derte Herrn Huff, weitere Nachforschun gen anzustellen. Er hält es für unmög lich. die Nachgrabung fortzusetzen. Fer ner hat er Theile eines Gerippes von ei nem Stiere, die an Größe die Knochen je des andern Stiers, der bis setzt an den Ufern des Brazos weidete, übertreffen. Botschaft des Presidenten der Ber. Staaten, an den Senat und daS Haus der Repräsentan ten. ES ist für mich eine Quelle aufrichtiger Zu friedenheit, mit den Representanten der Staa ten und des Volkes,welche im Kongresse versam melt sind, zusammenzutreffen, um die Hülfe ih rer vereinten Weisheit bei der Verwaltung der öffentlichen Angelegenheiten zu erhallen Bei der Erfüllung jener Pflicht zum Ersten male, welche mir durch die Constitution aufer legt ist, indem ich Sie hinsichtlich deS Zustandes der Union in Kenntniß setze, und Ihrer Erwä gung solche Maßregeln anempfehle, welche mnti meinem Urtheile nothwendig und förderlich sind, bin ich glücklich, daß ich Ihnen wegea fortdau ernden Wohlstandes unsers Landes Glück wün schen kann. Unter den Segnungen der göttlichen Vorseh ung und dem wohlthätigen Einflüsse unsrer frei en Institutionen bietet sich der Welt einSchau fpiel des Nationalglückes dar. Bei unserm bei spiellosen Fortschritte in allen Elementen der Nationalgröße ist die Steigung des Volkes für die Union der Staaten und für die Lehren der populären Freiheit, welche unserer Regierung zum Grunde liegt, bewährt. Es kömmt unS zu, in Demuth dem höchsten Regierer des Universums unseren iüigstenDank für die unschätzbaren bürgerlichen und reli ösen Segnungen, mit denen wir begünstigt find, abzustatten. Indem ich die Aufmerksamkeit des Cougres ses auf unsere Beziehungen mit ausländischen Mächten lenke, freut es mich, bemerken zu kön nen, daß, obgleich feit unserer letzten Session zwischen unS und einigen derselben ernsthafte Ursachen der Aufregung und des Mißverständ nisses eristirten, dennoch keine wirkliche Feindse ligkeiten stattgefunden haben. Indem ich hinsichtlich unserer auswärtigen > Angelegenheiten die Maxime beobachte, „nichts zu fordern, was nicht recht ist, und nichts anzu nehmen, was unbillig ist,'i so war es mein sehn liches Verlangen, den Frieden mit allen Nalio nen zu bewahren, aber zu derselben Zeit vorbe reitet zu sein, dem Angriffe zu widerstehen, und alle unsere Rechte aufrecht zu erhalten. In Folge deS vereinten Congreß-Beschlusses für ».die Ännexation von Texas mit den Ver. Staaten« hielt eS mein Vorsahrer am dritten März 1645 sür gut, die erst« und zweite Sek tion dieses Beschlusses der Republik Texas vor zulegen, als eine Einleitung von Seiten der Ver. Staaten wegen ibrer Zulassung als Staat in die Union. Ich billigte dieses Verfahren, und demgemäß presentirte der Geschäftsträger der Ver. Staaten, unter Instruktionen vom lOten März 1845, diese Sektionen deS Beschlusses für die Annahme dieser Republik. Die Erecutive Macht, der Congreß und das Dolk von Teras in der Convention haben nach einander sich zu allen Bedingunen des verein ten Beschlusses verstanden. Eine Constitution für daS Gouvernement des Staates Texas, welche von einer Convention der Deputirten entworfen wurde, ist hiermit vor den Congreß gelegt. Es ist auch wohl bekannt, daß das Volk von Texas bei dem Srimmkasten die Bedingungen deS Anschlusses angenommen, und die Constitution ratificirt hat. Ich theile dem Congresse die Correspondenz zwischen dem Staatssekretär und unserm Ge schäftsträger in Teras mit, sowie dieCorrespon denz desLetzteren mit den teranischen Behörden, nebst den offiziellen