Der liberale beobachter und Berks, Montgomery und Schuylkill Caunties allgemeine anzeiger. ([Reading, Pa.) 1839-1864, January 16, 1849, Image 1

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    NeÄv i n g, Venn. Gedruckt und herausgegeben vonArnold Puwe ll e, in der Sud 6ten Straße, zwischen der Franklin- nnd Chesttul - Straße.
Jahrg. R«, ganze Rum. ÄBS.
Bedingungen: Der Niberillc LrobilkKter erscheint jeden Dienstag auf einein großen Superial - Bogen mit schonen Lettern gedruckt. Der Lubfcriptions - Preis ist Ein Thaler des Zahrs, welcher in halbjährlicher
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gerückt. Unterschreibern in hiesiger Stadt wird die Zeitung portofrei geschickt, weitere Versendungen geschehen durch die Post oder Träger, auf Kosten der Unterschreiben Briefe und dergl. müssen postfrei eingesandt werden.
Cntdeckung der Unschuld.
In Schottland wurde bis auf die Zei
m König Jacobs IV., welcher im Jahre
513 in einer Schlacht gegen die Englän
er umkam, gewöhnlich die Folter ge
raucht, um einen Verbrecher zum Ge
ändniß zu bringen. Man ließ dem Un
lücklichen eine große Quantität Wasser
erschlucken, streckte ihn dann auf dem Bo
en des Gefängnisses aus und legte ihm
in Brett auf den Magen. Auf dieses
ellte sich der Scharfrichter, und preßte
en zur Folter Verurtheilten so lange, bis
? das Wasser mir großer Gewalt wieder
on sich gab. Diese grausame Strafe
>urde so lange wiederholt, bis der Gefall
ene das Verbrechen, dessen er angeklagt
»orden war, bekannte. Folgender Vor
»ll gab Anlaß, daß Jacob IV. in seinem
ieiche die Folter, die vor seiner Zelt noch
>eit grausamer war, abschaffte.
Ein Jüngliug, Namens Macleod, ver
ebte sich in ein junges Frauenzimmer,
welches nicht nur von vornehmern Stan
e als er, sondern auch viel reicher und
nt dem Hause Montgomery in Glasgow
erwandt war. Es gelang ihm, das Herz
?iner Geliebten zu gewinnen, aber Furcht
or ihrem Vater, welcher mit seiner Toch
er hohe Pläne vorhalte, nöthigte das jun
e Paar, ihre gegenseitige Zuneigung ge
heim zu halten. Unter diesen Umständen
rlaubte das unbesonnene Mädchen, ih
em Liebhaber, sie bei Nacht zu besuchen,
hne zu bedenken, daß der Verlust ihrer
chre, die Frucht dieser Zusammenkünfte
in würde. Mehrere Monate hatten die
e Intriguen gedauert, als einst bei Nacht
inige Nachbarn, den jungen Mann aus
»em Hause schleichen, und sich mir großer
Vorsicht entfernen sahen. Diese Ent
eckung, brachte indeß blos die Tugend
es Frauenzimmers bei den Nachbarn in
Verdacht, und da sie sich um diese nichts
u bekümmern hatten, so machten sie von
>er Entdeckung weiter keinen Gebrauch.
Nicht lange nachher wurde in einer
stacht, das Silberzeug nebst andern kost
?aren Sachen von großem Werthe, aus
>em Hause, aus welchem sich der Jüng
ing geschlichen hatte, gestohlen. Die
Bedienten entdeckten des Morgens den
Diebstahl, kamen aber nicht auf die ge
lingst? Spur von dem Diebe. Nun hiel
ten es die Nachbarn für ihre Pflicht, um
»llen Verdacht von sich abzuwälzen, dem
Nichter anzuzeigen, was sie gesehen hat
ten. Der Schein war so stark gegen den
Züngling, daß der Richter ihn alsbald
estnehmen ließ, und ihn jener That be
chuldigte. Er leugnete das Verbrechen
>oll Unwillen, aber edelmüthige Besorg
est, für die Ehre seiner Geliebten, erlaub-.
!e ihm nicht, die wahre Ursache seines Be
uches zu bekennen. Weil er nun das
Verbrechen standhaft zu leugnen fortfuhr,
o wurde ihm die Tortur zuerkannt.
