Der Lecha Patriot und Northampton Demokrat. (Allentaun, Pa.) 1839-1848, March 24, 1841, Page 1, Image 1

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    >o»than«v»ott Nrn«ok«a».
Mlentaun, Va. gedruckt und herausgegeben von <H„tk nnd Sage, in der Hamilton Straße, einige Thüren unterhalb Hagenbuch's Wirthshaus.
i Jahrgang 14.)
Antritts-Rede von
President Harrtso«.
' Hervorgerufen aus der Zuruckgezogenheit,
' svo ich die noch übrige Zeit meines Lebens
noch zuzubringen hoffte, nm die höchste erecu
tive Stelle einer großen u»d freien Nation
, auSzufullen, erscheine ich vor Euch, Mlibiir
ger, um den Eid zu leisten welchen die Consti
tution vorschreibt, als eine nothwendige O.na
lificarion zur Eifnilung ibrer Pflichte». Und
»n Gemäpheit eines Gebrauchs virbundrn
tnit» sern Gouverueinei» uud, weil ich glän
ze daß Ihr es eew rret, will ich Euch die
darstelle», die mich leiten werden
AuSiibung der Pflichten, zn deren Erful
> lung ich aufgefordert werde.
Es war die Beine, kung eines römischen
Consnls, in der ersten Zeit jener gefeierten
Republik, daß ein großer Contrast im Verhal
ten der Candidaren fnr Aemter von Macht
und Vertrauen bemerkbar sei, zuvor nnd nach
' dem sie dieselben erbalreu—im letztrrn Falle
' lößren sie selten dieVri bindiichkelten nnd Ver
sprechungen die sie im erste» auf sich genom
men. Wie viel sich die Welt auch verbessert
haben mag, in mancher Hinsicht, im Verlauf
von nahe AItZY fahren, seit der Bemerkiing
des kräftigen ungehaltene» Römers, so flirch
te ich doch, taß sich bei u-eu.jer lin reisn aaing
der Annalte» neuerer gefallener tAoiivenie
nienre, ähnliche Halle vo» inisbranchtr» Ver
trauen offenbar werden.
Obwohl der Wille deS Volks durchgedrnn
gen mich z»m Obkr-->.'>agistrat dieser glorrei
chen Union erklärend, bleibt nichts mebr auf
ihrcr Seite zu thun, doch mag noch ein Be
weggrund eristiren, >»» die Täuschung anfzu
.halten unter welcher sie vermuthlich gewirkt
haben, hinsichtlich meiner Gniudsäve nnd
Meinungen ; und vielleicht mögen Einige in
dieser Versammlung sei» die hierher gekom
men sind, bereit diejenigen zu verdammen die
ich hier liefern werde, oder dieselben billigen,'
die Aufrichtigkeit bezweifelnd mir der sie aus
gesprochen werten. Doch der Ve> lauf von
wenigen Monaten wiro huilanglui' sein ibre
z» ecei zu benängen. Der Um
riß von GruudsaDen zu regieien nnd anzn
„ehmende M ra.'regeln, einer Adininistration
die noch nicht begonnen, werden bald in eine
unveränderliche Geschichte verwechselt wer
den ; ich werte entweter verachtet von mei
nen Landslenrcn stebn oder zu jener Classe
gezählt werde« zu der Masse, welche verspi ei
chen daß sie betrogen wurden und erfreueien
in der Absicht zu verrathen.
Jedoch wie stark auch »reine Absicht jetzt ist,
die" Erwartungen eines großmüthigen nnd
vertrauenden Volkes zu erfülle», vei stehe ich
nur zuwobl die Unbeständigkeit der menschli
chen Natur nnd die gefährlichen Versuchn,,- I
t>en welchen ich ausgesetzt sei» werde, von der
/Erhabenheit der Gewalt, welche nach dem
Willen des Volkes in meine Hände gegeben
wurde, nicht mein höchstes' Vertrauen auf die
Allmächtige Geweilt zu setze», welche mich biS
her beschützet »nd fähig gemacht bat, höheres
«nd größeres Zntrauen zu empfangen, wie >
mir frnher von mciue» Landsleuten verliehen
wurde.
