Ankündigung. Vine Deutsche Riefeuzeitung Die Unterzeichneten haben am 4ten Jnli d. I. die erste Nnmmer einer Drntschen Rie senzeitung erscheinen lassen, welche gegen fünfzehn Fuß im Umfange hat, (die größ te Zeitung in der Welt I Z und mit zahlreiche« feinen Holzschnitten geziert sein wird. Die Zeitung wird den Name«, "Der Deutsche in Amerika" führenderen Titelschnitt allein über ein hun dert Thaler kostet! Die Zeitung steht unter der unmittelbaren Leitung von Hrn. OttoHoffman nnd die ansgezeichuetste» Deutschen liefern ihre re gelmässigen Beiträge zu derselbe». Sie ent hält Correspondrnz-Nachrichten auS de» wich tigsten Städten Europas (besonders Deutsch land), von allen bedentenden Städten und Orten dieses Landes, ist versehen mit inter essanten Oriqinalartikeln über Handel und kanfmännischeS Treiben, enthält Originalpo esie in Musik gesetzt, ertheilt von allen merk würdigen Gegenständen deS In- und Aus landes Kunde, giebt die Biographien ausge zeichneter Deutschen in Amerika, befaßt sich mit juristischen, literarischen, staatswissen > schaftlichtn, unterhaltenden, belehrenden, ko mischen »nv gemeinnützigen Abhandlungen, giebt Aufschlüsse über alle wichtige deutsche Angelegenheiten, und ist bestimmt de», deut schen Namen zur Zierde und Ehre zu gerei chen. Paneipoli'ik ist dem Blatte ganz fremd. Keine Kosten und A»strrng»ngcn sind ge spart, um dem Auge des LeserS etwas Groß artiges, und dem Geiste ei» treffliches und wahrhaft classisches Produkt vorzuführen. Alle Vorzüge deS Blattes nnd alle darin enthaltenen Materialien hier anzugeben, wä re unmöglich. Nur ftviel sei gesagt, daß eS die Erwartung eines Jeden sicherlich über treffen wird. Um jedem Deutschen die Gelegenheit zur Besitzerlangung dieses BlatteS zu verschaffen, und um ihn in den Stand zu setzen dieses Wunderwerk amerikanischer Zeii»»gproduk> tion seinen Freunden in Deutschland zuzu schicken, werden die Unterzeichneten auf einer zum erstenmale von ihnen gebrauchte» Mam mnth-Prcsse 30,000 Eremplare abdrucken.- Jeder Heransgeber einer Zeitung erhält ein Eremplar, der eS gerne die Neugierigen in Augenschein nehmen lassen wird. Auch wer den an viele Postmeister Eremplare gesandt. Nach Erscheinung der ersten Nummer h a n deln allcPostmcistcralSAgen ten, und Bestellungen sowie Zahlungen kön nen bei denselben gemacht werden. Die Agenten der Zeitnng, deren Namen ,inten erscheinen, sind alle zuverlässige, wohl habende und unternehmende Leute, welche derselben die möglichste Verbreitung geben werden. Bei diesen können sich Deutsche mel den, welche das Blatt in den Städten herum zutragen wünschen. An solchen Orten, wo wir noch keine Agenten haben, können sich nüchterne und ansätzige Lcnte an nnS wen den, falls sie die Agentur zu übernehme» wün sche», und werde» von annehmbaren Bedin gungen hören. Ihre Anfragen müssen na türlich Postfrei sein, sonst bleiben sie un beachtet. Bestellungen für die e r st e Nummer müs sen umgehend gemacht werden. DaS einzelne Eremplare kostet 18 Cents. — Für portofreie Einsendung von 1 Tkaler schicken wir V Eremplare, 10 " " 80 " 12 " " 100 " Bestellungen könne» auch bei den zunächst wohnenden Agenten gemacht werden. Die selben sind. In Washington, G- B. Zieber nnd Co. " Baltimore, W. Taylor, No. 12 Nord St. " Ncnyork, I. A. Tuttle, No. 