Dokumenten, welche durch ihn seiner eigenen Regierung zukamen. Die Bedingungen der Anneration,welche von den Ver. Staaten vorgelegt wurden, sind von TexaS angenommen, und das öffentliche Ver trauen beider Parteien ist feierlich dem Vertra ge ihrer Vereinigung zugesichert, NichtS fehlt zur Vollendung des Ganzen,als daß der Congreß eine Akte pafsirt, den Staat Texas in die Union und zwar aufgleichem Fuße mit den ursprünglichen Staaten zuzulassen. Starke Gründe liegen vor, warum dies zu einer frühen Periode der Sitzung geschehen soll te. Es muß bemerkt werden, daß, nachderCon« stitution von Texas, die gegenwärtige Regierung nur so lange, bis der Congreß handlen kann, fortbesteht, und daß der dritte Montag des ge genwärtigen MonatS der zur Abhaltung der er sten General-Wahl festgesetzte Tag ist.—An diesem Tage werden ein Gouvernör, ein Lieute nant-Gouvernör und beide Zweige der Gesetzge bung durch das Volk erwählt werden. Der President von TexaS ist aufgefordert, unmittelbar nach dem Empfange der offiziellen Nachricht, daß der neue Staat durch den Con greß in die Union aufgenommen wurde, die Ge fetzgebung zusammenzuberufen, und, nach ihrem Zusammentritt, wird das gegenwärtige Gouver nement aufgehoben, und die Staatsregierung organisirt werden. Fragen von tiefem Interesse für Teras, ge meinschaftlich mit den andern Staaten, die Ausdehnung unsrer Revenue-Gefetze und des Gerichtswesens über fein Volk und Territorium, so wie Maßregeln von lokalem Charakter neh men die frühe Aufmerksamkeit deS Congresses in Anspruch, und deßhalb sollte es,auf jedesPrin« eip deS republikanischen Gouvernements hin, bei diesem Körper ohne unnothwendigen Verschub vertreten werden. Ich kann nicht zu ernstlich ein schleuniges Handeln bei diesem wichtigen Gegenstände anempfehlen. Sobald die Akte, Texas als Staat zuzulas sen, passirt sein wird, ist die Vereinigung der beiden Republiken durch ihre freiwillige Einwil ligung vollendet. Dieser Anschluß an unser Territorium ist ein blutlose» Werk gewesen Keine Waffengewalt wurde zur Hervorbringung d,S Resultats an gewandt. DaS Schwert hatte keinen Theil am Sieg«. Wir haben nicht durch Eroberung unsre vergaß,rn, tzber un- sere republikanischen Institutionen über ein sich sträubendes Volk auszudehnen gesucht. Es war die bedachtsame Huldigung von jedem Volke dem großen Principe unsrer Föderative-Union dargebracht Die ungeheure Ausdehnung dieses Gebiets die einflußreichen folgen seines Besitzes für Ameri ka—die Mittel, wodurch der Anschluß desselben herbeigeführt worden —die freie Wahl seinerße wohner die Segnungen des Staatenbundes zu genießen,—Alles Dieses vereint bietet der Welt ein Ereigniß dar, für welches die Annalen der Geschichte kein Gleichmß aufzuweisen haben. Die Gerichtsbarkeit der Ver. St., welche bei der Bildung der Föderal - Verfassung von St. Marys Cap, am atlantischen Meere, begrenzt wurde, hat bereits das Vorgebirge Florida's ü berschritten und sich auf friedlichem Wege bis an den Del Norte ausgedehnt. Auch darf nicht vergessen werden, daß dies große Resultat trotz der Einmischung ruropäischerDiplomatie erreicht worden. Sogar Frankreich — das Land, das früher unser Bundesgenosse gewesen, das ver eint mit uns für die Freiheit des Seeverkehrs interessirt ist —daß Land, welches durch Abtr.