Der Lecha Caunty patriot. (Allentaun, Pa.) 1859-1872, November 02, 1859, Page 3, Image 3

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    'echa Caunty Patriot^
Lommittee M'l
»e Mitglieder der stehenden Conimittee der
üblikanischen Dolks-Parthei, für Lech» Caun- !
?nd hierdurch ersucht und eingeladen, einer
ammlung beizuwohnen, welche am Sanistag!
Igten November, um l 0 Uhr Vormittags am >
thaufe von Preston Brock, lm l sie» Ward !
Ztadt Allentaun, gehalten werden soll, —um
zu organisiren. Pünktliche Beiwohnung eines
i Mitgliedes ist erwartet, indem auch noch an-
wichtige Geschäfte vorliegen.
Jonathan Reichard,
N'Zolgende Herren bilden gedachte Commit-
Capt. W, H. Gausler, Col. W. W. Ha
ly, Tilgbnian Good, William Maddern, D.
liiller, Benj. Semmel, Charles Schönly, W.
Zager, Sanford Stephen, H. T. Herzog, Esq.,!
i. Butz, I. H. Lichtenivalter, Wni. F. Mos-!
!sq-, Nathan Wuchter, Nathan Wetherhold,
ison Hower, Solomon B. Ritter, Joseph
jer, Elenius Kramlich, C. W. Wieand,
James Singmaster.
d!e Länge der ~Stadtserordnung"
!m heutigen Blatte, sind uns mehrere Artikel,
vir für daßelbe bestimmt hatten, verdrängt
>en.
Zer Ehrw. Hr. Judkins wird feine zweite Vor« >
>g aus Bunyon's ~Pilgrims Progreß" hal
am nächsten Sonntag Abend. Gegenstand :
icht von der Stadt der Zerstörung." Kommt
höret ihn.
Der erste Schnee
eute vor 3 Tagen, des Nachmittags und in
)i icht, ist bei uns der erste Schnee für dieses
tjahr gefallen. Wäre derselbe liege» geblie
so wie er fiel, so würde derselbe etwa st Zoll
>cmacht haben. Da aber der Boden nicht ge
m war. so mußte er auch bald wieder vor den
ihlen der Sonne weichen.
Tie leftte Insurrektion.
)ie Infurrektionisten welche die Ursache waren
dtet oder als Gefangene genommen worden,
den und Ruhe ist wieder hergestellt, und, wie
cm, werden die besten Farben und Colars be
t durch d e Herren Breinig und Bruder, an
Aineiikanifchen Farbe und Colar- Werken zu
»taun, Pa.
Die XeadinA Fair,
lnsrre hiesige Biaßbande und die ~Allen Rei
," so wie in Verbindung damit, eine große
ahl unserer Bürger statteten Reading in der
en Woche rinen Besuch ab, um der Fair bei
r sie eine freudenvolle gewesen fei.—Wir ha
auch viele von der Gesellschaft im höchsten
e von Hausum ' s Hote l, in Reading,
den hören, nämlich in Bezug auf die Aufnah-
und Brwlithung daselbst —so auch von dem
igen Bierwiith M e r tz, Auch veisi bern
isrc»rsioinstr» d>iß sie sich s:etS an die Gefäl
lten tes weitbekannten und liberalen He»,
e r» so wie an die des Hrn. Dungling
i, von dem Be.ks Caunty Demokrat, erin
, dieselbe nie vergehen wollen, und immerhin
i)?gktt-G>fälligkeite» bereit fein weiden.
!>.iegelbal)»
lm letzten Mittwoch erei >nete sich auf ter Ca
»!>ua und Fogclcville Riegelbahn bei Wa >
s Station, in diesem Cannty, folgendes lln
dene Karren auf die Hauptbahn zubringen,
da dies von Hand nicht gehen wollte, so Ve
len sie endlich dazu eine Lokomotive. Selbst
erste Versuch mit der Lokomotive ist ihnen
ungen. Sie versuchten es dann zum Zwei
ial, wobei ein Raum, wie wir berichtet sind,
chen den Karren und der Lokomotive gelaßen
de. um durch rinen Stoß von Hinten dieselbe
Zewegung zu setzen. Der Stoß hatte aber
r als die gewünschte Wirkung, und hatte zur
,e, daß die Karren aus der Bahn und zwei
Arbeiter von denselben herabgeworfen wurden,
m der Abgeworfenen, nämlich Peter Svi e>
, gieng dann ein Rad über eines feiner Beine
halb dem Knie, welches auf eine furchtbare
sc zugerichtet ist, so viel so. daß man besiirch
daß Amputation nothwendig wrrdcn würde.
andere, Namens Aaro n M i U e r, siel
chen die zwei Schienen aus die Sills, und wur
urch die laufenden Karren erwischt, welche ihn
>aß«n beschädigten, daß rr das Unglück nnr et
ein« halbe Stunde überlebte. Herr Miller
etwa 26 Jahre alt und hinterläßt eine trau
e Gattin und ein unmündiges Kind seinen un
»rtelen und frühen Hingang zu beweinen.
IlVieVer ein neuer
)er Loks Foko GouvernörS - Candidas von
50izsin zieht durch den Staat und hält Reden,
n er wrt «frecher Stirne versichert, die deino
ische Paithel sei die Anti-Scla'.'erei'Ern.'eite<
>S-Parthei, und zur nämlichen Zeit suchen die
upten Zeitung» - Scribbler in diesem Staat
>tal für die nnmliche Parthei aus der Har-
Ferr? Geschichte zu machen. Gewiß dies
,t ,fch awr »m sichr schlecht —oder gerade so
>, wie die demokratischen Buchanan Führer
jenee Parthei nichts nutzen, end muh sie
dieser Tage nach allen vier Wiuden zerprcu
-MerktS was wir sagen.
Verhaftung >5o«>1«.
