'echa Caunty Patriot^ Lommittee M'l »e Mitglieder der stehenden Conimittee der üblikanischen Dolks-Parthei, für Lech» Caun- ! ?nd hierdurch ersucht und eingeladen, einer ammlung beizuwohnen, welche am Sanistag! Igten November, um l 0 Uhr Vormittags am > thaufe von Preston Brock, lm l sie» Ward ! Ztadt Allentaun, gehalten werden soll, —um zu organisiren. Pünktliche Beiwohnung eines i Mitgliedes ist erwartet, indem auch noch an- wichtige Geschäfte vorliegen. Jonathan Reichard, N'Zolgende Herren bilden gedachte Commit- Capt. W, H. Gausler, Col. W. W. Ha ly, Tilgbnian Good, William Maddern, D. liiller, Benj. Semmel, Charles Schönly, W. Zager, Sanford Stephen, H. T. Herzog, Esq.,! i. Butz, I. H. Lichtenivalter, Wni. F. Mos-! !sq-, Nathan Wuchter, Nathan Wetherhold, ison Hower, Solomon B. Ritter, Joseph jer, Elenius Kramlich, C. W. Wieand, James Singmaster. d!e Länge der ~Stadtserordnung" !m heutigen Blatte, sind uns mehrere Artikel, vir für daßelbe bestimmt hatten, verdrängt >en. Zer Ehrw. Hr. Judkins wird feine zweite Vor« > >g aus Bunyon's ~Pilgrims Progreß" hal am nächsten Sonntag Abend. Gegenstand : icht von der Stadt der Zerstörung." Kommt höret ihn. Der erste Schnee eute vor 3 Tagen, des Nachmittags und in )i icht, ist bei uns der erste Schnee für dieses tjahr gefallen. Wäre derselbe liege» geblie so wie er fiel, so würde derselbe etwa st Zoll >cmacht haben. Da aber der Boden nicht ge m war. so mußte er auch bald wieder vor den ihlen der Sonne weichen. Tie leftte Insurrektion. )ie Infurrektionisten welche die Ursache waren dtet oder als Gefangene genommen worden, den und Ruhe ist wieder hergestellt, und, wie cm, werden die besten Farben und Colars be t durch d e Herren Breinig und Bruder, an Aineiikanifchen Farbe und Colar- Werken zu »taun, Pa. Die XeadinA Fair, lnsrre hiesige Biaßbande und die ~Allen Rei ," so wie in Verbindung damit, eine große ahl unserer Bürger statteten Reading in der en Woche rinen Besuch ab, um der Fair bei r sie eine freudenvolle gewesen fei.—Wir ha auch viele von der Gesellschaft im höchsten e von Hausum ' s Hote l, in Reading, den hören, nämlich in Bezug auf die Aufnah- und Brwlithung daselbst —so auch von dem igen Bierwiith M e r tz, Auch veisi bern isrc»rsioinstr» d>iß sie sich s:etS an die Gefäl lten tes weitbekannten und liberalen He», e r» so wie an die des Hrn. Dungling i, von dem Be.ks Caunty Demokrat, erin , dieselbe nie vergehen wollen, und immerhin i)?gktt-G>fälligkeite» bereit fein weiden. !>.iegelbal)» lm letzten Mittwoch erei >nete sich auf ter Ca »!>ua und Fogclcville Riegelbahn bei Wa > s Station, in diesem Cannty, folgendes lln dene Karren auf die Hauptbahn zubringen, da dies von Hand nicht gehen wollte, so Ve len sie endlich dazu eine Lokomotive. Selbst erste Versuch mit der Lokomotive ist ihnen ungen. Sie versuchten es dann zum Zwei ial, wobei ein Raum, wie wir berichtet sind, chen den Karren und der Lokomotive gelaßen de. um durch rinen Stoß von Hinten dieselbe Zewegung zu setzen. Der Stoß hatte aber r als die gewünschte Wirkung, und hatte zur ,e, daß die Karren aus der Bahn und zwei Arbeiter von denselben herabgeworfen wurden, m der Abgeworfenen, nämlich Peter Svi e> , gieng dann ein Rad über eines feiner Beine halb dem Knie, welches auf eine furchtbare sc zugerichtet ist, so viel so. daß man besiirch daß Amputation nothwendig wrrdcn würde. andere, Namens Aaro n M i U e r, siel chen die zwei Schienen aus die Sills, und wur urch die laufenden Karren erwischt, welche ihn >aß«n beschädigten, daß rr das Unglück nnr et ein« halbe Stunde überlebte. Herr Miller etwa 26 Jahre alt und hinterläßt eine trau e Gattin und ein unmündiges Kind seinen un »rtelen und frühen Hingang zu beweinen. IlVieVer ein neuer )er Loks Foko GouvernörS - Candidas von 50izsin zieht durch den Staat und hält Reden, n er wrt «frecher Stirne versichert, die deino ische Paithel sei die Anti-Scla'.'erei'Ern.'eite< >S-Parthei, und zur nämlichen Zeit suchen die upten Zeitung» - Scribbler in diesem Staat >tal für die nnmliche Parthei aus der Har- Ferr? Geschichte zu machen. Gewiß dies ,t ,fch awr »m sichr schlecht —oder gerade so >, wie die demokratischen Buchanan Führer jenee Parthei nichts nutzen, end muh sie dieser Tage nach allen vier Wiuden zerprcu -MerktS was wir sagen. Verhaftung >5o«>1«. »liamberSb u rZ, 2V. Oetol-er.