Der lecha patriot. (Allentaun, Pa.) 1848-1859, January 10, 1850, Page 2, Image 2

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    Botschaft des Gouvcrnörs
von Pennsnlvanirn.
o^7"Da die Botschaft zu lang ist, um sie ganz zu ge
ben, so machen wir sclgenden Auszug, in dem Alles von
Interesse, welches dies.lbe enthält, gegeben wird. Sie
ist ein vortreffliches Dokument, in welchen, die Angele
genheiten unseres Staats deutlich dargestellt sind, und
i» allen Hinsichten unsers gegenwärtigen fähigen Gou
vernijrs würdig. Ei» Jeder lese dieselbe aufmerlsanr
durch.
Der Gouvernör beginnt mit einer geeig
Veten Anerkennung der fortdauernden Gna
de des Allmächtigen, welcher, während in
andern Theilen unseres Landes die Pestilenz
schreckliche Verheerungen anrichtete, die Bür
ger dieses Staats verhältnißmäßig frei von
der Sichrl des Zerstörers erhielt; und wel
cher, während die alle Welt mit Krieg. Hun
gersnoth und bürgerlichen Zerwürfnissen
heimgesucht war, unsern geliebten Staat
mit seinem inannichfaltigcn Segen über
schüttet hat, wofür wir Ihm alle Ehifurcht
und Dankbarkeit schuldig sind.
Die V-cwcgungen in Europa.
Die kürzlichen Bemühungen für die Grün
dung liberaler politischer Institutionen in
Europa werden auf eine sehr passende Wei
fe berührt, und nachdem der Gouvernör
den erfolglosen Kampf der edlen Paliioten
und de» mit ungeheurer Gewalt errunge
nen Sieg der Despotie und Tyrannei er
wähnt hat, bemerkt cr sehr richtig: ~Es ist
nicht die Politik der National Regierung,
sich in die Streitigkeiten fremder Völker zu
mischen, noch ist es wünschenSwerth, daß sie
durch Handlungen der Feindseligkeit oder
Freundschaft, die Handelsverbindungen un
»erbrechen sollte, welche zu gcmeinschaftli
chem Nutzen obwalten; es ist jedoch nichts
destoweniger keine Uebertretung des Völ
kerrechts, unfern heiligen Einspruch und
Warnung zu erlassen, gegen alle Handlun
ge» der Grausamkeit und Barbarei gegen
deldenmüthige Männer und kraftlose Frau
en.—Es ist kein Unrecht unserer Regierung,
sich mit andern zu vereinigen, im Ausdruck
unseres Abscheu'S des Uebcrtretens von Na
tional Glauben und Gesetz, der in den blu
tigen Zwecken gegen die tapferen Vertheidi
ger der menschlichen Rechte einbegriffen ist."
Die TtaatS-Finanzen.
Die Ausmeiksamkeit der Gesetzgebung
wird achtungsvoll auf den finanzieUen Zu
stand des Staates geleitet.
« Prozent Anleihe 52.041.N2S 51
5 „ „ 37,336.716 90
4j „ „ 200.000 00
39,577,739 41
Unfnndirte Schuld, als
(ohne Zinsen» K 653.164 00
Ausstehende Zins - Cer
lifikate, 179,422 »1
llngcforterte do. 4,448 38
Ziriftn aufCerlifikate, zu
zahl, sind.'" 11,291 34
(auf Abrechnung) 85,104 88
933,434 51
Sitzung bezahlt, 63,239 52
996,674 05
Staats, Dee. 45
24
lliifuntirte Schuld. 1,081,386 43
3S
40.642.379 31
Betrag der cffentlichen Schuld, be
zahlt im lakr 1849, ohne die Summe
bezahlt an Ccmmißicncrs des sinkenden
Fonds. 267,965 S 6
kenden 227,513 53
ter öffentlichen Schuld in 1849, 495,479 39
Bci Darstellung der Geschäfte des Schatzamts wäh
rend des letzten sollte die, auf spezielle An
den Jahrs, K 4.434.688 65
Mittag d.r Ausgab.» wä.r.nd
Ueberschuß im Schatzamt Dec 1843, 577,290 39
do. do. 1545. 926,207 24
Detrag, bezahlt an Commisnoners des sin
kenden FondS bis lsten Januar 1850,
K 227.513 63, womit die fundirtc
Schuld eingekauft und der» Staat über-
d>i
Ganzer Betrag, der während des Jahres