DaS breite Fundament ans welchem unse
re Constitution ruhet, ist daS Volk—ein Hanch
desselben hat sich gemacht, wie sie ein Hanch
vernichten, wechseln oder verändern kann
keinen der großen Tbeile deS Gouvernements
zugeschrieben werden, nur dem der Demokra- j
tie. Wenn dies seine Theorie ist, mnß es
Solchen die zur Verwaltung aufgefordeit
werden, als Grundsatz dienen ihre Maasre
geln so zu bilden, daß das größte Gute der
größten Zahl zufalle. Aber mir diesen gros
sen Geständnißcn, wenn wir die Souverän«
tät die wir in der Masse des Volks bestehend
anerkennen, mit der vergleichen ans die ande
re Souveräne Anspruch machen, selbst die »'ei
che als mehrst rein - demokratisch betrachtet
Hverden, werden wir eine» merklichen Unter
schied finde». Alle Anlern behaupten eine
Gewalt die nur durch ihre» eigenen Willen
deschränkt ist.
Die Mehrheit unserer Bürger, im Gegen
theile, besitzt eine Souveränität mit einem
<Nrad von Gewalt, genau gleich mit jener tie!
«hnen durch die Parteien des National-Bun
des bewilligt worden und nichts mehr. Wir
dulden keine Regierung durch geistliches Recht >
—glaubend daß, so weit es Gewalt betrifft,
der gutige Schöpfer keinen Unterschied zwi
schen Menschen gemacht bat, daß Alle gleich
stehen und daß das einzige legale Recht zu re
gieren eine vo» den Regierten selbst beson
ders verliehene Gewalt ist. Die Constitution
der Vereinigten Staaten ist das Instrument
welches die Bewilligung dieser Gewalt ent
hält, an die verschiedene Departemente wel
che dies Gouvernement bilden. Bei Unter
suchung dieses Instruments wird man die Er
klärungen von erlaubter und enibaltener Ge
walt finden. Das Letztere ist eine zuteilen
de Gewalt, welche eine Mehrheit da« Recht
hat z» billigen die sie aber noch nicht geeignet
hielt ihren Agenten anzuvertrauen, unv die
welche sie nicht bewilligen konnte, war nicht
in ihrem Besitz. In andern Worten, es sind
gewisse Rechte welche jeder einzelne amerika
nische Bürger besitzt, die er in Zusammenhang
mit andern, nie ausgeben bar. Einige der
selben ist er in der That unfähig aufzugeben,
da sie, nach unserer Sprache, unverkäuflich
sind.
Die gerühmten Privilegien eines römischen
Bürgers waren ihm ein Schutz gegen die klei
nen PrvvlNjial-Regenten, während der stolze
Demokrat von Athen sich selbst tröste» konn
te, wenn er wegen ei» Vergehe» gege» de»
! Rational-Glanbe» zum Tode vernrtheilt oder
von seiner Heimaih »nd a»S seinem Lande
verbannt war, mit oder obne erwiesenene
Schult, daß eS nicht daS Werk eines einzel
nen Aristokraten oder ?vran»e» war, sondern
das Urtheil seiner versammelren LandSlenre.
