Der Lecha Caunty Patriot. o. 34. Stadt-Verordnung bezug auf Märkte und Markt - Tage in der Stadt Allentaun. rität deiselben -—Daß ösfenlllche Märkte Grenzen besagte» MaiktS solle» sein wie :—Einschließend das Markthaus mit ter ße unuiiltclbar nördlich desselben und der stellen, um die hierin vorgeschriebenen und «igten Pflichten auszuüben, bschnltt 2.—Ferner ist hierdurch verord durh die Autorität derselben, daß «!Ie Metz ttrenirn des besagten Marlies bringcn miis ?or der s.stgefttzlcn Zeit zur O>'ff»ung dcßcl unler Strafe eines Thalers für jede» Karrcn, den zu halten, alo nolhirendig ist um sie zu Abschnitt 3 -Und c« sei fcrntr veroid- Mctzgcr oder andere Perso», z» irgend einer It innerhalb dcr Stadt Allentaun, irgend seh- Haftes odcr ungesundes Fleisch, oder Kalbfleisch schlachtet unter dem Alter von vier 'Wochen, kaufen oder zum Verkauf anbieten sollte, so soll che übertretende Person oder Personen vcrwir > und bezahlen für jede solche Uebertretung die umme von zehn Thaler. Und kein Hucksier odcr krson die aus zweiter Hand verkauft soll inner lb den Grenzen les Marktes während den Markt inden Irgend einen Artikel zum Verkauf anbieten, n er oder sie vorher gekauft hat, unter Strafe von nf Thaler. Und keine Person soll an Markttagen eisch, Geflügel, Butler, Schmalz. Käse, Eier, 0«r ander« auf den Markt gebrachle Waaren beim roße» oder in größern Quantitäten zu kaufen, !s für ihre rtspectivcn Familien. Und keine Per n oder Personen sollen U'ter irgend welchem orgeben an Markttagen und während Markt - unren irgend von den vorbenamten Artikel kaufen It der Absicht des Wiederverkaufes derselben, Un it einer Strafe von zehn Thaler. Abschnitt s.—Und sei eS ferner verordnet irch Autorität derselben, daß irgend ein« Person « vom Stadt - Schatzmeister eine Quittung ei», ängt sür Bezahlung einer Stand - Rente, beim Erzeigen derselben an den Markt - Clerk soglcich ! Besitz ihres gehörigen Standes gesetzt werden >ll; und die so an irgend eine Person odcr Per >nen ertheilte Quittung für die Bezahlung von :tandre»te soll das einzige Zeugniß vom Rechte ner solchen Person oder Personen auf den Besitz gend eines Standes scin ; und cs soll die Pflicht e« Clerks sein, wenn er Besitz von irgend einem Stande giebt wie vorbesagt, in dem von ihm ge altenen Bache den Namen des Miethers oder der »iether, sammt der Nummer. Klaße und Rente eS- oder derselbe», zu endorsiren und zu bezeugen. Ind dl« Person oder Personen im Besitz irgend ei e« Stande« soll oder sollen solch« Quittung dem «erk des Marktes zu irgend einer Ze>, «„ dcr cr » »erlangt, vorzeigen, und b«i seiner oder ihrer Allelec-Kttttr (Peimsylvanicit,) Gedruckt und herausgegeben von Keck, Guth, und H-elfrtch.» No. 31, in einem dcr dreistöckigten Gebäude, auf der Nordseite der West-Hamiltön-Etrafle. Weigerung dieses zu thun, soll ev die Pflicht des Markt-Cierks sein, (mit Hilfe der Constabler dcr Stadt,) solche Person oder Personen aus dem Be sitz des Standes zu setzen, indem sie sein« odrr ih re Waaren davon entfernen ; und den hierbei hel fenden Constabler soll als Bezahlung für ihre Dienste die Summe von einem Th.iler für jeden so reelamirten Stand veriviiligt und aus der Stadt kaße bezahlt werden ; und keine so entsetzte Person Unkosten sowohl als der Rente des Standes.