»liamberSb u rZ, 2V. Oetol-er.-
?itän Jol)« (sook wurde gestern zu
'ntello, Franklin Eanntv, I I Meilen
hier, verhaftet. Es ist kein Zweifel
)r darüber, daß er der Mann ist. Sein
Mückles Offizier-Patent, durch
?wn unterzeichnet, wurde auSgefertigl
> mit No. t bezeichnet, bei ihm gefun
, ebenso ein auf Pergament geschriebe-
Memorandum, das dem General
schington durch Lafayette überreicht
im Jahre l V>t dem Lewis Wa sch
on geschenkt war. Er sagte, daß er
dazu gehörige Pistole in den Bergen
isse» habe. Er war vollständig be
snet aus den Gebirgen heruntergekom
/ um sich Lebensmittel zu verschassen
war ganz erschöpft von Strapazen
Hunger. Er wurde gestern Abend
8 Uhr hierber gebracht. Nach einem
höre vor Richter Reister, und nach
feilte Person durch einen hiesigen
-ger vollständig identisicirt worden,
de er inS Gefängniß gebracht, um die
j uisitio» von Gouverneur Wise abui
ten. Er bekannte, daß noch drei an
Imit ihm in den Bergen gewesen sei
Einer von diesen, der eine blaue Deck.
! über die Schultern und eine Scharps Ri
fle, sowie ein Doppel-Gewehr getragen,
> wurde gesehen und hatte gesagt, daß die
i se seinem Kameraden gehören, der aus-
I gegangen sei, Lebensmittel zu kaufen. Esj
! sind Leute ausgeschickt, ihn zu fangen.
Charl e 6 t ow n,2IZ. Okt. Browns
I Hit kein Geständniß abgelegt, sondern!
! sagt im Gegentheil, daß er volles Ver
trauen in die Güte Gottes setzt, der ihn
! zuverlässig aus den ihn umgebenden Ge- j
fahren retten werde. Er sagt, daß Büch
sen auf ihn angelegt, Messer ihm an die!
! Kehle gesetzt waren und sein Leben in
eben so großer Gefahr gewesen ist als
j jetzr, daß aber Gott ihm stets zur Seite
! gestanden sei. Er wiße das Gott mit j
! ihm sei und fürchte nichts.
Ein vcrlieiratheter Mann in verlegen-
keit.
Seit einer Woche hat ein sonderbarer
und interessanter Fall die Aufmerksamkeit
! einiger unserer ausgezeichneten Rechtsge- >
lehrten in Anspruch genommen, und ob
schon derselbe noch nicht vor Gericht ge
! kommen ist, hat er doch eine Kundbarkeit
j in gewissen Kreisen erlangt.
Bor einiger Zeit, wie es scheint, machte
ein verheiratheter Mann, mit einer Fa
! milie und von gutem Rufe im unter»
! Theile dieses Eauntys, die Bekanntschaft
i einer jungen Dame von der Stadt Lan
caster, welche sich in ihn verliebte, und
! unter einem sonderbaren und unerklärli
! chen Einfluß ließen sie sich verheirathen.
! Die junge Dame war natürlicher Weise
! unter der Meinung, daß sie einen Jung
gesellen geheirathet habe und ihr Ver-1
dacht zum Gegentheil wurde nicht rege,!
! bis sie ihm zu' verstehen gab, daß es jetzt
! Zeit sei daß er sie mitnehme um Haus für j
! ihn zu halten. Dies verfehlte der Ehe
imann von Zeit zu Zeit unter mancherlei
Vorwänden zu thun, bis endlich der Va
! ter der jungen Dame bei dem Ehemann
j ansprach, u.n zu sehen wo eS fehle. Nun
I enthüllte sich der wahre Zustand der Sa
j che und der Mann mit zwei Frauen fand
! sich in einem engen Platze. Der Vater!
verlangte alö Entschädigung um
! die Sache zu schlichten. Freunde legten
, si.!> dazwischen um einen Vergleich zu
Stande zu bringen, und nach den lebten
! Nachrichten bot der Ehemann eine Ent
! Schädigungssumme von HIWO an. Ob
' dieselbe als zufriedenstellend von der jun
' gen Dame angenommen werden wird,
' j bleibt noch zu sehen. Die darin bethei
' i ligten Partheien befanden sich vorige Wo
' che in Lancaster und sind bemüht die S
a' che zu schlichten und dieselbe der Oeffent
> lichkeit zu enthalten.
Die Freunde deS Ehemannes behaup-
ten, daß er betrunken war als er zum
zweitenmal heirathete, aber dies wird von
den Freunden der jungen Dame verläug
net. Die n.ttürlichste Vermuthung ist,
daß irgend ein Mann, welcher willens ist
eine doppelte Halfter auf den Hals zu
binden, muß entweder betrunken oder ein
vollkommener Narr sein. —(Volksfrd.
Gouverneur 'Nlise's Urtheil über den
Heldenilnnl» der Bürger von Har
pen' Ferry.
Die durch die neuesten Erörterungen
festgestellte Thatsache, nnr vierzehn
weiße Männer und fünf Farbige waren,
die ein Arsenal der Ver. Staaten erober-
ten, die sechs und dreißig Stunden lang
5 dasselbe nebst einer Stadt von nahe zu
'2oo» Einwohnern unter ihrer Botmäßig
, keit hielten und mehr als 100 Gefangene
, machten, hat die Indignation des ritter
> lichen Gouv. Wise von Virginien erregt.
Lieber hätte er sich Arme u. Äeine abhack
rl en lassen, soll er ausgerufen haben, als
r daß derStaatVirginien eine solcheSchan
> de erlebte. Und als einer der Gefangen
> en sagte, die Insurgenten hätten sie gleich
einer Heerde «chafe in den Winkel ge
r drängt, äußerte der Gouverneur: das
' sei richtig. Sie wären wirklich Schafe
' gewesen, daß sie und ganz Harpers Ferry
, si.h hätten in den Winkel drängen lassen.
!.
' Larvkea'Dampf pfiug.
' j Herr FawkeS erhielt von dem Ameri
. can Institute zu Neu - Aork eine Prcmie
. von 1000 für seinen Dampf- Pflug.—
Er wird eine Probeleistung feines Pflug
-eS diese Woche in der Nähe von Neu-
I Aork geben, und nachher sich mit demsel
i bei, nach Illinois begeben, um für die
, Illinois Eentral Eisenbahn Kompanie zu
- j pflügen. Der Dampf-Pflug hat große
' Aufmerksamkeit in Amerika und Europa
e erregt, und Herr Fawkes hat Bestellun
> gen für seine Pflüge aus unterschiedlichen
' Staaten der Union und eine aus Schott
land erhalten, woselbst sie einen so bald
' als möglich zu haben wünschen.
