Proklamation. Sintemal es durch ein Gesek der General Assembly dieses Staats, "Eine Akte, die all gemeine» Wahlen dieser Republik zu reguli ren," passirt de» 15te» Februar, 1752, zur Pflicht des Scheriffs von jedem Caunty ge - inacht wird, öffentliche Nachricht von den Wablen nnd dcn Beamten, die erwählt wer ben sollen, zu geben, so mache ich George Wetherhold, Hochschrriff von Lecha Cannly, bekannt, daß eine Wahl in besagtem Ca»»»», am 2te» Dienstag im nächste» October, welches der Ute des besagten Monats ist, in den verschie denen Distrikts in besagtem Caunty gehalten »Verden soll, nämlich : Die Bürger von der Stadt Allentaun uud Northampton Taunschip, amCourthan s e in der Stadt Allentaun. Die Bürger von Süd - Wheitball Taun schip, am Hause von Gideon G u t h, in besagtem Tannschip. Die Bürger von Hannover Tannschip, am Hause von Ch ar lesß i t te r, in besagtem Tannschip. Die Bürger vo» Weißenburg Tannschip, am Hause'vo» Fel i l Do r n blä se r, i» besagtem Tannschip. Die Bürger von Lynn Taunschip, am Hau se von I o h n S e i b e r l i n g, in Lynnville, in besagtem Tannschip. Die Bürger von Ober-Milford Taunschip. am Hanse von Heinrich Oillinger, rn besagtem Tannschip. Die Bürger von Heidelberg Tannschip, am .Hanfe von Owen Säger, in Sägers ville, in besagtem Tannschip. Die Bürger von Nord - Wheithall Tann schip, am Hause von Jonas Ringer, in besagtem Taunschip. Die Bürger von Lowhill Taunschip, am Hause von N a t h a n B u ch in a n, in be sagtem Taunschip. Dit Bürger von allem dem Theil von Ma cungie Taunschip, welcher nördlich von dcr Linie liegt, die gelaufen wurde von Jacob Dillinger, Jacob Härzel und Salomon Keck, CommissionerS oder Männer, ernannt dnrch die Court dcr vierteljährige« Sitzungen des besagten CaunticS, um die Schicklichkeit zu un tersuchen, besagtes Taunschip zn vertheilen, und angezeigt und dargelegt aIS eine Schei dungSlinie durch besagte Commissioncrs, in einem Plan oder Draft von bcsagtem Tann schip, einberichtet an besagte Court, a» dem Februar Termin in der nördl i ch e Distrikt von Maeungie genannt zu werden, Hanse jetzt bewohnt von MandasFo g e l, in FogelSville, in besagtem Distrikt. Die Bürger von allem dein Tbeil von Ma rungie Taunschip, südlich an besagte Linie, der südliche Distrikt von Macungie genannt, am Hanse von John M a d d c rn, in . MillerStann, in besagtem Distrikt. Die Bürger von Salzburg Tannschip, am Hause von lohnVost, in besagtem Tann schip. i Zn gleicher Zeit und au welchen Plätzen er ' wählt werden sollen .' Eine Person Um den Distrikt von Lecba nnd Berks Cann tieS im Congrcß der Vereinigten Staaten zu represeittircn. Zwei Personen Um das Caunty Lecha in dem Hause dcr Re presentanten des Staats zn rcpresenlirc». i Eine Person Für Prothouotar von Lecha Cannty. Eine Person Für Schreiber der verschiedenen Conrten. Eine Person Für Register. Eine Person Für Recorder. E lne Person Für Caunty Commissioner. Eine Person Für Auditor von Lecha Caunty. Drei Personen. Für Trustirs der Akademie. I" Folge einer Akte dcr General-Affembly der Republik von Pennsylvanien, betittelt: "Eine Aklein Betreff dcr Wahlen dieser Re publik," passirt am 2tc» Tage des