eS durch ein Gesetz der Gener al Assembl» dieses StaatS : „Eine Akte, die allgemeinen Wahlen dieser Republik zu re guliern," passnt teil Februar, 1759, zur Pflicht des Scheriffs von jedem Caunty gemacht wird, öffentliche Nachricht von den Wahlen und den Beamten, die erwählt wer den sollen, zn qeben, so mache ici), George Wetherhold, Hochscheriffvon Lecha Caunty, bekannt, daß eine Wahl in besagtem Caunty, am Sien Dienfiag im nächsten Oktober, welches der Bie des besagten MonatS ist, in den ver schiedenen Distrikts in besagtem Caunty ge halten werden soll, nämlich: Die Bürger von der Stadt Allentaun und Norihampton Taunschip, am Courthause in der Statt Allentaun. Die Bürger von Süd-Wlieithall Taun schip, amHause von lonaSNinger, in besagtem Taunschip. Die Bürger von Hannover Tannschip, am Hause von Charles Ritter in be sagtem Taunschip. Die Bürger vonOber-Sancona Taunschip, am Hanse von loseph Wc > dnerin be sagtem Taunschip. Die Bürger von Weißenburg Tannschip, am Hause von Felix Dornbläßerin besagtem Taunschip. Die Bürger von Lyn» Tannschip, am Hause von I o h n S e i ber l i n g in Lynn ville, in besagtem Taunschip. Die Bürger von Ober-Milford TailZfchip, am Hause von Heinrich Dillinger in besagtem Taunschip. Die Bürger von Heitelberg Taunschip, am Hause von Owen Säger, in Sägerkville, besagtem Tannschip. Die Bürger von Nord-Whe»hall Taun schip am Hause von Charles Stapp, in besagtem Taunschip. Die Bürger von Lowhill Tannschip. am Hause von N a t h a n Buch m a n, in besag tem Tannschip. Die Bürger von allem dem Theil von Macnngje Taunschip, welcher nördlich von der Linie liegt, die gelaufen wurde von Ja cob Dillinger, Jacob Härzel und Salomen Keck, Commissioners oder Männer, ernannt! durch die Court der vierteljährigen Sitzungen deS besagten Caunties, um die Schicklichkeit zu untersuchen, besagtes Taunschip zn ver theilen, nnd an«e;eigr nnd dargelegt als ei ne ScheitungSlinie durch besagte Commissio ners, in einem Plan oter Drafr von besag tem Tannschip, einberichret an besagte Court, an tem Februar Termin in 1 KSK, der nbrd l i ch e Distrikt von Macungie genannt zu werten, am Hause jetzt bewohnt von! Nrthan Weiler, in FogelSville, in Vesaht.'in Distrikt. Die Bürger von allem dem Theil von Macungie Tannschip, südlich von besagter Linie, der südliche Distrikt von Macun gie genannt, am Hause von John M 5 d d e r n in MillerStaun, iu besagtem! Distnkt. Die Bürger von Salzburg Tannschip, am z H.nise von Io hn Uo st in besagtem Taun-! stl.'ip. Zu welcher Zeit und an welchen Plätzen j erwählt werden sollen: Eine Person E i n e P e r 112 o n Eine Person lim t.'ii Dlstrikl, l'.N.'l'.nd au? d.'ii Caiinii.s Bück? j Zwei Personen Disintt, au? ten <saniities ?>'cha Eine Person Für Scherns. Eine Person E in e Perso n Eine Person Zur Autiier. Zwei Personen Aür Tru?tcce dcr Akateinie. Und ferner wird eS mir durch eine Akte, betittelt, eine Akte „D i e 5) a N.P t - Lillie der! S t a a t s >v e r k e z u v er k a u s e n" n. s. iv. .nr Pflicht gemacht, Nachricht zn geben, daß »ei der nächsten allgemeinen Wahl an oben o>siimmten Plätzen die Meinung der Bürger! oieseS CauntieS. in Bezug auf de» Berkauf er Haupt - Liuie der öffenilichen Werken curch Stimmzeitel in Eifahrung gebracht werden soll. In Folge einer A:te der General-Affemb ?y der Republik von Pennsylvanien, betitelt, „Eine Acte in Betreff der Wahlen dieser Republik, passirt am Lien Tage des July, IBSB wird hiermit Nachricht gegeben, ~Daß jede Person, mit Auenahme der Friedensrichter, welche irgend ein Amt oder! Llnstcllung deö Vertrauens, oder Nutzens hal-! len, sei es von der Regierung der Vereinig- Staaten oder dieses Staates, oder von der Stadt oder den inrorporirten Distrikten, sei eS ein bestallter oder anderer Beamter, e>n Uiiterbeamter oder Agent, welcher von der Gesetzgebung, tem Erecutiven, oder Gerichtlichen Departement der Ver. Siaa len angestellt sein mag, und ferner, daß >edes Mitglied deS EongreffeS und der StaatS-Gesetzgebung und tes Lrattrarhs! irgend ei»er Borough, oder die Coinmissio ! nerö irgend eines incorporirien DistiikiS. ! durch daS Gesetz untüchtig gemacht wird auch zugleich daS Amt oder die Anstellung eines WahlrichierS, Inspektors oder Schrei bers bei irgend einer Wahl in diesem Staat zn bedienen und daß kein Richter, Jnspecior oder irgend ein anderer Beamter bei eine« solche-, Wahl für irgend c>» Amt, für wel ches dann gestimmt wird, envälilbar sei." Und besagte Acte der Ass.mbly, betitelt: eine Akte in Betreff der Wahlen dieser Re publik," passirt am Lten Jnli, 18S8, be stimmt ferner: "Daß die, wie vorbesagt, erwählten Inspektoren und Richter an den verschiedenen Plätzen znr Haltung von l Wahlen in dem Distrikt, zu welchem sie j gehören, vor 9 Uhr MorgenS am zweiten Dienstage im Oktober jedes JahrS zusam menkommen sollen, und daß jeder der vor besagten Inspektors einen Schreiber an stellen soll, der ein Stimmfähiger des Di strikts sein muß. „Im Falle, daß die Person, welche die zweite höchste Stimmenzahl für Inspektor erhallen hat, nicht am Wahltage erscheinen sollte, dann soll die Personals Inspektor an seincm Platze dienen, welche die zn eile höch ste Stimmenzahl als Richler bei der nächst vorhergehenden Wahl erhallen hat; und falls die Person nicht erscheinen sollte, wel che die höchste Stimmenzahl für Inspektor hat, so soll der erwählte Richler an ihrer Slelle einen Inspektor ansetzen, und falls die aIS Richter erwählte Person nicht er scheinen sollte, dann soll der Inspektor, der die höchste Stimmenzahl erhielt, an ihrer Stelle einen Richter ansetzen; und wenn dennoch irgend eine Vakanz unter den Be amten, eine Stunde nach der zur Eröffnung der Wahl festgesetzten Zeit, stattfindet, so sollen die am Wahlplatz gegenwärtigen Stimmgeber deS TaunschipS oder DistrictS, einen aus ihrer Mitte zur Besetzung der of fenen Stelle erwählen." „Es soll die Pflicht besagter Assessors sein, während der ganzen Zeit an dem Platze ge genwärtig zu sein, wo eine allgemeine, spe rielle oder Taunschip Wahl gehalten wird, damit derselbe den Inspektors und Richler Auskunft geben könne, wenn solches in Be treff deS Stimmrechts einer eingeschriebenen Person, oder sonstwegen, erfordert werden sollte; wofür besagter Assessor zu einem Thaler des Tags, zahlbar wie andern Wahl beamten, berechiigt fein soll; nnd ist daS Taunschip getheilt, so soll er in dem Distrikt beiwohnen, worin er wohnt und einStimm recht hat." „Niemand soll bei einer der vorerwähn ten Wahlen stimmen, der nicht ein weißer Freimann von ZI Jahren und darüber ist der nicht wenigstens ein Jahr in diesem