(VolkSfr.
tLin lebende« Doppelmadchrn
ist jetzt in Frankfort, Ky., zur Schau
.! ausgestellt. Ein dortiges Blatt giebt
e' folgende Beschreibung von diesem Natur
. spiel : "Fräulein Ehristina Milln ist jetzt
lin ihrem neunten Jahre und besitzt die
außerordentlichen Zugaben von zwei Köp
! fen, vier Armen und vier Füßen, welche
Glieder sämmtlich von einem einzigen
u vollkommenen Rumpfe ausgehen,
n hat zwei hübsche und verständige Gesich
'l > ter, welche Lebendigkeit und Munterkeit
» verrathen. Sie singt lieblich viele der
il beliebtesten Lieder uud Balladen und kann
gleichzeitig mit zwei Personen über einen
>- j oder mehrere Gegenstände sich unterhal
>-! ten. Sie bewegt sich mit ebenso viel An
-1 niuth und 3uischheit, als irgend ein Kind
t, von ihrem Alter, zu tanzen, zu gehen oder
- zu laufen. Man wird nicht die geringste
r Mißbildung an Gliedern, am Leibe oder
n an den Gesichtszügen finden." (?)
-1 der Nähe von Libertn, Sullivan
n öauntn, brannte vor einigen Ta
n gen daS Haus von Johann Ahrenö ab;
d zwei seiner Kinder kamen in den Flammen
n um; man fand nur die verkohlten Ue
- berreste der Kinder.
>, Mann, Namens Hafer wurde
e! kürzlich aufgenommen, sein Weib und
seine Kinder'geschlagen zu haben. Bei
>- > icinerVerurtheilung zum Gefängniß sag
i- te er : Es ist schlimm, wenn ein Mann
e> seinen eigenen Hafer nicht dreschen darf.
Ein sonderbarer Ranz.
Wm. S. Rees, welcher seit mehreren
Jahren hier und fast in allen Städten
und Ortschaften des Westen sich alö Stra
ßenprediger bekannt gemacht hat, starb
vorige Woche zu Keokuk, lowa, mit Hin
terlassung eines Vermögens von
000. Er stammte aus England, wo er
eine gute Schulbildung genossen hatte;
er sprach 8 Sprachen (?). In 1830 la
ndete er in Neu Aork, wo er sich mit kauf
männischen Spekulationen ein Vermögen
erwarb, von welchem er unabhängig leben
konnte, das er jedoch in der Ensis von
wieder verlor. Seitdem führte er ein
Wanderleben, machte viel Kreuz - undOuer
ziige zwischen Philadelphia, Baltimore,
und arbeitete und verdiente nur
so viel, um sich vor Mangel zu schützen.-
Zu dieser Zeit begann er seine Predigten
in den Straßen, collectirte zuweilen Geld
und legte seine Sparpfennige in einer
Farm hart an der Grenze von Keokuk an.
Bald darauf wandte sich die Einwande
rung hierher, er legte seine Farm aus und
in wenigen Jahren erwarb er durch deren
Verkauf das große Vermögen. Trotz
seines Predigens war er ein heftiger Geg
ner deS Kirchengehens und seit seiner Ju
gend hielt er sich fern davon. I n Jahre
1553 gründete er die Knokuk „Post" und
später die „Doniphan Post" in Kansas,
eine Freesoil Zeitung.
Für Regelfpicler.
Ein junges Mädchen aus Neu-London,
Eon»., hält in San Antonio, Teras,!
eine Kegelbahn, und fordert jeden Lieb
haber deS Kegelspiels heraus, mit ihr um!
die Wette zu spielen. Sie findet auch
genug Leute, die mit ihr in geschickten!
Würfen zu wetteifern versuchen, aber
sie ist bis jetzt immer noch als Siegerin
aus dem Wettkampfe hervorgegangen und
macht durch den fortwährenden Gewinn
des Einsatzes die glänzensten Geschäfte.!
Ihrer Angabe nach hat sie in den letzten
0 Monaten einen Reingewinn von H:>0l>0
gemacht, was in diesen „harten Zeiten"!
gar nicht so übel ist.
Reich!l)U»i inaclit nicht glüetlicl).
Der reiche Stepban Girard von Phila
delphia schrieb einst an einen Freund : —!
„Was mich betrifft, so lebe ich wie ein
Galeeren-Sklave, beständig in Arbeit und
selbst des Nachts ohne Schlaf. Ich bin
in ein Labyrinth von Geschäften verwick
elt und vor Sorgen verzehrt. Reichthum
schätze ich nicht. Arbeit ist meine beste
Freude. Wenn ich deS Morgens aufstehe,
ist mein einziges Streben, den Tag über
so angestrengt zu arbeiten, daß ich, wenn
die Nacht kommt, gut schlafe."
Siehe hier die höchste Freude eines Mil
lionärS!
junger Mann rühmte die auß
erordentliche Schönheit eines Frauenzim
mers. Ein Anderer behauptete von eben
dieser Dame fast gerade daS Gegentheil.
Die Streitenden forderten einen Dritten
zum Schiedsrichter in dieser Sache auf
—„Sie haben offenbar Beide Recht,"
entschied dieser, „nur zur verschiedenen
Tageszeiten ; der Eine des Abends, der
Andere des Morgens ! '
sl?In Lebanon, Ohio, verließ der
Gärtner Davis Frau und Kind. Die
Frau verfiel darüber in Verzweiflung und
brachte zuerst ihr kleines Sohnchen und
dann sich selbst, mit Arsenik um' 6 Leben.
O) » st u r l» c n :
Am letzte» Sonntag, in Süd Whcitball Taun
! schip, diesem Caunty. Hr. Daniel Reichert, in ei
tlem Alter von 7 l I ihren, 2 Monaten und 2l
> lagen.
M (Artder 5 cbte.
Preise in -A Ucntaun am Dienstag.
Bulter (Pfund) . . lii
Unscklit». U>
Wach«.'.'..... L 5
Schinkcnfieisch ...
Seilenstücke, .... 1»
Aex.-Whlstev (Gal) 28
Roggen-Whi?ke?. . LC>
Hietorv-Holz (Klast.) 4 5,1>
Eichen-Holz Ä »U
Steinkohlen (Tonne) >»>
G»>r» 4 25
Flauer (Bärrcl) P»i 2-»
! Warzen (Büschel) l 2»
Roggen !I»
Welschkorn. . . tvi
Hafer....... :js>
Salj. 5>U
Eier (Duxend) lli
das j) ul) li !i u IN.