Juli, IB3it wird hiermit Nachricht gegeben, "Daß jede Person, mit Ausnahme der Friedensrichter, welcher irgend ei» Amt oder Anstellung des Vertrauens oderNutzens hal> ten, sei eö von der Regierung der Vereinigten Staaten oder dieses Staates, oder von der Stadt oder den incorporirtcn Distrikten, sei eS ein bestallter oder anderer Beamter, ei» Unterbeamter oder Agent, welcher vonzder i Gesetzgebung, dem Erecutiven, oder Gericht» lichen Departement der Ver. Staaten ange . stellt sein mag, und ferner, daß jedes Mitglied de» CongreßeS uud der Staats-Gesetzgebung nnd des Stadlraths irgend einer Borough, oder die CommissionerS irgend eines incorpo rirten Distrikts durch das Gesetz untüchtig ge macht wird, auch zugleich das Amt oder die Anstellung eines Wahlrichters, Inspektors oder Schreibers bei irgend einer Wahl in die sem Staat zu bedienen und daß kein Richter, Inspektor oder irgend ein anderer Beamter bei einersolche» Wahl für irgend ein Amt, für welches dann gestimmt wird, erwählbar sei." Und besagte Akte der Affembly, betittelt "eine Akte in Betreff dcr Wahlen dieser Re publik," passirt am 2te„ Juli, I8Z», bestimmt ferner : "Daß die, wie vorbesagt, erwählten Inspektoren nnd Richter an den verschiedenen Plätzen znr Haltung von Wahlen in dem Di strikt, zu welchem sie gehören, vor » Übr Mor gens am zweiten Dienstage im October jedes JabrS zusammenkomme» sollen, nnd daß je du der vorbesagten Inspektors ritten Schrei ber anstellen soll, der r,n Slimmfähiaer deS DistrikkS sein »inst. "Im Falle, daß die Person, welche die zwei te höchste Stimwenzahl für Inspektor erhal len hat, nicht am Wahltage erscheinen-sollre «umn soll die Person als Inspektor an seinem > Platze dienen, welche dir zweite höchste Stim menzahl als Richter bei der nächst vorherge henden Wahl erhalten hat; und falls die Per son nicht erscheinen sollte, welche dir höchste Stimmenzahl für Inspektor hat, so soll der erwählte Richter an ihrer Stelle einen In spektor ansetzen, und falls die als Richter er wählte Person nicht erscheinen sollte, dann soll der Inspektor, der die höchste Stimmen zahl erhielt, an ihrer Stelle einen Richter an setzen ; und wenn dennoch irgend eine Vakanz »nter den Beamten, eine Stnnde nach der zur Eröffnung der Wahl festgesetzten Zeit, stattfindet, so sollen die am Wahlplatz gegen wärtigen Stimmgeber des Tannschips oder Distrikts, einen a»S ihrer Mitte zur Besetz ung der offenen Stelle erwählen. "ES soll die Pflicht besagter Affeßors sein, während der ganzen Zeit an dem Platze ge j genwärtig zu sein, wo eine allgemeine, speciel le oter Taiiiischip Wahl gehalten wird, damit derselbe den Inspektors und Richter Auskunft geben könne, wenn solches in Betreff deS l Stimmrechts einer eingeschriebenen Person, oder soiistwegen, gefordert werden sollte ; wo > für besagter Affeßor zu einem Tkaler deS - Tags, zahlbar wir andere Wablbeamteu, be rechtigt sein soll; nnd ist daß Tannschip ge > theilt, so soll er in dem Distrikt beiwohnen, worin er wohnt und ein Stimmrecht hat." "Niemand soll bei einer der vorerwähnten Wahlen Stimincn, der nicht ein weißer Frei inann von 21 Jahren und darüber ist, der nicht wenigstens ein Jahr in diesem