We -roln a, jlknn Gedruckt und herausgegeben von A rnoldPllwcu c. in der Sud vten Strasse, Eck der Cherrn Zlttey.B el> M'ü W» ,HSW>,«-Hof gcgenubkN Aahrzang 3, g-mse 155. Bc d i ngunge n -Der ZUbcrnlc VeolMtlttcr erscheint jeden Dienstag auf einem grossen «Uperial-Bogen mit schönen Lettern gedruckt. Der Eubscrwti'ons--Vreis ist Ei n Thäler des welcher in z")lu.K er «,., .v.r . Wer im Lauft des Zahreö nicht bezahlt, werden Hl 5» angerechnet Für kürzer- Zeit als 0 Monat wird kein Unterschreit an en!mn"n/.md AufküÄqnnqen den' nu d. n si emen Monat deS geschehn und gleichzeitig alle Ruc^ante^U.bezahlt werden. Bekanntmachungen werden dankbar angenommen und für den gewohnlichen Preis eingerückt. i.' «tadt wird d.e Zeitung portofrei geschickt, weitere 2>er,endungen geschehen durch d.e Post oder Trager, auf Kosten der Unterschreiben und Mittheilungen müssen Pvstfrei eingesandt werden. ' " Zur Unterhaltung nnd Belehrung. Verbesserung schlechter diesen. Ein Landwirt!) berichtet: Ich hatte ei ne Wiese 1 Acker groß, worauf nichts als sogenannten Heidhecheln und ein bischen Hilligergraö wuchs, daß> besonders bei dürren Jahrgängen, nicht einmal mit der Sense abgehauen werden konnte und kei ne Schiebkarren voll Heu gab. Ich pflüg te diese Wiese in, Herbst tief um, und egg'te im nächsten Frühjahr Haber ein, welcher Mannshöhe erreichte und folglich eine sehr gesegnete Erndte gab. Eben das that ich im folgenden Jahre, weil der Acker zur Winterfrucht noch zu locker schien ; die Erndte siel noch besser aus. Dann baute ich '2 Jahre Kartoffeln und Rüben darauf —und der Erfolg war (oh ne Dünger) von Nutzen und Segen be gleitet. Im vorigen Jahre bestellte ich den Acker mit Gerste, worunter ich Luzer neklee gesäet hatte, und erhielt in dem so dürren Jahre nicht allein vortreffliche Gerste, sondern ich habe auch von dem er sten Wuchs in diesem Jahre mehrere Wa gen grünen Klee weggeholt; und ich bin überzeugt, wenn ich ihn hätte als Heu dürr inachen wollen, so hätte ich ein mäch tiges Futter von einem Hiebe erhalten. Der zweite Wuchs und die folgenden Jah re müssen nun natürlich noch weit frucht barer ausfallen. Es wäre zu wünschen, daß es jeder mit seinen schlechten Wiesen so (oder auf ahn liehe Art) machte; und wenn er ja in der Zwischenzeit das Gras oder Heu nicht ent behren kann, so sorge er dafür, daß er für den Nothbedarf Klee in sein gewöhn liches Feld macht: so leidet er nicht allein nicht an Fütterung und Frucht, sondern er > erhält dadurch mit der Zeit einen großen Ueberschuß und weit mehr Nutzen und Segen von seinen bisherigen schlechten Wiesen. Pittsbur g.—Die deutsche katho lische Kirche hier in Pittsburg, auf deren Stelle die neue große Kirche gebauet wer den soll, ist vorige Woche abgebrochen worden, um mit dem bereits auf einer Seite begonnenen Fundamente fortfah ren zu können. Da es an einem Gebäu de mangelt, worin die sehr zahlreiche ka tholis. Gemeinde einstweilen bis zum Fe rtigwerden ihrer Kirche Gottesdienst hal ten könnte, so hat man eine Lotte neben der Kirche auf mehrere Jahre gepachtet, um darauf eine temporäre Kirche zu bau en. welche 100 Fuß lang und 50 Fuß breit werden soll. Das Gebäude wird bloß einstöckig werden- Fr. Freund. —Der dlanc Liebhaber. — Ein eifersüchtiger Ehemann, der von Gewerbe ein Färber war, hatte seine jun ge Frau im Verdachte daß sie nicht un empfindlich gegen einen hübschen Mann vom Militär der Besatzung von Valen eienneS sei. Um hinter die Wahrheit zu kommen, gab er eine Reise vor und sagte zu seinen Arbeitern, er habe sie zu einein Streiche nöthig. Die junge Frau, die zwar an ihrem Manne hing, gestattete doch dem schönen Liebhaber eine Zusam menkunft ; allein der Färber überrasch te sie dabei. Schleich ergriffen die Ar beiter das Männchen, und