Der liberale beobachter und Berks, Montgomery und Schuylkill Caunties allgemeine anzeiger. ([Reading, Pa.) 1839-1864, January 16, 1849, Image 1
NeÄv i n g, Venn. Gedruckt und herausgegeben vonArnold Puwe ll e, in der Sud 6ten Straße, zwischen der Franklin- nnd Chesttul - Straße. Jahrg. R«, ganze Rum. ÄBS. Bedingungen: Der Niberillc LrobilkKter erscheint jeden Dienstag auf einein großen Superial - Bogen mit schonen Lettern gedruckt. Der Lubfcriptions - Preis ist Ein Thaler des Zahrs, welcher in halbjährlicher Vorausbezahlung erbeten wird. Wer im Laufe des Jahres nicht bezahlt, dem werden DI 50 angerechnet. Für kürzere Zeit als 6 Monate wird kein Unterschreibet angenommen, und etwaige Aufkündigungen werden nur dann angenommen, wenn sie einen Monat vor Ablauf des Lubseriptions-Terimns geschehen und gleichzeitig alle Rückstände abbezahlt werden. Bekanntmachungen werden dankbar angenommen und sür den gewöhnlichen PreiS ein» gerückt. Unterschreibern in hiesiger Stadt wird die Zeitung portofrei geschickt, weitere Versendungen geschehen durch die Post oder Träger, auf Kosten der Unterschreiben Briefe und dergl. müssen postfrei eingesandt werden. Cntdeckung der Unschuld. In Schottland wurde bis auf die Zei m König Jacobs IV., welcher im Jahre 513 in einer Schlacht gegen die Englän er umkam, gewöhnlich die Folter ge raucht, um einen Verbrecher zum Ge ändniß zu bringen. Man ließ dem Un lücklichen eine große Quantität Wasser erschlucken, streckte ihn dann auf dem Bo en des Gefängnisses aus und legte ihm in Brett auf den Magen. Auf dieses ellte sich der Scharfrichter, und preßte en zur Folter Verurtheilten so lange, bis ? das Wasser mir großer Gewalt wieder on sich gab. Diese grausame Strafe >urde so lange wiederholt, bis der Gefall ene das Verbrechen, dessen er angeklagt »orden war, bekannte. Folgender Vor »ll gab Anlaß, daß Jacob IV. in seinem ieiche die Folter, die vor seiner Zelt noch >eit grausamer war, abschaffte. Ein Jüngliug, Namens Macleod, ver ebte sich in ein junges Frauenzimmer, welches nicht nur von vornehmern Stan e als er, sondern auch viel reicher und nt dem Hause Montgomery in Glasgow erwandt war. Es gelang ihm, das Herz ?iner Geliebten zu gewinnen, aber Furcht or ihrem Vater, welcher mit seiner Toch er hohe Pläne vorhalte, nöthigte das jun e Paar, ihre gegenseitige Zuneigung ge heim zu halten. Unter diesen Umständen rlaubte das unbesonnene Mädchen, ih em Liebhaber, sie bei Nacht zu besuchen, hne zu bedenken, daß der Verlust ihrer chre, die Frucht dieser Zusammenkünfte in würde. Mehrere Monate hatten die e Intriguen gedauert, als einst bei Nacht inige Nachbarn, den jungen Mann aus »em Hause schleichen, und sich mir großer Vorsicht entfernen sahen. Diese Ent eckung, brachte indeß blos die Tugend es Frauenzimmers bei den Nachbarn in Verdacht, und da sie sich um diese nichts u bekümmern hatten, so machten sie von >er Entdeckung weiter keinen Gebrauch. Nicht lange nachher wurde in einer stacht, das Silberzeug nebst andern kost ?aren Sachen von großem Werthe, aus >em Hause, aus welchem sich der Jüng ing geschlichen hatte, gestohlen. Die Bedienten entdeckten des Morgens den Diebstahl, kamen aber nicht auf die ge lingst? Spur von dem Diebe. Nun hiel ten es die Nachbarn für ihre Pflicht, um »llen Verdacht von sich abzuwälzen, dem Nichter anzuzeigen, was sie gesehen hat ten. Der Schein war so stark gegen den Züngling, daß der Richter ihn alsbald estnehmen ließ, und ihn jener That be chuldigte. Er leugnete das Verbrechen >oll Unwillen, aber edelmüthige Besorg est, für die Ehre seiner Geliebten, erlaub-. !e ihm nicht, die wahre Ursache seines Be uches zu bekennen. Weil