Staate , gewohnt hat, »nd wenigstens 10 Tage vor der Wahl in dem Distrikt wo er stimme» will; der nicht wenigstens innerhalb zwei Jahren einen Caunty- oder StaatS-Tar bezahlt hat, und nicht wenigstens zehn Tage vor der Wahl in der Tarliste eingeschrieben ist. Aber ein Bürger der Ver. Staaten, der vorher ein stimmfähiger Bürger dieses Staats war, soll, wenn cr herauszieht und wieder zurnkehrt, , und die gehörige Zeit in dem Distrikt gewohnt nnd Taren bezahlt hat, zu einer Stimme be. rechtigt sein, wenn er nur sechs Monate wie der in diesem Staat wohnt; Vorausgesetzt, daß die weiße» freie» Bürger der Ver. Staa te», zwischen dem Alter von 21 »nd 22 Jah re», die ein Jahr im Staate gewohnt und im Wahltistrikt zehn Tage, zum Stimmrecht be rechtigt sein sollen, wenn sie auch keine Ta ren bezahlt haben. "Riemand soll zum Stimincn zugelassen werden, dessen Name nicht in der Liste tarba ! rer Einwohner enthalten ist, die de» Jnspek ! Tors von einem Commissioner übergeben wur de: es se, denn, l, cr zeige einen Schein vor ! daß er innerhalb zwei Jahren einen Staats, oder Cauitty-Tar bezahlt hat, oder beweise durch seinen oder den Eid eines andern, daß er solchen Tar bezahlt hat; oder 2te»s, wenn er das Stimmrecht fordert als ei» ErWähler zwischen 21 und 22 Jahren, so soll er durch Eid oder Bekräftigung beweisen, daß cr we nigstens ein Jahr zunächst vorher im Staate wohnte, und über seinen Aufenthalt im Di strikt solche andere Beweise vorbringen, als dieser Akt vorschreibt; und daß cr wahrlich glaubt, nach den ihm zugekommene» richten, von solchen, Alter zu sein, und solche andere Beweise z» liefern, wie dieser Akt vor schreibt ; worauf der Name der hiernach zum Stimmen zugelassenen Person, durch die In-! spektorS in der alphabetischen Liste cingeschrie- be» und die Anmerkung gemacht werden soll, durch Nirderschreibung deS Wortes "Tar"! wen» dieselbe wegen Zahlung des Tares znm Stimmen zugelasse» wird, oder des Wortes "Alter" wenn dieselbe Alterhalberznm Stim men zugelassen wird, und in beiden Fällen , sollen diese Worte den Clerks zugerufen wer den, die gleiche Anmerkungen in der Liste der Stimmgeber zn machen habe». In allen Fällen, wenn der Name eines Mannes, der anf daS Slimmrech» Anspruch macht, nicht in der von den CommissionerS nnd AsseßorS gelieferte» Liste eitthaNr» ist, ! oder (ob hierdurch begründet oder nicht) wenn von irgend einem berechtigten Bürger gegen seine Stimme Einrede gemacht wird, so soll! eS die Pflicht deS Inspektors sein, die Fähig-! seit solcher Person durch sie selbst eidlich er klären zn lassen, nnd wenn sie mehr als ein Jahr im Staate gewohnt zu habe» behauptet, so soll sie solches durch einen Eid beweisen können ; aber daß dieselbe mehr als zehn Ta ge im Distrikt wohnt, das soll durch wenig stens einen guten Zcngen der ein befähigter Wähler sein m»ß, beweisen, und muß dann selbst noch schwören, daß sie in gutem Glau ben uud im Verfolg ihreS Berufs iu dem Di ! strikt ihren Aufenthalt genommen hat, und nicht deS StimmenS wegen. ! "Jede als vorbesagt berechtigte Person, die wenn gefordert, auch wegen Aufenthalt und! Zahlung der Taren gehörige Beweise liefer», soll berechtigt sein, in