! Weit verschieden ist die Gewalt »»sei er So»-
veränirär. Sie kann mit keines Menschen
Glanben in Verbindung kommen, keine Herm
ter GotleSverehrnng vorschreiben, keine Hiich
tigul'g ohne wohlerwiesene Schuld verort
nen, tas Resultat ter Untersuchung nach ten
Regeln welche die Censiiliitio» da,n vor
> schreibt. Diese köstliche» Privilegien und die
nicht weniger wichtige Crlanl'niß, seine
danken und Meinungen schriftlich oter münd
lich auszudrucken, wenn er Andere nicht da
durch beleidigt und alle Vortheile welche von
der Regierung erwachsen, sind das Cigeii
rbum Aller, »nd diese erhält jeder amerlka
> nische Biirgrr ohne weitere Verwilllgnng sei
»er Mitmenschen. Er fordert sie »item er
i sich selbst als Mensch betrachtet, von, All
mächtigen gleich Ander» gebildet, nud dabei
zum völligen Gennß der Segnungen berech
tigt ist, die Er verliibc»,
llngeachier der beschränkten Souveränität
, die das Volk der Ver, Staaien bat, und ti>
beschränkte Verwilli nng von Gewalt au tas ,
angenemmene Gouvernement, ist e.enng gege
i ben um die Absicht zn erreichen s»r welche es
gegründet worden. Es wnrte wicht gim
Kriege befnndkn und bisher ist Gerechtigkeit
grubt, eine besondereEinigkeir bervorgebrachr,
innerer Friede erhalten »nt persönliche Frei-
beit z» den Biirgern gesichert worden. Wie
man jedoch erwartete, vo» dem Mangel der
, Sprachennd nothwendig eiusdrnckvolle» Ma
i mr, in welcher die Constitution geschrieben ist,
sind DiSpurate in Hinsicht der Gewalt welche
wirklich bewilligt ist oder absichtlich bewilligt
werden sollte. Dies ist mebr besonders der
Fall in dem gesetzgebende» Zweige tes Gou
vernements, nicht allein in Bezug auf die
AnSul unq der, unter der Haupt Clause! zu-
Aurorität sichert alle nöthige» Gesetze zn pas
sier», »in die einzelne» Gewalten in Wir
kung zn brittgc», sonder» auch i» Hinsicht der
Letzt,'ni,
ES ist jedoch, tröstlich zu bedenken, daß die
meisten Vorfälle von erwiesener Abweichung
von dem Buchstaben oder Geiste der Consti
tntion, entschieden die Zustimmung einer
Mehrheit dos Volkes erhalten habe». Und
die Thatsache, daß viele unserer Staatsmän
ner, höchst berühmt fiir Talent und Patrio
tismus, zn riner oder der andern ibres
völkischen LanfeS, ans beiden Seite» der strei
ke tragen waren br ngt uns zu demSchlns
se daß Irrthümer, wen» sie vorhanden, der
innern Schwierigkeit zilzlisbreibe» sind, in
manchen Fällen die Absschr der Grnnter un
serer Constitution »i erforschen, eher wie dem
Einfluß böser uicht vatriotischer Gefühle.
Aber die größte Gefahr für unsere E'iurich
tiingcn scheint mir nicht in einer llnterdruk
knng z» sei», durch das Gouvernement, von
Gewalt die nicht durch tas Volk bewilligt ist,
sondern durch di-> Vervielfältigung derselben,
in einen' der Departement', von der die ei-
nein andern zugeschrieben werten. Beschränkt
wie die Gewalten sind die bewilligt worden,
ist dennoch genug bewilligt nm Despotismus
zu erzeugen, wenn sie in einem Departement
vereinigt. Dies Uebel wird viel erhöbet, da
man jederzeit bemerkte, daß Mensche» weni
ger eiferfnchtig von Misbriiichen eines De
partements gegen das andere sind als auf ib
re eigenen gesicherten Rechte.
Als die Constittttirn znerst aus den Häudeu
der Versammluug kam welche sich gründete,
so waren viele der strengsten Repnbükaner be
troffen über die aiisgedebnte Mach', welche
der Föderal Regiern»g zugestanden wurde,
und besonders über den Tbeil, welcher die
Erecutive betraf. Da waren Züge in dersel
ben, welche ibnen nicht im Einklänge mit ib
ren Idee» von representativer Demokratie
»nd einer Republik zn sein schienen. Und da
sie die Tendenz der Macht kannte», sich im
mer mebr zu erweiten, besonders wenn sie
von einer einzigen Person gebandbabt wird,
so wurden Vorbirsagnngen gemacht, daß bis
zu einer nicht entfernten Zeit die Regierung
in wirkliche Monarchie ausarte» wnrte. E^!
würde mir nicht gezieme», zi> bebanpten.daß
die Befürchtungen der Patrioten sich bereite
verwirklicht haben. Aber, da ich sicherlich
glaube, daß die Tendenz der Maaßregel» und
Meinungen von Männern einige ?abre zn-
rück hinauf angespielt haben, so halte ich es
sür sehr passend, daß ich diese Gelegenheit
wahrnehme, meine früheren Verstctieruugcii
ziz wiederholen, meinen Entschluß, den Fort
gang dieser Tendenz zu hemmen, wenn sie
wirklich vorbanden ist, und die Regierung zn
ihrer früheren Gesundheit und Kraft zurück
zu führen, so weit es durch eine gesetzmäßige
Ausübung der in meine Hände gelegten Macht
! bew'rkt werden kann.
