Veschtttft in Be;ug ans einen Anhang an die Con stitution. Beschlossen durch den Senat und daS Haus der Representation des Staats Pennsylvanien, l» allgemeiner Versammlung veifammelt, Daß die Constitution dieses Staats in dem 2len Absclimtt des sten Artikels verändert werde, so daß dieselbe wie folgt leset : Die Richter der Supriem Court, von den verschiedenen Courten von Common Pleas, und solchen andern Cvnrten von Reco,d als sein, oder durch das Gesetz errichtet werden mögen, sollen durch die qualifizirte» Erwähler dieses Staats, und auf folgende Weife erwählt werden, nämlicb : Die Richter der Supriem Court, durch die qualisizirlen Erwähler des ganzen Staats. Die President Rick ter der verschiedenen Courten von Common Plies und von solchen andern Courten von Record, welche sein, oder durch das Gesetz etablirt werden mögen, und alle andere Richter, von denen es gefordert wird in den Gesetzen gelehrt zu sein, durch die ten Erwähler der respekliven Distrikle, über welche sie zu präsidiren oder als Richter zu dienen haben : Und die Gchülfsrichter von den Courten von Com mon Plies durch die qualifizirten Erwähler der re fpcklivcn Caunties. Die Richter der Supriem Court sollen ihre Aemter für den Zeitraum von 15 Jahren halten, wenn sie sich so lange gut betragen (unter würfig dem Loos für welches hiernachstehend Vor. sorge getragen ist, und welches nach der ersten Wahl in Kraft gefetzt wird): Die President Richter von den veischiedenen Courten von Common Plies, »nd solchen andern Courten von Record welche sein, oder durch das Gesetz elablirt werden mögen, und alle andere Richter von denen es gefordert ist in den Ge setzen gelehrt zu sein, sollen ihre Aemter für einen Zeitraum von 10 Jahren hallen, wenn sie sich so lange gut betragen: Die Gehülfsrichter von den Courten von Common Plies sollen ihre Aemter für einen Zeitraum von 5 Jahren halten, wenn sie sich so lange gut betragen: Alle von welchen ihre Com> Missionen durch den Gouvernör erhallen sollen,— aber für irgend eine welche kein hinlänglicher Grund sür eine öffentliche Anklage ha. ben mag, soll der Gouvernör irgend einen von ihnen abfetzen, wenn er durch zwei Drillheilc eines jeden Zweigs unserer Gesetzgebung darum angesucht wird. Die erste Wahl soll stattfinden mit der ersten allgc meinen Wahl dieses Staats, nach der Annahme die ses Anhangs, und die Commissionen aller Richter die dann im Amte sein mögen, sollen sich auf den darauffolgenden ersten Montag im December enden, zu welcher Zeit die Dienstzeit der neuen Richter be ginnen soll. Die Peifonen die dann als Richter der Supriem Court erwählt sein mögen, sollen ihreAem ter wie folgt halten : Einer von ihnen für 3 Jahre, einer für 6 Jahre, einer für 9 Jahre, einer für 12 Jahre und einer für 15 Jahre. Die Dienstzeit ei nes jeden soll durch das Loos, durch die besagten Richter selbst, sobald als schicklich nach ihrer Wahl, entschieden, und das Resultat, durch sie bescheinigt, dem Gouvernör überfandt werden, so daß ihre Com Missionen darnach ausgefertigt werden können. Der Richter, dessen Commission zuerst auslauft, foll wäh rend feiner Dienstzeit die Stelle eines Oberrichters bekleiden, und nachher ein jeder Richter,dessen Dienst zeit zuerst zu Ende geht, soll diese Stelle abwechselnd bekleiden,—und sollten zwei oder noch mehr Com- Missionen sich auf einen Tag enden, so sollen es die Richter, die dieselben halten, durch das Loos ent- scheiden, welcher von ihnen Oberlichter sein soll.