NraV i N S, Hit NN Gedruckt und herausgegeben vonArnold Puwell e, in der Süd 6ren Strasse, Ecke der Cberry Allen Behm' s Wirthstiaus-Hofgegenübrr MaHrzanz 4, ganxe 176. Bedin g u n g e N.-Der A.lber.lls Mobncllter erscheint jeden Dienstag auf einem grossen Luperial-Bogen mit schönen Lettern gedruckt. Der Lubscriprions-Preis ist Ei n Tha l e r des lahrS, welcher in halbjähriger Vorausbe zahlung erbeten wird. Wer im Laufe des Jahres nicht bezahlt, werden VI 50 angerechnet. Für kürzere Zeit als 6 Monat wird kein Unterschreiber angenommen, und etwaige Aufkündigungen werden nur dann angenommen, wenn sie einen Monat vor Ablauf des Eubscriptions-Termins geschehen und gleichzeitig alle Rückstände abbezahlt werden. Bekanntmachungen werden dankbar angenommen und für den gewohnlichen Preis eingerückt. Unterschreibe«-« in hiesiger >i-radt wird die Zeitung portofrei geschickt, weitere Versendungen geschehen durch die Post oder Träger, auf Kosten der Unterschreiber. und Mittheilungen müssen poir frei eingesandt werden. Botschaft des Gouvernörs, an den Senat und das Haus der Reprä sentanten von Pennsylvanien. (Schluß.) Seit meiner vorigen Jahres Botschaft, worin ich Anlaß nahm' auf die Verbin düngen von Privat Companien und In dividuen zur Manopolisirung und Ein äintung fast allen Gewinnes aus der Transportation auf unseren öffentlichen Werken hinzudeuten, sind mehrere Per sonen einer schreienden Verschwörung, dieser Monopol-Verbindung den vollkom mensten Sieg über die Gesetze zu sichern, angeklagt und auf die bündigsten Beweise hin überführt worden. Diese Ueberfüh rung wird einen höchst wohlthätigen Ein fluß ausüben, und in Zukunft allen der artigen ungesetzlichen Versuchen ein Ziel setzen. Es ist nunmehr zu hoffen, daß durch die Hinwegräumung dieser Hinder nisse einer billigen, individuellen Mitbe Werbung, unsere öffentlichen Werke dem freien und gleichen Genusse Aller offen stehen werden, wie deren ursprüngliche Bestimmung war. Unterschiedliche Anempfehlungen, oder waS man für wesentliche Reformen in der Verwaltung unserer Staatswerke hielt und welche entweder von der crecntiven Behörde oder den Kanal-Commissioners vorgeschlagen wurden, sind bisher durch Verbindungen von.lnterelfen. welche man nicht leicht zu verstehen vermag, vereitelt und vernichtet worden. Ich halte es nicht für nöthig, alle jene Vorschläge einzeln anzugeben, sondern will Sie auf meine vorige Jahres-Botschaft und den letzten und der gegenwärtigen Bericht der Kanal CommissionerS, worin dieselben enthal ten sind, verweisen. Ich h>'ge die Zu versieht, daß welcher Zweifel immerhin bisher in dieser Hinsicht etwa obgewaltet haben mag, deren Schicklichkeit und Ge rechtigkeit nunmehr ausser aller Frage ge stellt ist. Während des letzten Jahres so lwohl, als in früheren Jahren, haben sich die Kanal-Commissioners emsig bemüht, die schreiendsten Fehler und Mißbräuche, welche sich in der Verwaltung unserer öf fentlichen Weike eingeschlichen hatten, ab zustellen. Sie haben viel gethan, allein es bleibt noch viel zu thun übrig, und wo ferne vie Gesetzgebung nicht ihren Bei stand dazu leiht, so wird Viel zu beklagen bleiben, ohne daß man im Stande ist, eine Abhülfe zu gewähren. Es ist nichts geschehen unter den in der letzten Sitzung passirten Assembly Akten für die Inkorporation von Companien znr Vollendung der unbeendigten Linien unse rer öffentlichen Werke. Kann man eine wirksamere Art zur Erreichung dieses