- ?itän Jol)« (sook wurde gestern zu 'ntello, Franklin Eanntv, I I Meilen hier, verhaftet. Es ist kein Zweifel )r darüber, daß er der Mann ist. Sein Mückles Offizier-Patent, durch ?wn unterzeichnet, wurde auSgefertigl > mit No. t bezeichnet, bei ihm gefun , ebenso ein auf Pergament geschriebe- Memorandum, das dem General schington durch Lafayette überreicht im Jahre l V>t dem Lewis Wa sch on geschenkt war. Er sagte, daß er dazu gehörige Pistole in den Bergen isse» habe. Er war vollständig be snet aus den Gebirgen heruntergekom / um sich Lebensmittel zu verschassen war ganz erschöpft von Strapazen Hunger. Er wurde gestern Abend 8 Uhr hierber gebracht. Nach einem höre vor Richter Reister, und nach feilte Person durch einen hiesigen -ger vollständig identisicirt worden, de er inS Gefängniß gebracht, um die j uisitio» von Gouverneur Wise abui ten. Er bekannte, daß noch drei an Imit ihm in den Bergen gewesen sei Einer von diesen, der eine blaue Deck. ! über die Schultern und eine Scharps Ri fle, sowie ein Doppel-Gewehr getragen, > wurde gesehen und hatte gesagt, daß die i se seinem Kameraden gehören, der aus- I gegangen sei, Lebensmittel zu kaufen. Esj ! sind Leute ausgeschickt, ihn zu fangen. Charl e 6 t ow n,2IZ. Okt. Browns I Hit kein Geständniß abgelegt, sondern! ! sagt im Gegentheil, daß er volles Ver trauen in die Güte Gottes setzt, der ihn ! zuverlässig aus den ihn umgebenden Ge- j fahren retten werde. Er sagt, daß Büch sen auf ihn angelegt, Messer ihm an die! ! Kehle gesetzt waren und sein Leben in eben so großer Gefahr gewesen ist als j jetzr, daß aber Gott ihm stets zur Seite ! gestanden sei. Er wiße das Gott mit j ! ihm sei und fürchte nichts. Ein vcrlieiratheter Mann in verlegen- keit. Seit einer Woche hat ein sonderbarer und interessanter Fall die Aufmerksamkeit ! einiger unserer ausgezeichneten Rechtsge- > lehrten in Anspruch genommen, und ob schon derselbe noch nicht vor Gericht ge ! kommen ist, hat er doch eine Kundbarkeit j in gewissen Kreisen erlangt. Bor einiger Zeit, wie es scheint, machte ein verheiratheter Mann, mit einer Fa ! milie und von gutem Rufe im unter» ! Theile dieses Eauntys, die Bekanntschaft i einer jungen Dame von der Stadt Lan caster, welche sich in ihn verliebte, und ! unter einem sonderbaren und unerklärli ! chen Einfluß ließen sie sich verheirathen. ! Die junge Dame war natürlicher Weise ! unter der Meinung, daß sie einen Jung gesellen geheirathet habe und ihr Ver-1 dacht zum Gegentheil wurde nicht rege,! ! bis sie ihm zu' verstehen gab, daß es jetzt ! Zeit sei daß er sie mitnehme um Haus für j ! ihn zu halten. Dies verfehlte der Ehe imann von Zeit zu Zeit unter mancherlei Vorwänden zu thun, bis endlich der Va ! ter der jungen Dame bei dem Ehemann j ansprach, u.n zu sehen wo eS fehle. Nun I enthüllte sich der wahre Zustand der Sa j che und der Mann mit zwei Frauen fand ! sich in einem engen Platze. Der Vater! verlangte alö Entschädigung um ! die Sache zu schlichten. Freunde legten , si.!> dazwischen um einen Vergleich zu Stande zu bringen, und nach den lebten ! Nachrichten bot der Ehemann eine Ent ! Schädigungssumme von HIWO an. Ob ' dieselbe als zufriedenstellend von der jun ' gen Dame angenommen werden wird, ' j bleibt noch zu sehen. Die darin bethei ' i ligten Partheien befanden sich vorige Wo ' che in Lancaster und sind bemüht die S a' che zu schlichten und dieselbe der Oeffent > lichkeit zu enthalten. Die Freunde deS Ehemannes behaup- ten, daß er betrunken war als er zum zweitenmal heirathete, aber dies wird von den Freunden der jungen Dame verläug net. Die n.ttürlichste Vermuthung ist, daß irgend ein Mann, welcher willens ist eine doppelte Halfter auf den Hals zu binden, muß entweder betrunken oder ein vollkommener Narr sein. —(Volksfrd. Gouverneur 'Nlise's Urtheil über den Heldenilnnl» der Bürger von Har pen' Ferry. Die durch die neuesten Erörterungen festgestellte Thatsache, nnr vierzehn weiße Männer und fünf Farbige waren, die ein Arsenal der Ver. Staaten erober- ten, die sechs und dreißig Stunden lang 5 dasselbe nebst einer Stadt von nahe zu '2oo» Einwohnern unter ihrer Botmäßig , keit hielten und mehr als 100 Gefangene , machten, hat die Indignation des ritter > lichen Gouv. Wise von Virginien erregt. Lieber hätte er sich Arme u. Äeine abhack rl en lassen, soll er ausgerufen haben, als r daß derStaatVirginien eine solcheSchan > de erlebte. Und als einer der Gefangen > en sagte, die Insurgenten hätten sie gleich einer Heerde «chafe in den Winkel ge r drängt, äußerte der Gouverneur: das ' sei richtig. Sie wären wirklich Schafe ' gewesen, daß sie und ganz Harpers Ferry , si.h hätten in den Winkel drängen lassen. !. ' Larvkea'Dampf pfiug. ' j Herr FawkeS erhielt von dem Ameri . can Institute zu Neu - Aork eine Prcmie . von 1000 für seinen Dampf- Pflug.