lms' ' Blorth«MKto« NeMo<»r«t. AllentkMN, UZI. gedruckt und berausgegebeu von Adolph Sage, in der Hamilton Straße, einige Thüreu unterhalb Hagenbuch's Wirtbshaus. Jahrgang 13,j Bedingungen. Diese Zeitung wird jeden Mittwoch auf viueni große» Super-Roy.il Boge», mit ganz «lencn Lchrisre», herausgegeben. Der Subscriptions-Prcis ist einTh'alcr! Hes lakis, in N o r a u s b c z a h l n n g.— Im Fall dies nicht geschickt, so werden ein, Thäler und fünf und zwanzig Cents ange rechnet. Kein Subscribcnt wird für weniger als t»! Mouate augenomnien, und keiner kann die Zeitung aufgeben, bis alle Rückstände darauf' abbezahlt sind. Bekanntmachungen, welche ein Viereck ausmachen, werden dreimal für einen Thaler eingerückt, n»v fnr jede fernere ortkainpton, habe» zu stimmen a» dem Conrthause in Allentann. Die Bnrger vo» Salzburg Tauuschip ha ben sich zu versammle» au dem j>iuse von Io h n o st, in besagtem Tannjchip. Dir Bürger von an dem .Hanse von G i d e o ii G u t h in besagtem Taunschiv. Die Bnrger von Manöver Tauuschip, an dem Hause von (Z a r l Zi i t t e r, in besag tem Tannschip. Die Bürger von Dber-Sacona Tannschip, an dem Hanse vsu I o s e p h W e i d n e r, 'in besagtem Tannschip. Die Bürger von Weisseiiburg Taiinschip, am s?ause von GeorgSchick, in besag tem Tannschip. Die Burger von ?viiu Tannschip, am Han se von 5 oh n Seiberling, in in besagtem Tannschip, Die Bürger von Ober-Milsord Tannschip, am Hanse von Henry Dillinger, in besagtem Tannschip. . Die Bürger von .Heidelberg Tauuschip, am Hause von Peter Miller, in Sägers 'ville, in besagtem Taunschiv. Die Bnrger von Nord-Wkcitkall Taun 'schip, am Hause von C a r l S t a p p, iu be sagtem Tannschip. Die Bnrger von ?owkill Tannschip, am ,hanse von P eterß » ch m a n, in besagtem Tannschip. Die Bnrger von allem dem Theil von Ma 'cuiigie, Tannschip, welcher nördlich von der s,'inie liegt, die gelaufen winde von Jacob Dillinger, Jacob Härzcl inid Salomon Keck, oder Männer, ernannt durch »die Loiirr der vierteljährige» Swnnge» des Eauntics, »in die Schicklichkeit zu untersuchen, besagtes Tannschip zu vertkei krn. n»d angezeigt und dargestellt als eine 'Schkidungslinie durch besagte in einem Orast von besagtem Taunschiv, ein gerichtet an besagte Conrt, an dem Februar Termin von 1823, der n ördliche Districkt von Macnngie'gciiaiint in werden, am Hau se jetzt bewohnt von M ä n d a s F o g c l in Fogelsville, in besagtem Districkt. Die Bürger von allem dem Theil von Ma cunaie Tannschip, sndlich von besagter der südliche Districkt von Macnngie ge nannt, von Hanse von Ge org (5 hr i stm a n in Millerstann, in besagtem Distrikt. Z» ivelcher Zeit und an welchen Plätzen er wählt werden sollen: — Ei »ePerson Ilm den Distrikt, bestehend ans den lZaun ties und Schnnlkill, im Congreß der Vereinigten Staaten zu rcpresciitiren. Eine P erso u. Um in Gemeinschast nüt Northampton Cannry in den Senat dieses Staats zn re Z >v eiPers o n e n. Um das Canntn Vecha in dem han!e der dieser Republik zu represen mcn. Eine Person Für Lominißioner von Cannty. E i tl e Verso », Für Auditor für Lecha (Zannty. Zwei Persolle n, Für r nsti e 6 der Akademee von Laimty. Und es ist ferner durch den nachfolgenden Abschnitt eines Gesetzes, betreffend die Er richtung eines Armenhauses in Lecha Caun ty, paßirr in der Sitzung, der