Staate gewohnt hat, und wenigstens It> Tage vor der Wahl in dem Distrikt wo er stimmen will; der nicht wenigstens inner halbzwei Jahrei^einenCaunty- vderSraats- Tar bezahlt hat, und nicht wenigstens zehn Tage vor der Wahl in der Zariiste einge schrieben ist. Aber ein Bürger der Ver. Staaten, der vorher ein stimmfähiger Bür ger dieses Staats war, soll, wenn er heraus zieht und wieder znrückkebrt, und die gehö rige Zeit in dem Distrikt gewohnt nnd Tar en bezahlt hat, zn einer Stimme berechtigt sein, wenn er nur sechs Monate wieder in diesem Staat wohnt: VoranSgesetzr, daß die weißen freien Bürger der Ver. Staaten, zwischen dem Alter von Li und ZL Jahren, die ein Jahr ini Staate gewohnt und im Wahldistrikt zehn Tage, zum Slimmrechi berechtigt sein sollen, wenn sie auch keine Taren bezahlt haben. „Niemand joll zum Stimmen zugelassen werden, dessen Name nicht in der Liste rar barer Einwohner enthalten ist, die den In spektors von einem Commissioner überge ben wurde; es sei denn, 1. er zeige einen Schein vor, daß er innerhalb zwei Jahren einen Staats- oder Caunty-Tar bezahlt har, oder beweise durch seinen oder den Eid eineS anderen, daß er solchen Tar bezahlt hat; oder LrenS, wenn er das Stimmrecht fordert als ein Erwähler zwischen LI und LL Jahren, so soll er durch Eid oder Bekräf tigung beweisen, daß er wenigstens ein Jahr zunächst vorher im Staate wohnte, und über seinen Aufenthalt im Distrikt solche a»dere Beweise vorbringen, als dieser Akt vor schreibt ; und daß er wahrlich glanbt, nach den ihm zugekommenen Nachrichten, voi. solchem Alter zu sein, nnd solche andere Be weise zn liefern, wie dieser Akt vorschreibt; worauf der Name der hiernach zum Slim men zugelassenen Person, dnrch die Inspek tors in der alphabetischen Liste eingeschrie ben nnd die Anmerkung gemacht werden soll, durch Niederschreibung deS Wortes „Tar ' wenn dieselbe wegen Zahlung des Tares zum Stimmen zugelassen wird, oder deS Ävrtes „Alter" wenn dieselbe Allerhalber zum Slimmen zugelassen wird, und in bei den Fällen sollen diese Worte den Clerks zugerufen werden, die gleiche Anmerkungen in der Liste der Stimmgeber zu machen haben. In allen Fällen, wenn der Name eineS! Mau «eS, der auf das Stimmrecht Anspiuch macht, nicht in der von den CommissionerS und Assessors gelieferten Lille enlhalterf ist, oder (ob hierdurch begründet oder nicht) wen» von irgend einem berechtigten Bür ger gegen seine Stimme Einrede gemacht wird, so soll es die Pflicht des Inspektors sein, die Fähigkeit solcher Person durch sie selbst eidlich erhärten zu laffen, und n enn sie mehr als ein Jahr im Staate gewohnt > zu haben behanptel, so soll sie solches durch einen Eid be reise» können ; aber daß die selbe mebr aIS zehn Tage im Distrikt wohnt, das soll durch wenigstens einen guten Zeu gen der ein befähigter Wähler sein muß, be wiesen, und muß dann selbst noch schwören, daß sie in gutem Glauben nnd im Verfolg ihres Bernfs in dem Distrikt ihren Anfent halt genommen hat, und nicht deS Stiin mens wegen. „Jede als vorbesagt berechtigte Person, die wenn gefordert, anch wegen Aufenthalt j und Zahlung der Taren gehörige Beweise j liefert, soll berechtigt sein, in dem Taunschip i zu stimmen, worin s.lbige irohnt. „Wenn eine Person einen Wahlbeamten >an der Haltung solcher Wahl