dem Taunschip zu stim men, worin selbige wohnt, j "Wen» eine Person einen Waklbeamten an der Haltnyg.solchcr Wahl Pichiiiderü.'vder z» Verbindern suche» sollte, over gege» den selben einige Drobuug oder Gewalt gebraucht, oder ihm in der Ausübung seiner Pflicht hin derlich ist, oder daS Fenster belagert oder zu belagern sucht, oder den Zugang sperren soll te, oder den Frieden stören nnd Gewalt oder Drohungen gebrauchen sollte, in der Absicht einen ungehörige» Einfluß auSzuube», oder einen Wähler einznschiichtern, oder ihn am Stimmen zn verhindern, oder die Freiheit der Wahl zu beschränken,solche Person, soll wen» überwiese», mit einer Geldstrafe von nicht »ber 500 Thaler, und mit einer Gefängniß strafe von nicht weniger aIS einen, »och mehr denn zwölf Monaten, belegt werde». Wen» eine Person oder Personen anf den Ausgang einer Wahl Welten machen oder anbieten sollten, entweder durch mündliche Erklärung oder durch schriftliche oder gedruck te Anzeigen, solche sollen dreimal die Summe verwirke» und bezahlen, die sie gewettet oder zum Wette» angeboten haben. Wenn eine Person, nicht gesetzlich daz» be rechtigt, bei einer Wahl in diesem Staat stim men sollte, oder wenn dazu berechtigt, außer srinem gehörigen Distrikt stimmt; ocer wenn eine »Person, die von den, Nichtberechtigt sein einer ander» wciS, dieser dennoch znm Stim " nie» verhilft, — solche Person oder Ptrsonen sollen, »ach Ueberfuhrung dieses Vergehens, in eine Geldstrafe vo» nicht über 200 Tkaler, »nd in Gefangenschaft nicht drei Monate übersteigend, verurtheilt werden. Wen» irgend eine Person in mekr als ej. uem Distrikt stimmen, oder sonst betrügen, scher Weise mehr als einmal an einem Tage stimmen, oder betrügerischerwrisrzwci Wahl- Zettel halten nnd für den Inspektor eineS un gesehtichen StimmenS wegen überreichen oder dasselbe stimmen sollte, oder wenn eine Per son einen andern rathen, oder ihn herdeischaf» > fen sollte, «m dieses zu thun, so soll er oder ! sie, welche sich der Gestalt vergehen nach Ue berführnng mit einer Geldbuße von irgend einem Betrage, welche nicht weniger als »50 «nd nicht mebr als <5OO betragen darf, so wie mit Gefängniß von nicht weniger den« 3 Tagen und nicht mehr als 12 Monate, be straf» werden. Wenn irgend eine Person, welche nicht znm Stimmen in diesem Staate dem Gesetz gemäß tdie Söhne qnalifizirter Bürger ausgenom men) berechtigt ist, auf irgend einer Stelle der Wahl zu dem Endzweck sich einfinden foll , te, um Wahlzettel auszugeben, ober sich Ein fluß auf die wahlfähige» Bürger z» verschaf fe», so soll derselbe eine Strafe verwirkt ha ben in irgend einer Summe für ein jedes Ver geben, jedesmal »ich» »100 übersteigend, und auf irgend einen Zeitraum nicht 3 Monate übersteigend, eingekerkert zu werden. Wenn irgend ein Mann anf eine »»schick liche Art sich in irgend eine Wahl, gehalten »nter den Verordnungen dieser Akte, mischen sollte, oder eine» Richter oder Inspektoren hindern sollte, oder versucht zu hindern Wahl zn halten, oder wen» er versperrte oder ver suchte zu versperre», ei» Fenster oder ein Zu gang zn einem Fenster, wo dieselbe gehalten werden soll, oder wenn er sich auf eine »»-! l schickliche