Getraide, Flauer u n d K o h l e n.
Bürgern vi?» Allentaun und der Umgegend anzu
zeigen, daß sie neulich die Mühle an dem Jordan
Fluß, etwa eine Meile nördlich von Allentaun,
bekannt als Butz's Mühle, gereimt haben, allwo
sie bereit sind
' A 11,.' Arten Mahl-Arbeit zu verrieten,
und das Publikum mit
/lauer, /uttcr und Gctraidk
von allen Sorte» zu besorgen. Für Waizcn,
! Roggen, Welschkorn und Hafer wird an ihrer
Mühle, so wie an ihrem Stohrhausc, am Ecke der
Linden und !>len Straße in Allentaun, (bekannt
unter dem Namen Frei-Halle) der höchste Markt
! preis bezahlt.
i Orders für Flauer, Futter und Getraide wer
' de» an ihrem Slohrhause oder an ihrer Ossis bei
ihrem Kohlcnhose, in dem ersten Ward (T. I.
! Sie betreiben auch wie ehedem das Kohlen-Ge
schäft und das GctraideGcschäst an ihren alten
> Standplätzen.
Die Freunde und Kunden von Tilghman Butz
! sind gebeten uns mit ihrer Kundschaft zu beglln
! stigen, die ihm zu Theil wurde, indem wir alles
Mögliche thun werden allgemeine Befriedigung zu
geben.
vS"Sie geben auck l>ier Nachricht, daß sie das
> daß sie sich unumgänglich und in allen und jeden
Fällen darnach richten werden, und das Credit
! System durchaus aufgegeben haben.
Roth, Mickley und (50.
! Allentaun, November 2. nqbv
Warn u n g
wird hiermit allen Jägern gegeben, das Schießen
und Jagen auf meinem Lande in Süd-Wheilhall
Taunschip, Lecha Caunty. zu unterlaßen. Wenn
dies zukünftlich wieder geschehen sollte, so werde
ich ganz sicher meine Zuflucht zu den LandeS-Ge
! setzen nehmen.
Alexander F. Kiiauß.
i November 2, 135!). nq3m
Stadt-Verordnung
in Bezug auf Märkte und Markt - Tage
in der Stadt Allentaun.
Abfchnitt 1 .—Sei es verirdnct durch den
Bürgermeister und Stadtrath der Borough Al
lentaun, und eS ist zum Gesch „omacht kraft der
Autorität derselben : —Daß.öffemtlche Märkte
gehalten werden sollen in der Stadt Allentaun,
auf Dienstags und Samstags jeder Woche durchs
ganze Jahr ; anfangend an jedem Tage mit Ta !
geslicht und fortdauernd bis II Uhr Vormittags. !
Die Grenzen besagten Markts sollen sein wie
folgt :—Einschließend das Markthaus mit der j
Straße unmittelbar nördlich desselben und der!
Linden-Straße, zwischen der Siebenten n. Church
Alley, und so viel von der Siebenten-Straße als
an die Fronte der Marktlotte grenzt. Und der
Bürgermeister und Stadtrath sind hierdurch auto-!
risirt und angewiesen, einen Clerk für den Markt
anzustellen, um die hierin vorgeschriebenen und
verlangten Pflichten auszuüben.
Abschnitt 2.—Ferner ist hierdurch verord
net durch die Autorität derselben, daß alle Metz-!
Ger, die den Markt besuchen, ihre Karren, Wa
gen. Pferde und Schubkarren gänzlich außerhalb
die Grenzen des besagten Marktes bringen müs
sen vor der festgesetzten Zeit zur Oeffnung deßej
ben, unter Strafe eines Thalers für jeden Karren,
Wagen, Pferd oder Schubkarren, der von ihm,
ihr oder ihnen innerhalb besagter Grenzen gelas
sen wird, außer solcher Schubkarren ic. wird noth
wendiger Weise gebraucht von ihnen während den
Marktstunden zum Herbeibringen von Fleisch auf
den Markt. Und daß jede andere Person als
Metzger, die einen Wagen, Karren. Dray, Schlit
ten oder anderes Fuhrwerk an Markttagen und
innerhalb den Marktstunden auf den Markt bringt,
daßelbe zurückhufen und gegen die Curbsteine um
das Markthaus herum und innerhalb den Markt
grenzen stellen soll, die verschiedenen Zugänge zum
Markthaus offen und unbesetzt laßend : und alle
bezahlen die Summe von einem Thaler für jeden
Wagen, Karren, Dray, Schl tten oder anderes
Fuhrwerk, das nicht gestellt wurde wie hierin vor
geschrieben. Und keiner Person soll erlaubt sei»
irgend ein Pfcrd, Mähre oder Wallach für eine
längere Zeit innerhalb den Grenzen des besagten
Maiktes an Markttagen und während den Markt
stunden zu halten, als nothwendig ist um sie zu
entladen, untcr Strafe eines ThaleiS.
Abschnitt 3.—Und eS sei silncr verord
net durch die Autorität derselben, daß während
den Marktstunden kein lccrer Wagen, Karren,
Schlitten, Dray oder anderes Fuhrwerk zurückge
j Hüft werden soll gegen, oder auf irgend eine Wei
lse besetzen soll, irgend einen der Curbs der
P ä v e in c n t S an den Straße» die bestimmt
! sind und benutzt werden als der vorbcsagier Markt
in besagter Stadt, zur Verhinderung von An
dern die von den Wagen verkaufen. Noch soll es
gesetzlich sein für irgend einen Wagen, K a r
re n, Dray. Schlitten oder anderes
Fuhrwerk, so zurückgehust oder an den vorbesag
ten Curbs während Marktstunden stehen zu blei
chem Wagen, Karren, Dray, Schliiten oder an
dern, Fuhrwerk; in jedem dieser Fälle soll besag
ter Wagen >c. sogleich entfernt wersni. Jede
Person oder Personen, welche die Verordnungen
Thalern unterworfen sein, wovon eine Hälfte dem
Angeber und die antcre dem Bororrgh zufallen
soll.