— Er wird eine Probeleistung feines Pflug -eS diese Woche in der Nähe von Neu- I Aork geben, und nachher sich mit demsel i bei, nach Illinois begeben, um für die , Illinois Eentral Eisenbahn Kompanie zu - j pflügen. Der Dampf-Pflug hat große ' Aufmerksamkeit in Amerika und Europa e erregt, und Herr Fawkes hat Bestellun > gen für seine Pflüge aus unterschiedlichen ' Staaten der Union und eine aus Schott land erhalten, woselbst sie einen so bald ' als möglich zu haben wünschen. (VolkSfr. tLin lebende« Doppelmadchrn ist jetzt in Frankfort, Ky., zur Schau .! ausgestellt. Ein dortiges Blatt giebt e' folgende Beschreibung von diesem Natur . spiel : "Fräulein Ehristina Milln ist jetzt lin ihrem neunten Jahre und besitzt die außerordentlichen Zugaben von zwei Köp ! fen, vier Armen und vier Füßen, welche Glieder sämmtlich von einem einzigen u vollkommenen Rumpfe ausgehen, n hat zwei hübsche und verständige Gesich 'l > ter, welche Lebendigkeit und Munterkeit » verrathen. Sie singt lieblich viele der il beliebtesten Lieder uud Balladen und kann gleichzeitig mit zwei Personen über einen >- j oder mehrere Gegenstände sich unterhal >-! ten. Sie bewegt sich mit ebenso viel An -1 niuth und 3uischheit, als irgend ein Kind t, von ihrem Alter, zu tanzen, zu gehen oder - zu laufen. Man wird nicht die geringste r Mißbildung an Gliedern, am Leibe oder n an den Gesichtszügen finden." (?) -1 der Nähe von Libertn, Sullivan n öauntn, brannte vor einigen Ta n gen daS Haus von Johann Ahrenö ab; d zwei seiner Kinder kamen in den Flammen n um; man fand nur die verkohlten Ue - berreste der Kinder. >, Mann, Namens Hafer wurde e! kürzlich aufgenommen, sein Weib und seine Kinder'geschlagen zu haben. Bei >- > icinerVerurtheilung zum Gefängniß sag i- te er : Es ist schlimm, wenn ein Mann e> seinen eigenen Hafer nicht dreschen darf. Ein sonderbarer Ranz. Wm. S. Rees, welcher seit mehreren Jahren hier und fast in allen Städten und Ortschaften des Westen sich alö Stra ßenprediger bekannt gemacht hat, starb vorige Woche zu Keokuk, lowa, mit Hin terlassung eines Vermögens von 000. Er stammte aus England, wo er eine gute Schulbildung genossen hatte; er sprach 8 Sprachen (?). In 1830 la ndete er in Neu Aork, wo er sich mit kauf männischen Spekulationen ein Vermögen erwarb, von welchem er unabhängig leben konnte, das er jedoch in der Ensis von wieder verlor. Seitdem führte er ein Wanderleben, machte viel Kreuz - undOuer ziige zwischen Philadelphia, Baltimore, und arbeitete und verdiente nur so viel, um sich vor Mangel zu schützen.- Zu dieser Zeit begann er seine Predigten in den Straßen, collectirte zuweilen Geld und legte seine Sparpfennige in einer Farm hart an der Grenze von Keokuk an. Bald darauf wandte sich die Einwande rung hierher, er legte seine Farm aus und in wenigen Jahren erwarb er durch deren Verkauf das große Vermögen. Trotz seines Predigens war er ein heftiger Geg ner deS Kirchengehens und seit seiner Ju gend hielt er sich fern davon. I n Jahre 1553 gründete er die Knokuk „Post" und später die „Doniphan Post" in Kansas, eine Freesoil Zeitung. Für Regelfpicler. Ein junges Mädchen aus Neu-London, Eon»., hält in San Antonio, Teras,! eine Kegelbahn, und fordert jeden Lieb haber deS Kegelspiels heraus, mit ihr um! die Wette zu spielen. Sie findet auch genug Leute, die mit ihr in geschickten! Würfen zu wetteifern versuchen, aber sie ist bis jetzt immer noch als Siegerin aus dem Wettkampfe hervorgegangen und macht durch den fortwährenden Gewinn des Einsatzes die glänzensten Geschäfte.! Ihrer Angabe nach hat sie in den letzten 0 Monaten einen Reingewinn von H:>0l>0 gemacht, was in diesen „harten Zeiten"! gar nicht so übel ist. Reich!l)U»i inaclit nicht glüetlicl). Der reiche Stepban Girard von Phila delphia schrieb einst an einen Freund : —! „Was mich betrifft, so lebe ich wie ein Galeeren-Sklave, beständig in Arbeit und selbst des Nachts ohne Schlaf. Ich bin in ein Labyrinth von Geschäften verwick elt und vor Sorgen verzehrt. Reichthum schätze ich nicht. Arbeit ist meine beste Freude. Wenn ich deS Morgens aufstehe, ist mein einziges Streben, den Tag über so angestrengt zu arbeiten, daß ich, wenn die Nacht kommt, gut schlafe." Siehe hier die höchste Freude eines Mil lionärS! junger Mann rühmte die auß erordentliche Schönheit eines Frauenzim mers. Ein Anderer behauptete von eben dieser Dame fast gerade daS Gegentheil. Die Streitenden forderten einen Dritten zum Schiedsrichter in dieser Sache auf —„Sie haben offenbar Beide Recht," entschied dieser, „nur zur verschiedenen Tageszeiten ; der Eine des Abends, der Andere des Morgens ! ' sl?In Lebanon, Ohio, verließ der Gärtner Davis Frau und Kind. Die Frau verfiel darüber in Verzweiflung und brachte zuerst ihr kleines Sohnchen und dann sich selbst, mit Arsenik um' 6 Leben. O) » st u r l» c n : Am letzte» Sonntag, in Süd Whcitball Taun ! schip, diesem Caunty. Hr. Daniel Reichert, in ei tlem Alter von 7 l I ihren, 2 Monaten und 2l > lagen. M (Artder 5 cbte. Preise in -A Ucntaun am Dienstag. Bulter (Pfund) . . lii Unscklit». U> Wach«.'.'..... L 5 Schinkcnfieisch ... Seilenstücke, .... 1» Aex.-Whlstev (Gal) 28 Roggen-Whi?ke?. . LC> Hietorv-Holz (Klast.) 