tauchten ihn von Kopf bis zu den Füßen in eine Kufe mit hierzu bereiteten Indigo. Damit nun die Farbe recht dauerhaft sei. stell ten sie den Liebhaber vor ein großes Feu er. und ließen ihn nicht eher los. als bis alleS ganz trocken war. Zum Unglücke ist den andern Tag große Parade; um nun die Jndigofarbe abzuwaschen, reibt sich der Gefärbte tüchtig mit kölnischem Wasser und Seife, aber hierdurch ging die Farbe nicht weg, sondern wurde ein prächtiges Himmelblau. « tMx--!?!! Wen der Hochmuth hat bethört, Wird von ihm bald aufgezehrt. Der Liberale Beobachter Und Berks, Montgomery und Schuytkill Caunties allgemeiner Anzeiger.^ eto-Bot s ch a 112 r. An das Haus der Repräsentanten der Ver. Staaten. , Mit ungeheucheltem Bedauern finde ich mich genöthigt, dem Repräsentanten hause den Gesetzentwurf mit meinen Ein würfen zurückzuschicken, welcher über schrieben ist: „Eine Acte, um Einfuhr zoll herbeizuschaffen und um die bestehen den Eiiifuhrzollgefetze zu verändern und zu andern Zwecken. Nichts kann Denje nigen, welcher berufen ist, das Amt der obersten Magistratsperson unter unsrer beschränkenden Constitution auszuüben, mehr betrüben, als wenn er gezwungen ist, seine Zustimmung einer von der Ge setzgebung beschlossenen wichtigen Maßre gel zu versagen ; allein er würde weder die wichtigen Zwecke seiner Stellung er füllen, noch das wahre Interesse des Volks, deS gemeinschaftlichen Einsetzers beider Regierungszweige, berücksichtigen, wenn er seine wohl erwogenen, tief ein gewurzelten und häusig ausgesprochenen Ansichten über Sachen von großer o'ffent licher Bedeutung, denen eineS gleich ho hen ZweigeS der Regierung gegenüber, aufgäbe, ohne diesen Zweig aufzufordern, den Gegenstand der MeinungSverschieden heit nochmals ernsthaft in Erwägung zu ziehen. Das Recht des Präsidenten, sein Ur theil über alle Gegenstände der Gesetzge bung ohne Rückhalt auszusprechen, ent springt aus der Verantwortlichkeit, die ihm in Hinsicht aller gebilligten Gesetze obliegt. Wenn dies aber stets seine Pflicht ist, so wird dieselbe besonders ernst und wichtig, sobald, wie im gegenwärtigen Falle, die Gegenstände, welche imCongreß durchgingen, die wichtigsten Folgen nach sich ziehen, die für die verschiedenen Thei le dieses großen Landes von verschiedener Wichtigkeit sind und in allen Gegenden solche Meinungsverschiedenheit zuwege bringen, daß eS unmöglich ist, auch nur mit einiger Gewißheit voraus zu sagen, auf welcher Seite eigentlich die Mehrheit des Volts ist. Fürwahr, wen» die Be denkzeit, welche die weisem Verfasser der Constitution dadurch herbeiführen woll ten, daß der Gegenstand zur nochmaligen Erwägung an den Congreß geschickt wer den kann, jemals nöthig und rathsam war so ist der vorliegende Fall ganz gewiß ein solcher. Was die Vertheilung der Einkünfte aus den Verkäufen der öffentlichen Län dereien bei dem gegenwärtigen Zustande der Finanzen betrifft, so habe ich, meiner Pflichtgemäß, schon mehrmals Gelegen heit gehabt, meine Ansichten darüber dem gegenwärtigen Congresse mitzutheilen. Bei der Eröffnung der Extrasihung, vor länger denn zwölf Monaten, empfahl ich eine solche Vertheilung, weil ich die all gemeine Hoffnung auf die Rückkehr deß Volköglückö und des Credits völlig theilte, allein jene Empfehlung war selbst damals an die ansdrückliche Bedingung geknüpft, daß die Einfuhrzollabgaben 20 Procent nicht übersteigen sollten, wie Solches im Compromißgesetze von 1833 festgesetztwar Die Hoffnungen und Ansichten, welche ich damals hegte, wurden nicht wenig gestärkt, als der damalige SchatzamtSsecretär, Hr. Ewmg, einen Bericht vorlegte, der auch gleich darauf dem Congresse mitgetheilt wurde, worin derselbe empfahl, alle bis her freien Artikel, mit gewissen Ausnah men, mit 20 Procent vom Werthe zu