! Ich will dazu schreiten, in einer so gedräng
, ten Art, wie möglich, meine Ansichten über dir!
Ursachen der Uebel anzuführen, tvelcbe man
so äußerst beklagt hat, und Mittel, welche an
zuwenden sind. Einige der erstere» sind ohn
zweifelhaft in den Mängeln der Constitution
zu finden; andere nach meinem Urtheil sind
einer fehlerhaften Deutung einiger ihrer Ver
willignngen zu zuschreiben. Unter die erste
ren ist die Wählbarkeit einer nnd derselben
Pcrsvn fnr rinrn zweiten Zeitraum des Prc-
"Hütet euch vor geheime» <?esellsch«?ften." —Waschington.
Mittwoch/ den März, 1841.
! üdenten Amtes zn rechnen. ?er schärfst,»»«
! ge Geist leffersonS sab und bejammerte früh
zeitig diesen Irrthum, uud Vern'che sind bis
jetzi fruchilos gewesen, die verbessernde Macht
! der Staate» zu seine Abduls au zuwende«.
Da inzwischen ei» Weg zur Wbnlse i» der
5 Macht eine« jeden Presidentei'. ii>, nnd folg
lich aiich i» meiner, so wnrde A> ununtz, und
! vielleicht gehäßig sein, die Ue'7', welche nach
der Meinung vieler unserer yji'bnrger ibrr
O.nellr in diesem Irrthum der Leise» habe»,
welche die Censt'lmioii grnnd',?» aufzuzäh
len, nnd an die bitteren Frucb e zu eriuueru,
welche wir sterS eruieu werili-, so lauge die
" ser Irrihum unser System verunstaltet. ES
mag inzwischen als allgemeine Bemerkung
diene», daS es der größte Fehler vo» Repub
liken ist, in ibren Regieriiugs Systemen ir
gend eine» Punk! aufzunehmin odL> beiznbe
hal en, welcher berechnet sein inäg, die Liebe
znr Macht in dem Bnse« derer zn errege»
oder zn vermehre», ivrlchen die Nothwendig
keit sie zwingt, die Verwaltung il rer Angrle
genl'eiitn z» übergeben, lind , ewiß ist nichts
mehr im Stande, e nen solchen Gemnihszu
stand hervorzubringen, als lange Dauer
eines hohen Amtes. , u! !S >!i verderhenter
wirkt zerstörender ans die edlen
fükle, welche dem Cbarakter eines eifrigen
patriotischen Republikaners augehöreu,
Wem, diese verderbende Lcior»M>afr einmal
im nionschliche» Gemnlhe W»> zel gesaßt bat,
wird sie »»eisittlich, gleich der Liebe zum Gol
de. Sie ist ter unzerstorba>c Wurm in sei
nem Bliil ii, wachst mir ihrer Dauer und wird
stärker, je lau>,er sie ihr Opfer iuiie hat,—
Wen» dies sich so verhält, so >fordert öS die
Weisheit der Republik, die lienstzeit wenig
stens deS Beamte» zu beschranke», welchem
sie die Verwaltung ihrer auswärtige» Ange
legenheiten anvertraut oar, ti> Ausübung ih
rer Gesetze und te» Besehl i ber ihre Laiid
uud See-Macht, f»r eine so lueze Zeit, daß
er nicht vergißt, der vi-rantw etliche Agent zn
sein, und nicht ber Obere, der iener nnv nicht
der Herr. BiS eine Verbesening ter Con
st tution bewirkt werde» kann, mag die öffent
liche Meinung dem e>e>?l',i:sis e ,
vorbaue»,ich gebe meinen Beistand dazu, nnd
ernenerc hicmit mein gegebenes Versprechen,
unter keine» Umständen will ich ei>iwilligen,
für eine» zweiten Zeitraum zu dienen.
Wenn aber der öffentlichen Freiheit Ge
fahr droht vo» te» anerkannten Mängeln der
Constitution, weil sie nicht die Fortdauer der
erecutive» Macht i» denselben Händen mehr
beschränkt, so droht ihr nicht we iiger, furchte
ich, von der fehlerhafte» Deutung derselheu
»I Hinsicht auf die verwilligte Macbt selbst.