! Da die Geliebte des jungen Mannes
erfuhr, was ihm bevorstehe, so brachten
Liebe und Dankbarkeit sie zu dem Ent
schlüsse, das Leben dieses edelmüthigen
Mannes, selbst mit Entdeckung ihrer eige
nen Schande, zu retten. Sie begab sich
daher zu dem Richter, bekannte die In
trigue "und setzte hinzu, es sei unmöglich,
?aß ihr Geliebter das Verbrechen began
gen haben könne, da sie ihn immer selbst
lin- und ausgelassen habe. Diese Erklä
rung wurde aber von den Richtern als ei
ne Liebeslist angesehen und war daher
fruchtlos. Der Jüngling wurde gefol
tert, und da er nicht im Stande war, die
Schmerzen auszuhalten, so bekannte er
den Diebstahl. Er bat sich's von den
Richtern als eine Gnade aus, daß sie sei
nen Tod nicht lange aufschieben möchten.
Zum Glück wurde aber diese Bitte nicht
gewährt, da es in jenen Zeiten gewöhn
lich war, die Hinrichtung der Verbrecher,
auf einen bestimmten Tag festzusetzen, um
daßßeispiel desto abschreckender zu machen.
Während dieser Zeit nun bewirkte die
Vorsehung seine Rettung. Zwei Stra
ienräuber wurden wegen wirklich began
genen Verbrechen verurtheilt, und in den
Der Liberale Äcobacliter
Und Berks, Momgomery und Schuylkill Caunties allgemeiner Anzeiger.
nämlichen Kerker geworfen. Hier erfuh
ren sie, warum Macleod zum Tode verur
theilt worden sei, und da sie selbst keine
Hoffnung hatten, ihr Leben zu retten, so
beschlossen sie nicht zuzugeben, daß ein Un
schuldiger für ein Verbrechen hingerichtet
würde, welches sie begangen hatten. Oh
ne Zeitverlust gaben sie sich also an, und
erwiesen die Vollziehung des Diebstahls
so augenscheinlich, daß der Jüngling frei
gelassen wurde.
Auf die Richter machte dieser gefähr
liche Irrthum, welcher die Grausamkeit,
und Ungereimtheit der Tortur recht au
genscheinlich bewies, einen tiefen Eindruck.
Sie wandten sich daher an die Gesetzge
bung und bewirkten bei derselben eine ge
setzmäßige Abschaffung dieser barbarischen
Gewohnheit auf alle folgende Zeiten.
Um dem Liebhaber seine ausgestandene
Marter zu vergüten, verwandten sie sich
für ihn bei dem Vater seiner Schönen,
dieser konnte so vielvermögenden Bitten
nicht widerstehen und gab seine Einwilli
gung zu der Vermählung des jungen
Paares.
Die Franzosen in London.
Die bekannte französische Schriftstelle
rin Flora Tristan, die in jüngster Zeit
besonders dadurch berühmt wurde, daß ihr
Gatte sie ermmden wollte, welches Ver
brechen ihn in's Bagno gebracht, hat un
ter dem Titel: „die Fremden in London",
ein Werk herausgegeben, dem wir folgen
de Skizze entlehnen. Nach den neuesten
Aufzählung, leben mehr als 15,000
Franzosen, beständig in London, wo üb
rigens alle Fremde, von dem gemeinen
Volke, mit dem Namen „Franzosen", be
zeichnet werden, wie in der Türkei alle
Europäer den Franken erhalten.