Gesetzgebung von IB4U mir zur Pflicht gemacht, jenen Ab schnitt in der Wabl-Proklamation bekannt zu machen. Derselbe lautet: Abschnitt 18. Zu dem Endzweck, um die Meinung der Burger von s.'ccha «Zaunty zu erforschen, ob?es!in dem Willen der Mehrheit liege, ob dieselbe ein Armenhaus wünschen, so soll es die Pflicht eines jeden Taunschip-In spectors, so wie derjenigen von der Stadt, sei», bei der nächsten allgemeinen Wahl Ti ckets von den Stimmfähigen zu empfangen, gedruckt oder geschrieben», an ter Außenseite mit dem Worre "Armenhaus" und inwärts : "Für ein Armenhaus" —oder: "Gegen ein Armcnhans"—und wenn es sich bei Abzäh lung der Stimmen in de» unterschiedlichen Wahldistrikten darthnn sollte, nachdem die selbe ani Freitage nach der Wabl am Court- Hause gezählt worden, daß eine Mehrheit der Stimmen für ein Armenhaus sei, sosoll das vorhergehende Gesetz in Wirkung kommen; wenn jedoch eine Mehrheit gegen die Errich tung desselben gestimmt so soll das vor hergehende Gesetz als nicht paßiit angesehen werden. In Folge einer Akte der Gencral-Assembl» der Republik von Pennsilvanien, betitelt "Eine Akt.- in Betreff der Wahlen dieser Re publik, paßirt den 2ten Tag Inly 18!ZS, wird hiermit Nachricht gegebn,: "Laß jede Person, mit Ausnahme der Friedensrichter, welche irgend ein Amt oder Anstellung des Vertrauens oder Nutzens hal ten, sei eo von der Regierung der Vereinigten Staaten oder dieses Staats, oder von der Stadt oder den incorporirtcii Distrikten, sei eS ein bestallter oder anderer Beamter, ein Unterbeamter oder Agent, welcher von der Gesetzgebung, dem Erecutiven oder gerichtli chen Departement der Ver. Staate» ange stellt sein mag, und ferner, daß jedes Mitglied des Congreßes und der Staats-Gesetzgebung und des Siadtraths irgend einer Borough, oder die (Zommißioners irgend eines incorpo rirten Districkts durch das Gcsetz untüchtig gemacht wird, auch zugleich das Amt oder die Anstellung eines Wahlrichters, Inspektors odcr Schreibers bei irgend einer Wahl in diesem Staat zu bedienen, und daß kein Rich ter, Jnspector oder irgend ein anderer Be amter bei einer solchen Wahl für irgend ein Amt, für welches dann gestimmt wird, er wählbar sei." Und besagte Akte der Aßembly, betitelt "Eine Akte in Betreff der Wahlen dieser Re publik," paßirt de» 2ten luly I83i), bestimmt ferner: "Laß die, wie vorbesagt, erwählten Inspectoren und Richter an den verschiedene» Plätzen zur Haltung von Wahlen in dem Di strikt, zu welchem sie gehören, vor !) Ukr des Morgens am zweiten Dienstage im Octobcr jedes lakrs zusammenkommen sollen, und daß jeder der vorbesagten Inspektors einen Schreiber anstellen soll, der ein Stimmfähi ger des Distrikts sein muß. "Im Falle, daß die Person, welche die zweite höchste Stimmenzahl fnr Jnspector er halten bat, uittTt am Wahltage erscheinen soll te, dann soll die Person als Jnspector an sei nem Platze dienen, welche die zweite höchste Stimmenzahl als Richter bei der nächst vor hergehenden Wahl erhalten hat; und falls die Person nicht erscheinen sollte, welche die höchste Stimmenzahl fnr Jnspector hat, so soll dcr erwählte Richter an ihrer Stelle ei nen Jnspector ansehen, nnd falls die als Rich ter erwählte Person nicht erscheinen sollte, dann soll der Jnspector, der die höchste Stim menzahl erhielt, an ihrer Stelle einen