spätere Akten beträchtliche Geldsummen zu jenem Behufe verwilligt. Der Nord arm Canal hat bereits gegen 82,341.276 38 gekostet, wovon die Summe von 8389. 676 42 noch an Contraktoren geschuldet wird. Die Erie Strecke hat bereits ge gen K 2.919,507 gekostet, wovon die Su mme von 5574.40 L 23 uoch an Contrakto ren geschuldet wird. Es wird Ihnen nun mehr zur ernstlichen Erwägung die ge wichtige Frage vorgelegt, ob unter be wandten Umständen diese beiden Linien unverzüglich zu beendigen, oder für alle Zeiten aufzugeben sind, und ob alle dar auf verwendeten Arbeiten und Gelder weggeworfen sein sollen. Kontraktoren, welche an die Arbeit gegangen sind, und vielleicht den unvortheilhaftesten Theil davon vollführt haben, werden rechtmäs sige Ansprüche an die Gerechtigkeit der Gesetzgebung auf Entschädigung für die Verluste haben, welche sie in Folge einer Einstellung der Arbeiten von Seiten des Staates erlitten. Nachdem Erfolge,wel cher gewöhnlich bei ähnlichenGesuchen vor der Gesetzgebung die Ausdauer krönt, zu schliessen, kann nur wenig Zweifel obwal ten, daß diese Klasse von Anforderern nicht ohne Antwort und Befriedigung wegge hen wird. Die Landbauer, deren Land zerstückelt und verwüstet worden ist, wer den gleichfalls gerechte Ansprüche auf Schadloshaltung für den erlitttenenNach theil haben, wogegen die Vortheile aus dem beabsichtigten Canal keinen erkleckli chen Ersatz darbieten werden; und die U ntersuchung dürfte wohl an ihrem Orte sein, ob der Betrag jener Ansprüche zur Vollendung jener Zweige unserer Staats werke nicht bedeutend beitragen würde- Der einzige, gehaltvolle Entwurf gegen eine Vollendung dieser Werke liegt in der zu besorgenden Schwierigkeit, die zu dem Ende nöthigen Gelder aufzutreiben. Der Kosten-Anschlag zur Vollendung der Erie Strecke beträgt 8536,142 46, u- der Nord arm Strecke Vi,298-416, abgesehen von den oben angegebenen Rückständen an Contraktoren, welche jedenfalls bezahlt werden müssen. Man kann auf die Ge nauigkeit dieser Kosten Anschläge der Vo llendung dieser Werke mehr Vertrauen setzen, als bei den früheren Kostenanschlä gen unserer öffentlichen Werke anging, weil die milderen Entwerfung beauftrag ten Beamten gegenwärtig mehr praktische Erfahrung besitzen. Meine eigene Mei nung geht unveränderlich dahin,daß es am klügsten von unserer Seite ist, diese Wer ke mit möglich geringem Aufschübe fort zusetzen und zu vollenden. Diese Frage liegt indessen Ihnen ausschließlich zu ent scheiden ob. Für die Contraktoren an diesen Linien gegenwärtig geschuldeten Rückstände so wohl, als für unerläßliche Ausbesserungen an den andern Linien ohne welche viele Theile unserer Canäle während der gan zen Geschäftszeit uneinträglich und nutz los sein würden,—empfehle ich achtungs voll die Ergreifung irgend einer schleuni gen und unmittelbaren Vorkehrung. Vie le Contraktoren haben lange ihr Geld aus gelegt, und durch die Zahlungs.Verzöge» rung ernstlichen Nachtheil gelitten. Wenn man kein besseres Auskunftsmittel ange ben kann, so möchte ich hiermit die als baldige Ausgabe eines sechsprozentigen Stocks, welcher zu der zweckmässigst befun denen Zeit einlösbar ist, für alle solche Gläubiger anempfehlen. Wie man aus dem Berichte der Canal- Commissioners ersehen wird, so ist der zur Bezahlung der Schulden fürAuöbesserun gen an den verschiedenen Canal- und Ei senbahn-Linien erforderliche Betrag un gewöhnlich groß. Dieses rührt her von dem beispiellosen Durchbruch in derDela ware Abtheilung im vorigen Januar,wel, cher ungefähr 8150.000 kostetevon d. neuen Belegung des nördlichen Gleises der Columbia Eisenbahn: —von dem dau erHaften Neubau der Schleusen, Brücken