Zweckes ausfindig machen, so wird es mir großes Vergnügen gewähren, Ihnen zu deren Ausführung meine Mitwirkung zu leihen. Der Beschluß der General Assemby vom 7ten April v. I. „betreffend die Bezah lung von Zinsen an einheimische Gläubi ger," verordnet, daß solche Staatsgläu biger, welche es nicht vorziehen, Stock Certisikate anzunehmen, zu einem Credit für den Betrag ihrer Forderung in den Büchern des General-Auditors berechtigt seien.und sechs Prozent Zinsen empfangen sollten auf Guthaben für Arbeiten vor dem4ten Mai 1841. wo die Zinsen von jenem Tage an laufen sollenund auf Guthaben für Arbeiten seit dem 4ten Mai 1841, wo die Zinsen von der Akte an lau fen sollen. Und der erste Abschnitt der Akte vom 27sten Juli v. I. bestimmt, nachdem er gewisse besondere Geldanwei sungen gemacht hat, daß jeder etwaige am darauffolgenden Isten August, Nove mber und Februar im Staats Schatz ver bleibende Ueberschuß, nach Abzahlung lau fender Anforderungen an den Staatsschatz verhältnißmäßig unter die einheimischen Gläubiger vertheilt werden soll, welche Ansprüche haben wegen Arbeiten vor dem 4ten Mai 1841, oder wegen Ausbesserun gen zc. an beendigten .Kanal und Eisen bahn-Linien vor dem 4ten April 1842. In Gemäßheit der obigen Akten wurden Forderungen zu dem Gesammtbelaufe von Thl. 1,191,719 23 in den Büchern des General Auditors bis zum Schlüsse des Finanzjahres eingetragen; von dieser Summe waren 597,461 78 für Arbeiten vor. und 6594,248 45 für Arbeiten »ach dem 4ten Mai 1841. Am ersten August erlaubte der Zustand des Staatsschatzes keine Dividende—deßhalb wurde die erste und einzige Fristzahlung von zwanzig Prozent am ersten November nebst allen damals fälligen Zinsen geleistet; was, Wer Liberale üeobacliter Und Berks, Momgomery und Schuylkill Caunties allgemeiner Anzeiger.^ Dividenden und Zinsen zusammengenom men, 299,589 43 ausmachte. Ungeachtet die allgemeine und freisin nige Auslegung, welche der General Au ditor dem Beschlusse vom 7ten April gab, sehr befriedigende Resulte geliefert hat; so bleibt doch eine höchst verdienstvolle Klasse von Gläubigern übrig, welchen die Wohlthat i'rnes Beschlusses nicht zu Theil wurde, und denen man durchaus nicht des senßestimmungen angedeihen lassen konn te. Die armen, längs unserer öffentli chen Werke zerstreuten Arbeiter, welche durch ihrer Hände Arbeit dieselben in fahrbarem Stande erhalten, sollten die er sten Gegenstände der Fürsorge der Regie rung sein. In diesem Falle wurden sie gänzlich übersehen, da die Geldanweisung für Ausbesserungen nicht ausreichte. — Wegen der Art ihrer Ansprüche—ihres verhältnißmäßig unbedeutenden Betrages, und ihrer Menge— hielt m.m es für un statthast, dieselben in den Buchern des General Auditors einzutragen. Hätte man sie dort eingetragen, so würde in vie len Fällen die ganze Schuldsumme darauf gegangen sein, um die Dividende aus dem Staatsschätze zu beziehen —und in der That würde es wie Spott von Seiten ser Regierung aussehen, wollte sie statt Be zahlung armen Arbeitern eine verhaltniß mäßige Dividende auf eine Forderung von wenigen Thalern anbieten- Man lebt der innigen Hoffnung, daß diese verdienst volle und in den meisten Fällen nothlei dende Klasse einheimischer Gläubiger un mittelbar von der Gesetzgebung wird be dacht werden. Das Banksystem dieses Staates ist, wie dies bisher häufig bei Anstalten, die sich auf unrichtige Grundsatze stützten, der Fall war, trotz allen Zutrauens und aller