>o»than«v»ott Nrn«ok«a». Mlentaun, Va. gedruckt und herausgegeben von lung ich aufgefordert werde. Es war die Beine, kung eines römischen Consnls, in der ersten Zeit jener gefeierten Republik, daß ein großer Contrast im Verhal ten der Candidaren fnr Aemter von Macht und Vertrauen bemerkbar sei, zuvor nnd nach ' dem sie dieselben erbalreu—im letztrrn Falle ' lößren sie selten dieVri bindiichkelten nnd Ver sprechungen die sie im erste» auf sich genom men. Wie viel sich die Welt auch verbessert haben mag, in mancher Hinsicht, im Verlauf von nahe AItZY fahren, seit der Bemerkiing des kräftigen ungehaltene» Römers, so flirch te ich doch, taß sich bei u-eu.jer lin reisn aaing der Annalte» neuerer gefallener tAoiivenie nienre, ähnliche Halle vo» inisbranchtr» Ver trauen offenbar werden. Obwohl der Wille deS Volks durchgedrnn gen mich z»m Obkr-->.'>agistrat dieser glorrei chen Union erklärend, bleibt nichts mebr auf ihrcr Seite zu thun, doch mag noch ein Be weggrund eristiren, >»» die Täuschung anfzu .halten unter welcher sie vermuthlich gewirkt haben, hinsichtlich meiner Gniudsäve nnd Meinungen ; und vielleicht mögen Einige in dieser Versammlung sei» die hierher gekom men sind, bereit diejenigen zu verdammen die ich hier liefern werde, oder dieselben billigen,' die Aufrichtigkeit bezweifelnd mir der sie aus gesprochen werten. Doch der Ve> lauf von wenigen Monaten wiro huilanglui' sein ibre z» ecei zu benängen. Der Um riß von GruudsaDen zu regieien nnd anzn „ehmende M ra.'regeln, einer Adininistration die noch nicht begonnen, werden bald in eine unveränderliche Geschichte verwechselt wer den ; ich werte entweter verachtet von mei nen Landslenrcn stebn oder zu jener Classe gezählt werde« zu der Masse, welche verspi ei chen daß sie betrogen wurden und erfreueien in der Absicht zu verrathen. Jedoch wie stark auch »reine Absicht jetzt ist, die" Erwartungen eines großmüthigen nnd vertrauenden Volkes zu erfülle», vei stehe ich nur zuwobl die Unbeständigkeit der menschli chen Natur nnd die gefährlichen Versuchn,,- I t>en welchen ich ausgesetzt sei» werde, von der /Erhabenheit der Gewalt, welche nach dem Willen des Volkes in meine Hände gegeben wurde, nicht mein höchstes' Vertrauen auf die Allmächtige Geweilt zu setze», welche mich biS her beschützet »nd fähig gemacht bat, höheres «nd größeres Zntrauen zu empfangen, wie > mir frnher von mciue» Landsleuten verliehen wurde. DaS breite Fundament ans welchem unse re Constitution ruhet, ist daS Volk—ein Hanch desselben hat sich gemacht, wie sie ein Hanch vernichten, wechseln oder verändern kann keinen der großen Tbeile deS Gouvernements zugeschrieben werden, nur dem der Demokra- j tie. Wenn dies seine Theorie ist, mnß es Solchen die zur Verwaltung aufgefordeit werden, als Grundsatz dienen ihre Maasre geln so zu bilden, daß das größte Gute der größten Zahl zufalle. Aber mir diesen gros sen Geständnißcn, wenn wir die Souverän« tät die wir in der Masse des Volks bestehend anerkennen, mit der vergleichen ans die ande re Souveräne Anspruch machen, selbst die »'ei che als mehrst rein - demokratisch betrachtet Hverden, werden wir eine» merklichen Unter schied finde». Alle Anlern behaupten eine Gewalt die nur durch ihre» eigenen Willen deschränkt ist. Die Mehrheit unserer Bürger, im Gegen theile, besitzt eine Souveränität mit einem —glaubend daß, so weit es Gewalt betrifft, der gutige Schöpfer keinen Unterschied zwi schen Menschen gemacht bat, daß Alle gleich stehen und daß das einzige legale Recht zu re gieren eine vo» den Regierten selbst beson ders verliehene Gewalt ist. Die Constitution der Vereinigten Staaten ist das Instrument welches