— Und wenn dcr Markt - Clerk erlaubt oder duldet, daß irgend ein Metzger oder eine ander« Person einen Stand ausschließlich besetzt, außer daß die Rente dafür bezahlt ist, wie diese Verordnung vorschreibt, soll er auf Ueberführung für ein jedes solche Vergehen eine Strafe von zehn Thaler be zahlen. Abschnitt 6.—Und sei eS weiter verordnet des Markt-Schreibers sein soll, aus dem Markt. rrei-Vieuhkile der Stadt zu. Der Maiktschrei ber soll auch alle Waagen, Gewichte und Maas sen. durch welche irgend Provisionen zum Verkauf > sicht über die Reinlichkeit des besagten Markte« beaufsichtigen. Er soll darnach sehen» daß der «Maikt auogereinigt wird jedesmal an dem Abend vor rineni jeden Markttage; daß der Dreck, j Schmutz oder Schnee die Straße geNagen i ne Weise sich In die Pflichten des Aiarklschreibero ! Abschnitt 7. —Und sei eS verordnet durch die Autorität derselben, daß alle Waagen und ! Maaße, gebraucht durch Kleinhändler, Gasiwir- the. Metzger und Andere innerhalb der Statt. niit und groidnet werden sollen,—Und daß der > Clerk für diesen Dienst folgende Vergütung «r -haitcn soll, nämlich : Für das Ordnen und das , emes hölzernen Gesäßes oder ').>! aa s von und »ach dem Isten Tag näch ! stenS, soll keine Schnellwaage innerhalb den Gren zen des i csagten Marktes gebraucht werde», aber Sachen verlaust bei Gewicht oder Maaß, soll«» auf Waagen durch Gewichte, gehörig geordnet, ge wogen, und durch Maas» welche ebenfalls gehörig che Person soll eine Strafe von Sil) verwirken und bezahlei. Abschnitt 8. —Und sei e« ferner verord net durch die vorbefagte Autorität, daß alle Bän ke, Blocks, Züber oder andere Dinge, gebraucht in dem Markt für die Bequemlichkeit der Metzger, oder andern Personen, wahrend sie die Fleischräu m« im Besitz haben, innerhalb den Grenzen des Stände in ihrem Besitz, gehalten werden sollen, u. zwar aus eine solche Weise, daß sie nicht mehr als 3 Fuß über den innern Rand des StändS rcspektiv in den Markt hinaus reichen. Und sie sollen so gleich nach den Marktstunden, an Markt - Tagen, und an andern Tagen, ehe sie das Markthaus verlaßen, alle Blocks und Bänke, durch sie ge braucht in dem Markthaus, unter die Planken ih rer respektiern Stände bringen, unter der Strafe von 56 Cents für eine jede Lcrnachläßigung. Abschnitt 9.—Und e« ist wtiier verord net durch die vorbesagte Autorität, daß der Markt- Schreiber gleichfalls der Inspektor von Holz und Kohlen sein soll und e« soll seine Pflicht sein, wenn ersucht durch irgend ein Bürger, alles Holz und Kohlen, zum Verkauf angeboten in dieser Stadt zu inspektiren - und daßelbe an dcr Thlirc oder in den Höfen der refpektiven Käufer aufsetzen Zu laßen und zu meßen und für alle und jede Ladung so aufgesetzt, genießen und inspektirt, soll besagter Inspektor 1V EentS von dem Ansteller erhallen. Und alles Klafterholz welches unter die Vorschriften dieser Ordinanz kommt muß zum Wenigsten 4 Fuß lang sein —und da« Klafter soll 8 Fuß in der Länge, ä Fuß in der Breite und 4 Fuß in der Höhe meßen, und muß gut aufgelegt und gepackt sein—gehörige und hinlängliche Er laubniß muß durch den Inspektor für alle krumme und unebene Stücke gegeben werden. Abschnitt 19.