Der Lecha Patriot und Northampton Demokrat. (Allentaun, Pa.) 1839-1848, September 23, 1840, Page 1, Image 1

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Blorth«MKto« NeMo<»r«t.
AllentkMN, UZI. gedruckt und berausgegebeu von Adolph Sage, in der Hamilton Straße, einige Thüreu unterhalb Hagenbuch's Wirtbshaus.
Jahrgang 13,j
Bedingungen.
Diese Zeitung wird jeden Mittwoch auf
viueni große» Super-Roy.il Boge», mit ganz
«lencn Lchrisre», herausgegeben.
Der Subscriptions-Prcis ist einTh'alcr!
Hes lakis, in N o r a u s b c z a h l n n g.—
Im Fall dies nicht geschickt, so werden ein,
Thäler und fünf und zwanzig Cents ange
rechnet.
Kein Subscribcnt wird für weniger als t»!
Mouate augenomnien, und keiner kann die
Zeitung aufgeben, bis alle Rückstände darauf'
abbezahlt sind.
Bekanntmachungen, welche ein Viereck
ausmachen, werden dreimal für einen Thaler
eingerückt, n»v fnr jede fernere <Linrncknng
nnf nnd zwanzig Cents. Größere »ach
Verhältniß.
Diejenige welche die Zeitung mit der Post
oder dem Postreiter erhalten, müssen selbst
dafür bezahle».
Me Briefe an den Herausgeber müssen
pvstfrei eingesandt werden, sonst werden
sie nicht anfgcnoiniiicn.
Wahl - Proklamation.
Sintemal es durch ein Gesetz der Genernl
?lffeinbli) des Staats von Pennsilvnnieii, be
titelt : "Ane Akte, die Allgemeinen Wahlen
dieser Revnblik zu regnlircn," paßirt den
ISicn Fcbrnar, 17»!», es zur Pflicht des
Scheriffs, von jedrm (Zanntn gemacht ist, ös
fentliche Racl,richten von solchen Waklen zu
gebe», und in derselben anzuzeigen, welche
Beamten zu erwählen sind,
so macheich, Jonatba» D. Misker,
Hoch - Scheriff von Cauiity, bekannt,
und gebe diese öffe»tliche Nachricht zu de» Er
wäkler» vou ersagtem Lannt», daß eine all
gemnne Wahl in ersagiem Caunty gehalten
werde» soll am zweiten Dienstag im nächsten
Dctober « welches der I!Zte Tag des erjagten
Monats ist), i» de» unterschiedlichen Wahl-
vo» erjagtem lZannt».
Die Burger vou Slllentann nnd demTaiill
sl'ip ')>ortkainpton, habe» zu stimmen a» dem
Conrthause in Allentann.
Die Bnrger vo» Salzburg Tauuschip ha
ben sich zu versammle» au dem j>iuse von
Io h n o st, in besagtem Tannjchip.
Dir Bürger von an dem
.Hanse von G i d e o ii G u t h in besagtem
Taunschiv.
Die Bnrger von Manöver Tauuschip, an
dem Hause von (Z a r l Zi i t t e r, in besag
tem Tannschip.
Die Bürger von Dber-Sacona Tannschip,
an dem Hanse vsu I o s e p h W e i d n e r,
'in besagtem Tannschip.
Die Bürger von Weisseiiburg Taiinschip,
am s?ause von GeorgSchick, in besag
tem Tannschip.
Die Burger von ?viiu Tannschip, am Han
se von 5 oh n Seiberling, in
in besagtem Tannschip,
Die Bürger von Ober-Milsord Tannschip,
am Hanse von Henry Dillinger, in
besagtem Tannschip. .
Die Bürger von .Heidelberg Tauuschip, am
Hause von Peter Miller, in Sägers
'ville, in besagtem Taunschiv.
Die Bnrger von Nord-Wkcitkall Taun
'schip, am Hause von C a r l S t a p p, iu be
sagtem Tannschip.
Die Bnrger von ?owkill Tannschip, am
,hanse von P eterß » ch m a n, in besagtem
Tannschip.