die Bewilligung dieser Gewalt ent hält, an die verschiedene Departemente wel che dies Gouvernement bilden. Bei Unter suchung dieses Instruments wird man die Er klärungen von erlaubter und enibaltener Ge walt finden. Das Letztere ist eine zuteilen de Gewalt, welche eine Mehrheit da« Recht hat z» billigen die sie aber noch nicht geeignet hielt ihren Agenten anzuvertrauen, unv die welche sie nicht bewilligen konnte, war nicht in ihrem Besitz. In andern Worten, es sind gewisse Rechte welche jeder einzelne amerika nische Bürger besitzt, die er in Zusammenhang mit andern, nie ausgeben bar. Einige der selben ist er in der That unfähig aufzugeben, da sie, nach unserer Sprache, unverkäuflich sind. Die gerühmten Privilegien eines römischen Bürgers waren ihm ein Schutz gegen die klei nen PrvvlNjial-Regenten, während der stolze Demokrat von Athen sich selbst tröste» konn te, wenn er wegen ei» Vergehe» gege» de» ! Rational-Glanbe» zum Tode vernrtheilt oder von seiner Heimaih »nd a»S seinem Lande verbannt war, mit oder obne erwiesenene Schult, daß eS nicht daS Werk eines einzel nen Aristokraten oder ?vran»e» war, sondern das Urtheil seiner versammelren LandSlenre. ! Weit verschieden ist die Gewalt »»sei er So»- veränirär. Sie kann mit keines Menschen Glanben in Verbindung kommen, keine Herm ter GotleSverehrnng vorschreiben, keine Hiich tigul'g ohne wohlerwiesene Schuld verort nen, tas Resultat ter Untersuchung nach ten Regeln welche die Censiiliitio» da,n vor > schreibt. Diese köstliche» Privilegien und die nicht weniger wichtige Crlanl'niß, seine danken und Meinungen schriftlich oter münd lich auszudrucken, wenn er Andere nicht da durch beleidigt und alle Vortheile welche von der Regierung erwachsen, sind das Cigeii rbum Aller, »nd diese erhält jeder amerlka > nische Biirgrr ohne weitere Verwilllgnng sei »er Mitmenschen. Er fordert sie »item er i sich selbst als Mensch betrachtet, von, All mächtigen gleich Ander» gebildet, nud dabei zum völligen Gennß der Segnungen berech tigt ist, die Er verliibc», llngeachier der beschränkten Souveränität , die das Volk der Ver, Staaien bat, und ti> beschränkte Verwilli nng von Gewalt au tas , angenemmene Gouvernement, ist e.enng gege i ben um die Absicht zn erreichen s»r welche es gegründet worden. Es wnrte wicht gim Kriege befnndkn und bisher ist Gerechtigkeit grubt, eine besondereEinigkeir bervorgebrachr, innerer Friede erhalten »nt persönliche Frei- beit z» den Biirgern gesichert worden. Wie man jedoch erwartete, vo» dem Mangel der , Sprachennd nothwendig eiusdrnckvolle» Ma i mr, in welcher die Constitution geschrieben ist, sind DiSpurate in Hinsicht der Gewalt welche wirklich bewilligt ist oder absichtlich bewilligt werden sollte. Dies ist mebr besonders der Fall in dem gesetzgebende» Zweige tes Gou vernements, nicht allein in Bezug auf die AnSul unq der, unter der Haupt Clause! zu- Aurorität sichert alle nöthige» Gesetze zn pas sier», »in die einzelne» Gewalten in Wir kung zn brittgc», sonder» auch i» Hinsicht der Letzt,'ni, ES ist jedoch, tröstlich zu bedenken, daß die meisten Vorfälle von erwiesener Abweichung von dem Buchstaben oder Geiste der Consti tntion, entschieden die Zustimmung einer Mehrheit dos Volkes erhalten habe». Und die Thatsache, daß viele unserer Staatsmän ner, höchst berühmt fiir Talent und Patrio tismus, zn riner oder der andern ibres völkischen LanfeS, ans beiden Seite» der strei ke tragen waren br ngt uns zu demSchlns se daß Irrthümer, wen» sie vorhanden, der innern Schwierigkeit zilzlisbreibe» sind, in manchen Fällen die Absschr der Grnnter un serer Constitution »i erforschen, eher wie dem Einfluß böser