4 5,1> Eichen-Holz Ä »U Steinkohlen (Tonne) >»> G»>r» 4 25 Flauer (Bärrcl) P»i 2-» ! Warzen (Büschel) l 2» Roggen !I» Welschkorn. . . tvi Hafer....... :js> Salj. 5>U Eier (Duxend) lli das j) ul) li !i u IN. Getraide, Flauer u n d K o h l e n. Bürgern vi?» Allentaun und der Umgegend anzu zeigen, daß sie neulich die Mühle an dem Jordan Fluß, etwa eine Meile nördlich von Allentaun, bekannt als Butz's Mühle, gereimt haben, allwo sie bereit sind ' A 11,.' Arten Mahl-Arbeit zu verrieten, und das Publikum mit /lauer, /uttcr und Gctraidk von allen Sorte» zu besorgen. Für Waizcn, ! Roggen, Welschkorn und Hafer wird an ihrer Mühle, so wie an ihrem Stohrhausc, am Ecke der Linden und !>len Straße in Allentaun, (bekannt unter dem Namen Frei-Halle) der höchste Markt ! preis bezahlt. i Orders für Flauer, Futter und Getraide wer ' de» an ihrem Slohrhause oder an ihrer Ossis bei ihrem Kohlcnhose, in dem ersten Ward (T. I. ! Sie betreiben auch wie ehedem das Kohlen-Ge schäft und das GctraideGcschäst an ihren alten > Standplätzen. Die Freunde und Kunden von Tilghman Butz ! sind gebeten uns mit ihrer Kundschaft zu beglln ! stigen, die ihm zu Theil wurde, indem wir alles Mögliche thun werden allgemeine Befriedigung zu geben. vS"Sie geben auck l>ier Nachricht, daß sie das > daß sie sich unumgänglich und in allen und jeden Fällen darnach richten werden, und das Credit ! System durchaus aufgegeben haben. Roth, Mickley und (50. ! Allentaun, November 2. nqbv Warn u n g wird hiermit allen Jägern gegeben, das Schießen und Jagen auf meinem Lande in Süd-Wheilhall Taunschip, Lecha Caunty. zu unterlaßen. Wenn dies zukünftlich wieder geschehen sollte, so werde ich ganz sicher meine Zuflucht zu den LandeS-Ge ! setzen nehmen. Alexander F. Kiiauß. i November 2, 135!). nq3m Stadt-Verordnung in Bezug auf Märkte und Markt - Tage in der Stadt Allentaun. Abfchnitt 1 .—Sei es verirdnct durch den Bürgermeister und Stadtrath der Borough Al lentaun, und eS ist zum Gesch „omacht kraft der Autorität derselben : —Daß.öffemtlche Märkte gehalten werden sollen in der Stadt Allentaun, auf Dienstags und Samstags jeder Woche durchs ganze Jahr ; anfangend an jedem Tage mit Ta ! geslicht und fortdauernd bis II Uhr Vormittags. ! Die Grenzen besagten Markts sollen sein wie folgt :—Einschließend das Markthaus mit der j Straße unmittelbar nördlich desselben und der! Linden-Straße, zwischen der Siebenten n. Church Alley, und so viel von der Siebenten-Straße als an die Fronte der Marktlotte grenzt. Und der Bürgermeister und Stadtrath sind hierdurch auto-! risirt und angewiesen, einen Clerk für den Markt anzustellen, um die hierin vorgeschriebenen und verlangten Pflichten auszuüben. Abschnitt 2.—Ferner ist hierdurch verord net durch die Autorität derselben, daß alle Metz-! Ger, die den Markt besuchen, ihre Karren, Wa gen. Pferde und Schubkarren gänzlich außerhalb die Grenzen des besagten Marktes bringen müs sen vor der festgesetzten Zeit zur Oeffnung deßej ben, unter Strafe eines Thalers für jeden Karren, Wagen, Pferd oder Schubkarren, der von ihm, ihr oder ihnen innerhalb besagter Grenzen gelas sen wird, außer solcher Schubkarren ic. wird noth wendiger Weise gebraucht von ihnen während den Marktstunden zum Herbeibringen von Fleisch auf den Markt. Und daß jede andere Person als Metzger, die einen Wagen, Karren. Dray, Schlit ten oder anderes Fuhrwerk an Markttagen und innerhalb den Marktstunden auf den Markt bringt, daßelbe zurückhufen und gegen die Curbsteine um das Markthaus herum und innerhalb den Markt grenzen stellen soll, die verschiedenen Zugänge zum Markthaus offen und unbesetzt laßend : und alle bezahlen die Summe von einem Thaler für jeden Wagen, Karren, Dray, Schl tten oder anderes Fuhrwerk, das nicht gestellt wurde wie hierin vor geschrieben. Und keiner Person soll erlaubt sei» irgend ein Pfcrd, Mähre oder Wallach für eine längere Zeit innerhalb den Grenzen des besagten Maiktes an Markttagen und während den Markt stunden zu halten, als nothwendig ist um sie zu entladen, untcr Strafe eines ThaleiS. Abschnitt 3.—Und eS sei silncr verord net durch die Autorität derselben, daß während den Marktstunden kein lccrer Wagen, Karren, Schlitten, Dray oder anderes Fuhrwerk zurückge j Hüft werden soll gegen, oder auf irgend eine Wei lse besetzen soll, irgend einen der Curbs der P ä v e in c n t S an den Straße» die bestimmt ! sind und benutzt werden als der vorbcsagier Markt in besagter Stadt, zur Verhinderung von An dern die von den Wagen verkaufen. Noch soll es gesetzlich sein für irgend einen Wagen, K a r re n, Dray. Schlitten oder anderes Fuhrwerk, so zurückgehust oder an den vorbesag ten Curbs während Marktstunden stehen zu blei chem Wagen, Karren, Dray, Schliiten oder an dern, Fuhrwerk; in jedem dieser Fälle soll besag ter Wagen >c. sogleich entfernt wersni. Jede Person oder Personen, welche die Verordnungen Thalern unterworfen sein, wovon eine Hälfte dem Angeber und die antcre dem Bororrgh zufallen soll. Abschnitt 4.