an der Staatsschuld bezahlt wurde, 521,465 86
Die geschätzten Revenüen für das laufende Jahr sind
wie folgt, nämlich:
Ländereien, 520.000 00
AuktionsiConmttsiienen, 23,000 00
Auktions-Abgaben. 50.000 00
Tar auf Bankdividcnde. 130.000 00
Tar auf Corporatrons-Siocks. 160,000 00
2ar auf Liegenschaften und auf perscinli
ches Eigenthum. 1,330,000 00
Wirthshaüs-Lizensen, 80,000 00
Kleinhändter-Lizenscn. 160,000 00
Kränier-Lizense», 3.000 00
G.ldwechsler-Lizensen, 12.000 00
Theater-, Cirkus- u. Menagerie-L-zensen, 3,000 00
Billiard und Kegelbahn-Sizense». 5,000 00
Speisckäuser, Bierhäuser u. Restaurant-Liz. 15/100 00
Patent Metizin-Lizensen, 3,000 00
Taxe auf Painphlct Gesetze. 500 00
Milizstrafgelder, 2,000 00
lZar auf Writs, etc, 40.000 00
Zar anf gewisse Aemter, 2« ,000 00
Ccllaleral-Erbschast.n. 200,000 00
Canal-»nd Eisenbahn-Zölle, 1,825,00000
Canal-Ztrafgelder. alte Materialien, etc., 5,000 00
üar anf Einschreibung von Gesetzen, 11,000 00
Tar auf Anleihe», 40.000 00
Abhängige Mche Anleihe, 270.000 00
Dividende auf Turnpeik u. Brückensieeks, 2000 00
Nicholson Ländereien, 300 00
Aufg laufen« Zinse», 5000 00
Zuriictgezal'lte Gelder, 5000 0»
HeimkaUsglitcr, 2000 00
Gebühren auf öffentliche Aemter, 2000 00
Verschiedenes. 2000 lXi
Sinsen auf erhandelte -lceks, 15.000 00
4,566.3t.>0 00
Abschätzung an Zahlungen für das Jahr ISSV.
Oeffentliche Verbesserungen, K6-WMO lX)
Regie, ungskosten. ASMO l)U
Miliz-Ausgaben, 4M»
Pensionen und Geschenke, tX)
SSohlthStig- Anstalten, KNMO t>o
Volksschulen. AXI.I'W 00
Zinse» auf Anleihen, 2M5 000 00
Bürgschaft für Zinsen, 32.500 00
Einheimische iZretitoren, Io,ol>o 00
Schaden an öffentliche» Werken, 20,000 00
Special-Commissioners, 2.000 00
Staats-Bibliothek, 2,000 00
Ocssentliche GebZude und Ländereien, 2,000 00
Zuchthäuser, 15,000 00
Zufluchtshaus, 5,000 00
Nicholson Lände! eien, LOO 00
Hcimfallsgtiler. 2,000 00
Erniedrigung der Staatstare. 40.000 00
Advokaten-Gebühr und Eemniissivnen, 2.000 00
Verschiedenes, 5.000 00
Abhängige Fläche. (SchuvlkiN.) 270,000 00
Nord Brauch Canal. 150,000 00
ConnnissionerS des sinkenden Fonds, 2i):Z,000 00
4Mt,800 00
5531.500 00
Die obige abgeschätzte Bilanz in, Schatzamt am Ende
des Fiskaljahre ISSO würde dem Anschein nach die
Verwilligung von 40,000 Thalern für den Bau des
westlichen Reservoirs bei Johnstown, welcher hierin em
pfohlen ist, rechtfertigen. Ebenso die Verwilligung einer
Summe von nicht weniger als 300,000 außerdem schon
Blendung des Nordzweig
elief-Noten.
In ihrer letzten Sitzung aulhorisirte die
Gesetzgebung die Wiederausgabe der Relief
noten, die damals im Umlauf waren, und
suspendirte deren Vernichtung auf 3 Jahre.
Der Belauf dieser ganzen Ausgabe ist jetzt,
ausstehend, 653,164 00
Der in das Schatzamt gezahlte, und durch
neue Ausgab- ersetzte Betrag ist 443.537 00
Ueberschuß, K 200.627 00
Obiger Ueberschuß ist entweder zerstört
oder noch nicht während des Jahrs an das
Schatzamt gelangt. Diese Noten, deren
Einlösung hinlänglich gesichert ist, und die
ein zuverläßiges und paßliches Lokal-Um
laussgeld bilden, besitzen das Vertrauen und
die Gunst der Bürger. Es wird deshalb
empfohlen, daß den betreffenden Beamten
Vollmacht eilheilt werde, sie in gutem Zu
stände zu erhalten, indem sie solche erneuern
welche zerrissen oder beschmutzt werden mö-!
gen.
Die fuudirte Schuld.
