Der liberale beobachter und Berks, Montgomery und Schuylkill Caunties allgemeine anzeiger. ([Reading, Pa.) 1839-1864, January 17, 1843, Image 1

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    NraV i N S, Hit NN Gedruckt und herausgegeben vonArnold Puwell e, in der Süd 6ren Strasse, Ecke der Cberry Allen Behm' s Wirthstiaus-Hofgegenübrr
MaHrzanz 4, ganxe 176.
Bedin g u n g e N.-Der A.lber.lls Mobncllter erscheint jeden Dienstag auf einem grossen Luperial-Bogen mit schönen Lettern gedruckt. Der Lubscriprions-Preis ist Ei n Tha l e r des lahrS, welcher in halbjähriger Vorausbe
zahlung erbeten wird. Wer im Laufe des Jahres nicht bezahlt, werden VI 50 angerechnet. Für kürzere Zeit als 6 Monat wird kein Unterschreiber angenommen, und etwaige Aufkündigungen werden nur dann angenommen, wenn sie
einen Monat vor Ablauf des Eubscriptions-Termins geschehen und gleichzeitig alle Rückstände abbezahlt werden. Bekanntmachungen werden dankbar angenommen und für den gewohnlichen Preis eingerückt. Unterschreibe«-« in hiesiger
>i-radt wird die Zeitung portofrei geschickt, weitere Versendungen geschehen durch die Post oder Träger, auf Kosten der Unterschreiber. und Mittheilungen müssen poir frei eingesandt werden.
Botschaft des Gouvernörs,
an den Senat und das Haus der Reprä
sentanten von Pennsylvanien.
(Schluß.)
Seit meiner vorigen Jahres Botschaft,
worin ich Anlaß nahm' auf die Verbin
düngen von Privat Companien und In
dividuen zur Manopolisirung und Ein
äintung fast allen Gewinnes aus der
Transportation auf unseren öffentlichen
Werken hinzudeuten, sind mehrere Per
sonen einer schreienden Verschwörung,
dieser Monopol-Verbindung den vollkom
mensten Sieg über die Gesetze zu sichern,
angeklagt und auf die bündigsten Beweise
hin überführt worden. Diese Ueberfüh
rung wird einen höchst wohlthätigen Ein
fluß ausüben, und in Zukunft allen der
artigen ungesetzlichen Versuchen ein Ziel
setzen. Es ist nunmehr zu hoffen, daß
durch die Hinwegräumung dieser Hinder
nisse einer billigen, individuellen Mitbe
Werbung, unsere öffentlichen Werke dem
freien und gleichen Genusse Aller offen
stehen werden, wie deren ursprüngliche
Bestimmung war.
Unterschiedliche Anempfehlungen, oder
waS man für wesentliche Reformen in
der Verwaltung unserer Staatswerke hielt
und welche entweder von der crecntiven
Behörde oder den Kanal-Commissioners
vorgeschlagen wurden, sind bisher durch
Verbindungen von.lnterelfen. welche man
nicht leicht zu verstehen vermag, vereitelt
und vernichtet worden. Ich halte es nicht
für nöthig, alle jene Vorschläge einzeln
anzugeben, sondern will Sie auf meine
vorige Jahres-Botschaft und den letzten
und der gegenwärtigen Bericht der Kanal
CommissionerS, worin dieselben enthal
ten sind, verweisen. Ich h>'ge die Zu
versieht, daß welcher Zweifel immerhin
bisher in dieser Hinsicht etwa obgewaltet
haben mag, deren Schicklichkeit und Ge
rechtigkeit nunmehr ausser aller Frage ge
stellt ist. Während des letzten Jahres so
lwohl, als in früheren Jahren, haben sich
die Kanal-Commissioners emsig bemüht,
die schreiendsten Fehler und Mißbräuche,
welche sich in der Verwaltung unserer öf
fentlichen Weike eingeschlichen hatten, ab
zustellen. Sie haben viel gethan, allein
es bleibt noch viel zu thun übrig, und wo
ferne vie Gesetzgebung nicht ihren Bei
stand dazu leiht, so wird Viel zu beklagen
bleiben, ohne daß man im Stande ist, eine
Abhülfe zu gewähren.