uicht vatriotischer Gefühle. Aber die größte Gefahr für unsere E'iurich tiingcn scheint mir nicht in einer llnterdruk knng z» sei», durch das Gouvernement, von Gewalt die nicht durch tas Volk bewilligt ist, sondern durch di-> Vervielfältigung derselben, in einen' der Departement', von der die ei- nein andern zugeschrieben werten. Beschränkt wie die Gewalten sind die bewilligt worden, ist dennoch genug bewilligt nm Despotismus zu erzeugen, wenn sie in einem Departement vereinigt. Dies Uebel wird viel erhöbet, da man jederzeit bemerkte, daß Mensche» weni ger eiferfnchtig von Misbriiichen eines De partements gegen das andere sind als auf ib re eigenen gesicherten Rechte. Als die Constittttirn znerst aus den Häudeu der Versammluug kam welche sich gründete, so waren viele der strengsten Repnbükaner be troffen über die aiisgedebnte Mach', welche der Föderal Regiern»g zugestanden wurde, und besonders über den Tbeil, welcher die Erecutive betraf. Da waren Züge in dersel ben, welche ibnen nicht im Einklänge mit ib ren Idee» von representativer Demokratie »nd einer Republik zn sein schienen. Und da sie die Tendenz der Macht kannte», sich im mer mebr zu erweiten, besonders wenn sie von einer einzigen Person gebandbabt wird, so wurden Vorbirsagnngen gemacht, daß bis zu einer nicht entfernten Zeit die Regierung in wirkliche Monarchie ausarte» wnrte. E^! würde mir nicht gezieme», zi> bebanpten.daß die Befürchtungen der Patrioten sich bereite verwirklicht haben. Aber, da ich sicherlich glaube, daß die Tendenz der Maaßregel» und Meinungen von Männern einige ?abre zn- rück hinauf angespielt haben, so halte ich es sür sehr passend, daß ich diese Gelegenheit wahrnehme, meine früheren Verstctieruugcii ziz wiederholen, meinen Entschluß, den Fort gang dieser Tendenz zu hemmen, wenn sie wirklich vorbanden ist, und die Regierung zn ihrer früheren Gesundheit und Kraft zurück zu führen, so weit es durch eine gesetzmäßige Ausübung der in meine Hände gelegten Macht ! bew'rkt werden kann. ! Ich will dazu schreiten, in einer so gedräng , ten Art, wie möglich, meine Ansichten über dir! Ursachen der Uebel anzuführen, tvelcbe man so äußerst beklagt hat, und Mittel, welche an zuwenden sind. Einige der erstere» sind ohn zweifelhaft in den Mängeln der Constitution zu finden; andere nach meinem Urtheil sind einer fehlerhaften Deutung einiger ihrer Ver willignngen zu zuschreiben. Unter die erste ren ist die Wählbarkeit einer nnd derselben Pcrsvn fnr rinrn zweiten Zeitraum des Prc- "Hütet euch vor geheime» , nnd folg lich aiich i» meiner, so wnrde A> ununtz, und ! vielleicht gehäßig sein, die Ue'7', welche nach der Meinung vieler unserer yji'bnrger ibrr O.nellr in diesem Irrthum der Leise» habe», welche die Censt'lmioii grnnd',?» aufzuzäh len, nnd an die bitteren Frucb e zu eriuueru, welche wir sterS eruieu werili-, so lauge die " ser Irrihum unser System verunstaltet. ES mag inzwischen als allgemeine Bemerkung diene», daS es der größte Fehler vo» Repub liken ist, in ibren Regieriiugs Systemen ir gend eine» Punk! aufzunehmin odL> beiznbe hal en, welcher berechnet sein inäg, die Liebe znr Macht in dem Bnse« derer zn errege» oder zn vermehre», ivrlchen die Nothwendig keit sie zwingt, die Verwaltung il rer Angrle genl'eiitn z» übergeben, lind , ewiß ist nichts mehr im Stande, e nen solchen Gemnihszu stand hervorzubringen, als lange Dauer eines hohen Amtes. , u! !S >!i verderhenter wirkt zerstörender ans die edlen fükle, welche dem Cbarakter eines eifrigen patriotischen Republikaners augehöreu, Wem, diese verderbende Lcior»M>afr einmal im nionschliche» Gemnlhe W»> zel gesaßt bat, wird sie »»eisittlich, gleich