und Wasserleitungen an verschiedenen Ab theilungen, insbesondere der Nordarm-Ab theilung. wo die ursprüngliche, ganz aus Holz bestehende Bekleidung so sehr inßer fall gerathen war. daß keine andere Wahl übrig blieb, als dieselbe entweder durch' aus zu erneuern, oder die Schifffahrt gänz lich einzustellen. Es ist ferner zum Theil dem Umstände beizumessen, daß nur ein Theil der durch die Akte vom 4. Mai v. I. für Ausbesserungen und zur Bezah lung damals fälliger Schulden verwillig ten Fonds nutzbar wurde; wonach ein be deutender Theil der darin ermächtigten Verwilligungen für diese Gegenstände noch d.öffeatlichen Gläubigern geschuldet wird. Selbst bei der sparsamsten Verwaltung verursacht die Handhabung und Ausbesse grosser öffentlicher Werke den Staat mehr Lasten, als der Fall sein würde,wenn sie ncy ,n den Händen von Individuen be fanden. Man gibt deßhalb achtungsvoll zu bedenken, ob das öf fentliche Interesse nicht befördert, unb der Betrag der Staatsschuld beträchtlich ver mindert werden würde, wenn man die dem Stnate gehongen Canäle und Eisenbak nen. oder wenigstens einen Theil derselben verkaufte, oder solche andere Verfüauna darüber träfe, wodurch die jährlichen Aus gaben des Staats vermindert und die Ein, künfte daraus vermehrt würden. Wäre der Staat schuldenfrei so würde ich 'Anstand nehmen, den Verkauf irgend eineö seiner öffentlichen Werke anzunnp fehlen. Allein bei seiner gegenwärtigen Schuldenlast veranlassen mich die zu den Ausbesserungen erforderlichen Kosten,und die Nothwendigkeit einer moglichenSchul den - Erleichterung eine Entscheidung in dieser Hinsicht anzuempfehlrn, wenigstens in Betreff der Columbia Eisenbahn und der Delaware Abtheilung des Pennsylva nia Canals. Den die Werke benutzen den Personen wird es ziemlich gleichgül tig sein, ob sie sich in den Händen des Staates oder von Individuen befinden, vorausgesetzt man trifft gehörige Vorkeh rungen, um daS Publikum in dem freien Gebrauche und Genusse derselben zu schüt zen, und es vor Mißbräuchen und Prelle reien zu bewahren. Wender man ein, daß bei unsern gegen wärtigen Geldangelegenheiten keine Wer kaufe zuwege gebracht werden können, so dürfte dieses keinen Grnnd abgeben, war um man nicht gegenwärtig ein Gesetz be Hufs des Verkaufes solcher Theileals pas send erscheinen mögen, erlassen sollte, des Inhaltes, daß der Verkauf der Gesetzge bung zur Genehmigung oder Billigung vorgelegt werden soll. Wenn sie selbst auf langen Credit verkauft werden, wenn nur der Grundsatz festgestellt wird, u. die Zinsen regelmässig eingehen, so wird die ses wenigstens in soweit dem Staate Er leichterung gewähren. Wenn man zurße» dingung machte daß Staatsstock an Zah lungsstatt angenommen werden dürfte, so würde der Verkauf für den Staat wahr scheinlich vortheilhafter werden. Die Stimmung von Capitalien würde auf solche Weisen bekannt werden, und man kann zum wenigsten ausmitteln ob einßer kauf zu einem angemessenen Preise zu be werkstelligei, ist. Die Verpachtung einer dieser Werke oder beider ist mehr als ein mal zu bedenken gegeben worden. Ueber die Zweckmässigkeit dieser Maßregel bin ich nicht im Stande eine entschiedene Me inung abzugeben, allein habe sie werth ge halten Ihnen zur Erwägung vorzulegen. Die Unergiebigkeit der öffenttchenWer ke rührt größtentheils von einem Mangel gehöriger Gesetze über den Gegenstand! her, und ivoferne diesem nicht abgeholfen wird, so muß das öffentliche Zutrauen auf deren endliche Einträglichkeit erschüt tert werden. Die Canal Commissioners haben es zu wiederholten Malen der Ge setzgebung als zweckmässig anempfohlen, dem Staate allein die Beförderung der Passagiere auf der