Oer Liberale Beobachter, Und Berts, Montgomery und Schuylkill Caunties allgemeiner Anzeiger. ReaV l N S, HStNN. Gedruckt und herausgegeben von ArnoldPu w e ll e, in der Süd 6ten Straße, zwischen der Franklin- uud Chesnnt - Straße. Jahrg. 12, ganze Nnm. «17. Viel Lärm um Nichts oder der bestrafte Gcisterbeschwörer. Novelle von I. A, Schäfer. lScdlutz',) „Sieh, Jonas," rief der Actuarius bei dem Anblickc des Kirchhofes ernsthaft aus, „sieh, ich werde dir jetzt einen Beweis fern, wovon du noch nach Jahrhunderten sprechen wirst. —Glücklicher Weise führt uns unser Weg an diesem Kirchhofe vor- bei. Dieses Ereigniß oder vielmehr Un gefähr, wie du es nennen magst, wollen wir nicht ungenützt vorüber gehen lassen. O ich danke dem Himmel! es wirb mir auf mein ganzes Leben eine Befriedigung geben, dir bewiesen zu haben, daß man wirklich Geister beschworen, d. h. mit Hül-! fe einer Beschwörungsformel, welche nur wenige Sterbliche verstehen, aus ihren ge-! heimsten unterirdischen Winkeln hervor-! rufen kann. Freue oich, lonaS, mit mir man wird diese Thatsache in den Jahrbü chern der Geschichte aufzeichnen, und un sere Namen werden noch nach Jahrhun derten genannt werden. Und nun komm siehe—mit deinen eigenen Augen siehe — und dann zweifle noch, wenn du willst." Somit rannte der Herr Actuarius in vollem Galopp dem Kirchhofe zu. Jo nas war mehr todt als lebendig. Er ver wünschte in diesem Augenblick den Actua riuS, den Herrn Rath, der ihn ausge schickt hatte, den Ersteren aufzusuchen, ja er verwünschte alle Geisterbeschivörer der ganzen Erde. Flehentlich und um aller Heiligen willen bat er den Herrn Jmmer durst, doch von so frevelhaftem Beginnen abzulassen : er führte ihm die Warnung deS heiligen SebastianuS : „Laß die Tod ten ruhen" —zu Gemüthe--AlleS umsonst der Actuarius ließ sich von seinem Vor haben nicht abbringen. Wie ein Lamm das zur Schlachtbank geführt wird, folgte ihm lonaS unter Her sagung aller Gebete, welche ihm in diesem Augenblicke nur einfallen wollten auf den Kirchhof nach. Ernst und würdevoll stellte sich immer durst, nachdem Beide eine Weile über Todtengebeine und GrabeShügel hinweg - gestolpert waren, auf einen der erhaben sten Hügel und fing nun seine furchtba re Geisterbeschwörung an. Jonas, am ganzen Korper zitternd, stellte sich hinter ihn und hielt sich an sei nem Rockzipfel fest, indem er seine Augen so fest zudrückte, als er nur konnte. Lange hatten sie schon dagestanden, in dem der Actuarius die GeistercitirungS formel immer von Neuem hersagte. Endlich regte sich in einer Ecke deS Kirchhofs eine weiße Gestalt, gleich auf diese folgte noch eine andere Beide schie nen plötzlich aus der Erde hervorzuwach sen und kamen mit einem solchen Unge stüm auf den Geistercitirer los, daß selbst dem Actuarius nicht wohl dabei wurde. „Jonas!" rief er ängstlich zu demsel ben gewendet. „Jonas, siehst du die bei den Gestalten dort amEnde des Kirchhofs ? Kaum halte dieser die Augen aufge than, als er auch schon mit einem lauten Schrei besinnungslos zu Boden stürzte. Der Herr Actuarius fing nun an, aus Leibeskräften seine Geisterverbannungs formel herzusagen. Jene Geister aber wollten sich durchaus nicht wieder in ihre unterirdischen Wohnungen zurückbannen lassen; sie kamen dicht vor den zitternden Actuarius heran faßten ihn beim Kragen und führten eine so sicher und kräftig ge leitete Prügelei auf dessen Rücken aus, daß derselbe bald, ungeachtet seiner Gei sterverbannungskunst, betäubt zu Boden stürzte; dann wurde der arme Jonas, wel cher noch immer am Boden lag, aufgeho ben und so lange auf denselben losgeschla gen, bis derselbe wieder völlig zum Be wußtsein zurückkehrte. Nachdem die beiden Geister die Geister beschwörer lange genug durchgeprügelt hatten, banden sie dieselben an Händen und Füßen fest und schleppten sie mit Ge walt fort.