Außer den, der letzten Gesetzgebung vorge
legten Empfehlungen, bezüglich der Geldan
gelegenheiten des Staats, wird es für passend
gehalten, ihre Aufmerksamkeit aus die That
sache zu lenken, daß ein Theil der fundirten
Schuld verfallen ist; —ein Theil trägt eine
Zinse von 6 Prozent —und ein Theil wird
im Jahr IBSV fällig, wie folgt:
Der Betrag verfallener S prozentiger fundirter Schuld,
ausgeiiom. Bantfreibrief-Anleihen, ist H 354,519 10
Beiraq verfallener 6 prozentiger fundir
ter Schuld, 1,752.335 ot>
"an oder ver dem 1. Dee. ISSO, 5ö!1,21l 15 '
Betrag d. unfundirtcn, jetzt fälligen Schuld, 85,104 88 z
Betrag,währenddesJahrsvoi»Schutz- j
aiiit cinscrdcrlich, K 3.191.170 10
Der Gouvernör dringt darauf, daß zur i
rechten Zeit mit den Creditoren, welche diese
Forderungen halten, Vorkehrungen getroffen
werden, wozu er triftige Gründe angibt, und >
empfiehlt, als einziges Mittel, die Contra
hirung neuer Anleihen mit Ausdehnung der
Zeit für ihre Bezahlung.
Der sinkende Fond.
Die Gründung des sinkenden Fonds durch
die Eintreibung von Staatsstocks und das
daraus erfolgende größere Vertrauen in die
Fähigkeit des Staats, seiner Verpflichtun
gen nachzukommen; nebst der Ersetzung der
alten und unbrauchbaren Reliesnoten durch
die neue Ausgabe, hat den befriedigenden j
Erfolg gehabt, das Schatzamt in Stand zu
fetzen, mit geringen Kosten die Zinsen aus
die Staatsschuld in par Geld, so wie auch
andere Gläubiger des Staats in guten Fonds
zu bezahlen.
Die Zahlung der ganzen öffcnllichcn Ver
pflichtungen auf obige Weife und die An
nähme eines Systems um die öffentliche
i Schuld in der That aufzuheben, muß den
! Werth der Stocks dieses Staats auf ihren
i par Werth fetzen. Man schätzt daß 13,049-
! WO Thaler der öffeutlicl e» Stocks in diesem
Lande gehalten werden und deren Werth
wird von der gesunde» Politik und Ehrlich
keit eine Vergrößerung in ihrem sich in den
Händtir unserer Bürger befindlichem
marklbarem Werth von 1.950, VW Thaler
hervorbringen.
Die vortheilhaften Folgen des sinkenden
Fonds können nicht bezweifelt werden. Die
Zahlungen an die verschiedenen Commifsio
ncrs während des letzten Jahres waren:
Für Cellateral Erbschafts Tare, H 180.212 41
Prämien auf Freibriefe, 35,560 40
Speise- und Austernhäuscr, 5,867 20
Billiards und Regeli-ahnen, 2!>-»5 50
" gend'an/l.
Der für denselben Zweck zu verwendende
Betrag für das am >. Dec. 185 V endende
Jahr wird fein wie folgt:
Zur Collateral Erbschafts Taxe, 200,000
Prämien auf Freibriefe, 40,000
Zinsen auf Stocks, 15,000
Theater, Cirkus und Menagerie-Licenzen, 3,000
Billiards und Kegelbahn Licenzen, 5.000
Austernhäuser, 15,000
-8 371.000
Die Meinung wird fest ausgedrückt, daß
oben abgeschätzte Einnahmen sich, als der
Wahrheit nähernd gesunden werden, wenn
die Anhänglichkeit der Gesetzgebung hin
sichtlich der Prämien auf Freibriefe und
anderer financieller Maaßregeln anihori
sirt und fortgeführt werden. Sollte dies
nicht der Fall sein, so würde obige Summe
zu den gegenwärtigen Raten über 4VV.VVV
Thaler der sundirten Schuld während deS !
jetzigen Fiscal Jahrs tilgen. Die Quellen, !
aus denen der sinkende Fond versehen wird,
müßen nothwendiger Weise zunehmen. Die
Collateral Erbschafts Taxe, die auf Thea- !
ter, Circus und Menageric-Lizeufen, warf,
ehe die Akte zur Gründung eines sinkenden
Fonds paßirte, dem Schatzamt jährlich die
Summe von 45.VVV Thaler ab. Durch die
Verfügungen jener Akte, sind diese auf obi
ge Summen erheben worden, und die an
deren Einkommens - Quellen welche hier
von durch die Empfehlungen die an die Ge
! setzgebung erlassen waren, gegründet
den.