Columbia Eisenbahn zu überlassen. Keine Eisenbahn in den Ver. Staaten könnte sich erhalten, wenn sie die Beförderung der Passagiere auf geben wollte, und dennoch bietet sich aus jener Bahn dieser seltsame Zustand der Dinge dar. Der Staat hat auf deren Bau über vier Millionen Thaler verwen det, während das Kapital der Transpor törs von Passagieren vielleicht nur dreis sig tausend Thaler beträgt. Der Staat zieht von seiner ungeheuern Auslage un gefähr I Prozent, während die individu ellen Transportörs von ihren drissig tau send Thalern beinahe 200 Prozent reinen Profit machen. Ein Gleiches ist mit det Transportation zwischen Philadelphia u. Pitisburg der Kall. Unsere Verbindungö Linie zwischen jenen «Städten wurde mit einer Auslage von etwas mehr als vier zehn Millionen Thaler gebaut. DieTraw sportation auf derselben ist ein Monopol vou etwa sieben oder acht Compagnien, welche ein Kapital von weniger als vier hundert tausend Thalern benutzen ; und doch während der Staat wenig mehr wie die Ausbesserungskosten einnimmt' ma chen die Transportörs einen ungeheuren Prosit, und zwar mit einer Big geringen Auslage. Diesem Uebel kann man nur abhelfen, wenn man den Canal Commissioners vol le und hinreichende Befugniß ertheilt.sol che Maßregeln zu ergreifen, welche nach ihrer Meinung am besten geeignet sind, die Unternehmungen von Individuen zu befördern und sie zum Wetteifer aufzu muntern. und den Wirkungen deS selbsti schen Monopolsystems, welches die Tran sportation auf unseren öffentlichen Wer ken beherrscht hat. und noch beherrscht, entgegen zu arbeiten. Man könnte vielleicht annehmen, daß die Canal-Commissioners bereits hinläng liche Befugniß zu diesem Ende besitzen, allein dieses heißt die Sache falsch betrach ten. Nach der Natur jenes Regierungs- Departements wird es fortwährend zur Zielscheibe für die Unzufriedenen und Ha bsüchtigen gemacht. Nicht eine Sitzung der Gesetzgebung geht vorüber, ohne daß man die Commissioners mit Untersuchungen plagt,— im ganzen Staat Ankläger auf gespürt werden, —jede Handlung in Frage gezogen und falsch dargestellt wird, und nach Allem das Ergebniß fruchtlos ist. Man hat noch das erste Beispiel zu fin den, wo irgend etwas Haltbares vorge bracht. oder eine heilsame Verbesserung des Systems bewerkstelligt wurde. Woll te die Gesetzgebung eine Sitzung einer auf richtigen und gründlichen Untersuchung und Berichtigung aller Mißbräuche und Mängel des Systems widmen, ohne Indi viduen zu schlimmen, nicht offen ausge sprochenen Endzwecken zu plagen und ver folgen. so würde viel Gutes daraus erfol gen; allein bei irgend einer andern fcchrungöweise in dieser Hinsicht muß der Erfolg, wie bisher, eitel und lächerlich aus ' fallen. Ich wünsche nicht der durchdrin- gendsten Untersuchung in den Weg zu tre ten. Ich wünsche blos Ihrer Aufmerk samkeit eine Bahn anzuweisen welche für den Staat vortheilhaft sein wird. Ein Hauptübel dieser häusigen und un nützen Untersuchungen besteht darin, daß sie Untersuchungen von Seiten der Gesetz gebung in Mißcredit bringen. Die Ver folgung des Unschuldigen gewährt dem Schuldigen immer Schutz und Sicherheit. CS gewährt im ganzen Lande einen Ge genstand zum Gelächter, wenn man von diesen Untersuchungen spricht- Die Art, wie man sie zuwege bringt, ist wohlbe kannt. Wenige unzufriedene Cantrakto ren und Andere täuschen die Leichtgläu bigkeit, und reizen den Ehrgeiz irgend ei nes Mitgliedes der Gesetzgebung, so daß es eine Bittschrift vorlegt, worin über öf fentliche Beschwerden geklagt wird. — Ei ne Untersuchungs Committee wird bestellt, —Vorladungen ergehen, und stracks drän gen sich Schwärme hungriger Gesellen nach dem