Es ist nichts geschehen unter den in der
letzten Sitzung passirten Assembly Akten
für die Inkorporation von Companien znr
Vollendung der unbeendigten Linien unse
rer öffentlichen Werke. Kann man eine
wirksamere Art zur Erreichung dieses
Zweckes ausfindig machen, so wird es mir
großes Vergnügen gewähren, Ihnen zu
deren Ausführung meine Mitwirkung zu
leihen.
Der Beschluß der General Assemby vom
7ten April v. I. „betreffend die Bezah
lung von Zinsen an einheimische Gläubi
ger," verordnet, daß solche Staatsgläu
biger, welche es nicht vorziehen, Stock
Certisikate anzunehmen, zu einem Credit
für den Betrag ihrer Forderung in den
Büchern des General-Auditors berechtigt
seien.und sechs Prozent Zinsen empfangen
sollten auf Guthaben für Arbeiten vor
dem4ten Mai 1841. wo die Zinsen von
jenem Tage an laufen sollenund auf
Guthaben für Arbeiten seit dem 4ten Mai
1841, wo die Zinsen von der Akte an lau
fen sollen. Und der erste Abschnitt der
Akte vom 27sten Juli v. I. bestimmt,
nachdem er gewisse besondere Geldanwei
sungen gemacht hat, daß jeder etwaige
am darauffolgenden Isten August, Nove
mber und Februar im Staats Schatz ver
bleibende Ueberschuß, nach Abzahlung lau
fender Anforderungen an den Staatsschatz
verhältnißmäßig unter die einheimischen
Gläubiger vertheilt werden soll, welche
Ansprüche haben wegen Arbeiten vor dem
4ten Mai 1841, oder wegen Ausbesserun
gen zc. an beendigten .Kanal und Eisen
bahn-Linien vor dem 4ten April 1842.
In Gemäßheit der obigen Akten wurden
Forderungen zu dem Gesammtbelaufe
von Thl. 1,191,719 23 in den Büchern
des General Auditors bis zum Schlüsse
des Finanzjahres eingetragen; von dieser
Summe waren 597,461 78 für Arbeiten
vor. und 6594,248 45 für Arbeiten »ach
dem 4ten Mai 1841. Am ersten August
erlaubte der Zustand des Staatsschatzes
keine Dividende—deßhalb wurde die erste
und einzige Fristzahlung von zwanzig
Prozent am ersten November nebst allen
damals fälligen Zinsen geleistet; was,
Wer Liberale üeobacliter
Und Berks, Momgomery und Schuylkill Caunties allgemeiner Anzeiger.^
Dividenden und Zinsen zusammengenom
men, 299,589 43 ausmachte.
Ungeachtet die allgemeine und freisin
nige Auslegung, welche der General Au
ditor dem Beschlusse vom 7ten April gab,
sehr befriedigende Resulte geliefert hat;
so bleibt doch eine höchst verdienstvolle
Klasse von Gläubigern übrig, welchen die
Wohlthat i'rnes Beschlusses nicht zu Theil
wurde, und denen man durchaus nicht des
senßestimmungen angedeihen lassen konn
te. Die armen, längs unserer öffentli
chen Werke zerstreuten Arbeiter, welche
durch ihrer Hände Arbeit dieselben in
fahrbarem Stande erhalten, sollten die er
sten Gegenstände der Fürsorge der Regie
rung sein. In diesem Falle wurden sie
gänzlich übersehen, da die Geldanweisung
für Ausbesserungen nicht ausreichte. —
Wegen der Art ihrer Ansprüche—ihres
verhältnißmäßig unbedeutenden Betrages,
und ihrer Menge— hielt m.m es für un
statthast, dieselben in den Buchern des
General Auditors einzutragen. Hätte
man sie dort eingetragen, so würde in vie
len Fällen die ganze Schuldsumme darauf
gegangen sein, um die Dividende aus dem
Staatsschätze zu beziehen —und in der
That würde es wie Spott von Seiten ser
Regierung aussehen, wollte sie statt Be
zahlung armen Arbeitern eine verhaltniß
mäßige Dividende auf eine Forderung von
wenigen Thalern anbieten- Man lebt
der innigen Hoffnung, daß diese verdienst
volle und in den meisten Fällen nothlei
dende Klasse einheimischer Gläubiger un
mittelbar von der Gesetzgebung wird be
dacht werden.