be steuern, und worin er sagte: „Wenn man auf diese Maßregel eingeht, so wird das Schatzamt von den Einfuhrzöllen im letz ten Viertel dieses JahreS (1841) eine Einnahme von 5,300,000 Doll. haben und im Jahre 1842 etwa 22,5)00,000 Doll.; im Jahre 1843 aber, nachdem die letzten Reductionen zufolge dem Gesetze vom März 1833 stattgefunden haben wer den, etwa 20,800,000 Doll.. Er füg te ferner hinzu : „Nachdem die schweren im öffentlichen Dienste erforderlichen Aus gaben für dieses Jahr gedeckt sind, so glau- "Nlillig zu loben und ohne Furcht zu tadeln." Mienslag be» 23. .Mngüsl 1842. be ich, daß die Einnahme von einer solchen oder ähnlichen Einfuhrsteuer hinreichen werden, um die Regierungsabgaben zu bestreiten und daß noch ein Ueberschuß in der Casse bleiben wird, welcher benutzt werden kann, um die Nationalschuld nach und nach abzutragen, so daß die Einkünf te vom öffentlichen Lande zur Verfügung deS Congresses gestellt werden können. Glücklicher Weise, schien damals der Congreß mit den von der Executive emp fohlenen Maßregeln vollständig überein zustimmen, und da die Schlüsse deS Schatz amtssecretärS richtig schienen, und ein Ue berschuß zu erwarten stand, so ging das Nertheilungsgksetz am 4. Sept. v. I. durch. Zwei weise Bedingungen wurden indeß hinzugefügt, welche sich beide auf den Fall beziehen, daß die Schatzkammer sich künftig nicht in einem solchen Zustan de befinden möchte, wie ihn der Satzsecre tär vorausgesetzt hatte und wenn eine Alles überwiegende Nothwendigkeit im Dienste eine Aenderung erheischen sollte. Es wurde nämlich festgesetzt: „Wenn zu irgend einer Zeit, während dies Gesetz in Kraft ist, Zölle aufgelegt werden, die mit den Bestimmungen des Gesetzes vom lah re 1d33 nicht übereinstimmen und höher sind, als in dieseni Gesetze festgesetzt ist, nämlich 20 Procent vom Werthe der ein geführten Gegenständen, daß dann die Vertheilung aufhören und so lange aus gesetzt werden soll, biü der Grund deS Auf- Hörens aus dein Wege geräumt ist." Die andre weise und patriotische Clause!, wor über auch jetzt keine Meinungsverschieden heit herscht, bezieht sich auf den Fall, wenn es erforderlich wird, die Einkünfte vom öffentlichen Lande zur Vertheidigung des Vaterlandes zu verwenden. ES wurde festgesetzt, daß dieses Gesetz in Kra.ft blie ben sollte, bis ein neues Gesetz über die sen Gegenstand erlassen ist, außer wenn die V. Staaten mit einer fremden Macht in Krieg gerathen. In diesem Falle soll die Vertheilung vom Anfange der Feind seligkeiten ausgesetzt werden, bis diesel ben wieder aufhören. Nicht lange nach der Eröffnung des ge genwärtigen CongresseS singen die außer ordentlichen und nie vorher stattgefunde nen Umstände, die seit Kurzem die Geld angelegenheiten dieses Landes in Verwir rung brachten, an, ein ernsthaftes 'Ausse hen zu gewinnen. Es wurde bald klar, daß die Hoffnungen, unter denen das Ge setz vom 4. Sept. gegeben war und die allein den Congreß zur Erlassung und die Executive zur Billigung desselben berech tigten, nie in Erfüllung gehen würden. Unter dem Drucke der Verhältnisse, die so unerwartet eintraten, schien es mir, daß der von der Regierung einzuschlagende Weg von jenem Gesetze selbst klar vorge zeichnet würde- Die Bedingung, wodurch die Aufschiebung der Vertheilung augeord net wurde, ist eingetreten. Alle hielten es übereinstimmend für nöthig, die Zölle höher anzusetzen, als 20 Procent, und in der Absicht, die Mittel zur Deckung vorliegender Ausgaben herbeizuschaffen und den Grund zur wirksamen Negacii rung einer Anleihe zu legen, sah ich mich veranlaßt, dem Congresse anzuempfehlen, höhere Abgaben aufzulegen, jedoch weis liche Unterscheidungen zu machen, damit sowohl hinreichende Einnahmen für die Regierung dadurch herbeigeschafft, wie auch