Die Bnrger von allem dem Theil von Ma
'cuiigie, Tannschip, welcher nördlich von der
s,'inie liegt, die gelaufen winde von Jacob
Dillinger, Jacob Härzcl inid Salomon Keck,
oder Männer, ernannt durch
»die Loiirr der vierteljährige» Swnnge» des
Eauntics, »in die Schicklichkeit zu
untersuchen, besagtes Tannschip zu vertkei
krn. n»d angezeigt und dargestellt als eine
'Schkidungslinie durch besagte
in einem Orast von besagtem Taunschiv, ein
gerichtet an besagte Conrt, an dem Februar
Termin von 1823, der n ördliche Districkt
von Macnngie'gciiaiint in werden, am Hau
se jetzt bewohnt von M ä n d a s F o g c l in
Fogelsville, in besagtem Districkt.
Die Bürger von allem dem Theil von Ma
cunaie Tannschip, sndlich von besagter
der südliche Districkt von Macnngie ge
nannt, von Hanse von Ge org (5 hr i stm a n
in Millerstann, in besagtem Distrikt.
Z» ivelcher Zeit und an welchen Plätzen er
wählt werden sollen: —
Ei »ePerson
Ilm den Distrikt, bestehend ans den lZaun
ties und Schnnlkill, im Congreß der
Vereinigten Staaten zu rcpresciitiren.
Eine P erso u.
Um in Gemeinschast nüt Northampton
Cannry in den Senat dieses Staats zn re
Z >v eiPers o n e n.
Um das Canntn Vecha in dem han!e der
dieser Republik zu represen
mcn.
Eine Person
Für Lominißioner von Cannty.
E i tl e Verso »,
Für Auditor für Lecha (Zannty.
Zwei Persolle n,
Für r nsti e 6 der Akademee von
Laimty.
Und es ist ferner durch den nachfolgenden
Abschnitt eines Gesetzes, betreffend die Er
richtung eines Armenhauses in Lecha Caun
ty, paßirr in der Sitzung, der Gesetzgebung
von IB4U mir zur Pflicht gemacht, jenen Ab
schnitt in der Wabl-Proklamation bekannt zu
machen. Derselbe lautet:
Abschnitt 18. Zu dem Endzweck, um die
Meinung der Burger von s.'ccha «Zaunty zu
erforschen, ob?es!in dem Willen der Mehrheit
liege, ob dieselbe ein Armenhaus wünschen, so
soll es die Pflicht eines jeden Taunschip-In
spectors, so wie derjenigen von der Stadt,
sei», bei der nächsten allgemeinen Wahl Ti
ckets von den Stimmfähigen zu empfangen,
gedruckt oder geschrieben», an ter Außenseite
mit dem Worre "Armenhaus" und inwärts :
"Für ein Armenhaus" —oder: "Gegen ein
Armcnhans"—und wenn es sich bei Abzäh
lung der Stimmen in de» unterschiedlichen
Wahldistrikten darthnn sollte, nachdem die
selbe ani Freitage nach der Wabl am Court-
Hause gezählt worden, daß eine Mehrheit der
Stimmen für ein Armenhaus sei, sosoll das
vorhergehende Gesetz in Wirkung kommen;
wenn jedoch eine Mehrheit gegen die Errich
tung desselben gestimmt so soll das vor
hergehende Gesetz als nicht paßiit angesehen
werden.
In Folge einer Akte der Gencral-Assembl»
der Republik von Pennsilvanien, betitelt
"Eine Akt.- in Betreff der Wahlen dieser Re
publik, paßirt den 2ten Tag Inly 18!ZS, wird
hiermit Nachricht gegebn,:
"Laß jede Person, mit Ausnahme der
Friedensrichter, welche irgend ein Amt oder
Anstellung des Vertrauens oder Nutzens hal
ten, sei eo von der Regierung der Vereinigten
Staaten oder dieses Staats, oder von der
Stadt oder den incorporirtcii Distrikten, sei
eS ein bestallter oder anderer Beamter, ein
Unterbeamter oder Agent, welcher von der
Gesetzgebung, dem Erecutiven oder gerichtli
chen Departement der Ver. Staate» ange
stellt sein mag, und ferner, daß jedes Mitglied
des Congreßes und der Staats-Gesetzgebung
und des Siadtraths irgend einer Borough,
oder die (Zommißioners irgend eines incorpo
rirten Districkts durch das Gcsetz untüchtig
gemacht wird, auch zugleich das Amt oder die
Anstellung eines Wahlrichters, Inspektors
odcr Schreibers bei irgend einer Wahl in
diesem Staat zu bedienen, und daß kein Rich
ter, Jnspector oder irgend ein anderer Be
amter bei einer solchen Wahl für irgend ein
Amt, für welches dann gestimmt wird, er
wählbar sei."