Regierungssitz, um ihre Forde« rungen vor der Gesetzgebung zu verfolgen, —auf öffentliche Kosten zu faullenzen u. den Staatsschatz im Großen zu plündern. Am Schlüsse der Sitzung berichtet die Committee. die Zeugen gehen wieder nach Hause, und lachen sich in das Fäust chen. während sie die Beute in die Tasche stecken. Wenn man diesen Gegenstand untersucht, so wird man finden, daß die Ausgaben der Gesetzgebung größtentheils auf diese Weise entstehen. Die ausseror dentliche Vermehrung dieser Ausgaben vor jenen aller andern Departements ver Regierung hat seit den letzten Jahren ge rechte Beschwerden veranlaßt. Es liegt mir zunächst die Pflicht ob, Ihre Aufmerksamkeit auf den gegenwärtigen Zu stand der Bauten und des Geldumlaufes die ses Staats zu lenken. Es ist eine höchst be daueriiSwerrhe Thatsache, daß iu dieser Hin sicht die größte Unregelmässigkeit uud Unord nung herrscht. Zwar haben wir wenige, wenn überhaupt welche von jenen elenden un gesetzlichen tiimpeii im Umlauf, welche wäh rend der ersten Zeit der letzten sechs Jahre in Gestalt von Noten, Anweisungen, Scheinen, lt. ic. durch Corporatione» wie Individuen für kleine Summen ohne gesetzliche Befilgiuß und trotz gesetzlicher Verbote ausgegebeg wur den, und alle Gegenden des Staats über schwemmten ; allein wir haben was nicht viel besser ist, einen bedeutenden Betrag von Noten im Umlauf, welche dem Aeußern nach gesetzlich sind, und weil sie sich aufdas Wort des Staates gründe», von gleichem Werthe seui sollen, von welcher Bank sie immerhin ausgegeben werde» mögen, allein welche uiige achtet dieses ttmstaudes von ven nämlichen Anstalten, zu deren Vortheil und Erleichte rung ihre Ausgabe ermächtigt wurde, inMiß eredit gebracht und zurückgewiesen werde». Nachdem die Akte der letzten Sitzung, be titelt "Eine Akte um Einkünfte zur Bestrei tung der Anforderungen a» den Staatsschatz anzuschaffen, «nd für andere Zwecke," nach deren Verfügungen diese kleinen Noten im Umlauf gesetzt wurden. durch die Zustim mung von zwei Drittheilen der Gesetzgebung in Gemäßheit der Vorschriften der Constitu tion, ungeachtet der Executive» Einweudun» gen zum Gesetz geworden war ; habe ich mein Acusserstes gethan, «m deren Verfügung ge hörig in Kraft treten zu lassen. Dieses war meine Pflicht als eines exceutiven Beamten, und ich habe dieselbe gewissenhaft, nach den besten Eingebungen meines Verstandes er füllt. Ich lebte der Hoffnung, daß einige der Uebel welche daraus entstanden sind, hätten beseitigt werden können, wenn das Gesetz mit größerer Weisheit vo« mir durchgesetzt und von de» Bänke« sellbst vollzogen würde. Diese Hoffnung ist vereitelt worden. Die schlimmste« Befürchtungen sind verwirtlicht worde«, und es wird m»r zur Pflicht, ei« sol ches Heilmittel anjuempfehlen, als mir zur Linderung der Beschwerde», woran das Volk leidet, am geeignetste« erscheint. Durch diese Akte wurde ei«e Anleihe von drei Millionen einmal hundert tausend Tha ler ermächtigt, um d,e besondern dnrch die be sagte Akte gemachten Geldanweisungen zu be zahle»; und die verschiedenen Banten des Staats welche eine Taxe ans Divideuden zu bezahlen haben, wurde» ermächtigt, auf obige Anleihe in ei»em gewissen Verhältniß zu dem Capitalstock einer Jeden zu uuterschreibe«. Das ganze Bank Capital in diesem Staate beläuft sich auf 822,659,574 Bank-Capital welches keiner Taxen aufDlvidenden unterliegt, Z,iso,ci()o Bank-Capital welches der Be zahlung einer Taxe unlerlitgt, 818,403,374 Bon dem Bant-Capital, welches der Be zahlung einer Taxe auf Dividenden nncerliegt nahmen Bänke», derenjCapital sich anfKlo.