Abschnitt 4.—Und sei cS ferner verordnet
durch vorbefagte Autorität, daß alle Metzger wäh
halb den Grenzen des Maiklrswäbrendditt Markt
stunden irgend eiuc» Artikel zum Verkauf anbiete»,
den er oder sie vorher gekauft hat, unter Strafe von
fünf Thaler. Und keine Person soll an Markttagen
und während den Marktstunden zum Verkauf an
bieten oder kaufe» irgend Flour, Mehl, Getraide.
Flcisch, Geflügel, Butter, Schmalz, Käse, Eier,
Obst, Nüße oder irgend eine Art von Vegeiabilien,
außer auf dem besagten Markt und innerhalb den
. Grenzen desselben» unter Strafe von fünf Thaler,
lind keine Käufer von Provisionen auf dem Markt
sollen persönlich oder durch ihre Dienstleute befugt
sein, während Markistunden irgend Provisionen
oder andere auf den Markt gebrachte Waare» beim
! Große» oder in größer» Quantitäten zu kaufen,
als für ihre refpeeiiven Familien, lind keine Per
mit der Absicht des Wiederverkaufes derselben, un
ter einer Strafe von zehn Thaler.
Abschnitt s.—Und sei es fernrr verordnet
durch Autoritär derselben, daß irgend rine Person
die vom Stadt - Schatzmeister eine Quittung em
pfängt für Bezahlung einer Stand - Rente, beim
Vorzeigen derselben an den Markt - Clerk sogleich
lin Besitz ihres gehörigen Standes gesetzt werden
soll; und die so an irgend eine Person oder Per
sonen ertheilte Quittung sür die Bezahlung von
Standrente soll das einzige Zeugniß vom Rechte
einer solchen Person oder Personen auf den Besitz
irgend eines Standes fein; und es soll die Pflicht
tes Clerks sein, wenn er Besitz von irgend einem
Stande giebt wie vorbesagt, in dem von ihm ge
haltenen Buche den Namen tes Miethers oter der
Miether, samnit der Nummer, Klaße und Rente
des- oter derselben, zu endorstren und zu bezeugen.
Und die Person oder Personen im Besitz irgend ei
nes Standes soll oder sollen solche Quittung dem
Clerk des Marktes zu irgend cincr Zeit an der er
es verlangt, vorzeigen, und bei seiner oder ihrer
Weigerung dlrses zu thun, soll ev die Pflicht tes
Markt-Cierks sein, (mit Hilfe dcr Constablcr der
Stadt,) solche Person oder Personen aus dem Be
sitz des Standes zu setzen, indem sie ferne oder ih
re Waaren davon entfernen ; und den hierbei hel
fenden Constabler soll als Bezahking für ihre
Dienste die Summe von einem Thuler für jeden so
rcclamirtcn Stand verwilligt und au« dcr Stadt
kaße bezahlt werden ; und keine so entsetzte Person
oder Personen sollen nachher das Recht erhalten
einen Stand im Markte zu gebrauchen, außer auf
Bezahlung der durch ihre Entsetzung verursachten
Unkosten sowohl als der Rente des Standes.—
Und wen» der Markt - Clerk erlaubt oder duldet,
daß irgend ein Metzger oder eine andere Person
einen Stand ausschließlich besetzt, außer daß die
Rente dafür bezahlt ist, wie diese Verordnung
vorschreibt, soll er auf Ucberführung für ein jedes
solche Vergehen eine Strafe von zehn Thaler be
zahlen.
Abschnitt 6.—Und fei es weiter verordnet
durch die Autorität derselben, daß es die Pflicht
des Markt-SchrribcrS sein soll, auf dem Markt,
während den Marktstunden gegenwärtig zusein,
und denselben zu öffnen, und lm Allgemeinen zu
solchen andern Zeiten beizuwohnen, als nothwen
dig sein mag, um Gehorsamkeit der Regeln und
Regulationen hierin bestimmt, zu erzwingen ; oder
solche die späterhin von Zeit zu Zeit, bezüglich aus
den besagten Markt verordnet und zum Gesetz ge
macht werden mögen. Er soll den Verkauf, oder
das Ausstellen zum Verkauf, von irgend schlechten
und ungesunden Provisionen, verboten in dieser
Ordinanz, verhüten, dadurch daß er dieselbe in
seinen Besitz nimmt und mit denselben nach den!
Verordnungen des Bürgermeisters ve>fährt. Cr!
soll Gewalt haben, allen Butter, Schmalz und!
andere Prvvisions-Artilel, verkaust oder zum Ver- !
funden werden, oder zu leicht in dem Gewicht sind,
für welche sie verkauft oder zum Verkauf offerirt!