Mit diesen Mitteln um den sinkenden
Fond zu versorgen, so wie mit den Zuschüs
sen, welche die wahrscheinlichen Einkünfte
des Schatzamtes abweisen werden, ist eS
von Zeit zu Zeit leicht anzugeben, wie bald
die Zeit eintreten wird, wann die Taxen
widerrufen und die Bürde dem Volke ab
genommen wird. So augenscheinlich wich
tig sind diese Resultate für die industriellen
Bemühungen unserer Bürger, und das In
teresse und die Ehre deS Staats, daß es ih
nen vorgeschlagen wird zu entscheiden, od
gute Politik nicht den Transfer aller Ueber
schüsse in dem Schatzamt, am Ende eineS
> jeden Fiscaljahrs an die Commißioners des
besagten Fonds vorschreibt.
Di« Staatsschuld.
Jede Erwägung, welche sich möglicher
Weise einer Regierung vorweisen kann, er
fordert die Zahlung der öffentlichen Schul
den. Die Local Vortheile unseres Staats,
die Gesundtheit seines Climas,—die Größe
seiner Mineral Lagen,—die Fruchtbarkeit
seines Landes.—und der Fortschritt unddas
Glück des Volks, vetlangen sämmtlich den
Widerruf eines Gesetz > Systems, welches
Auswanderung erfordert, —den Anbau un
bebauten Landes verhindert, das Capital
von unseren Küsten vertreibt und den Ge
werbfleiß aller unserer Bürger zermalmt.
Sollten diese Bilanzen in unserm Schatze
sich erhalten, ohne dem besagten Fond zuge»
theilt zu werden ; so wird die vergangene
Zeit uns daran erinnern daß Verschwender!
sche Unkosten werden angeschafft werden
müssen um Gegenstände von geringerer Be
deutung zu erhalten.
Die Revenüen Gesetze.
Der Gegenstand der Durchsehung und
i Gleichstellung der Gesetze zur Einbringung
der Einkünfte wird abermals der Aufmerk
samkeit der Gesetzgebung ernstlich empfohi
i len. Große Ungerechtigkeit entsteht unter
den jetzigen Einrichtungen durch den Mangel!
an hinlänglichen Mitteln, um Personen zu
bestrafen, welche falsche Berichte über Ge-!
genstände abgeben, welche der Taxation un- j
i terworsen sind. Die Taxe auf Ländereien.!
und verzinst« Gelder, ist so un-!
l gleichmäßig abgeschätzt, daß man durch den
ganzen Staat große Ursache zur Klage
findet.
Um diesem Uebel in einem Grade abzu
helfen, würde es gut sein, von den Prothon-
Notarien der verschiedenen Eaunties zu ver
langen, von den Klägern in Judgments die
j darauf abgeschätzte Taxe einzusammeln, und
!im Fall der Noth die Zahlung durch gericht
liche Verfolgung zu erzwingen; dem mit
Kiefer Pflicht beauftragten Beamten
passende Vergütigung gewähren, wenn die >
! Zahlung der Taxe freiwillig aus dem Fond
gemacht, oder durch gehörige Processe einge
trieben wird. Eine ähnliche Verfügung.
! luniichtlich der Pfandbriefe, indem man den
Recorders, die oben hinsichtlich Judgments
angeführte Machtvollkommenheit gäbe, wür>
jde zwei Taxationspunkte begreifen und oh
ne Zweifel die Zahlung eines großen Theils
Einkünfte nach sich ziehen, welche jetzt
aus betrügerische Weise einbehalten werde.,.
Tax auf Sommifsione».
Das Gesetz, welches eine Taxation auf
Commissionen, welche Beamten dieses
Staats ertheilt werden, vorschreibt, sollte
sich ebenfalls auf Commissionen an Nicht
einwohner erstrecken. Man kann nicht die
Gerechtigkeit der Maßregel erkennen, Bür
ger des Staats zu taxiren und Nickteinwoh
uern, welche Commissionen unter der Regie
i rung halten, zu erlauben, die Einträge ih
rer Aemter ohne Taxation zu genießen,
i Auswärtige Versicherungsgesellschaften.
Es ist keine passende Akte gesunden, um
!Agenten auswärtiger Assekuranz Compaq
z nien zu zwingen, halbjährlich eine Darstel
lung des Betrags der Gelder, welche von
ihren respektive» Compagnien in diesem
Staate umgesetzt werden, zu machen —Ein
Gesetz über diesen Gegenstand ist höchst noth
wendig, und würde vom größten Nutzen
sei». Bei Erlassung eines solchen Gesetzes
würde es gut sein, das von den Agenten be
sagter Compagnien erlassene (Zertifikat zins
bar zu machen.
tsorporatione».