Ich kauu nicht denken, daß bei ihrer guten
Einrichtung irgend eiue Verwilliguiig beste
hen wird, welche den Preüdeuteii als ein
Glied der gesetzgebenden Macht bestimmt.
Es kann, der Machtbaber ni»l t fordern z» em
pfehlen, da es, obgleich eine ihm auferlegte
Pflicht c»> R>c»>t in, welches er mit jedem
Bürger gemei» hat. Uud obgleich man et
was mehr Zutraue» in die Echicklichkcit der
i» einem Falle empfohlenen Maaßregel» »e
tzc» mag, als im andern, bei dem Duichgan
ge der endlichen Entscheidung kann dies kei
ne» Unterschieb macheu. Nach der Sprache
der Coustitution wird alle gesetzgebende Ge
walt durch den Cougieß der Ver. Staate»
bekleide», welche sie verwilligt. Nur eine
fehlerhafte Spiache kaun dieS durch Sprach
verdirhiiug miodenten.
Mau kann iu der That sags»,daß die Con
stitution der Erecutive die Gewalt gegeben
hat, tie Acte der Legislative z» aiiiiuüiren,
indem sie derselbe» ihre E nmUigung versagt.
So eine ähnliche Macht ist nothwendiger
Weise durch die Constitution der gerichtlichen
Gewalt gegehen worden, nnt doch bildet die
gerichtliche Gewalt einen Tbti» der Gesetzge
bung. Folgender ist gewiß der Unterschied
zwischen diesen Machiverw>l!ign»gk» ; die
Erecnrive kaun ibr Veto den Acte» der Le
gislative entgegensetzen, ohne die Ursache,
dem Bestante der Constitution hinderlich zu
sei», während die gerichtliche Gewalt allein
die Akte nichtig erklären kann, welche dieselbe
verletzen. Aber die Entscheidung der richter
lichen Gewali ist durchaus entscheidend in ei
nem solchen Falle, während das von der Ere
cutiven ausgeübten Veto in >edeui Falle durch
zwei Drittheile der Stimmen beider Häuser
der Congreßes bei Seite gesetzt werden kann.
Das verncinendt Recht der Erecutiven An
rhorirär gegen die Akte der Legislative«, und
dieses in den Händen einer einzigen Person,
mag als eine Uuförmlichkeit in unserm Sy
stem erscheinen. Gleich einen andern Maaß
regeln von ähnlichem Charakter sch«>t sie in
deß sehr angemessen, und angewandt mit der
Schonung »nd in dem Geiste ihrer Grunder
wird sie viel Gutes schaffen und als eiue der
besten Beschirmungen der Union befunden
werden. Zur Zeit ter Gründung der Con
siltnlio» scheint dieser Grnndziig «ichs viele
Guiist bei den Regierungen der Stauten ge
nossen zu haben. Er bestand nur »l zweien
und in einem wurde die Erecutive von meh
reren verwaltet. —Wenn wir nach den Be
wegSgrüiideu forschen, welche die patriotische
und erleuchtete Versamailuiiq ber Grnnter
der Constitution bewog, eine so augenschein
lich dem leitenden demokratischen Prinzip, daß
die Mehrheit regieren solle, wieder streitende
Maaßregel zu adoptiren, müssen wir die Idee
verwerfen, daß sie irgend eine Wohlthat für
den gewöhnlichen Lanf ber Gesetzgebung da
von erwarteten. Sie kannten zu gut den ho
hen Grad von Einsicht, welcher «»rer dem
Volke herrschte, iliO den erleuchteten Charak
ter der Gesetzgebungen der Staate», um nicht
das festeste Vertraue» zu habe», dag die bei
de» durch sie erwählten Körper würdige Re
xresentanteii ihrer Erwähler sein wiirden,
uud daß sie in der Folge keine Hülfe nöthig
habe» würde», für die Aufnahme und Be
schlennignttg der Maaßregeln, welche die Um
stände tes Landes erfordern möchte». Und
vorausznseken, man habe den Gedanken ge
hegt, der iu das Capitol, i» den Mittelpunkt
