Beschädigungen an den öffent lichen Werken 30,000 00 Special-CommissionerS 300 00 Staars.Bibliothek 1,200 00 Oeffentliche Gebäude . 3,500 00 Waageschleuse zu Beach Häven 3,000 0.0 Zuchthäuser LA,OOO 00 Zufluchtshaus 4,000 00 Nicholson 200 oo Hinterlassenschaften 800 00 Nachlaß vom GtaarStax 40,000 00 Verschiedenes 5,000 00 83,710,000 00 5135,300 00 Aus der vorhergehenden Darstclliittg erhellt daß, sollte» die Schätzungen, Eilipfa«gschci»e und Ausgabe» richtig sein, und jedenfalls nahen sie sich der Wahrheit, und im Fall kein unvorhergesehenes Unglück geschieht, die Ein künfte dicscs Jahre wciiigstcus den Aufga ben gleichkomme» werde». Wenn aber die Richtigkeit der Schätzun gen zugestände» wird, so ist der Staat durch die Zeit »och nicht in eine bessere Stllimg ge bracht und es ist keine bedeutende Abzahlung, wen» überhaupt eine gemacht worden. Die Zahlung der jährlichen Zinsen ward sogar untcrlassen, und wird anfgchalte» werden, bis neue Revenue» einstieße» die zum nächste» Fiscaljahre gehören. Ein System »in Mit tel aiizuschaffc» deiiVerpstichtiiiigen dcsStaa rcs, welche keine» Theil der Schuld bilde», u»d die Bezahlung der jährlichen Zinsen dm.ch Noten auf einen Fond welcher für ei nen Fildern Zweck erhoben wurde, und der nach Sammlung ohngcfähr zwei Millionen Thaler jährlich betragen wird, bedarf der Durchsicht und Verbesserung. Eine sorgfäl tige Durchsicht der Revenue Gesetze dcsScaa tes, zur Erhöhung der Taxen auf solche Ge genstände, die ohne Schaden eine» Z»satz z» ihre» jetzige» tasten ertragen können, mit ge höriger Spu'samkcit in den Bewilligungen und Ausgaben der Regierung, würde das Schatzamt nicht »ur auf fcste Grundlage, hinsichtlich der Zinse» in jedem Jahre, stclle», si'iider» es wül de auch außerdem, wen» davon Verwendung zu diesem Zwecke gemacht wür de, einen Sinkende» - Fond bilden »in den jetzt schuldigen n»d auf Anfrage zahlbaren Betrag durch den Staat zu z chlcn. Ein Ergcbiiiß dieser Art würde rhreiivoll für de» Staat »ud befriedigend für die Bür ger sein. Das Vertrank» in die Gemeinheit würde sogleich wieder hergestellt sei», der öf fentliche Credit wäre dauerhaft gegründet und der Staatsschatz von einem Theile der össeiit liehen Schuld befreit. Der jetzt zu fordern de Betrag ist 2,326,518 Thaler und ö-t Cts. Wenn der Credit des Staats betheiligt ist, sollte keine Zeit verloren werden, Maßregel» zu seiner Wiederherstellung zu ergreifen. Einen Fond für die Tilgung des Rests der öffentliche» Schuld zu bilde», ist ei» Gegen stand von nicht geringerer Bedeutung als der eben vorgeschlagene. Pe»»si,lva«>e» sollte nicht länger die La sten trage», die jetzt seine Bürger darnieder drücken, ohne wenigstens einen kräftigen und männlichen Versuch zu wage», um sich vo« diesen Verpflichtungen zu befreien. Der Gesetzgebung stebt es zu die Mittel zu nennen, und solche Gesetze zu geben, wel che am besten den Wunsch dcs Volkes aus führen, nnd solche Bestrebungen, so lobeiis werth, werde» zu jeder Zeit d,e Bestätigung erhalten und stets durch solche Vorschlägt geholfen werden, wie sie sich der Executive darstellen. Während der jetzige«» Sitzung zeigt sich vielleicht eine günstigere Gelegem deit wie sie »ins je wieder geboten wird. - Viele der Banken dieses Staats haben die erforderliche Anzeige gemacht, daß sie auf eme Eriieiieriittg ihrer Freibriefe cnitrage» wür den, und im Falle es mit ihre»» Ansichten ü bcrci«stimmt, möchte ich vorschlagen von je dem dieser Institute die vor die Gesetzgebung kommen, d»e Bezahlung vo» gewissen 'Pro zenten ans ihr Capital, außer de» jetzt schon gesetzlich bestimmten, z» verlangen. Eine anf diese Art gesammelte Sninme, könnte das Fundament zu dem sinkenden