der Liebe zum Gol de. Sie ist ter unzerstorba>c Wurm in sei nem Bliil ii, wachst mir ihrer Dauer und wird stärker, je lau>,er sie ihr Opfer iuiie hat,— Wen» dies sich so verhält, so >fordert öS die Weisheit der Republik, die lienstzeit wenig stens deS Beamte» zu beschranke», welchem sie die Verwaltung ihrer auswärtige» Ange legenheiten anvertraut oar, ti> Ausübung ih rer Gesetze und te» Besehl i ber ihre Laiid uud See-Macht, f»r eine so lueze Zeit, daß er nicht vergißt, der vi-rantw etliche Agent zn sein, und nicht ber Obere, der iener nnv nicht der Herr. BiS eine Verbesening ter Con st tution bewirkt werde» kann, mag die öffent liche Meinung dem e>e>?l',i:sis e , vorbaue»,ich gebe meinen Beistand dazu, nnd ernenerc hicmit mein gegebenes Versprechen, unter keine» Umständen will ich ei>iwilligen, für eine» zweiten Zeitraum zu dienen. Wenn aber der öffentlichen Freiheit Ge fahr droht vo» te» anerkannten Mängeln der Constitution, weil sie nicht die Fortdauer der erecutive» Macht i» denselben Händen mehr beschränkt, so droht ihr nicht we iiger, furchte ich, von der fehlerhafte» Deutung derselheu »I Hinsicht auf die verwilligte Macbt selbst. Ich kauu nicht denken, daß bei ihrer guten Einrichtung irgend eiue Verwilliguiig beste hen wird, welche den Preüdeuteii als ein Glied der gesetzgebenden Macht bestimmt. Es kann, der Machtbaber ni»l t fordern z» em pfehlen, da es, obgleich eine ihm auferlegte Pflicht c»> R>c»>t in, welches er mit jedem Bürger gemei» hat. Uud obgleich man et was mehr Zutraue» in die Echicklichkcit der i» einem Falle empfohlenen Maaßregel» »e tzc» mag, als im andern, bei dem Duichgan ge der endlichen Entscheidung kann dies kei ne» Unterschieb macheu. Nach der Sprache der Coustitution wird alle gesetzgebende Ge walt durch den Cougieß der Ver. Staate» bekleide», welche sie verwilligt. Nur eine fehlerhafte Spiache kaun dieS durch Sprach verdirhiiug miodenten. Mau kann iu der That sags»,daß die Con stitution der Erecutive die Gewalt gegeben hat, tie Acte der Legislative z» aiiiiuüiren, indem sie derselbe» ihre E nmUigung versagt. So eine ähnliche Macht ist nothwendiger Weise durch die Constitution der gerichtlichen Gewalt gegehen worden, nnt doch bildet die gerichtliche Gewalt einen Tbti» der Gesetzge bung. Folgender ist gewiß der Unterschied zwischen diesen Machiverw>l!ign»gk» ; die Erecnrive kaun ibr Veto den Acte» der Le gislative entgegensetzen, ohne die Ursache, dem Bestante der Constitution hinderlich zu sei», während die gerichtliche Gewalt allein die Akte nichtig erklären kann, welche dieselbe verletzen. Aber die Entscheidung der richter lichen Gewali ist durchaus entscheidend in ei nem solchen Falle, während das von der Ere cutiven ausgeübten Veto in >edeui Falle durch zwei Drittheile der Stimmen beider Häuser der Congreßes bei Seite gesetzt werden kann. Das verncinendt Recht der Erecutiven An rhorirär gegen die Akte der Legislative«, und dieses in den Händen einer einzigen Person, mag als eine Uuförmlichkeit in unserm Sy stem erscheinen. Gleich einen andern Maaß regeln von ähnlichem Charakter sch«>t sie in deß sehr angemessen, und angewandt mit der Schonung »nd in dem Geiste ihrer Grunder wird sie viel Gutes schaffen und als eiue der besten Beschirmungen der Union befunden werden. Zur Zeit ter Gründung der Con siltnlio» scheint dieser Grnndziig «ichs viele Guiist bei den Regierungen der Stauten ge nossen zu haben. Er bestand nur »l zweien und in einem wurde die Erecutive von meh reren verwaltet. —Wenn wir nach den Be wegSgrüiideu forschen, welche die patriotische und erleuchtete Versamailuiiq ber Grnnter der Constitution bewog, eine so