des Landes gestellte President, könnte die Be
gehren und Wnnsche des Volkes besser einse
hen, aIS seine eigenen Representation, welche
einen-Tbeil jeden lakreS bei ihm zubringen,
unter ihm leben, oft mit ihm arbeiten, und
durch das dreifache Band des Imereßes der
Pflicht nnd ter Zuneigung verbunden sind,
wnrte widersinnig sein. Dem Congreße bei
zustehen, ihn in seinen gewöhnlichen Geschäf
ten zu solitrollireii, konnte also nach meinen
Begriffen ter Beweggrund znr Vrrleihnng
ter Gewalt zum Veio a» den Presidenten
»i.l t sei». Dieses Armimcnr erlangt »och
mehr Stärke durch die Thatsache, daß solche
Gewalt vou d n erste» sechs Presidenten nie
gebraucht worden ist, nnd zwei vo» ihnen wa
ren Mitglieder der Convention, worin einer
vo» ihnen den Vorsitz fuhne, und der andere
einen größeres Antheil an den Ausarbeitun
gen jenes erhabenen Körpeis hatte, als ir
gend eine andere Person. Allein wenn Bills
vou keinem jener Presidenten an te» Congreß
znrnckgcgeben wurden, ans de» Grund, daß
sie nicht anwendbar, oder nicht sowobl den
Bcdnrfiiißen des Volks attgemesse» wäre»,
als sie es hätten sein können, so wurde das>
Veto anSgeiibt wegen Mangel an Ueberein
stimmung mit den Constitutionsbestimmun
gen, oder weil Irrthümer durch zu hastige
Beschluße begangen worden waren.
Noch giebt es einen andern Gruud znr An
nahme deS Vrt.'-Gr»udsatzes, welcher wahr
scheinlich mehr Anlaß gab, ihn der Conven
tion zn empfehlen, als irgend ein anderer.
Ich beziehe mich aufdie Sicherheit, welche er
der gerechte» und billigen Handlung ter Ge
fttzq?bi'ng füi- alle ?beile ter Union oewäbrt.
Es mnßie wobl ter Cviirentio» in einem so
weirläuftigen Laute, eine so große Verschie
denheit an Boden uud Cliina umfassend, und
folglich auch an Produkten, welche ans den
llrsachen immer ciiieii große» Unterschied in
der Volkszahl in seinen verschiedenen Sektio
nen zeigte, und eine Mannigfaltigkeit in de»
Befchäfrigniigen deS Volkes hervorruft, vor
schweben, daß die Gesetzgebung der Mehrheit
nicht immer die Rechte und die Interessen der
'Minderheit berneküchtige» möchte, uud daß
Gesetze dieses Charakters gemacht werden
könne», »»ter der ausdrücklichen Gewährlei
stung der Worte der Constitution, und nicht
innerhalb der Coinpeteiiz ter gerichtlichen Au
thontät, sie für uull uud nichtig zu erkläre».
Daß, wie aufgeklärt und patriotisch sie aum
die Glieder des Congreßes nach vergangenen
Erfahrungen voraussetzen, nnd wie reichlich
sie auch im Allgemeine» die liberale» Grund
sätze des Volles theile« mochte», so konnte
ma» doch nicht möglicher Weise erwarten, daß
tie solchergestalt constituirten Korper nicht
zuweilen vou örtlichen Interesse« und abge
sonderten Gcsiihlen beherrscht werden sollten,'
Es war daher schicklich, einen Schiedsrichter
zu bestimmen, von welchem mau, vermöge
seiner Stellung uud Art vou Amts Einsetzung,
mehr Unabhängigkeit nnd Freiheit erwarten
durfte. Eiu solcher war durch das Erecutive
Departement, wie es die Coiistitutiou bestimmt
gewäbrt. Eine zn dem hohen Amte erwähl
te Person, deren Constirnenien »i alle» Thei
len, Staaten und Unierabtheiliittge» der Uni
on wohueu, muß si.h durch die feierlichsten
Verträge verbunden balteu, die Rechte Aller
uud jeden Tbeils, groß uud klein, gegen Un
gerechtigkeit und Unterdrückung der Uebrigen
zn bewahre», zu schutzcn nud zu vertheidigen.