er nun das Verbrechen standhaft zu leugnen fortfuhr, o wurde ihm die Tortur zuerkannt. ! Da die Geliebte des jungen Mannes erfuhr, was ihm bevorstehe, so brachten Liebe und Dankbarkeit sie zu dem Ent schlüsse, das Leben dieses edelmüthigen Mannes, selbst mit Entdeckung ihrer eige nen Schande, zu retten. Sie begab sich daher zu dem Richter, bekannte die In trigue "und setzte hinzu, es sei unmöglich, ?aß ihr Geliebter das Verbrechen began gen haben könne, da sie ihn immer selbst lin- und ausgelassen habe. Diese Erklä rung wurde aber von den Richtern als ei ne Liebeslist angesehen und war daher fruchtlos. Der Jüngling wurde gefol tert, und da er nicht im Stande war, die Schmerzen auszuhalten, so bekannte er den Diebstahl. Er bat sich's von den Richtern als eine Gnade aus, daß sie sei nen Tod nicht lange aufschieben möchten. Zum Glück wurde aber diese Bitte nicht gewährt, da es in jenen Zeiten gewöhn lich war, die Hinrichtung der Verbrecher, auf einen bestimmten Tag festzusetzen, um daßßeispiel desto abschreckender zu machen. Während dieser Zeit nun bewirkte die Vorsehung seine Rettung. Zwei Stra ienräuber wurden wegen wirklich began genen Verbrechen verurtheilt, und in den Der Liberale Äcobacliter Und Berks, Momgomery und Schuylkill Caunties allgemeiner Anzeiger. nämlichen Kerker geworfen. Hier erfuh ren sie, warum Macleod zum Tode verur theilt worden sei, und da sie selbst keine Hoffnung hatten, ihr Leben zu retten, so beschlossen sie nicht zuzugeben, daß ein Un schuldiger für ein Verbrechen hingerichtet würde, welches sie begangen hatten. Oh ne Zeitverlust gaben sie sich also an, und erwiesen die Vollziehung des Diebstahls so augenscheinlich, daß der Jüngling frei gelassen wurde. Auf die Richter machte dieser gefähr liche Irrthum, welcher die Grausamkeit, und Ungereimtheit der Tortur recht au genscheinlich bewies, einen tiefen Eindruck. Sie wandten sich daher an die Gesetzge bung und bewirkten bei derselben eine ge setzmäßige Abschaffung dieser barbarischen Gewohnheit auf alle folgende Zeiten. Um dem Liebhaber seine ausgestandene Marter zu vergüten, verwandten sie sich für ihn bei dem Vater seiner Schönen, dieser konnte so vielvermögenden Bitten nicht widerstehen und gab seine Einwilli gung zu der Vermählung des jungen Paares. Die Franzosen in London. Die bekannte französische Schriftstelle rin Flora Tristan, die in jüngster Zeit besonders dadurch berühmt wurde, daß ihr Gatte sie ermmden wollte, welches Ver brechen ihn in's Bagno gebracht, hat un ter dem Titel: „die Fremden in London", ein Werk herausgegeben, dem wir folgen de Skizze entlehnen. Nach den neuesten Aufzählung, leben mehr als 15,000 Franzosen, beständig in London, wo üb rigens alle Fremde, von dem gemeinen Volke, mit dem Namen „Franzosen", be zeichnet werden, wie in der Türkei alle Europäer den Franken erhalten. Alle nur ersinnlichen Mittel, werben von vielen dieser Franzosen angewandt, um hier ihre Existenz zu sichern, und wahr haft lächerlich sind zuweilen die Wege und Schliche, wodurch sie sich in die bessere englische Gesellschaft einzuschwärzen su chen. Da es ihnen bald klar sein muß, sobald sie nur einige Zeit in der Metropo lis zugebracht haben, welches Gewicht nicht allein die Aristokratie deS Handels und der Geburt, sondern auch die mittle ren Klassen, auf Titel legen, so nehmen die Meisten ohne viele Umstände die Titel Baron, Marquis, Graf, Herzog, Colonel, General, u. s. w., an, und schmücken ihr Knopfloch mit dem Orden der Ehrenlegi on, oder des heiligen Ludwig. DasKreuz der Ehrenlegion ist hochgeachtet in den Augen aller gebildeten Engländer, denn sie scheinen es noch nicht zu