Jncorporirte Compagnien verschiedener
j Art. welche ihren Charakter anderweitig er
j halten, haben Agenturen in diesem Staat
und betreiben ihre Geschäfte, und demnach
wird keine richtige Rechnung des unfetzba
ren Geldes oder des Wcrths oder Vortheils
ihrer Auslagen genommen. Wäre das be
treffende Departement beauftragt, eine Liste
dieser Jncorporalionen anzufertigen, und
Autorität verliehen, den Betrag dieser Anla
gen aufzufinden, die Rate der erklärten Di
videnden oder der erworbenen Gewinne und
eine Taxe von solchen Dividenden und Ge-
Winnen, wie von dem beschäftigten Capital
Stocks erhoben, würde ein großes Einkdm
men für den Staat, der Erfolg sein.
Während Geld, welches durch Bürger.
Boroughs und incorporirte Distrikte geborgt
ist. durch die bestehende Gesetze der Taxa
tio» unterworfen wird, kann man nicht be
greifen weßhalb Geld, welches durch incor
porirte Compagnien geborgt wird, von einer
ähnlichen Taxation ausgeschlossen sein soll.
Es sollte der besondere Zweck der Gesetzge
bung sein die öffentlichen Lasten, gleichmäs
sig zu vertheilen und man sollte sich bcmü- j
ben keine Ausnahme irgend einer Classe un
serer Bürger über einen Anderen zu gestat
ten, in Fällen wo das Capital für denselben
Zweck verwandt wird. Aufmerksamkeit auf
! obige Taxations Gegenstände, wird nicht al
! lein die Einkünfte erhöhen, sondern wird auch
von Gerechtigkeit und gesunder Politik vor !
geschrieben.
Die öffentlichen Werke.
! Zunächst an Wichtigkeit an die öffentliche
! Schuld und die Gleichstellung der Taxen.!
steht die Leitung der öffentlichen Verbesse-!
rungen. Man glaube daß ein größerer Be
trag reinen Einkommens von diesen Ver
besserungen gezogen werden sollte.
Das Leitungssystem dieser Verbesserun
gen führt zu vnnöthigen Unkosten und ent
fernt die Verantwortlichkeit von dem betref !
senden Departement. Wenn die Anzahl
der Canal Commißioners auf fünf gehoben
würde der Staat in Distrikte getheilt für
die Wahl und Aufsicht der Canal Commis
sioners die dieselbe Sorge und Verwaltung
des Distrikts einem dieser Beamten über
tragen, ihn zur Ausführung alles dessen ver
pflichten was jetzt von Superintendenten
; und Supeiviforen gethan wird, und die
> jährliche Abwechselung der besagten Com
mißioners verfügend; so würde viel prak
tische Kenntniß der Interessen des Staats
erworben werden ; eine direkte Verantwort
lichkeit wegen des wohlgeordneten Zustan
des der öffentlichen Werke und die Oecono
mie der Ausgaben für dieselben gesichert
sein; und die große unbedingte Gewalt wel
che jetzt den Superintendenten und Super
visoren, hinsichtlich der Zahlung für Aus
besserungen, verliehen ist, würde Beamten
übertragen sein, die unmittelbar dem Volke
verantwortlich wären.
Hinsichtlich dieses Gegenstandes sollte das
Gesetz klar und deutlich sein, indem unbe
! dingte Gewalt über das Geld des Bürgers
i von jedem recht denkenden Mann gehaßt
! werden muß.
Columbia Eisenbahn.
Der Staat empfängt keinen Verhältniß
! mäßigen Antheil von den Gewinnen, wel
che aus dem Gebrauch der Columbia Eisen
bahn entwachsen. Der Bau der Bahn,
ihr Unterhalt und Aufsicht, und die ange
wandte Triebkraft, erfordern große Ausga
ben und Gefahr, und berechtigen zu größe.
Ren Gewinnen von derselben, als ihren Weg
!in das Schatzamt finden. Ein so gefahrli-
ches Uebel an dem öffentlichen Interesse er>
fordert eine schnelle Abhülfe.
Man schlägt vor, daß die Canal Commis
sioners Aufforderungen ergehen lassen soll
ten für die Lieferung der Triebkraft auf die
ser Bahn, dctaillirt die zu verrichtende
Dienste anführend, so wie die Art der zu
stellenden Sicherheit. Der Zweck wäre ei
ne Competilion hinsichtlich der Versorgung
der Triebkraft in's Werk zu rufen.
Die Beförderung von Passagieren sollte
contraklmäßig dem niedrigsten Bieter über
geben werden.
In der Beförderung von Frachtkarren
! könnte eine Einrichtung mit ihren Besitzern
getroffen werden, wodurch der Staat, statt
der gegenwärtigen Zölle, einen Theil dcr
Fracht erhalten würde. Die Folge würde
für beide Partheien vortheilhaft fein, und
diese Veränderungen würden alle jährlichen
Auslagen verringern und das Einkommen
von der Bahn aus mehr als 2V.VVV Thaler
erhöhen.