—Und es sei ferner ver ordnet durch die Autorität derselben, daß irgend eine Person, welche Schmutz, Dreck oder irgend andern unreinen Stoff, auf die Stände, oder in irgend einen andern Theil des Marktes bringt, ei ner Strafe von 5 Thaler, für eine jede solcher Ver gehungen ausgesetzt sein soll. A bschnl t t 1 I, —Und es sei ferner verord- Stand im Markthaus haben, zu verkaufe» oder feil zu tieten irgend welche Sorte Fleisch in klei nern Quantitäten als beim Viertel, unter Strafe von fünf Thäler. Abschnitt 12. —Und eS sei ferner ver ordnet durch Autorität derselben, daß der erjagte Markt-Raum verwilligt werden soll zum Gebrauch rnd Benutzung auch anderer Person oder Perso nen als Butscher, welche einen Wagen, Karren, Dray, Schlitlen oder anderes Fuhrwesen an Abschnitt >3. —Und es sei ferner verord net durch Autorität derselben, daß wenn der Marktschreiber oder irgend ein anderer Beamter, dessen Pflicht es sein mag dem besagten Markt bei zuwohnen, es verweigern sollte die Pflichten zu er füllen, welche diese oder irgend folgende Ordinanz von ihm fordert, soll er für die erste Vernachläßi gung dcr Bezahlung einer Strafe von nicht weni vtisallen ; und für jede nachherige Vernachläßi gung, nicht weniger als fünf und nicht mehr als zehn Thaler. Abschnitt l t."-Und es sei ferner verord net durch Autorität derselben, daß es die Pflicht dcr Markt-Coinmittee sein soll, am ersten Dien stag Im April in jedem Jahr alle Stände in dem Maikthau? separat auf öffentlicher Aendu zu ver renken, wofür vierteljährig im Voraus zu bezah len Ist. Abschnitt 15,—Und eS sei ferner verord net durch Autorität derselben, laß die Markt sentlicher Vendu, an demselben Tage für ein Jahr alle Stände am Markthaus herum verrenken soll. Abschnitt 16.—Und sei es ferner verord des Markt-Schreiber» (199 Thaler jährlich betra- Abschnitt 13.—Und es sei ferner verordnet durch Autorität derselben, daß von und nach dem genommen von den besagten Marklständen oder Wagen, Karren, Schlitten u. s. w., welche rück wärts an den Curbsteinen stehen, wie hierin oben Gesäßen, auf den PävementS, Thürschweilen. oder öffentlichen Straßen, sollen für eine jede solche Uebertrctung eine Summe von nicht weniger als ein Thaler und nicht mehr als fünf Thaler bezah len. Abschnitt Ig.—Und es sei ferner verord net durch Autorität derselben, daß die Maikt-Com- Sie sollen die Stände in Klassen, No. l. 2. 3 und 4 theilen. Klasse 1, soll eine jährliche Reute von SO» befahlen; Klasse 2, ; Klasse 3, ! ?l>9 ; und Klasse 1, SW. Vorbehalten, daß wenn die Stande zum Verrcnten bereit sind, dieselben auf öffentlicher ! Vendu verkauft werden, wo der Käufer welcher j einwilligt den höchsten Bonus für irgend einen j Stand z» bezahlen, die erste Auswahl haben soll, denselben zu haben und zu halten für ein Jahr der Bezahlung dcr jährlichen Rente, welche beim Verreiiten auf solchen Stand gelegt wurde, unter worfen. ! Abschnitt 29. —Und es sei ferner vcrord ! nct durch die Autorität derselben, daß einige Per son oder Personen die einen Staud halte» und ber Nachlicht hievon zu geben haben, aus oder vor dem 1 sie» Tag März jede« Jahrs; und einige Person odkr Personen welche solche Nachricht zu geben vernachläßigcn, sollen als Miethsleute sol j und sollen für die Rent derselben verantwortlich gehalten werden. Abschnitt 2t.