- tung Louisianas uns zuerst den mericanischen Meerbusen eröffnete—das Land, mit dem wir durch blühenden Handel mit jeden, Jahre in en» gere Bande getreten—sogar Frankreich hat zu unserm Bedauern den Anschluß von Teras zu verhindern gesucht und es diesem Staate zur Bedingung gemacht, daß seine Unabhängigkeit von Mexico nur in dc Absichten brittischer und sranzösischerEinmi schung zu verhindern und daß der fast einstim mige Wille des texanischen Volkes dieser Einmi schung ein friedliches und wirksames Garaus geinacht hat. Dies mag europäischen Regierun gen zum Beispiele dienen, wie vergeblichen Ein fluß alle diplomatischen Intriguen auf diesen kontinent ausüben müssen—wie nichtig sie sei» müssen gegen das System der Selbsth/rrschung welches unserm Boden wie angeboren scheint und jeder Einmischung des Auelandes wider stehen muß. Ich zweifle nicht, daß die Handlungen des Eongr,sses dahin zielen werden, mit liberalem Geiste die Interessen und das Wohl von Teras zu fördern und d.iß dieser Staat es nie bereuen wird, seinen alleinstehenden Stern unserer U nion beigefügt zu haben. Ich bedaure, Ihnen anzeigen zu müssen, daß unser Verkehr imt Mexico, seit Ihrer letzten Sitzung nicht von so freundschaftlicher Art ge wesen, wie wir ihn mit allen Nationen zu pfle gen wünschen. Am 6. März d. Z. machte der meriranische aßerordentliche Gesandte und be vollmächtigte Minister einen formellen Protest, im Namen seiner Regierung,gegen den voinCon gresse passirten Beschluß in Betreffde» Anschlus ses von Teras an die Ver. St., da er es für gut befand, jenes Verfahren als eine Verletzung der Rechte Mericos zu betrachten und er verlangte demgemäß feine Pässe. Es wurde ihm beschie den, daß die Regierung der Ver. Staaten jenen Beschluß als durchaus keine Verletzung der Rechte Mericos ansehe, noch daß er eine gerech te Ursache dcr Unzufriedenheit von Seiten sei ner Regierung darbiete; daß die Republik Ter as ein unabhängiger Staat sei, dem Staate Mexico keine Rechenschaft schulde und keinen Theil seines Gebietes oder seiner rechtmäßigen Gerichtsbarkeit ausmache Es wurde ihm auch angedeutet, daß es der aufrichtige Wunsch dieser Regierung sei, nnt Merieo Frieden und gutes Verständniß zu be wahren. Dem ungeachtet hielt es jener Gesand te für gut, feine Mission plötzlich abzubrechen, und kurz darauf dieses Land zu verlassen. Un serm Gesandten und bevollmächtigten Minister am mxicanischen Hofe wurde aller offizielle Ver« kehr mit jener Regierung verweigert und nach einigen Monaten kehrte er mit Erlaubniß seiner Regierung nach den Ver. Staaten zurück. Auf diese Weise wurde durch die Handlungen Meri co'S dcr diplomatische Verkehr zwischen diesen beiden Ländern aufgehoben. Seit ,ener Zeit hat Merico bis vor Kurzem, eine feindliche Stellung gegen die Ver. St. be hauptet—hat Armeen gebildet und orgamsirt, Praklamationen ergehen lasten nnd feineAbsicht bekundet, entweder durch offene Erklärung oder durch einen Einfall in Teras, die Ver. St. zu bekriegen. Sowohl der Eongreß als die Con vention von Teras ersuchten diese Regierung, ei ne Armee in ihr Gebiet zu senden, uin es gegen den drohenden Anfall zu beschützen und zu ver theidigen. Es schien mir daher als eine Vorsichtsmaßre gel passend, eine starke Squadron an die Küsten Mexico's zu schicken und eine hinlängliche Mi litärmacht an der Westgrenze von Texas zu con zentriren. Unsere Armee wurde zwischen den NueceS und Del Norte ausgestellt, jedem An griffe dcr mexikanischen Macht auf daS texani, fche Gebiet zu begegnen. Jedoch, obschon unse re Armee zur Beschützung unserer und Texas Küste dort hin berufen worden, so wurde ihrzu gleicher Zeit anbefohlen, keine Feindseligkeiten gegen Mexico zu begehen, es sei denn, daß die ses angreifen und den