Unterstütznng des Publikums, unter seinen eignen Mängeln zusammengebrv' chen. Kann irgend eine Maaßregel der Gesetzgebung den Banken das öffentliche Zutrauen wieder schenken, ober dieselben für das Volk dienlicher machen, so wird es ihnen zur Pflicht werden, dieselbe zu ver ordnen. Die Art und Weise, wie die Hülfe zu leisten ist, überiasse ich den Re presentanten des Volkes. Allein das Pub likum wird schwerlich erwarten, daß Sie sich nicht eher vertragen werden, als bis Sie für die Entziehung der Kraft der Akte vom 4ten Mai 184!, durch die Ban ken ausgegebenen Noten aus der (slrkula tion eine genügende Vorkehrung getroffen haben: und es wird mir großes Vergnü gen gewähren, Ihnen zu irgend einer Maaßregel, welche zur Erreichung dieses Zweckes am rathsamsten erscheinen mag, meine Mitwirkung zu leihen. —Hierbei will ich Anlaß nehmen, auf eine Quelle hinzudeuten, aus welcher man die Mittel znr Tilgung eines bedeutenden Theiles dieser Noten leicht gewinnen könnte. Ich verweise auf den Verkauf der dem Staa. te gehörigenßank-, Brücken« und sonsti gen Stocks. Meiner Ansicht nach dürfte sich auf diese Weise eine zu dem Behufe ausreichende Summe realisiren lassen, woferne ein Gesetz die ausdrückliche Be stimmung enthielte, daß der Erlös aus dem Verkaufe ausschließlich zu jenem Zwecke verwendet werden sollte. Der gegenwärtige Zustand der Bank von Pennsylvanien erheischt die sorgfäl tigste Erwägung der Gesetzgebung. Der Staat hat ein tiefes Interesse bei der ge hörigen Verwaltung jener Anstalt, und gleichfalls bei dem Abschluß ihrer Geschäf te, woferne man jene Maaßregel für po litisch halten sollte. Es wurden während der letzten Sitzung verschiedene Akten in Bezug auf dieselbe passirt; allein wegen einiger Mängel erfüllten sie den beabsich tigten Zweck nicht. Man sollte alsbald irgend ein Hülfsmittel anordnen. Ein nen Vorschlag will ich in dieser Hinsicht machen, und zwar den, daß in keinem Fal le die Leitung der Bank ausschließlich den Händen der Privat Stockhalter überlas sen werden sollte. Man stelle den Staat und die Stockhalter auf denselben Fuß —und gebe Jedem soviel Antheil an der Leitung der Anstalt, als ihm nach dein Be« trage seines Stock's zukommt. Alsdann kann keine gerechte Beschwerde Statt fin den, und das Interesse aller Parteien wird gehörig gewahrt werden. Zu solcher Er wartung zum wenigsten ist das Publikum berechtigt. Die Passn ung eines Gesetzes für die Wahl von Congreß Mitgliedern wird un ter Andern bald Ihre Aufmerksamkeit in Anspruch nehmen. Die Vertheilung der Mitglieder der beiden Häuser der Mit glieder der beiden Häuser der General- "TVillig zu loben und ol)»e Furcht zu tadeln." öS« 17. Januar 1843. Assembly ist ebenfalls ein Gegenstand von > hohem Interesse für das Volk, und wird I natürlich Ihre reiflichste Erwägung ver langen. Eine deßfallsige Eintheilungs- Bill sollte auf Gleichheit, Billigkeit und Gerechtigkeit gegen alle Theile des Staa tes gebaut sein. Auf keine andere Art können die mannigfaltigen Interessen des Staates getreulich repräsenrirt werden. DieFnadamental Grundsätze einer repub likanischen Regierung, und unsere eigene Staatsverfassung gewährleisten die Rechte jedem im Staate. Die Eintheilungs- Bill vom Ikten Juni 1836 wird, denke ich, nicht als Vorbild oder Beispiel ange sehen werden, sondern viemehr als ein Warnungszeichen, welches jeder Gesetzge ber zu vermeiden hat, der die Vorschriften der Constitution versteht, und auszufüh