Fond werden, der, wenn auch klein, sich fortwährend vcr größer» würde, an Bcdc»:c»hcit und Werth, durch Hülfe anderer Ouelle», die zufließe». Die Freil'riefe aller Bänke» dieses Staats bedürfen der Erneuerunq, die Steigerung des Wohlstandes der Bevölkerung und der Ge scbäfte des Landes mag vielleicht größere Bant Erleichterungen bedür en, und wahrend eines jeden Jahrs könnte eine kleine Summe zu dem Fond gelegt werden. Sollten für die so geschaffenen Gelder des Fonds StaatsStocks angeschafft werden, und für die Zinsen dersel ben wieder andere angeschafft und anf diefcl be Weise angelegt werden, bis ein Jeder sei ne Wichtigkeit ancrkeiien und ihn mit Wohl gefallen betrachten wird. Sollten nnsere Re venuequellcn vo» größerem Werthe werden, wie man jetzt vernünftiger Weise erwarten kann, so werden große Bilanzen, über die Ausgaben der Regierung sich im Schatzamt? anhäufen, von denen ei» bestimmter Theil füglich zn dem Fond geschlagen werde» könn te. So würbe es sich in dreifachem Verhält niß vergrößern, bis die nngehenre Schuld mit der w,r jetzt belastet sind, endlich getilgt wäre. Was auch die Ansichten der Gesetzgebung ü ber den vorgeschlagenen Plan seien, so wird innig gehofft, daß sie sich in ihren Verhand lungen, durch die Ergreifung einer Maßregel zur Erreichung dieses gewünschten R.sultacs auszeich»?. In der Revision der Gesetze über das Re venue-Departement, „l der Absicht, die Taxa tion zn vermehren, sollte das Interesse des Ackerbaues uicht ferner beladen werden. Die Staate-, Ca»»ty., Schul-, Weg« und Ar men-Taxen, die vom tande erhoben »verde», uud der v?rnil»t?rtePr?i6 der La»d?sprod»k te, verursacht dnrch die jetzige» Revenue Ge setze der National Regierung, die auf de» i». läudtsche» Markt »achtheilig wirke», sollte dasselbe billigerweise vor HSHern Taxanstagen schütze«. Seit vielen Jahren istist kein Rechnungs« Abschluß durch vi, Commissioners der innern Verbessernngs-Fonds gemacht worden. Es »st der Erwägung werth, ob nicht eine Coin mission, bestehend ans einem Schmiber des Gcnrral-Anditor's und des Staats-Depart?- nients »ud einem zn rrnennenden Dritten, antorisirt die betreffenden Rechnungen durch zusehen, wie anch den Znstand der Schatzkam mer genau zu ermitteln nnd deren auszahlen de» Agenten, was für Gelder Corporatioueu, Individuen n»d Caiinlies dem Staate schul den, und ob Bilanzen eristiren, und warum die Eintreibung verzögert wird—durch cine» sorgfältigen Bericht, «ützlicbe Abänderungen, «n der Art der Führung niisercr Fi»a»z-A»- gklegenheitk», errathen möchte. In Verbin dung mit diesem ist es ebenfalls schicklich zn melden, daß ei» Wechsel, i» der Art wie das Geld aus der Schatzkammer gezogen wird, ge macht »verde« sollte, welcher bessere Hiiider» niste darbieten ; indem das jetzige System für inangklhaft gehalten wird. Der Bericht der Canal-Comissioiicrs wird die Gesetzgebung in den Stand setzen, eine richtige Ansicht von dem Zustande der öffcnt lichtn Vcrbessernnge» zu fassen. Ungeachtet bedeutender llttterbrechiiiige»,verursacht durch die Zerstörung dcs Freeport Agnadnkts, »nd andern Zufällen, waren die Einnahmen ans dieser Quelle so groß und so beständig am Zu nehme», daß diese Werke sorgfältig bewacht und erhalten werden sollten, als ei» Mittel für den Nutzen der Bürqcr »nd vo» großem Vortheil für de» Staat. Indem >ch mich auf die inner» Verbesscrinige» dcs Staats beziehe, kann ich die Gelegenheit nicht vorü ber gehen lassen, obne des Nordzweig-Canals zu erwähnen. Man ist der Mtinnng, daß eine Million Thaler d»cc Werk, welches ge genwärtig »iitzlos »nd schnell z» Gi nndc geht, vollenden würden. Der Staat hat bereits über zwei Millionen darauf velwcndcr, wcl che, wel,» es »»vollendet bleibt, ganz verlo ren sind. Die Gegend, durch welche diese Werke sich erstrecken, ist rcich an Kohlen nno Eisen, so wie anch an Landesprodnkccn. De ren Vollendung würde durch de» vermehrten Betrag des zn erwartenden Zolls, nnd durch die zusätzliche Fracht, die auf andere Theile der Staatswerke geworfen »verde» würdeu, die Zinse» auf die Koste» ihrer Vollcndttng hinlänglich decken. Vo» der Richtigkeit die ser Ansichten vollkommen überzeugt, konnte ich nicht »inhin Ihnen den Gegenstand znr frühzeitigen Beachtung zu empfehle». lii dieser Beziehung ist es ebenfalls schicklich, auf di? Wichtigkeit zu verweisen, die neigen de Fläche an der Schnylkill zn umgehen,— »nd Schätzungen von dre« ver schiedenen Rontc» sind durch eiiie» geschickten Ingcnitnr gemacht, und das Resnltat wird Ihnen in einem Berichte dcs Herrn, dem die Sache übergeben w>»r, vorgelegt. Es ist pas send zu bemerke», daß diese Schätznngci» nicht in den veranschlagte» Ausgaben des laufe» den Jahrs, wiesle in einem vorhergehende» Theile der Botschaft angeführt, inbegriffen sind. Die Aufmerksamkeit der Gesetzgebung wird anf den Gegenstand dcs Geldumlaufs. iuVcr bindnng mil de» Bankanstalten des Staats, geleitet. Diese Anstalten sind so genau mit den Geschäften nnd Interessen der Bürger verbunden nnd liefern solch einen The»! dcs Umlaufsmitttls, daß eine Nothwend,gke«t er wachsen sür deren gehörige Verwaltung nnd Beanfsicbtigung zu sorgen. Die edlen Me talle sind der Maßstab des Werths aller Sa che» bei civilislrten Völkern. Das coiistitu tionelle llinlaiissmitrel unserer Regierung ist Gold und Silber. Sobald die Bequemlich keiten des Handels nnd der Heschaftc, diclln t trrstütznng dcs Erwerbsteißes nnd Unterueh» milngsgristes, oder der natürliche Wachs thum nnd dic Entwickelung des Landes zusätz liche Haiidtlscrttjchcerungku erheischen, ist es die Pflicht des öffentlichen Beamten, wach sam zn sein, damit der Stellvertreter der ed len Metalle an scuicm Ncuiiwerthe erhalten »verde Der Bürger, welcher cine Note von einer Bank des Staats besitzt, sollte sicher sein, daß er den gleichen Werth wie so viel Gold nnd Silber hat. Um dieses Resnltat z« erlange», sollte die Gesetzgebung vorsieh tig sein bei den Verleihungen von Vollmacht an dicse Co> vorationcn. »in »venu möglich dieselbe» z» hindern, ein »veniger znverlässi» ges Unilaufsmittel zu liefern. Banken ha ben lange bei nns bestände», und wenn or dentlich beschränkt »nd richtig gchaiidhabt, sind sic dcn, besten Interesse des Volks höchst > förderlich gtwesen. Ihre Noten bilden, wen j sie stets »in Original-Werthe gehalten wer ! den, ein bequcmcrcs Umlaufsmittel als die ! edlen Metalle; sie sind gleich werthvoll für !fi»a»cicllc Zwecke nnv fördern die Thätigkeit uud de» Fortschritt des Laiides. Deshalb sollten die Zahlungsfähige» Banken, deren Noten schnell gege» baares Geld umzusctzcu sind, von der Gesetzgebung aufrecht erhalten werden, während diejenigen, lvelche ihre No ten nicht zu par halten, oder dieselben auf Anfrage nicht einlösen, dadurch, daß sie der Gemeinheit Schaden und Unqcrechtigktit zu fügen, das Zutrauen zerstören »nd unsere günstige Zuneigung verliere». In Beurtheilung des Betrags von Bauk eapital, das für die Bedürfnisse der Gemein heit nöthig fein mag, licfcrt ein gesunder nnd kräftiger Zustand der Geschäfte und des Han dels, de» besten und sichersten Leitfaden. Die se Anstalten sind bei einem Zustande der Din ge, wie der hier erwähnte, besser »n Stande ihren Verpflichtungen »acbziikoinmen und ih re Noten eiiizulöst», als während eines a»- Berordentlichcn Druckes, oder einer nnnatür. lichen Aufregung. Daß die Vermehrung des Bankcapitals, das Land zn Zeiten von Ha» delsschwierigkeiten zu iinlcrstützcn bchülstich ist, ist ein eben so hcrrschender w«e unrichtt ger Glaube. Sie mag dieCrisis hinaiisfchi?