ersten Schlag thun sollte. Die Folge war, daß Mexico kcinc feindlicheße« wegungen gemacht, und unsere Armee undMa« rine«Befehishaber haben ihre Pflichten mit so vieler Umsicht erfüllt, daß dcr Friede zwischen! diesen beiden Republiken keine Störung erlitt. Texas hatt« seine Unabhängigkeit erklärt, die eS über neun Jahre behauptet, und hatte wäh rend dieser Zeit eine wohlgeordnete Regierungs» sorm ausgeübt; seine Existenz als ein unabhän giger Staat von den Ver. Staaten und den Hauptmächten Europa's anerkannt worden, mehrere Nationen hatten Schifffahrts- u.Han, dels-Verträge mit ihnen abgeschlossen, und eS war der Welt offenbar geworden, daß jeder Versuch Mexicos, Texas wieder zu erobern,oder seine Regierung zu stürzen, durchaus vergeblich j sein müsse, sogar Mexico selbst war fest davon überzeugt, und während die Frage des Anschlus ses dem texanischen Volke vorlag, schlug die me xicanischt Regierung letzten Sommer vor, die Unabhängigkeit von Texas anzuerkennen, wenn eS sich zu der Bedingung verstehen wollte, sich an keinen andern Staat anzuschließen. Dieser Umstand spricht deutlich genug in Betreff der mexikanischen Macht. —Die Unabhängigkeit v. TexaS wurde von der mexicanischen Regierung eingeräumt, und sie hatte daher kein Recht, der Versassungssorm, welche TexaS zu wählen wünschte, Beschränkungen aufzulegen. Allein wenn auch Mexico durchaus keinen Grund hat. sich wegen des Anschlusses von Tex< as zu beklagen, so sind dennoch noch wichtige Mißverständnisse zwischen diesen beiden Ländern vorhanden, welche sich auf den, den Bürgern der Ver. Staaten und ihrem Eigenthum?,wäh rend einer Reihe von Zähren von Seiten des nicricanischen Volkes und dessen Behörden zuge fügten Schaden, begründen. So erheblich war dieser, und so groß die den amerikanischen Bür gern und ver amerikanischen Flagge von Mexico angethane Beleidigungen, gegen das Völkerecht und den zwischen beiden Ländern am 5. April l ö.'N abgeschlossenen Vertrag, daß es meine Vorgänger wiederholt für nöthig erachteten, die Aufmerksamkeit des Congresses darauf zu lenken. Schon am 8. Februar 1837 erklärte derPre sidcnt der Ver. Staaten in einer an den Kon greß gerichteten Botschaft, daß „die lange Peri „ode, welche seit den wiederholten und erfolglo sen Aufforderungen zum Schadenersätze für ~den erlittenen Schaden verflossen» der böswil lige Charakter mancher unsern Bürgern,ihrem „Eigenthume, den Offizieren und der Flagge „der Ver. Staaten zugefügten Beleidigungen „ohne des kürzlich so beleidigenden Betragens „des außerordentlichen Gesandten Mexico's gc „gen dieses Volk und diese Regierung, würden „in den Augen aller Nationen einen sofortigen „Krieg rechtfertigen. Zedoch empfahl er dieses „Verfahren keineswegs an. sondern meinte,daß „diese Maßregel von gerechten und großmüthi» ~gen Völkern, die auf ihre Kraft Vertrauen „setzen, nicht zu ergreifen fei, wenn es auf ehr ,,bare Weise verhindert werden könnte,und neth, im Geiste der Duldung, an, daß wie» derum eine Anforderung an Mexico für den so lange unrechtmäßig vorenthaltenen Schadener ersatz gemacht werten sollte. Der President spricht hier umständlich über das erfolglose Resultat jener Forderungen, wie sie nochmals wiederholt worden,über den bereits oben erwähnten Vertrag mit Mexico, dessen schändliches und gewissenloses Betragen in sei» nein diplomatischen Verkehr mit diesem Lande, trotzdem, daß die Ver. Staaten zuerst seine Un abhängigkeit anerkannt hatten, und fahrt dann fort wie folgt: Am ». November wurde eine offizielle Ant wort