Und besagte Akte der Aßembly, betitelt
"Eine Akte in Betreff der Wahlen dieser Re
publik," paßirt de» 2ten luly I83i), bestimmt
ferner: "Laß die, wie vorbesagt, erwählten
Inspectoren und Richter an den verschiedene»
Plätzen zur Haltung von Wahlen in dem Di
strikt, zu welchem sie gehören, vor !) Ukr des
Morgens am zweiten Dienstage im Octobcr
jedes lakrs zusammenkommen sollen, und
daß jeder der vorbesagten Inspektors einen
Schreiber anstellen soll, der ein Stimmfähi
ger des Distrikts sein muß.
"Im Falle, daß die Person, welche die
zweite höchste Stimmenzahl fnr Jnspector er
halten bat, uittTt am Wahltage erscheinen soll
te, dann soll die Person als Jnspector an sei
nem Platze dienen, welche die zweite höchste
Stimmenzahl als Richter bei der nächst vor
hergehenden Wahl erhalten hat; und falls
die Person nicht erscheinen sollte, welche die
höchste Stimmenzahl fnr Jnspector hat, so
soll dcr erwählte Richter an ihrer Stelle ei
nen Jnspector ansehen, nnd falls die als Rich
ter erwählte Person nicht erscheinen sollte,
dann soll der Jnspector, der die höchste Stim
menzahl erhielt, an ihrer Stelle einen Rich
ter ansetzen; und wenn dennoch irgend eine
Vacanz unter den Beamten, eine Stunde
nach der zur Eröffnung der Wahl festgesetz
ten Zeit, statt findet, so sollen die am Wakl
platz gegenwärtigen Stimmgeber des Tann
schips oder Districrs, einen ans ihrer Mitte
zur Besetzung der offenen Stelle erwählen."
"Es soll die Pflicht besagter Aßessors sein,
während der ganzen Zeit an dem Platze ge
genwärtig zu sein, wo eine allgemeine, spe
cielle oder Taunschip-Wakl gehalten wird,
damit derselbe den Inspektors nnd Richter
Auskunft geben könne, wenn solches im Be
treffdes Stimmrechts einer eingeschriebenen
Person, oder sollst wegen, gefordert werden
sollte ; wofnr besagter Aßessor zu einem Tka
ier des Tages, zakldar wie andere Wahlbe
amten, berechtigt sein soll; und ist das Tann
schip getheilt, so soll er in dem Distrikt bei
wohnen, worin er wohnt und ein Stimm
recht hat."
"Niemand soll bei einer der vorerwähn
ten Waklen stimmen, der nicht ein weißer
Freimann von 21 Jahren und darüber ist,
der nicht wenigstens cin'lakr in diesem Staa
te gewohnt kat, und wenigstens U 1 Tage vor
dcr Wahl in dem Distrikt, wo er stimmen
will; der nicht wenigstens innerkalb zwei
Jahren einen (Zanntn- odcr Staatö-Tar be
zaklt Kar, nnd nicht wenigstens zekn Tage
vor der Wakl in der Tarliste eingeschrieben
ist. Aber ein Bnrger d« Vereinigten Staa-
"Hütet euch vor gehet,ncißGcscllschastcn."—Waschington.
Mittwoch, den 23stcn September, 1840.
> ten, der vorher ein stimmfäkil cr Bürger die
ses Staats war, soll, wenn vr herauszieht
»nd wieder zurückkehrt, und di? gehörige Zeit
j in dem Districkt gewohnt nnd Taren bezahlt
! hat, zn einer Stimme bereMgt sein, wenn
er nur sechs Monate wieder > t diesem Staat
wohnt: Vorausgesetzt, daß d t weißen freien
Bürger der Vereinigten St«>ren, zwischen
dem Alter von 21 und 22 Jahren, die ein
! Jahr im Staate gewohnt ni» im Wahl-Di-
I strict zehn Tage, znm Stimirsecht berechtigt
! sein sollen, wenn sie auch keiiitlTareii bezahlt
haben.