— Irgend leere Stellen, welche durch Tod. Resigna tion, oder auf andere Weise, i» irgend einer Court vorfallen mögen, sollen durch Ernennungen von dem Gouvernör gefüllt werden, und solche Dienstzeiten sollen dann bis den ersten Montag im December, nach der darauffolgenden nächsten Wahl sich enden. Die Richter der Supriem Court, und die PresideN' ,en von den veifchirdenen Courten von Common PlieS sollen, an festgesetzten Zeiten, für ihre Dienste eine anacmessenc Compensatio», durch dav (besetz festgesetzt, e. hallen, welche durch die Dauer ihrer Dienstzeit nicht vermindert werden soll; aber sie fol len keine Fees oder Amts Nrbengcfälle erhallen —sie sollen auch zur selben Zeit kein anderes Amt von Prosit unter der Slaattregierulig, oder unter der Regierung der Bereinigten Staaten, oder irgend ei nem Andern Staat in der Union hallen. Die Rich ter der Supriem Court sollen während ihrem Amts termin im Staate, und die andern Richter ebenfalls innerhalb den respekliven Distiikten oder Caunties, für welche sie gewählt wurden, wohnhaft sein. S. Mclsalmvnt, Sprecher des HouseS der Represenlanten. V.Best, Scnatskammer, Harrisburg. Jan. 28, lSüv. Ich, Samuel W. Pearlon, Ha»pt>lerk des Senals von Penn siilvanien, bescheinige hierdurch, daß der vorhergehende Beschluß. a»ii» Malone, Benjamin Mat thias, Henrv A. Mi»>le»berg, Wni. A. Pacler, Williani R. Sad ter, David Sanker, Peleg B. Savery, Conrad Shimer, Sioberl E. Sterrelt. Daniel Sline. Zarris B. Streeter, John H. Wal ker und Valentine Vest, Spreche r—JaS M. Diejenigen die gegen den Beschluß stinmite» waren George Saml. W. Pearson, Schr. Pennsvlvanien, bescheinige hierdurch, daß der vorbergehende Be schluß, (Ro. 1t) des Senat-Journals und L.'o. Ul l des Haus Journals der gegenwärtigen Sitzung,) beiitelt: „Beschluß i» zug auf einen Anhang an die Constilution" —der nämliche Be schluß welchem eine Mehrheit der Mitglieder beider Häuser dei letzte» ««esexgebung er >g iin! deS^B-schluses zeig, ? Bent, Craig Biddle, Jeremiah Blacks lol'n S. Bowen William Brindl«, Daniel H. B. Brower, Jesse N. Buiden I«I>n Eeßna, Henri, Ehurch, John N. Com ugham, Si'lvestei Eridland, Benjamin Ä. David, William I. Dobbins, Jaines P. Downer, Thomas Duncan, Wni. Dun», Win. Espen, John C SvanS. William Evans, A. Scott Swing. Aleranter S. Zealher James Zloivers, B-njamin P. Fortner. Alexander wibl'oi»', Zho mas E. Grier, Joseph E. Griffin, Joseph Guffev, Jacob S. Hal »ernl-n, Georg« H. Hart, Lesse« Hart. John Hastings, Willlau I. Heniphill, John Höge. Hen», Hnplet, LewiS Herford, Wasche 'mgton I. Jackson, Nicholas Jones, John W. KiUlnger, Chailei E. Kinkead, Robert Klotz, Harrison P. Laird, Morris Leech, Je. «Achan D. Leet, Anson Leonard, Ja,nes I. Lewis, Henrv Sillle Jona« R. M'Elinlock. John F. M'Culloch, Aleraiider E. M'- Eurdv, lol'n M'Lanqhlin, John MVean, Sailiucl Marr, Job» i». Me.k, Michael Myers, Ich» Miller, Joseph C. Million, John D. Morris, Wni. T. Morison, Eieki.l Wow»', Edward Süclle- Nißlv, Charles O'S.eitt, John V. Packer, Joseph E- Powe», James E. Reid, John S. Rhen, Lewis Roberts, San» > uel Roliinso», lolni B. Riltherford, Gt.nni W. Scofield, ThomaS! (5. Sccliler, William Shassner, Ritard Simpson, Eli Sllser, Wil-' liam Suiiih, William A. Siuilh, Daniel M. Sinnser, William H. Souder, Thomas C. Steel, -David Steward, Charles Slock well, Edwin E. Trone, Andreiv Wade, Robert C. Walker, Tho mas Walson, Sitnev B. WeUs, Hiram A. Willianis, DanietZer be>? »nd John S. M'Ealniont, Spreche r—Jas 67. Diejenigen die gegen die Paßirung des Beschloßes