- LZö.l.tS belauft, die Verfügungen der Akte vom 4ten Mai, znr Anschaffung vou Eiukünf ten „icht an ; nnd sonach betrug das Capital der Banten, welche die Verfügungen der be sagten Akte annahmen, nur die Summe vo» 87,575,229. Die von den annchmtndcn Banken über nommene, und in de» Staatsschatz bezahlte Anleihe beträgt H 1,756,650 68, wonach die Silmmc von 1,543,549 52 noch nicht cittge nomme« ist. Am Losten August I»l> nahm ich ein Aner bieten der Towanda Bank an, aufeiuc weite, re Summe von >»v,OW Thalern zu besagter Anleihe zu ttilterschreibeu, und »ahm au dem selbe« Tage ein Anerbiete» der Erie Bank an, auf eine weitere S»m mevoii 550,v0» Tha lern zu »»terschreiben. Der StaatSschatzmeistcr verstand sich dazu, auf diese Auerbirtuiigen von der Erie Bank die Summe von F»us und zwanzig Tausend Thalern au;unchn>ti, u»5 von der Towanda Bank die S«mme von sieben nnd dreissig Tausend «nd fünf hundert Thaler«. Diese Bant ging nicht auf de» Vorschlag ei», eine,» Theil der angebotenen Summe anzunehmen, und darum ging nichts von deu Einhnude't tausend Thaler» im Staatsschätze ein. So mit erhellt, daß beträchtlicher Theil des der Wirkung dieser Bill unterworfenen Bank Capitals durchaus gar nicht an der Anleihe Antheil genommen hat, und natür lich auf keine Nachsicht zufolge dieses Gesec. zee Anspruch machen kann. Diejenige» Ban ken, welche dem Gesetze nachgekommen sind, stehe» in euier verschiedenen tage ihre An leihen müssen zurückbezahlt werden, ehe man sie zum Wikderaufaiig der Speziezahluiigen zwingen ka»n. Es ist eine höchst wichtige Frage, ob die Bänke», welche de» Anforde rnngen des Gesetzes nicht nachgekommen sind, nicht der Vortheile, welche aus rcr Benut zung der Noten der anttthmeiide» Bauten entspringe», nicht beraubt werde» sollen. Nach der reiflichsten Erwägung dieses Ge genstandes bin ich überzeugt, daß das einzige sichere und wirksame und sickere Heilmittel darin besteht, die Akte in soweit zu widerru fen, als sich auf das Ausgeben dieser No ten bezieht, und angemessene Mittel zur Til gung der Anleihe, auf welche sie sich gründen vorzukehren. —Zur Bezahlung dieser Anleihe könnte ei» kprozentiger Stock auf den Markt gebracht werden, mag er irgend einen Preis bringe». Sollte mau auch einen geringe» Verlust dabei erleide», so bi» ich überzeugt, daß man dieses für sehr unbedeutend halte» wird, im Vergleich mit der Unbequemlich keit, welche das Volt unter den gegenwärti gen Umständen erleidet. Zu diesem Ende »st ein mäßigem Opfer unvermeidlich. Mit dem Widerruf dieses Gesetzes sollte > die Erzwingung von Sheziezahlunge:, von Seiten der Bauten Hand in Hand gehen. Für dieses Ereigniss sollte man einen baldi gen Tag festsetzen, wenigsteiis sobald als den ersten Juni. Die Zeit ist indessen nicht so wesentlich, sei es wenige Monate früher oder später, wenn »ur eine gewisse endliche und bil lige Zeit festgesetzt wird. Ihre Entscheidung über diesen Punkt kann für das öffentliche Wohl nicht zu frühe eintreten. Das Volt ,st lange genug in ängstlicher Spannung ge halten worden-man stelle den endlichen Aus gang alsbald vor Augen, und es ist zu hoffen, daß »as Volt und die Bauten werden darauf vorbereitet sein, sobald er eintritt. Diejenigen Banken, welche sieh in einem gesunden Zustande besindeu, werden den An forderungen der Gesetzgebung ohne große Verlegenheit nachkommen; uns diejenigen, welche unsicher sind, werden solchergestalt ih ren Werth ans die Probe zn stelle» haben. Die ersteren werben sich behaupten, die Letzte ren müssen ihr Schicksal hinnehme». So bald als die tandeöprodntce im Frühjahr zu Markte gegangen sind, wird das Volt eben so fähig se,n als irgend jemals sonst, alle Be schwerden, welche aus dieser Maßregel ent