Botschaft des Gouvcrnörs von Pennsnlvanirn. o^7"Da die Botschaft zu lang ist, um sie ganz zu ge ben, so machen wir sclgenden Auszug, in dem Alles von Interesse, welches dies.lbe enthält, gegeben wird. Sie ist ein vortreffliches Dokument, in welchen, die Angele genheiten unseres Staats deutlich dargestellt sind, und i» allen Hinsichten unsers gegenwärtigen fähigen Gou vernijrs würdig. Ei» Jeder lese dieselbe aufmerlsanr durch. Der Gouvernör beginnt mit einer geeig Veten Anerkennung der fortdauernden Gna de des Allmächtigen, welcher, während in andern Theilen unseres Landes die Pestilenz schreckliche Verheerungen anrichtete, die Bür ger dieses Staats verhältnißmäßig frei von der Sichrl des Zerstörers erhielt; und wel cher, während die alle Welt mit Krieg. Hun gersnoth und bürgerlichen Zerwürfnissen heimgesucht war, unsern geliebten Staat mit seinem inannichfaltigcn Segen über schüttet hat, wofür wir Ihm alle Ehifurcht und Dankbarkeit schuldig sind. Die V-cwcgungen in Europa. Die kürzlichen Bemühungen für die Grün dung liberaler politischer Institutionen in Europa werden auf eine sehr passende Wei fe berührt, und nachdem der Gouvernör den erfolglosen Kampf der edlen Paliioten und de» mit ungeheurer Gewalt errunge nen Sieg der Despotie und Tyrannei er wähnt hat, bemerkt cr sehr richtig: ~Es ist nicht die Politik der National Regierung, sich in die Streitigkeiten fremder Völker zu mischen, noch ist es wünschenSwerth, daß sie durch Handlungen der Feindseligkeit oder Freundschaft, die Handelsverbindungen un »erbrechen sollte, welche zu gcmeinschaftli chem Nutzen obwalten; es ist jedoch nichts destoweniger keine Uebertretung des Völ kerrechts, unfern heiligen Einspruch und Warnung zu erlassen, gegen alle Handlun ge» der Grausamkeit und Barbarei gegen deldenmüthige Männer und kraftlose Frau en.—Es ist kein Unrecht unserer Regierung, sich mit andern zu vereinigen, im Ausdruck unseres Abscheu'S des Uebcrtretens von Na tional Glauben und Gesetz, der in den blu tigen Zwecken gegen die tapferen Vertheidi ger der menschlichen Rechte einbegriffen ist." Die TtaatS-Finanzen. Die Ausmeiksamkeit der Gesetzgebung wird achtungsvoll auf den finanzieUen Zu stand des Staates geleitet. « Prozent Anleihe 52.041.N2S 51 5 „ „ 37,336.716 90 4j „ „ 200.000 00 39,577,739 41 Unfnndirte Schuld, als (ohne Zinsen» K 653.164 00 Ausstehende Zins - Cer lifikate, 179,422 »1 llngcforterte do. 4,448 38 Ziriftn aufCerlifikate, zu zahl, sind.'" 11,291 34 (auf Abrechnung) 85,104 88 933,434 51 Sitzung bezahlt, 63,239 52 996,674 05 Staats, Dee. 45 24 lliifuntirte Schuld. 1,081,386 43 3S 40.642.379 31 Betrag der cffentlichen Schuld, be zahlt im lakr 1849, ohne die Summe bezahlt an Ccmmißicncrs des sinkenden Fonds. 267,965 S 6 kenden 227,513 53 ter öffentlichen Schuld in 1849, 495,479 39 Bci Darstellung der Geschäfte des Schatzamts wäh rend des letzten sollte die, auf spezielle An den Jahrs, K 4.434.688 65 Mittag d.r Ausgab.» wä.r.nd Ueberschuß im Schatzamt Dec 1843, 577,290 39 do. do. 1545. 926,207 24 Detrag, bezahlt an Commisnoners des sin kenden FondS bis lsten Januar 1850, K 227.513 63, womit die fundirtc Schuld eingekauft und der» Staat über- d>i Ganzer Betrag, der während des Jahres an der Staatsschuld bezahlt wurde, 521,465 86 Die geschätzten Revenüen für das laufende Jahr sind wie folgt, nämlich: Ländereien, 520.000 00 AuktionsiConmttsiienen, 23,000 00 Auktions-Abgaben. 50.000 00 Tar auf Bankdividcnde. 130.000 00 Tar auf Corporatrons-Siocks. 160,000 00 2ar auf Liegenschaften und auf perscinli ches Eigenthum. 1,330,000 00 Wirthshaüs-Lizensen, 80,000 00 Kleinhändter-Lizenscn. 