—Und sei cS ferner verordnet durch vorbefagte Autorität, daß alle Metzger wäh halb den Grenzen des Maiklrswäbrendditt Markt stunden irgend eiuc» Artikel zum Verkauf anbiete», den er oder sie vorher gekauft hat, unter Strafe von fünf Thaler. Und keine Person soll an Markttagen und während den Marktstunden zum Verkauf an bieten oder kaufe» irgend Flour, Mehl, Getraide. Flcisch, Geflügel, Butter, Schmalz, Käse, Eier, Obst, Nüße oder irgend eine Art von Vegeiabilien, außer auf dem besagten Markt und innerhalb den . Grenzen desselben» unter Strafe von fünf Thaler, lind keine Käufer von Provisionen auf dem Markt sollen persönlich oder durch ihre Dienstleute befugt sein, während Markistunden irgend Provisionen oder andere auf den Markt gebrachte Waare» beim ! Große» oder in größer» Quantitäten zu kaufen, als für ihre refpeeiiven Familien, lind keine Per mit der Absicht des Wiederverkaufes derselben, un ter einer Strafe von zehn Thaler. Abschnitt s.—Und sei es fernrr verordnet durch Autoritär derselben, daß irgend rine Person die vom Stadt - Schatzmeister eine Quittung em pfängt für Bezahlung einer Stand - Rente, beim Vorzeigen derselben an den Markt - Clerk sogleich lin Besitz ihres gehörigen Standes gesetzt werden soll; und die so an irgend eine Person oder Per sonen ertheilte Quittung sür die Bezahlung von Standrente soll das einzige Zeugniß vom Rechte einer solchen Person oder Personen auf den Besitz irgend eines Standes fein; und es soll die Pflicht tes Clerks sein, wenn er Besitz von irgend einem Stande giebt wie vorbesagt, in dem von ihm ge haltenen Buche den Namen tes Miethers oter der Miether, samnit der Nummer, Klaße und Rente des- oter derselben, zu endorstren und zu bezeugen. Und die Person oder Personen im Besitz irgend ei nes Standes soll oder sollen solche Quittung dem Clerk des Marktes zu irgend cincr Zeit an der er es verlangt, vorzeigen, und bei seiner oder ihrer Weigerung dlrses zu thun, soll ev die Pflicht tes Markt-Cierks sein, (mit Hilfe dcr Constablcr der Stadt,) solche Person oder Personen aus dem Be sitz des Standes zu setzen, indem sie ferne oder ih re Waaren davon entfernen ; und den hierbei hel fenden Constabler soll als Bezahking für ihre Dienste die Summe von einem Thuler für jeden so rcclamirtcn Stand verwilligt und au« dcr Stadt kaße bezahlt werden ; und keine so entsetzte Person oder Personen sollen nachher das Recht erhalten einen Stand im Markte zu gebrauchen, außer auf Bezahlung der durch ihre Entsetzung verursachten Unkosten sowohl als der Rente des Standes.— Und wen» der Markt - Clerk erlaubt oder duldet, daß irgend ein Metzger oder eine andere Person einen Stand ausschließlich besetzt, außer daß die Rente dafür bezahlt ist, wie diese Verordnung vorschreibt, soll er auf Ucberführung für ein jedes solche Vergehen eine Strafe von zehn Thaler be zahlen. Abschnitt 6.—Und fei es weiter verordnet durch die Autorität derselben, daß es die Pflicht des Markt-SchrribcrS sein soll, auf dem Markt, während den Marktstunden gegenwärtig zusein, und denselben zu öffnen, und lm Allgemeinen zu solchen andern Zeiten beizuwohnen, als nothwen dig sein mag, um Gehorsamkeit der Regeln und Regulationen hierin bestimmt, zu erzwingen ; oder solche die späterhin von Zeit zu Zeit, bezüglich aus den besagten Markt verordnet und zum Gesetz ge macht werden mögen. Er soll den Verkauf, oder das Ausstellen zum Verkauf, von irgend schlechten und ungesunden Provisionen, verboten in dieser Ordinanz, verhüten, dadurch daß er dieselbe in seinen Besitz nimmt und mit denselben nach den! Verordnungen des Bürgermeisters ve>fährt. Cr! soll Gewalt haben, allen Butter, Schmalz und! andere Prvvisions-Artilel, verkaust oder zum Ver- ! funden werden, oder zu leicht in dem Gewicht sind, für welche sie verkauft oder zum Verkauf offerirt! worden sind, so soll dieser Artikel so verkauft, oder offerirt zum Verkauf, verwirkt sein—und ein Vier theil davon fällt dem Schreiber und die andern Drel-Bieitheile der Stadt zu. Der Marktfchrei l'kr soll auch alle Waagen, Gewichte und Maaf fen, durch welche irgend Provisionen zum Verkauf auf dem Markt offerirt, gewogen oder genießen werden, untersuchen. Er soll gleichfalls die Be zahlung und Erhaltung von Strafen und Ver wirkungen, welche turch diese Ordinanz, oder durch irgend ein Gesetz aufgelegt sind, oder gegen irgend eine Person oder Personen aufgelegt wer den könne», welche sich den Regeln und Regula ! tioncn des Marktes im Allgemeinen, oder des vor besagte» Marktes an Markttagen entgegensetzen, erzwingen. Und es soll seine Pflicht sein, alle Streitigkeiten, welche sich in besagtem Markt, zwi l sehen dem Käufer und Verkäufer, bezüglich aus > Gewicht und Maas von Artikeln, oder Sachen ge ! kaust oder verkauft, innerhalb den Gränze» des ' selben, entscheide», —und im Allgemeinen die Aus- sich! über die Reinlichkeit des besagten Marktes . beaufsichtigen. Er soll darnach sehen, daß der Markt auegerciiiigt wird jedesmal an dem Abend ! vor einem jeden Marktlage; daß der Dreck, ! jede» Woche zusammengebracht und von dem be z sagten Markt fortgeführt wird, und zwar an ei- nen solchen Ort als die Straßen - Commißioncrs anwetscn mögen. Und eine Strafe von nicht we- Niger als 5 noch mehr als 20 Thaler soll einer jeden Person, oter Personen, weiche auf irgend ei > ne Weise sich in die Pflichten des Marktschreibers ! einmischt, um ihn zu verhüten seine Aintopslichte» zu erfülle», aufgelegt werde», j Abschnitt 7.