wissen, daß es in Frankreich sein Golgatha auf der Brust der Polizeispione gefunden hat. In Lon don wird die Titlomanie gar so weit ge trieben, daß selbst Frauen von zweideuti gem Rufe, sich der Titel mit Erfolg be dienen. Sie geben sich die Ehrennamen die Frau Marquise von , Frau Grä sin von. . ~ führen Wappen in ihren Siegeln, und halten sie männliche Die nerschaft, so kleiden sie dieselbe in adelige Livree. Ich sah in London eine ganz wunderlicheSammlung von Grafen, Mar quis, und Baronen. Viele derselben wer den für Spione der französischen Regie rung gehalten, gedungen, die politischen Flüchtlinge zu beobachten ; Andern müs sen die Titel einzig als Existenz-Mittel dienen. Diese edlen Personen sprechen mit der größten Prahlerei von ihren Tha ten, machen den Töchtern der ersten Häu ser den Hof, singen Romanzen, und su chen den Vater für irgend eine Spekula tion zu gewinnen. Die meisten dieser Gentlemen sind im Besitze der lucrativsten Geheimnisse; der Eine kann auS den Blättern eines jeden Baumes den feinsten Taback machen, ein Auderer besitzt das Ge heimniß, ohne Kosten das schönste Papier aus irgend einer unbekannten Masse zu fertigen, ein Dritter hat ein Riesenwas serwerk erfunden, um ganz London mit dem klarsten Wasser zu versehen, oder er macht daS schmackhafteste Bier, ohne Malz "Ivillig zu loben und ohne Lurcht zu tadeln." Dienstag den Ii» Januar, IB9S. und Hopfen. Wieder ein anderer fabri- i zirt Bordeaux oder Champagner zu so billigen Preisen, daß Jedermann sie trin ken kann. Die Gewerbthätigkeit dieser Industrie - Ritter kennt keine Grenzen. Wenn John Bull nicht so großen Werth auf Titel und Orden setzte, er würde sei' ne Tochter mit einer tüchtigen Mitgift, keinem Jntriguanten geben, der nur einen geborgten Titel, und ein Band im Knopf loche hat. Botschaft des Gouvernörs. An den Senat und Hau» der Xtpresen tanten deo Staats Pennsylvanien. Mitbürger - In Erfüllung der verantwortlichen Pflichten, welche die Constitution dem exe culiven Beamten des Staats aufeilegt, fühlt man ei« besondere» Vergnügen da rin, beim Antritt einer jeden Sitzung, die Gesetzgebung, die unmittelbaren Stellver treter des Volks, anzureden ihnen mit treuer Offenheit die wahre Stellung der öffentlichen Angelegenheiten darzustellen; -Mittel für bekannte Fehler vorzufchla? gen. in der Durchführung von Maßregeln zu helfen, welche daS Interesse, das Glück und da 6 Wohlsein des Bürgers zu fordern scheinen, ist nicht die, am wenigsten dank bare Pflicht des execuriven Departements. Die Ereignisse des vorigen Jahrs werden nicht ermangeln, uns die Wege einer all waltenden Vorsehung zu zeigen, und uns die Dankbarkeit zu lehren, die wir ihm als ein Volk für die Segnungen schuldig sind, welche durch die Weisheit seiner allmachti gen Güte über unsere Nation ausgegos sen sind. Als die Representanten des Volks zu letzt zusammentraten, herrschte ein blutiger und bitterer Krieg zwischen unserm Vater lande und einer Nachbar Republik- Der Erfolg war freilich nicht zweifel haft, denn bei einem Volke» welches so ge rechter W'ise unter den Nationen berühmt ist, wegen seiner unbesiegbaren Tapferkeit, unübertrefflichen Thätigkeit in Kriegssa chen, und bei dem großen Uebergewicht ü ber ihre Feinde in physischer und geistiger Hinsicht, war der Sieg eine natürliche Folge. Dennoch warder unentschiedene Kampf eine Quelle tiefen Kummers, wegen des Opfers von Menschenleben und der Ver ausgabung von öffentlichen und Privat schätzen, die nothwendig waren, unsere friedlichen Verhältnisse wieder herzustel len. Es ist deshalb erfreulich zu wissen, daß der Krieg gänzlich beendigt ist. und dass der Friede der rationelle