verhindern oder zu verhindern suchen sollte, oter gegen i denselben einige Drohung oder Gewalt ge s braucht, oder il»n in der Ausübung seiner ! Pflicht hinderlich ist, oder das Fenster ! gert oder zu belagern sucht, oder den Zugang sperren sollte, oder den Frieden sidren nnd Gewalt oder Drohungen gebrauchen sollte, in der Absicht einen ungehörigen Einfluß auszuüben, oder einen Wähler einzuschüch tern, oder ihn am Stimmen zu verhindern, oder die Freiheit der Wahl zu beschränken, solche Person, soll wenn überwiesen, mit ei ner Geldstrafe von nicht über Svt) Thaler, und mit einer Gefängnißstrafe von nicht weniger aIS einen, noch mehr denn zwölf Monaten, belegt werden. Wenn eine Person oder PersonenWf den Ausganz einer Wabl Welten machen oder anbieten sollten, entweder durch mündliche Erklärung oder durch schriftliche oder ge druckte Anzeigen, solche sollen dreimal die Summe verwirken und bezahlen, die sie ge wettet oder zum Weiten angeboten haben. Wenn eine Person, nicht gesetzlich dazu ber chtigt, bei einer Wahl in diesem Staat stimmen sollte, oder wenn dazu berechtigt, außer seinem gehörigen Distrikt stimmt; oder wenn eine Person, die von dem Nicht b-rechrigtsein einer andern weiß, dieser den noch zum Stimmen verhilft, —solche Person oder Personen sollen, nach Ueberführung dieses Vergehens, in eine Geldstrafe von nicht über Lvv Thaler, und in Gefangen schaft nicht drei Monate übersteigend, ver urtheilt werden. Wenn irgend eine Person in mehr aIS ei nem Distrikt stimmen, oder sonst betrügeri scher Weise mehr als einmal an einem Tage stimmen, oder betrügerischer Weise zwei Wahlzettel halten und für den Jnspecror eineS ungesetzlichen Stimmens wegen über reichen oder dasselbe stimmen sollte, oder wenn eine Person einen andern rathen, oder ihn herbeischaffen sollte, um dieses zu thun, so soll er oder sie, welche sich der gestalt ver gehen, nach Ueberführung mit einer Geld buße von irgend einem Betrage, welche nicht weniger als KS» und nicht mehr als §506 betragen darf, so wie mit Gefängniß strafe von nicht denn 8 Tagen und nicht mehr aIS IL Awnare, bestraft werden. Wenn irgend eine Person, welche nicht ;nm Stimmen in diesem Sraate Gesetz gemäß (die Söhne qualifizirter genommen) berechtigt ist, auf Stelle der Wahl zu dem ein finden sollte, um Wahlzettel auszugeben, oder sich Einfluß auf die wahlfähigen Bür ger zu verschaffen, so soll derselbe eineStrafe verwirkt haben in irgend einer Summe für ein jedes Vergehen, jedesmal nicht Hlvv übersteigend, und aufirgend einen Zeitraum nicht 3 Monate übersteigend, eingekerkert werden. Wenn irgend ein Mann aufeine unschick liche Art sich in irgend eine Wahl, gehaltet unter den Verordnungen dieser Acre, mischen j sollte, oder einen Richter oder Inspektoren! hindern sollte, oder versucht zu hindern Wahl zu halten, oder wenn er versperrte oder ver suchte zu versperren, ein Fenster oder ein Zugang zu einem Fenster, wo dieselbe gehas-! reu werden soll, oder wenn er sich ans eine unschickliche Art dem Jnspecror oder Rich ter beim Halren derselben entgegensetzen sollte, oder wenn er irgend eine Art von Einschüchterung, Drohung, Gewalt oder Gewaltthätigkeit gebrauchen sollte, mir der Absicht irgend einen stimmfähigen Bürger vom Stimmen abzuhalten, oder sein Ltimm rechl zu verkürzen, der soll