—Und sei eS ferner verord net durch die Authorität derselben, daß der Marlt- schreiber alle Aufkündigungen oder Verlaßungen von Ständen dem Stadtrath berichten soll, und dcr besagte Schreiber soll ein Buch halten In wel j chcS er regelmäßig die Namen der Miether, die ! Nummer ihrer Stände und den dafür bezahlten ! Belauf eintragen soll, und er soll zu allen Zeiten dieses Buch zur Einsicht bcreit haben sür den Stadtrath und die Markt-Eommittee.—Aus Ver ordnung des Stadtraths. George Beisel, Burgeß. Bezeugt«—iL. I. "Moore, Schreiber. November 2. nß3m en-Elisr - Mittet jur Heilung der güldenen Ader, (PeilS.) Slurkmat'S Wnriu-Miircl, Indianische Wurm? Mittel, Indianische .«räuierpillcn, AUctbci- I. V. Moser. ?alicaano Beneere, v«r,liql>» schön. ,u tob.'» bei .vt I. B Moser Mittwoch, den 9ten November, 1839. Au fgeschobener Ereeutors-Verkauf, Von schätzbarem Stadt-Eigenthum. Zufolge den Verordnungen in dem letzten Wil len und Testament, der verstorbenen Catharina Schwander, soll auf Mittwochs den 9ten Novem ber, um l Uhr Nachmittags, an dem Gasthause von Charles I. Hagenbuch, In der Hamilton Straße, folgendes schätzbare Eigenthum auf öffentlicher Vendu verkauft, wr»den, nämlich, Sieben schätzbare Baulotten, liegend auf dem füd-westlichen Ecke der 4ten und Chew-Straße,in der Stadt Allentaun ; gränzend an Lotten von I. M. Line und Tiighman H. Martin ; enthaltend In der Fronte «ine jede tZ9 Fuß und In der Tiefe 23V Fuß z—Darauf defin det sich MvA. Ein Stock hohes backsteiner- neö Wohnhaus eine Främ Scheuer, so wie sonstige Virbrßcrungcn. Obige Lotten sollen entweder im Ganzen oder in einzelnen Lotten verkaust wer ten, wie es Käufer am Schicklichsten sein mag. Es ist dies das hintcrlaßen« liegende Eigenthum der verstorbenen Cathartna Schwander, letzthin von Allentaun. Die Bedingungen am Verkaufstage und Auf wartung von Lvilliäm Schwander, Ex'or. November 2. nqbV Assignie-Verkaus. Freitags den l lteu November nächstens, um 1 Uhr Nachmittags, soll auf dem Platze selbst, öf- Ioj Acker vorzügliches Bauland, gelegen in Nord-Wheithall Taunschip, Lecha Co., an der Straße welche von Balliets nach Nockräle führt, gränzend an Land von Adam Leienberger, John Claußer, Nathan Neuhard, David Dor wart und Anderer. Die Verbeßerungen darauf stnd: Ein gutes zweistöckigteS Främ iii'U? Wohlih a » s, - Scheuer, und andere Nebenge bäude ; auch ist ein guter Brunnen mit einer Pum pe beim Hause und das Eigenthum ist gut mit Obst versehen. Es ist das liegende Vermögen von John R. Kühner und Frau, und wird verkauft von Daniel Asslgnie. Oetober 2K. nq3m Oeffentliche Vendu. Montags den 14ten November, um 2 Uhr Nachmittags, soll an dem öffentlichen Gasthause von C h r i st i a n K. H e n n i n g e r, in Zi onsville, Lecha Caunty, folgendes schätzbare lie gende Vermögen öffentlich verkauft werden : Ein gewißer Strich Holzland, gelegen in Ober-Milford Taunschip, Lecha Caunty, gränzend an Land von Timothy Schubert. Charles Schüler, Jcsse Larosch und anderes, enthaltend 13 Acker mehr oder weniger, daßelbe ist stark mit Ka stanien-Holz bewachsen. Es ist das hinterlaßcne liegende Vermögen der verstorbenen Sarah Moyer, letzthin von Ober- Milford Taunschip, und wird verkauft von Den Erben. N. B.