Alle nur ersinnlichen Mittel, werben von
vielen dieser Franzosen angewandt, um
hier ihre Existenz zu sichern, und wahr
haft lächerlich sind zuweilen die Wege und
Schliche, wodurch sie sich in die bessere
englische Gesellschaft einzuschwärzen su
chen. Da es ihnen bald klar sein muß,
sobald sie nur einige Zeit in der Metropo
lis zugebracht haben, welches Gewicht
nicht allein die Aristokratie deS Handels
und der Geburt, sondern auch die mittle
ren Klassen, auf Titel legen, so nehmen
die Meisten ohne viele Umstände die Titel
Baron, Marquis, Graf, Herzog, Colonel,
General, u. s. w., an, und schmücken ihr
Knopfloch mit dem Orden der Ehrenlegi
on, oder des heiligen Ludwig. DasKreuz
der Ehrenlegion ist hochgeachtet in den
Augen aller gebildeten Engländer, denn
sie scheinen es noch nicht zu wissen, daß es
in Frankreich sein Golgatha auf der Brust
der Polizeispione gefunden hat. In Lon
don wird die Titlomanie gar so weit ge
trieben, daß selbst Frauen von zweideuti
gem Rufe, sich der Titel mit Erfolg be
dienen. Sie geben sich die Ehrennamen
die Frau Marquise von , Frau Grä
sin von. . ~ führen Wappen in ihren
Siegeln, und halten sie männliche Die
nerschaft, so kleiden sie dieselbe in adelige
Livree. Ich sah in London eine ganz
wunderlicheSammlung von Grafen, Mar
quis, und Baronen. Viele derselben wer
den für Spione der französischen Regie
rung gehalten, gedungen, die politischen
Flüchtlinge zu beobachten ; Andern müs
sen die Titel einzig als Existenz-Mittel
dienen. Diese edlen Personen sprechen
mit der größten Prahlerei von ihren Tha
ten, machen den Töchtern der ersten Häu
ser den Hof, singen Romanzen, und su
chen den Vater für irgend eine Spekula
tion zu gewinnen. Die meisten dieser
Gentlemen sind im Besitze der lucrativsten
Geheimnisse; der Eine kann auS den
Blättern eines jeden Baumes den feinsten
Taback machen, ein Auderer besitzt das Ge
heimniß, ohne Kosten das schönste Papier
aus irgend einer unbekannten Masse zu
fertigen, ein Dritter hat ein Riesenwas
serwerk erfunden, um ganz London mit
dem klarsten Wasser zu versehen, oder er
macht daS schmackhafteste Bier, ohne Malz
"Ivillig zu loben und ohne Lurcht zu tadeln."
Dienstag den Ii» Januar, IB9S.
und Hopfen. Wieder ein anderer fabri- i
zirt Bordeaux oder Champagner zu so
billigen Preisen, daß Jedermann sie trin
ken kann. Die Gewerbthätigkeit dieser
Industrie - Ritter kennt keine Grenzen.
Wenn John Bull nicht so großen Werth
auf Titel und Orden setzte, er würde sei'
ne Tochter mit einer tüchtigen Mitgift,
keinem Jntriguanten geben, der nur einen
geborgten Titel, und ein Band im Knopf
loche hat.
Botschaft des Gouvernörs.
An den Senat und Hau» der Xtpresen
tanten deo Staats Pennsylvanien.
Mitbürger -
In Erfüllung der verantwortlichen
Pflichten, welche die Constitution dem exe
culiven Beamten des Staats aufeilegt,
fühlt man ei« besondere» Vergnügen da
rin, beim Antritt einer jeden Sitzung, die
Gesetzgebung, die unmittelbaren Stellver
treter des Volks, anzureden ihnen mit
treuer Offenheit die wahre Stellung der
öffentlichen Angelegenheiten darzustellen;
-Mittel für bekannte Fehler vorzufchla?
gen. in der Durchführung von Maßregeln
zu helfen, welche daS Interesse, das Glück
und da 6 Wohlsein des Bürgers zu fordern
scheinen, ist nicht die, am wenigsten dank
bare Pflicht des execuriven Departements.
Die Ereignisse des vorigen Jahrs werden
nicht ermangeln, uns die Wege einer all
waltenden Vorsehung zu zeigen, und uns
die Dankbarkeit zu lehren, die wir ihm als
ein Volk für die Segnungen schuldig sind,
welche durch die Weisheit seiner allmachti
gen Güte über unsere Nation ausgegos
sen sind.
Als die Representanten des Volks zu
letzt zusammentraten, herrschte ein blutiger
und bitterer Krieg zwischen unserm Vater
lande und einer Nachbar Republik-
Der Erfolg war freilich nicht zweifel
haft, denn bei einem Volke» welches so ge
rechter W'ise unter den Nationen berühmt
ist, wegen seiner unbesiegbaren Tapferkeit,
unübertrefflichen Thätigkeit in Kriegssa
chen, und bei dem großen Uebergewicht ü
ber ihre Feinde in physischer und geistiger
Hinsicht, war der Sieg eine natürliche
Folge.
Dennoch warder unentschiedene Kampf
eine Quelle tiefen Kummers, wegen des
Opfers von Menschenleben und der Ver
ausgabung von öffentlichen und Privat
schätzen, die nothwendig waren, unsere
friedlichen Verhältnisse wieder herzustel
len.