wenn davon über- führt, auf irgend eine Zeit, nicht langer aIS j l Jahr und nicht weniger als I Monat ein- gesperrt werden, und mit Bezahlung einer Geldstrafe von nicht übersteigend K-50N; und wenn eS der Court bewiesen werden kann, daß die Person, welche also fehlt, kein Bewohner der Stadt, TaunschipS oder des Districts ist, wo besagte Geseizverletzung begangen wurde, so soll er die Strafe von nicht weniger als Kl0l) und nicht wehr als! H IvOO bezahlen, und nicht weniger aIS S Monate oder länger als 2 Jahre eingesperrt werden. Die Richter eineS jeden Wahldistricts von Lecha Caunty müssen ihre Rerurns bestimmt bis Freitags den Ilten Oktober, um It) Uhr Vormittags, in der Stadt Allentaun im Courthause einbringen. George Wetherl>old, Schcnff. Scheriffs-Aintsswbe, ) ANentaiiii.Zliig 21. Cine Akte, Um die Gründung eines Armenhauses für! das Caunty Lecha anzuordnen. »iiwirlsini crlläit s.'in, und smt cs bieturch: Mi i k >,' ni orbchc> iijc t c ch. Daß die Verfügn n im ackl>ct'ii .'ldsckmli tlcs.r All.' fiinf lang aclil<.'l'iil.'ii Ai>sckiu!i N.l r Atic, scill>!. Abschnitt l!>, D.r Schcriff tvs l'.'sagtc» q.-»i!im'ii Ä>a>'l l'.'kanni »i.ichcn lass.'», nnd !>>>,' Koslcn tave» sind aus d.'m Camiil'-Lchaß- zu b.'sirclt.'ii. Ja nes Roß Snowden, ! WilUam Bigler, R. Porter. " Scheriff's-Candidat. j An die freien und nnabbanqigen Er ivkihler von Lecha Caunty. ' Freunde und Mitbürger : > Aufgefordert von - einer großen Anzahl meiner Freunden nnd . Bekaii.iren in verschiedenenTbeilendes Caun r ly, fühle ich mich bewogen, als l Scheriff's-Candidat bei der nächste» Wabl hervorzutreten. Soll» te ich so glücklich sein eine Mehrheit Euerer Stimmen zu erhalten, so werde ich die dem Amte obliegende Pflichten, getreu, pünktlich " und auf eine unpartheiische Weise ausüben. Achtungsvoll der Ihrige, Jacob D. Boas. , luni26, IB4t. nqbW ' Scheriffs Amt. ! An die freien und unabhängigen Er ivahler von Lecha Cannw : ' Freunde und Mitbürger : Aufgefordert und be- sonders ersucht durch eine große Sinzahl mei ' ner Freunden und Bekannten, von verschie ° denen Theilen des Caunties, bin ich bewogen ' worden, mich als ein Candidat für das Scheriffs - Amt . bei der herannahenden Wahl anzubieten. Sollte ich so glücklich sein eine Mehrheit Eu j erer Stimmen zu erkalten, so werde ich die Pflichten des Amtes gewißcnbafl, pünktlich u. auf eine unpartheiische Weise ausüben. Euer ergebener Diener » John Leilh, jr. , Ober-Saucona, Aug. 21. nqbW Scheriff'6 Candidat. - An die freien nnd unabhängigen Er i wahler von Lecha Caunn). Freunde und Mitbürger : Aufgemuntert von einer großen Anzahl meiner Freunde nnd Be kannten bin ich bewogen worden, mich Enrer Beachtung bei nächster October - Wahl, als Kandidat für das Scheri ff's - A IN t anzubieten, und ich ersuche Euch freundschaft lich um Eure Stimmen und Unterstützung im Allgemeinen, und im Fall ich so glücklich sein sollte, und Ihr mich erwählen solltet, verspre j che ich die Pflichten des Amtes getreulich, und zu Eurer völligen Zufriedenheit auszuüben. Euer Freund und ergebener Diener, John V. R. Hunter. Alleutaun, Inli !t. nqbW, - Amt. ! Der Unterschriebene bietet sich seinen Mit-! bürgi>M»o» Lecha Caunty als ein Candidat ! f»r das Scheriff- Aint ! bei der nächsten Wahl an, und bittet ehrer-! bietigst für die Stimmen aller, welche ihn fä'! ! big nnd willeixi qlaiit.» » oie Pflichten dieses! wichtigen ?