Der Lecha Patriot und Northampton Demokrat. (Allentaun, Pa.) 1839-1848, October 05, 1842, Page 4, Image 4

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    Proklamation.
Sintemal es durch ein Gesek der General
Assembly dieses Staats, "Eine Akte, die all
gemeine» Wahlen dieser Republik zu reguli
ren," passirt de» 15te» Februar, 1752, zur
Pflicht des Scheriffs von jedem Caunty ge
- inacht wird, öffentliche Nachricht von den
Wablen nnd dcn Beamten, die erwählt wer
ben sollen, zu geben,
so mache ich George Wetherhold,
Hochschrriff von Lecha Cannly, bekannt, daß
eine Wahl in besagtem Ca»»»», am 2te»
Dienstag im nächste» October, welches der
Ute des besagten Monats ist, in den verschie
denen Distrikts in besagtem Caunty gehalten
»Verden soll, nämlich :
Die Bürger von der Stadt Allentaun uud
Northampton Taunschip, amCourthan
s e in der Stadt Allentaun.
Die Bürger von Süd - Wheitball Taun
schip, am Hause von Gideon G u t h, in
besagtem Tannschip.
Die Bürger von Hannover Tannschip, am
Hause von Ch ar lesß i t te r, in besagtem
Tannschip.
Die Bürger vo» Weißenburg Tannschip,
am Hause'vo» Fel i l Do r n blä se r, i»
besagtem Tannschip.
Die Bürger von Lynn Taunschip, am Hau
se von I o h n S e i b e r l i n g, in Lynnville,
in besagtem Tannschip.
Die Bürger von Ober-Milford Taunschip.
am Hanse von Heinrich Oillinger,
rn besagtem Tannschip.
Die Bürger von Heidelberg Tannschip, am
.Hanfe von Owen Säger, in Sägers
ville, in besagtem Tannschip.
Die Bürger von Nord - Wheithall Tann
schip, am Hause von Jonas Ringer,
in besagtem Taunschip.
Die Bürger von Lowhill Taunschip, am
Hause von N a t h a n B u ch in a n, in be
sagtem Taunschip.
Dit Bürger von allem dem Theil von Ma
cungie Taunschip, welcher nördlich von dcr
Linie liegt, die gelaufen wurde von Jacob
Dillinger, Jacob Härzel und Salomon Keck,
CommissionerS oder Männer, ernannt dnrch
die Court dcr vierteljährige« Sitzungen des
besagten CaunticS, um die Schicklichkeit zu un
tersuchen, besagtes Taunschip zn vertheilen,
und angezeigt und dargelegt aIS eine Schei
dungSlinie durch besagte Commissioncrs, in
einem Plan oder Draft von bcsagtem Tann
schip, einberichtet an besagte Court, a» dem
Februar Termin in der nördl i ch e
Distrikt von Maeungie genannt zu werden,
Hanse jetzt bewohnt von MandasFo
g e l, in FogelSville, in besagtem Distrikt.
Die Bürger von allem dein Tbeil von Ma
rungie Taunschip, südlich an besagte Linie, der
südliche Distrikt von Macungie genannt,
am Hanse von John M a d d c rn, in
. MillerStann, in besagtem Distrikt.
Die Bürger von Salzburg Tannschip, am
Hause von lohnVost, in besagtem Tann
schip.
i Zn gleicher Zeit und au welchen Plätzen er
' wählt werden sollen .'
Eine Person
Um den Distrikt von Lecba nnd Berks Cann
tieS im Congrcß der Vereinigten Staaten
zu represeittircn.
Zwei Personen
Um das Caunty Lecha in dem Hause dcr Re
presentanten des Staats zn rcpresenlirc». i
Eine Person
Für Prothouotar von Lecha Cannty.
Eine Person
Für Schreiber der verschiedenen Conrten.
Eine Person
Für Register.
Eine Person
Für Recorder.
E lne Person
Für Caunty Commissioner.
Eine Person
Für Auditor von Lecha Caunty.
Drei Personen.
Für Trustirs der Akademie.