160,000 00 Kränier-Lizense», 3.000 00 G.ldwechsler-Lizensen, 12.000 00 Theater-, Cirkus- u. Menagerie-L-zensen, 3,000 00 Billiard und Kegelbahn-Sizense». 5,000 00 Speisckäuser, Bierhäuser u. Restaurant-Liz. 15/100 00 Patent Metizin-Lizensen, 3,000 00 Taxe auf Painphlct Gesetze. 500 00 Milizstrafgelder, 2,000 00 lZar auf Writs, etc, 40.000 00 Zar anf gewisse Aemter, 2« ,000 00 Ccllaleral-Erbschast.n. 200,000 00 Canal-»nd Eisenbahn-Zölle, 1,825,00000 Canal-Ztrafgelder. alte Materialien, etc., 5,000 00 üar anf Einschreibung von Gesetzen, 11,000 00 Tar auf Anleihe», 40.000 00 Abhängige Mche Anleihe, 270.000 00 Dividende auf Turnpeik u. Brückensieeks, 2000 00 Nicholson Ländereien, 300 00 Aufg laufen« Zinse», 5000 00 Zuriictgezal'lte Gelder, 5000 0» HeimkaUsglitcr, 2000 00 Gebühren auf öffentliche Aemter, 2000 00 Verschiedenes. 2000 lXi Sinsen auf erhandelte -lceks, 15.000 00 4,566.3t.>0 00 Abschätzung an Zahlungen für das Jahr ISSV. Oeffentliche Verbesserungen, K6-WMO lX) Regie, ungskosten. ASMO l)U Miliz-Ausgaben, 4M» Pensionen und Geschenke, tX) SSohlthStig- Anstalten, KNMO t>o Volksschulen. AXI.I'W 00 Zinse» auf Anleihen, 2M5 000 00 Bürgschaft für Zinsen, 32.500 00 Einheimische iZretitoren, Io,ol>o 00 Schaden an öffentliche» Werken, 20,000 00 Special-Commissioners, 2.000 00 Staats-Bibliothek, 2,000 00 Ocssentliche GebZude und Ländereien, 2,000 00 Zuchthäuser, 15,000 00 Zufluchtshaus, 5,000 00 Nicholson Lände! eien, LOO 00 Hcimfallsgtiler. 2,000 00 Erniedrigung der Staatstare. 40.000 00 Advokaten-Gebühr und Eemniissivnen, 2.000 00 Verschiedenes, 5.000 00 Abhängige Fläche. (SchuvlkiN.) 270,000 00 Nord Brauch Canal. 150,000 00 ConnnissionerS des sinkenden Fonds, 2i):Z,000 00 4Mt,800 00 5531.500 00 Die obige abgeschätzte Bilanz in, Schatzamt am Ende des Fiskaljahre ISSO würde dem Anschein nach die Verwilligung von 40,000 Thalern für den Bau des westlichen Reservoirs bei Johnstown, welcher hierin em pfohlen ist, rechtfertigen. Ebenso die Verwilligung einer Summe von nicht weniger als 300,000 außerdem schon Blendung des Nordzweig elief-Noten. In ihrer letzten Sitzung aulhorisirte die Gesetzgebung die Wiederausgabe der Relief noten, die damals im Umlauf waren, und suspendirte deren Vernichtung auf 3 Jahre. Der Belauf dieser ganzen Ausgabe ist jetzt, ausstehend, 653,164 00 Der in das Schatzamt gezahlte, und durch neue Ausgab- ersetzte Betrag ist 443.537 00 Ueberschuß, K 200.627 00 Obiger Ueberschuß ist entweder zerstört oder noch nicht während des Jahrs an das Schatzamt gelangt. Diese Noten, deren Einlösung hinlänglich gesichert ist, und die ein zuverläßiges und paßliches Lokal-Um laussgeld bilden, besitzen das Vertrauen und die Gunst der Bürger. Es wird deshalb empfohlen, daß den betreffenden Beamten Vollmacht eilheilt werde, sie in gutem Zu stände zu erhalten, indem sie solche erneuern welche zerrissen oder beschmutzt werden mö-! gen. Die fuudirte Schuld. Außer den, der letzten Gesetzgebung vorge legten Empfehlungen, bezüglich der Geldan gelegenheiten des Staats, wird es für passend gehalten, ihre Aufmerksamkeit aus die That sache zu lenken, daß ein Theil der fundirten Schuld verfallen ist; —ein Theil trägt eine Zinse von 6 Prozent —und ein Theil wird im Jahr IBSV fällig, wie folgt: Der Betrag verfallener S prozentiger fundirter Schuld, ausgeiiom. Bantfreibrief-Anleihen, ist H 354,519 10 Beiraq verfallener 6 prozentiger fundir ter Schuld, 1,752.335 ot> "an oder ver dem 1. Dee. ISSO, 5ö!1,21l 15 ' Betrag d. unfundirtcn, jetzt fälligen Schuld, 85,104 88 z Betrag,währenddesJahrsvoi»Schutz- j aiiit cinscrdcrlich, K 3.191.170 10 Der Gouvernör dringt darauf, daß zur i rechten Zeit mit den Creditoren, welche diese Forderungen halten, Vorkehrungen getroffen