Das Banksystem dieses Staates ist,
wie dies bisher häufig bei Anstalten, die
sich auf unrichtige Grundsatze stützten,
der Fall war, trotz allen Zutrauens und
aller Unterstütznng des Publikums, unter
seinen eignen Mängeln zusammengebrv'
chen. Kann irgend eine Maaßregel der
Gesetzgebung den Banken das öffentliche
Zutrauen wieder schenken, ober dieselben
für das Volk dienlicher machen, so wird es
ihnen zur Pflicht werden, dieselbe zu ver
ordnen. Die Art und Weise, wie die
Hülfe zu leisten ist, überiasse ich den Re
presentanten des Volkes. Allein das Pub
likum wird schwerlich erwarten, daß Sie
sich nicht eher vertragen werden, als bis
Sie für die Entziehung der Kraft der
Akte vom 4ten Mai 184!, durch die Ban
ken ausgegebenen Noten aus der (slrkula
tion eine genügende Vorkehrung getroffen
haben: und es wird mir großes Vergnü
gen gewähren, Ihnen zu irgend einer
Maaßregel, welche zur Erreichung dieses
Zweckes am rathsamsten erscheinen mag,
meine Mitwirkung zu leihen. —Hierbei
will ich Anlaß nehmen, auf eine Quelle
hinzudeuten, aus welcher man die Mittel
znr Tilgung eines bedeutenden Theiles
dieser Noten leicht gewinnen könnte. Ich
verweise auf den Verkauf der dem Staa.
te gehörigenßank-, Brücken« und sonsti
gen Stocks. Meiner Ansicht nach dürfte
sich auf diese Weise eine zu dem Behufe
ausreichende Summe realisiren lassen,
woferne ein Gesetz die ausdrückliche Be
stimmung enthielte, daß der Erlös aus
dem Verkaufe ausschließlich zu jenem
Zwecke verwendet werden sollte.
Der gegenwärtige Zustand der Bank
von Pennsylvanien erheischt die sorgfäl
tigste Erwägung der Gesetzgebung. Der
Staat hat ein tiefes Interesse bei der ge
hörigen Verwaltung jener Anstalt, und
gleichfalls bei dem Abschluß ihrer Geschäf
te, woferne man jene Maaßregel für po
litisch halten sollte. Es wurden während
der letzten Sitzung verschiedene Akten in
Bezug auf dieselbe passirt; allein wegen
einiger Mängel erfüllten sie den beabsich
tigten Zweck nicht. Man sollte alsbald
irgend ein Hülfsmittel anordnen. Ein
nen Vorschlag will ich in dieser Hinsicht
machen, und zwar den, daß in keinem Fal
le die Leitung der Bank ausschließlich den
Händen der Privat Stockhalter überlas
sen werden sollte. Man stelle den Staat
und die Stockhalter auf denselben Fuß
—und gebe Jedem soviel Antheil an der
Leitung der Anstalt, als ihm nach dein Be«
trage seines Stock's zukommt. Alsdann
kann keine gerechte Beschwerde Statt fin
den, und das Interesse aller Parteien wird
gehörig gewahrt werden. Zu solcher Er
wartung zum wenigsten ist das Publikum
berechtigt.
Die Passn ung eines Gesetzes für die
Wahl von Congreß Mitgliedern wird un
ter Andern bald Ihre Aufmerksamkeit in
Anspruch nehmen. Die Vertheilung der
Mitglieder der beiden Häuser der Mit
glieder der beiden Häuser der General-
"TVillig zu loben und ol)»e Furcht zu tadeln."
öS« 17. Januar 1843.
Assembly ist ebenfalls ein Gegenstand von >
hohem Interesse für das Volk, und wird I
natürlich Ihre reiflichste Erwägung ver
langen. Eine deßfallsige Eintheilungs-
Bill sollte auf Gleichheit, Billigkeit und
Gerechtigkeit gegen alle Theile des Staa
tes gebaut sein. Auf keine andere Art
können die mannigfaltigen Interessen des
Staates getreulich repräsenrirt werden.
DieFnadamental Grundsätze einer repub
likanischen Regierung, und unsere eigene
Staatsverfassung gewährleisten die Rechte
jedem im Staate. Die Eintheilungs-
Bill vom Ikten Juni 1836 wird, denke
ich, nicht als Vorbild oder Beispiel ange
sehen werden, sondern viemehr als ein
Warnungszeichen, welches jeder Gesetzge
ber zu vermeiden hat, der die Vorschriften
der Constitution versteht, und auszufüh
ren aufrichtig bemüht ist. Keine fremd
artigen Rücksichten können eine Abwei
chung von derselben rechtfertigen, u- jedes
mal. wann eine solche Abweichung versucht
wurde, rächte sie sich zehnfach an den
Frevlern.