erhalten, daß die mexikanische Regierung gesonnen sei, den diplomatischen Verkehr mit die sem Lande zu erneuern und einen beglaubigten Minister der Ver. St. zu empfangen. Mi» dem saufrichtigen Wunsche, Frieden zu erhallen und daS freundschaftliche Verhältniß zwischen den beiden Republiken wieder herzustellen, legte ich alle Form in Betreff der Erneuerung des diplo matischen Verkehrs bei Seite und ernannte am 1«>. November einen geachteten Bürger Louifia« na's zum außerordentlichen Gesandten und be vollmächtigten Minister am mericanischen Hofe deni volle Macht ertheilt wurde, alle Zwistigkei ten zwischen den beiden Ländern, mit Einschluß der in Betreff der Gränze zwischen Mexico und Teras, mit Bestimmtheit beizulegen. Der ernannte Gesandte hat sich anfstint Mission begeben und ist vielleicht jetzt nahe der Hauptstadt Mexico'S. Er hat Jnstruk tioncu erhalten, die Unterhandlungen so schnell als möglich zu beende», »ud es steht zu erwar« ten daß' ich in, Stande sein werde, dem Cou grcssc noch während dieser Sitzung das Resul« tat seiner Arbeiten mitzutheilen. Bis dahin s unterlasse ich es, dem Congresse Maßregeln anzueinpfkhien, die, im Falle keine Untcrhaiid lniiq dieser Art im Werke wäre, passend sein mochten. Hier spricht der President übn- die Auszah lung der im Aprill und Juli 1844 fällig gewe senen Raten der Forderungen amerikanischer Bürqcr an die mexicanischeßegicriing und be, dauert, daß dieselbe »och nicht dcr Schatzkain mcr der Ver. Staate» anjucmpsehlcn sei, weil sie »och nicht vo» Seite» Mexicoegesche hk».—Hierauf fährt er fort: Frühzeitig ward meine Aufmerksamkeit auf die Unterhandlung gelenkt, welche icb am 4tcu März d I. in Betreff des Oregon Gebiets l zwischen den Ver. Staaten und Großbritta-! nie» zu Washington obwaltend gefunden.! Drei vergebliche Versuche sind früher gemacht! worden, diese Streitfrage durch Unlerhaiit-! lnngen im Wege cuier Ausgleichung beizule gen. Diese Unterhandlungen fände» z» London, in den Jahren IKIB, ,824 nnd 1826 statt; die beiden ersten unter der Administration des Hr» Monroe s, und die letzte unter der des Hrn. AdamS. Nach der fehlgeschlagenen Un terhandlung vo» 1818 fand die Convention am 211. October desselben Jahres statt. lH'tr wird des Vertrages wörtlich erwähnt, dnrch den der Gtineinschaftliche Besitz des Oregon- Gebietes für de» Zeitraum vo» zehn Jahren Ohne Beeinträchtigung etwaiger Rechte der Ver Staaten oder Englands, festgesetzt w»r> de; alsdann spricht dcr President von der im Jahre 1824 und 1826, und von der im Jahre >B2B obigen Vertrage kinzngefnqte Klausel, daß er auf «übestimmte Zeit iu Kraft bleibe» möge, so lange es beide» Parteien ge fällt, uud dass jeder das Recht zustehe» solle, die Fortdauer desselben durch eine zwölfmo natliche Aufkündigung zu beschränken. In diesen Versuchen, die Angelegenheit zu schlichten, haben die Vereinigten Staaten und Großbrittanien den 49stcn Grad nördlicher Breite als Grenze angeboten, und in den Jahren 1818 nnd 1826 noch das Anerbieten eines SchifffahrtSrechttS auf dem Colnmbia Flusse, südlich von jenem Breitegrade. hmzu gefügt. Grossbrittaliien hingegen bot den 49sten Grad, vom Fclsengebirqe bis an den nordöstlichen Theil des Columbia, und längs seinem Laufe bis aus Meer, nebst einem klei ne» abgesonderte» Gebiet, nördlich vom Co lumbia, zur Grenze an. Beide Vorschläge sind gegenseitig verworfen worden Im Oktober 1843 wurde der ausserordent liche Gesandte und bevollmächtigte Minister der Ver. Staaten in London trmächtigt, ein ähnlich,s Antrbltten, als