« ben, aber tan» ihr nicht abhelfen. Der thä tige. gesunde Gewerbsteiß dcs Landes, nnd nicht die Bedürfnisse von Individuen, sollte die Notenausgaben der Banken leiten. Zu Zeiten von großer Handels und Manufaktur Wohlfahrt, führt eine Aufblähung des Geld umlaufs über die Bedürfnisse des gesunden uud heilsamen Handels, zu unwiiser nnd öf tere verderblicher Spekulation. Kurz, der Belauf des Umlaufsmittels, sollte von den wirklichen und nicht de» eingebildeten Bedürf nissen dcs Landes abhängen. Aus d«»f?n B?« merknngen, wird di? Gesetzgebung leicht sehen, daß irgend cme außerordentliche Vermehrnng i dts Bankcapitals, be» der jetzigen gedrückte» Lage des Hand?l6, nicht mit incinen Ansicht?« dcr allgemeinen Wohlfahrt übereinstimmt. Die Lage ?i»er Bank, so nahe dein Mitt?l punkt? ihr?r Geschäftsoperationen, als mög lich, ist ?in Gegenstand von einiger Wichtig keit für die Gemeinheit» nnd sollte die G?s?tz gebling, b?i ihr?r U»l?rsnchnng dcr Gesuch? für di?Eru?ueru»g des Fr?ibn?fs vou irgend einer jetzt bestehenden Anstalt, sich überzeu gen, daß die Lage dcr best?h?nd?n Bank nicht b?qu?m fci, für den Geschäfte treibenden Theil dcr Bürger, für dcrcn Nutzen sie errich tet wurde, würde eine Politik, eine Vcrwcige» u»q der Ernenerliiig und die Grün dung einer neuen Anstalt, mit dcm nämlich?» Bclanf vo» Capital, a» eiiicin für di? Bür gn' m?hr vorthrilhaft gel?g?n?n Ort?, vor schreiben. Die alcen nnd gnt cingerichtecc» Bantcn, dcre» Credit und Zahlungsfähig keit unbezweiftlt »st, und »vo d»? Bedürfnisse der Gemeinheit, in der sie angelegt es er heische», sollte» eine Erttencrung ihrcr Fr?»' bricfc crhalte» ; in keinem Falle sollte jedoch ein Freibrief erncnert werden, bevor eine vollständige »nd gründlich? tt»t?rs«chni»g d?r A»g?l?gcnhcittn der Anstalt nnd ?>»? volle Darstellung ihrcr Geschäfte, mil genügendem Bcwcis von dcm glaubhaften Werthe ihres Eigenthums, eine z» dicfei» Behiife angestell te Conimitt?? überzeugt hat, von deren voll kommcncn Zahlungsfähigkeit »nd Vermögen all? ihr? Vclpstichtlingc» einzulösen. Sol che Darstellung, gehörig bekrästigt, sollte i» dem Staatsdepartement, als Urknnd? h»itcr l?gt werd?», zur Durchsicht aller »nteressirte» Pcrsonen. Die niitcrschicdlichcn bcsichcnde» Gcsctze, znr Verhütung dcr Benntziing und Circnia t»on von Notcn von gcringcrcr Benennung, als fünf Thaler, schcincn nicht das crwartctc Rcsnltat hcrvorgebracht z» haben. Ein gro ßcr Thcil dcs Gcldnmlanfs des Staats be sieht ans Notcn von einer geringcrn Benen nung, vou dcnen vicle unccht und zcrlumpt sind, welche von frcmd?« Anstalt?» herrühre» vo» deren Zahlnugsfähigkeit, die Bürg?r keine Keiitttiiiß besitzen können. Dieser Geld Umlauf, während er der Gemeinheit Schaden znfügt, lieht in direktem Widerspruch mit dcu klaren Worten des Gesetzes. Da es ossen bar, daß die bestehenden Gesetze dem Ucbel, abhelfen werden, so hofft man, daß einc Akte, »reich?, unter schwerer Strafe, d?» Banken nnd Mäkler», welche mit Geld Handel», ver bietet, dieselben auf Deposit zu empfangen, ausziiwechscln odc» an ihren Zahltischcn aus ziigebc», die wohllhätiseWirknng haben wür de, diese Notcn ans Umlauf zu treiben. Sollte die Circulatiou von Noten niiter fünf Thalern gewünscht werde», so ist es bei wei tem vorzuziehen, daß dieselben von unseren Staatsbanken, deren Zihlnngsfähigkeil be kannt, ausgegeben würde», als daß man di? Not?»» vo» Bant?n u»t?rstützt, der?» Ver mögen dieselben rinzulöstn, ttngewiß sein mag, Mit diesen n»bcdcnce»den Modifikationen liiiseres jetzige» Systcms,—sorgcnd, daß