Ich habe die Gesetzgebung zu wiederholten
Malen auf d»e Auswahl vo» Gcschwor»e»
für die verschiedene» Caunties im Staate auft
mevksam gemacht. Ich kann mich »icht cur.
halte«, diese» Gegenstand Ihne» abermals
aiizuempfehle» mit der Be»ierkuug, dass ma»
sich besonders über eine» Punkt in jene»
CaimtlcS,, wo derselbe gesetzlich besteht, be
schwert—«ämlich wo für die Ziehung vo» Ge
schworiie» für die verschiedene» Co»rte» be
sondere Räder gehalten werde», beschwert
ma» sich sehr über die Art, wie die i» diese
verschiedene» Räder gelegte» Namen ausge
wählt werden. Man hat bemerkt, dass die
sem Anstoße grösstentheils vorgebeugt werden
würde, wenn man alle Geschwornen-Listen
für alle Courten aus einem Rade zöge. Ich
will nur noch weiter bemerke», dass das Sy
stem der Ziehung vo» Gesckwonie» bedeutend
vollkommener werden dürfte, wenn die Aus
wahl und Ziehung derselbe» durch die Com
missioners uiid de» Schcriffiii offener Conrt
imter der Oberaufsicht vo» Einem oder Meh
ren der Richter vorgenomine» werden müßte.
Neuere Erfahrung spricht laut dafür, dass das
Geschworukii-Gcricht selbst vor der Möglich
keit des Verdachtes geschützt werde» sollte.
Mci»e Ansichten zn Gunsten eines freisin
nigen »nd aufgeklärten Erziehnngs-Systems
dnrch Volksschule» habe ich in frühere» Bot
schaften so ausführlich ausgesprochen, daß ich
dieselben kaum zu wiederholen brauche. Ich
will mich mit der wiederholten Bemerkung
begnügen, datz eine tüchtige Erziehung, wel
che eine Grundlage in der Moral »»d Reli
gio» hat, das beste Vermächtniß ist, welches
ein Vater seinem Kinde hinterlassen kann,
und die beste Verordnung, welche ein Patriot
z» erlasse» vermag, um de» Fortbestand »»d
die Rcmheit »»serer republikanische» Ein
richtuilgen sicher zn stellen. Hinsichtlich des
Zustandes und der näheren Verhältnisse un
serer Volksschttle», Akademie», Frailtiizjmer-
Scminarien nnd Collegicn verweise ich Sie
auf den sehr ausführlichen und gründlichen
Bericht des OberaufscherS.
Der Bericht des General-Adjutante» wird
Ihne» vorgelegt werden. Es sollte mich an«
sserordciitlieh freue», Ihnen zn irgend einer
Massrcgkl meine Mitwirkung zu leihen, wel
che das gegenwärtige Milizsystem wirksamer
»nid für das Volk minder beschwerlich ma
chen würde. Vielleicht dürfte die Unterstüt
ziing der Freiwilligen das beste Mittel zur
Beförderung dieser Zwecke sein. Pennsylva
nien darf mit Recht anf seine Freiwilligen
stolz sein; an Zahl, MannSzncht, und kriege
rischem Geiste dürfe» sie sich mit dene» irgend
eines andern Staates in der Union messen.—
Sollte» es die Umstände je verlangen, so
könnte unser Staat auf der Stelle mehr als
fünf nnd dreissig tausend dieser wackern Va
terlandsvertheidiger «n das Feld stellen.
Die Uiidenclichkeit nnd Dnnkelheir vieler
wesentlichen Verfügungen der Akte, betitelt:
"Eine Akte z»r Abschaffung des Schuldge
fängnisses, und zur Bestrafung betrügerischer
Schuldner,'' deren Wirksamkeit fast gänzlich
vereitelt. Jene Akte scheint dem Schuldner
nur wenig Vortheil gebracht, nnd dem Gläu
biger grosse Unannehmlichkeit vcrnrsacht zu
habe». Ihre Bestimmungen bedürfen sicher
lich einer durchgängigen Revision, u»d wen»
irgend ein derartiges Gesetz für nöthig gehal
ten wird, so sollten viele seiner Hrnptverfn
gunge» von denen des gegenwärtigen Gcsct
zcs ganz verschiede» sein. Die Strafbestim
mnngen in derselben Bill, eine so gnte Ab
sicht sie habe», wurden mit so wenig Genau
igkeit entworfen, daß sie z» den unerträglich
ste» Mißbrauchen geführt haben.