werden, wozu er triftige Gründe angibt, und > empfiehlt, als einziges Mittel, die Contra hirung neuer Anleihen mit Ausdehnung der Zeit für ihre Bezahlung. Der sinkende Fond. Die Gründung des sinkenden Fonds durch die Eintreibung von Staatsstocks und das daraus erfolgende größere Vertrauen in die Fähigkeit des Staats, seiner Verpflichtun gen nachzukommen; nebst der Ersetzung der alten und unbrauchbaren Reliesnoten durch die neue Ausgabe, hat den befriedigenden j Erfolg gehabt, das Schatzamt in Stand zu fetzen, mit geringen Kosten die Zinsen aus die Staatsschuld in par Geld, so wie auch andere Gläubiger des Staats in guten Fonds zu bezahlen. Die Zahlung der ganzen öffcnllichcn Ver pflichtungen auf obige Weife und die An nähme eines Systems um die öffentliche i Schuld in der That aufzuheben, muß den ! Werth der Stocks dieses Staats auf ihren i par Werth fetzen. Man schätzt daß 13,049- ! WO Thaler der öffeutlicl e» Stocks in diesem Lande gehalten werden und deren Werth wird von der gesunde» Politik und Ehrlich keit eine Vergrößerung in ihrem sich in den Händtir unserer Bürger befindlichem marklbarem Werth von 1.950, VW Thaler hervorbringen. Die vortheilhaften Folgen des sinkenden Fonds können nicht bezweifelt werden. Die Zahlungen an die verschiedenen Commifsio ncrs während des letzten Jahres waren: Für Cellateral Erbschafts Tare, H 180.212 41 Prämien auf Freibriefe, 35,560 40 Speise- und Austernhäuscr, 5,867 20 Billiards und Regeli-ahnen, 2!>-»5 50 " gend'an/l. Der für denselben Zweck zu verwendende Betrag für das am >. Dec. 185 V endende Jahr wird fein wie folgt: Zur Collateral Erbschafts Taxe, 200,000 Prämien auf Freibriefe, 40,000 Zinsen auf Stocks, 15,000 Theater, Cirkus und Menagerie-Licenzen, 3,000 Billiards und Kegelbahn Licenzen, 5.000 Austernhäuser, 15,000 -8 371.000 Die Meinung wird fest ausgedrückt, daß oben abgeschätzte Einnahmen sich, als der Wahrheit nähernd gesunden werden, wenn die Anhänglichkeit der Gesetzgebung hin sichtlich der Prämien auf Freibriefe und anderer financieller Maaßregeln anihori sirt und fortgeführt werden. Sollte dies nicht der Fall sein, so würde obige Summe zu den gegenwärtigen Raten über 4VV.VVV Thaler der sundirten Schuld während deS ! jetzigen Fiscal Jahrs tilgen. Die Quellen, ! aus denen der sinkende Fond versehen wird, müßen nothwendiger Weise zunehmen. Die Collateral Erbschafts Taxe, die auf Thea- ! ter, Circus und Menageric-Lizeufen, warf, ehe die Akte zur Gründung eines sinkenden Fonds paßirte, dem Schatzamt jährlich die Summe von 45.VVV Thaler ab. Durch die Verfügungen jener Akte, sind diese auf obi ge Summen erheben worden, und die an deren Einkommens - Quellen welche hier von durch die Empfehlungen die an die Ge ! setzgebung erlassen waren, gegründet den. Mit diesen Mitteln um den sinkenden Fond zu versorgen, so wie mit den Zuschüs sen, welche die wahrscheinlichen Einkünfte des Schatzamtes abweisen werden, ist eS von Zeit zu Zeit leicht anzugeben, wie bald die Zeit eintreten wird, wann die Taxen widerrufen und die Bürde dem Volke ab genommen wird. So augenscheinlich wich tig sind diese Resultate für die industriellen Bemühungen unserer Bürger, und das In teresse und die Ehre deS Staats, daß es ih nen vorgeschlagen wird zu entscheiden, od gute Politik nicht den Transfer aller Ueber schüsse in dem Schatzamt, am Ende eineS > jeden Fiscaljahrs an die Commißioners des besagten Fonds vorschreibt. Di« Staatsschuld. Jede Erwägung, welche sich möglicher Weise einer Regierung vorweisen kann, er fordert die Zahlung der öffentlichen Schul den. Die Local Vortheile unseres Staats, die Gesundtheit seines Climas,—die Größe seiner Mineral Lagen,—die Fruchtbarkeit seines Landes.