—Wenn jemand wünscht obiges Eigen thum zu besehen der wende sich an Cha «. Schu l e r, welcher nahe dabei wohnt. October 26. nqZm Auditors Anzeige. In dem Wcisen.iericht von Lecha Eaunty. In der Sache der Rechnung von George Blank und Jacob Mörder, jr., Administratoren von dcr Hinterlaßenschaft des verstorbenen laeob Mörder, letzthin von Ober-Saucon Taun schip, Lecha Eaunty. Und nun August 5. Ig',9. auf Vorschlag von W. S. Marx, ernannte die Court George W. Föring, Esq., als Auditor, um besagte Rechnung überzusehen, iiberzusctteln und Vertheilung dem Gesetzt gemäß zu inachen. IjMM Au« den Urkunden. Btjeugts— B. HauSman, Schreiber. Der obengenannte Auditor wird mit den lnte reßirten Personen zusammentreffen, an dem Allen Haus, in Allentaun, am Donnerstag den I7ten November, 1859, um 10 Uhr Vormittags. D. A. Äcrschner, j Oktober 26. nq3m Kirch-Einweihung. Die neuecbaute Evangelische Menoniten - Kir che. in Ober - Milsord Taunschip, Lecha Caunty, soll dem Herrn geweiht werde», auf Samstags und Sonntags den 12ten und 13ten N.vember, näch stens, wozu alle Freunde des Christenthums in der Nähe und Ferne achtungsvoll eingeladen sind bei zuwohnen, um Antheil an dem Gottesdienst zu nehmen. Es werden verschiedene fremde Prediger gegenwärtig sein, und erbauliche Reden halten. Es ist durchaus verboten Getränke, Eßwaaren oder einigerlet Erfrischungen bei dieser Feierlichkeit auszustellen oder zu verkaufen. David Gehman, Jacob Mußelman, David Mußelman. October 26. nq3m Fener-Lrrsicheruiigs.Gesellschaft von Siuking Spring, Berks Cauntv. Diejenigen Mitglieder der besagten Gesell schaft, weiche Asseßment No. 9 auf ihre Verstche rungen nicht bezahlt haben, stnd benachrichtigt, daß die nachbenamien Personen autorislrt stnd dieses Asseßment in Empfang zu nehmen, und delinquen te Mitglieder wollen beobachten, daß Vernachläs sigung der Bezahlung über die vom Freibrief bc schränkten 9(1 Tage hinaus, alle solche PolicieS verwirken wird, demungeachtct sie zur Bezahlung des AsseßmentS gehalten werden. Jacob Schneler, Agent. Joshua Seiberling, Seiberlinasvill«. Benjamin Weida, Lowhill. Charles I. Hagenbuch, (Wirth) Allentaun^ October 26. nq3m N achrich t wird hiermit gegeben daß dcr Unterzeichnete als Administrator von der Hinterlaßenschaft des vcr storbenen Thom a s L Ich tenwa l t e r, letzt thln von dcr Stadt Allentaun, Lccha Co., ange stellt worden Ist. Alle Diejenigen daher, welche noch an besagte Hint rlaßenschast schulden, sind hierdurch aufgefordert innerhalb 6 Wochen anzu rufcn und abzubezahlen,—Und Solche die noch rechtmäßige Anforderungen haben mögen, sind ebenfalls ersucht solche Innerhalb dcr besagten Zeit l wohlbestätigt einzuhändigen, an David Weida, Adm'or. Oktober IN. nq(im Nachricht. katasauqua Bank. Die jährliche Wahl f!ir 13 Verwalter von die ser Bank wird gehalten werden am Bankhause in Catasauqua, aus Montags den 21sten November nächstens, zwischen den Stunden von 16 Uhr Vor mittags und 3 Uhr Nachniittags. Die jährliche Versammlung der SleZhalter wird gehalten werden am nämlichen Ort auf Dien stags den 1. November, um 1 Uhr Nachmittags. H- Horn, jr., Cafstrer. Catasauqua, Oet. lii. nq3m Platform-Waagen. Plätfori»-Waagen von jeder Benennung, schick lich für Eisenbahnen, u. s. w., um Heu, Kohlen, Erz und Kaufmanns - Waaren überhaupt zu wie gen. Käufer laufen keine Gefahr, eine jede Waa ge wird gewarnt, daß sie richtig ist. und nachdem sie