29, An» St. " Philadelphia, G. B. B. Zieber, Ecke der Dritten und Dock Strassen. " Boston, G. W. Redding, No. 8, State St. " Albany, G. Jones. " Biissalo. T. T. HawkS. PittSburg, G. Berford. " Cincinnati, E. Tobey. " Wheeling, I. H. Thompson und Conp. LouiSville, W. A. Haldeman. " St. LouiS, R. I. Woodward. "Neu-OrleanS, Jokn I. CurnS und Comp. " CharleSton, AmoS Head. Nach dieser ersten Nummer erscheint "Der Deutsche in Amerika" monatlich, und Subscribeuten werden zu 1 Thaler nnd 50 CentS, in jedem Fall in Vorausbezahlung, von unS und den Agenten angenommen. G. A. Sage und Com?. HarriSburg, Juni 29, 1542. Jacob Vibighaus, Grabstein-Ha^in Allentaun, macht seinen Freunde» nnd einem geehrten Publikum ergevenst bekannt, daß er daS obi ge Geschäft noch immer an seinem alte» Stand, dicht bei der Lutherischen Kirche, fort betreidt, und daß er immer bereit ist jede Art liegend« und stehende Grabsteine auf die kür zeste Anzeige zu verfertigen. Da er in dem Geschäft Erfahrung hat, und seine Preise äu ßerst billig sind, so schmeichelt er sich, seine Kunden zur völligen Zufriedenheit bedienen zu können. Alle bei ihm gemachte» Destel, jungen in feinem Fach werden mit Dank an genommen und auf's Pünktlichste besorgt. Sr ist dankbar für die ausgedehnte Auf. munterung, die er bisher in diesem Geschäft hat, und hofft eine Fortdauer der Gewogenheit seiner Freunden und der öffent >lm>en Gunst zu genieAen. SH)rK/27, "» besagtem Taun schip. Zu gleicher Zeit und an welchen Platzen er wählt werden sollen: Eine Person Um den Distrikt von Lecha nnd Berks Cann tieS im Cougrcß der Vereinigten Staaten zu representiren. Zwei Personen Um das Caunty Lecha in dem Hanse der Re presentanten deS Staats zu representiren. Eine Person Für Prothonvtar von Lecha Caunty. Eine Person Für Schreiber der verschiedenen Conrten. Eine Person Für Register. Eine Person Für Recorder. Eine Person Für Caunty Commissioner. EincPcrson Für Auditor von Lecha Caunty. Drei Personen. Für Trusties der Akademie. In Folge einer Akte der General-Assembly der Republik von Pennsylvanien, betittelt: "Eine Akte in Betreff der Wahlen dieser Re publik," passirt am Arn Tage des Juli, 1839 wird hiermit Nachricht gegeben, "Daß jede Person, mit Ausnahme der Friedensrichter, welcher irgend ein Amt oder Anstellung des VertranenS oderNutzenS hal ten, sei es von der Regierung der Vereinigten Staaten oder dieses Staates, oder von der Stadt oder den incorporirten Distrikten, sei es ein bestallter oder anderer Beamter, ei» Unterbeamter oder Agent, welcher von der Gesetzgebung, dem Erecutiven, oder Gericht lichen Departement der Ver. stellt sein.nag. u..d irgend einer Borongh, oder die Commissioners irgend eineS incorpo rirten DistriktS durch das Gesetz untüchtig ge macht wird, auch zugleich das Amt oder die Anstellung eines Wahlrichters, Inspektors oder Schreibers bei irgend einer Wahl in die sem Staat zu bedienen und daß kein Richter, Inspektor oder irgend ein anderer Beamter bei einer solchen Wahl für irgend ein Amt, für ivelchtS dann gestimmt wird, erwählbar fei." Und besagte Akte der Assembly, betittelt: "eine Akte in Betreff der Wahlen dieser Re publik," passirt am 2ten Juli, 1839, bestimmt ferner: "Daß die, wie vorbesagt, erwählten Inspektoren und Richter an den verschiedene» Plätzen zur Haltung von Wahlen in dem