—und der Fortschritt unddas Glück des Volks, vetlangen sämmtlich den Widerruf eines Gesetz > Systems, welches Auswanderung erfordert, —den Anbau un bebauten Landes verhindert, das Capital von unseren Küsten vertreibt und den Ge werbfleiß aller unserer Bürger zermalmt. Sollten diese Bilanzen in unserm Schatze sich erhalten, ohne dem besagten Fond zuge» theilt zu werden ; so wird die vergangene Zeit uns daran erinnern daß Verschwender! sche Unkosten werden angeschafft werden müssen um Gegenstände von geringerer Be deutung zu erhalten. Die Revenüen Gesetze. Der Gegenstand der Durchsehung und i Gleichstellung der Gesetze zur Einbringung der Einkünfte wird abermals der Aufmerk samkeit der Gesetzgebung ernstlich empfohi i len. Große Ungerechtigkeit entsteht unter den jetzigen Einrichtungen durch den Mangel! an hinlänglichen Mitteln, um Personen zu bestrafen, welche falsche Berichte über Ge-! genstände abgeben, welche der Taxation un- j i terworsen sind. Die Taxe auf Ländereien.! und verzinst« Gelder, ist so un-! l gleichmäßig abgeschätzt, daß man durch den ganzen Staat große Ursache zur Klage findet. Um diesem Uebel in einem Grade abzu helfen, würde es gut sein, von den Prothon- Notarien der verschiedenen Eaunties zu ver langen, von den Klägern in Judgments die j darauf abgeschätzte Taxe einzusammeln, und !im Fall der Noth die Zahlung durch gericht liche Verfolgung zu erzwingen; dem mit Kiefer Pflicht beauftragten Beamten passende Vergütigung gewähren, wenn die > ! Zahlung der Taxe freiwillig aus dem Fond gemacht, oder durch gehörige Processe einge trieben wird. Eine ähnliche Verfügung. ! luniichtlich der Pfandbriefe, indem man den Recorders, die oben hinsichtlich Judgments angeführte Machtvollkommenheit gäbe, wür> jde zwei Taxationspunkte begreifen und oh ne Zweifel die Zahlung eines großen Theils Einkünfte nach sich ziehen, welche jetzt aus betrügerische Weise einbehalten werde.,. Tax auf Sommifsione». Das Gesetz, welches eine Taxation auf Commissionen, welche Beamten dieses Staats ertheilt werden, vorschreibt, sollte sich ebenfalls auf Commissionen an Nicht einwohner erstrecken. Man kann nicht die Gerechtigkeit der Maßregel erkennen, Bür ger des Staats zu taxiren und Nickteinwoh uern, welche Commissionen unter der Regie i rung halten, zu erlauben, die Einträge ih rer Aemter ohne Taxation zu genießen, i Auswärtige Versicherungsgesellschaften. Es ist keine passende Akte gesunden, um !Agenten auswärtiger Assekuranz Compaq z nien zu zwingen, halbjährlich eine Darstel lung des Betrags der Gelder, welche von ihren respektive» Compagnien in diesem Staate umgesetzt werden, zu machen —Ein Gesetz über diesen Gegenstand ist höchst noth wendig, und würde vom größten Nutzen sei». Bei Erlassung eines solchen Gesetzes würde es gut sein, das von den Agenten be sagter Compagnien erlassene (Zertifikat zins bar zu machen. tsorporatione». Jncorporirte Compagnien verschiedener j Art. welche ihren Charakter anderweitig er j halten, haben Agenturen in diesem Staat und betreiben ihre Geschäfte, und demnach wird keine richtige Rechnung des unfetzba ren Geldes oder des Wcrths oder Vortheils ihrer Auslagen genommen. Wäre das be treffende Departement beauftragt, eine Liste dieser Jncorporalionen anzufertigen, und Autorität verliehen, den Betrag dieser Anla gen aufzufinden, die Rate der erklärten Di videnden oder der erworbenen Gewinne und eine Taxe von solchen Dividenden und Ge- Winnen, wie von dem beschäftigten Capital Stocks erhoben, würde ein großes Einkdm men für den Staat, der Erfolg sein. Während Geld, welches durch Bürger. Boroughs und incorporirte Distrikte geborgt ist. durch die bestehende