da« von >BlB und IBS6 zu wi,d,rhol,». So stand die Gach», als di» Unttrhandlnn.q kurz darauf nachWas hington »bkrtrag,« wurde, und am 23st,n An» gnst 1844 ward diesklb, nnttr der Lcitung ni,i »kS Vorgängers ,röff»ct. Gleich allen frü hern Unterhandlungen begründete sich auch diese auf die Prinzip,,» der gütliche» Beile gung nnd der offenbar, Zweck beider Partei en war, „die Ansprüche beider Länder anfdas „Oregon-Gebiet zur Errichtung einer festen ~Grenze westlich vom Felsengebirge nach dem „stillen Meere, zu gebrauchen." De»,gemäss machte der brittisch, Bevoll mächtigte am Wten Anqnst 1344 den Dor schlag, das Oregon Gebiet am 49. Breiten grade vom Felsengebirge nach dem nordöstli chen Zweige des Columbia Flnsses nnd von da weiter hinunter nach seiner Mündung hin zu theile», das »ngestörle Schifffahrlsrecht aus dem Flusse beide» Parteien gemeinschaft lich zu erlauben—das Land südlich von jener Grenze, den Vcr. St. zu überlassen und daß Vroszbi ittaiiitn das nördliche davon gelegene bchalcc» mö-le. An gleicher Zeit bot er den Lcr. St. nördlich von Columbia abg«so»dcrt ael,genes Gebiet, das sich längs dem stille» Meere und der Meerenge von Jaca. von Bnl> sinchs H»ft» cinschlicsslich nach Norns Ko m.il kistrcckt, niid auch irgend ein H.ifen oder niehrcre Häsen südlich vom 49tc» Bre>le»gra de, der oder die ihue» zusage» möchte», e»t weder am feste» Lande oder a„ der Onadra iind Vaiieottvcr's Insel, zum freien Ge> brauche, an. Mit Ausnahmt der freien Häfen, war dies dasselbe Ane»biete», welches vo» de» Britten gemacht uud vo» der aiiie» itanische» Regie l iittg bei der Unterhandlung von >826 verwor fen wiii de. Dieser Vorschlag fand auch dnrcl, den amerikan Bevollmächligte» a» eemselbei Tage, als er vorgelegt wiirde, scine Znrück ivcisnng. Dies war die einzige Plopositioi des von dem brittischen Bevollmächtigten gebotene» Vergleiches Da der Vorschlag von Gciteii Giojzbriltanltns abgewiesen war so verlangte der brittiscdc Bevollmächtigte dass vo» de» Vcr. Staate» ei» Antrag für ei ne billige A»Sglcich»»g der Frage gemach werden sollte. Als ich ins Amt kam. fand ich» dass dies dil Lage der Unterhandlung war. Obgleich ich die fcste Ueberzeugung hegte, dass die englisch Rechtsansprüche auf irgend eine» Theil dn Oregon Gebietes durch kein Princip des öf fcnrlicheii, vo» den Nationen anertanre» Ge sctzcs »nrerstützt werden so hielt ict es doch, ans Achtung gegen das, was mein, Vorfahre» thäte» und hauptsächlich in Ruck ficht, dass Vertrags » Proposttlonen von der beiden frühern Administrationen dreimal ge m>icbr wurde», nm die Frag, hinsichtlich des 49sten Breitengrades zu kutschelden, und i» zwei derselbe» Grossbrittame» di, freie Scbifffahrt auf dem Columbia Flusse vcrwil« ligt war, sowie auch dass die schwebende Unter handlung ans der Basis des Vergleiches an gcfaiigc» wurde, - als Pflicht, uicht plötzlich dieselbe abzubrechen. Auch in Berücksichtigung, dass unter den ?onvt»tio»e» vo» >BlB »ttd 1827 die Bin gcr und Unterthanen der beiden Mächte im vereintenßesttzedes Landes sich befand,». de ich bewöge», eine» andern Versuch zn ma chen, diese lang, obwaltende Streitigkeit im Geist, der Mässignng welche die ernciierte Uiitkrhattdliing hervorgeriifen hat, beizulegen. Demgemäss wnrde eine Propostcio» gestellt, welche der englische Bevollmächtigt, verwai 112, der, ohne einen andern Vorschlag zu machen, vo» seiner Scite die Unterhandlung fahren liess, die Zuversicht ausdrückend, die V.Sraa ten würden ein Zl»,« bieten machen, welches er für gut