Di strikt, zu welchem sie gehören, vorS Uhr Mor gens am zweiten Dienstage «m October jedes JahrS zusammenkommen sollen, und daß je der der vorbesagte» Inspektors eine» Schrei ber anstellen soll, der ein Stimmfähiger deS DistriktS sein mnß. "Im Falle, daß die Person, welche die zwei te höchste Stimmenzahl für Inspektor erhal lex hat, nicht am Wahltage erscheinen sollte, dann soll die Person ak« Inspektor an seinem' Platze dienen, welche die zweite höchste Stim menzahl als Richter bei der nächst vorherge henden Wahl erkalten hat; und falls die Per son nicht erscheine» sollte, welche die höchste Stimmenzahl kür Inspektor hat, so soll der erwählte Richter an ihrer Stelle einen In spektor ansetzen, und falls die als Richter er wählte Person nicht erscheinen sollte, dann soll der Inspektor, der die höchste Stimmen zahl erhielt, an ihrer Stelle einen Richter an setzen ; und wen» dennoch irgend eine Vakanz unter den Beamten, eine Stunde nach der zur Eröffnung der Wahl festgesetzten Zeit, stattfindet, so sollen die am Wahlplatz gegen wärtigen Stimmgeber deS TaunschipS oder DistriktS, einen a»S ihrer Mitte zur Besetz ung der offenen Stelle erwählen. "Es soll die Pflicht besagter AsseßorS sein, während der ganzen Zeit an dem Platze ge genwärtig zu sein, wo eine allgemeine, speciel le oder Taunschip'Wahl gehalten wird, damit derselbe den Inspektors und Richter Auskunft geben könne, wenn solches in Betreff deS StimmrcchtS einer eingeschriebencn Person, oder sonstwegen, gefordert werden sollte ; wo für besagter Asseßor zn einem Thaler des Tags, zahlbar wir a»bere Wahlbeamtc», be rechtigt fein soll; und ist daß Taunschip ge theilt, so soll er in dem Distrikt beiwohnen, worin er wohnt und ein Stimmrecht hat." "Niemand soll bei einer der vorerwähnten Wahle» Stimmcn, der nicht ein weißer Frei mann von 21 Jahren und darüber ist, der nicht wenigstens ein Jahr in diesem Staate gewohnt hat, und weuigstens 10 Tage vor der Wahl in dem Distrikt wo er stimmen will; der nicht wenigstens innerhalb zwei Jahre» ei»?» Ca»»!»- oder Staats-Tar bezahlt hat, n»d nicht wenigstens zehn Tage vor der Wahl in der Tarliste eingeschrieben ist. Aber ein Bürger der Ver. Staaten, der vorher ein stimmfähiger Bürger dieses Staats war, soll, wenn er herauszieht uud wieder zurükehrt, und die gehörige Zeit in dem Distrikt gewohnt und Taien bezahlt hat, zu einer Stimme be rechtigt sein, wen» er nur sechs Monate wie der in diesem Staat wohnt; Vorausgesetzt, daß die weißen freien Bürger der Ver. Staa ten, zwischen dem Alter von 21 und 22 Jah ren, die ein Jahr im Staate gewohnt und im Wahldistrikt zehn Tage, zu,» Stimimrcht be rechtigt sein sollen, wenn sie auch keine Ta ren bezahlt haben. "Niemand soll zum Stimmen zugelassen werden, dessen Name nicht in der Liste tarba rer Einwohner enthalten ist, die den Inspek tors von einem Commissioner übergeben wur de; es sei denn, 1, erzeige einen Schein vor daß er iiiiierhalb zwei Jahren einen Staats, oder Caunty-Tar bezahlt hat, oder beweise durch seinen oder den Eid eines andern, daß er solchen Tar bezahlt hat; oder 2te»s, wenn er das Stimmrecht fordert als ei» Erwäliler zwischen 2l nnd 22 Jahren, so soll er durch Eid oder Bekräftigung beweisen, daß er we nigstens ein Jahr z»nächst vorher im Staate wohnte, und über seinen Aufenihalt im