Gesetze der Taxa tio» unterworfen wird, kann man nicht be greifen weßhalb Geld, welches durch incor porirte Compagnien geborgt wird, von einer ähnlichen Taxation ausgeschlossen sein soll. Es sollte der besondere Zweck der Gesetzge bung sein die öffentlichen Lasten, gleichmäs sig zu vertheilen und man sollte sich bcmü- j ben keine Ausnahme irgend einer Classe un serer Bürger über einen Anderen zu gestat ten, in Fällen wo das Capital für denselben Zweck verwandt wird. Aufmerksamkeit auf ! obige Taxations Gegenstände, wird nicht al ! lein die Einkünfte erhöhen, sondern wird auch von Gerechtigkeit und gesunder Politik vor ! geschrieben. Die öffentlichen Werke. ! Zunächst an Wichtigkeit an die öffentliche ! Schuld und die Gleichstellung der Taxen.! steht die Leitung der öffentlichen Verbesse-! rungen. Man glaube daß ein größerer Be trag reinen Einkommens von diesen Ver besserungen gezogen werden sollte. Das Leitungssystem dieser Verbesserun gen führt zu vnnöthigen Unkosten und ent fernt die Verantwortlichkeit von dem betref ! senden Departement. Wenn die Anzahl der Canal Commißioners auf fünf gehoben würde der Staat in Distrikte getheilt für die Wahl und Aufsicht der Canal Commis sioners die dieselbe Sorge und Verwaltung des Distrikts einem dieser Beamten über tragen, ihn zur Ausführung alles dessen ver pflichten was jetzt von Superintendenten ; und Supeiviforen gethan wird, und die > jährliche Abwechselung der besagten Com mißioners verfügend; so würde viel prak tische Kenntniß der Interessen des Staats erworben werden ; eine direkte Verantwort lichkeit wegen des wohlgeordneten Zustan des der öffentlichen Werke und die Oecono mie der Ausgaben für dieselben gesichert sein; und die große unbedingte Gewalt wel che jetzt den Superintendenten und Super visoren, hinsichtlich der Zahlung für Aus besserungen, verliehen ist, würde Beamten übertragen sein, die unmittelbar dem Volke verantwortlich wären. Hinsichtlich dieses Gegenstandes sollte das Gesetz klar und deutlich sein, indem unbe ! dingte Gewalt über das Geld des Bürgers i von jedem recht denkenden Mann gehaßt ! werden muß. Columbia Eisenbahn. Der Staat empfängt keinen Verhältniß ! mäßigen Antheil von den Gewinnen, wel che aus dem Gebrauch der Columbia Eisen bahn entwachsen. Der Bau der Bahn, ihr Unterhalt und Aufsicht, und die ange wandte Triebkraft, erfordern große Ausga ben und Gefahr, und berechtigen zu größe. Ren Gewinnen von derselben, als ihren Weg !in das Schatzamt finden. Ein so gefahrli- ches Uebel an dem öffentlichen Interesse er> fordert eine schnelle Abhülfe. Man schlägt vor, daß die Canal Commis sioners Aufforderungen ergehen lassen soll ten für die Lieferung der Triebkraft auf die ser Bahn, dctaillirt die zu verrichtende Dienste anführend, so wie die Art der zu stellenden Sicherheit. Der Zweck wäre ei ne Competilion hinsichtlich der Versorgung der Triebkraft in's Werk zu rufen. Die Beförderung von Passagieren sollte contraklmäßig dem niedrigsten Bieter über geben werden. In der Beförderung von Frachtkarren ! könnte eine Einrichtung mit ihren Besitzern getroffen werden, wodurch der Staat, statt der gegenwärtigen Zölle, einen Theil dcr Fracht erhalten würde. Die Folge würde für beide Partheien vortheilhaft fein, und diese Veränderungen würden alle jährlichen Auslagen verringern und das Einkommen von der Bahn aus mehr als 2V.VVV Thaler erhöhen. Zölle. Unterschiede in Zöllen auf den öffentli chen Werkcn, gegen einen Theil unserer Bürger, mittelst eines Systems von Rück ! Zahlungen und Maximumraten von Zöllen, ! sind ungerecht und unpassend. Die Forde ' rungen des Handels können ein augenschein licbes Uebel dieser Art nicht entschuldigen, während