hielt, < eiiiige ferner, Vorschläge zur Beilegung der Oreqonfrage, sich mehr mit Billigkeit und Gerechtigkeit, und den ve> nünf live» Erwartung,» d,r brilnschtn Regieruug V,rtragen" zu ne»»e». Die so vorgelegte nnd verworfeneProposi lion wiederholte das Anerbieten des 49stc» Grades nördlicher Breite, welches von de» beide» vorhtrgcgaiigtii,» Administrationen ge macht worden war, aber ohne, wie sie gethan hatten, vorzuschlagen, England d>, freie Schifffahrt auf dem Columbia River zu g,- stalte». Das Recht irgend ,in,r ausländische« Macht znr freien Schifffahrt anf einem »nsrer Flüsse, welche durch das Herz unsres Landes gehen, war ein solches, welches ich nicht gestat ten würde. Es begriff zugleich eine Vorher, schling, für Grohbritanicii irgend jeden Ha ft» oder Häfen a» der Spitze vo» Ouadra u. Vaucouvers Ellaud, südlich dieftr Parallele, frei zu lasse». Wäre dieses eine neue, zum Erstenmale zur Verhandlung gekomeue Frage gewesen, so würde dies, Proposttion incht ge macht worden sei«. Die ausserordkntlichk» und gänzlich unzulä ssig,» Forderung,» d,r brittische» Regierung, uud die Verwerfung der Proposition, welch, nur aus Rücksicht auf das, was vo» Seite» meiner Vorfahren geschehen war, gemacht wurde, uud di, milinbtgriffent Verpfiichtnng, welche ihre Handlung,» aufzulege» schiene», gcwährc» hinlängliche»Beweis, dass ktinVer» gleich, welchen die Ver. Staat,» annchmen sollte«, zu Stand, koini«,« kau». Bei dieser Ueberzeugung wurde der Vergleichsvorschlag, welcher gestellt und verworfen worden war, unter meiner Lei tung zurückgenommen und unser Titel auf das Oregon. Gebiet behauptet, und wie man glaubt, durch unumstößliche Thatsachen und Argumente erhalten. Die civilijute Weit wird in dieser Ver fahrung Sweise den Geist eines liberalen Zugeständnisses erblicken, und diese Regie rung wird aller Verantwortlichkeit über hoben sein, welche aus dem Fehlschlagen, den Streit beizulegen, folgen mag. Da alle Versuche zum Vergleiche ge scheitert sind, so ist es Pflicht des Congres ses. in Erwägung zu ziehen, welche schick liche Maßregeln nun zu ergreifeu sind, um unsere Bürger, welche Oregon bewoh nen, oder dasselbe später bewohnen werden. zu schützen, und unsre gerechten Ansprüche auf dieses Territorium festzuhalten. Bei Ergreifung der erforderlichen Mittel zu diesem Zwecke sollte Sorge getragen wer» den, daß nichts unternommen wird- was die Stipulationen der Convention von 1827. welche immer noch in Kraft ist, ver letzt. Das Heilighalten der Bündnisse, so wol)l dem Buchstaben als Geiste nach, ist von den Ver. Staaten stets gewissenhaft beobachtet worden, und wird, wie ich ver traue, auch künftighin beobachtet werden. Unter dieser Convention muß von jeder Parten der andern ein Jahr zuvor Notiz gegeben werden, bevor die vereinte Besitz nahme auslaufen wird, und bevor ein Theil die ausschließliche JurisdiktionZüber einen Theil des Territoriums rechtlich be- Häupten oder ansüben kann. Diese Notiz sollte meiner Meinung nach nun gegeben werden, und ich empfehle es an. daß man durch das Gesetz eine Vorhersehung mache, dieselbe zu geben, und auf diese Weise die Convention des 6ten August 1827 zu be endigen. Es geziemt dem Congresse zu bestimmen, welche Maßregeln er in der Zwischenzeit t'rgreifen kann, ohne die Convention zu beeinträchtigen. Ohne Zweifel sollte für den Schutz unsrer Gesetze und für die un mittelbare Ausdehnung unsrer bürgerli chen und gerichtlichen Jurisdiktion über unsre Bürger in Oregon Sorge getiagen werden. Dieselben haben gerechte