springen, zu ertragen. Ich selbst glaube nicht, daß irgend eine Unbcqnemltchtcit, wel che daraus entspringen kann, größer, noch so groß sein wird, als die Beschwerden, wel che gegenwärtig anfalle» Klassen laste». Ich halte es für weit besser, die Sache mit Euiem Male zur Entscheidung zu bringen, als der langsame aber tvdtähnliche Erschlaf fung, welche sich bereits Aller bemächtigt hat, länger zn erdulden. Sehr wenige Anstalten mögen vielleicht etwas früher als Opfer fal len, welche am Ende doch nicht ihren, Schick sale entgehen könnten, allein die Bürger im Allgemeine» werden am Ende eine wohlthä tige Erleichterung erfahre». Man vermeide auf das Angelegentlichste Ueberrilnug, Ge waltthat und Uiigerechtigteit, allein keine eit le Hoffnungen oder leere Hirngespinnste soll ten einer besonnenen, ruhigen Erwägung un serer Pflicht, und einer festen nno „uerschüt terlichen Erfüllung im Wege stehen. Eine Einstellung der Speziezahliingen steht mit je dem Grundsatze richtiger Bankgeschäfte im Widerspruche. Die Nachsicht, welche mau bisher denßan ten hat angedeiht» lassen, ist »icht ohne Nut zen gewesen. Sie hat die Banken m den Stand gesetzt, ihre angebliche -Zahlnnqsunfä hlgteil zn erproben, und sich aus ihren Ver legenheiten z» ziehe», und hat unsere Erfah rung in dieser Hinsicht um e,u Bedeutendes vermehrt. Es ist klar bewiesen worden, daß wenn die Banten sich vermöge der empfange nen Nachsicht nicht wieder in den Besitz des öffentlichen Vertrauens zu setzen vermochte», das System, auf welche», sie beruhe», von Grund aus falsch ist, und di»rchgä»gjge Ver btsseruug oder Ausrottung erheischt. Wir haben auch erlebt, w»e unter seinem Einstnssc die ausserordentlichsten Veränderungen, ohne irgend eine plötzliche oder allgemeine Erschüt terung der Geschäfte cintrele». E,»e Bank mit einem Capital von fünf und dreissig Mil lionen ist gebrochen, unv in unserer Mitte zn Grunde gegangen, welche die anSgedehnte sten Geschäftsverbii,du,ige« sowohl mit Zudi viduen als mit andern Banken unterhielt; und doch fühlen »ur iuässtge Theile des Staa tes deu Schlag mit drückendem Gewichte. Wen» man deshalb alle diese Rücksichten in's Auge faßt, so liefert die bisher den Ban ken gewährte Nachsicht den stärksten Grund für das von mir empfohlene Verfahren nnd rechtfertigt vollkommen dessen Annahme. nächste Woche.) Unglücksfälle.—folgenden traurigen Vorfälle ereignete» sich in der Nachbarschaft von Fayettev ille, Nord Carolina, vom 17. b>s 23. December: John MeD. Reid und Wm. W. Reid, der Eine 18 u. der Andere Ili Jahr alt, ertränke» beim Passieren einer Criek, die durch den Regen angeschwollen war. Dr.Wm. White ertrank bei der Passirung einer andern Criek im nämlichen Caunty. Und James Ray war in Betrunkenheit tod gefroren. Abolition in tLuropa.—Joseph G. Gur nc» und seine Schwester Elisabeth Frey, sollen verschiedene Unterredungen mit den, König und der Königin von Holland gehabt haben, wegen Abschaffung der Sklaverei, und wohl aufge nommen worden sein. VerZUVernle Weov!,c»,ter Readiug, den 18. Januar, 1842^ I/) beabsichtigen unsern Lesern dießot schaft des Gouvernörs ganz vorzulegen, und ha ben daher heut- ungefähr die Hälfte davon ein- geruckt. Andere Artikel konnten.aus dieser Ursache nicht viel aufgenommen werden. L-ftr, die uns während den Eourtwochen besuchten, um sich Quitungcn zu holen, erstatten wir hiermit un sern Dank. Sie brachten uns die beste Me dizin für die gewöhnliche Krankheit der Druk« ker, die heilsamer ist wie die besten Patent-Pil len. Solche, die vielleicht gern eine von un sern Resäten haben möchten, deren Weg aber noch nicht nach Rcading führte, werden hof fentlich auch bald Gelegenheit finden sich einS davon zu besorgen. 