Zölle.
Unterschiede in Zöllen auf den öffentli
chen Werkcn, gegen einen Theil unserer
Bürger, mittelst eines Systems von Rück
! Zahlungen und Maximumraten von Zöllen,
! sind ungerecht und unpassend. Die Forde
' rungen des Handels können ein augenschein
licbes Uebel dieser Art nicht entschuldigen,
während eine Verringerung der Zölle auf
der ganzen Linie der Verbesserungen ein ver
größertes Geschäft hervorbringen und den
erwünschten auswärtigen Handel sichern
würde.
Schulden fiir Verbesserungen.
Der Gebrauch. Schulden für Verbesse
rungen und den Ankauf von Material über
den Verwilligungen zu contrahiren, sollte
l unter schweren Strafen verboten werden.
Nichts kann für die Verantwortlichkeit zer
störender sein oder zur Verschwendung mehr
i ermuthigen, als solche Gewalt über öffentli
i che Gelder. Ein Beamter, der sich einer
l Handlung solcher Art schuldig macht, über'
! tritt daS in ihn gesetzte Zutrauen und sollte
sogleich aus dem öffentlichen Dienst entlas
sen werden. Schulden dieser Art, welche
bereits gemacht sind, sollten bezahlt werden,
denn die Arbeit wurde für den Staat ver
richtet, und es würde fchadenbringend für
diejenigen sein, die keine Kenntniß des Be
trugs haben konnten, wenn ihnen dcr Werth
; ihrer Dienstleistungen vorenthalten würde ;
les sollten jedoch fogleicb Maßregeln ergrif
fen werden, um Vorfälle dieser Art für die
! Zukunft zu verhindern. Die großen Ver
! willigungen für die Berablung alter Schul
! den, welche die letzte Gesetzgebung machte.
! zeigen die Größe wozu dieser Gebrauch ge
! führt worden ist. und sollten uns anreizen
! uns gegen eine Wiederholung dieses Uebels
zu verwahren.
Die abhängige Aläeke.
Die Umgehung der Schuylkill abhangi
! gen Fläche und die Verbesserungen aus der
j Columbia und Philadelphia Eisenbahn,
welche sich in raschem Fortschritt befinden.
I müßen das Geschäft auf dieser Straße be
deutend vergrößern und werden die neue Le
gung eineS Tbeils der besagten Bahn zu
> einer unmittelbaren Nothwendiqkeitmachcn.
sDie richtige Politik in Verrichtung dieses
Welkes. sallS die Gesetzgebung dasselbe an
ordnen sollte, wird sodann vom Gouvernör
' beschrieben )
DioPortage Eisenbahn,
i Die Portage Eisenbahn ist, von dcr Be>
endigung unserer Verbesserungslinie bis auf
! die jetzige Zeit ein großes Hinderniß für die
! Geschäfte des Staats uud die Ursache gewe
sen, daß der Handel unserer Atlantischen
Märkte, sich andere Wege gesucht hat. Ein
jedes Mittel dies Uebel zu verringern, ver
dient deßhalb die wärmste Theilnahme un
serer Bürger.—(Hier wird nun die Art und
Weise angegeben, auf welche dcr Handel
auf den öffentlichen Werken erleichtert und
vergrößert werden könnte.)
DaS westliche Reservoir.
Da während der letzten Saison der Was
sermangel an den obern Theilen der westli
chen Abtheilung des pennsylvanischen Ca
nals dem Charakter, der öffentlichen Werke
sehr geschadet und die Einkünfte aus dieser
Quelle um nicht weniger als sünszigtausend
Thaler verringert hat. so wird, um einer
Wiederholung dieses Uebels vorzubeugen,
empfohlen, daß das Reservoir, für dessen
Bau bereits die Summe von fechszig tau
fend Thaler verausgabt wurde, vollendet
werde.
Der Nordzweig-Eanal.
Nach dem Bericht des General-Auditors
und Staats-Schatzmeisters, eingereicht nach
Verfügung der Akte vom Ivten April IB4N j
schien es, daß nach Zahlung der Zinsen aus
die öffentliche Schuld, und der Liquidation
und Zahlung anderer Ansprüche
willigungen durch die Gesetzgebung gemacht
waren, und nach Rückhalt einer passenden >
Bilanz im Schatzamt, die Summe von
KISV.VVV mit Sicherheit für die Vollen,
dunq des Nordzweig Canals verwandt wer
den könne. Ich gab daher augenblickliche
Nachiicht an die Canal Commißioners und
es sind Theile dieses Werks in Contract ge.
geben worden.