I" Folge einer Akte dcr General-Affembly
der Republik von Pennsylvanien, betittelt:
"Eine Aklein Betreff dcr Wahlen dieser Re
publik," passirt am 2tc» Tage des Juli, IB3it
wird hiermit Nachricht gegeben,
"Daß jede Person, mit Ausnahme der
Friedensrichter, welcher irgend ei» Amt oder
Anstellung des Vertrauens oderNutzens hal>
ten, sei eö von der Regierung der Vereinigten
Staaten oder dieses Staates, oder von der
Stadt oder den incorporirtcn Distrikten, sei
eS ein bestallter oder anderer Beamter, ei»
Unterbeamter oder Agent, welcher vonzder i
Gesetzgebung, dem Erecutiven, oder Gericht»
lichen Departement der Ver. Staaten ange
. stellt sein mag, und ferner, daß jedes Mitglied
de» CongreßeS uud der Staats-Gesetzgebung
nnd des Stadlraths irgend einer Borough,
oder die CommissionerS irgend eines incorpo
rirten Distrikts durch das Gesetz untüchtig ge
macht wird, auch zugleich das Amt oder die
Anstellung eines Wahlrichters, Inspektors
oder Schreibers bei irgend einer Wahl in die
sem Staat zu bedienen und daß kein Richter,
Inspektor oder irgend ein anderer Beamter
bei einersolche» Wahl für irgend ein Amt, für
welches dann gestimmt wird, erwählbar sei."
Und besagte Akte der Affembly, betittelt
"eine Akte in Betreff dcr Wahlen dieser Re
publik," passirt am 2te„ Juli, I8Z», bestimmt
ferner : "Daß die, wie vorbesagt, erwählten
Inspektoren nnd Richter an den verschiedenen
Plätzen znr Haltung von Wahlen in dem Di
strikt, zu welchem sie gehören, vor » Übr Mor
gens am zweiten Dienstage im October jedes
JabrS zusammenkomme» sollen, nnd daß je
du der vorbesagten Inspektors ritten Schrei
ber anstellen soll, der r,n Slimmfähiaer deS
DistrikkS sein »inst.
"Im Falle, daß die Person, welche die zwei
te höchste Stimwenzahl für Inspektor erhal
len hat, nicht am Wahltage erscheinen-sollre
«umn soll die Person als Inspektor an seinem >
Platze dienen, welche dir zweite höchste Stim
menzahl als Richter bei der nächst vorherge
henden Wahl erhalten hat; und falls die Per
son nicht erscheinen sollte, welche dir höchste
Stimmenzahl für Inspektor hat, so soll der
erwählte Richter an ihrer Stelle einen In
spektor ansetzen, und falls die als Richter er
wählte Person nicht erscheinen sollte, dann
soll der Inspektor, der die höchste Stimmen
zahl erhielt, an ihrer Stelle einen Richter an
setzen ; und wenn dennoch irgend eine Vakanz
»nter den Beamten, eine Stnnde nach der
zur Eröffnung der Wahl festgesetzten Zeit,
stattfindet, so sollen die am Wahlplatz gegen
wärtigen Stimmgeber des Tannschips oder
Distrikts, einen a»S ihrer Mitte zur Besetz
ung der offenen Stelle erwählen.
"ES soll die Pflicht besagter Affeßors sein,
während der ganzen Zeit an dem Platze ge
j genwärtig zu sein, wo eine allgemeine, speciel
le oter Taiiiischip Wahl gehalten wird, damit
derselbe den Inspektors und Richter Auskunft
geben könne, wenn solches in Betreff deS
l Stimmrechts einer eingeschriebenen Person,
oder soiistwegen, gefordert werden sollte ; wo
> für besagter Affeßor zu einem Tkaler deS
- Tags, zahlbar wir andere Wablbeamteu, be
rechtigt sein soll; nnd ist daß Tannschip ge
> theilt, so soll er in dem Distrikt beiwohnen,
worin er wohnt und ein Stimmrecht hat."