stimmten wa ren, Augustus K. Cornnn, David Evans und James M. Porter —Neins!!. William Jack, Schr. Secretärs-Zlmtsstube. Aufgereiht Mär, 15, I^si>. A. W. Benedict, Dep. Staats Secretär. Secretärs-Amtsstube. Pennsylvanien, ss. Ich bescheinige hierdurch, daß das Obige und Vorhergehende eine genaue Abschrift von dem originellen Beschluß der General Zls seinbw ist, betitelt - „Beschluß in Bezug auf einen Anhang an die Constitution," wie derselbe sich aus der Sanunlung in dieser A«»to st übe befindet. Zum Zeugniß dieses habe ich hier unten meine -ig, hinzilittsuge»^ S- ' dso^P^"?^' Proklamation. Sinlemal es durch ein Gesetz der General Assenibly dieses Staats: „Eine Akte die allgemeinen Wahlen dieser Republik regulirend," passirt den ISlen Feb. 17L.9, zur Pflicht des Scherisss von jedem Caunty gemacht wird, öffentliche Nachricht von den Wahlen, und den Beamten die erwählt werden sollen, zu ben, so mache i ch. C h a rle s I hri e, Hochscheriff von Lecka Caunty, bekannt, daß eine Wahl in be sagtem Taunschip gehalten werden soll, am zweiten Dienstag im nächsten Oktober, welches der Bte jenes Monats ist. wobei die wahlfähigen Bürger an fol genden Plätzen zu stimmen haben, nämlich: Die Bürger von der Stadt Allentaun und Nor thampton Taunschip, am Eourlhaufe befagler Sladl. Die Bürger von Südwhciihall Taunschip. am Hause»«on Alex. W. Loder, in besagtem Taunschip. Die Bürger von Hannover Taunschip, am Hause von Charles Ritter, in besagtem Taunschip. Die Bürger von Obersaucon Taunschip, am Hause von Edward Seider, in besagtem Taunschip. Die Bürger von Weißenburg Taunschip, am Haufe von Jfaac Leiby, in besagtem Taunschip. Die Bürger von Heidelberg Taunschip am Haufe von David Roß, in besagtem Taunschip. Die Bürger von Waschington Taunschip, am Hause von D. und E.Peter, in besagtem Taunschip. Die Bürger von NordwheilhaU Taunschip, am Haufe von Charles Rolh, in besagtem Taunschip. Die Bürger von Loivhill Taunschip. am Hause von Lcvi Buchman, in besagtem Taunschip. Die Bürger von Obermacungie Taunschip. am Hause von Nathan Weiler, in besagtem Taunschip. Die Bürger von Nicdermacungie Taunschip, am Hause von Elias Diehl, in bcfaglem Taunschip. Die Bürger von Salzburg Taunschip, am Hause von John Vost, in besagtem Taunschip. Die Bürger von Obermilsord Taunschip, am! Haufe von Henry Dillinger, in besagtem Taunschip. Die Bürger von Lyn» Taunschip, am Haufe von John Sciberling, in besagtem Taunschip. Zu welcher Zeit und an welche» Plätzen erwählt werden sollen: t?i»c Person siir Eanal-Cominissioner dieses Staats. i»c Person für Scheriss dieses Caunws. tsi»e Person siir Commissloner dieses CaunlvS. nämlichen Zeit hat anch das Volt siir oder „egen die vorgeschlagene Veränderung der Constitution, in Bezug aus die ' Wahl der Richter durchs Volk, zu stimme«. Die allgemeine Wahl in den verschiedenen Distrik ten wird geöffnet zwischen den Stunden von 8 und lU Uhr Normiltags, und wiid fortdauern ohne Un> terbrechung oder Nerfchub bis 7 Uhr 'Abends, wo der Slimmkasten alsdann geschloffen werden wird. In Folge einer Akte der General Assembly der Republik Pennsylvanien, betitelt: ..Eine Akte in ' Betreff der Wahlen dieser Republik, passirt am 2ten ' Juli 1839, wird hiermit N a ch r i ch t > gegeben, „daß jede Person, mit Ausnahme der Frie' oensrichter, welche irgend ein Amt oder Anstellung ! des Vertrauens oder Nutzens halten, sei es von der Regierung der Ver. Staaten oder dieses Staats, oder von der Stadt oder den incorporirten Distrikten, : fei es ein