ren aufrichtig bemüht ist. Keine fremd artigen Rücksichten können eine Abwei chung von derselben rechtfertigen, u- jedes mal. wann eine solche Abweichung versucht wurde, rächte sie sich zehnfach an den Frevlern. Ich habe die Gesetzgebung zu wiederholten Malen auf d»e Auswahl vo» Gcschwor»e» für die verschiedene» Caunties im Staate auft mevksam gemacht. Ich kann mich »icht cur. halte«, diese» Gegenstand Ihne» abermals aiizuempfehle» mit der Be»ierkuug, dass ma» sich besonders über eine» Punkt in jene» CaimtlcS,, wo derselbe gesetzlich besteht, be schwert—«ämlich wo für die Ziehung vo» Ge schworiie» für die verschiedene» Co»rte» be sondere Räder gehalten werde», beschwert ma» sich sehr über die Art, wie die i» diese verschiedene» Räder gelegte» Namen ausge wählt werden. Man hat bemerkt, dass die sem Anstoße grösstentheils vorgebeugt werden würde, wenn man alle Geschwornen-Listen für alle Courten aus einem Rade zöge. Ich will nur noch weiter bemerke», dass das Sy stem der Ziehung vo» Gesckwonie» bedeutend vollkommener werden dürfte, wenn die Aus wahl und Ziehung derselbe» durch die Com missioners uiid de» Schcriffiii offener Conrt imter der Oberaufsicht vo» Einem oder Meh ren der Richter vorgenomine» werden müßte. Neuere Erfahrung spricht laut dafür, dass das Geschworukii-Gcricht selbst vor der Möglich keit des Verdachtes geschützt werde» sollte. Mci»e Ansichten zn Gunsten eines freisin nigen »nd aufgeklärten Erziehnngs-Systems dnrch Volksschule» habe ich in frühere» Bot schaften so ausführlich ausgesprochen, daß ich dieselben kaum zu wiederholen brauche. Ich will mich mit der wiederholten Bemerkung begnügen, datz eine tüchtige Erziehung, wel che eine Grundlage in der Moral »»d Reli gio» hat, das beste Vermächtniß ist, welches ein Vater seinem Kinde hinterlassen kann, und die beste Verordnung, welche ein Patriot z» erlasse» vermag, um de» Fortbestand »»d die Rcmheit »»serer republikanische» Ein richtuilgen sicher zn stellen. Hinsichtlich des Zustandes und der näheren Verhältnisse un serer Volksschttle», Akademie», Frailtiizjmer- Scminarien nnd Collegicn verweise ich Sie auf den sehr ausführlichen und gründlichen Bericht des OberaufscherS. Der Bericht des General-Adjutante» wird Ihne» vorgelegt werden. Es sollte mich an« sserordciitlieh freue», Ihnen zn irgend einer Massrcgkl meine Mitwirkung zu leihen, wel che das gegenwärtige Milizsystem wirksamer »nid für das Volk minder beschwerlich ma chen würde. Vielleicht dürfte die Unterstüt ziing der Freiwilligen das beste Mittel zur Beförderung dieser Zwecke sein. Pennsylva nien darf mit Recht anf seine Freiwilligen stolz sein; an Zahl, MannSzncht, und kriege rischem Geiste dürfe» sie sich mit dene» irgend eines andern Staates in der Union messen.— Sollte» es die Umstände je verlangen, so könnte unser Staat auf der Stelle mehr als fünf nnd dreissig tausend dieser wackern Va terlandsvertheidiger «n das Feld stellen. Die Uiidenclichkeit nnd Dnnkelheir vieler wesentlichen Verfügungen der Akte, betitelt: "Eine Akte z»r Abschaffung des Schuldge fängnisses, und zur Bestrafung betrügerischer Schuldner,'' deren Wirksamkeit fast gänzlich vereitelt. Jene Akte scheint dem Schuldner nur wenig Vortheil gebracht, nnd dem Gläu biger grosse Unannehmlichkeit vcrnrsacht zu habe». Ihre Bestimmungen bedürfen sicher lich einer durchgängigen Revision, u»d wen» irgend ein derartiges Gesetz für nöthig gehal ten wird, so sollten viele