"Niemand soll bei einer der vorerwähnten
Wahlen Stimincn, der nicht ein weißer Frei
inann von 21 Jahren und darüber ist, der
nicht wenigstens ein Jahr in diesem Staate
, gewohnt hat, »nd wenigstens 10 Tage vor der
Wahl in dem Distrikt wo er stimme» will;
der nicht wenigstens innerhalb zwei Jahren
einen Caunty- oder StaatS-Tar bezahlt hat,
und nicht wenigstens zehn Tage vor der Wahl
in der Tarliste eingeschrieben ist. Aber ein
Bürger der Ver. Staaten, der vorher ein
stimmfähiger Bürger dieses Staats war, soll,
wenn cr herauszieht und wieder zurnkehrt,
, und die gehörige Zeit in dem Distrikt gewohnt
nnd Taren bezahlt hat, zu einer Stimme be.
rechtigt sein, wenn er nur sechs Monate wie
der in diesem Staat wohnt; Vorausgesetzt,
daß die weiße» freie» Bürger der Ver. Staa
te», zwischen dem Alter von 21 »nd 22 Jah
re», die ein Jahr im Staate gewohnt und im
Wahltistrikt zehn Tage, zum Stimmrecht be
rechtigt sein sollen, wenn sie auch keine Ta
ren bezahlt haben.
"Riemand soll zum Stimincn zugelassen
werden, dessen Name nicht in der Liste tarba
! rer Einwohner enthalten ist, die de» Jnspek
! Tors von einem Commissioner übergeben wur
de: es se, denn, l, cr zeige einen Schein vor
! daß er innerhalb zwei Jahren einen Staats,
oder Cauitty-Tar bezahlt hat, oder beweise
durch seinen oder den Eid eines andern, daß
er solchen Tar bezahlt hat; oder 2te»s, wenn
er das Stimmrecht fordert als ei» ErWähler
zwischen 21 und 22 Jahren, so soll er durch
Eid oder Bekräftigung beweisen, daß cr we
nigstens ein Jahr zunächst vorher im Staate
wohnte, und über seinen Aufenthalt im Di
strikt solche andere Beweise vorbringen, als
dieser Akt vorschreibt; und daß cr wahrlich
glaubt, nach den ihm zugekommene»
richten, von solchen, Alter zu sein, und solche
andere Beweise z» liefern, wie dieser Akt vor
schreibt ; worauf der Name der hiernach zum
Stimmen zugelassenen Person, durch die In-!
spektorS in der alphabetischen Liste cingeschrie-
be» und die Anmerkung gemacht werden soll,
durch Nirderschreibung deS Wortes "Tar"!
wen» dieselbe wegen Zahlung des Tares znm
Stimmen zugelasse» wird, oder des Wortes
"Alter" wenn dieselbe Alterhalberznm Stim
men zugelassen wird, und in beiden Fällen
, sollen diese Worte den Clerks zugerufen wer
den, die gleiche Anmerkungen in der Liste der
Stimmgeber zn machen habe».
In allen Fällen, wenn der Name eines
Mannes, der anf daS Slimmrech» Anspruch
macht, nicht in der von den CommissionerS
nnd AsseßorS gelieferte» Liste eitthaNr» ist,
! oder (ob hierdurch begründet oder nicht) wenn
von irgend einem berechtigten Bürger gegen
seine Stimme Einrede gemacht wird, so soll!
eS die Pflicht deS Inspektors sein, die Fähig-!
seit solcher Person durch sie selbst eidlich er
klären zn lassen, nnd wenn sie mehr als ein
Jahr im Staate gewohnt zu habe» behauptet,
so soll sie solches durch einen Eid beweisen
können ; aber daß dieselbe mehr als zehn Ta
ge im Distrikt wohnt, das soll durch wenig
stens einen guten Zcngen der ein befähigter
Wähler sein m»ß, beweisen, und muß dann
selbst noch schwören, daß sie in gutem Glau
ben uud im Verfolg ihreS Berufs iu dem Di
! strikt ihren Aufenthalt genommen hat, und
nicht deS StimmenS wegen.
! "Jede als vorbesagt berechtigte Person, die
wenn gefordert, auch wegen Aufenthalt und!