Als ein Theil der öffentlichen Verbesse
rungen und als ein Einkunfts-Miltel be
trachtet, sollte dies Werk so schnell beendigt
werden, als der Zustand des Schatzamts es
erlaubt. Außer der bereits verwilligten
Summe glaubt man fest, daß 53VV.VVV
wahrend der gegenwärtigen Saison für die
se Verbesserung verwendet, und im nächst
folgenden Jahre, Vorkehrungen für dcssen
Vollendung getroffen werden können.
Während es für passend angesehen wur
de, diese Gegenstände der Beachtung der
Gesetzgebung vorzulegen, verbiete» Erwä.
gungen gesunder Politik, die Interessen der
bereits schwer mit Taren beladenen Bürger
und das allgemeine Wohl des Staats, eine
Vergrößerung der Staatsschuld.
Gefängniß-Disciplin.
DaS östliche und westliche Zuchthaus sind
mit Sorgfalt und Klugheit geführt worden,
und in der Bekehrung und der Sicherheit
von Verbrechern hat die Gesellschaft bedeu
tende Vortheile erlangt. Es ist jedoch ge
nauer Betrachtung werth, ob in der Anna
hme eines Systems getrennter Einsperrung,
die vom Gesetz aulhorisirte Strenge der
Strafe, nicht schädlich auf die geistigen und
körperlichen Kräfte der Gefangenen wirkt.
Die oftmaligen Empfehlungen an die Ex
ecutive um Verzeihung für Verbrecher, we
gen schlechter Gesundheit oder GeisteSschwä.
cke, scheint eine Umformung der jetzt besteh
enden Gesetze zu erfordern.
Taubstummen- nnd Blinden-Institut.
Es wird ernstlich empfohlen, daß ein klei- !
ner Zuschuß über die jährlichen Vcrwilli'-i
gungen an das Zufluchtshaus und Taub- i
stummen- und Blinden Institut gemacht
werde. Diese Institute, seit lange der Ge-!
genstand des Staats Ueber flusses, haben ih>
re Nützlichkeit mit stets sich erhöhernden Ko
sten ausgebreitet, während die ihnen verwil
ligten jährlichen Summen dieselben blieben.
Bei dem Anwuchs der Bevölkerung müssen
sich die Ansprüche auf diese Asyle nothwen.
dig vergrößern, so wie ihre Ausgaben sich
erhöhen, und man trage auf dieselbe liberale
Weise wie in früheren Jahren auf eine Ver
größerung der Vcrrvilligungen an.
Das TtaatS-Irren-Hofpital.
In Verfolgung der Arbeiten für dieses
Hospital sind die Vcrivilligungcn früherer
Jahre erschöpft und eine Summe von etwa
50,W0 Thaler ist erforderlich zu dessen Vol
lendung. Der Gouvernör hofft auf Seiten
der Gesetzgebung keine Weigerung, die zur
Beendigung erforderliche Summe zu ver
willigen, und sagt: Zu lange schon ist die
allgemeine Barmherzigkeit von den armen
Wahnsinnigen dieses Staates abgeleitet
worden, —zu lange schon haben sie verlassen
und verflossen die Straßen durchwandert;
der Spott Unbesonnener und die Opfer
Ruchloser; während Menschlichkeit u. Christ
liche Barmherzigkeit den öffentlichen Schutz
für sie erflehte. Es ist jedoch nicht Schutz
allein, was ihnen dies Asyl gewähren soll.
Die Berichte verschiedener ähnlicher Jnsti-!
tute geben die erfreuliche Nachricht, daß 8V
und in einigen Fällen selbst 9V Prozent der!
Krankkeit geheilt wurden. In Betracht
dieses Gegenstandes, verbunden mit Hei
math und Schutz, mit Wiederherstellung von
Gesundheit und Vernunft, können die An
spornungen, einen kräftigen Antheil zu neh
men, von uns nicht Übersehen werden.
Die Volksschulen.
Trotz der, durch die letzte Gesetzgebung
vorgenommenen Revision des Gesetzes, hin
sichtlich der Volksschulen, verlangt das Sy
stem noch eine Veränderung. ES erhalt!
von den Bürgern nicht die Gunst welche ein j
gesundes und aufgeklartes Erziehuiig?s»st>m
verdient, und das Uebel muß in den Gesetzen
machen, liegen. Ein großer Mangel ist die
Abwesenheit gehörig befähigter Lehrer. Es!
ist werth ihrer Aufmerksamkeit. obdieG'ün
dung von Nonnal-Schulen in den verfchie
denen Caunties dieses Staats diesem Uebel
nicht abhelfen könnte. Erziehung verdient
vollkommen die große Maasregel
Zeit genannt zu werden. Unter einer re-l
publikanischen Negierung ist sie der Schutz
geist der Freiheit, und aufgeklärte Staats
männer, welche sie aus diesem Gesichts
punkte betrachten, werden freudig zu ihrer
Vertheidigung, Sorge und Erhaltung bei
tragen.
