalls hinreichende Summe zu borgen, und die zur Abtragung der Zinsen verwendba» ren Taxen und sonstigen Einkünfte des Staa» tes sollten ausdrücklich für die Rückzahlung sol, I cher Anleihe verpfändet, und alsbald nach ihrer Einnahme verwendet werden. Die Rückstände der 1842, und im Februar und August 1843 fälligen Zinsen sind in Ge» mäßheit der betreffenden Assembly-Akten fun« dirt worden. Dieses war Alles was für unse re Gläubiger unter den Umständen gethan wer» den konnte, und wenn von nun an für die pünktliche Abtragung der Zinsen Vorkehrung getroffen wird, so wird das meines Erachtenö soviel sein, als v. den Inhabern unsererStaatS Obligationen vernünftigerweise erwartet wer» den kann. Der Staat schuldet gegenwärtig an gewisse Banken die Summe von H 1,467,626 68 auf Rechnung der Ausgabe von Noten gemäß der Akte vom 4ten Mai 1841, welche ein Prozent Zinsen tragen. Kraft der am Bten April d. I. pafsirten Assembly-Akte, betitelt: „Eine Akte um für die Bezahlung der einheimischen Gläu biger zu sorgen" ,e„ sind diese Noten im Ver» hältniß von Einmalhunderttausend Thalern per Monat zu vernichten. Die sundirte Staats« schuld trägt halbjährlich zahlbare Zinsen von 5 und 6 Prozent. Wenn die Vernichtung in dem selben Verhältniß fortdauern sollte, so ist eS ganz gewiß, das; die Zinsen nicht bezahlt wer den können, weil ein sehr bedeutender Theil der Taxen und Zolle in derartigen Fonds wird be zahlt werden. Die Gesetzgebung hat demnach zu entscheiden, welche dieser Maaßregeln die Staatsklugheit zu ergreifen räth. Die Einkünfte aus den öffentlichen Werken während des verflossenen Jahres entsprachen zwar nicht den Anschlägen, welche man zu An sang des Jahres entworfen hatte, allein sie lie ferten dennoch dein Staate einen sehr schönen Gewinn nach Abzug der für ihren Unterhalt erforderlichen Ausgaben. Der Bericht der Ca, nal-Eommissioiiers, welcher Ihnen wird vorge legt werden, und wofür man Sie um Ihre be sondere Aufmerksamkeit bittet, stellt die Ein nahmen und Ausgaben an den verschiedenen Canal- und Eisenbahn-Linien umständlich dar. Aus jenem Dokumente erhellt, daß wegen der frühen Schließung des Canals durch Eis gegen das Ende des Jahres 1842, und wegen dessen später Oeffnung aus derselben Ursache in dem darausfolgenden Frühjahr, die Schifffahrtzeit von 1843 um ungefähr acht Wochen kürzer gemacht wurde, als die Schifffahrtszeit deS vorhergehenden Jahres. Gleichfalls fand un ter den Bootleuten an der Delaware Abthei lung eine Verabredung statt, welche mehrere Wochen dauerte, der Transportation ein Ende machte und dem Staate einen Verlust von nicht weniger aIS V 30.000 an Einkünften verursach te. Ungeachtet dieser Hindernisse, verbunden mit der Störung der Schifffahrt durch die hohe Ueberschwemmung an der luniata im letzten September, belaufen sich die Zölle auf H 1,017, 841 12, was eine Zunahme von H 77,627 43 gegen die Einnahmen von 1842 ergiebt. Eine Uebersicht über die Einnahmen und Ausgaben an den verschiedenen Linien liefert das folgende Resultat: Ausgaben. Einnahmen, H425,O!j