worden sind, so soll dieser Artikel so verkauft, oder
offerirt zum Verkauf, verwirkt sein—und ein Vier
theil davon fällt dem Schreiber und die andern
Drel-Bieitheile der Stadt zu. Der Marktfchrei
l'kr soll auch alle Waagen, Gewichte und Maaf
fen, durch welche irgend Provisionen zum Verkauf
auf dem Markt offerirt, gewogen oder genießen
werden, untersuchen. Er soll gleichfalls die Be
zahlung und Erhaltung von Strafen und Ver
wirkungen, welche turch diese Ordinanz, oder
durch irgend ein Gesetz aufgelegt sind, oder gegen
irgend eine Person oder Personen aufgelegt wer
den könne», welche sich den Regeln und Regula
! tioncn des Marktes im Allgemeinen, oder des vor
besagte» Marktes an Markttagen entgegensetzen,
erzwingen. Und es soll seine Pflicht sein, alle
Streitigkeiten, welche sich in besagtem Markt, zwi
l sehen dem Käufer und Verkäufer, bezüglich aus
> Gewicht und Maas von Artikeln, oder Sachen ge
! kaust oder verkauft, innerhalb den Gränze» des
' selben, entscheide», —und im Allgemeinen die Aus-
sich! über die Reinlichkeit des besagten Marktes
. beaufsichtigen. Er soll darnach sehen, daß der
Markt auegerciiiigt wird jedesmal an dem Abend
! vor einem jeden Marktlage; daß der Dreck,
! jede» Woche zusammengebracht und von dem be
z sagten Markt fortgeführt wird, und zwar an ei-
nen solchen Ort als die Straßen - Commißioncrs
anwetscn mögen. Und eine Strafe von nicht we-
Niger als 5 noch mehr als 20 Thaler soll einer
jeden Person, oter Personen, weiche auf irgend ei
> ne Weise sich in die Pflichten des Marktschreibers
! einmischt, um ihn zu verhüten seine Aintopslichte»
zu erfülle», aufgelegt werde»,
j Abschnitt 7.—Und sei es verordnet durch
! die Autorität deiselben, daß alle Waagen und
Maaße, gebraucht durch Kleinhändler, Gastwir-
Ihe, Metzger und Andere innerhalb der Stadt,
niit und geordnet werden sollen,-Und daß der
! Clerk für diesen Dienst folgende Vergütung er
' halten soll, nämlich : Für das Ordnen und das
j Bezeichnen eines hölzernen Gesäßes oder Maas
! ses, l<> Cents ; Für irgend ein Maaß von Zinn,
! Kupfer, u. f. w., 3 Cents. Und wenn es noth
wendig sei» sollte ein Maaß oder Gewicht zu ver
kleinern oder zu vergrößern, so soll dem Schreiber
dafür eine lechtmäßigc Compensatio», welcher der
! Bürgermeister zustimmen muh, bezahlt werde». —
! Und von und nach dem tsten Tag Ȋch
stens, soll keine Schnellwaage innerhalb den Gren
! zen des i esagtc» Marktes gebraucht werden, aber
Sache» verkauft bei Gewicht oder Maaß, sollen
auf Waagen durch Gewichte, gehörig geordnet, ge
wogen, und durch Maaße welche ebenfalls gehörig
geordnet, und von dem Schreiber des Marktes ge
wird, daß er oder sie irgendein Gewicht oder
Maaß gebraucht, welches unzulänglich ist. eine sol
che Person soll eine Strasc von SIU verwirken
und bezah'e >.
A b s ch n i t t 8."-Und sei es ferner verord
ke, Blocks, Zübee oder andere Dinge, gebraucht
in dem Markt für die Bequemlichkeit der Metzger,
! oder andern Personen, während sie die Ilcischreiu
me im Besitz haben, innerhalb ten Grenzen des
! Sländein ihrem Besitz, gehalten werden sollen,«.
. ,war auf eine solche Weise, daß sie nicht mehr als
3 Fuß über den inner» Rand des Ständs respekti?
in de» Markt hinaus reiche». Und sie solle» so
gleich nach den Markistunden, an Markt - Tagen,
j und an andern Tagen, ehe sie das Markthaus
! verlaßen, alle Blocks und Bänke, durch sie ge
braucht in dem Markthaus, u»ter die Planken ih
rer respekuven Stände bringen, unter der Strafe
von 50 Cents für eine jede Vernachiäßigung.
i Abschnitt V.—Und es ist weiter vervrd
„.i durch die AutoriM dak der Markt-
Schreiber gleichfalls der Inspektor von Holz und
Kohlen fein soll und es soll seine Pflicht sein,
wenn ersucht durch irgend ein Bürger, alles Holz
und Kohlen, zum Verkauf angeboten in dieser
l Stadt zu inspekliren--und daßelbe an der Thüre
oder in den Höfen der refpektiven Käufer aufsetzen
! zu laßen und zu ineßen und für alle und jede
Ladung so ausgesetzt, genießen und infpektirt, soll
besagter Inspektor lv Cents von dem Ansteller
erhalten. Und alles Klafterholz welches unter
die Vorschriften dieser Ordinanz kommt muß zum
Wenigsten -t Fuß lang sein —und das Klasler soll
8 Fuß in der Länge, 4 Fuß in der Breite und 4
Fuß in der Höhe meßen, und muß gut aufgelegt
uud gepackt fein—gehörige und hinlängliche Er
laubniß muß durch den Inspektor für alle krumme
Absch nlt t 10.—Und eS sei ferner ver
lier Strafe von 5 Thaler, für eine jede solcher Vcr
gehunge» ausgesetzt sein soll.
Abschnitt ll. —Und eS sei ferner verord
net durch Autorität derselben, daß keiner Person
! Stand im Markthaus haben, zu verkaufen oder
feil zu lieten irgend welche Sorte Fleisch in klei
j nern Ouanlitäten als beim Viertel, unter Strafe
von fünf Thaler.
Abschnitt 12. —Und eS sei ferner ver
ordnet durch Autorität derselbe«, daß der ersagte
Markt-Raum verwilligt werden soll zum Gebrauch
rnd Benutzung auch anderer Person oder Perso
nen als Butscher, welche einen Wagen, Karren,
Dray. Schlitten oder anderes Fuhrwesen an
Markt bringen, weiche rückwärts gegen die Curb-
steine des Pävements des besagten Raumes ge
schoben werden sollen.
Abschnitt! 3. — Und eS sei ferner »erord -
Marktschreiber oder irgend ein anderer Beamter,
dessen Pflicht es sein wag dem besagten Markt bei
zuwohnen, es verweigern sollte die Pflichten zu er
füllen, welche diese oder irgend folgende Ordinanz
von ihm fordert, soll er für die erste Vernachiäßi
gung der Bezahlung einer Strafe von nicht weni
ger als ein Thaler noch mehr als fünf Thaler
i verfallen ; und für jede nachherige Vcrnachläßi
gung, nicht weniger als fünf und nicht mehr als
zehn Thaler.
Abschnitt 14.—Und eS sei ferner verord
net durch Autorität derselben, daß es die Pflicht!
der Markt-Comnlittee sein soll, am ersten Dien-!
stag in, April in jedem Jahr alle Stände in dem !
Maikthaus separat auf öffentlicher Bendu zu ver- !
renten, wofür vierteljährig im Voraus zu bezah
len ist.
Abschnitt 15.—Und es sei ferner verord
net durch Autorität derselben, daß dir Markt-
Conimittee auf dieselbe Weise, separat und aus öf
fenllicher Vendu, an demselben Tage für ei» Jahr
alle Stände am Markihaus herum verrenken soll. >
Abschnitt 10 —Und sei es ferner verord-!
net durch Autorität derselben, daß das Salaiium
des Markt-SchreiberS 000 Thaler jährlich betra-!
gen soll.