Wunsch aller, sei ne Segnungen wieder über seden Theil un seres Vaterlandes streut. Dem allmäch tigen Vater» der in Gnaden die Herzen der Regierer beider Länder wendete, daß sie das Schwert zur Seite legten, den Geist der Bruderliebe ausbildeten. nndFriSdens Verhältnisse zwischen den Bürgern ihrer respectiven Länder wieder herstellten, sind wir den tiefsten und innigsten Dank schul big. Der Ueberfluß unserer Erndten, die Segnungen fortdauernder und allgemeiner Gesundheit, und die Erhaltung unserer re ligiösen Rechte, wie sie uns durch die frei en Institutionen unseres Landes gesichert sind ; währendArmuth.Elend und gestürz te Regierungen, und beschränkte bürgerli che und religiöse Institutionen, das Volk anderer Länder quälen, sollten in unseren Herzen die warme Anerkennung seiner all waltenden Güte und Gnade hervorrufen. Während des letzten Krie.ieS mit Mexico, ward der Staat von der National Regie rung aufgefordert, eine Anzahl derTrup pen zu stellen, welche die konstitutionellen Autoritäten für hinreichend hielten, um den Krieg zu einem vortheilhaften Ende zu führen. Es ist kaum nöthig zu sagen, daß dieser Requisition mit der Schnelligkeit nachge kommen ward, welche unsere Bevölkerung stets vor ihren Schwester Republikenaus gezeichnet hat. Eine starke Macht Frei williger ward sogleich dem National Gou vernement zur Disposition gestellt, und es ist eine wahre Quelle des Stolzes für ih re Mitbürger, daß diese Freiwilligen in der Erfüllung aller ihrer Pflichten, die Ehre ihres Staates, und den Ruhm ihres Va terlandes aufrecht hielten. Der Bürger- Soldat. der dem Tode glücklich entging, ist zu seiner Familie und seinen Freunden zurückgekehrt, nachdem er für sich selbst und den Staat, den Ruf unbesiegbarer Tapferkeit geerntet hat. indem alle Un annehmlichkeiten ruhig, wie auch die Lei den von ihm überstanden waren, und er j männliche und Helden - Tugenden gezeigt halte, die der künftige Geschichtsschreiber mit Freude der Nachkommenschaft überlie fern wird. Der Staat ist diesen patrio tischen Bürgern schuldig, irgend eine Hand lung als Anerkennung ihrer glänzenden Dienste zu begehen. Dem Gedächtniß der Todten, die im Dienste ihres Vater landes fielen, ist es die Pflicht des Staa les ein passendes Denkmal zu errichten, damit man sich stets ihrer Tapferkeit und ihrer Tugend erinnere, und damit ihre he roische Aufopferung zu späteren Zeiten, sollte die Ehre und Sicherheit des Vater landes gefährdet werden, spätere Genera tionen mit gleichem Muthe entflammt. Seit der Vertagung der letzten Gesetz gebung, ist der höchste execurive Beamte des Staats, der selige Gouvernör Schunk, unter der Krankheit, an der er litt gesun ken. Er starb am 20. Juli 1848. Es wird nicht unpäßlich von mir erschei nen, wenn ich einige Worte über den Cha rakter des erhabenen Todten sage- Der letzte Gouvernör Schunk, der einen großen Theil seines Lebens, im öffentlichen Dienste zugebracht hatte, und sich viel un ter seine Mitbürger mischte, war gut und vielseitig durch den iTtaat bekannt, und mit Freude rufe ich den Umstand in mein Gedächtniß zurück, daß ich zu der Zeit sei nes Lebens, die Ehre hatte, mich seiner be sondern persönlichen Freundschaft zu er freuen. Während dieser Zeit machte es ihm im mer große Freude, Jungen und Unerfah renen zu helfen, den Betrübten zu trösten, und durch gütige Worte, und Werke der Barmherzigkeit, wie seine Umstände es ihmerlaubten. seine Nebenmenschen zu un terstützen. Sein Betragen gegen Andere war ar tig. seine Freundschaft dauernd, seine Zu neigung stark und fest, während sein Miß muth wegen Beleidigung vorübergehend war und keinen dauernden Eindruck