Zahlung der Taren gehörige Beweise liefer»,
soll berechtigt sein, in dem Taunschip zu stim
men, worin selbige wohnt,
j "Wen» eine Person einen Waklbeamten
an der Haltnyg.solchcr Wahl Pichiiiderü.'vder
z» Verbindern suche» sollte, over gege» den
selben einige Drobuug oder Gewalt gebraucht,
oder ihm in der Ausübung seiner Pflicht hin
derlich ist, oder daS Fenster belagert oder zu
belagern sucht, oder den Zugang sperren soll
te, oder den Frieden stören nnd Gewalt oder
Drohungen gebrauchen sollte, in der Absicht
einen ungehörige» Einfluß auSzuube», oder
einen Wähler einznschiichtern, oder ihn am
Stimmen zn verhindern, oder die Freiheit der
Wahl zu beschränken,solche Person, soll wen»
überwiese», mit einer Geldstrafe von nicht
»ber 500 Thaler, und mit einer Gefängniß
strafe von nicht weniger aIS einen, »och mehr
denn zwölf Monaten, belegt werde».
Wen» eine Person oder Personen anf den
Ausgang einer Wahl Welten machen oder
anbieten sollten, entweder durch mündliche
Erklärung oder durch schriftliche oder gedruck
te Anzeigen, solche sollen dreimal die Summe
verwirke» und bezahlen, die sie gewettet oder
zum Wette» angeboten haben.
Wenn eine Person, nicht gesetzlich daz» be
rechtigt, bei einer Wahl in diesem Staat stim
men sollte, oder wenn dazu berechtigt, außer
srinem gehörigen Distrikt stimmt; ocer wenn
eine »Person, die von den, Nichtberechtigt sein
einer ander» wciS, dieser dennoch znm Stim
" nie» verhilft, — solche Person oder Ptrsonen
sollen, »ach Ueberfuhrung dieses Vergehens,
in eine Geldstrafe vo» nicht über 200 Tkaler,
»nd in Gefangenschaft nicht drei Monate
übersteigend, verurtheilt werden.
Wen» irgend eine Person in mekr als ej.
uem Distrikt stimmen, oder sonst betrügen,
scher Weise mehr als einmal an einem Tage
stimmen, oder betrügerischerwrisrzwci Wahl-
Zettel halten nnd für den Inspektor eineS un
gesehtichen StimmenS wegen überreichen oder
dasselbe stimmen sollte, oder wenn eine Per
son einen andern rathen, oder ihn herdeischaf» >
fen sollte, «m dieses zu thun, so soll er oder !
sie, welche sich der Gestalt vergehen nach Ue
berführnng mit einer Geldbuße von irgend
einem Betrage, welche nicht weniger als »50
«nd nicht mebr als <5OO betragen darf, so
wie mit Gefängniß von nicht weniger den«
3 Tagen und nicht mehr als 12 Monate, be
straf» werden.
Wenn irgend eine Person, welche nicht znm
Stimmen in diesem Staate dem Gesetz gemäß
tdie Söhne qnalifizirter Bürger ausgenom
men) berechtigt ist, auf irgend einer Stelle
der Wahl zu dem Endzweck sich einfinden foll
, te, um Wahlzettel auszugeben, ober sich Ein
fluß auf die wahlfähige» Bürger z» verschaf
fe», so soll derselbe eine Strafe verwirkt ha
ben in irgend einer Summe für ein jedes Ver
geben, jedesmal »ich» »100 übersteigend, und
auf irgend einen Zeitraum nicht 3 Monate
übersteigend, eingekerkert zu werden.
Wenn irgend ein Mann anf eine »»schick
liche Art sich in irgend eine Wahl, gehalten
»nter den Verordnungen dieser Akte, mischen
sollte, oder eine» Richter oder Inspektoren
hindern sollte, oder versucht zu hindern Wahl
zn halten, oder wen» er versperrte oder ver
suchte zu versperre», ei» Fenster oder ein Zu
gang zn einem Fenster, wo dieselbe gehalten
werden soll, oder wenn er sich auf eine »»-!
l schickliche Art dem Inspektor oder Richter beim
.Halten derselben entgegensetze» sollte, oder
wen» er irgend eine An von Einschüchterung,
Drohung, Gewalt oder Gewaltthätigkeit ge
l brauchen sollte, mit der Absicht irgeiid eiiieii
> stiiiimfähiqc» Bürger vom Stimmen abzuhal
> j ten, oder fein Stimmrecht z» verkürze», der
s soll wen» davon überführt, auf irgend eine
,! Zeit, nicht länger als 1 »nd nicht weni
ger als l Mouat eiuges'.'errt werde», »nd!