Es si»d in Philadelphia hänfig Beschwer
de» geführt worden über die Befugnisse von
Alderm.'innern nnd Friedensrichtern in Cri
minalfällen. Man sollte für die Besinnung
und Regulierung irgend eine Vorkehrung
treffen, dergestalt, dass ans der eine» Seite
der Nachlässigkeit u»d Straflosigkeit bei Ver
brechen vorgebeugt würde. Die öffentliche
Meinung hat sich seit mehren Jahren allmäh
lich dahin geneigt, die Vollziehung der Cri-
minal-Gtsctze zn schwächen »nd zu erschlaffe».
Diese krankhafte Stimmung hat sich selbst
Geschworner und anderer Criminal-Beaince«
benikistert, so dass es kein »»gewöhnliches
Schaiijpicl ist, eine» Verbrecher durch Conr
ten und Inries auf den haiidgreistlchstcn Be
weis heute überführt nud vernrcheilr, nnd
morgen der Gnade des GouvcrnörS einpfoh
len zn sehen. Diese so bekräftigten Anspra
chen müsse» anf den mit der Begnadlgiings-
Gewalc ausgestatteten Beamten grossen E>n
druck machen, und man darf es nicht verheh
le», dass woferue man dem Uebel keinen Ein
halt thut, am Ende viel Unrecht und Miss
brauch daraus entstehen muss. Diese Bemer
kungen werden nicht sowohl in der Absicht ge
macht, nm eine unm Ittel bare gesetzliche Ver
fügung in dieser Hinsicht z» erwirken, als der
Gesetzgebung be» Gegenständen des Criminal
Rechtes des Staates Mässignng anznem
pfchlen.
Man hat bemerkt, dass gewisse Leih-Compa
nirn, Vcrstchernngs Companien und andere
ähnliche Corporalloueu, welche innerhalb der
letzten zehn Jahre ins Dasein gernfen wurden,
ihre Organisation zn Stande brachten, und
ihre Freibriefe erhielten, ohne dass sie den An
fordernngen des Gesetzes strenge nachkamen;
oder daß sie nach der Auswirkung ihrer Frei
briefe Handlungen verübten, wodurch diesel
ben verwirkt werde» sollte», n»d alsdann
dnrch unterschiedliche Kunstgriffe die Passi
rnng von Gesetzen erwirkten, welche die ob
wohl nicht ausdrückliche Absicht hatten,sie vor
der gebührender Strafe zu schützen, und die
Ungesetzlichkeit und Verdorbenheit ihrer Ent
stehung zn heilige». Derartige Gesetze wi
derstreite» ohne Zweifel dem öffentliche» In
teresse und der öffentlichen Wohlfahrt, nnd
ich empfehle der Gesetzgebnng achtungsvoll
an, den Gegenstand zu untersuchen, nud wenn
irgend welche Gesetze der Art, worin der wah
re Zweck nicht kund gegeben wnrde, dnrge
schmuggelt wordcn sind, dieselben anf der
Stelle zn widerrnfen, nnd diese Corporatio
nen genail in dieselbe tage zn stellen, worin
sie dnrch ihre eigenen Handlnngen zur Zeit
ihrer Begehung gestellt wurden.
Es sind weitere Kanzlei Gewalten einigen
Courten dieses Staats übertragen worden,
ohne dass eine angemessene Verfügung für die
Ausübung dieser Gewalten erlassen wurde.
Die Vortheile, welche ans dieser Modifikati
on unseres Rcchtswcsens zn gewinnen sind,
werden größtcntheils verloren gehen, wofern
diesen Mängel» »icht abgeholfen wird. Un
ter andern Bestimmungen sollte die Befngniss
für die Anstellung von Kanzlei-Beisitzer» »nd
Auditoren ertheilt, nnd sollten dere» Dienst-
Verrichtungen genau bestimmt werden.