! "Niemand soll znm Sliniiiieii zngelaßeii
! werden, dessen Name nicht iiii der Liste tar
? barer Einwohner enthalten iH die den In-
I spektors vo» einem Eommißirier übergeben
! wurde; es sei denn, II er zci.;leiiien Schein
! vor, daß er innerhalb zwei Nahrcn einen
! Staats- oder Cannty-Tar bezthlt hat, oder
! 2j wenn cr das Stimmrecht ivrtert als ein
Erwähler zwischen 21 und 22fahren, so soll
cr durch Eid oder BckrästignnG'cweiscn, daß
! er wenigstens ein Jahrznncchst vorder im
Staate wohnte, und über sciiirn Aufenthalt
j im Districkt solche andere Beweise vorbriii
j gen, als diese Arte vorschreibt! und daß er
zuversichtlich glaubt, nach deuihin zugckom
! mcnen Nachrichten, von solche» Aller zu sei»
! und solche andere Beweise zu iirsern, wir die
ser Akt vorschreibt; worauf drr Name dcr
hiernach zum Stimmen Person,
j durch die Inspektors in dcr alHabctischcn?i
-l stc eingeschrieben uud die Anmerkung ge»
! macht werden soll, durch Mderschreibnng
des Wortes "T a r" wenn Ziieselbe wegen
, Zahlung des TareS znm Stimmen zugelassen
> wird, oder des Wortes "Alter", wenn
j dieselbe Altcrbalbcr zum Stimmcn zugelassen
wird, und in beiden Fällen soHu diese Wor-
I te den (ZlerkS zugerufen Wersen, die gleiche
i Anmerkungen in der Liste tcr Stimmgeber
zu machen haben.
! In allen Fällen, wenn Ser Name eines
! Mannes, der anf das Stimmrecht Anspruch
! macht, nicht in der von de« (Zommißioncrs
und Aßessors gelieferten L,!c enthalten ist,
! oder (ob hierdurch begrundci oder nicht) wen
! von irgend einem berechtign >i Bürger gegen
seine Stimme Einrede gew cht wird, fo soll
> es die Pflicht des Jnspecroii sein, die Fähig
! keit solcher Pcrsou durch sic sclbst eidlich er
j Härten zn lassen, und wenn «sie mehr als ein
i Jahr im Staate gewohnt haben bekünp
tet, so soll sie solches durch Eid erhärten
! können; aber daß dieselbe iil hr als zehn Ta
j ge im Distrikt wohnt, das I ill durch wenig
i stens ciueu guten Zeugen, d r ein befähigter
i Wählcr sein muS, beweise»,! und muß dann
i selbst noch schwören, daß miu gutem Glau-
beu uud im Verfolg ihr<» Berufs in dem
Distrikt ihren Aufenbalt gcijvmmeii hat, nnd
! nicht des SlimmeuS wege>^
"Jede als vorbesagt Person, die
! wenn gefordert, auch weg?» Aufenthalt und
! Zahlung der Taren gehört Beweise liefert,
soll berechtigt sein in dem Hannschip zu stim
> meii, worin selbige wohnc»
! "Wenn eine Person e»> ?n Wahlbeamten
> an dcr Haltung solcher Wil l verhindern odcr
! zn vcrhindcrn suchen sollt-, oder gegen den
selben einige Drohung odcr Gewalt gc-
braucht, oder ihm in seimn Pflichtausübung
hinderlich ist, odcr das Fen! er belagert, oder
! zu bclagern sucht, oder dc« Zugang sperren
sollte, oder den Frieden stoii n nnd G ewalt
! oder Drohungen gebrauch!! sollte, in der Ab
sicht einen ungehörigen G fluß auszuübeii,
oder einen Wähler rinzust lichlern, oder ihn
! am Stimme« zu verhiudri i, odcr die Frei
heit der Wahl zu beschrä»! 'i>, solche Person
! soll, wenn überwiesen, w einer Geldstrafe
von nicht über SM Tbaler, ind mit einer Ge-
fängnißstrafe von nicht ir niger als einen,
noch mehr denn 12 Mon.il n, belegt werden.