Ich hetrachte daher die vo» der Constituti
on der erecutiven Gewalt der Ver. Staaten
»vertragene Veio Gewalt blos als eine con
seivative Gewalt, die nur aej-raiicht werde»
soll, l > die Constitution geMi Verletzung zu
schützen; '2) ebenso das Volk gegen die Wir
kuugeu übereiliger Gesetzgebung, wo sein
Wobl ulibeachtcr gelassen, oder nicht verstan
den w»rde; !i) die Wirkungen von Combina
tionen zu verhüte», wodurch die Rechte der
Minderheit verletzt werde». In Bezug auf
de» zweiten dieser Gegenstände darf ich be
merke», daß ich es für das Recht und Privi
legium des Volks halte, über diese streitigen
Punkte der Cvustirution, einstehend aus der
allgemeinen Macht Uebe tragung an den Cou
gieß, zur Ansfuhruug der ausdrucklich gege
b.nen Gewalten, zu entscheiden. Und ich
glaube mit Hrn. M adiso n,daß wiederhol
te Anerkennungen unter veränderten Umstän
den, in Beschlüssen ver gesetzgebenden, erecu
tiven, und gerichtlichen Zweige der Regie
rung, begleitet von den Angaben in verschiede
nen Arte» der Zustimmung des allgemeinen
Willens der Nation, deni Presidenten bin
! längliche Autkorität gewähren, solche bestrit
tene Punkte für entschieden zu kalte».
Mehr aIS ein kalbeS Jahrhundert ist nun
ftitder Annahme unserer jetzigen RegierungS
form verstoßen. Es wurde ein Gegenstand
höherer Wunsche sein, als die bloße Befrie
digung der Neugierde spekulativer Staats
männer, wenn ihr genauer Stand vergewis
sert, eine klare Darstellung der Operaiionen
jedes ihrer Departement, der Gewalien, wel
che jedes derselben begehrt unv auSnbt, der
ColUsionen, die zwischen ihn«», oder zwischen
derjenigen Regierung und denen der Staa.
ten, oder irgend einer derselben, statt gefun
den haben,gegeben werden könnte. Wii könn
ten alSdann' unsern jetzigen Zustand, naei»
fünf; gjähriger Probe unseres Systems, Mit
dem vom Anfangt seiner Operationen ver
gleichen, und zur Gewißheit bringen, ob die
Vorhersagnngen der Patrioten, die deßen An
nahme wid-r strebten, oder die vertrauung?»
vollen seiner Begünstiger erfüllt
worden sind. Tie große Befürchtung erste
rer scheint gewesen zu sein, dasi die vvrbebal«
tenni Gewalten der Staaten von denen der
FöM-yl -Megierung absorbirt, und eine con-
werden würde, die
den Schatten jenes unab
laße» witrden, für wel
che sie und auf deren Er
haltung D silMMIö die letzte Hoffnung der
Freiheit, verlieffen. Oline eS zn längnen,
daß das Resultat, welchem sie mit so vieler
Besorgniß entgegensahen, sich zu verwirklich
en drohet, so ist es docli klar, daß sie nicht die
Art und Weise seiner Erfüllung deutlich fa
llen. Die allgemeine Regierung bat sich kei
nes der vorbelialtenen Rechte der Staaten
bemächtigt. So weit als ein offener Kampf
gegangen sein mag, haben sie Staats-'Aulhv
ritaien ihre Rechte genugsam behauptet. Ci
nein zufälligen Beobachter bietet linier Sy
stem keinen Anschein von Zwietracht zwischen
den verschiedene» Gliedern, welche es ausma
chen, dar. Selbst der Zutritt vieler neuer,
hat keine Störung hervorgebracht. Sie be
wegen sich in ihren betreffenden Bahnen, in
vollkommener Harmonie mit dem Central«
l aupte, und mit einander unter sich. Allein
es ist dennoch ein unterwublendes Streben
vorbanden, wodurch, wenn eS nicht zeitig ge
hemmt wird, die ärgsten Besorgniße unserer
autiförderalistischen Patrioten werden ver
wirklicht werden. Und nicht bloß die Staats
Antboriräten werte» durch den grossen Zu
wachs au Macht in dein erecntiven Departe
ment der allgemeinen Regierung in den
Schatten gestellt werden, sondern auch der
Zbarcickter einer Regierung, wenn nicht deren
Bezeichnung, werden wesentlich und radikal
verändert werden.