> mit Bezahlung einerGeldst» afe von nicht nber
> steigend S5OO ; »nd wenn es der Conrt be
> wiese» werde» kau», daß die Person, welche
also fehlt, kein Bewohner der Stadt, Tann
> schips oder des Distrikts ist, wo besagte Ge
- setzvcrlctzniig begangen wurden, so soll er die .
> Strafe von nicht weniger als »100 und nicht
, mehr als »1000 bezahlen, »nd nicht weniger
- als 6 Monate oder länger als 2 Jahre ein
gesperrt werden.
>, Die Richter eineS jeden WahldistriktS von
Lecha Cauuly müsse» ihre ReturnS bestimmt
.! bis Freitags den I4te» Oktober, um 10 Uhr
in der Stadt Allentauu im
, Courthanse einbringe».
,! Gegeben unter meiner Hand in der Stadt
j Allentauu, diesen 17teu Tag August, im Jahr
> I unsers Herr», 1842.
George Wetherhold, Scheu ff.
Gott erhalte die Republik.
I ScheriffS Amtsstube, )
Alleiitaiiu, Aug. 17,1842. > nq—bzW
-Achtuttg Collckrors!
Tar-Collektors in Lecha Cannty
' de» den ihnen in folgende» Beschlüssen aufer
legten Pflichten strenge nachkommen, da ei»er
Unterlassung so zu thu», die strafbarste Au
l wcuvulig der besagten Beschlüsse folgen wird.
Jaeod D. Boas.
Schatzmeister von Lecha Cannty.
I Aug. 17, 1842.
z Beschlüsse um Collektore» nnd andern öffent
liche» Ageiiie» zu verhindern, mit de» öf
fentlichen Geldern zu spekuliicn, in Noten
vom vierten Mai Eintünscud Achthundert
»nd Zwei »nd Vierzig.
Istens. Beschlossen, durch den Senat
und'das Haus der Representaiiten der Repub-,
lik von Pennsylvanien, in
versammelt: Daß der Staats-Schatzmeister
angewiesen sei, »nd er ist hierdurch angewie
sen, von keinem Collektor, Caunty-Schatzmri
ster, oder andern Agenten der Republik, eini
ge Note oder Noten, auSgegkben von den Ban
! ken durch Authorität der Akte vom 4ieu Mai
1841, zu empfangen, außer besagte Note oder
i Noten sei begleitet durch Eid oder Bekräfti
gung deS besagten CollektorS, Schatzmeisters
oder ander» Ägenlcn, daß sie von ihm einge
nommen wurden bona fide in Bezahlung von
Zöllen, Taren, oder andern der Republik
schuldigen Abgabe», nnd nicht erlangt wurden
kraft Uebertragiing, Verkauf, Handel, An
kauf, Wechsel oder auf andere Weise.
2tens. Daß wenn einiger Collektor, Caun
ty-Scl>atzmcister, oder anderer Agent der Re
publik, nach diesem mittelbar oder u»n»itel
! bar, Gelder oder Note» vo» einiger Bennen
! nnng, empfangen von ihm für Zölle, Taren,
oder andere der Republik schuldige Abgaben,
verkauft, überträgt, kaust oder ein
wechselt, so soll besagter Schatzmei
ster cHer andere Agent einer Vergebung im
Amte schuldig sein, und auf Ueberfuhruiig vor
einiger Court von befugter soll
er für'jedes die Ciiinme
von Funfhuiidckt Thäler-brznhte», uiid derl
ganze Betrag dem «lnkläger «ifallen, und soll
nbkrdieß fe'iieS Amtes entsetzt werten und un
tauglich für Wiedercrurnnung oder Wieder
erwählung fein ; »nd der Staatöschatzmeister
soll durch Zirkularschreiben besagte Collekro
reu und Schatzmeister von der Passiruug dic
! scr Beschlüsse beuachrichligen.
James Rost Snolvdeil,
Sprecher des Hanses der Reprcsentanten.