Es ist deshalb erfreulich zu wissen, daß
der Krieg gänzlich beendigt ist. und dass
der Friede der rationelle Wunsch aller, sei
ne Segnungen wieder über seden Theil un
seres Vaterlandes streut. Dem allmäch
tigen Vater» der in Gnaden die Herzen der
Regierer beider Länder wendete, daß sie
das Schwert zur Seite legten, den Geist
der Bruderliebe ausbildeten. nndFriSdens
Verhältnisse zwischen den Bürgern ihrer
respectiven Länder wieder herstellten, sind
wir den tiefsten und innigsten Dank schul
big. Der Ueberfluß unserer Erndten, die
Segnungen fortdauernder und allgemeiner
Gesundheit, und die Erhaltung unserer re
ligiösen Rechte, wie sie uns durch die frei
en Institutionen unseres Landes gesichert
sind ; währendArmuth.Elend und gestürz
te Regierungen, und beschränkte bürgerli
che und religiöse Institutionen, das Volk
anderer Länder quälen, sollten in unseren
Herzen die warme Anerkennung seiner all
waltenden Güte und Gnade hervorrufen.
Während des letzten Krie.ieS mit Mexico,
ward der Staat von der National Regie
rung aufgefordert, eine Anzahl derTrup
pen zu stellen, welche die konstitutionellen
Autoritäten für hinreichend hielten, um
den Krieg zu einem vortheilhaften Ende
zu führen.
Es ist kaum nöthig zu sagen, daß dieser
Requisition mit der Schnelligkeit nachge
kommen ward, welche unsere Bevölkerung
stets vor ihren Schwester Republikenaus
gezeichnet hat. Eine starke Macht Frei
williger ward sogleich dem National Gou
vernement zur Disposition gestellt, und es
ist eine wahre Quelle des Stolzes für ih
re Mitbürger, daß diese Freiwilligen in der
Erfüllung aller ihrer Pflichten, die Ehre
ihres Staates, und den Ruhm ihres Va
terlandes aufrecht hielten. Der Bürger-
Soldat. der dem Tode glücklich entging,
ist zu seiner Familie und seinen Freunden
zurückgekehrt, nachdem er für sich selbst
und den Staat, den Ruf unbesiegbarer
Tapferkeit geerntet hat. indem alle Un
annehmlichkeiten ruhig, wie auch die Lei
den von ihm überstanden waren, und er j
männliche und Helden - Tugenden gezeigt
halte, die der künftige Geschichtsschreiber
mit Freude der Nachkommenschaft überlie
fern wird. Der Staat ist diesen patrio
tischen Bürgern schuldig, irgend eine Hand
lung als Anerkennung ihrer glänzenden
Dienste zu begehen. Dem Gedächtniß
der Todten, die im Dienste ihres Vater
landes fielen, ist es die Pflicht des Staa
les ein passendes Denkmal zu errichten,
damit man sich stets ihrer Tapferkeit und
ihrer Tugend erinnere, und damit ihre he
roische Aufopferung zu späteren Zeiten,
sollte die Ehre und Sicherheit des Vater
landes gefährdet werden, spätere Genera
tionen mit gleichem Muthe entflammt.
Seit der Vertagung der letzten Gesetz
gebung, ist der höchste execurive Beamte
des Staats, der selige Gouvernör Schunk,
unter der Krankheit, an der er litt gesun
ken. Er starb am 20. Juli 1848.
Es wird nicht unpäßlich von mir erschei
nen, wenn ich einige Worte über den Cha
rakter des erhabenen Todten sage-
Der letzte Gouvernör Schunk, der einen
großen Theil seines Lebens, im öffentlichen
Dienste zugebracht hatte, und sich viel un
ter seine Mitbürger mischte, war gut und
vielseitig durch den iTtaat bekannt, und
mit Freude rufe ich den Umstand in mein
Gedächtniß zurück, daß ich zu der Zeit sei
nes Lebens, die Ehre hatte, mich seiner be
sondern persönlichen Freundschaft zu er
freuen.
Während dieser Zeit machte es ihm im
mer große Freude, Jungen und Unerfah
renen zu helfen, den Betrübten zu trösten,
und durch gütige Worte, und Werke der
Barmherzigkeit, wie seine Umstände es
ihmerlaubten. seine Nebenmenschen zu un
terstützen.
Sein Betragen gegen Andere war ar
tig. seine Freundschaft dauernd, seine Zu
neigung stark und fest, während sein Miß
muth wegen Beleidigung vorübergehend
war und keinen dauernden Eindruck auf
ihn machte. Es kann mit Wahrheit von
Gouvernör Schunk gesagt werden, daß er
ein inniger Freund, ein guter Nachbar, ein
reiner Christ, und ein ehrlicher Mann
war. Dies war der Ruf, den er sich bei
seinen Mitbürgern bewahrte, als seine
Freundschaft mich seinen Charakter ken
nen lehrte.