eine Verringerung der Zölle auf der ganzen Linie der Verbesserungen ein ver größertes Geschäft hervorbringen und den erwünschten auswärtigen Handel sichern würde. Schulden fiir Verbesserungen. Der Gebrauch. Schulden für Verbesse rungen und den Ankauf von Material über den Verwilligungen zu contrahiren, sollte l unter schweren Strafen verboten werden. Nichts kann für die Verantwortlichkeit zer störender sein oder zur Verschwendung mehr i ermuthigen, als solche Gewalt über öffentli i che Gelder. Ein Beamter, der sich einer l Handlung solcher Art schuldig macht, über' ! tritt daS in ihn gesetzte Zutrauen und sollte sogleich aus dem öffentlichen Dienst entlas sen werden. Schulden dieser Art, welche bereits gemacht sind, sollten bezahlt werden, denn die Arbeit wurde für den Staat ver richtet, und es würde fchadenbringend für diejenigen sein, die keine Kenntniß des Be trugs haben konnten, wenn ihnen dcr Werth ; ihrer Dienstleistungen vorenthalten würde ; les sollten jedoch fogleicb Maßregeln ergrif fen werden, um Vorfälle dieser Art für die ! Zukunft zu verhindern. Die großen Ver ! willigungen für die Berablung alter Schul ! den, welche die letzte Gesetzgebung machte. ! zeigen die Größe wozu dieser Gebrauch ge ! führt worden ist. und sollten uns anreizen ! uns gegen eine Wiederholung dieses Uebels zu verwahren. Die abhängige Aläeke. Die Umgehung der Schuylkill abhangi ! gen Fläche und die Verbesserungen aus der j Columbia und Philadelphia Eisenbahn, welche sich in raschem Fortschritt befinden. I müßen das Geschäft auf dieser Straße be deutend vergrößern und werden die neue Le gung eineS Tbeils der besagten Bahn zu > einer unmittelbaren Nothwendiqkeitmachcn. sDie richtige Politik in Verrichtung dieses Welkes. sallS die Gesetzgebung dasselbe an ordnen sollte, wird sodann vom Gouvernör ' beschrieben ) DioPortage Eisenbahn, i Die Portage Eisenbahn ist, von dcr Be> endigung unserer Verbesserungslinie bis auf ! die jetzige Zeit ein großes Hinderniß für die ! Geschäfte des Staats uud die Ursache gewe sen, daß der Handel unserer Atlantischen Märkte, sich andere Wege gesucht hat. Ein jedes Mittel dies Uebel zu verringern, ver dient deßhalb die wärmste Theilnahme un serer Bürger.—(Hier wird nun die Art und Weise angegeben, auf welche dcr Handel auf den öffentlichen Werken erleichtert und vergrößert werden könnte.) DaS westliche Reservoir. Da während der letzten Saison der Was sermangel an den obern Theilen der westli chen Abtheilung des pennsylvanischen Ca nals dem Charakter, der öffentlichen Werke sehr geschadet und die Einkünfte aus dieser Quelle um nicht weniger als sünszigtausend Thaler verringert hat. so wird, um einer Wiederholung dieses Uebels vorzubeugen, empfohlen, daß das Reservoir, für dessen Bau bereits die Summe von fechszig tau fend Thaler verausgabt wurde, vollendet werde. Der Nordzweig-Eanal. Nach dem Bericht des General-Auditors und Staats-Schatzmeisters, eingereicht nach Verfügung der Akte vom Ivten April IB4N j schien es, daß nach Zahlung der Zinsen aus die öffentliche Schuld, und der Liquidation und Zahlung anderer Ansprüche willigungen durch die Gesetzgebung gemacht waren, und nach Rückhalt einer passenden > Bilanz im Schatzamt, die Summe von KISV.VVV mit Sicherheit für die Vollen, dunq des Nordzweig Canals verwandt wer den könne. Ich gab daher augenblickliche Nachiicht an die Canal Commißioners und es sind Theile dieses Werks in Contract ge. geben worden. Als ein Theil der öffentlichen Verbesse rungen und als ein Einkunfts-Miltel be trachtet, sollte dies Werk so schnell beendigt werden, als der Zustand des Schatzamts es erlaubt. Außer der bereits verwilligten Summe glaubt