kei ne ttniiöchigc nnd »»bedachtsame Vermehrung, des Bankcapitals gemacht wird, und daß in allen Fällc», sowohl bci ncnen Anstalten, wie be, Erneiieiung der jetzt bestehende», ihre vollkommene Zahlungsfähigkeit nnbezweifelt sei, und durch di? ihn?» v?rli?h?ne Macht, fnr die Bürger keine Gefahr entstehe-halte ich es für billig, die gegenwärtige Politik, in Betreff dieser (Zorporationen, wie sie in frü here» Jahren geführt wnrde, zu lassen. Während der letzten Sitzung der Gesetzge bung, ward eine Akte passirt, welche die Ar beitsstunde» i» de» Fabrikt» regiilirt, uud das Alter vo» Minderjährigen bestimmt, in dem sie dari» aufgtttommc» »verde» dürfe». Es ist achtungsvoll vorgelegt, ob dies Gesetz nicht einer Verbesserung bedarf, »m zu ver hindern, daß durch besondere Contrakte, mehr Arbeitsstunden, als >» dieser Akte bestimmt sind, z» erzielen. Die Wirkung des Geset zes, wie es jetzt ist, gibt demjenigen, dcr dcm Gcist dcssclbcn entgegen handelt, eine» Vor theil über de», der es treu erfüllt, indem es dcm Eigciithümcr nnd dcm Arbeiter erlaubt, hinsichtlich dcr Vcrlängerung dcr Zeit, nach «hrcm rlgcncn Gntdüiikcn Contrakte zu schlie ßt». Wcii» cs Rccht ist, di? Arbcilsstlittde» ,» Fabi lkci» z» beschränken, »nd swcr, der die Bild»iig, u»d Bcqttkinlichkeit dcs Bürgers wünscht, kann daran zweifeln so sollte das Gesetz so tiiigerichtct wcrdc», daß ?s gl?ich mäßig anf allc solche Etablisscmcnts wirke. Sollte die Gesetzgebung mit dieser Meinung übereinstimmen, so wäre cs gut daS Proviso zu widerrufen, welches spezielle Contrakte von El tern und Vormündern über die Arbeit von Min derjährigen von vierzehn Jahren erlaubt. Die se sollten in keiner schwierigern Lage, als Er« wachsen« gelassen »verden. Zch habe diesen Ge genstand vor die Gesetzgebung gebracht, sowohl wegen Gerechtigkeit und Paßlichkeit des Vor schlags, als wegen meiner Vorliebe für die Maß regel, wclche dem Volke wohlbekannt, und von demselben bci der letzten General Wahl aner kannt wurde. Es macht mir ganz besonderes Vergnügen, die Thatsache anzeigen zu können, daß daS VolkSschulcnsystcm endlich durch den ganzen Staat angenommen ist. Die Freunde dcr Bildung müssen sich sehr zufriedengestellt füh len, daß eine so wünschenwerthe Sache, welche dem Bürger so viel Vortheile, und dem Staate Sicherheit gewährt, endlich errungen ist. ES kann wahrlich alö eine glänzende Epoche in un serer Geschichte betrachtet werde». Die Segnungen rationeller und moralischer Bildung, die durch den gonzen Staat verbrei tet sind, »verden die Zustände deS Volks verbes sern, den Umfang seiner Nützlichkeit erweitern, und dem Staate einen Charakter sür Bildung und Tugend geben. Der Bericht des Superin dentenren wird der Gesetzgebung »verthvolle An weisungen über weitere Verbesserungen diescs Systems geben, und sic in den Stand setzen, bestehende Uebel zu verbessern, Der Bericht dts General-Adjutanten über den Gegenstand der Miliz, enthält manche ' wichtige Vorschläge, welche die Erwägung der ' Gesetzgebung wohl verdienen. Er ist das Werk eines praktischen militärischen Offiziers, der diesem Gegenstände langes Nachdenken widme te, und ist sowohl interressant, als werthvoll, besonders, indem er den Weg zeigt, wie die e norme Ausgabe, welche daS jetzige System er« fordert, dem Schatzamte erspart werden kann. Zn dem Berichte deS General Auditors und General-LandmesserS, werden Sie eine aus führliche Berechnung der finanziellen Operati« onen deS, am verflossenen ersten December en denden Zahres finden. Auf diese Berichte ver weise ich Sie wegen einer vollen Darstellung des Zustandes deS Landes in ihren verschiedenen Departements. Die Acguisit'on von Calisornien und Neu- Mexiko, bringt