beiläufig die verschiedenen Zweige der einheimischen Gewerbthätigkeit da durch beschützt werden möchten. Ich drang zugleich in den bestimmtesten, aber ehr furchtsvollsten Ausdrücken darauf, daß man die Nothwendigkeit einsehen möchte, die Landeinkünfte zur Verfügung der Schatzkammer zu stellen, damit darauf die Grundlage des öffentlichen Credits befestigt würde. Ich glaubte nicht, daß ich entschuldigt oder gar gerechtfertigt vor dem Volke der V. Staaten dastehen wür de und konnte mich nicht überreden, daß es Recht sei, die Erhöhung der Taxen zu empfehlen, ohne zugleich darauf zu drin gen, daß alle rechtmäßigen Mittel ange wendet würden, wodurch die Bedürfnisse der Regierung befriedigt werden können. Diese Ansichten wurden im Voraus mitgetheilt, ehe noch der Congreß defini tive Beschlüsse über den Tarif oder die Landverkäufe gefaßt hatte, weil ich die Mittheilung für meine höchstePflicht hielt und die Constitution besonders darauf dringt.—Wenn daher eine beklagenswer the Meinungsverschiedenheit zwischen dem gesetzgebenden und executiven Zweige der' Regierung jetzt augenscheinlich stattfindet, so hat sie sicher nicht ihren Grund in ei ner eigensinnigen Rechthaberei oder in ei nein Mangel an einer freien und offenen Erklärung der Meinug des letztern. De r Congreß war in seinen Ansichten verschie dener Meinung mit der Executive, wozu er unzweifelhaft ein Recht hat, und er ließ ein Gesetz, wodurch die mehrgedachte Bestimmung des Gesetzes vom t. Septb. 181! eine Zeitlang aufgehoben werden sollte (das sog. kleine Tarifgesetz). Der Entwurf wurde, mit meinen Einwendun- gen begleitet, an daS Haus zurückgeschickt, in dem er zuerst in Vorschlag gebracht war In der Absicht, wo möglich eine offenba re Meinungsverschiedenheit über einen so wichtigen Punkt zu beseitigen, ergriff ich die Gelegenheit zu erkläre«, daß ich cS als i eine unnachlässige Vorbedingung einer Abgabenerhöung über 20 Procent ansehe, daß die Bestimmungen des Gesetzes vom 4. Sept. nicht aufgehoben würden. Mei ne Gründe für diese Meinung waren weit länsig in der Botschaft aus einander ge setzt, womit der Entwurf zurückgeschickt wurde und eS scheint nicht, daß sich eine constitutionsmäßige Stimmen-Mehrheit fand, um denselben zum Gesetze zu erhe ben. Der Entwurf, welcher mir jetzt vor liegt, trägt in der 27. Section auf die gänzliche Aufhebung eines Theils deS SeptembergesetzeS an und während die Abgaben auf mehr als 20 Procent gesetzt werden, soll dennoch der Erlös auS den Landverkäufen unbedingt vertheilt wer den. Ich bin daher zum zweiten Male in Zeit von wenigen Tagen in die Noth wendigkeit versetzt, entweder einer Maß regel weine Zustimmung zu geben, die, meiner wohl erwogenen Ueberzeugung zu folge, dem Interesse des Volks widerstreb tet, oder den Entwurf, mit meinen Ein- Wendungen begleitet, an daS Haus zu rück zu schicken, von dem er ausging. Ob gleich ich die Annahme eines Gesetzes sehnlichst wünsche, durch welches der er schöpfte Schatz wieder angefüllt und die Betriebsamkeit dergewerbtreibenden Clas sen kräftig gehoben werden möchte, so kann ich mich doch nicht entschließen, die sen Entwurf gut zu heißen, weil ich da durch den Frieden und die Eintracht im Lande untergraben und meiner pflichtge mäßen Ueberzeugun zuwider handeln wür de. Hinsichtlich einiger Gründe, die mich zu diesem Entschlüsse veranlaßt haben, berufe ich mich auf meine frühern Bot schaften an den Congreß und füge nur in der Kürze hinzu : I. Dieser Entwurf bezieht sich auf zwei Gegenstände zugleich, welche nicht nur kei ne Verwandtschaft mit einander haben, sondern auch in ihrem Charakter unver einbar sind. Er bezieht sich nicht nur auf die Einnahme, sondern auch auf die Ver-. wendnng von Geldern. Dadurch wird erstens die Executive in die Nothwendig