auf ihn machte. Es kann mit Wahrheit von Gouvernör Schunk gesagt werden, daß er ein inniger Freund, ein guter Nachbar, ein reiner Christ, und ein ehrlicher Mann war. Dies war der Ruf, den er sich bei seinen Mitbürgern bewahrte, als seine Freundschaft mich seinen Charakter ken nen lehrte. Obgleich eine Verschiedenheit politilcher Ansichten, uns mehrere Jahre vor seinem Tode trennte, so bezeugen doch seineFreun de einer spätern Zeit, daß dieselbe Rein heil deS Gefühls und der Wunsch wohl zuchun, ihn bis zur Stunde seiner Auflö sung nicht verließ. Die Gesetzgebung ist achtungsvoll auf gefordert, solche Handlungen in Rücksicht auf den Tod der ersten Magistratsperson deS Staats, dessen Tob vor dem Ende der Zelt stattfand, auf welche er gewählt war. zu begehen, wie sie für paßlich hält, um die Gefühle für die Sorge und den Verlust, der überlebenden Verwandten auszudrücken, und ihre Achtung für das Andenken und die Tugenden des ausgezeich neteu Todten. Vor dem Tode des Gouv. Schunk, am 9. Juli 1848, hat er wie aus den Urkun den des Staats Departements hervorgeht, die Stelle des Gouvernörs dieses Staates niedergelegt, nach den Vorschriften des 14. Abschnitts, des -2. Artikels der Constituti on. welche vorschreibt, daß im Falle des TodeS, oder der Resignation des Gouver nörs. oder im Falle er von seiner Stellung hiniveggenommen wird, der Sprecher des Senats» die Pflichten des Gouvernörs versehen soll, bis ein anderer Gouvernör gesetzlich eingepslichret ist; die Pflichten des executiven Departements fielen auf mich. Die offizielle Nachricht von der Akte der Resignation, erhielt ich erst am I7ten Juli 1848. Der Abschnitt der Coustitu tion, auf den hier hingewiesen wurde, er klärt ebenfalls in Hinsicht auf denselben Gegenstand, daß "in solchem Falle, ein an derer Gouvernör, bei der nächsten Jahres wähl, für Representanten gewählt werden soll, es sei denn, daß ein solcher Tod. Re signation oder Versetzung, innerhalb der drei Monate, die einer solchen Jahreswahl vorausgehen, staltfinde; in welchem Falle ein Gouvernör bei der zweiten Jahreswahl vonßepresentanten, gewählt werden soll." Durch den 34- Abschnitt der Akte der General Assembly hinsichtlich der Wahlen dieses Staates ist festgesetzt, daß. "im Fal le eine Vacanz in der Stelle des Gouver nörs dieses Staates stattfindet, mehr als drei Calendermonate vor dem zweiten Dienstag im October irgend eines Jahrs, Laufende Rummer 21. so soll es die Pflicht des Sprechers des Hauses sein, oder dessen der die Pflichten des Gouvernörs erfüllt. Befehle an die verschiedenen Caunties auszustellen, daß sie die gewöhnliche Anzeige machen, daß eine Wahl zur Ausfüllung solcherVacanz am zweiten Dienstag im October, nächst darnach stattfinden soll, und welche Va canz innerhalb drei Calendermonaten, vor dem zweiten Dienstag im October entsteht, soll es die Pflicht deS Sprechers des »Se nats, oder dessen, der die Pflichten des Gouvernörs erfüllt, sein, Befehle wie o ben auszustellen, uud eine Anzeige von solcher Wahl zu verlangen, auf den zwei ten Dienstag im October, nach der Aus stellung des besagten Befehls, und in je dem solchen Falle soll ein solcher Befehl, wenigstens drei Calender Monate vor der Wahl, ausgestellt werden. Eine Betrachtung der constjtutionellen Vor schriften, der Akte der Gesetzgebung und dür Umstände der Resignation, wird Ihnen zeigen, daß während die Resignation mehr als dreiCa« lender-Monate vor der nächsten Zahreswahl für Representanten, dennoch zu einer Zeit statt fand welche die Uebereinstimung mit der Ak te der Gesetzgebung hinsttbclich der Ausgabe der Befehle durchaus unmöglich machte. In dieser Ansicht der Sache