Rich ter ansetzen; und wenn dennoch irgend eine Vacanz unter den Beamten, eine Stunde nach der zur Eröffnung der Wahl festgesetz ten Zeit, statt findet, so sollen die am Wakl platz gegenwärtigen Stimmgeber des Tann schips oder Districrs, einen ans ihrer Mitte zur Besetzung der offenen Stelle erwählen." "Es soll die Pflicht besagter Aßessors sein, während der ganzen Zeit an dem Platze ge genwärtig zu sein, wo eine allgemeine, spe cielle oder Taunschip-Wakl gehalten wird, damit derselbe den Inspektors nnd Richter Auskunft geben könne, wenn solches im Be treffdes Stimmrechts einer eingeschriebenen Person, oder sollst wegen, gefordert werden sollte ; wofnr besagter Aßessor zu einem Tka ier des Tages, zakldar wie andere Wahlbe amten, berechtigt sein soll; und ist das Tann schip getheilt, so soll er in dem Distrikt bei wohnen, worin er wohnt und ein Stimm recht hat." "Niemand soll bei einer der vorerwähn ten Waklen stimmen, der nicht ein weißer Freimann von 21 Jahren und darüber ist, der nicht wenigstens cin'lakr in diesem Staa te gewohnt kat, und wenigstens U 1 Tage vor dcr Wahl in dem Distrikt, wo er stimmen will; der nicht wenigstens innerkalb zwei Jahren einen (Zanntn- odcr Staatö-Tar be zaklt Kar, nnd nicht wenigstens zekn Tage vor der Wakl in der Tarliste eingeschrieben ist. Aber ein Bnrger d« Vereinigten Staa- "Hütet euch vor gehet,ncißGcscllschastcn."—Waschington. Mittwoch, den 23stcn September, 1840. > ten, der vorher ein stimmfäkil cr Bürger die ses Staats war, soll, wenn vr herauszieht »nd wieder zurückkehrt, und di? gehörige Zeit j in dem Districkt gewohnt nnd Taren bezahlt ! hat, zn einer Stimme bereMgt sein, wenn er nur sechs Monate wieder > t diesem Staat wohnt: Vorausgesetzt, daß d t weißen freien Bürger der Vereinigten St«>ren, zwischen dem Alter von 21 und 22 Jahren, die ein ! Jahr im Staate gewohnt ni» im Wahl-Di- I strict zehn Tage, znm Stimirsecht berechtigt ! sein sollen, wenn sie auch keiiitlTareii bezahlt haben. ! "Niemand soll znm Sliniiiieii zngelaßeii ! werden, dessen Name nicht iiii der Liste tar ? barer Einwohner enthalten iH die den In- I spektors vo» einem Eommißirier übergeben ! wurde; es sei denn, II er zci.;leiiien Schein ! vor, daß er innerhalb zwei Nahrcn einen ! Staats- oder Cannty-Tar bezthlt hat, oder ! 2j wenn cr das Stimmrecht ivrtert als ein Erwähler zwischen 21 und 22fahren, so soll cr durch Eid oder BckrästignnG'cweiscn, daß ! er wenigstens ein Jahrznncchst vorder im Staate wohnte, und über sciiirn Aufenthalt j im Districkt solche andere Beweise vorbriii j gen, als diese Arte vorschreibt! und daß er zuversichtlich glaubt, nach deuihin zugckom ! mcnen Nachrichten, von solche» Aller zu sei» ! und solche andere Beweise zu iirsern, wir die ser Akt vorschreibt; worauf drr Name dcr hiernach zum Stimmen Person, j durch die Inspektors in dcr alHabctischcn?i -l stc eingeschrieben uud die Anmerkung ge» ! macht werden soll, durch Mderschreibnng des Wortes "T a r" wenn Ziieselbe wegen , Zahlung des TareS znm Stimmen zugelassen > wird, oder des Wortes "Alter", wenn j dieselbe Altcrbalbcr zum Stimmcn zugelassen wird, und in beiden Fällen soHu diese Wor- I te den (ZlerkS zugerufen Wersen, die gleiche i Anmerkungen in der Liste tcr Stimmgeber zu machen haben. ! In allen Fällen, wenn Ser Name eines ! Mannes, der