augenschein lich dem leitenden demokratischen Prinzip, daß die Mehrheit regieren solle, wieder streitende Maaßregel zu adoptiren, müssen wir die Idee verwerfen, daß sie irgend eine Wohlthat für den gewöhnlichen Lanf ber Gesetzgebung da von erwarteten. Sie kannten zu gut den ho hen Grad von Einsicht, welcher «»rer dem Volke herrschte, iliO den erleuchteten Charak ter der Gesetzgebungen der Staate», um nicht das festeste Vertraue» zu habe», dag die bei de» durch sie erwählten Körper würdige Re xresentanteii ihrer Erwähler sein wiirden, uud daß sie in der Folge keine Hülfe nöthig habe» würde», für die Aufnahme und Be schlennignttg der Maaßregeln, welche die Um stände tes Landes erfordern möchte». Und vorausznseken, man habe den Gedanken ge hegt, der iu das Capitol, i» den Mittelpunkt des Landes gestellte President, könnte die Be gehren und Wnnsche des Volkes besser einse hen, aIS seine eigenen Representation, welche einen-Tbeil jeden lakreS bei ihm zubringen, unter ihm leben, oft mit ihm arbeiten, und durch das dreifache Band des Imereßes der Pflicht nnd ter Zuneigung verbunden sind, wnrte widersinnig sein. Dem Congreße bei zustehen, ihn in seinen gewöhnlichen Geschäf ten zu solitrollireii, konnte also nach meinen Begriffen ter Beweggrund znr Vrrleihnng ter Gewalt zum Veio a» den Presidenten »i.l t sei». Dieses Armimcnr erlangt »och mehr Stärke durch die Thatsache, daß solche Gewalt vou d n erste» sechs Presidenten nie gebraucht worden ist, nnd zwei vo» ihnen wa ren Mitglieder der Convention, worin einer vo» ihnen den Vorsitz fuhne, und der andere einen größeres Antheil an den Ausarbeitun gen jenes erhabenen Körpeis hatte, als ir gend eine andere Person. Allein wenn Bills vou keinem jener Presidenten an te» Congreß znrnckgcgeben wurden, ans de» Grund, daß sie nicht anwendbar, oder nicht sowobl den Bcdnrfiiißen des Volks attgemesse» wäre», als sie es hätten sein können, so wurde das> Veto anSgeiibt wegen Mangel an Ueberein stimmung mit den Constitutionsbestimmun gen, oder weil Irrthümer durch zu hastige Beschluße begangen worden waren. Noch giebt es einen andern Gruud znr An nahme deS Vrt.'-Gr»udsatzes, welcher wahr scheinlich mehr Anlaß gab, ihn der Conven tion zn empfehlen, als irgend ein anderer. Ich beziehe mich aufdie Sicherheit, welche er der gerechte» und billigen Handlung ter Ge fttzq?bi'ng füi- alle ?beile ter Union oewäbrt. Es mnßie wobl ter Cviirentio» in einem so weirläuftigen Laute, eine so große Verschie denheit an Boden uud Cliina umfassend, und folglich auch an Produkten, welche ans den llrsachen immer ciiieii große» Unterschied in der Volkszahl in seinen verschiedenen Sektio nen zeigte, und eine Mannigfaltigkeit in de» Befchäfrigniigen deS Volkes hervorruft, vor schweben, daß die Gesetzgebung der Mehrheit nicht immer die Rechte und die Interessen der 'Minderheit berneküchtige» möchte, uud daß Gesetze dieses Charakters gemacht werden könne», »»ter der ausdrücklichen Gewährlei stung der Worte der Constitution, und nicht innerhalb der Coinpeteiiz ter gerichtlichen Au thontät, sie für uull uud nichtig zu erkläre». Daß, wie aufgeklärt und patriotisch sie aum die Glieder des Congreßes nach vergangenen Erfahrungen voraussetzen, nnd wie reichlich sie auch im Allgemeine» die liberale» Grund sätze des Volles theile« mochte», so konnte ma» doch nicht möglicher Weise erwarten, daß tie solchergestalt constituirten Korper nicht zuweilen vou örtlichen Interesse« und abge sonderten Gcsiihlen beherrscht werden sollten,' Es war daher schicklich, einen Schiedsrichter zu bestimmen, von welchem mau, vermöge seiner Stellung uud Art vou Amts Einsetzung, mehr Unabhängigkeit