Wenn eine Person odcr Personen auf den
Ausgang einer Wahl Wtten machen, oder
i anbieten sollten, entwetm durch mnndliche
I Erklärung odcr durch schr>! liche oder gedruck
l te Anzeigen, solche sollen t eimal die Summe
verwirken und bezaklen, t k sie gewettet oder
! zum Wetten angeboten ba> e».
! Wenn eine Person, ni.l' gesetzlich dazu be
! rcchrigt, bci einer Wahl i» uesem Staat stini
men sollte, odcr wenn daj> berechtigt, außer
i seinem gehörigen Distrikt immt; oder wenn
eine Person, die von dem !)>ichlbcrcchtigtseiu
einer andcrn wciß, dieser! ennoch zum Stim
men verhilft, —solche Per sn eder Personen
j sollen, nach Ueberführniu dieses Vergehens,
! in eine Geldstrafe vo» n>.t' über 200 Tbaler,
! und ui Gefangenschaft, »icht drei Monate
! übersteigend, verurtheilr>«crden.
Wen» irgend eine Pcrion in mehr als ei
nem Distrikt stimmcn, l!rr sonst betrngeri
> s.l'er Weise mekr als eii iial an einem Tage
stimme», oder betrügeriMrweise zwei Wahl
zettel kalten nnd fnr dei!Z>»spector eiiirs nn
! gesetzlichen Stimmens nvaen überreichen odcr
dasselbe stimme» sollte, .'ver wenn eine Per
lon einen andern rathen, sder ibn kerbeischaf
! feil sollte, um dieses zn ti'nn, so soll cr odcr
sic, welche sich dcrgesta't vcrgcke», nach Ue
berslikrnng mit einer ?eldbȧe von irgend
cincm Bctrage, welche nicht weniger als .AI
Tkaler, nud nicht mekr als sM>' Tkaler be
tragen darf, so wie mit Kefängnist von nicht
weniger denn !! Tggcn >Nd nicht mehr als 12
Monate, bestraft werde,.
Wenn irgend einc Pe frn. welche nicht zum
! Stimmen i» diejem Gäate dem Gesetz ge
mäß (die Sökne q.ialifMer Biirger ansae
, nominell) berechugl ist, .i» irgend einer
le der Wahl zn dem Endzweck sich einfinden
sollte, nm Wahlzettel auszugeben, oder sich
Einfluß auf die wahlfähigen Bürger zu ver
i schaffen, so soll derselbe eine Strase verwirkt
haben in irgend einer Summe fnr ein jcteS
Vergehen, jedesmal nicht über Io<l Tbaler
übersteigend, und auf irgend einen Zeitraum
nicht 3 Monate übersteigend, eingekerkert zn
werden.
Wenn irgend ein Mann anf eine unschick
liche Art sich in irgend eine Wabl, gehalten
unter den Verordnungen dieser Akte, mischen
sollte, oder einen Richter oder Inspektoren
bindern sollte, oder versieht zu hindern Wahl
zu halten, oder wenn er versperrte oder ver
j suchte zu versperren, ein Fenster oder ein Zu
gang zn einem Fenster, wo dieselbe gehalten
j werden soll, oder wenn er sich ans eine nii-
I schickliche Art dem Inspektor oder Nichter
kalten derselben entgegensetzen sollte,
oder wenn er irgend eine Art von Einschüch
terung, Drokung, Gewalt oder Gewalttkä
tigkeit gebrauchen sollte, mit der Absicht ir-
I gend einen stimmfähigen Bürger vom Stim-
inen abzuhalten, oder sein Stimmrecht <» ver
kürzen, der soll wenn davon übersührt, aus
! irgend eine Zeit, nicht länger als I Jahr und
! nicht weniger als 1 Monat eingesperrt wer
!den, nnd mit Bezahlung einer Geldstrafe von
nicht übersteigend HSW; nnd wenn es der
! Court bewiesen werden kann, daß die Person,
welche also fehlt, kein Bewohner der Stadt,
Tannschips oder des Distrikts ist, wo besagte
Gcsetzverletzung begangen wurde, sosoll er die
> Strafe von nicht weniger als SIN') und nicht
mehr als SIVUO bezahlen, und nicht weniger
als 6 Monate nnd nicht länger als 2 Jahre
eingesperrt werden.