man fest, daß 53VV.VVV wahrend der gegenwärtigen Saison für die se Verbesserung verwendet, und im nächst folgenden Jahre, Vorkehrungen für dcssen Vollendung getroffen werden können. Während es für passend angesehen wur de, diese Gegenstände der Beachtung der Gesetzgebung vorzulegen, verbiete» Erwä. gungen gesunder Politik, die Interessen der bereits schwer mit Taren beladenen Bürger und das allgemeine Wohl des Staats, eine Vergrößerung der Staatsschuld. Gefängniß-Disciplin. DaS östliche und westliche Zuchthaus sind mit Sorgfalt und Klugheit geführt worden, und in der Bekehrung und der Sicherheit von Verbrechern hat die Gesellschaft bedeu tende Vortheile erlangt. Es ist jedoch ge nauer Betrachtung werth, ob in der Anna hme eines Systems getrennter Einsperrung, die vom Gesetz aulhorisirte Strenge der Strafe, nicht schädlich auf die geistigen und körperlichen Kräfte der Gefangenen wirkt. Die oftmaligen Empfehlungen an die Ex ecutive um Verzeihung für Verbrecher, we gen schlechter Gesundheit oder GeisteSschwä. cke, scheint eine Umformung der jetzt besteh enden Gesetze zu erfordern. Taubstummen- nnd Blinden-Institut. Es wird ernstlich empfohlen, daß ein klei- ! ner Zuschuß über die jährlichen Vcrwilli'-i gungen an das Zufluchtshaus und Taub- i stummen- und Blinden Institut gemacht werde. Diese Institute, seit lange der Ge-! genstand des Staats Ueber flusses, haben ih> re Nützlichkeit mit stets sich erhöhernden Ko sten ausgebreitet, während die ihnen verwil ligten jährlichen Summen dieselben blieben. Bei dem Anwuchs der Bevölkerung müssen sich die Ansprüche auf diese Asyle nothwen. dig vergrößern, so wie ihre Ausgaben sich erhöhen, und man trage auf dieselbe liberale Weise wie in früheren Jahren auf eine Ver größerung der Vcrrvilligungen an. Das TtaatS-Irren-Hofpital. In Verfolgung der Arbeiten für dieses Hospital sind die Vcrivilligungcn früherer Jahre erschöpft und eine Summe von etwa 50,W0 Thaler ist erforderlich zu dessen Vol lendung. Der Gouvernör hofft auf Seiten der Gesetzgebung keine Weigerung, die zur Beendigung erforderliche Summe zu ver willigen, und sagt: Zu lange schon ist die allgemeine Barmherzigkeit von den armen Wahnsinnigen dieses Staates abgeleitet worden, —zu lange schon haben sie verlassen und verflossen die Straßen durchwandert; der Spott Unbesonnener und die Opfer Ruchloser; während Menschlichkeit u. Christ liche Barmherzigkeit den öffentlichen Schutz für sie erflehte. Es ist jedoch nicht Schutz allein, was ihnen dies Asyl gewähren soll. Die Berichte verschiedener ähnlicher Jnsti-! tute geben die erfreuliche Nachricht, daß 8V und in einigen Fällen selbst 9V Prozent der! Krankkeit geheilt wurden. In Betracht dieses Gegenstandes, verbunden mit Hei math und Schutz, mit Wiederherstellung von Gesundheit und Vernunft, können die An spornungen, einen kräftigen Antheil zu neh men, von uns nicht Übersehen werden. Die Volksschulen. Trotz der, durch die letzte Gesetzgebung vorgenommenen Revision des Gesetzes, hin sichtlich der Volksschulen, verlangt das Sy stem noch eine Veränderung. ES erhalt! von den Bürgern nicht die Gunst welche ein j gesundes und aufgeklartes Erziehuiig?s»st>m verdient, und das Uebel muß in den Gesetzen machen, liegen. Ein großer Mangel ist die Abwesenheit gehörig befähigter Lehrer. Es! ist werth ihrer Aufmerksamkeit. obdieG'ün dung von Nonnal-Schulen in den verfchie denen Caunties dieses Staats diesem Uebel nicht abhelfen könnte. Erziehung verdient vollkommen die große Maasregel Zeit genannt zu werden. Unter einer re-l publikanischen Negierung ist sie der Schutz geist der Freiheit, und aufgeklärte Staats männer, welche sie aus diesem Gesichts punkte