vor dem National-Congreß a bermals die bedeutende Frage über Vergröße rung oder Unterdrückung von Menschen-Skla verei. Bei der Annahme unserer National- Constitution, wurde die Fortdauer dessen, waS man damals sür ein Uebel ansah, heftig be sprochen und endigte mit der llebereinkunst,daß sie in den Staaten, wo sie damals bestand, er laubt sein solle. Nackidem die Constitution dcn Staaten vorgelegt ward, ward sie durch andere Staaten, wie auch durch Pennsylvanien ange nommen, und nach dem Verlauf von einem halben Jahrhundert, bleibt sie noch das große Grundgesetz der Union. Sie zu erhalten, und zu verewigcn ihre Oberherrschast anzuerken nen—sie ausrecht zu erhalten und ihre Grund sätze zu schützen und uns ihren Bestimmun gen zu unterwerfen, das sind die Pflichten» zu denen jeder gute Bürger verbunden ist. WaS auch immer seine Ansichten über die Fragen, die deshalb entstehen, sind. Das Grundgesetz erkennt daS Recht an, Sklaven in den Staaten zu halten, welche Theile des Verbands waren, aber es macht keine weitere Bestimmungen Es trägt auf ihrer klaren und ausdrucksvollen «eite, keine Abmachung, weder expreß noch zu fällig, über die Ausbreitung der Sklaverei. Daß dieses National Uebel sich mit dem Fort schritt der Bevölkerung ausgebreitet hat, ist kein Beweis zu Gunsten seiner Gerechtigkeit, seiner constitutionellen Rechte, oder der günstigen Fol gen, welche eS in den Territorien, hervorgebracht hat, »vo eS erlaubt war. Sott sie noch weiter ausgedehnt werden? Dem Congreß der Ver. Staaten steht die Au thorität zu, diese wichtige Frage zu entscheiden. Ehe er entschieden hat, sollte die Meinung un serer Bürger über diesen Gegenstand vollkom men und ausführlich erklärt werden, an die Ver. Staaten, durch ihre öffentlichen Beamten. DaS Recht Senatoren in dcm National Rathc zu instruiren, und Representantcn zu ersuchen, iollte nicht bei kleinen und unbedeutenden Ur sachen benutzt »Verden, während eS bei wichtigen Gegenständen, die das Wohl des LandeS berüh ren, eine Pflicht wird, welche Niemand zurück weisen darf. Zn der Benutzung dieses RechlS, wird die Gesetzgebung Gelegenheit finden, in nicht mißzuverstehenden Ausdrücken, die Stel lung zu bestimmen, die Pennsylvanien bei die ser ernsten »nd wichtigen Frage einnimmt. Während die Abmachungen der Constitution, aufrecht gegen unsere südlichen Brüder gehalten werden sollten, ist es auch unsere Pflicht zu se hen, daß sie mit gleicher Treue gegen unS aus geführt »verden. Es sollten aber keine Be schränkungen, »venn auch durch Gebrauch gehei ligt, al§ Entschuldigungen für spätere Unge rechtigkeiten angenommen »verden, die gegen da» Interesse, das Ausblühen, und das Glück, der nicht sklavenhaltenden Staaten der Union be gangen werden könnten. Wenn Sklaverei an und für sich, ein Eingriff in die Menschenrechte ist; »venn sie wirklich dem gebildeten Geiste unserer sreien Institutionen entgegen ist; »venn sie die Gleichheit der Gewalt'in dcm Ge neral Gouvernemente zerstört, indem sie, »vo sie besteht, die consiitutionelle Representation dort vergrößert. Wenn eS einen direkten oder indirekten Ein fluß auf nördliche und westliche Politik und Znteressen besitzt, indem sic ein Gesetzsystem vertheidigt, welches die Industrie des Landes zerstört, und freier Arbeit schadet wenn sie dcn natürlichen Wachsthum der Bevölkerung und deS Fortschritts hindert, durch die Ueber machung großer Landstriche, zum Nutzen We niger nnd zum Schaden Vieler»venn sic dem Geiste der Zeit offenbar entgegentritt, und dem Fortschritt rationeller Wahrheit und der geisti gen Bildung der Menschheit schadet, dann ist eS Zeit, ihren weitern Fortschritt zu verhindern. Dies sind wie man glaubt, die