Abschnitt lB.—Und es sel ferner verordnet
dnrch Autorität derselbe», daß von und nach de n
Verienten der Stände im nächste» April, es nicht
gesetzlich sei» soll für irgend eine Person odee Per
sonen, während den Marktstunden innerhalb tes
vorgeschriebene» Raumes des Marktes, irgend wel
che Prov sionen oder Produkte feil zu bieten, aus
genommen von de» besagte» Marklständen oder
Wagen, Karre», Schlitten u. s. w., welche rück
wärts an den Curbsteinen stehen, wie hierin oben
beschrieben. Und irgend eine Person oder Perso
nen welche während den Marktstunden feilbieten
einige Provisionen oder Produkte auf Fuhrwesen,
Gefäßen, auf den Pävements, Thürschwcilen, oder
öffentlichen Straßen, sollen für eine jede solche
Uebertretung eine Summe von nicht weniger als
ei» Thaler und »icht mehr als fünf Thaler bezah
len.
Abschnitt Ig.—Und eS fei ferner verord
net durch Autorität derselben, daß die Markt-Com
mittee angewiesen ist, alle Stande im Markihause
Sie sollen die Stände in Klassen, No. 1,2,3
und 4 theile». Klasse 1, soll eine jährliche Rente
von LOO bezahlen ; Klasse 2, LVO ; Klasse 3,
?00 ; und Klasse t, SOO.
! einwilligt de» höchsten Bonus für irgend eine»
! Stand zu bezahlen, die erste Auswahl haben soll,
denselben zu haben und zu halten für ein Jahr
der Bezahlung der jährlichen Rente, welche beim
Verrenken aus solchen Stand gelegt wurde, unter
worfen.
. Abschnitt 20. —Und eS sei ferner verord-
cher Stände für das bevorstehende lahe angesehen,
und sollen für die Rent derselben verantwortlich
gehalten werden.
' Abfchnitt 2 l. —Und sei es ferner verord
! net durch die Aulhorität derselbe», daß der Markt-
Nummer ihrer Stände und den dafür bezahlten
Belauf eintragen soll, und er soll zu allen Zeilen
! dieses Buch zur Einsicht bereit haben für de»
! Stadlrath und die Markt-Comnnttee.—Auf Ver-
ordnung des Stadtraths.
George Beisel, Burgeß.
Bezeugts—iL. I. Schreiber.
Au fgefchobener
Erecutors-Verkauf,
Bon schätzbarem Stadt-Eigenthum.
Sjwander, soll auf Mittwochs den ölen Novem
ber, um l Uhr Nachmittags, an dem Gasthaus?
von Charles I. H a g e n b u ch, in der
i Hamilton Straße, folgendes schätzbare Eigenthum
! auf öffentlicher Vendu verkauft, werden, nämlich -
Sieben schätzbare Baulotten,
liegend auf dem füd-westlichen Ecke der -Uen und
Chew-Slraßc.in der Stadt Allentaun ; gränzend
an Lotten von I. M. Line und Tilghman H.
Martin ; enthaltend In der Fronte eine jede iil)
! Fuß und ln der Tiefe 230 Fuß z —Darauf defin
! det sich
Ein lj Stock hohes backsteiner
neS Wohnhaus
' im Ganze» oder in einzelnen Lotten verkauft wer-
de», wie eS Käufer am Schicklichsten sein mag.
I Es ist dies das hinterlaßene liegende Eigenthum
i öer verstorbenen Catharina Schwan der,
' letzthin von Allentaun.
! Die Bedingungen am Verkaufstagc und Auf
wartung von
Ivilliam Schwände»-, Ex'or.
November 2. nqbV
Auditors Anzeige.
! In dem Weisengericht von Lecha Eannty.
! In der Sache der Rechnung von George Blank
und Jacob Mörder, jr., Administratoren von
der Hintcrlahenschaft deS verstorbenen Jacob
M ö r d e r, letzthin von Obcr-Saueon Taun
! schip, Lecha Caunty.
Und nun August 5. 1859, auf Vorschlag von
W. S. Marx, ernannte die Court George W.
Föring, Esq., als Auditor, um besagte Rechnung
überzusehen, iiberzusclteln und Vertheilung dem
Gesetzt gemäß zu machen.
Bejeiigrs- B. .YauSma», Schreiber.
November, 1859, um 10 Uhr Vor«it>agS.
G. Vv. Föring, Andiwr.
herrliche Füllen
! Auf öffentlicher Vendu zu verkaufen.
! Es sollen auf öffentlicher Vendu verkauft wer
de», auf Mittwochs den i>ten November, um 10
Uhr Vormittags, an dem Gasthause von Aaron
Gut h, in GulhoviUe, Süd-Wheithall Taun
schip, Lecha Eaunt», etwa
25 vortreffliche Füllen,
von 1-, 2 und 3 Jahr alt, welche al
lc von dem besten Pferde Stock aus
gewählt sind, und von Eric u. Eraw
lin f».»> Caunties, Pennfylvanicn. und
von Canada hieher gebracht wurden. Bauet«
und andere welche ihren Pfcrdc-Stock zu vcrbeß
er» wünschen, sollte» nicht verfehlen dem Verkauf
beizuwohnen.
Die Bedingungen am Verkaufstagc und Auf
wartung von
E. D. Brown.
Novcmlcr 2. nq2m
Unfehlbares Wurinniiil.l, weiche? ,N>nder leiekinn-
Assignic-Berkanf
von sehr schätzbarem
l.'il'i.iettkll'm Eigenthum.
Aus Freitags den 25sten Novcmbcr, um 10
Uhr Vornrittaqs, soll an dcm ~American Hotel"
von I o h n A. B e ch t e l, in der Stadt Allen
taun, ösfcntlich verkaust w«rdcn, folgendes sehi?
schätzbare Eigenthum, nämlich l
No. l.—Ein gcleiunugrS Stol)lhauS,
gelegen an der Basin, bt? dem großen
ser Stadt Allentaun,
8» bel 40 Fuß. samnit ei
nem große» Kohlenhof. Das Stohrhaus ist 3
Stock hoch und auf» beste eingerichtet, und zu dem
Kohlenhof gehören eine Maschine zum Kohlen-
Ausladen, eine große Kohlenwaage, u. s. w.—
Von der Lecha ThabEisenbahn ist «ine Bahn in
d.'N 2ten Stock des StohrhauseS gelegt, und »uf
gedachter Eisenbahn Ist eine „Switsch" für diese«
Eigenthum allein angebracht. Die Lokte enthalt
etwa W Fuß in der Fronte und etwa 240 Fuß
in dcr Tiefe, mehr oder weniger. Es ist daher
dcr bequemste Kohlenhof an dem ganzen Fluß.