— Das ganze hochweise Stadtgericht von N . . . hatte sich indessen gleich den Mor gen früh unter dem Vorsitz des Herrn Stadtdirektors Löffler versammelt, um die Ursache jenes, den Abend zuvor stattge fundenen Feuerlärmens unter jeder Be dingung herauSzuklauben. „Vor allen Dingen," hob der Stadt direktor nach vorher gehaltener Rede an die Versammlung mit einer gelehrten Mie an, ~vor allen Dingen müssen wir den Ur heber des blinden Lärms haben, um die Sache mit Erfolg verfolgen zu können." „Den Urheber? ja wenn wir den hät ten," bemerkte ein junger Beisitzer deSGe richts unmaßgeblich, „wenn wir den hät ten, so bedürfte die Sache einer weiteren Verfolgung nicht mehr, aber durch die Un tersuchung soll er erst aussindig gemacht werden." Der eintretende Gerichtsdiener meldete die Einbringung zweier gefährlicher Spitz buben und enthob dadurch den Scadtdi rektor einer Antwort auf die etwas spitzi ge Bemerkung des Beisitzers. „Wir sind zwar," hob das Präsidium von Neuem an, „hier versammelt, um ei ne Sache vorerst gründlich zu untersuchen dieß können wir aber nicht, wenn wir zwei Sachen zugleich vornehmen ; wir sind aber doch auch fernerhin verpflichtet, unter zwei Untersuchungen stets die eiligere zuerst vorzunehmen, deßhalb, da der blinde Lärm uns doch nicht fortläuft, so führt vorerst die Straßenräuber vor." Alsbald traten zwei an Armen und Bei nen gebundene Menschen vor die RatbS versammlung. Der Eine überreichte ei nen an dieselbe gerichteten Brief. „Ihr seid," redete Herr Löffler nach fluchtiger Durchlesung des Schreibens die beiden Juquisiten in richterlichem Zorne an," ihr seid deS Versuchs eines Kirchen raubs angeklagt! Wir verlangen deshalb von euch im Namen seiner Durchlaucht des Fürsten, welcher sich gnädigst bewogen fand, uns, seine gehorsamen Diener, zu Richtern über Höchstdesselben Untertha nen, nachdem wir uns, wie ihr bald sehen werdet, durch vieljähriges Studium der Rechte dazu tüchtig gemacht und demnächst förmlich beeidigt worden —zu setzen, eine standhafte vor allen Dingen förmliche Vertheidigung oder Eingeständnis." „Da es hier demnach viel auf die Form ankomme, müsse man, meinte der junge Beisitzer bescheiden, die beiden Angeschul digten vorerst damit bekannt machen." „Form," entgegnete der Herr Stadt direktor mit einem durchborenden Blicke aus den Beisitzer—„Form besteht darin, daß man bei einer Anklage, Vertheidi gung oder Eingestandniß die im Gesetze vorgeschriebene Form beachtet, wonach sich also zu achten." Beide Angeklagte läugneten indessen standhaft, förmlich und unförmlich daS ih nen zur Last gelegte Vergehen, und es mußte deßhalb zum Verhör der Zeugen und zur Eonfrontirung derselben mit den Angeklagten geschritten werden. Erstere erschienen. Es waren zwei starke junge Bauern bursche, welche auf Befragen deß Herrn Stadtdirektors aussagten: sie seien am gestrigen Abend spät hinaus gegangen, um daS Gras, welches sich auf dem Kirch hofzu H. . . befände, abzumähen. Da es aber sehr dunkel gewesen sei, so hätten sie sich, um den Mondschein abzuwarten, in das Gras niedergelegt und die beiden mitgebrachten Grastücher umgehangen, um sich vor der Nachtkälte zu schützen. Sie hätten aber noch keine zehn Minu ten gelegen, als zwei Männer mit einer Laterne auf den Kirchhof gekommen und lange miteinander, ihnen aber unverständ lich gesprochen. Endlich seien diese auf die Kirche zugegangen, wahrscheinlich doch in der Absicht, um dieselbe zu berauben. Sie hätten aber die beiden Spitzbuben nicht dazu kommen lassen, sondern sie gleich gepackt, gebunden und in das Dorf zum Schultheißen geführt. Dieser habe nun, Ivie