begründeten Ue berzeugungen unserer Bürger, und ihr Entschluß diese ausrecht zu halten, ist unwandelbar. Mitbürger, Meine Pflicht ist jetzt ge than. Zch hab? mich bemüht den Represen, kanten deS Volks solche Sachen vorzustellen, die dem Interesse unserer gemeinsamen Consti tuenten »vichtig scheinen. Der Weisheit, der Tugend, und der Bildung der Gesetzgebung, im testen Verlassen aus die Hülfe dcs Allmächtigen Wesen, von dem ,»alles Gute und jede wahre Gabe kommt," könne» »vir die Erfüllung jeder Pflicht anvertrauen, die das Glück, die Ehre und das Fortkommen unseres LandeS erheischt. IVin. F. Zohnfton. Exekutiv Kammer, Zan. 3. 1840. Antritts - Nede von William F. Johnston, gehalten in der Halle des Hause« derXe prefentanten, am 10. Zanuar 1849. Freunde und Mitbürger, Die Güte und das Zutrauen deS Volkes hat auf mich die Executive» Verpflichtungen der Regierung gelegt, und der vorgeschriebene Eid, die Constitution zu unterstützen, ist mir abge nommen worden. Ich würde der mir anver trauten heiligen Verpflichtungen unwerth sein, und das in mich gesetzte Zutrauen nicht verdie nen, wenn ich die Verantwortlichkeit meiner Stellung nicht lies fühlte und den festen Ent schluß hätte, ihre Unterstützung zu verdienen. Zn der festen Ueberzeugung meiner eigenen Schwäche und wohl wissend daß ohne die Hül fe und den Beistand des Volkes, die höchste Magistralsperson unfähig ist die hohen Pflich ten ihrer Stellung zu erfüllen, und statt die Substanz der Völksgewalt zu sein, der leere Schatten executivcrMacht wird,erbitte ich ernst lich von den Bürgern die kräftige Hülfe dessel ben GeisteS, der die freien Institutionen unse res Landes in's Leben rief, um mir bei derAuf« rechthaltung und Unterstützung derselben beizu stehen. Im Beginn einer Administration ist es stetS Sitte gewesen, daß der Executive die Principi en bezeichnete, welche seinen Rath leiten wür den, und die Maßregeln, die er für das Beste des StaatS wünschen mag. Die Zahresb»t schast welche bei Eröffnung der gegenwärtigen Sitzung der Gesetzgebung eingesandt wurde, hat die Nothwendigkeit einer genauen Befol gung dieser Sitte ausgehoben, und eS wird bei dieser Gelegenheit hinreichend sein, nur auf ei nige allgemeine Punkte der öffentlichen Politik hinzuweisen, welchen meine ganze, feste u. kräf tigste Hülfe und Ausmersamkcit gewidmet sein wird. Zu jeder Zeit und unter allen Umständen ist die höchste Verpflichtung des öffentlichen Die ners, die Aufrechthaltung und Vertheidigung unserer republikanischen Institutionen. Daß diese in der AuSsühruug der ereculiven Gewalt, eine deutliche Erklärung finden, daß keine Hin dernisse sich dem segensreichen Einflüsse ihrer Principien in den Weg werfen—daß der öffent liche Wille verstanden und ilim gehorcht werde, sind Vorschriften die ein öffentlicher Beamter nie übersehen darf. Die Gründer der Republik, von dieser Weis heit begeistert, erklärten daß alle Menschen geich frei und unabhängig geboren sind; daß das Recht, sein Leben und seine Freiheit zu verthei digen. sich Eigenthum und Ruf zu erwerben, zu besitzen und zu beschützen unumstößlich sei; daß alle Macht im Volke erblich ist und alle freien Regierungen auf diese Autorität gegrün det sind ; daß kein Vorzug zu irgend einem reli giösen Etablissements oder irgend Art der An betung Gottes, vor dem Gesetze gegeben werde; baß Niemand seines Lebens, semer Freiheit v der seines Eigenthums beraubt werden kann, außer durch daS Urtheil seiner Mitbürger oder der Gesetze seineS LandeS ; daß keines Mcnjchcn Eigenthum zum öffentlichen Gebrauch men werden soll, ohne die Uebereinstimmung der Volksvertreter, daß die Erziehung gehoben und die Segnungen einer geistigen Bildung