Dieser Zustand der Dinge ist zum Tkeil
durch Ursachen erzeugt worden, welche in der
Constitution liegen, und zum Theil durch die
stets fehlende Tendenz politischer Gewalt zur
lndem der President
zum alleinige« AnStheiler aller Patronifation
der Regierung gemacht scheinen die Ver
faßer der Constitution nicht bemerkt zu haben,
iu welch kurzer Zeit sie ein gewaltiges Werk
zeug werden wnrde, die freien Operationen
der Staatsregiernngen zu controlliren. An
fangs von geringer Wichtigkeit, war sie schon
linier Hrn. Jefferfon's Administration so
mächtig geworden, daß sie grvße Unruhe i»
dem Gemutke jenes Patrioten erregte, durch
den starken Einfluß, welchen sie in der Be
berrschung der »»gehinderten Wahlfreibeit
ausüben könnte. Wenn schon damals die
Wirkungen ihres Eiuflußes sogroß sein konn
te», wie viel größer muß die Gefahr sein, ver
vierfacht ibrem Äelaufe und vollständiger un
ter der Eontrolle des Willens der erecutiven
Gewalt, als ihre Auslegung gestattete oder
der nachsichtige Charakter alter frühern Pre
sidenten zumache» erlaubte? Aber es ist nicht
nur die Ausdehnung der Patronifation allein,
daß das erecutive Departement gefährlich
wurde, sondern auch der Gebranch, den es
von der Amtsgewalt »lachen könnte, die gan
zen Einkünfte des Landes unter seine Con
trolle zu bringe». Die Constitution bat es
dem Presidenieu zur Pflicht gemacht, darauf
zu seben, daß die Geseke vollzogen werden,
lind sie macht ihn zum Oberbefehlshaber der
Land- und Seemacht der Ver. Staaten.
Wenn die Meinung der beßern Schriftstel
lern über jene Art gemischter Regierung, wel
che man im »euer» Europa Monarchie, im
Gegensatz von Despotismus, nennt, richtig
ist, so brauchte es weiter nichts mebr, als die
Hinzufuguug der Gewalt über die öffentlichen
Finanzen, um unserer Regierung einen mo
narchischen Charakter aufzuprägen. Es
kommt mir in der Tbat seUsam vor, daß je
mand noch zweifeln sollte, daß die ausschließ
liche Controlle, die der Presivent über die Be
amten besitzt, welche die öffentlichen Gelder in
Verwahrung haben, und durch die Gewalt,
sie mit oder obne Ursache vom Amte zu ent
fernen, im Wesentliche» auch den Schatz sei
ner Verfügung um?! wirft. Der erste römi«
sche Kai>er, ui seinem Versuche, sich des ge
heiligte» Schatzes zu bemächtige«, brachte die
Opposition des Beamten, dem die Verwahr,
ung v?S Schatzes übertragen war, dadurch
zum Stillschweigen, daß er eine bedeutungs
volle Anspielung auf sein Scwverdt machte.
Für die AuSwabl politischer Werkzeuge zur
Besorgung der öffentlichen Gelder, wurde die
Hiuwelsuug des Präsidenten auf ihre Amts»
emsetzung ein eben so wirksames Argument
sein, als das von Cäsar für den römischen
Ritter. Die große Schwierigkeit, zweck
mäßigen Plan für die sich, re Bewahrung unv
Verwendung der öffentlichen Einkünfte zu
machen, ist mir nicht uudckanot, und ich ken
ne die Wichtigkeit, welche Mäuner von gro
ßen Fähigkeiten und Patriotismus auf die
sogenannte Trennung des Sckayes von den
Baiik-Jnstilurionen gelegt habe». Es ist
nicht die Trennung, worüber man sich bt klagt,
sondern die heillose Vereinigung des SckayeS
mit dem erecutiven Depariem. ur, welche so ,
weitverbreitete Unruhe erregt hat. Gegen
diese Gefahr unserer republikanischen
IM. 4.