Das Miliz-Gesetz-
Das Miliz Gesetz der letzten Sitzung ist!
in manchen Punkten unvollkommen und be !
daif der Durchsicht. Hinsichtlich der Aus
Hebung der Paraden des alten Systemsj
und der Gründung einer kräftigen unifor >
mirten, gut geübten und einexerzierten Mi
liz, ist das Gesetz von allgemeinem Nutzen
gewesen. Geringe Veränderungen in sei !
nen Verfügungen werden es zu allem ma
chen, was man wünschen kann.
Die Freiwilligen im mexikanischen Krieg.
In der, bei Eröffnung der letzten Sitzung
eingereichten Botschaft, wurde sich auf die
Bürger Soldaten bezogen, welche nach ih
rer Heimath zurückgekehrt feien, nachdem sie
für sich selbst und den Staat, im Kriege mit j
Mexiko einen Ruf unzweifelhafter Ehre. !
kaltblütiger Tapferkeit, ruhigen Leidens und
heroischer Tugend gezeigt hatten; und
ausgedrückte Meinung, daß es den patrioti
schen Bürgern schuldig sei, daß der Staat!
eine passende Anerkennung ihrer glorreichen
Dienste ihnen zukommen lasse. Keine Ver
handlung hat auf diese Empfehlung statt
gefunden, ich lege deßhalb diesen Gegen
stand der Gesetzgebung abermals zur Be
achtung vor.
Legislative Aufschiebungen.
Der Gebrauch, die Pafsirung von Ver
willigungsbills bis zum letzten Tage der
Sitzring zu verschieben, sollte nach diesem
vermieden werden. Diese Bills, welche die
Sorgfalt und Aufmerksamkeit auf besondere
Punkte lenken, und über große Summen
öffentlicher Gelder verfügen, sollten forgfäl
lig untersucht werden ehe sie die Genehmi
gung als Gesetze erhalten. Nichts kann ei
ne schnelle und undurchdachte Gesetzgebung
wegen eines, für das öffentliche Interesse so
wichtigen Gegenstandes entschuldigen.
Die Banken.
Das annehmbare Verhältniß zwischen dem Gewerbe
fteiß der Burger und dem »mtaufgeld des Landes. for-
Geseke des Staatsmannes und
l lauben, ihr« und «erschreibungen unter dem Pari
j Preis kommen zu lassen. Die in der letzten Botschaft
zu Gunstin der Beschränkung der Anzahl dieser Infti»
> Nissen des Nolls ausgedrllette» di"sr-
Neuerung von Bank Freibriefen, derer eine genaue Iln«
t' tersiichung bewiesen hat, daß ihre Geschäfte sich noch in
, demselben Zustande befinden, bleibt unverändert. Die«
von der letzten Gesetzgebung auf das Bank-Capital gelegte
! Tare, bei Erlassung von neuen Freibriefen und die. für
Zahlungen auf die öffentliche Schuld verwandt wurde,
, Hut die Summe von über KIOO.OOO eingebracht. Ob
gleich diese Tare nicht auf eine Stuft erhöht werde»
' sollte, welche die Hiilfsgucllen dieser Institute verkriip»
l pel» würde, wird doch der jetzige Betrag nicht fiir hin»
'!
Kleine Noten.
sichtlich der Sich« I-eit tes Theils des Uuilaukgeldes.
die segenbringenden Cinflilße derselben wahrnehmen j»
Bcfchiiynng einheimischer Ittdustrie.
j In Bearg auf die Bes-Hutzung der einheimischen I«»
unterdrückt siud, je nachdem ihnen Schutz verlieben «der
Die Sklavenfrage und freier Boden,
j Niederes Porto.
! Die Ausbreitung von Kenntnissen unter das Volk,
> seinen
der Republik, entzweien/ Xus diesem Gesichtspunkt
betrachtet, werden, die von der National Regierung be
rechneten Postpreise eine Frage von großer Wichtigkeit,
und gesunde Politik sollte eine' Herabsitzung derselben M
! erwünscht betrachten.
Riegelbahn nach dem Ttillen Meer.
Ob es. in Felge des Charakter« des Landes «der de»
Natur seiner Oberfläche möglich ist, eine große National
Straße vom Missisippi bis zum Stillen Ocean anzul»-
qen, ist noch nicht völlig erforscht , es muß jedoch aner
kannt werden, daß ein solches Werk für jeden Thriller
Pennsvlvanien können die Vortheile davon kaum begrif-
Die Uqion.
Der Gouvernör endigt seine Botschaft mit einer zweck-