—Und sei es verordnet durch ! die Autorität deiselben, daß alle Waagen und Maaße, gebraucht durch Kleinhändler, Gastwir- Ihe, Metzger und Andere innerhalb der Stadt, niit und geordnet werden sollen,-Und daß der ! Clerk für diesen Dienst folgende Vergütung er ' halten soll, nämlich : Für das Ordnen und das j Bezeichnen eines hölzernen Gesäßes oder Maas ! ses, l<> Cents ; Für irgend ein Maaß von Zinn, ! Kupfer, u. f. w., 3 Cents. Und wenn es noth wendig sei» sollte ein Maaß oder Gewicht zu ver kleinern oder zu vergrößern, so soll dem Schreiber dafür eine lechtmäßigc Compensatio», welcher der ! Bürgermeister zustimmen muh, bezahlt werde». — ! Und von und nach dem tsten Tag »äch stens, soll keine Schnellwaage innerhalb den Gren ! zen des i esagtc» Marktes gebraucht werden, aber Sache» verkauft bei Gewicht oder Maaß, sollen auf Waagen durch Gewichte, gehörig geordnet, ge wogen, und durch Maaße welche ebenfalls gehörig geordnet, und von dem Schreiber des Marktes ge wird, daß er oder sie irgendein Gewicht oder Maaß gebraucht, welches unzulänglich ist. eine sol che Person soll eine Strasc von SIU verwirken und bezah'e >. A b s ch n i t t 8."-Und sei es ferner verord ke, Blocks, Zübee oder andere Dinge, gebraucht in dem Markt für die Bequemlichkeit der Metzger, ! oder andern Personen, während sie die Ilcischreiu me im Besitz haben, innerhalb ten Grenzen des ! Sländein ihrem Besitz, gehalten werden sollen,«. . ,war auf eine solche Weise, daß sie nicht mehr als 3 Fuß über den inner» Rand des Ständs respekti? in de» Markt hinaus reiche». Und sie solle» so gleich nach den Markistunden, an Markt - Tagen, j und an andern Tagen, ehe sie das Markthaus ! verlaßen, alle Blocks und Bänke, durch sie ge braucht in dem Markthaus, u»ter die Planken ih rer respekuven Stände bringen, unter der Strafe von 50 Cents für eine jede Vernachiäßigung. i Abschnitt V.—Und es ist weiter vervrd „.i durch die AutoriM dak der Markt- Schreiber gleichfalls der Inspektor von Holz und Kohlen fein soll und es soll seine Pflicht sein, wenn ersucht durch irgend ein Bürger, alles Holz und Kohlen, zum Verkauf angeboten in dieser l Stadt zu inspekliren--und daßelbe an der Thüre oder in den Höfen der refpektiven Käufer aufsetzen ! zu laßen und zu ineßen und für alle und jede Ladung so ausgesetzt, genießen und infpektirt, soll besagter Inspektor lv Cents von dem Ansteller erhalten. Und alles Klafterholz welches unter die Vorschriften dieser Ordinanz kommt muß zum Wenigsten -t Fuß lang sein —und das Klasler soll 8 Fuß in der Länge, 4 Fuß in der Breite und 4 Fuß in der Höhe meßen, und muß gut aufgelegt uud gepackt fein—gehörige und hinlängliche Er laubniß muß durch den Inspektor für alle krumme Absch nlt t 10.—Und eS sei ferner ver lier Strafe von 5 Thaler, für eine jede solcher Vcr gehunge» ausgesetzt sein soll. Abschnitt ll. —Und eS sei ferner verord net durch Autorität derselben, daß keiner Person ! Stand im Markthaus haben, zu verkaufen oder feil zu lieten irgend welche Sorte Fleisch in klei j nern Ouanlitäten als beim Viertel, unter Strafe von fünf Thaler. Abschnitt 12. —Und eS sei ferner ver ordnet durch Autorität derselbe«, daß der ersagte Markt-Raum verwilligt werden soll zum Gebrauch rnd Benutzung auch anderer Person oder Perso nen als Butscher, welche einen Wagen, Karren, Dray. Schlitten oder anderes Fuhrwesen an Markt bringen, weiche rückwärts gegen die Curb- steine des Pävements des besagten Raumes ge schoben werden sollen. Abschnitt! 3. — Und eS sei ferner »erord - Marktschreiber oder irgend ein anderer Beamter, dessen Pflicht es sein wag dem besagten Markt bei zuwohnen, es verweigern sollte die Pflichten zu er füllen, welche diese oder irgend folgende Ordinanz von ihm fordert, soll er für die erste Vernachiäßi gung der Bezahlung einer Strafe von nicht weni ger als ein Thaler noch mehr als fünf Thaler i verfallen ; und für jede nachherige Vcrnachläßi gung, nicht weniger als fünf und nicht mehr als zehn Thaler. Abschnitt 14.—Und eS sei ferner verord net durch Autorität derselben, daß es die Pflicht! der Markt-Comnlittee sein soll, am ersten Dien-! stag in, April in jedem Jahr alle Stände in dem ! Maikthaus separat auf öffentlicher Bendu zu ver- ! renten, wofür vierteljährig im Voraus zu bezah len ist. Abschnitt 15.