Es ist auch in dem Wahlgesetz verordnet,
daß die Nicl'ter und Inspektoren jedes Di
strickts am Tage der allgemeinen Wahl an
ihren Plätzen nm 9 Ukr Vormittags sich ein
zufinden kaben, um ihre Pflichten dem Gesez
»ach zu erfüllen.
Die Richter eines jeden Wahldistrikts von
Lecha Caiinry müssen ihre Retnrns bestimmt
bis Freitags den Iliten October, nm 10 Übr
Vormittags,in der Stadt Zlllentauii in tZourt
hause einbringen.
Jonathan D. Mceker, Scheriff.
Gott erhalte die Republik.
Scheriffs-Amtsstube, )
Allentann, Sept. S, 1840. 5 nq—l>W
(Ans dem Anzeiger des Westens.)
Die 'Alterthümer Missouri s oder
Kvch'S Museum.
Hr. A. Kock ist nun mit Aufstellung
der im OsageCauntt) Mo., gefundenen
vorweltlichen thierisclM Ueberbleibscl
soweit fortgeschritten, als es sein be
schrankter Raum einstweilen erlauben
will. Wir nahmen gestern die Samm
lung in Augenschein, nnd müssen geste
daß ihre Mannigfaltigkeit uns
mit Staunen und Pewimdernng erfüll
te. Es ergiebt sich, daß die Familie
der Mammothartigen Thiere bei wei
tem reicher ist, als man bisher vermu
thet bar. Jbre Körpergröße varirc von
der eines große» Ochsen bis zu der des
gewaltigen Rieseiuhieres, denen Stoß
zäbne von Spitze zu Spitze in gerader
.Richtung secbzebn Fuß auseinan
der messe». Welcher uugcbeurc Kör
per muß zu diesem Schädel gehört ba
ben ! Die Srrnktnr der Zabne ist bei
allen fast dieselbe, aber ibre Anzahl sehr
verschieden. Es giebt Arten die blos
einen Zahn in jeder Kinnlade haben,
andere haben baben drei
und vier. Nach ihrer Einfngnng sind
sie ebenfalls sehr verschieden, denn ei
nige Species zeigen eine conver ge
krümmte Kinnlade, so daß diese mit
den eingesetzten Zabne» dem Stucke
von einem großen Kammrade gleicht,
bei andern sieben die Zabne in einer bo
rizoutalcu Ebene. Ansatz, Große,
Struktur und Richtung der Sroßzäh
»e zeigt die größte Verschiede»beit. —
Höchst merkwnrdig, mid von allen be
kannten Tbieren der Welt abwciche»d,
sind zwei Eremplare, welche Stoßzab
»e an der Spille der »»ter» Kinnlade
einqefngt haben. Diefe sind so abge
slibrt nnd zeigen so niwerkennbäre
Spure» vielfältige» Gebrauches, daß
mari der Vermutbuug gefübrt wird,
das Tbier babe gewaltige Wurzel» da
mit aus der Erde gerisseil, und mir fei
nem ttiigebeuer», kiefelanc» Gebuie
zermalmt. Bemerkt muß werde», daß
alle Knoche» sich i» einem vorzüglichen
Zustand der Erhaltiina »nd
daß »amctttllch die Zah»e dein Ery
stalle gleichen.
Z» dem Schädel des größten ?)kam
mcr.>s (Kochs Mastodon) sind wmxr
Mo. 29.
keine Gebeine gefunden worden. Dic
nächst größte Species, wovon Hr. Koch
ei» ganz u»d beinahe vollständig es Ex»
emplar bis z»»i letzre» Gliede der Fuß
',ebe» berab besitzr, mißt von der 'Na
senspitze bis zum letzten Sckwanzwir
bel gegen vierunddreißig Fuß.
Die Höhe ist jedoch dieser enormen
Lange nicht angemessen, und mag sich
nicht nber 15 bis 16 Fuß belaufen.