Art dem Inspektor oder Richter beim .Halten derselben entgegensetze» sollte, oder wen» er irgend eine An von Einschüchterung, Drohung, Gewalt oder Gewaltthätigkeit ge l brauchen sollte, mit der Absicht irgeiid eiiieii > stiiiimfähiqc» Bürger vom Stimmen abzuhal > j ten, oder fein Stimmrecht z» verkürze», der s soll wen» davon überführt, auf irgend eine ,! Zeit, nicht länger als 1 »nd nicht weni ger als l Mouat eiuges'.'errt werde», »nd! > mit Bezahlung einerGeldst» afe von nicht nber > steigend S5OO ; »nd wenn es der Conrt be > wiese» werde» kau», daß die Person, welche also fehlt, kein Bewohner der Stadt, Tann > schips oder des Distrikts ist, wo besagte Ge - setzvcrlctzniig begangen wurden, so soll er die . > Strafe von nicht weniger als »100 und nicht , mehr als »1000 bezahlen, »nd nicht weniger - als 6 Monate oder länger als 2 Jahre ein gesperrt werden. >, Die Richter eineS jeden WahldistriktS von Lecha Cauuly müsse» ihre ReturnS bestimmt .! bis Freitags den I4te» Oktober, um 10 Uhr in der Stadt Allentauu im , Courthanse einbringe». ,! Gegeben unter meiner Hand in der Stadt j Allentauu, diesen 17teu Tag August, im Jahr > I unsers Herr», 1842. George Wetherhold, Scheu ff. Gott erhalte die Republik. I ScheriffS Amtsstube, ) Alleiitaiiu, Aug. 17,1842. > nq—bzW -Achtuttg Collckrors! Tar-Collektors in Lecha Cannty ' de» den ihnen in folgende» Beschlüssen aufer legten Pflichten strenge nachkommen, da ei»er Unterlassung so zu thu», die strafbarste Au l wcuvulig der besagten Beschlüsse folgen wird. Jaeod D. Boas. Schatzmeister von Lecha Cannty. I Aug. 17, 1842. z Beschlüsse um Collektore» nnd andern öffent liche» Ageiiie» zu verhindern, mit de» öf fentlichen Geldern zu spekuliicn, in Noten vom vierten Mai Eintünscud Achthundert »nd Zwei »nd Vierzig. Istens. Beschlossen, durch den Senat und'das Haus der Representaiiten der Repub-, lik von Pennsylvanien, in versammelt: Daß der Staats-Schatzmeister angewiesen sei, »nd er ist hierdurch angewie sen, von keinem Collektor, Caunty-Schatzmri ster, oder andern Agenten der Republik, eini ge Note oder Noten, auSgegkben von den Ban ! ken durch Authorität der Akte vom 4ieu Mai 1841, zu empfangen, außer besagte Note oder i Noten sei begleitet durch Eid oder Bekräfti gung deS besagten CollektorS, Schatzmeisters oder ander» Ägenlcn, daß sie von ihm einge nommen wurden bona fide in Bezahlung von Zöllen, Taren, oder andern der Republik schuldigen Abgabe», nnd nicht erlangt wurden kraft Uebertragiing, Verkauf, Handel, An kauf, Wechsel oder auf andere Weise. 2tens. Daß wenn einiger Collektor, Caun ty-Scl>atzmcister, oder anderer Agent der Re publik, nach diesem mittelbar oder u»n»itel ! bar, Gelder oder Note» vo» einiger Bennen ! nnng, empfangen von ihm für Zölle, Taren, oder andere der Republik schuldige Abgaben, verkauft, überträgt, kaust oder ein wechselt, so soll besagter Schatzmei ster cHer andere Agent einer Vergebung im Amte schuldig sein, und auf Ueberfuhruiig vor einiger Court von befugter soll er für'jedes die Ciiinme von Funfhuiidckt Thäler-brznhte», uiid derl ganze Betrag dem «lnkläger «ifallen, und soll nbkrdieß fe'iieS Amtes entsetzt werten und un tauglich