sie jetzt sähen, die beiden nämlichen "'willig zu lobe» und ol)ne Furcht zu tadeln." Dienstag den 29. Jnli, Kerls an ein hochlöbliches Stadtgericht abgeliefert. Da sie, setzten sie hinzu, noch keine Belohnung für ihre so thätliche Mit wirkung bei Einfangung dieser Spitzbu ben erhalten hätten, so bäten sie schließlich ihnen doch eine solche gnädiglich zu be willigen. Der ActuariuS —denn daß die beiden Angeschuldigten Niemand anders als die ser und lonaS waren, werden die Leser schon wissen—der Actuarius, dem die Er eignisse der gestrigen Nacht nur noch wie ein fernes Nebelbild vorschwebten, konnte oder wollte die Ursache seines Erscheinens auf dem Kirchhofe, sowie seines verstör ten Aussehens nicht näher angeben und der Herr Stadtdirektor schüttelte deßhalb über dessen unzusammenhängende, un wahrscheinliche Erläuterungen ungläubig den Kopf. lonaS zog ihn indessen auS dieser pein lichen Verlegenheit. Er betheuerte zu forderst, daß der vor ihm stehende Vaga bund, wie der Herr Stadtdirektor sich aus zudrücken beliebe. Niemand anders als der Herr ActuariuS Jmmerdurst von D . . . sei. Daß dieser in einem, wie eS ihm be dünkt, etwas berauschten Zustande sich bei seinem Herrn, dem Herrn Rat» v. Ha berling, den vorgestrigen Abend befunden und denselben spät verlassen habe. Da eö sehr dunkel und stürmisch draußen ge wesen, so habe ihn der Herr Rath beauf tragt, den Actuarius unter jeder Bedin gung zurückzuholen. Er sei darauf auch mit der Laterne in der Hand demselben uachgegangen und habe ihn eiHlich nach langem Suchen in einem Dornstrauche steckend, an Gesicht und Händen verwun det, gefunden. Er habe ihn nun zwar auS diesem Gebüsch, das er sein Fegfeuer genannt, mit Gewalt herausgerissen, al lein da derselbe sich geweigert, mit ihm zu rückzukehren, so habe er sich entschlossen, ihn nach seinem Wohnorte zu begleiten. Uuterwegs habe ihm der Herr Actuarius gleich Anfangs allerhand gräßliche Gei stergeschichten erzählt und so seien sie end lich, er wisse selbst nicht wie, an den Kirch ! Hof gekommen. Hier habe er dem Actua rius den Vorschlag gemacht, denselben 'durch Einschlagung eines andern Weges zu umgehen ; doch dieser, ohne auf seine Ermahnung zu achten, zu seinem Schrek ken plötzlich den Entschluß gefaßt, auf den Friedhof zu gehen und ihm da zu bewei sen, daß er wirklich Geister citiren und be schwören könne. Er habe nun den Hrn. Actuarius knieend gebeten, doch von sol chem schauderhaften Beginnen abzulassen ; allein, da sich derselbe nicht habe weisen lassen, vielmehr stracks auf den Kirchhof gerannt sei, so sei er, da er um keinen Preis habe allein zurückgehen wollen, dem selben gefolgt. Der Actuarius habe sich —ihm schaudere, wenn er daran den ke—auf einen Grabhügel gestellt und mit starker Stimme bald zwei Geister aus dem Erdboden hervorgerufen, welche auf sie zugekommen seien und sie Beide so grau sam zugerichtet, daß er jetzt noch vor Schmerzen weder Arm noch Bein rühren könne. Darauf hätten die Geisten ihn und den Actuarius gebunden und nach dem Dorfe geführt, wovon sie denn hieher ge kommen seien. Er berufe sich dieserhalb auf seinen Herrn, den Herrn Rath von Haberling, welcher eigentlich an seinem ganzen Mißgeschick schuld sei, denn wenn dieser ihn nicht nach dem Herrn Actuari usJmerdurst ausgeschickt hätte, so wäre er ganz wahrscheinlich nicht auf den Kirchhof gekommen und von den Geistern nicht durchgeprügelt worden. Der Herr Rath von Haberliug, der sich von seinem Falle schon wieder erholt hatte, wurde von dem Stadtdirektor höf lichst ersucht, in dem Sitzungssaale des Stadtgerichts ungesäumt zn erscheinen, um in einer höchst wichtigen Untersuchung Auskunft zu ertheilen. Herr von Haberling erkannte die ihm vorgestellten