Di strikt solche andere Beweise vorbringen, als dieser Akt vorschreibt; und daß er wahrlich glaubt, nach den ihm zugekommenen Nach richten, von solchem Alter zn sein, nnd solche andere Beweise zn liefern, wie dieser Akt vor schreibt ; worauf der Name der hiernach znm Stimme» zugelassenen Person, durch die In spektors in der alphabetische» Liste eingeschrie br» und die Anmerkung gemacht werden soll, durch Niederschreibung des Wortes "Tar" wenn dieselbe wegen Zahlung des Tares zum Stimmen zugelassen wird, oder des Wortes "Alter" wenn dieselbe Alterhalberzum Stim men zugelassen wird, und in beiden Fälle» solle» diese Worte den Clerks zugerufen wer den, die gleiche Aiinierkunge» i» der Liste der Stimmgeber zu machen habe». Zn allen Fällen, wenn der Name eines Mannes, der auf das Siimmrecht Anspruch macht, nicht in der von den Cominisfloners und AsseßorS gelieferten Liste enthalten ist, oder (ob hierdurch begründet oder nicht) wenn > von irgend einem berechtigte» Bnrger gegen seine Stimme Einrede gemacht wird, so soll j eS die Pflicht des Inspektors sein, die Fähig ! keit solcher Person durch sie selbst eidlich er kläre» zu lassen, nnd wenn sie mehr als ein Jahr im Staate gewohnt zu haben behauptet, so soll sie solches durch einen Eid beweisen können ; aber daß dieselbe mehr aIS zehn Ta ge im Distrikt wohnt, daS soll durch wenig stens einen guten Zeugen der ein befähigter Wähler sei» muß, beweisen, und muß dann selbst »och schwören, daß sie in gutem Glau " ben und im Verfolg ihres Beruss in dem Di strikt ihren Aufenthalt genommen hat, und ! nicht deS StimmenS wegen. "Jede als vorbesagt berechtigte Person,die ! wen» gefordert, auch wegen Aufenthalt und l Zahlung der Taren gehörige Beweise liefert, soll berechtigt sein, in dem Tannschip zu stim- men, worin selbige wohnt. eine Person -ini-n Wahlbeaniten an der Haltung ftiqer Wahl verhindern oder zn verhindern suche» s"'"- den. selben einige Drobungoder Gewalt oder ihm in der Ausübung seiner Pflicht hin derlich ist, oder das Fenster belagert oder zu belagern sucht, oder den Zugang sperren soll te oder den Frieren stören und Gewalt oder Drohungen gebrauchen sollt-, in der Absicht Einfluß auszuüben, oder einen Wahler einzuschüchtern, oder ihn am Stimmen zu verhindern, oder die Freiheit der Wahl zu beschränken,solche Person, soll wenn überwiesen, mit einer Geldstrafe von nicht über 500 Thaler, und mit einer Gefängniß strafe von nicht weniger als einen, noch mehr denn zwölf Monaten, belegt werden. Wenn eine Person oder Personen auf den Ausgang einer Wahl Wetten machen oder anbieten sollten, entweder durch mündliche Erklärung oder durch schriftliche oder gedruck te Anzeigen, solche sollen dreimal die Summe verwirken und bezahlen, die sie gewettet oder znm Wetten angeboten haben. Wenn eine Person, nicht gesetzlich dazn be rechtigt, bei einer Wahl in diesem Staat stim men sollte, oder wenn dazu berechtigt, außer seinem gehörigen Distrikt stimmt; oder wenn eine Person, die von dem Nichrberechtigt sein einer andern weis, dieser dennoch zum Stim> men verhilft, — solche Person oder Personen sollen, nach Ueberfuhrung dieses Vergehens, in eine Geldstrafe von nicht über 200 und in Gefangenschaft nicht drei Monate übersteigend, verurtheilt »verde«. Wenn irgend eine Person in mehr als ei nem Distrikt