bestallter oder anderer Beamter, ein Unter - beamter oder Agent, welcher von der Gesetzgebung. ' dem Erecutiven, oder gerichtlichen Departement der ' Ner. Staaten angestellt sein mag; Und ferner, daß - jedes Mitglied des Songresses und der Staaisgefetz - gebung und des Stadiraths irgend einer Borough - öder die Commifsioners irgend eines incorporirten ' Distrikts, durch das Gesetz untüchtig gemacht wird. ° auch zugleich das Amt oder die Anstellung eines Wahlrichtcrs. Inspektors oder Schreibers bei irgend einer Wahl in diesem Staat zu bedienen, und daß kein Richter, Inspektor oder irgend ein Amt, für welches dann gestimmt wird, erwählbar fei." >, Die Richter eines jeden Wahlbistrikts von Lecha n Saunt», müssen ihre Returus bestimmt bis Freitags - den Ilten Oktober, um IU Uhr Aorniittags, im ' Courlhause in der Stadt Allentaun einbringen. ' Charles Ihrie! Scheriff. d September 5. nqbW '> für Zahttweh. Personen die mit dieser schinerjlichen Krankheit geplagt sind, tonnen eine sichere Knr voll den, »nie,zeichneten, an einem gerin gen Preiß erhallen. ES besitzt die Eigenschaft »>» die Zähne vor fernerer zänlniß zu bewahren. Solche daher die mit dem Zahn >< >vel> geplagt sind, können anrufen an feiner Wohnulig, gerat« ge. r sich tie Postofsis befindet. !' Daniel Keiper. / Die Ilnterzeichneten, Bürger der Stadl Allen»»», haben von ' Daniel Keiper'S Zahnweh-Tropfen Gebraiich geniacht, u»d können / dieselbe als ein kräftiges Mittel gegen diese schinerzhaslc Krankheit „ empsehlen. I. W. Mickly, William Bürger, § Geo. Kistler, Jeremiah Schnabel, Sarah Massey, Henry Hartner, - Dl. Zacharias, Hiram BeerS, Robeit Krämer, Peter Diehl, Henry Schwartz, E. Gangewer, - W. F. Derr, G. A. Gangewcr. . Z111i16.165V. «>,IJ ein neuer Vorrath! Kommt nnd sehet und urtheilet ftir Euch selbst! 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Nach diesem Plane gedenken wir zu handeln. Wir werden unsere Güter so wohlfeil verkaufen, daß es jeden Käufer erstaunen wird. Einige der Preise stehen wie folgt: Kalbledern« Stiesel für Mannspersonen, von H 2 k>l) bis Hl 50 Grob« do. do. 1 5U " !i «>» Kip do. de. SW" 275 Gaiter do. de. 1 25 " 3 l>l> Damen - Gait«rS, 1 auf Pi-.'ols I lill , von Gold 50 P. Wvekoff, Recht 6 anwalt/ (^iloi '»e)- -u Ist von feinem bisherigen Gefchäftslokale nach der Wohnung, erste Thüre unterhalb Louis Schmidt und Co's. Apotheke gezogen, gelegen auf der uöidlichen Seite der Hauptstraße, zwischen Kolb's Hotel und dcm Courlhaufe.—Er ertheilt Rath in der deutschen oder englischen -Sprache. HLs"'Office: erste Thüre unterhalb L. Schmidt! und Co's Ap otheke. Allentaun, Aptil2s. uqbv I D. P. Davis. Recht 6 - A n iv a l t, Attcutau», Lccka (saunty, P.,. ?l>ntSstiib« in der Hainillion Slrasv, gegenüber der Reforniirle» Kirch«. Acl^CHarles Davis, Esq., von Reading. kann während der Courtwoche, und einige Tage vorher. in dieser Office consullirt wcrdcn. August IK. 1819. Forrest, Rechts-Anwtilt i,c>> .»> A ltentown, Vecha Pa. Amtsstube in Kolb's Hotel. Mai 16, 1850. N.,IJ Medizinen. Folgende vortreffliche Medizinen sind jederzeit in dem wohlfeilen Buchstohr der Ui>l«rzeich»eten zu haben: Dr. Townsend's Sarsapcirilla. Dr. Hobeusact's Wnrmsnrup. Dr. Libbel'S Schmerzen iZödler. Dr. Witen'S Husten-Medijin (Ea'ndn). Dr. Branl'e indianischer r'ung.nt'alsai» »nd Reini.'.uug? Eltract, Dr. (Lrcen's versänerte Bauers sllr Dnspeplische. Guth. Aonng L 5 Trrxicr. »ese und überlege! Bon der Finsterniß znm Licht! 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