John Strohm,
Sprecher des Senats.
Gebilligt den 12ten April, Eiutauseud Acht
hundert und Zwei und Vierzig.
David N. Porter.
sH?"Alle Towanda Noten werden ange
iioinmen, ansgeuommen solche, welche mit I.
Dyer, Clerk, und mit I. G. Boyd, bezeichnet
sind.
August 17. nq—3m
Schuldcinforderuttg.
Alle diejenigen die »och in den Stohrbü
! chern oder aufandere Art, au de» Unterschrie
bene» vo» Nord-Wheithall Taiiiischip, Lecha
Caunty schuldig sind, »Verden hierdurch aiifge- >
fordert innerhalb 3 Monaten au Edw > »
Keiper, dem er die Bücher übergebe» bat,!
abbezahle«. Dies ist »»> so mebr noihwüi-!
dig, indei» er seine Geschäfte nach Neu-Tri.
pol, verlegen wird.
Henry Ness.
August 31. 3m'
Der Unterschriebene hat in seinem Kleider-
Gtohr in der Hamilton-Straße, gegenübrr
Boas' Hutstohr, ein vollständiges Assorti
ment von feinen
Tüchern und Casslmeres
aller Arten und ein vollständiges Assortiment
von
Sommer - Güter,
aus denen er alle Arten Kleidungsstücke auf
Bestellung zu machen bereit ist; und da er
immer gute Arbeiter hält, so kann er alle Be
stellungen gut nnd aiisdas schnellste besorgen;
wie auch einen großen Vorrath von
Fertigen Kleidungsstücken,
Sommer-Röcke zu »2 5,0 bis »10 V 0
do. Wämse " 1 2', " 200
do. Hosen " l 2-', " 4NO
dv. Westen " l 25 " .1 S 0
Wämse " I 87
do " 2 »0
Hosen " 250
do " 3 50
do " 7 00
Westen " l V 2
do " 3 50
Unterhosen zu verschiedenen Preisen.
Die obigen Kleidungsstücke sind unter fei
> »er Aufsicht gemacht worden und er ist wil
' leiis, sie ohne alles weitere Lob für sich selbst
> rede» zu lassen.
Auch hat er «inen Vorrath von Stocks,
Hemdekragen, und Hemden zu verkaufen.
äpe - Maßen für Schneider sind
immerfort bei ihm zu habrn.
James Jameson.
hat die Nenyorker und Philadel
phia Faschens bereits empfangen und Dieje
nigen welche solche unterschriebe» haben be
! liebe» dieselben bei ihn abzuholen.
April 27. nq—KM
N a ch r i ch t.
Oessentliche Nachricht wird hierdurch gege-
beu, daß bei der Sitzung der nächsten Gesetz
! gebiing von Bürger» dieses Staats für eine
! JnrorporationS-Äkte nni eine neue Bank-An-
stalt i» der Stadt Allentaun, Lecha Cauuty,
! unter dem Name» :
"Die Bauern und .Handwerker
Bank"
von Alli-litaii», zu errichte», Anspruch gemacht
werden wird; i»it einem Capital voii »150,-
000, für den bestimmten Endzweck zn discoii
tiren und Bank - Geschäfte z» betreiben auf
die gewöhnliche Art und Weise anderer Bank-
Anstalten.
George Weimer, John ?>ost,
David Stein, Philip Person,
Thomas Wickert, Jacob Correll,
James Seagreaves, Henry?laeger,
John B. Moser, Henry Romig,
James Gangrwere, Joseph Frank,
Peter Steckel, Peter Kiirtz,
F. M. Wilson, Jacob Ueberroth,
X Pk>kr Trorell, David Hartman,
U>illiai» Wenner, Salomon Hartman,
Gideon Guth, Jacob Hartman,
Höh» Wenner, Thomas Reichert,
Salomen Rabenold, Jacob Morey,
Amos Buy, David Morey,
Salomon Reichert, Joseph Morey,
Nathan Grim.
Allentaun Juni 8,1842. nq—ttM
L a nd k ä nfe r sehet hier!