stimmen, oder sonst betrügen scher Weise mehr als einmal an einem Tage stimmen, oder betrugerischklweise zwei Wahl. ' - und für den Wsv-ktor eines un> >ieftl;MWlWt«««»i«Mgen überreichen oder dasselbe oder wenn eine Per son einen andern rathen, oder ihn herbeischaf fen sollte, um dieses zu thun, so soll er oder sie, welche sich der Gestalt vergehen nach Ue berführung mit einer Geldbuße von irgend einem Betrage, welche nicht weniger als »50 und nicht mehr als »500 betragen darf, so wie mit Gefängniß von nicht weniger denn 3 Tagen und nicht mehr als 12 Monate, de straft werden. Wenn irgend ein» Person, welche nicht zum Stimmen in diesem Staate dem Gesetz gemäß (die Söhne qnalifizirter Bürger ausgenom men) berechtigt ist, auf irgend einer Stelle der Wahl zu dem Endzweck sich einfinden soll te, um Wahlzettel auszugeben, ober sich Ein fluß ans die wahlfähigen Bürger z» verfchaf« sen, so soll derselbe eine Strafe verwirkt ha ben in irgend einer Summe für ein jedes Ver geben, jedesmal nicht »100 übersteigend, und auf irgend einen Zeitraum nicht 3 Monate übersteigend, eingekerkert zu werden. Wenn irgend ein Mann auf eine «»schick liche Art sich in irgend eine Wahl, gehalten unter den Verordnungen dieser Akte, mischen sollte, oder einen Richter oder Inspektoren hindern sollte, oder versucht zu hindern Wahl zu kalten, oder wenn er versperrte oder ver suchte zu versperren, ein Fenster oder ein Zu gang z» einem Fenster, wo dieselbe gehalten werden soll, oder wenn er sich ans eine un schickliche Art dem Inspektor oder Richter beim Halten derselben entgegensetzen sollte, oder wenn er irgend eine An von Einschüchterung, Drohung, Gewalt oder Gewaltthätigkeit ge brauchen sollte, mit der Absicht irgend einen stiinmsähigen Bürger vom Stimme» abzubal , ten, oder sein Stimmrecht z» verkürzen, der soll wenn davon überfuhrt, auf irgend eine Zeit, nicht länger als 1 Jihr und nicht wem ger als 1 Monat eingesperrt werden, und mit Bezahlung einerGeldstrofe von nicht über steigend »500; und wenn eS der Court be wiesen werden kann, daß die Person, welche also fehlt, kein Bewohner der Stadt, Tann schips oder des DistriktS ist, wo besagte Ge setzverletzung begangen wurden, so soll er die Strafe von nicht weniger als »100 nnd nicht mehr als »1000 bezahlen, nnd nicht weniger als 0 Monate oder länger als 2 Jahre ciii gesperrt werden. Die Richter eines jeden Wahldistrikts von Lecha Cannty müssen ihre Retiirns bestimmt bis Freitags den 14ten October, um IN Übr Vormittags, in der Stadt AUriita»» im Courthause einbringen. Gegeben nnter meiner Hand in der Stadt Allentaun, diesen I7ten Tag August, im Jahr unsers Herrn, 1842. George Wetherhold, Scheriff. Gott erhalte die Republik. Scheriffs Amtsstube, ) Allentaun, Aug. 17, 1842. 5 nq—bzW Achtung Collekwrö! Die Tar-CollektorS in Lech« Caunty wer den den ihnen in folgenden Beschlüssen aufer legten Pflichten strenge nachkommen, da einer Unterlassung so zu thun, die strafbarste An wendung der besagten Beschlüsse folgen wird. Jacoh D. Boas. Schatzmeister von Lecha Caunty. Aug. 17, 1842. Beschlüsse um Collektoren und andern öffent lichen Agenten zu verhindern, mit den öf fentlichen Geldern zu spekuliern, in Noten vom vierten Mai Eintuuseud Achthundert und Zwei und Vierzig. IstknS. Beschlossen,durch den Senat und daS HauS der