keit versetzt, entweder Das zu billigen, was sie gern verwerfen möchte, oder Das zu verwerfen, was sie sonst wohl billigen würde. Dieß ist eine Art Zwang, den man meiner Meinung nach der Executive nicht aufbürden sollte. Allein das ist nicht der einzige Einwand gegen den Entwurf in seiner gegenwärtigen Form. Die Ver- Manfenöe Wnnmer 61. Einigung ganz verschiedenartiger Gegen stände in einen Entwurf würde, wenn man sie zur Gewohnheit machte, zu den für alle weise und gewissenhafte Gesetzge bung verderblichsten Folgen führen. Wen mann verschiedene Maßregeln, die jede für sich nur von einer geringen Stimmen anzahl begünstigt werden, auf diese Wei se zusammenbrächte, so würden Gesetze durchgehen, deren einzelne Theile nie die Mehrheit der Stimmen für sich haben, vorzüglich wenn man recht viele derglei chen Maßregeln auf einander häufte. 2) Während der Schatz sich in der größ ten Verlegenheit befindet und jeden Dol lar zu Rathe halten muß, während die Regierung nicht nur die Taxen erhöht und Geld ausleiht, um dringende Anfor derungen zu befriedigen, schlägt dieser Entwurf vor, eine ergiebige Quelle der Einkünfte auSden Händen zugeben die Dasselbe bewirkt, wie eine Anleihe o der erhöhte Taxation —nicht um die Be dürfnisse der Regierung zu befriedigen, sondern um vertheilt zu werden. Ein sol ches Verfahren sehe ich als durchaus un politisch, wenn nicht constitutionswidrig an. Ein kurzer Ueberblick des gegenwärti gen Zustandes der Finanzen wird dazu dienen* die wahre Lage deS Schatzes dar zustellen und die Bedürfnisse vor die Au gen zu bringen. Am Z. August waren im Schatze vor handen 2,150,000 Dollar. Davon geht ab: 1) Anvertraute Gelder. H 365),000 2) Im Oer. fällige Zinsen. 80,000 3) Zur Einlösung von Schatz amtnoten u. Zinsen darauf. 100,000 4) Landvertheilungsgelder. L 40,000 !,180,000 Bleibt »70,000. Die Marine hat bereits auf 1,414,000 Doli, gezogen und mehre der Papiere sind protestirt; es bleibt also ein Deficit von 444,000 Dollar. Es waren noch 100,000 Doli, in nicht ausgegebenen Schatzamtnoten vorhanden; allein diese und die 150,000 Doll., wel che etwa wöchentlich einkommen müssen, zur Unterhaltung der Armee und auf die Civilliste verwendet werden. Der Abzug von 640,000 Doll, zur Vertheilung unter die Staaten, welcher gesetzlich vorgenommen werden muß, so bald die Rechnungen in Ordnung gebracht sind und wovon fast die Hälfte einigen einzelnen Staaten zu Gute kömmt, wäh rend nur 383,000 Doll. an alle Staaten gleichmäßig vertheilt werden, bringt das Schatzamt bedeutend in Verlegenheit, und gewährt doch den Staaten keine bedeuten de Hülfe. Dieser Uebelstand läßt sich nicht sofort beseitigen, außer wenn, waS aber noch beklagenswerther wäre, die Re gierung sich entschlösse, die bereits gesetz lich angeordneten Anleihen zu Stande zu bringen, und zwar mit einem an sich schon großen Verluste, der aber außerdem den ganzen öffentlichen Credit vollends zu Grunde richten würde. Der Verkehr ist so sehr gesunken, daß selbst, wenn der vor liegende Entwurf zum Gesetze würde und Etwas einbringen sollte, doch eine gerau me Zeit vergehen dürfte, ehe hinreichen de Zuflüsse in den Schatz kämen, wäh« rend sich die Verlegenheiten durch die halb-- jährige Vertheilung der Landeinkünfte noch beständig vermehren würde. Es steht in der That zu fürchten, daß selbst, wenn dieses Gesetz, welches die Landeinkunfte vertheilt, in Kraft träte, ein Deficit in der Schatzkammer entstehen dürfte, wor aus die Nothwendigkeit erwachsen müßte, zur directen Taxation zu schreiten. Es darf zugleich nicht unbeachtet blei ben, daß in etwa Jahre Z, 500,000 Doll. der Nationalschuld fällig werden, die auch unter den größten Opfern be zahlt werden müssen, während zu gleicher Zeit die Schatzkammer sich innner bereit