Da die Gesetzgebnng nnterlassnl hatte, ei
nen Agenten zn bestellen, welcher von der
Bundesregierung die Dividende dieses Staa
tes von dem Erlöse ans dem Verkanfe der
öffentlichen Ländereien in Empfang nehmen
sollte; so bestellte ich kraft der mir dnrch eine
Kongress - Akte verliehenen Autorität den
StaatS-Schatzmeister Job M an n, Esq.,
welcher jene Dividende in Empfang genomen
hat zum Belanft von H
Die geologische» Untersuchungen sind zu
einem gedeihlichcn End.' gekommen, nnd es ist
daher nöthig, dass die Gesetzgebung nunmehr
Maaßregeln ergreife, um die Resultate un
verzüglich zn einem Ganzen znsammcnznord
nen und z» veröffentliche». Da der Staat
auf diese Erfo>sch»»g seiner Mineral Schätze
beträchtliche Summen verwendet hat, —da es
bekannt ist, dass der Schluß-Bericht und die
karten des StaatS-Geologen viele werthvol
le Aufschlüsse einer solchen Art enthalten wer
den, dass die zur Entwickelung unseres unver
glcuhlichen Mineral-Reichthums nöthigen
Capital-Anlage» eine bestimmte gemeinsame
Richtung erhalten ;-nnd da die Unkosten der
Anordnung und Bekanntmachung der gewon
nenen Resnlrate im Vergleich zu den bereits
auf die Sammlung verwendeten Sinnen nur
gering sein werden so wird uns sowohl von
Rücksichten wahrer Sparsamkeit als dem öf
fentlichen Interessen geboten, die geeigneten
Schritte zn thun, nm nnsern Bürgern die
Wohlthaten dieser Untersuchungen sobald als
möglich anqedeiht» zu lasse». Durch Ver
wendung des Ueberschusses für die zufällige»
Unkosten der Untersuchung ist der Geologe
in den Stand gesetzt worden, die Vollendung
der Karten und Zeichnungen und verschiede
ner anderer Theile des Werkes beträchtlich
zu befördern; allein es ist dadurch viel Zeit
verloren gegangen, dass die Gesetzgebnng in
ihrer letzten Sitzung unterließ, für die An
fertigung und den Stich der Karten, für die
Aufnahme des Staats-Mnsenm's, nnd für
den Drnck des Schluss Berichtes Vorkehrun
gen zu treffen, wie in dem letzten JahreS-Be
richte des Geologen anempfohlen wnrde, anf
welchen Sie achtungsvoll hingewiesen werden.
Unter den obwaltenden Geldverlegenheiten
des Staates kommt es nnS zn, alle Ausgaben
des öffentlichen Geldes zn beschränken, nnd
das Interesse »»serer Coiistitiltiiten mit der
selben Gewissenhaftigkeit n»d Sorgfalt zu
wahre», welche wir auf unsere eigenen Ange
legenheiten verwenden würden. Unter andern
bedeutenden Ausgaben scheinen sich die mit
der Gesetzgebnng verbundenen während der
setzte» Zwanzig Jahre gewaltig vermehrt zn
20.
habe». Währeud die Ausgabe» der andern
Regicrungs-DepartemeiitS fast auf dcniselben
Pnukte stehe» gebliebc» sind, habe» sich jene
der Gesetzgebung weit mehr als verdoppelt.
Mau tau» hierfür keine» genügendc» Griuid
angeben, und deßhalb wird eine Untersuchung
und Abstellung des Uebels laut gefordert.
Die öffentlichen Druckarbeiten bilden eine der
bedeutendste» Posten unter diese» Ausgaben,
und derselbe hat sich iu einem solchen Ver
hältniß vermehrt, daß man es kam» zu erklä
ren vermag. Dieses Uebel verlangt eine Ab
hülfe. Meines Bedünkens wäre diese an, be
ste» diirch die Anstellung eiiies StaatS-Druk
kers zn bewirken, welcher alle öffentlichen
Druckarbeite» zn festgesetzte» billige» Preisen
zn liefern hat. Die Arbeit ka»u alsdann
mit größerer Leichtigkeit nnd Ersparnis; ver
richtet werden. Diese Maßregel wird durch
StaatSklugheit stark anempfohlen, nud durch
das Beispiel audercr Staaten vollkommen
bekräftigt. Ick empfehle sie achtungsvoll
Ihrer Beachtung.