Jnquisiten sogleich als seinen Hausknecht lonaS und den Herrn Actua riuS Jmmerdurst und sprach seine herzli- che Freude darüber aus, Beide, wiewohl zerschlagen und zerfetzt, übrigens doch ge sund wieder zu sehen. Er war sehr be sorgt wegen des Schicksals derselben ge wesen. Zur Sache bemerkte er nun Fol gendes : „Es war am vorgestrigen Abend, als Herr Actuarius Jmmerdurst und ich in meinem Zimmer noch spät beisammen fas sen und uns zuletzt über die Möglichkeit der Geisterbeschwörung unterhielten, oder vielmehr disputirten. Der Jerr Actuari us, w.lcher hartnäckig behauptete, daß es allerdings möglich sei, Geister zu beschwö ren, ward durch meinen Widerspruch so aufgebracht, daß er plötzlich sich entfernte um nach Hause zu gehen. Ich besorgte nun gleich, daß dem Mann in seinem etwas berauschten Zustande bei der ungewöhnlichen Finsterniß etwas Un angenehmes zustoßen möchte, und meine Besorgniß ward noch dadurch gesteigert, als ich überlegte, daß der Brandweiher, wie verehrte Herren wohl wissen, noch kei ne zehn Schritte von dem Weg nach D . .., den der Actuarius nehmen mußte, entfernt liegt. Unverzüglich eilte ich also mit mei nem Hausknechte ihm nach. Da wir we der etwas von ihm sahen oder hörten, so ward meine ängstliche Vermuthung, daß der Actuarius in den Weiher gefallen sein könnte, in meinen Augen zur Gewißheit. Ich rief deßhalb meinem Hausknechte zu die Feuerhaken zu holen, damit wir Hrn. Jmmerdurst noch zeitig und vor dem Er trinken herausfischen könten. Dach kaum hatte mein Hausknecht, welcher mich wahr scheinlich nicht recht verstanden haben mochte, das Wort „Feuerhaken" fragend wiederholt, als der wache Thürmer schon aus vollen Kräften zu stürmen ansing. Ich war in Verzweiflnng darüber, einen solchen blinden Feuerlärm verursacht zu haben, u. da ich in der Dunkelheit dieThurm treppe nicht finden konnte, jedvch um jeden Preis den Thurmwächter von seinem Irr thum befreien wollte, um allen unnöthi gen Beängstigungen der Bürger vorzu beugen, so befahl ich meinem Hausknech te und der Herr Rath konnte sich jetzt über das kühne Unternehmen deS Lächelns nicht erwehren meine Leiter zu holen, damit ich den immerfort Stürmenden zur Ruhe bringen könnte, während ich lonaS anwies, nun unverzüglich dem Herrn Ac tuariuS zu Hülfe zu eilen. Kaum hatte ich die Leiter bis zur Hälfte erstiegen, als eine Rotte mit einer Spritze, durch den Allarm herbeigerufen, auf den Thurm zu stürzte und, mich mit der Leiter daran da ran gewahrend, nun in dem Glauben, daß dieser brenne, demselben eine solche Was serladung gab, daß ich sammt meiner Lei ter betäubt zu Boden stürzte. WaS dar nach vorgegangen, weiß ich nicht." „Da haben wir ja," sagte der junge Gerichts beisitzer, „den Kirchenraub und Feuerlärm in seiner nackten Blöße, was bedarf's weiterer Untersuchung," und in der ganzen löbl. Gerichtsversammlung brach jetzt über die komische Auflösung der so verwickelt erschienenen peinlichen That sachen das so mühsam zurückgehaltene La chen in vollem Maße aus. Selbst der geprügelte und geängstigte lonaS, sowie der Herr Actuarius und der Herr Rath von Haberling mußten wider Willen mit lachen. Indessen konnte doch der Herr Stadt direktor Löffler, dem es immerhin in sei nem Innersten wurmte, daß der von ihm bei dieser Untersuchungssache gemachte ge lehrte Anlauf nun ganz umsonst gewesen, sich nicht enthalten, in seinem Amtseifer dem Herrn Actuarius zu Gemüthe zu füh ren zur Vermeidung ähnlicher Fatalitä ten, wie die vorliegende, Geister, nament lich diejenigen, welche in den vollen Wein gläsern sich befänden, nicht mehr zu citi ren, denn, setzte er lächelnd hinzu, sind diese einmal citirt, so folgen die übrigen Geister, welche auf Kirchhöfen und sonH