nnd Freiheit erwarten durfte. Eiu solcher war durch das Erecutive Departement, wie es die Coiistitutiou bestimmt gewäbrt. Eine zn dem hohen Amte erwähl te Person, deren Constirnenien »i alle» Thei len, Staaten und Unierabtheiliittge» der Uni on wohueu, muß si.h durch die feierlichsten Verträge verbunden balteu, die Rechte Aller uud jeden Tbeils, groß uud klein, gegen Un gerechtigkeit und Unterdrückung der Uebrigen zn bewahre», zu schutzcn nud zu vertheidigen. Ich hetrachte daher die vo» der Constituti on der erecutiven Gewalt der Ver. Staaten »vertragene Veio Gewalt blos als eine con seivative Gewalt, die nur aej-raiicht werde» soll, l > die Constitution geMi Verletzung zu schützen; '2) ebenso das Volk gegen die Wir kuugeu übereiliger Gesetzgebung, wo sein Wobl ulibeachtcr gelassen, oder nicht verstan den w»rde; !i) die Wirkungen von Combina tionen zu verhüte», wodurch die Rechte der Minderheit verletzt werde». In Bezug auf de» zweiten dieser Gegenstände darf ich be merke», daß ich es für das Recht und Privi legium des Volks halte, über diese streitigen Punkte der Cvustirution, einstehend aus der allgemeinen Macht Uebe tragung an den Cou gieß, zur Ansfuhruug der ausdrucklich gege b.nen Gewalten, zu entscheiden. Und ich glaube mit Hrn. M adiso n,daß wiederhol te Anerkennungen unter veränderten Umstän den, in Beschlüssen ver gesetzgebenden, erecu tiven, und gerichtlichen Zweige der Regie rung, begleitet von den Angaben in verschiede nen Arte» der Zustimmung des allgemeinen Willens der Nation, deni Presidenten bin ! längliche Autkorität gewähren, solche bestrit tene Punkte für entschieden zu kalte». Mehr aIS ein kalbeS Jahrhundert ist nun ftitder Annahme unserer jetzigen RegierungS form verstoßen. Es wurde ein Gegenstand höherer Wunsche sein, als die bloße Befrie digung der Neugierde spekulativer Staats männer, wenn ihr genauer Stand vergewis sert, eine klare Darstellung der Operaiionen jedes ihrer Departement, der Gewalien, wel che jedes derselben begehrt unv auSnbt, der ColUsionen, die zwischen ihn«», oder zwischen derjenigen Regierung und denen der Staa. ten, oder irgend einer derselben, statt gefun den haben,gegeben werden könnte. Wii könn ten alSdann' unsern jetzigen Zustand, naei» fünf; gjähriger Probe unseres Systems, Mit dem vom Anfangt seiner Operationen ver gleichen, und zur Gewißheit bringen, ob die Vorhersagnngen der Patrioten, die deßen An nahme wid-r strebten, oder die vertrauung?» vollen seiner Begünstiger erfüllt worden sind. Tie große Befürchtung erste rer scheint gewesen zu sein, dasi die vvrbebal« tenni Gewalten der Staaten von denen der FöM-yl -Megierung absorbirt, und eine con- werden würde, die den Schatten jenes unab laße» witrden, für wel che sie und auf deren Er haltung D silMMIö die letzte Hoffnung der Freiheit, verlieffen. Oline eS zn längnen, daß das Resultat, welchem sie mit so vieler Besorgniß entgegensahen, sich zu verwirklich en drohet, so ist es docli klar, daß sie nicht die Art und Weise seiner Erfüllung deutlich fa llen. Die allgemeine Regierung bat sich kei nes der vorbelialtenen Rechte der Staaten bemächtigt. So weit als ein offener Kampf gegangen sein mag, haben sie Staats-'Aulhv ritaien ihre Rechte genugsam behauptet. Ci nein zufälligen Beobachter bietet linier Sy stem keinen Anschein von Zwietracht zwischen den verschiedene» Gliedern, welche es ausma chen, dar. Selbst der Zutritt vieler neuer, hat keine Störung hervorgebracht. Sie be wegen sich in ihren betreffenden Bahnen, in vollkommener Harmonie mit dem Central« l aupte, und mit einander unter sich. Allein es ist dennoch ein unterwublendes Streben vorbanden, wodurch, wenn