anf das Stimmrecht Anspruch ! macht, nicht in der von de« (Zommißioncrs und Aßessors gelieferten L,!c enthalten ist, ! oder (ob hierdurch begrundci oder nicht) wen ! von irgend einem berechtign >i Bürger gegen seine Stimme Einrede gew cht wird, fo soll > es die Pflicht des Jnspecroii sein, die Fähig ! keit solcher Pcrsou durch sic sclbst eidlich er j Härten zn lassen, und wenn «sie mehr als ein i Jahr im Staate gewohnt haben bekünp tet, so soll sie solches durch Eid erhärten ! können; aber daß dieselbe iil hr als zehn Ta j ge im Distrikt wohnt, das I ill durch wenig i stens ciueu guten Zeugen, d r ein befähigter i Wählcr sein muS, beweise»,! und muß dann i selbst noch schwören, daß miu gutem Glau- beu uud im Verfolg ihr<» Berufs in dem Distrikt ihren Aufenbalt gcijvmmeii hat, nnd ! nicht des SlimmeuS wege>^ "Jede als vorbesagt Person, die ! wenn gefordert, auch weg?» Aufenthalt und ! Zahlung der Taren gehört Beweise liefert, soll berechtigt sein in dem Hannschip zu stim > meii, worin selbige wohnc» ! "Wenn eine Person e»> ?n Wahlbeamten > an dcr Haltung solcher Wil l verhindern odcr ! zn vcrhindcrn suchen sollt-, oder gegen den selben einige Drohung odcr Gewalt gc- braucht, oder ihm in seimn Pflichtausübung hinderlich ist, odcr das Fen! er belagert, oder ! zu bclagern sucht, oder dc« Zugang sperren sollte, oder den Frieden stoii n nnd G ewalt ! oder Drohungen gebrauch!! sollte, in der Ab sicht einen ungehörigen G fluß auszuübeii, oder einen Wähler rinzust lichlern, oder ihn ! am Stimme« zu verhiudri i, odcr die Frei heit der Wahl zu beschrä»! 'i>, solche Person ! soll, wenn überwiesen, w einer Geldstrafe von nicht über SM Tbaler, ind mit einer Ge- fängnißstrafe von nicht ir niger als einen, noch mehr denn 12 Mon.il n, belegt werden. Wenn eine Person odcr Personen auf den Ausgang einer Wahl Wtten machen, oder i anbieten sollten, entwetm durch mnndliche I Erklärung odcr durch schr>! liche oder gedruck l te Anzeigen, solche sollen t eimal die Summe verwirken und bezaklen, t k sie gewettet oder ! zum Wetten angeboten ba> e». ! Wenn eine Person, ni.l' gesetzlich dazu be ! rcchrigt, bci einer Wahl i» uesem Staat stini men sollte, odcr wenn daj> berechtigt, außer i seinem gehörigen Distrikt immt; oder wenn eine Person, die von dem !)>ichlbcrcchtigtseiu einer andcrn wciß, dieser! ennoch zum Stim men verhilft, —solche Per sn eder Personen j sollen, nach Ueberführniu dieses Vergehens, ! in eine Geldstrafe vo» n>.t' über 200 Tbaler, ! und ui Gefangenschaft, »icht drei Monate ! übersteigend, verurtheilr>«crden. Wen» irgend eine Pcrion in mehr als ei nem Distrikt stimmcn, l!rr sonst betrngeri > s.l'er Weise mekr als eii iial an einem Tage stimme», oder betrügeriMrweise zwei Wahl zettel kalten nnd fnr dei!Z>»spector eiiirs nn ! gesetzlichen Stimmens nvaen überreichen odcr dasselbe stimme» sollte, .'ver wenn eine Per lon einen andern rathen, sder ibn kerbeischaf ! feil sollte, um dieses zn ti'nn, so soll cr odcr sic, welche sich dcrgesta't vcrgcke», nach Ue berslikrnng mit einer ?eldb»ße von irgend cincm Bctrage, welche nicht weniger als .AI Tkaler, nud nicht mekr als sM>' Tkaler be tragen darf, so wie mit Kefängnist von nicht weniger denn !! Tggcn >Nd nicht mehr als 12 Monate, bestraft werde,. Wenn irgend einc Pe frn. welche nicht zum ! Stimmen