ei. nein jeden Bürger zugängig gemacht werden. Tie Geschichte und Erfahrung haben die Ge rechtigkeit ihrer Principien gezeigt, und das pcr-- lönliche Gefühl sowie die Pflicht zum Vater« lande verlangen, dessen kräftigste Unterstützung. CS ist eine geehrte Maßregel, daß derHaupr zweck einer jeden gerechten Regierung daSWohl! der größeren Anzahl der Regierten ist. Indem man diese Theorie in Praris setzt, muß eS fort während unsere eifrige Bemühung sein, Gesetzt zu schaffen, welche Religion und Moral beför dern, Künste und Literatur fördern und heben. ES wird ebenfalls für eine Pflicht angesehen, durch passende Mittel den Zustand der arbeite»» den Klassen der Gesellschaft zu heben, die In dustrie des Bürgers zu unterstützen, den Han del zu nähren, Acterbau und Fabriken ausrecht zu erhalten. Maßregeln für die Verminderung der öffent lichen Schuld, und die daraus Verkleinerung der Abgaben, wodurch daS Volt belastet wird, verdienen zu jeder Zeit die beste und herzlichste Förderung. Eine schuldendc'Na ltion kann nie das volle Maß gänzlicher Unab hängigkeit besitzen, und die ganzen Segnungen ihrer Institutionen empfinden. Was auch im mer ihre Wünsche sür die Beorderung wohl thätiger Handlungen sind, ihre Quellen ver weigern den Dienst und gehorchen nicht dem, Willen und der National-Gerechtigkeit, welche dadurch öfters verzögert wird. > Fest von der Wichtigkeit dieser Maßregel ü berzeugt, und ebensalls von der Bereitwilligkeit deS VolkeS, jede sichere Maßregel zu unterstüt zen, die zum Zwecke hat, die Schulden de» StaatS zu vertilgen, soll eS mein fortwähren des Ziel sein, die Finanzen auf eine Stufe zu stellen, die unS in den Grand setzt, unsern ös > fentlichen Verpflichtungen nachzukommen, die Ehre deS StaatS unbefleckt zu erhalten und sein Motto "Tugend, Freiheit und Unabhän i gigkeit" rein zu bewahren, i Die Gesinnungen des VolkeS sind rein und , zielen alle auf den Fortschritt der allgemeinen Wohlfahrt hin. Wenn daS Volk deßhalb glaubt , daß ein öffentlicher Beamter den innigen Wunsch > mit ihm theilt für daS allgemeine Wohl, wird > der Bürger willig UrtheilungSfehler vergeben und ihn in feiner amtlichen Stellung unterstüt zen. Hoffentlich werden dieselben großmüthi» > ge» und männlichen Gefühle, dieselben Motive, > dieselbe Anerkennung deS öffentlichen Betra . Gens, welche andern gewährt wurden, die sich - in ähnlicher Stellung befanden, auch die Ad ? Ministration, welche jetzt beginnt, wenigstens > vor unverdienter Critik schützen. > Ein böser Geist ist thätig unter uns, gegen ' dessen verderblichen Einfluß alle wachsam sein sollten. ES ist die Erschaffung eineS Uebels wo keines sich befindet, der Geist der den öffentli chen Diener verdammt und den Glauben an seine Ehrlichkeit zu zerstören strebt der,un willig nach Thaten zu urtheilen» von seiner schuldbeladenen Einbildungskraft, die Gespen ster eines verdorbenen HerzenS zieht, und sie dem Auge deS Volkes alle feststehenden Wahr heiten darstellt. Es ist derselbe Geist der die verschiedenen Classen, in die die Gesellschaft sich > theilt, in feindlicher Stellung sich gegenüber zu stellen strebt—welcher das Capital und die Ar beit, den Reichen und den Armen, gegenseitig als feindliche Elemente betrachtet. Es ist der Geist welcher den Busen der Ca» tilinaS jeder Zeit bewegt. Zn Europa sind A deliche und Bauern, politische und gesellschaft liche Scheidungen, vom Gesetz gezogen und ge schützt und durch den Gebrauch geheiligt. In diesem Lande sind vor dem Gesetze Alle gleich, und kein Politiker» keine Partei, würde eine Veränderung in den Grundprincipien unserer Constitution wünschen. Parteiunterschiede
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