seiner Hrnptverfn gunge» von denen des gegenwärtigen Gcsct zcs ganz verschiede» sein. Die Strafbestim mnngen in derselben Bill, eine so gnte Ab sicht sie habe», wurden mit so wenig Genau igkeit entworfen, daß sie z» den unerträglich ste» Mißbrauchen geführt haben. Es si»d in Philadelphia hänfig Beschwer de» geführt worden über die Befugnisse von Alderm.'innern nnd Friedensrichtern in Cri minalfällen. Man sollte für die Besinnung und Regulierung irgend eine Vorkehrung treffen, dergestalt, dass ans der eine» Seite der Nachlässigkeit u»d Straflosigkeit bei Ver brechen vorgebeugt würde. Die öffentliche Meinung hat sich seit mehren Jahren allmäh lich dahin geneigt, die Vollziehung der Cri- minal-Gtsctze zn schwächen »nd zu erschlaffe». Diese krankhafte Stimmung hat sich selbst Geschworner und anderer Criminal-Beaince« benikistert, so dass es kein »»gewöhnliches Schaiijpicl ist, eine» Verbrecher durch Conr ten und Inries auf den haiidgreistlchstcn Be weis heute überführt nud vernrcheilr, nnd morgen der Gnade des GouvcrnörS einpfoh len zn sehen. Diese so bekräftigten Anspra chen müsse» anf den mit der Begnadlgiings- Gewalc ausgestatteten Beamten grossen E>n druck machen, und man darf es nicht verheh le», dass woferue man dem Uebel keinen Ein halt thut, am Ende viel Unrecht und Miss brauch daraus entstehen muss. Diese Bemer kungen werden nicht sowohl in der Absicht ge macht, nm eine unm Ittel bare gesetzliche Ver fügung in dieser Hinsicht z» erwirken, als der Gesetzgebung be» Gegenständen des Criminal Rechtes des Staates Mässignng anznem pfchlen. Man hat bemerkt, dass gewisse Leih-Compa nirn, Vcrstchernngs Companien und andere ähnliche Corporalloueu, welche innerhalb der letzten zehn Jahre ins Dasein gernfen wurden, ihre Organisation zn Stande brachten, und ihre Freibriefe erhielten, ohne dass sie den An fordernngen des Gesetzes strenge nachkamen; oder daß sie nach der Auswirkung ihrer Frei briefe Handlungen verübten, wodurch diesel ben verwirkt werde» sollte», n»d alsdann dnrch unterschiedliche Kunstgriffe die Passi rnng von Gesetzen erwirkten, welche die ob wohl nicht ausdrückliche Absicht hatten,sie vor der gebührender Strafe zu schützen, und die Ungesetzlichkeit und Verdorbenheit ihrer Ent stehung zn heilige». Derartige Gesetze wi derstreite» ohne Zweifel dem öffentliche» In teresse und der öffentlichen Wohlfahrt, nnd ich empfehle der Gesetzgebnng achtungsvoll an, den Gegenstand zu untersuchen, nud wenn irgend welche Gesetze der Art, worin der wah re Zweck nicht kund gegeben wnrde, dnrge schmuggelt wordcn sind, dieselben anf der Stelle zn widerrnfen, nnd diese Corporatio nen genail in dieselbe tage zn stellen, worin sie dnrch ihre eigenen Handlnngen zur Zeit ihrer Begehung gestellt wurden. Es sind weitere Kanzlei Gewalten einigen Courten dieses Staats übertragen worden, ohne dass eine angemessene Verfügung für die Ausübung dieser Gewalten erlassen wurde. Die Vortheile, welche ans dieser Modifikati on unseres Rcchtswcsens zn gewinnen sind, werden größtcntheils verloren gehen, wofern diesen Mängel» »icht abgeholfen wird. Un ter andern Bestimmungen sollte die Befngniss für die Anstellung von Kanzlei-Beisitzer» »nd Auditoren ertheilt, nnd sollten dere» Dienst- Verrichtungen genau bestimmt werden. Da die Gesetzgebnng nnterlassnl hatte, ei nen Agenten zn bestellen, welcher von der Bundesregierung die Dividende dieses Staa tes von dem Erlöse ans dem Verkanfe der öffentlichen