wo verborgen liegen, von selbst nach, und Stadtlärm und zerschlagene Rücken sind stets die unvermeidlichen Folgen davon. Lanfende Nummer Der Herr Actuarius versprach in tief ster Zerknirschung, nie wieder nur einen Tropfen Wein über seine Lippen zu brin gen, so wie lonaS, den Actuarius bei sei nen etwaigen Geisterbeschwörungen nie wieder zu begleiten, welches Versprechen beide pünktlich und wörtlich gehalten ha ben sollen. Unterhaltungsbl. Hungersnoth in Ostindien. (Britische Heuchelei.) Die niederträch tige Heuchelei der britischen Regiernng, die bei jeder Gelegenheit einen so großen Abscheu gegen das Neger-Sklaventhum in Amerika zur Schau trägt, zeigt sich nir gends in hellerem Lichte, als in ihrer Be handlung der unglücklichen Bewohner In diens, die unter ihrem Joche schmachten. „Wendet Eure Augen zurück auf die Scenen deS verflossenen Jahres," sagt selbst ein britischer Schriftsteller, „und geht mie mir in die nordwestlichen Pro vinzen der bengalischen Präsidentschaft, und ich will euch die Gebeine von fünf malhunderttausend Menschen zeigen, die im Laufe von wenigen Monaten deS Hun gertodes starben. Ja, die deS Hunger todes starben in einem Lande, das man vormals mit Recht die Kornkammer der Welt nannte. Die Luft war Meilen weit durch die Ausdünstung der verwesenden Leichname verpestet. Die Flüsse waren durch todte Körper von Menschen über füllt, die hineingeworfen waren. Müt ter warfen ihre Säuglinge in die wogen den Fluthen, um sie nicht mit sich verhun gern zu lassen. Die Wölfe und Geier mästeten sich von Menschenfleisch, woraus manchmal das Leben noch nicht gewichen war. Tod und Verzweiflung bemächtigte sich ganzer Völkerstämme, u. keine mensch liche Macht erschien um dem Uebel einiger maßen zu steuern. Und alles dieses trug sich in Britisch Indien zu, unter der huldreichen Regie rung von Ihrer Majestät, Victoria der ersten. Und dieses war nicht eine außer ordentliche Begebenheit. Im Jahre 1835 war eine ähnliche Hungersnoth in den nördlichen Provinzen, und 1822 sah eine solche. Unter der britischen Herrschaft hat daß Elend, seit einem halben Jahr hundert unglaublich zugenommen. Unter Lord Clivc's Administration hat der Hun gertod in den bengalischen Provinzen mehr als 3 Millionen Menschen weggerafft, u. zwar zu einer Zeit, wo die britischen Spe kulanten mehr Korn in Indien aufgespei chert hatten, als zur Nahrung der verhun gerten 3 Millionen nothwendig gewesen wäre. Um das schändliche Verfahren ge gen die Bengalen in noch grellerem Lichte zu zeigen, erhellet aus den Zollhausberich ten, daß in vorigem Jahre (dem Tage der Hungersnoth) mehr Getraide von Unter bengalien ausgeführt wurde, als nöthig gewesen, die verhungerte halbe Million Menschen für ein ganzes Jahr zu ernäh ren." Dieses ist das freie, glorreiche, sclaven hassende England, daS seine Emissäre nach Amerika sendet, um die Sündhaftigkeit der Negersclaverei zu verkünden und dem Volke Englands Menschenfreundlichkeit anzupreisen! Ganz recht, Ostindien liefert den spre chenden Beweis dafür. Großbritanisn prahlt mit seinem Sclavenhasse, macht die hochtrabende Phrase, „daß kein Sclave auf britischem Grund und Boden leben kann," zur schrecklichen Wahrheit, indem es seine ostindischen Sklaven zu Hundert tausenden verhungern läßt. Buff. Tel. Trotz der Seltenheit des weiblichen Ge schlechts ist in Californien bereits ein Fall der Bigamie vorgekommen.—Ein gewis ser David Earle wurde angeklagt, seine al te Frau (in relativem Begriffe, schöne Le serinnen !) verlassen, und sich einer neuen in den Minen zugethan zu haben. Der Richter war so erbittert über diese, in Ca lifornien enorme Sünde, daß er sich einen ganzen Tag Bedenkzeit nahm, um eine passende Strafe zu ersinnen.