i» diejem Gäate dem Gesetz ge mäß (die Sökne q.ialifMer Biirger ansae , nominell) berechugl ist, .i» irgend einer le der Wahl zn dem Endzweck sich einfinden sollte, nm Wahlzettel auszugeben, oder sich Einfluß auf die wahlfähigen Bürger zu ver i schaffen, so soll derselbe eine Strase verwirkt haben in irgend einer Summe fnr ein jcteS Vergehen, jedesmal nicht über Io Strafe von nicht weniger als SIN') und nicht mehr als SIVUO bezahlen, und nicht weniger als 6 Monate nnd nicht länger als 2 Jahre eingesperrt werden. Es ist auch in dem Wahlgesetz verordnet, daß die Nicl'ter und Inspektoren jedes Di strickts am Tage der allgemeinen Wahl an ihren Plätzen nm 9 Ukr Vormittags sich ein zufinden kaben, um ihre Pflichten dem Gesez »ach zu erfüllen. Die Richter eines jeden Wahldistrikts von Lecha Caiinry müssen ihre Retnrns bestimmt bis Freitags den Iliten October, nm 10 Übr Vormittags,in der Stadt Zlllentauii in tZourt hause einbringen. Jonathan D. Mceker, Scheriff. Gott erhalte die Republik. Scheriffs-Amtsstube, ) Allentann, Sept. S, 1840. 5 nq—l>W (Ans dem Anzeiger des Westens.) Die 'Alterthümer Missouri s oder Kvch'S Museum. Hr. A. Kock ist nun mit Aufstellung der im OsageCauntt) Mo., gefundenen vorweltlichen thierisclM Ueberbleibscl soweit fortgeschritten, als es sein be schrankter Raum einstweilen erlauben will. Wir nahmen gestern die Samm lung in Augenschein, nnd müssen geste daß ihre Mannigfaltigkeit uns mit Staunen und Pewimdernng erfüll te. Es ergiebt sich, daß die Familie der Mammothartigen Thiere bei wei tem reicher ist, als man bisher vermu thet bar. Jbre Körpergröße varirc von der eines große» Ochsen bis zu der des gewaltigen Rieseiuhieres, denen Stoß zäbne von Spitze zu Spitze in gerader .Richtung secbzebn Fuß auseinan der messe». Welcher uugcbeurc Kör per muß zu diesem Schädel gehört ba ben ! Die Srrnktnr der Zabne ist bei allen fast dieselbe, aber ibre Anzahl sehr verschieden. Es giebt Arten die blos einen Zahn in jeder Kinnlade haben, andere haben baben drei und vier. Nach ihrer Einfngnng sind sie ebenfalls sehr verschieden, denn ei nige Species zeigen eine conver ge krümmte Kinnlade, so daß diese mit den eingesetzten Zabne» dem Stucke von einem großen Kammrade gleicht, bei andern sieben die Zabne in einer bo rizoutalcu Ebene. Ansatz, Große, Struktur und Richtung der Sroßzäh »e zeigt die größte Verschiede»beit. — Höchst merkwnrdig, mid von allen be kannten Tbieren der Welt abwciche»d, sind zwei Eremplare, welche Stoßzab »e an der Spille der »»ter» Kinnlade einqefngt haben. Diefe sind so abge slibrt nnd zeigen so niwerkennbäre Spure» vielfältige» Gebrauches, daß mari der Vermutbuug gefübrt wird, das Tbier babe gewaltige Wurzel» da mit aus der Erde gerisseil, und mir fei nem ttiigebeuer», kiefelanc» Gebuie zermalmt. Bemerkt muß werde», daß alle Knoche» sich i» einem vorzüglichen Zustand der Erhaltiina »nd daß »amctttllch die Zah»e dein Ery stalle gleichen. Z» dem Schädel des größten ?)kam mcr.