>>nles so anszunben, wie sie erfüllt werden sollten. Verpflichtungen vo» trenlichkeit erachteter hier überflüAig; indem wenn er sich unfähig und unwillig glaubte, die Pflichten getreulich auszuüben, er kein Candidat sein würde. Ehrerbietigst der Ihrige David Stein. Juli 3, nqbW Commifjtoncr - Amt. An die freien nnd unabhängigen Er ivahler von Lecha Caunty. Mitbürger: Aufgefordert durch rlue große Anzahl meiner Freunde, bin ich bewo» gen worden als Candidat für das Comnnliioner-Aint ' bei der nächsten Wahl hervor zn treten, und ersuche Euche daher um Eure Stimmen und Unters!liyiiiig. Sollte ich eine Mehrheit Eue-! rer Stimmen erhalten, welcher Umstand stets dankbar von mir erinnert werden würde, so werde ich die Pflichte» des besagte» Amtes auf eine getreue, uiiparlhciische und sehr! sparsame Weise erfüllen. iKIMMer. . - Allentaun, August 21. nql'^> Commifnoucrs-Amt. An die freien nnd stimmfähigen Ein wohner von Lecha Canum. > Freunde nnd Mitbürger:—Aufgemuntert ! von einer großen Anzahl meiner alten Freun- l de, von nnterschiedlichen Theilen deö Caun ! t»s, biete ich mich Euch an als ein Candidat, für das Amt eines Caunm Commißioners bei der herannahende» allgemeine» Wahl.— Sollte ich durch eine Mehrheit Eurer Stim men erwählt werden, so verpflichte ich mich die Amtspflichten mit Sorgfalt, Treue und Lparsamkeit zu verwalten. Euer Freund und Mitbürger, Jacob Härtel. Alleutaun, August 7, IBM. bzW Conmttsslottcr-Candidat. An die freien und nnal bängigeii Cr wahler von Lecha Canum. Mitbürger: Auf das wiederholte Ersu chen meiner Freunde bin ich bewogen worden als Candidat für das Coinmisüoner-Amt bei der nächsten Wahl hervorzutreten. Soll te ich so glucklich sein eine Mehrheit Euerer Stimme» zu erhalten, so werde ich die Pflich ten des besagten Amtes auf eine unpartheii i sche Weise auSnben. Daniel Beisel. Süd-Wheithall, Juli Z Guec Schreibfcdcrn > sind allhicr wohlfeil zu verkaufen. ' Scheriff's-Candidat. > An die freien und unabhängigen Er ivähler vo» Lecha Camim. ' Aufgemuntert durch meine Freunde un>t> > Mitbürger von Lecha Caunty, habe ich mivh > entschloßen als Caudidat für Das Scheriff's-Amt bei der nächsten Wahl hervor zu treten. ! Sollte ich erwählt werden, so werde ich die - Pflichten des besagten Amtes pünktlich, un» r partheiifch und zu Euerer Zufriedenheit aus« > üben. !>! Euer ergebener Diener, Peter Huber. ! Juni 2k>. . nqbW ; Affcmbly - Caudidat. ?ln die freien nnd unabhängigen Wäh ler von den Caiincies Lecha und - Carbon. Freunde und Mitbürger: Dank» - bar für früher genoßeues Zutrauen, bietet . der Unterzeichnete sich wieder als Candidat - , für das Amt eines Nepresentanten ' Der Staats-Gesetzgebung bei der herannahenden Wabl an. Solltet ihr daher zum Schluß gekommen sein, daß ich - in der letzten Sitzung Eure Wünsche auszn» - führen gesucht habe, so werdet Ihr dieseS ? durch eine nochmalige U»lcrst»y»ug zu erkrn« . »eil geben. Sollte ich eine Mebrbeit Euerer Slimmen erhalten, welcher Umstand stets dankbar in Erinnerung bleiben würde, so soll mein Bestreben immer dahin gerichtet sein, die Reform - Maßregeln welche vor jenen ! Körper gebracht werden mögen, zu unterstü tzen und mich überhaupt bemühen