Das Tbier zeigt vierzig Rückenwirbel,
deren Struktur auf eine große Beweg
lichkeit desselben schließen lassen. Ei
nige dieser Niesentbiere waren mit Ruf
selu verseheu, andere ohne dieselbe»,
wie man ans der Bildung der obern
Kinnlade nnd dem Ansatz der Stoßzah
ne deutlich ersebe» kaun. Die Knochen
Schädel und Stoßzabne dieser verschie
denartige» Riesetttdiere wurden (nm
Ausnahme des ersterivahnren Schä
dels) iu bunter Meugung durch ein«
ander an ein »nd demselben Platze ge
funden, und noch bei weitem ist der
Fundort nicht erschöpft?
Aber Staune» erfaßt iins, we»n wir
l» demselben Grab verschüttet die Rie
seilknoche» vo» einem Wesen vorfiw
den, welches mir den Henngen Men
schen liiistreitige Aebnlichkeir zeigr.
Hr. Koch bar 16 Nnckenwirbcl, den
meiischiiche» sehr abnlich, nur die Fort
sätze verbaltnißmaßig kurzer und mehr
abgerundet, die im Eubus uugefabr ü
mal so groß sein mögen, als die eines
ansgewachsenen Mannes, dazu ein
Schienbein nnd ein Wadenbein, die je
doch in zu ihrer Starke und
Schwere etwas kurz erscheinen. Wenn
zu den vorbandenen Riickwirbeln die
acht noch fehlenden hinzugedacht wer
den, so ergiebt das Augenmaaß, das;
dieses Wesen, aufrecht stehend, un--
gefehr 12 bis 14 Fuß gemessen
und von verhaltiiißmaßig gedrunge
nem Bau und großer Leibeskräfte war.
Wir vermeuen nus nicht zu entschei
den, ob diese Ueberresie wirklich eines
Urmenschen sind, —Anatomen müsse»
der Sache bald auf den Grund kom
men aber emes merkwürdigen Um
siandes mnssen inr noch gedenken, daß
nämlich mitten zwischen und unter
diesen Mammorhe und anscheinenden
Menschenknochen mcbrere indianische
Pfeilspitzen aus rorbem und blauen
Feuerstein gearbeitet gesunden wurde»
die dreimal die Größe der gewöhulicl»
vorgefundenen indianischen Pfeilspitze»
übertreffen. Sollten wohl Riesen
männer das furchtbare Mammothge
jagt, und Wild und Jäger in einer un»
erwarreren eintretenden, schreckliche»
Katastrophe ein gemeinfames Grab ge
funden haben? Ausfallend ist, daß
Hr. Koch früber au einer ganz ander»
Stelle, i» Gasconade Eannm, inmir
ren von einem großen Afchelager
einen vollständigen Mammotbfuß'auf
recht sieben fand, und unmittelbar da
bei ebenfalls Pfeilspitzen und grosse
Feldsteine, die an dem Platze sonst nicht
vorkamen, sondern vom Hügel geholt
sei» mußten. Das ganze'w'ar in ei
nem Tbalkessel, a» cinem Ouellal
so Wasser, Feuer, Mammochfüße und
lagdgeräthe beisammen ein Jäger
bivou'ak im allerbesten Style!—
No» einer, auch mir überflächliche»
Beschreibung der aufgefundenen Ge
genstande konnte hier nichr die Rede
fem, sie würde schon eine maßige Bro
schüre anfüllen ; indessen mögen aus
wärtige Freunde und Leser unfern kur
zen Angabe» einstweilen glauben
messen, nnd die Tbarsache» nach Belie
ben weiter verbreiten. Für die J,i
denlitäl der obeiicrwä bitten Rückcnwir
ivirbel mir ?)tcnschmkiiochcn ftcben
wir, ivie schon frnbor gefagr, freilich
nichr ein, aber der Anblick ist zu über
raschend, und deutet wenigstens auf
ein ausrecht gebendes Wesen bin.—
Da Hr. Koch diese Knoche» erst fand,
kurz zuvor er dirs'weitere Nachgraben
einstellte, so lwffr cr mir
daß cr noch nichr davon finden wtrS,
und sprich schon im Tnuinvb von
de» Schädeln die die Enste»; alter
? ira » ei, über alle» Zweifel erheben
sollen.