Dieses ist das erste Mal dass ich die Ehre
gehabt habe, mich an eine Mehrheit beider
Häuser der General-Assenibly zn wenden,
welche zu derselben politischen Verwandt
schaft gehört wie ich selbst ; und ich kann mich
nicht enthalten mein Vergnügen auszuspre
chen über die Anssicb t ans ein eimnüchi.qes
und vertrauensvolles Verständniß unter den
verschiedenen Zweige» der gesetzgebettde» Ge
walt. Ich hoffe mit Zuversicht, wir werden
nnS erinnern, daß die anszeichnenden Eigen
schaften unserer Partei von jeder Großmnth
nud Gerechtigkeit gegen unsere Widersager
gewesen sind. Lasset nnS nicht vergessen, dass
die Minderheit ebensowohl Rechte hat, wie
die Mehrheit ; »nd welche Beispiele nnS im
merhin Andere gegeben haben mögen, so lau
tet doch der Grundsatz ächter Anhängkr der
Demokratie: '-Was d» willst daß dir die
Lente thnn, das thne ihne» anch."
Sic werden es mir nicht verargen, wenn
ich Ihnen zum Schluß freimüthig und ach
tungsvoll eine schleunige nnd kräftige Erle
digung der öffentlichen Geschäfte, nnd eine
baldigst mögliche Vertagung als schicklich zu
bedenken gebe. Nur wenige Hauptmassregeln
von öffentlicher Bedeutung werden zu Jbrer
Berathung kommen, und dieselben sind nicht
der Art, daß' sie durch langen Aufschub we
sentlichen Vortheil gewinnen dürfte», Das
Volk wird es gewiß zufrieden sein, sich in der
gegenwärtigen Sitzung der meisten, wenn
nicht aller jener Privat Sachen zn entschla
gen, welche einen so bedeutenden Theil der
Zeit und Aufmerksamkeit der Gesetzgebung in
Anspruch nehmen. Wir haben eine» Misch
masch von Privat-Gesetze» bis zum Ekel ge
habt. Man verfüge jene Maaßregeln welche
das Volk im Allgemeine» wahrhaft angehe»;
und der Zweck ihres Zusammentretens ist er
reicht. Den Rest verschiebt ma» auf ei»e
günstigere Zeit, wann der Znstaud nuserer
Finanzen der Gesetzgebung Sitzungen für
Privatzwecke verstattet; gegenwärtig ist kei
ne Zeit dafür.
Zu welchem Rcgicrttiigözwkige wir gehören
mögen, wir sollten bedenken, dass unsere Be
mühungen zur Abstcllnng voil Mißbrauchen
uttd z»r Einschränkung von Ausgaben nnr
wenig fruchten werden, wenn wir selbst nicht
die Grundsätze ausübe», welche wir Auder»
zur Richtschnur Vorhallen. Nnr wenn wir
selbst dieselben befolgen, können wir unsere
Aufrichtigkeit beweisen, u»d das Volt über
zeugen daß es uns ernstlich darnm zn thnn ist.
Lasset «lis also verfahren, und ich hege keinen
Zweifel, die gegenwärtige Sitzung wird spä-
teren Gesetzgebungen ein nachahmuiigswnrdl
ges Beispiel liefern. Ich werde Ihnen mit
größtem Vergnügen meine Mitwirkung lei
hen zn allen Bemühungen, welche dieselbe je
»er stolze» und ehrenvollen Auszeichnung
würdig machen sollen. Ein festes nnd mann
haftes Bestreben von nuserer Seite, i» kur
zer Zeit viel Gutes z» wirke», wird so wohl
das öffNtlicheWohl befördern,als de» öffent
liche» Beifall erhalte» ; n»d welcher höheren
Aufinunterung, znr Pflichterfüllung kann ein
rcdlcher nnd einsichtsvoller Diener des Volks
bedürfen?
David porter.
Harrisburg, den I.,»»ar 1843.
Ein Wirthshaus das von einem Deut
schen Namens Smith, in Neuyork gehal
ten wurde, brannte letzte Woche in der
Nacht nieder, und ein junges Mädchen,
welches den nächsten Tag darauf zu sei
nem Hochzeittag bestimmt hatte, kam in
den Flammen um. Ein Mann welcher
dem Mädchen zur Hülfe eilen wollte, er
stickte im Rauch.
Eine Frau, die gefährlich krank lag,
stammelte aus dem Gesangbuch den Vers :
Komm, o Tod des Schlafes Bruder
Komm, und führe mich nur fort! u.s.w.
Ahr Mann stand unten an der Bettstelle
und betete mit thränenden Augen:
O, du großer Gott erhöre,
Was dein Kind gebeten hat, u. s. w.