>s (Kochs Mastodon) sind wmxr Mo. 29. keine Gebeine gefunden worden. Dic nächst größte Species, wovon Hr. Koch ei» ganz u»d beinahe vollständig es Ex» emplar bis z»»i letzre» Gliede der Fuß ',ebe» berab besitzr, mißt von der 'Na senspitze bis zum letzten Sckwanzwir bel gegen vierunddreißig Fuß. Die Höhe ist jedoch dieser enormen Lange nicht angemessen, und mag sich nicht nber 15 bis 16 Fuß belaufen. Das Tbier zeigt vierzig Rückenwirbel, deren Struktur auf eine große Beweg lichkeit desselben schließen lassen. Ei nige dieser Niesentbiere waren mit Ruf selu verseheu, andere ohne dieselbe», wie man ans der Bildung der obern Kinnlade nnd dem Ansatz der Stoßzah ne deutlich ersebe» kaun. Die Knochen Schädel und Stoßzabne dieser verschie denartige» Riesetttdiere wurden (nm Ausnahme des ersterivahnren Schä dels) iu bunter Meugung durch ein« ander an ein »nd demselben Platze ge funden, und noch bei weitem ist der Fundort nicht erschöpft? Aber Staune» erfaßt iins, we»n wir l» demselben Grab verschüttet die Rie seilknoche» vo» einem Wesen vorfiw den, welches mir den Henngen Men schen liiistreitige Aebnlichkeir zeigr. Hr. Koch bar 16 Nnckenwirbcl, den meiischiiche» sehr abnlich, nur die Fort sätze verbaltnißmaßig kurzer und mehr abgerundet, die im Eubus uugefabr ü mal so groß sein mögen, als die eines ansgewachsenen Mannes, dazu ein Schienbein nnd ein Wadenbein, die je doch in zu ihrer Starke und Schwere etwas kurz erscheinen. Wenn zu den vorbandenen Riickwirbeln die acht noch fehlenden hinzugedacht wer den, so ergiebt das Augenmaaß, das; dieses Wesen, aufrecht stehend, un-- gefehr 12 bis 14 Fuß gemessen und von verhaltiiißmaßig gedrunge nem Bau und großer Leibeskräfte war. Wir vermeuen nus nicht zu entschei den, ob diese Ueberresie wirklich eines Urmenschen sind, —Anatomen müsse» der Sache bald auf den Grund kom men aber emes merkwürdigen Um siandes mnssen inr noch gedenken, daß nämlich mitten zwischen und unter diesen Mammorhe und anscheinenden Menschenknochen mcbrere indianische Pfeilspitzen aus rorbem und blauen Feuerstein gearbeitet gesunden wurde» die dreimal die Größe der gewöhulicl» vorgefundenen indianischen Pfeilspitze» übertreffen. Sollten wohl Riesen männer das furchtbare Mammothge jagt, und Wild und Jäger in einer un» erwarreren eintretenden, schreckliche» Katastrophe ein gemeinfames Grab ge funden haben? Ausfallend ist, daß Hr. Koch früber au einer ganz ander» Stelle, i» Gasconade Eannm, inmir ren von einem großen Afchelager einen vollständigen Mammotbfuß'auf recht sieben fand, und unmittelbar da bei ebenfalls Pfeilspitzen und grosse Feldsteine, die an dem Platze sonst nicht vorkamen, sondern vom Hügel geholt sei» mußten. Das ganze'w'ar in ei nem Tbalkessel, a» cinem Ouellal so Wasser, Feuer, Mammochfüße und lagdgeräthe beisammen ein Jäger bivou'ak im allerbesten Style!— No» einer, auch mir überflächliche» Beschreibung der aufgefundenen Ge genstande konnte hier nichr die Rede fem, sie würde schon eine maßige Bro schüre anfüllen ; indessen mögen aus wärtige Freunde und Leser unfern kur zen Angabe» einstweilen glauben messen, nnd die Tbarsache» nach Belie ben weiter verbreiten. Für die J,i denlitäl der obeiicrwä bitten Rückcnwir ivirbel mir ?)tcnschmkiiochcn ftcben wir, ivie schon frnbor gefagr, freilich nichr ein, aber der Anblick ist zu über raschend, und deutet wenigstens auf ein ausrecht gebendes Wesen bin.— Da Hr. Koch diese Knoche» erst fand, kurz zuvor er dirs'weitere Nachgraben einstellte, so lwffr cr mir daß cr noch nichr davon finden wtrS, und sprich schon im Tnuinvb von de» Schädeln die die Enste»; alter ? ira » ei, über alle» Zweifel erheben sollen.