Ländereien in Empfang nehmen sollte; so bestellte ich kraft der mir dnrch eine Kongress - Akte verliehenen Autorität den StaatS-Schatzmeister Job M an n, Esq., welcher jene Dividende in Empfang genomen hat zum Belanft von H Die geologische» Untersuchungen sind zu einem gedeihlichcn End.' gekommen, nnd es ist daher nöthig, dass die Gesetzgebung nunmehr Maaßregeln ergreife, um die Resultate un verzüglich zn einem Ganzen znsammcnznord nen und z» veröffentliche». Da der Staat auf diese Erfo>sch»»g seiner Mineral Schätze beträchtliche Summen verwendet hat, —da es bekannt ist, dass der Schluß-Bericht und die karten des StaatS-Geologen viele werthvol le Aufschlüsse einer solchen Art enthalten wer den, dass die zur Entwickelung unseres unver glcuhlichen Mineral-Reichthums nöthigen Capital-Anlage» eine bestimmte gemeinsame Richtung erhalten ;-nnd da die Unkosten der Anordnung und Bekanntmachung der gewon nenen Resnlrate im Vergleich zu den bereits auf die Sammlung verwendeten Sinnen nur gering sein werden so wird uns sowohl von Rücksichten wahrer Sparsamkeit als dem öf fentlichen Interessen geboten, die geeigneten Schritte zn thun, nm nnsern Bürgern die Wohlthaten dieser Untersuchungen sobald als möglich anqedeiht» zu lasse». Durch Ver wendung des Ueberschusses für die zufällige» Unkosten der Untersuchung ist der Geologe in den Stand gesetzt worden, die Vollendung der Karten und Zeichnungen und verschiede ner anderer Theile des Werkes beträchtlich zu befördern; allein es ist dadurch viel Zeit verloren gegangen, dass die Gesetzgebnng in ihrer letzten Sitzung unterließ, für die An fertigung und den Stich der Karten, für die Aufnahme des Staats-Mnsenm's, nnd für den Drnck des Schluss Berichtes Vorkehrun gen zu treffen, wie in dem letzten JahreS-Be richte des Geologen anempfohlen wnrde, anf welchen Sie achtungsvoll hingewiesen werden. Unter den obwaltenden Geldverlegenheiten des Staates kommt es nnS zn, alle Ausgaben des öffentlichen Geldes zn beschränken, nnd das Interesse »»serer Coiistitiltiiten mit der selben Gewissenhaftigkeit n»d Sorgfalt zu wahre», welche wir auf unsere eigenen Ange legenheiten verwenden würden. Unter andern bedeutenden Ausgaben scheinen sich die mit der Gesetzgebnng verbundenen während der setzte» Zwanzig Jahre gewaltig vermehrt zn 20. habe». Währeud die Ausgabe» der andern Regicrungs-DepartemeiitS fast auf dcniselben Pnukte stehe» gebliebc» sind, habe» sich jene der Gesetzgebung weit mehr als verdoppelt. Mau tau» hierfür keine» genügendc» Griuid angeben, und deßhalb wird eine Untersuchung und Abstellung des Uebels laut gefordert. Die öffentlichen Druckarbeiten bilden eine der bedeutendste» Posten unter diese» Ausgaben, und derselbe hat sich iu einem solchen Ver hältniß vermehrt, daß man es kam» zu erklä ren vermag. Dieses Uebel verlangt eine Ab hülfe. Meines Bedünkens wäre diese an, be ste» diirch die Anstellung eiiies StaatS-Druk kers zn bewirken, welcher alle öffentlichen Druckarbeite» zn festgesetzte» billige» Preisen zn liefern hat. Die Arbeit ka»u alsdann mit größerer Leichtigkeit nnd Ersparnis; ver richtet werden. Diese Maßregel wird durch StaatSklugheit stark anempfohlen, nud durch das Beispiel audercr Staaten vollkommen bekräftigt. Ick empfehle sie achtungsvoll Ihrer Beachtung. Dieses ist das erste Mal dass ich die Ehre gehabt habe, mich an eine Mehrheit beider Häuser der General-Assenibly zn wenden, welche zu derselben politischen