eS nicht zeitig ge hemmt wird, die ärgsten Besorgniße unserer autiförderalistischen Patrioten werden ver wirklicht werden. Und nicht bloß die Staats Antboriräten werte» durch den grossen Zu wachs au Macht in dein erecntiven Departe ment der allgemeinen Regierung in den Schatten gestellt werden, sondern auch der Zbarcickter einer Regierung, wenn nicht deren Bezeichnung, werden wesentlich und radikal verändert werden. Dieser Zustand der Dinge ist zum Tkeil durch Ursachen erzeugt worden, welche in der Constitution liegen, und zum Theil durch die stets fehlende Tendenz politischer Gewalt zur lndem der President zum alleinige« AnStheiler aller Patronifation der Regierung gemacht scheinen die Ver faßer der Constitution nicht bemerkt zu haben, iu welch kurzer Zeit sie ein gewaltiges Werk zeug werden wnrde, die freien Operationen der Staatsregiernngen zu controlliren. An fangs von geringer Wichtigkeit, war sie schon linier Hrn. Jefferfon's Administration so mächtig geworden, daß sie grvße Unruhe i» dem Gemutke jenes Patrioten erregte, durch den starken Einfluß, welchen sie in der Be berrschung der »»gehinderten Wahlfreibeit ausüben könnte. Wenn schon damals die Wirkungen ihres Eiuflußes sogroß sein konn te», wie viel größer muß die Gefahr sein, ver vierfacht ibrem Äelaufe und vollständiger un ter der Eontrolle des Willens der erecutiven Gewalt, als ihre Auslegung gestattete oder der nachsichtige Charakter alter frühern Pre sidenten zumache» erlaubte? Aber es ist nicht nur die Ausdehnung der Patronifation allein, daß das erecutive Departement gefährlich wurde, sondern auch der Gebranch, den es von der Amtsgewalt »lachen könnte, die gan zen Einkünfte des Landes unter seine Con trolle zu bringe». Die Constitution bat es dem Presidenieu zur Pflicht gemacht, darauf zu seben, daß die Geseke vollzogen werden, lind sie macht ihn zum Oberbefehlshaber der Land- und Seemacht der Ver. Staaten. Wenn die Meinung der beßern Schriftstel lern über jene Art gemischter Regierung, wel che man im »euer» Europa Monarchie, im Gegensatz von Despotismus, nennt, richtig ist, so brauchte es weiter nichts mebr, als die Hinzufuguug der Gewalt über die öffentlichen Finanzen, um unserer Regierung einen mo narchischen Charakter aufzuprägen. Es kommt mir in der Tbat seUsam vor, daß je mand noch zweifeln sollte, daß die ausschließ liche Controlle, die der Presivent über die Be amten besitzt, welche die öffentlichen Gelder in Verwahrung haben, und durch die Gewalt, sie mit oder obne Ursache vom Amte zu ent fernen, im Wesentliche» auch den Schatz sei ner Verfügung um?! wirft. Der erste römi« sche Kai>er, ui seinem Versuche, sich des ge heiligte» Schatzes zu bemächtige«, brachte die Opposition des Beamten, dem die Verwahr, ung v?S Schatzes übertragen war, dadurch zum Stillschweigen, daß er eine bedeutungs volle Anspielung auf sein Scwverdt machte. Für die AuSwabl politischer Werkzeuge zur Besorgung der öffentlichen Gelder, wurde die Hiuwelsuug des Präsidenten auf ihre Amts» emsetzung ein eben so wirksames Argument sein, als das von Cäsar für den römischen Ritter. Die große Schwierigkeit, zweck mäßigen Plan für die sich, re Bewahrung unv Verwendung der öffentlichen Einkünfte zu machen, ist mir nicht uudckanot, und ich ken ne die Wichtigkeit, welche Mäuner von gro ßen Fähigkeiten und Patriotismus auf die sogenannte Trennung des Sckayes von den Baiik-Jnstilurionen gelegt habe». Es ist nicht die Trennung, worüber man sich bt klagt, sondern die heillose Vereinigung des SckayeS mit dem erecutiven Depariem. ur, welche so , weitverbreitete Unruhe erregt hat. Gegen diese Gefahr unserer republikanischen IM. 4.