Representanten der Repub lik von Pennsylvanien, in General-Ässembly versammelt: Daß der StoatS-Schatznieister angewiesen sei, und er ist hierdurch angewie sen, von keinem (Kollektor, Eaiinty-Schatzinei» ster, oder andern Agenten der Republik, eini ge Note oder Noten, ausgegeben von den Ban ken durch Anthorität der Akte vom 4ten Mai 1841, zu empfangen, außcr besagte Note oder Noten sei begleitet durch Eid oder Bekräfti gung des besagten Collekiors, Schatzmeisters oder andern Agenten, daß sie von ihm einge nommen wurden bona fide in Bezahlung von Zöllen, Taren, oder andern der Republik schuldigen Abgaben, und nicht erlangt wurden kraft Uebertragling, Verkauf, Handel, An kauf, Wechsel oder auf andere Weise. 2tenS. Daß wenn einiger Collektor, Ca»»« ty-Schatzmeister, oder anderer Agent der Re publik, nach diesem mittelbar oder unmittel bar, Gelder oder Noten von einiger Bennen nung, empfangen von ihm für Zölle, Taren, oder andere der Republik schuldige Abgaben, verkauft, überträgt, erhandelt, kanft oder ein wechselt, so soll besagter (Kollektor, Schatzmei ster oder andere Agent einer Vergehung im Amte schuldig sein, und auf Ueberfuhrung vor einiger Court von befugter Jurisdiktion, soll solches Vergehen die Summe von ..? Un» vtr ganze Betrag dem Ankläger zufallen, unv s-u »berdieß seines Amtes entsetzt werten nnd un- tauglich sür Wiederernennnng oder Wieder erwäblung sein ; und der StaatSschatzmeisier soll durch Zirkularschreiben besagte Eollekto- ren nnd Schatzmeister von der Passirung die ser Beschlüsse benachrichtigen. James Noß Snoivden, Sprecher des Hauses der Repräsentanten. John Slrohm, Sprecher des Senats. Gebilligt den 12ten April, Eintausend Acht- Hunden und Zwei und Vierzig. David R. Porrer. Alle Towanda Noten werden ange nommen, ausgenommen solche, welche mit I. Dyer, Clerk, und mit I. G. Boyd, bezeichnet sind. August 17. nq—3m Register - Amt. Aufgemuntert durch eine große Anzahl mei ner Freunde, nehme ich die Freiheit mich mei nen Mitbürgern als Candidat für das Register-Amt bei der kommenden Wahl anzubieten. Soll te ich so glücklich sein erwählt zu werden, so verspreche ich die Pflichten getreu und auf ei ne unpanheiische Weift auszuüben. Tilghman Good. Aug 17. 1L42. nq— bW Kleider Stohr. Der Unterschriebene hat in seinem Aleider Stohr in der Hamilton-Straße, gegenübe B o a S' Hutstohr, ein vollständiges Assoni meitt von feinen Tüchern und Casflmeres aller Arten und ein vollständiges Assorttmen von Sommer - Güter, aus denen er alle Arten Kleidungsstücke a»i Bestellung zu machen bereit ist; und da er immer gute Arbeiter hält, so kann er alle Be stellungen gut und aufdas schnellste besorgen; wir auch einen großen Vorrath von Fertigen Kleidungsstücken, Sommer-Röcke z» ,2 50 bis «10 V 0 do. Wämse " 125 " 200 do. Hosen " 125 " 400 do. Westen " l 25 " .1 50 Wämse " 1 87 do " 2 00 Hosen " 250 do " 3 50 do " 7 00 Westen " I li 2 do " !i 50 Unterhosen zu verschiedenen Preise«. Die obigen Kleidungsstücke sind unter sei ner Aussicht gemacht worden und er ist wil lens, sie ohne alles weitere Lob für sich selbst rede» zu lassen. Auch hat er «inen Vorrath von Stocks, Hemdekragrn, und Hemden zu verkaufen. W'7"T äpe - Maßen für Schneider sind immerfort bei ihm zu haben. James Jameson. hat die Neimorker und Philadel phier Faschens bereits empfangen und Dieje nigen welche solche unterschrieb?» haben be« lieben dieselben bei ihn abzuholen. Avil 27. nq—«M Nachr i ch Oeffentliche Nachricht wird hierdurch gege ben, daß bei der Sitzung der nächsten Gesetz gebung von Bürgern dieses Staats für eine Jneorporationo-Akte nm eine neue Bank-An stalt in der Stadt Allentaun, Lecha Eauniy, unter dem Namen : "Tie Bauern und Handwerker Bank" von Allentaun, zu errichten, Anspruch gemacht werden wird; mit einem Capital von »lA),. 