für Wiedercrurnnung oder Wieder erwählung fein ; »nd der Staatöschatzmeister soll durch Zirkularschreiben besagte Collekro reu und Schatzmeister von der Passiruug dic ! scr Beschlüsse beuachrichligen. James Rost Snolvdeil, Sprecher des Hanses der Reprcsentanten. John Strohm, Sprecher des Senats. Gebilligt den 12ten April, Eiutauseud Acht hundert und Zwei und Vierzig. David N. Porter. sH?"Alle Towanda Noten werden ange iioinmen, ansgeuommen solche, welche mit I. Dyer, Clerk, und mit I. G. Boyd, bezeichnet sind. August 17. nq—3m Schuldcinforderuttg. Alle diejenigen die »och in den Stohrbü ! chern oder aufandere Art, au de» Unterschrie bene» vo» Nord-Wheithall Taiiiischip, Lecha Caunty schuldig sind, »Verden hierdurch aiifge- > fordert innerhalb 3 Monaten au Edw > » Keiper, dem er die Bücher übergebe» bat,! abbezahle«. Dies ist »»> so mebr noihwüi-! dig, indei» er seine Geschäfte nach Neu-Tri. pol, verlegen wird. Henry Ness. August 31. 3m' Der Unterschriebene hat in seinem Kleider- Gtohr in der Hamilton-Straße, gegenübrr Boas' Hutstohr, ein vollständiges Assorti ment von feinen Tüchern und Casslmeres aller Arten und ein vollständiges Assortiment von Sommer - Güter, aus denen er alle Arten Kleidungsstücke auf Bestellung zu machen bereit ist; und da er immer gute Arbeiter hält, so kann er alle Be stellungen gut nnd aiisdas schnellste besorgen; wie auch einen großen Vorrath von Fertigen Kleidungsstücken, Sommer-Röcke zu »2 5,0 bis »10 V 0 do. Wämse " 1 2', " 200 do. Hosen " l 2-', " 4NO dv. Westen " l 25 " .1 S 0 Wämse " I 87 do " 2 »0 Hosen " 250 do " 3 50 do " 7 00 Westen " l V 2 do " 3 50 Unterhosen zu verschiedenen Preisen. Die obigen Kleidungsstücke sind unter fei > »er Aufsicht gemacht worden und er ist wil ' leiis, sie ohne alles weitere Lob für sich selbst > rede» zu lassen. Auch hat er «inen Vorrath von Stocks, Hemdekragen, und Hemden zu verkaufen. äpe - Maßen für Schneider sind immerfort bei ihm zu habrn. James Jameson. hat die Nenyorker und Philadel phia Faschens bereits empfangen und Dieje nigen welche solche unterschriebe» haben be ! liebe» dieselben bei ihn abzuholen. April 27. nq—KM N a ch r i ch t. Oessentliche Nachricht wird hierdurch gege- beu, daß bei der Sitzung der nächsten Gesetz ! gebiing von Bürger» dieses Staats für eine ! JnrorporationS-Äkte nni eine neue Bank-An- stalt i» der Stadt Allentaun, Lecha Cauuty, ! unter dem Name» : "Die Bauern und .Handwerker Bank" von Alli-litaii», zu errichte», Anspruch gemacht werden wird; i»it einem Capital voii »150,- 000, für den bestimmten Endzweck zn discoii tiren und Bank - Geschäfte z» betreiben auf die gewöhnliche Art und Weise anderer Bank- Anstalten. George Weimer, John ?>ost, David Stein, Philip Person, Thomas Wickert, Jacob Correll, James Seagreaves, Henry?laeger, John B. Moser, Henry Romig, James Gangrwere, Joseph Frank, Peter Steckel, Peter Kiirtz, F. M. Wilson, Jacob Ueberroth, X Pk>kr Trorell, David Hartman, U>illiai» Wenner, Salomon Hartman, Gideon Guth, Jacob Hartman, Höh» Wenner, Thomas Reichert, Salomen Rabenold, Jacob Morey, Amos Buy, David Morey, Salomon Reichert, Joseph Morey, Nathan Grim. Allentaun Juni 8,1842. nq—ttM L a