Zu verkaufen durch Privat - .Handel:
Die prächtige Plantaschc,
bekannt »nd in ihren Original-
Rechten beschrieben als
Die gute Bauerei,
Gelege» in Bethel Taunschip, Libanon
Cannty, Pa., ungefähr I Meile von Fried
ricksbnrg, 2 Meile» von den Monroe Eisen
werken, 3 Meilen von den Union Eisenwer
ken, nnd 11 Meilen vom Union Canal, ent
haltend ungefähr 187 Acker Land, beinahe
alles geklärt, im gnten Banstante und unter
gute» Fensen sich befindend. Daraufist errich
tct: Em prächtiges zweistöckigtes
!ÜU Wohnhaus, Sprittghaus,
ehedem als Brennerei he
nu.tzt, mit fließeiidei» Wasser im untern Stöck
derselben, herrliche Schweizerschener, und'gn-,
te Nebengebäude; ein fruchtbarer Baumgar
ten von verschiedenem Obst, als: Aepfel Pfir
sich, Birnen, Pflaumen, ic befindet sich auch
dabei. Etliche niefehleute Wasserquellen strc
men durch daS Land, die nach beliebige» Thei
len des FelteS gerichtet werden können.—
Gleichzeitig könne» 25 Acker vortreffliches Ka
staiiien Holzland um billige Preise angekauft
werden. Jilteni die Eigner gesonnen sind ih
re Geschäfte abzuändern, so bitten sie von obi
ger Banerei den Acker für 33 Thaler zum
Verkauf an, und versprechen ein gutes Rech»
bis den nächsten April.
Kauslustige belieben sich zn melden vor dem
lsten Tag November nächstens, indem diese
Banerei für dieses Jabr nicht länger znm
Verkauf angeboten werden wird.—Weitere
Erkundigungen können gemacht werden bei >
einem der daraufwohiieiidcn Eigner.
William Sarge,
So wie beim anderen Eigner.
Ahraham G. Stein.
, No. 20«, Nord 3. Straße, Philadelphia.
Bethel Tannschip, August 17. na-2M
A chtnng:
Ihr verschiedenen Compagnien.
Die Waschington Guards, Harriso» Gnar
den, Quäkertaun Compagnie »nd die Eman
ser Band, habe» beschlossen eine Batallion zu
halten am Samstag te» lsten Oeteber am
Hanse von Be » j ain >» larret, in Mil
ler Staun. Dir Compagnien befehligt von
Capt. H. S. Morehead, Capt. Salomon
l Klein, Henry Seipel, Capt. Stähler,
Capt. Frietrick, Capt. Diehl nnd andere Ca !
vallerie Truppen sind höflichst eingeladen bei-'
ziiwvhne».
Joseph Lavton,
Benjamin larrek, >
Samuel Loras,
Harriso» Miller.
Heury Gabriel
E>iiladuiigS-Eo»iu»uee. j
iiq-8-n
Jacob Bibighaus,
Grahstein-Hauer in Allentaun,
möcht seinen Freunden und einem geehrten
Publikum ergebenst bekannt, daß er das obi
ge Geschäft noch immer an seinem alten
Stand, dicht beider Lutherischen Kirche, fort
bctreibt, »ud daß er immer bereit ist jede Art
liegende und stehende Grabsteine ans die kür
zeste Anzeige zn verfertigen. Da er in dem
Geschäft Erfahrung hat, nnd seine Preise äu
ßerst billig sind, so schmeichelt er sich, seine
Kunden zur völligen Zufriedenheit bedienen
zn können. Alle bei ihm gemachten Beste!«
lnngrii in seinem Fach werden mit Dank an-
ge»ommen und auf's Pünktlichste besorgt.
Er ist dankbar für die ausgedehnte Auf
munterung, die er bisher in diesem Geschäft
' genossen i>at, und hofft eine Fortdauer der
, Gewogenheit seiner Freunden und deröffent
lichen Gunst zu genießen.
April, 27, nq—ll
Wichtig für Gerber.^
Codurns Patent Leder - Roller.
Diese Werthvolle Arbeitserfvarende Ma
! schine wurde durch Hr» Peter Ludwig, un
weit Allkiitaiin errichtet. Rechte sind auch
von Jacob Moser bei Trerlerstann nnd Ja
cob Härtzel und Sohn in Ober-Saucona ge
kauft worden.