—Und es sei ferner verord net durch Autorität derselben, daß dir Markt- Conimittee auf dieselbe Weise, separat und aus öf fenllicher Vendu, an demselben Tage für ei» Jahr alle Stände am Markihaus herum verrenken soll. > Abschnitt 10 —Und sei es ferner verord-! net durch Autorität derselben, daß das Salaiium des Markt-SchreiberS 000 Thaler jährlich betra-! gen soll. Abschnitt lB.—Und es sel ferner verordnet dnrch Autorität derselbe», daß von und nach de n Verienten der Stände im nächste» April, es nicht gesetzlich sei» soll für irgend eine Person odee Per sonen, während den Marktstunden innerhalb tes vorgeschriebene» Raumes des Marktes, irgend wel che Prov sionen oder Produkte feil zu bieten, aus genommen von de» besagte» Marklständen oder Wagen, Karre», Schlitten u. s. w., welche rück wärts an den Curbsteinen stehen, wie hierin oben beschrieben. Und irgend eine Person oder Perso nen welche während den Marktstunden feilbieten einige Provisionen oder Produkte auf Fuhrwesen, Gefäßen, auf den Pävements, Thürschwcilen, oder öffentlichen Straßen, sollen für eine jede solche Uebertretung eine Summe von nicht weniger als ei» Thaler und »icht mehr als fünf Thaler bezah len. Abschnitt Ig.—Und eS fei ferner verord net durch Autorität derselben, daß die Markt-Com mittee angewiesen ist, alle Stande im Markihause Sie sollen die Stände in Klassen, No. 1,2,3 und 4 theile». Klasse 1, soll eine jährliche Rente von LOO bezahlen ; Klasse 2, LVO ; Klasse 3, ?00 ; und Klasse t, SOO. ! einwilligt de» höchsten Bonus für irgend eine» ! Stand zu bezahlen, die erste Auswahl haben soll, denselben zu haben und zu halten für ein Jahr der Bezahlung der jährlichen Rente, welche beim Verrenken aus solchen Stand gelegt wurde, unter worfen. . Abschnitt 20. —Und eS sei ferner verord- cher Stände für das bevorstehende lahe angesehen, und sollen für die Rent derselben verantwortlich gehalten werden. ' Abfchnitt 2 l. —Und sei es ferner verord ! net durch die Aulhorität derselbe», daß der Markt- Nummer ihrer Stände und den dafür bezahlten Belauf eintragen soll, und er soll zu allen Zeilen ! dieses Buch zur Einsicht bereit haben für de» ! Stadlrath und die Markt-Comnnttee.—Auf Ver- ordnung des Stadtraths. George Beisel, Burgeß. Bezeugts—iL. I. Schreiber. Au fgefchobener Erecutors-Verkauf, Bon schätzbarem Stadt-Eigenthum. Sjwander, soll auf Mittwochs den ölen Novem ber, um l Uhr Nachmittags, an dem Gasthaus? von Charles I. H a g e n b u ch, in der i Hamilton Straße, folgendes schätzbare Eigenthum ! auf öffentlicher Vendu verkauft, werden, nämlich - Sieben schätzbare Baulotten, liegend auf dem füd-westlichen Ecke der -Uen und Chew-Slraßc.in der Stadt Allentaun ; gränzend an Lotten von I. M. Line und Tilghman H. Martin ; enthaltend In der Fronte eine jede iil) ! Fuß und ln der Tiefe 230 Fuß z —Darauf defin ! det sich Ein lj Stock hohes backsteiner neS Wohnhaus ' im Ganze» oder in einzelnen Lotten verkauft wer- de», wie eS Käufer am Schicklichsten sein mag. I Es ist dies das hinterlaßene liegende Eigenthum i öer verstorbenen Catharina Schwan der, ' letzthin von Allentaun. ! Die Bedingungen am Verkaufstagc und Auf wartung von Ivilliam Schwände»-, Ex'or. November 2. nqbV Auditors Anzeige. ! In dem Weisengericht von Lecha Eannty. ! In der Sache der Rechnung von George Blank und Jacob Mörder, jr., Administratoren von der Hintcrlahenschaft deS verstorbenen Jacob M ö r d e r, letzthin von Obcr-Saueon Taun ! schip, Lecha Caunty. Und nun August 5. 1859, auf Vorschlag von W. S. Marx, ernannte die Court George W. Föring, Esq., als Auditor, um besagte Rechnung überzusehen, iiberzusclteln und Vertheilung dem Gesetzt gemäß zu machen. Bejeiigrs- B. .YauSma», Schreiber. November, 1859, um 10 Uhr Vor«it>agS. G. Vv. Föring, Andiwr. herrliche Füllen ! Auf öffentlicher Vendu zu verkaufen. ! Es sollen auf öffentlicher Vendu verkauft wer de», auf Mittwochs den i>ten November, um 10 Uhr Vormittags, an dem Gasthause von Aaron Gut h, in GulhoviUe, Süd-Wheithall Taun schip, Lecha Eaunt», etwa 25 vortreffliche Füllen, von 1-, 2 und 3 Jahr alt, welche al lc von dem besten Pferde Stock aus gewählt sind, und von Eric u. Eraw lin f».»> Caunties, Pennfylvanicn. und von Canada hieher gebracht wurden. Bauet« und andere welche ihren Pfcrdc-Stock zu vcrbeß er» wünschen, sollte» nicht verfehlen dem Verkauf beizuwohnen. Die Bedingungen am Verkaufstagc und Auf wartung von E. D. Brown. Novcmlcr 2. nq2m Unfehlbares Wurinniiil.l, weiche? ,N>nder leiekinn- Assignic-Berkanf von sehr schätzbarem l.'il'i.iettkll'm Eigenthum. Aus Freitags den 25sten Novcmbcr, um 10 Uhr Vornrittaqs, soll an dcm ~American Hotel" von I o h n A. B e ch t e l, in der Stadt Allen taun, ösfcntlich verkaust w«rdcn, folgendes sehi? schätzbare Eigenthum, nämlich l No. l.