nd k ä nfe r sehet hier! Zu verkaufen durch Privat - .Handel: Die prächtige Plantaschc, bekannt »nd in ihren Original- Rechten beschrieben als Die gute Bauerei, Gelege» in Bethel Taunschip, Libanon Cannty, Pa., ungefähr I Meile von Fried ricksbnrg, 2 Meile» von den Monroe Eisen werken, 3 Meilen von den Union Eisenwer ken, nnd 11 Meilen vom Union Canal, ent haltend ungefähr 187 Acker Land, beinahe alles geklärt, im gnten Banstante und unter gute» Fensen sich befindend. Daraufist errich tct: Em prächtiges zweistöckigtes !ÜU Wohnhaus, Sprittghaus, ehedem als Brennerei he nu.tzt, mit fließeiidei» Wasser im untern Stöck derselben, herrliche Schweizerschener, und'gn-, te Nebengebäude; ein fruchtbarer Baumgar ten von verschiedenem Obst, als: Aepfel Pfir sich, Birnen, Pflaumen, ic befindet sich auch dabei. Etliche niefehleute Wasserquellen strc men durch daS Land, die nach beliebige» Thei len des FelteS gerichtet werden können.— Gleichzeitig könne» 25 Acker vortreffliches Ka staiiien Holzland um billige Preise angekauft werden. Jilteni die Eigner gesonnen sind ih re Geschäfte abzuändern, so bitten sie von obi ger Banerei den Acker für 33 Thaler zum Verkauf an, und versprechen ein gutes Rech» bis den nächsten April. Kauslustige belieben sich zn melden vor dem lsten Tag November nächstens, indem diese Banerei für dieses Jabr nicht länger znm Verkauf angeboten werden wird.—Weitere Erkundigungen können gemacht werden bei > einem der daraufwohiieiidcn Eigner. William Sarge, So wie beim anderen Eigner. Ahraham G. Stein. , No. 20«, Nord 3. Straße, Philadelphia. Bethel Tannschip, August 17. na-2M A chtnng: Ihr verschiedenen Compagnien. Die Waschington Guards, Harriso» Gnar den, Quäkertaun Compagnie »nd die Eman ser Band, habe» beschlossen eine Batallion zu halten am Samstag te» lsten Oeteber am Hanse von Be » j ain >» larret, in Mil ler Staun. Dir Compagnien befehligt von Capt. H. S. Morehead, Capt. Salomon l Klein, Henry Seipel, Capt. Stähler, Capt. Frietrick, Capt. Diehl nnd andere Ca ! vallerie Truppen sind höflichst eingeladen bei-' ziiwvhne». Joseph Lavton, Benjamin larrek, > Samuel Loras, Harriso» Miller. Heury Gabriel E>iiladuiigS-Eo»iu»uee. j iiq-8-n Jacob Bibighaus, Grahstein-Hauer in Allentaun, möcht seinen Freunden und einem geehrten Publikum ergebenst bekannt, daß er das obi ge Geschäft noch immer an seinem alten Stand, dicht beider Lutherischen Kirche, fort bctreibt, »ud daß er immer bereit ist jede Art liegende und stehende Grabsteine ans die kür zeste Anzeige zn verfertigen. Da er in dem Geschäft Erfahrung hat, nnd seine Preise äu ßerst billig sind, so schmeichelt er sich, seine Kunden zur völligen Zufriedenheit bedienen zn können. Alle bei ihm gemachten Beste!« lnngrii in seinem Fach werden mit Dank an- ge»ommen und auf's Pünktlichste besorgt. Er ist dankbar für die ausgedehnte Auf munterung, die er bisher in diesem Geschäft ' genossen i>at, und hofft eine Fortdauer der , Gewogenheit seiner Freunden und deröffent lichen Gunst zu genießen. April, 27, nq—ll Wichtig für Gerber.