probiit ist, Und keine Zufriedenheit gib», kann dieselbe wicder zurück gebracht werden. an dem alten Standplatz», etablirt vor mehr als 36 Jahren. Eck d b Abbott lind Co. September >4. nq.3M Zu verkaufend AH Eine Wohnung und Stohrhaus ist zu verlehnen oder zusammen mit dem Stock zu verkaufen, bestehend aus Bücher, Schreibmateria lien, Druggoreien, ConfectionarieS, Notions, u. s. w., an billigen Bedingungen. Wegen den nähern Besonderheiten rufe man an bet B M d October IS. ' nq3m Reine Weine nnd Liyuvre» Joseph Middleton u. Co. No. 156 und 158 Nord tte Straße, oberhalb der Arch Straße, Philadelphia. B r a n d i e », W ei n e und G i n di rekl imperlirl n»d wird al« rein warranlitt, und an Drugqisten und Hotelhaller an den aUerniedcrsten Hroßotrkauss-Preißen abgclaßen. Ass«rtei»ent besteht aus Otard, Pinet und Rochclle Brandies; Aller Perl, Sl'erro, Madeira, Ber Verrath r»n Menonqakela Whiskey, Heiland Gin. JrW und Scvlch Whiskey. October 19, INN. nq?M 81,800 verlangt. In Summen von nicht weniger als 8166 auf gute Versicherung. Wegen den. Näheren wende man stch in Allentaun an Jonathan Reickard. October 26. nq3m Ailentnnn Akademie. Der SpätjahrS « Termin nimmt feinen Anfang am Donnerstag den l. September, 1859. Zöglinge werden zu irgend einer Zeit angenom men und bezahlen nur von der Zeit da ste eintre ten. Primary per Viertel, V 4 g 6 Gewöhnliche Englische Zweige, S 4 56 bis 5 66 Höhere " " mit Griechisch und Lateinisch 6 66 " " " Und Franiöstfch 756 Musik, 8 66 Für den Gebrauch de« Pianos für Uebung 2 66 Zeichnen. 2 66 Feuerung für den Winter, 56 Einige Zöglinge werden in der Familie des Prinzipals angenommen und zwar an 546 per Viertel für Boarding, Waschen und Unterricht in allen Zweigen, mit Ausnahme von Mustk und Zeichnen. Z. N. Gregory. Principal. Juli 26. nqbv Jetzt ist (Sure Zeit um zu kaufen Wohlfeile Grozereien. Die Unterzeichneten haben unter der Firma von E. und P. genstermacher ÄefchäftS-Verbindung geschlos sen, am alten Stande von Fenstermacher und Sohn, Ecke der Ivten utid Hamilton Straßen, wo sie ,i- Grozerien und Provisionen eröffnet haben, welcher alle Verschiedenheiten In ihrem Zache einschließt und den ste für Baargeld eingekauft haben und auch wieder ausschließlich für Baargelv Oder Im Austausch sür Produkte verkaufen werden, an Preisen etwas niedriger als irgend ein anderes Ctablisement In der Stadt.— E« wird positiv nicht geborgt. Jede Sorte Koh len werden bei der Karrenladung an sehr erniedrig ten Preisen verkauft. Ein vorzüglicher Vorrath von Flour, Futter, Getreide wird beständig auf Hand gehalten und Zu den al lerbilligsten Preisen verkauft. Durch strenge Aufmerksamkeit n jeder Ar«, OverhaN«, .«ragen. Hemden, Stocks, Hatslücher und andern Artikeln, die aus unserm Fach gebraucht wer den.- Unsere K'kidsr werd??, «Ne unter unserer ei« zenen Aufsicht verfertigt. Kunden Arbeit machend und da wir nlir die besten HSnde belchästi gen, so können wir für alle unsercArbeiten gulstehen. Trorell und Metzger. An Auszehrendes Der Bekanntmacher, welchem fcint Gesundheit wicder in einigen Wochen, durch ein einfache« Mit tel hergestellt wufde, nachdem er einige Jahre an einer schlimmen Lungen-Krälikhtlt, oder an der schrecklichen Krankheit, die Msjehrung, gelitten hatte, wünscht seinen leidendes