—Ein gcleiunugrS Stol)lhauS, gelegen an der Basin, bt? dem großen ser Stadt Allentaun, 8» bel 40 Fuß. samnit ei nem große» Kohlenhof. Das Stohrhaus ist 3 Stock hoch und auf» beste eingerichtet, und zu dem Kohlenhof gehören eine Maschine zum Kohlen- Ausladen, eine große Kohlenwaage, u. s. w.— Von der Lecha ThabEisenbahn ist «ine Bahn in d.'N 2ten Stock des StohrhauseS gelegt, und »uf gedachter Eisenbahn Ist eine „Switsch" für diese« Eigenthum allein angebracht. Die Lokte enthalt etwa W Fuß in der Fronte und etwa 240 Fuß in dcr Tiefe, mehr oder weniger. Es ist daher dcr bequemste Kohlenhof an dem ganzen Fluß. No. —Eine Eck-Wharf Lotte, gelegen ebenfalls an dcr Basin bei dcm Lecha Fluß, in Allentaun, und ist begränzt durch Eigenthum von Nathan Weikcle; enthaltend in der einen Fronte 210 Fr ß. und in dcr andern Fronte 200 Fuß, mehr oder wcnigcr, und dieselbe ist gut zu einem Wharf angebaut. No. !i. —Die ungetheilte Hälfte eines Strich Holzlandrs, gelegen an dem Lechaer Berg in Salzburg Tau/>- schip, nahe der Lecha Thal Eisenbahn ; enthaltend 32 Acker, welches gut mit jungem kastanien Hölz bewachsen ist. Wer dieses Eigetilhum vor dem Verlaus zu besehen wünscht, btlielt bei Jacob Eck spellen oder bei Salomen Griesemert, jr., vorzu sprechen, welche daßelbe dann willig zeigen werden. No. -1. —Das Intereße von E. und W. Edelman, in einer herrlichen Bauerei, gelegen in Salzburg Taunschip, Lecha Caunty; enthaltend l!>0 Acker, mehr oder weniger. Die selbe ist bekannt als Edelmans Bauerei, und da raus sind alle nöthige Gebäude errichtet, und so ist dieselbe auch in cinem vortrefflichen Cnltur-Zu standc. Die Bedingungen am VerkaufSlage «nd Nus ! Wartung von Salomon Griesemer, EharteS W. Wieand/ Oclobcr 2K. nqbV Asjignie-Verkaufi Freitags den l lteu November nächstens, um l Uhr Nachmittags, soll aus dem Platze selbst, ös j stntiich vertäust werden : I>>! Acker vorzügliches Bauland, ! gelegen in Nord-Whrilhatl Taunschip, Lechä Co., an der Straße welche von Balliets nach Rockdäle sührt, gränzend an Land von Adam Leienberger, John Claußcr, Nathan Nenhard, David Dor wart und Anderer. Die Verbcßcrungcn darauf ! find : . Ein gutes MistöckigttS Främ ZW» Wohnhaus, - Scheuer, und andere NebeNge j bäule ; auch ist ein guter Brunnen mit cliier Pum pe bei», Hause und dcks Eigenthum ist gut mit Obst verfchcn. Cz ist das liegcnte Vermögen 6on John R. Kühner und Frau, und wird verkauft voti Tautet Soyer, Assignle. ! Oktober 2li. Oeffentliche Äendu. Montags den 14tcn November, um 2 Ühr Nachmittags, soll aii lcm öffcntlichrn Gasthaus« von C h r i st i a n K. H e n n l n g e r, Ä Zi ottSville, Lecha Cauttly. folgendes fchätzbatt lie gende Vcrmögt» öffentlich verkauft wcrdcn ? Ein gewisier Strich Holzland/ gelegen in Ober-Milsord Taunschip, Lecha Caunty, gränzend an Land von Timothy Schubert, Chetttes Schuler. lesse Larosch und anderes, enthaltend s'i Acker mehr oter weniger, daßelbe ?st stark mit Ka stanien-Holz bewachsen. Es ist das hinterlaßene liegende Vcrikögcn der verstorbcnen Sarah Moyer, letzthin vön Obfr- Milford Zaunschip, und wird verkauft vs» L> e n Erben. N. B. —Wenn keniand wünscht obiges Sigm« thu,» zu besehen dcr wende sich anCha S. S ch »- l e r. welcher nahe dabei wohnt. Oetober 2ti. üef3m Fürs! Fürs! Fürs! D ie Unterzeichneten ge len dem Publikum hier» ergebcnst Nachricht, daß stc soeben n>?t dem schönsten, besten un 6 da- bei wohlftilstenAfförtement " Fürs von den Seestädten zurückgekehrt sind, welches noch ?e in Mcntaun zu sehen war. Daßelbe besteht zum Theil aus Sable, Stone Martin und MinkCapes, Fitch, Grau - Squirrel, Eoney trnd Wlssel-Sable Victoreie Muffs und EusfS, u. s. w., u. f. w., welches alles an ihrem Pkemiunt Hntstohr No. 25, West Hamilton Straße, wie gesagt, sehr bil lig zum Verkauf angeboten Man rufe an und urtheile für sich selbst. »rs Werden verlangt—Alle die Mink,- Muskralten,- Nacoon» und Opossum-Häute, für welche sic die höchsten Marktpreise in Bargeld oder im Austenisch für Waaren bezahlen. Berger und Keck. November 2. nq3M (sine Warnung. Wir warnen hierdurch alle Personen vor dem Ankauf von Kochöfen, mit einer hohlen Mitte oder hohlen KreuzstvlwV, aüsgrnomu'en solche welche von uns gemach! sind—lndeüi wir die al leinigen Eigner von dem Patent für die Verfertig ring v«l den hohlen Mitten oder Kreuzstücke» sind-und auf alle Personen welche unser Patent verletze», dic ganz» S?rcnge der Gesctzc anwcndm Stuart und 'ptlerson, Eisen-ZeunderS. Ä?il!civ Tlrasv, oberhalb tcr llitc», Philadelphia, November 2. nqlM KcS'Än Drnckcr! Sin guter Buchdrucker wird sogleich in der Druck er« dcs Unterzeichneten vrrlangt, um »n der Zeit ung z» arbeiten. Sksleliikente sind ersucht' sich unvcrsaumt unter folgender Atdrcffc zu melden: A. I. Peters» Herausgeber des „VolkSfrennd," Middelburg, Snyder Co., Pa. Kalenders für 1800, zu haben i» dem Buchstohr zum ! Ilecha Caunty pani«s