Ursache über unsre lange Nachläßigkeit in diesem Punkte gehabt, und sich folglich genöthigt gesehen, zu ihrer eignen Sicherheit und Beschützung eine provisorische Regierunq zu errichten. Stark in ihrer Verbindung und glühend in ihrer Anhänglichkeit an die Ver. Staaten wurden sie auf ihre eignen Hülfsmittel angewiesen. Sie sehnen sich darnach, daß unsre Ge> setze über sie ausgedehnt werden, und ich empfehle, daß dies vom Congresse. sobald als möglich, dem ganzen Umfange nach ge' than werde, wie dasselbe von Seiten des brittlschen ParlementeS hinsichtlich seiner Unterthanen in diesem Territorium ge schal). durch die Akte des 2ten Juli 1821. ..um den Pelchandel zu reguliren und civile und gerichtliche Jurisdiktion inner-- halb gewissen Theilen von Nordamerika auszuüben." Durch diese Akte dehnte England seine Gesetze und seine Gerichtsbarkeit, sowohl die bürgerliche als gerichtliche, über ihre mit dem Pelzhandel in diesem Territorium beschäftigten Unterthanen aus. Durch sie wurden die Gerichtshöfe der Provinz von Ober Canada bevollmächtigt. Civil- und Cnminal« Gerichtsbarkeit zu pflegen. Friedensrichter und andere Ge« richtSbeamten erhielten die Aurhorisation, in Oregon alle Prozesse, welche an den Courten dieser Provinz anhängig gemacht wolden waren, zu betreiben. ..zu sitzen und Gericht zu halten wegen Criminalverbre chen und Vergehen." welche nicht der Tv' desstrafe unterworfen sind, so wie auch Civilprozesse zu schlichten, webei die betref fende Klage nicht den Werth von 2(10 Pfund übersteigt. Nach dem Datum dieser Parlements zkte wurde von der brittischen Krone der Hudsons Ban Compagnie die VerwiUi« lung des ausschließlichen Handels mit den Indianern im Oregon Gebiete ertheilt, ver Beschränkung untermorfen, daß sie nicht wirke zum Ausschluss? ..der Unter» thanen irgendeines fremden Staates, wel che kraft einer zwischen uns und einem solchen respektiven Staate bestehenden Convention zu solchem Handel berechtigt oder darin begriffen sein möge." Es ist zu bedauern, daß während sich brittische Unterthanen des Schutzes ihrer Gesetze und Gerechtsamen im Oregon Ge« biete erfreut haben, diese den a m e r i kanischenßürgernin jenem Ge biete von Seiten ihrer Regierung nicht zn Theil geworden ist. Indessen zeigt das Resultat den Charakter unseres Volkes und unserer Institutionen. Trotz dieser Vernachlässigung haben sich die Bewoh ner vermehrt und die Bevölkerung nimmt noch mit Schnelligkeit zu. Sie haben sich nicht ihrer Waffen bedient, sondern sich in ihrer neuen H.imath durch die Einfüh rung republikanischer Institutionen befe» stigt und so wiederum ein Beispiel gelie fert, daß Selbstregierung der amerikani-- fchen Brust innwohnt und vorherrschend sein muß. Es wird für wichtig erachtet, daß die den Handel und Verkehr mit den Jndia» nern östlich vom Felsengebirge betreffen den Gesetze auf die Völkerstämme jenseits desselben ausgedehnt werden. Die zunehmende Auswanderung nach Oregon, und die Sorgfalt und der Schutz, die diese Regierung ihren Bürgern in je« nem fernen Landstriche schuldet, machen es zu unserer Pflicht und zu unserem Inte resse, mit den indianischen Volkerstämmen jener Gegend freundschaftliche Verhält« nisse zu nähren. Zu diesem Endzwecke empfehle ich die Errichtung einer indiani« schen Agentur und Sub Ageuturen jen seits des Felsengebirges, so viele als für nothwendig erachtet werden sollen- folgt.) I» Massachusetts werde» fortwährend An« n-Texae-Vcrsainmluiigt» und Conventionen gehalten, um de» Anschluß »och wo möglich zn hindern.