Mitmenschen da« Mittel bekannt A machen. An alle welche das selbe wünschen, wird er eine Cople der Prescription kostenfrei, mit der Direktion die Medizin zu ver fertigen und zu gebrauchen übersenden welche« Mittel ste dann finden werden, eine unfehlbare Cur in Fällen von Lonsumptisn, Asthma, Bronchi»«, u. f. w. bemerken wir?. Die einzige Ursache, warum dcr Bekanntmacher gedachte Prescription auf diese Art versendet, ist der Wunsch den Leiden den zu helfen—und tt hofft daß alle Leidende ei nen Versuch mit seinem Mittel anstellen möchten lumal da es nichts kostet und ihnen wiikiich ein Legen sein kann. Man addreßirk. Ehrw. E- A. Wilson, Wllliamsburgh, Kings Co., N. Z>. Oktober 26. nq2M Die respektive« Unterschreiber zu tieft»«, herrli chen Werke werden hierdurch benachtichtlget. daß der 7te Band bereits erschienen/ bei ütls eitlgetrof sen ist, und daß ste denselben nun abhbletl können. Je mehr wir dieses Werk untcrsüchkn, tefl« mehr überzeugen wir daß daßelbe tin ltnentbehr liches und wohlfeiles ist. und daß daher noch mehr Unterschriften darauf in unserer Umgegend erlangt werden sollten. Wer noch däraus subscribiren will der spreche vor bei Keck, Guth tinv Helfrich. Ocl-ber 26, N a chr: cht Wird hiermit gegebeü, daß die Uniekzeichnete als Administratnr von der Hinterlaßenschaft des ver storbenen Edwi nKei per, letzthin von Noid- Wheithall, lannschip, Lecha Co., atigestellt wor den ist Alle diejenigen Personen daher, wel che noch all besagte Hinterlaßenschaft schulden, sind hierdurch ersucht solche Schtlld innerhalb 6 Wochen abzubezahlen—Und Solche die noch recht mäßige Forderungen haben, stnd ebenfalls ersucht solche Innerhalb der besagten Zeit wohlbestätigt einzuhändigen an Sarah Kcipkr, Udm'trix. George Roth, jun. Agent. October 12. n«6m Sinking Spring Gegenseitige Feuer - VersicherunqS - Ge sellschaft. Die Mlglie?» der besagten Compagnie belie ben Obacht zu nehmen, daß die jährliche Ver saminlung und Wahl für <3 Verwalter, welch« sür das eintretende Jahr zu dienen haben, gehal teil werden soll, am Montag den 7ten November nächsten«, zwischen lv und 3 Uhr, an „HauSum's Swan Hotel" in der Skadt ReadiNg« Aaron Mull, See. Ociober 19. 1859. nq3m Dividend Nachricht Schatzmeister'« Office. Okt. 10. IBSS. Da« der Siegftied'S Zerrx vrucken.G.stllscd-ifi hat diesen Tag ein Dividend von einem Tbaicr und sSnfzig Scnl« (HI !X>) p-r Antheil erklär«, zablbar an die Swckkalker «der ihr« gehörig« . Rcprcscnlanlen aus Anforderung. Joseph Laubach, Schabm. ?aubachSvill«. Oktober 1». nqNm Warn u n g wird hiermit allen Jägern gegeben, das Schießen und Jagen auf meinem Lande in Süd-Wheithall launfchip, Lecha Caunty, zu unterlaß.«. Wenn dies zukünftlich wieder geschehen sollte, so werde ich ganz sicher meine Zuflucht zu den LandeS-Ge seyen nchmen. Alexander F. Knauß. November 2, 18ZA. nq3m Allentaun Bank. Die jährliche Versammlung der Ctockhalter wird gehalten werden im Bankhauft. auf Dien stags den Isten Tag November 1859, um IN Uhr Vormittvgs. und eine Wohl für 13 Verwalter wird gehalten am Bankhaus«, am Montag den 21sten November 1859, zwischen den Stund»« von 9 Uhr Vormittags uud 3 Uhr Nachmittag«. C. W. Cooper. Cassirer. O"°b"2L. nq3m Lutberische Kalenders für 1869, zu haben in dem Buchstohr zum Leckq taiinty paki'lc.k.