Sparsam keit, so weit es thiinlich ist einführen zu hel« feil. Der Ihrige ze. Neiiben Stroufi. Sept. 4. nqbW AjjcmblyCandidat. ! An die freien und unabhängigen Er n.ihler d.'r Caunties Lecha nnd C.n bou ! F r e u n d e ii n d Mitbürger: Auf. gefordert von einer aroßen Anzahl meiner Freunden der beiden Caiiiiiies, bin ich zn dein Schluß gekommen als Candidat für daS Amt eines Mitglieds der Gesetzgebung. bei der nächsten Wahl hervorzutreten. Soll« te ich erwählt werden, so werde ich die Inte« reffen meiner Constilne»ren, so wie die des j Staats überhanvt, strenqe im Auge hc.lten, ! und somit alle wesentliche» Reform-Maßre ! Gel» unterstütze» die vor jenen Körper ge» . bracht werten mögen. Der Ihrige?c. A. L. Fosrer. ! Mauch-Cbunk, Sept. 18. IBtt. nqbW Oeffcntltchc Vcndu. '!.>ill^ünf dci>i Platze selbst, in Glie der Macnngie Tannschip, Lccha Cannty, öf« fentlich verkauft werden No. 1. Eine schätzbare Plantasche nnd Mühlwesen, ! gelegen in Nieder - Macnngie Taunschip; qränzend an Land von Jonathan Andreas, Jacob Andreas, Henry Wickert und andere, enthaltend W.'lcker, wovon B)>cker Schwamm, > <i Acker Holz, und das Uebrige von dem be sten Baulande in der legend ist. Dsrauf ist errichtet eine vortreffliche Mahlinnhle, Alee- und sDhlig-Mnhle, großes Wohn- . bauS, theils von Stein, ». kheils von Bleck, ein stei neriies Springhaiis, mit einer geränmigen Wobn stiibt, cine gute Scheuer, Pferde-Stall, zwei Wagrubäuser und noci, Nebengebäude. Die Mahlmühle bat 3 paar Steine, ist sehr gut gebaut, und wird vou einem starken Srrom der kleinen Lecha getrieben, so auch die Hlee« iind Oblig-Mühlen, Was bie Bauerei anbelangt, so hat diesel .be ebenfalls cine berliche Lage Ein vorlrrf« > licher Kalksteinbriich mit 2 Kalköfen in gutem sStande, ein vortrefflicher Aepfel-Baumgar- te» und sonstiges Obst, ist auf dem Lande, so wie anch vortreffliches Springenwasser. DaS Land ist alle in dem besten Cultur-Zu stande mit guten Fensen in brgueme Felder > getheilt und sonst In der besten Ordnung. No. 2.—Ein Strich Holland, gelegen in Ober - Milford Tannschip, Lech« Cauniy, gränzend an Land von John Reiß, Jonas Heilig n> andere, entbaltend lvj Acker vortreffliches Holz, mebrenrheilS kastanien. Wer das Eigenthum vor dem Perkauf Sta« > ge zn besel'en wünscht, beliebe sich auf dem Platze selbst zn melden. ES ist daS liegende Vermögen deS verstor benen Conrad N e n m o » e r, letzthin von Nicder-Macnngie Tannschip. Die Bedingungen am VerkaufStage und Aufwartung vou Neiiben Nenmoner. Josevb Worinkessel. Agenten fnr die Erben. tc7-"5ollte das obige Vermögen nicht an demselben Tag verkauft werde«, so soll es alSdaun auf ein Jahr verlehnt werden. Sept. I>. .. izqbV N achri ch t wird hierdurch gegeben daß die Unterzeichne ten als Admiuistratoren von der Hiuleilaf seuschaft de 6 verstorbenen Andreas K unke l, letzibin von Heitelberg Tau»« fchip, Leclia Caunty, angestellt worden sind. Alle diejenigen taber, welche noch an besagte Hinterlaßciischaft schuldig sind, »oerden gebe ten innerhalb U Wochen abzubezahlen.-Und alle welche noch rechtmäßige Forteruugen ba de», belieben ihre Rechnungen innerbgch hxz, sagter Zeit woblbestätigt e«!,t>bring«n, Än Charles jiunlel. Heidetbeig, Andreas Lowöill. TtPt. 11.
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