05-Gouv. Porters zweite Ämtöcinsetzung wird heute in Harrisburg stattfinden. Verhör von Friedrich Oschmann und seine Freilassung. Am vorigen Mittwoch endete daS Verhör dieses Individuums und seine Freilassung er folgte am nämlichen Tage, auf den Ausspruch der Jury; ,'Nicht schuldig." Viele unserer Leser werden sich über diesen Ausspruch wundern—und wir müssen selbst gestehen daß wir ihn gewiß nicht erwarteten. Ein richtiger Neberblick des eingebrachten Zeug nisses, stellt die Sache in ein besseres Licht' und zeigt, daß kein hinlänglicher Beweis vorhanden war ihn schuldig zu finden ; weßhalb die Jury nicht anders handeln konnte. Man wird sich erinnern, das Reinhards Perurtheilung haupl lächlich auf Selbsigeskäiidiiip erfolgte, und ebenso, daß Reinhard's Seständniß nicht als Zeugniß gegen Oschman angenommen wurde. Oschma» leugnete während dem Verhöre stand haft jede Gemeinschaft oder Theilnahme mit Reinhard bei der Ermordung des unglücklichen Christ Augenzeugen waren bekanntlich bei der schwarzen That nicht gegenwärtige daher sprechen ihn die bestehenden Gesetze frei.—Wie groß auch immer der Verdacht gegen Oschman gewesen sein mag—müssen wir ihn nun doch als »ichtschuldig ansehen —weil er durch ein unparteiisches Gericht so befunden wurde. —Ob ihn nun sein eigenes Gewissen eben so frei spricht, wird ihm selbst am besten bewußt sei». Rechtsbeistände in der waren, für die Republik: Smith, Hilbert und Jones, Esqs; für den Gesangenen: Richards, Ltrong und Darling, ESqe. Für eine mehr ausführliche Beschreibung deS Zeugnisses und der weiter» Gericlits-Verhaiid lungen, sehlt uns der Raum, auch glauben wir fast nicht daß unsere Leser besonders verlangen dieselben zu lesen. Jeder wird froh sein ein« «Lache beendiget zu sehen, die seit geraumer Zeit ein Gegenstand des Gesprächs war und so viele Kosten verursachte. nsere Gesetzgebung beginnt ihre Ge schäfte fast auf dieselbe Art wie in 184», sowie porters Botschaft mit der von jenem Jahre sehr viel Aehnlichkeit hat. Hr. Pcnniman von Philadelphia Caunty, hat bereits, wie damals, das Gefecht gegen die Banken begonnenes fehlt nun nur noch das Ungeheuer mit feinen 99 taufend Ursachen, so werden wir vielleicht ein ähnliches Possenspiel erleben wie in IB4V. Wer sich die Ereignisse jener Zeit noch zu erinnern weiß, wird dies nicht bezweifeln. Eine Anzahl Lokosokos hielten kürzlich eine öffentliche Versammlung in PhiladelphiaCaun t>), wo sie unter Andern einen Beschluß passir ten, daß der Ltaat Pennsylvanien sich unver mögend oder bankrott erklären und aufdie Art seine Schulden bezahlen sollte. Als ihre Ver handlungen im Repräsentantenhaus- vorkamen, wurde ein Vorschlag gemacht sie unter den Tisch zu werfen, wo sie vielleicht am rechten Platze gewesen wären; sie wurden aber doch an eine Committee übergeben, die sie nach ihrem Wer the behandelte, das heißt, ihr Ansuchen als ent ehrend für den Ltaat, rundweg zurückwies. Aufgeschobene Court. Da man allgemein erwartet hatte, daß das Verhör von Oschman den größten Theil derZeit in der Januar Court aufnehmen würde, ergab es sich daß wenige der Parteien, deren Sachen in der Common Pleas-Court vorkommen sollte, zum Verhör bereit waren. Eine eingeschobene Court von Common-Pleas wurde daher auf Montag den I4ten nächsten Februar anbe raumt, bei welcher die Jury vom Januar Ter min zu dienen hat. Gouv. Porter und Vetos. Es scheint daß die crccutiven Vetos i»imer mehr Mode werden, Gouvernör Porter weiß wenigstens wie er sie häufig gebrauchen kann. Die Ge setzgebung ist kaum drei Wochen in Sitzung— und in dieser kurzen Zeit sandte er nicht weni-