Obgleich eine Verschiedenheit politilcher
Ansichten, uns mehrere Jahre vor seinem
Tode trennte, so bezeugen doch seineFreun
de einer spätern Zeit, daß dieselbe Rein
heil deS Gefühls und der Wunsch wohl
zuchun, ihn bis zur Stunde seiner Auflö
sung nicht verließ.
Die Gesetzgebung ist achtungsvoll auf
gefordert, solche Handlungen in Rücksicht
auf den Tod der ersten Magistratsperson
deS Staats, dessen Tob vor dem Ende der
Zelt stattfand, auf welche er gewählt
war. zu begehen, wie sie für paßlich hält,
um die Gefühle für die Sorge und den
Verlust, der überlebenden Verwandten
auszudrücken, und ihre Achtung für das
Andenken und die Tugenden des ausgezeich
neteu Todten.
Vor dem Tode des Gouv. Schunk, am
9. Juli 1848, hat er wie aus den Urkun
den des Staats Departements hervorgeht,
die Stelle des Gouvernörs dieses Staates
niedergelegt, nach den Vorschriften des 14.
Abschnitts, des -2. Artikels der Constituti
on. welche vorschreibt, daß im Falle des
TodeS, oder der Resignation des Gouver
nörs. oder im Falle er von seiner Stellung
hiniveggenommen wird, der Sprecher des
Senats» die Pflichten des Gouvernörs
versehen soll, bis ein anderer Gouvernör
gesetzlich eingepslichret ist; die Pflichten
des executiven Departements fielen auf
mich.
Die offizielle Nachricht von der Akte
der Resignation, erhielt ich erst am I7ten
Juli 1848. Der Abschnitt der Coustitu
tion, auf den hier hingewiesen wurde, er
klärt ebenfalls in Hinsicht auf denselben
Gegenstand, daß "in solchem Falle, ein an
derer Gouvernör, bei der nächsten Jahres
wähl, für Representanten gewählt werden
soll, es sei denn, daß ein solcher Tod. Re
signation oder Versetzung, innerhalb der
drei Monate, die einer solchen Jahreswahl
vorausgehen, staltfinde; in welchem Falle
ein Gouvernör bei der zweiten Jahreswahl
vonßepresentanten, gewählt werden soll."
Durch den 34- Abschnitt der Akte der
General Assembly hinsichtlich der Wahlen
dieses Staates ist festgesetzt, daß. "im Fal
le eine Vacanz in der Stelle des Gouver
nörs dieses Staates stattfindet, mehr als
drei Calendermonate vor dem zweiten
Dienstag im October irgend eines Jahrs,
Laufende Rummer 21.
so soll es die Pflicht des Sprechers des
Hauses sein, oder dessen der die Pflichten
des Gouvernörs erfüllt. Befehle an die
verschiedenen Caunties auszustellen, daß
sie die gewöhnliche Anzeige machen, daß
eine Wahl zur Ausfüllung solcherVacanz
am zweiten Dienstag im October, nächst
darnach stattfinden soll, und welche Va
canz innerhalb drei Calendermonaten, vor
dem zweiten Dienstag im October entsteht,
soll es die Pflicht deS Sprechers des »Se
nats, oder dessen, der die Pflichten des
Gouvernörs erfüllt, sein, Befehle wie o
ben auszustellen, uud eine Anzeige von
solcher Wahl zu verlangen, auf den zwei
ten Dienstag im October, nach der Aus
stellung des besagten Befehls, und in je
dem solchen Falle soll ein solcher Befehl,
wenigstens drei Calender Monate vor der
Wahl, ausgestellt werden.
Eine Betrachtung der constjtutionellen Vor
schriften, der Akte der Gesetzgebung und dür
Umstände der Resignation, wird Ihnen zeigen,
daß während die Resignation mehr als dreiCa«
lender-Monate vor der nächsten Zahreswahl
für Representanten, dennoch zu einer Zeit statt
fand welche die Uebereinstimung mit der Ak
te der Gesetzgebung hinsttbclich der Ausgabe
der Befehle durchaus unmöglich machte. In
dieser Ansicht der Sache wäre es vielleicht für
Pflichterfüllung gehalten worden, sich ganz
vou aller Ei»»ilscbu»g in die Sache zurückzu
halten, in sofern die llmliände es ausser mei
ner Macht gestellt hallen »ach dem Worte
der Akte der Gesetzgebung zu handeln, die Art
vorschreibend in welcher die constituljoncllcn
Verfügungen über diese» Gegenstand, auögc«
führt werden sollten.