Verwandt schaft gehört wie ich selbst ; und ich kann mich nicht enthalten mein Vergnügen auszuspre chen über die Anssicb t ans ein eimnüchi.qes und vertrauensvolles Verständniß unter den verschiedenen Zweige» der gesetzgebettde» Ge walt. Ich hoffe mit Zuversicht, wir werden nnS erinnern, daß die anszeichnenden Eigen schaften unserer Partei von jeder Großmnth nud Gerechtigkeit gegen unsere Widersager gewesen sind. Lasset nnS nicht vergessen, dass die Minderheit ebensowohl Rechte hat, wie die Mehrheit ; »nd welche Beispiele nnS im merhin Andere gegeben haben mögen, so lau tet doch der Grundsatz ächter Anhängkr der Demokratie: '-Was d» willst daß dir die Lente thnn, das thne ihne» anch." Sic werden es mir nicht verargen, wenn ich Ihnen zum Schluß freimüthig und ach tungsvoll eine schleunige nnd kräftige Erle digung der öffentlichen Geschäfte, nnd eine baldigst mögliche Vertagung als schicklich zu bedenken gebe. Nur wenige Hauptmassregeln von öffentlicher Bedeutung werden zu Jbrer Berathung kommen, und dieselben sind nicht der Art, daß' sie durch langen Aufschub we sentlichen Vortheil gewinnen dürfte», Das Volk wird es gewiß zufrieden sein, sich in der gegenwärtigen Sitzung der meisten, wenn nicht aller jener Privat Sachen zn entschla gen, welche einen so bedeutenden Theil der Zeit und Aufmerksamkeit der Gesetzgebung in Anspruch nehmen. Wir haben eine» Misch masch von Privat-Gesetze» bis zum Ekel ge habt. Man verfüge jene Maaßregeln welche das Volk im Allgemeine» wahrhaft angehe»; und der Zweck ihres Zusammentretens ist er reicht. Den Rest verschiebt ma» auf ei»e günstigere Zeit, wann der Znstaud nuserer Finanzen der Gesetzgebung Sitzungen für Privatzwecke verstattet; gegenwärtig ist kei ne Zeit dafür. Zu welchem Rcgicrttiigözwkige wir gehören mögen, wir sollten bedenken, dass unsere Be mühungen zur Abstcllnng voil Mißbrauchen uttd z»r Einschränkung von Ausgaben nnr wenig fruchten werden, wenn wir selbst nicht die Grundsätze ausübe», welche wir Auder» zur Richtschnur Vorhallen. Nnr wenn wir selbst dieselben befolgen, können wir unsere Aufrichtigkeit beweisen, u»d das Volt über zeugen daß es uns ernstlich darnm zn thnn ist. Lasset «lis also verfahren, und ich hege keinen Zweifel, die gegenwärtige Sitzung wird spä- teren Gesetzgebungen ein nachahmuiigswnrdl ges Beispiel liefern. Ich werde Ihnen mit größtem Vergnügen meine Mitwirkung lei hen zn allen Bemühungen, welche dieselbe je »er stolze» und ehrenvollen Auszeichnung würdig machen sollen. Ein festes nnd mann haftes Bestreben von nuserer Seite, i» kur zer Zeit viel Gutes z» wirke», wird so wohl das öffNtlicheWohl befördern,als de» öffent liche» Beifall erhalte» ; n»d welcher höheren Aufinunterung, znr Pflichterfüllung kann ein rcdlcher nnd einsichtsvoller Diener des Volks bedürfen? David porter. Harrisburg, den I.,»»ar 1843. Ein Wirthshaus das von einem Deut schen Namens Smith, in Neuyork gehal ten wurde, brannte letzte Woche in der Nacht nieder, und ein junges Mädchen, welches den nächsten Tag darauf zu sei nem Hochzeittag bestimmt hatte, kam in den Flammen um. Ein Mann welcher dem Mädchen zur Hülfe eilen wollte, er stickte im Rauch. Eine Frau, die gefährlich krank lag, stammelte aus dem Gesangbuch den Vers : Komm, o Tod des Schlafes Bruder Komm, und führe mich nur fort! u.s.w. Ahr Mann stand unten an der Bettstelle und betete mit thränenden Augen: O, du großer Gott erhöre, Was dein Kind gebeten hat, u. s. w.