Gerber sind eingeladen dieselbe in Augen
schein zu nehmen und für sich selbst zu urthei
len. Diejenigen die Rechte zu erhalten wün
' schen, können die Bedingungen bei Benjamin
Ludwig in Allentaun erfahren.
David Gelurick, Agent.
N. B.—Cauuly Rechte werden zn billigen
k Bedingungen verkauft.
> Mt. Joy, Laiicastcr Co., Jnli tt. *-SM
Bekanntmachnng.
Der Vorschrift der Constitution und den
Gesetzen der Republik gemäß wird hiemit be
kannt gemacht daß der President nnd die Di
rektoien der Northampto» Bank swelche in
der Stadt Allentauu, Lecha Cannty errichtet
>ir.j»gesonnen sind und beschloßen->aHen, bei
nächsten Gesetzgebung tiefes
eine Vermehrung oder Erhöhung des Capit«?
Stocks von 125,000 zn 250,000 Tabler, nnd
für eine Veränderung des Namens von 'Nor
thampton Bank" zu "Allentaun Bank" aber
für keine Veränderung des Orts der Bank,
anzusuchen.
John Rice, President.
Jnli V, nq--<iM H
Bauer» schct hier!
Die Unterschriebenen kaufen Waizen und
Roggen an D.".vid Mühle, an der
Ceder Criek, in Süd > Wheitball Tannschip,
und Waizen, Roggen, Welschkorn und alle
andere Arten Frucht, an ihrem Stodrhanse
in Allentaun, für welche der höchste Markt
preis in Baargeld bezahlt wird, oder im Aus
tausch für Ctei ikohlen, Gyps und Salz oder
Futterstoff.
ElyS. Bien',
Samuel Marr,
handelnd m ter zer Firma von E. S. Biery
und Mc.rr.
Mai 4. nq—KM
Schätzbares Eigenthum
Durch Privat - Handel zn verkaufen.
Der Unterschriebene ist gesonnen durch
Privathandel zu verkaufen eine .
schätzbare Lotte und Wohn
- li!üSA, hall,?, gelegen in der Johl!"'
straffe der Stadt Allentaun, grän
zend östlich an eine Lotte von Moses Spin
ner, nördlich an besagte westlich
an eine Lotte von Carl Blumer und südlich
au eine 2« Fuß Alley, enthaltend in der Front
44 und in der Tiefe 230 Fuß-darauf ist er
richtet ein doppeltes Främ-Wohnhans,Främ
stall, guter Schweinestall, nebst andern Re
bengebänden, die alle auf die beste Manier ge
baut nnd in guter Ordnung sind. —Bei dem
Hause befindet sich eine große Cisterne, Rauch
haus und guter Keller das Hydrant-Was
ser ist im Hofe und die Lotte ist reichlich mit
Arten Obstbäumen und Trauben be
pflanzt. "Nicht wen«; trägt die hcrrljLe süd
liche Lage zur Verschönerung des Eigenthums
> ist eingerichtet um irgend ein Ge
schäft zu betreiben oder Stohr zu halten, in
dem die Gegend gut ist, würde es gut dazu
passen. Wege» den Bedingungen, die äuß
erst annehmbar sind, wende man sich an
den Uitteischriebeneu Eigner, der darauf
wohnt.
Job«! W. Walter.
Allentaun, Sept. 21, 1842. nq—ttm.
letzte Erinnerung.
Alle diejenigen, welche noch schuldig sind
in den Büchein ter letztherigen Firma von
Stein und Wenner, werden hiermitaufgefor
tert Richtigkeit zu machen bei tein Unter
schriebenen in AÜeiituun, in dessen Hände»
die Bücher der besagten Firma sich befinde».
Alle, welche diese freundschaftliche Erinnerung
versäumen, und nicht bis den lsten Octoder
Richtigkeit machen, haben sich selbst zn ver
danke» wenn sie Unkosten bekommen, da nach
l jenem Datum die Bücher einem Friedenörich«
rer zum Eintreiben übergeben werden.
David Stein.
Sept. 2K. 1342. nq—lm
Der Lustige - Länger,
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