betrachten, werden freudig zu ihrer Vertheidigung, Sorge und Erhaltung bei tragen. Das Miliz-Gesetz- Das Miliz Gesetz der letzten Sitzung ist! in manchen Punkten unvollkommen und be ! daif der Durchsicht. Hinsichtlich der Aus Hebung der Paraden des alten Systemsj und der Gründung einer kräftigen unifor > mirten, gut geübten und einexerzierten Mi liz, ist das Gesetz von allgemeinem Nutzen gewesen. Geringe Veränderungen in sei ! nen Verfügungen werden es zu allem ma chen, was man wünschen kann. Die Freiwilligen im mexikanischen Krieg. In der, bei Eröffnung der letzten Sitzung eingereichten Botschaft, wurde sich auf die Bürger Soldaten bezogen, welche nach ih rer Heimath zurückgekehrt feien, nachdem sie für sich selbst und den Staat, im Kriege mit j Mexiko einen Ruf unzweifelhafter Ehre. ! kaltblütiger Tapferkeit, ruhigen Leidens und heroischer Tugend gezeigt hatten; und ausgedrückte Meinung, daß es den patrioti schen Bürgern schuldig sei, daß der Staat! eine passende Anerkennung ihrer glorreichen Dienste ihnen zukommen lasse. Keine Ver handlung hat auf diese Empfehlung statt gefunden, ich lege deßhalb diesen Gegen stand der Gesetzgebung abermals zur Be achtung vor. Legislative Aufschiebungen. Der Gebrauch, die Pafsirung von Ver willigungsbills bis zum letzten Tage der Sitzring zu verschieben, sollte nach diesem vermieden werden. Diese Bills, welche die Sorgfalt und Aufmerksamkeit auf besondere Punkte lenken, und über große Summen öffentlicher Gelder verfügen, sollten forgfäl lig untersucht werden ehe sie die Genehmi gung als Gesetze erhalten. Nichts kann ei ne schnelle und undurchdachte Gesetzgebung wegen eines, für das öffentliche Interesse so wichtigen Gegenstandes entschuldigen. Die Banken. Das annehmbare Verhältniß zwischen dem Gewerbe fteiß der Burger und dem »mtaufgeld des Landes. for- Geseke des Staatsmannes und l lauben, ihr« und «erschreibungen unter dem Pari j Preis kommen zu lassen. Die in der letzten Botschaft zu Gunstin der Beschränkung der Anzahl dieser Infti» > Nissen des Nolls ausgedrllette» di"sr- Neuerung von Bank Freibriefen, derer eine genaue Iln« t' tersiichung bewiesen hat, daß ihre Geschäfte sich noch in , demselben Zustande befinden, bleibt unverändert. Die« von der letzten Gesetzgebung auf das Bank-Capital gelegte ! Tare, bei Erlassung von neuen Freibriefen und die. für Zahlungen auf die öffentliche Schuld verwandt wurde, , Hut die Summe von über KIOO.OOO eingebracht. Ob gleich diese Tare nicht auf eine Stuft erhöht werde» ' sollte, welche die Hiilfsgucllen dieser Institute verkriip» l pel» würde, wird doch der jetzige Betrag nicht fiir hin» '! Kleine Noten. sichtlich der Sich« I-eit tes Theils des Uuilaukgeldes. die segenbringenden Cinflilße derselben wahrnehmen j» Bcfchiiynng einheimischer Ittdustrie. j In Bearg auf die Bes-Hutzung der einheimischen I«» unterdrückt siud, je nachdem ihnen Schutz verlieben «der Die Sklavenfrage und freier Boden, j Niederes Porto. ! Die Ausbreitung von Kenntnissen unter das Volk, > seinen der Republik, entzweien/ Xus diesem Gesichtspunkt betrachtet, werden, die von der National Regierung be rechneten Postpreise eine Frage von großer Wichtigkeit, und gesunde Politik sollte eine' Herabsitzung derselben M ! erwünscht betrachten. Riegelbahn nach dem Ttillen Meer. Ob es. in Felge des Charakter« des Landes «der de» Natur seiner Oberfläche möglich ist, eine große National Straße vom Missisippi bis zum Stillen Ocean anzul»- qen, ist noch nicht völlig erforscht , es muß jedoch aner kannt werden, daß ein solches Werk für jeden Thriller Pennsvlvanien können die Vortheile davon kaum begrif- Die Uqion. Der Gouvernör endigt seine Botschaft mit einer zweck-