Nach einer genauen und sorgfältigen Durch
sicht der ganzen Sache, hielt ich es für inenie
Pflicht die Befehle hinsichtlich der zu geben«
den Anzeige ausziigcbeiz, da» eine Wahl ge
setzmäßig gehalten werden soll am 2tc» Dien
stag des nächste» OetoberS für die Wahl ei
ner Ober-MagistratSperson dieses Staates.
Es schien nur. Dass in allen Zweifelfällcn
keine bessere Aufklärung gefunden werden kön
ne, als Unterwürfigkeit in die Entscheidung
des Volts, und daij, weuu in der Abfassung
des Gesetzes über den fraglichen Punkt, >r«
gcnd ein Zweifel liege, der beste Weg in einem
republikanischen Gouvernement ver sei, dem
Bürger das Recht zu übergeben, bei der frü
heste» Gelegenheit, seiue» präsidlreiiden Be»
amccn zu wähle», als dass »ch selbst ,» einer
ofsteikllen Stelle bleibe, nach der frühesten
gesetzlichen Gelegenheit diese Macht wieder
in seine Hände zn legen. Das organische Ge
setz verlangt die Wahl, uud die Akte der Ge
setzgebung sollte so gestellt sei», dass sie der
consticutiouellcn Verfügung Nicht widerspre
che. Hätten die Worte j>er Constitncion und
der Gesetze klar der Frage eine andere Wen
dung gegeben, so würden, so nnangenehm es
auch ist die Pflichte» des Amts zu üben, oh
ne die Bestätigung des Volkswillens, diesel
ben treu ausgeführt worden sein.
Indem ich als Sprecher des Senats die
AttSübung der Execiiciven Pflichten antrat,
hielt ich es, obgleich nicht durchaus nothwen
dig, dennoch für passend, anf eine trene Aus
führung oer execncivcn Pflichten emgeschwo
ren zu werden, und ein Eid zn diesem Ende,
ward mir von dem Achtb. Sprecher des Re
prcseiitantcnhanscs abgenoinmen.
Ein Gesetz welches »n allen Fällen des To
des oder der Resignation des Gonvernöre
vorschreibt: dass die Scherisss der verschiede
nen TauutieS gleich nachdem der Sprecher
des Senats ofsieiel von solchem Tode, Resig
nation oder Versetzung in Kenntniß gesetzt
ist, Writs erhalten sollen, und weiter vor
schreiben dass der Beamte, der die ereeutiveii
Geschäfte übernimmt, auf dieselbe Art einge
schworen werden soll, wie bei der Einführung
eines Gouveruörs, ebenso die Person bestim
mend, die solchen Eid abnehme» soll, so wür
de späcern Zweifeln vorgebeugt werden, uud
dies ist daher achluugsvoU der Gesetzgebuug
empfohlen.
Es istderAufmerksamkeit der Gesetzgebung
und des Volkes werth, dass keine Verfügun
gen der Constitution für de» Fall des Todes
oder der Dieustniifähigkeit des Sprechers des
Senats, nach dcm Tode, der Resignati
on oder Versetzung des Gouveruörs, für die
Wahl einer presidireiideu MagistratSpersou
bestehen. Sollte solch ein Fall sich ereignen,
so würde die Regierung ohne einen eonstitu
tiouellku Beamten, der ihre Operation?» in's
Werk seyen könnte, sein. Ei» Mangel von
solcher Wichtigkeit sollte baldigst ersetzt
werde».
Beschlüsse, den tiefen Schmerz der Gesetz
gebung über den Tod des berühmten Pa
trioten lind Weisen John Onincy Adams u.
die Condolenz für die Familie wegen »hres
Verlustes ausdrückend. wueren von diesem
Körper in der letzten Sitzung passirt und die
Executive angewiesen dieselben der Wiltwe
niid Familie des Verstorbene» zu übersenden.
Der Brief der lctzcen Executive in Erfül
lung dieser ihrer Pflicht, und die Antwort
der ehrwürdigen Hinlerbllcbenen, sind hier
mit überliefert.
Da d>« Aufmerksamkeit der Gesetzgebung