^ Codurns Patent Leder - Roller. Diese Werthvolle Arbeitserfvarende Ma ! schine wurde durch Hr» Peter Ludwig, un weit Allkiitaiin errichtet. Rechte sind auch von Jacob Moser bei Trerlerstann nnd Ja cob Härtzel und Sohn in Ober-Saucona ge kauft worden. Gerber sind eingeladen dieselbe in Augen schein zu nehmen und für sich selbst zu urthei len. Diejenigen die Rechte zu erhalten wün ' schen, können die Bedingungen bei Benjamin Ludwig in Allentaun erfahren. David Gelurick, Agent. N. B.—Cauuly Rechte werden zn billigen k Bedingungen verkauft. > Mt. Joy, Laiicastcr Co., Jnli tt. *-SM Bekanntmachnng. Der Vorschrift der Constitution und den Gesetzen der Republik gemäß wird hiemit be kannt gemacht daß der President nnd die Di rektoien der Northampto» Bank swelche in der Stadt Allentauu, Lecha Cannty errichtet >ir.j»gesonnen sind und beschloßen->aHen, bei nächsten Gesetzgebung tiefes eine Vermehrung oder Erhöhung des Capit«? Stocks von 125,000 zn 250,000 Tabler, nnd für eine Veränderung des Namens von 'Nor thampton Bank" zu "Allentaun Bank" aber für keine Veränderung des Orts der Bank, anzusuchen. John Rice, President. Jnli V, nq-- Wheitball Tannschip, und Waizen, Roggen, Welschkorn und alle andere Arten Frucht, an ihrem Stodrhanse in Allentaun, für welche der höchste Markt preis in Baargeld bezahlt wird, oder im Aus tausch für Ctei ikohlen, Gyps und Salz oder Futterstoff. ElyS. Bien', Samuel Marr, handelnd m ter zer Firma von E. S. Biery und Mc.rr. Mai 4. nq—KM Schätzbares Eigenthum Durch Privat - Handel zn verkaufen. Der Unterschriebene ist gesonnen durch Privathandel zu verkaufen eine . schätzbare Lotte und Wohn - li!üSA, hall,?, gelegen in der Johl!"' straffe der Stadt Allentaun, grän zend östlich an eine Lotte von Moses Spin ner, nördlich an besagte westlich an eine Lotte von Carl Blumer und südlich au eine 2« Fuß Alley, enthaltend in der Front 44 und in der Tiefe 230 Fuß-darauf ist er richtet ein doppeltes Främ-Wohnhans,Främ stall, guter Schweinestall, nebst andern Re bengebänden, die alle auf die beste Manier ge baut nnd in guter Ordnung sind. —Bei dem Hause befindet sich eine große Cisterne, Rauch haus und guter Keller das Hydrant-Was ser ist im Hofe und die Lotte ist reichlich mit Arten Obstbäumen und Trauben be pflanzt. "Nicht wen«; trägt die hcrrljLe süd liche Lage zur Verschönerung des Eigenthums > ist eingerichtet um irgend ein Ge schäft zu betreiben oder Stohr zu halten, in dem die Gegend gut ist, würde es gut dazu passen. Wege» den Bedingungen, die äuß erst annehmbar sind, wende man sich an den Uitteischriebeneu Eigner, der darauf wohnt. Job«! W. Walter. Allentaun, Sept. 21, 1842. nq—ttm. letzte Erinnerung. Alle diejenigen, welche noch schuldig sind in den Büchein ter letztherigen Firma von Stein und Wenner, werden hiermitaufgefor tert Richtigkeit zu machen bei tein Unter schriebenen in AÜeiituun, in dessen Hände» die Bücher der besagten Firma sich befinde». Alle, welche diese freundschaftliche Erinnerung versäumen, und nicht bis den lsten Octoder Richtigkeit machen, haben sich selbst zn ver danke» wenn sie Unkosten bekommen, da nach l jenem Datum die Bücher einem Friedenörich« rer zum Eintreiben übergeben werden. David Stein. Sept. 2K. 1342. nq—lm Der Lustige - Länger, ist wchlfeil zu verkaufen iü dieser Druckerei.