No. —Eine Eck-Wharf Lotte,
gelegen ebenfalls an dcr Basin bei dcm Lecha Fluß,
in Allentaun, und ist begränzt durch Eigenthum
von Nathan Weikcle; enthaltend in der einen
Fronte 210 Fr ß. und in dcr andern Fronte 200
Fuß, mehr oder wcnigcr, und dieselbe ist gut zu
einem Wharf angebaut.
No. !i. —Die ungetheilte Hälfte eines
Strich Holzlandrs,
gelegen an dem Lechaer Berg in Salzburg Tau/>-
schip, nahe der Lecha Thal Eisenbahn ; enthaltend
32 Acker, welches gut mit jungem kastanien Hölz
bewachsen ist. Wer dieses Eigetilhum vor dem
Verlaus zu besehen wünscht, btlielt bei Jacob Eck
spellen oder bei Salomen Griesemert, jr., vorzu
sprechen, welche daßelbe dann willig zeigen werden.
No. -1. —Das Intereße von E. und W.
Edelman, in einer herrlichen Bauerei,
gelegen in Salzburg Taunschip, Lecha Caunty;
enthaltend l!>0 Acker, mehr oder weniger. Die
selbe ist bekannt als Edelmans Bauerei, und da
raus sind alle nöthige Gebäude errichtet, und so
ist dieselbe auch in cinem vortrefflichen Cnltur-Zu
standc.
Die Bedingungen am VerkaufSlage «nd Nus
! Wartung von
Salomon Griesemer,
EharteS W. Wieand/
Oclobcr 2K. nqbV
Asjignie-Verkaufi
Freitags den l lteu November nächstens, um
l Uhr Nachmittags, soll aus dem Platze selbst, ös
j stntiich vertäust werden :
I>>! Acker vorzügliches Bauland,
! gelegen in Nord-Whrilhatl Taunschip, Lechä Co.,
an der Straße welche von Balliets nach Rockdäle
sührt, gränzend an Land von Adam Leienberger,
John Claußcr, Nathan Nenhard, David Dor
wart und Anderer. Die Verbcßcrungcn darauf
! find : .
Ein gutes MistöckigttS Främ
ZW» Wohnhaus,
- Scheuer, und andere NebeNge
j bäule ; auch ist ein guter Brunnen mit cliier Pum
pe bei», Hause und dcks Eigenthum ist gut mit Obst
verfchcn.
Cz ist das liegcnte Vermögen 6on John R.
Kühner und Frau, und wird verkauft voti
Tautet Soyer, Assignle.
! Oktober 2li.
Oeffentliche Äendu.
Montags den 14tcn November, um 2 Ühr
Nachmittags, soll aii lcm öffcntlichrn Gasthaus«
von C h r i st i a n K. H e n n l n g e r, Ä Zi
ottSville, Lecha Cauttly. folgendes fchätzbatt lie
gende Vcrmögt» öffentlich verkauft wcrdcn ?
Ein gewisier Strich Holzland/
gelegen in Ober-Milsord Taunschip, Lecha Caunty,
gränzend an Land von Timothy Schubert, Chetttes
Schuler. lesse Larosch und anderes, enthaltend s'i
Acker mehr oter weniger, daßelbe ?st stark mit Ka
stanien-Holz bewachsen.
Es ist das hinterlaßene liegende Vcrikögcn der
verstorbcnen Sarah Moyer, letzthin vön Obfr-
Milford Zaunschip, und wird verkauft vs»
L> e n Erben.
N. B. —Wenn keniand wünscht obiges Sigm«
thu,» zu besehen dcr wende sich anCha S. S ch »-
l e r. welcher nahe dabei wohnt.
Oetober 2ti. üef3m
Fürs! Fürs! Fürs!
D ie Unterzeichneten ge
len dem Publikum hier»
ergebcnst Nachricht,
daß stc soeben n>?t dem
schönsten, besten un 6 da-
bei wohlftilstenAfförtement
" Fürs von den Seestädten
zurückgekehrt sind, welches noch ?e in Mcntaun zu
sehen war. Daßelbe besteht zum Theil aus
Sable, Stone Martin und MinkCapes,
Fitch, Grau - Squirrel, Eoney trnd
Wlssel-Sable Victoreie Muffs
und EusfS, u. s. w., u. f. w.,
welches alles an ihrem Pkemiunt Hntstohr No.
25, West Hamilton Straße, wie gesagt, sehr bil
lig zum Verkauf angeboten Man rufe an
und urtheile für sich selbst.
»rs Werden verlangt—Alle die Mink,-
Muskralten,- Nacoon» und Opossum-Häute, für
welche sic die höchsten Marktpreise in Bargeld
oder im Austenisch für Waaren bezahlen.
Berger und Keck.
November 2. nq3M
(sine Warnung.
Wir warnen hierdurch alle Personen vor dem
Ankauf von Kochöfen, mit einer hohlen Mitte
oder hohlen KreuzstvlwV, aüsgrnomu'en solche
welche von uns gemach! sind—lndeüi wir die al
leinigen Eigner von dem Patent für die Verfertig
ring v«l den hohlen Mitten oder Kreuzstücke»
sind-und auf alle Personen welche unser Patent
verletze», dic ganz» S?rcnge der Gesctzc anwcndm
Stuart und 'ptlerson,
Eisen-ZeunderS. Ä?il!civ Tlrasv, oberhalb tcr llitc»,
Philadelphia, November 2. nqlM
KcS'Än Drnckcr!
Sin guter Buchdrucker wird sogleich in der Druck
er« dcs Unterzeichneten vrrlangt, um »n der Zeit
ung z» arbeiten. Sksleliikente sind ersucht' sich
unvcrsaumt unter folgender Atdrcffc zu melden:
A. I. Peters»
Herausgeber des „VolkSfrennd,"
Middelburg, Snyder Co., Pa.
Kalenders
für 1800, zu haben i» dem Buchstohr zum
! Ilecha Caunty pani«s