000, für den bestimmten Endzweck zu diseon tire» nnd Bank - Geschäfte zu betreiben auf die gewöhnliche Art und Weise andrrer Bank- Anstalten. George Wenner, John Dost, David Stein, Philip Person, Thomas Wickert, Jacob Coirell, James Seagreaves, Henry?lacger, John B. Moser, Henry Nomig, James Gangeivere, Joseph Frank, Peter Steckel, Peter.kurtz, F. M. Wilson, Jacob Ueberroth, Peter Trorcll, David Hartman, William Weimer, Solomon Hartman, l Gideon Gnth, Jacob Hartman, John Wenner, Thomas Neichen, j Salonion Nabenold, Jacob Morey, > Amos Buy, David Moni,, Solomon Reichert, Joseph Mvrcy, Nathan Grim. Allentaun Juni 8, 1842. nq—«M Landkäufer sehet hier! verkaufen durch Privat - Handel - Die prächtige Plantasche, Früherhin bekannt und in ihren Original- Rechten beschrieben als Die gute Bauerei, Gelegen in Bethel Taunschip, Libanon Canniy, Pa., ungefähr I Meile von Fried ricksburg, 2 Meilen von den Monroe Eisen werken, 3 Meilen von den Union Eisenwer ken, und Ij Meilen vom Union Canal, ent haltend ungefähr 187 Acker Land, beinahe alles geklart, im guten Baustante und unter guten Fensen sich befindend. Darauf ist errich tet: Ein prächtiges zweistöckigtes Wohnhaus, Springhaus, MHMs ehedem als Brennerei he nukt, mit fließendem Wasser im untkrn Stock derselben, herrliche Schweizerscheuer, nnd gu te Nebengebäude; ein fruchtbarer Banmaar ten von verschiedenem Obst, als: Aepfel Pfir sich, Birnen, Pflaumen, ic. befindet sich auch dabei. Etliche niefehlende Wasserquellen strc men durch das Land, die nach beliebigen Thei len des Felkes gerichtet werden können.— Gleichzeitig können 25 Acker vortreffliches Ka stanien Holzland um billige Preise angekauft werden. Indem die Eigner gesonnen sind ih re Geschäfte abzuändern, so bieten sie von obi ger Bauerei den Acker für 33 Thaler znm Verkauf an, und versprechen ein gutes Rech» VIS tir,. !. Kainlustiqe belieben „u. ,u melven vor dem Elsten Tag November nächstens, Bauerei für dieses Jahr nicht länger zum Verkauf angeboten werden wird.—Weitere Erkundigungen können gemacht werden bei einem der daraufwohnenden Eigner. William Sarge, So wie beim anderen Eigner. Abraham G. Stein. No. 206, Nord 3. Straße, Philadelphia. Bethel Taunschip, August 17. na-2M Bekanntmachung. Der Vorschrift der Eonstitution nnd d- Gesetzen ler Republik gemäß wird kiemif -annt gemacht daß der President und diH rektonn der Northainpron Bank lwelclv, . oer Stadt Allentaun, Lecha Eauniy errA/ >st,l gesonnen sind und beschloßen haben,'? der nächsten Gesetzgebung dieses Staates ! eine Vermehrung oder Erhöhung des Ca? Stocks von 125,000 zu 250,000 für eine Veränderung des Namens yßn'H tkampton Bank" zu "Alienraun Pank" für keine Veränderung des Ort's der B< anzusuchen. John Rice, President.^ Juli«, Der duftige Sänger, ist wohlfeil zu verkaufe« in dieser Druckers -