wäre es vielleicht für Pflichterfüllung gehalten worden, sich ganz vou aller Ei»»ilscbu»g in die Sache zurückzu halten, in sofern die llmliände es ausser mei ner Macht gestellt hallen »ach dem Worte der Akte der Gesetzgebung zu handeln, die Art vorschreibend in welcher die constituljoncllcn Verfügungen über diese» Gegenstand, auögc« führt werden sollten. Nach einer genauen und sorgfältigen Durch sicht der ganzen Sache, hielt ich es für inenie Pflicht die Befehle hinsichtlich der zu geben« den Anzeige ausziigcbeiz, da» eine Wahl ge setzmäßig gehalten werden soll am 2tc» Dien stag des nächste» OetoberS für die Wahl ei ner Ober-MagistratSperson dieses Staates. Es schien nur. Dass in allen Zweifelfällcn keine bessere Aufklärung gefunden werden kön ne, als Unterwürfigkeit in die Entscheidung des Volts, und daij, weuu in der Abfassung des Gesetzes über den fraglichen Punkt, >r« gcnd ein Zweifel liege, der beste Weg in einem republikanischen Gouvernement ver sei, dem Bürger das Recht zu übergeben, bei der frü heste» Gelegenheit, seiue» präsidlreiiden Be» amccn zu wähle», als dass »ch selbst ,» einer ofsteikllen Stelle bleibe, nach der frühesten gesetzlichen Gelegenheit diese Macht wieder in seine Hände zn legen. Das organische Ge setz verlangt die Wahl, uud die Akte der Ge setzgebung sollte so gestellt sei», dass sie der consticutiouellcn Verfügung Nicht widerspre che. Hätten die Worte j>er Constitncion und der Gesetze klar der Frage eine andere Wen dung gegeben, so würden, so nnangenehm es auch ist die Pflichte» des Amts zu üben, oh ne die Bestätigung des Volkswillens, diesel ben treu ausgeführt worden sein. Indem ich als Sprecher des Senats die AttSübung der Execiiciven Pflichten antrat, hielt ich es, obgleich nicht durchaus nothwen dig, dennoch für passend, anf eine trene Aus führung oer execncivcn Pflichten emgeschwo ren zu werden, und ein Eid zn diesem Ende, ward mir von dem Achtb. Sprecher des Re prcseiitantcnhanscs abgenoinmen. Ein Gesetz welches »n allen Fällen des To des oder der Resignation des Gonvernöre vorschreibt: dass die Scherisss der verschiede nen TauutieS gleich nachdem der Sprecher des Senats ofsieiel von solchem Tode, Resig nation oder Versetzung in Kenntniß gesetzt ist, Writs erhalten sollen, und weiter vor schreiben dass der Beamte, der die ereeutiveii Geschäfte übernimmt, auf dieselbe Art einge schworen werden soll, wie bei der Einführung eines Gouveruörs, ebenso die Person bestim mend, die solchen Eid abnehme» soll, so wür de späcern Zweifeln vorgebeugt werden, uud dies ist daher achluugsvoU der Gesetzgebuug empfohlen. Es istderAufmerksamkeit der Gesetzgebung und des Volkes werth, dass keine Verfügun gen der Constitution für de» Fall des Todes oder der Dieustniifähigkeit des Sprechers des Senats, nach dcm Tode, der Resignati on oder Versetzung des Gouveruörs, für die Wahl einer presidireiideu MagistratSpersou bestehen. Sollte solch ein Fall sich ereignen, so würde die Regierung ohne einen eonstitu tiouellku Beamten, der ihre Operation?» in's Werk seyen könnte, sein. Ei» Mangel von solcher Wichtigkeit sollte baldigst ersetzt werde». Beschlüsse, den tiefen Schmerz der Gesetz gebung über den Tod des berühmten Pa trioten lind Weisen John Onincy Adams u. die Condolenz für die Familie wegen »hres Verlustes ausdrückend. wueren von diesem Körper in der letzten Sitzung passirt und die Executive angewiesen dieselben der Wiltwe niid Familie des Verstorbene» zu übersenden. Der Brief der lctzcen Executive in Erfül lung dieser ihrer Pflicht, und die Antwort der ehrwürdigen Hinlerbllcbenen, sind hier mit überliefert. Da d>« Aufmerksamkeit der Gesetzgebung