Allentann. den 2Zsten März, 1842. Demokratische Volks - Ernennung Für President in 1344. General Winfield Seott. Der Entscheidung einer drmokratischen Nati onal (Zonvention unterworfen. An Gastwirthe. Diejenigen Herren Gastwirtke die ikre Bitlschristrn i» unserer Zeitung bekant zn ma chen gedenken, werden wokl tknn dieselke so gleich rinznsenden, indem das Einrncke» in der nächsten oder spätestens in der darauffol genden Nnminer gejcheken yinß. Es würde nnS freuen unsere WirtkSfrennde sogleich sur Bittschriften bei »nS anspreche» z« seke». Die Einrückuug geschiekt unter den nämlichen Bedingungen wie dies vo» unser» Nachbar- HerauSgeber» geschieht. Allentann Bank. Wir habe» a»S einigen Zeitungen ersehen, daß das Gerücht in Umlauf ist, aIS babe die Alleutaun Bank ihre Tküren geschloffen Das Gerücht ist nngegründet, indem daS In stitut immer ungekindert, wie dies z» alle» Zeiten der Fall war, seine Geschäfte fortsetzt. Die Nechnnngö Aufgaben. Verschiedene Antworten wnrden unS schon auf die in nnserni letzte» Blatt eingernckre Rechnung eingesandt, nnd noch mekr werten erwartet. Unser Sancona Freund ist der Sa che ganz nake, jedoch kat er sich geirrt; ei» jeder von beiden bezaklte SAtt). Lecha Tannin Mvl,lt!,,itiglcitS-(Yc' seUschast. Bei der am vorletzte» Montag Abend für diese Gesellschaft gehaltenen Wakl wurden folgende Beamten für dieses Ja kr erwählt: Presiden t. —Renken Stronß. V. Presiden t —losiak Rhoads. Secretä r.—John P. Boas. Tchatzmeiste r.—Samuel Mover. Messenge r.—Antkouy Landenberger. Verwalter. lofepk Gangewere, lokn Seip, jr. David Keiper, EkarleS Wag ner. Stadt, Wahl. Bei der am letzten Freitag gehaltenen Stadt-Wakl wurden folgende Beamten für das künftige lakr erwäklt: Waklrichte r.—M. D. Ekerkard. Inspektoren.—James Gangewere. Levi Woodring. Assess o r.—losepk ?loung. E o n st a b e l.—Pkilip SellerS. Samuel Ginkinger. Northamptvn 2La!il. In Nortkampton Taunschip, fiel die Wahl wie folgt aus : Friedensrichte r,—l. D. Meeker. Waklrichte rCaSxer Kleckner. Eonstabe l.—David Gold. Inspektor? n.—lesse Remmel. lonatkan Trerler. ?l ss e ss o r.—Daniel RhoadS. Tnlzbnrg Wahl. Folgendes ist das Resultat der Salburg Wakl': Wahlrichte r.—George Kcmercr. Inspektor «—Salomon Klei», Abrakam Ziegensnß. ?I ss e ss o r.—lokn Landcnschläger. Eonstabe l.—Abrakam Brinker. Süd-Wlieitliall Wal»l. Folgendes ist das Resultat der Süd-Whett» hall Taunschip-Wakl: Frieden Sri chte r.—Pkaon Albrecht. TZ o n st a k e l. —George Miller. A ss e ss o r.—Gideon Gitth. Nord-Wbeith.rll Wahl. In Nord-Wkeithall wurde» folgende Be» «mlen erwählt: Affesso r.—lofepk Kokler. Lonstabe l—Edwin Keiper. Kongreß. Wir Kaden die ganze Woche kindnrch sorg fältig die Verkandliing."» des CongreßeS durchgeseken, um etwas sur unsere Leser dar aus zn entlehnen, aber all>s dieses geschak umsonst; denn nichts wurde gethan, und folg lich können wir auch nichts geben. Wir Ka den deßwegen di« Hauptz»ge des Erchequer Plans, in einer andern Spalte eingerückt. Wieder ein Pardvu. Jonathan K. Haßinger, der einer Verfäl schung überwiesen und nach dem Zuchtkaus vernrrkeilt wurde, ist durch David R. Por ter begnadigt worden. Versteht sich daß er rm Loko Foko ist. Ereßo»« und Miller. Der Creßon und Miller Land Trial, wo rin ickon eine geraume Zeitlang in den (Zonr l>'n von Lecha, Säwvlkill uud Nortkampton gearbeitet wurde, wurde letzte W»cke bei der M"Mgomery (Zaunty Lourt, zu Gunsten von Creßon entschieden. Jvhn Tyler. Ein Gerücht sggt baß Aokn Tpler einen nen andern Fiscal Plan dem Eongieß vorle gen w?rd?. —Also, weiv das Gerücht wakr ist, stimmt der jetzige Plan mit s?iueu Ansich nicht üderrin. Auf Ersuchen vieler unserer Leser rücken wir das Bankgesey, welche« wir schon letzte Woche im Auszug? lieferten, nochmal« nach dessen ganj?n Läng? ein Eine Akt», vorkekrnngen zu treffen für daS Wiederanfangen von Baargeld-Zak> lungen von Seiten der Banken diese« Staat«, und für andere Zwecke. Abschnitt l. Se ie « ver fügt, e»c. Daß die Banken diese« StaatS, von und nach der Passirnng dieser Akte, ikre Noten und De positen, und andern Verbindlichkeiten, in Gold- und Silber-Münzen einlesen, sollen, wenn in ihren Bankkäusern während Ge» schästsstunden selche Forderungen an sie ge» macht werden, und eine Weigerung oder Er mangelung, in Gold und Silber zu bezaklen, ! wie vorkesagt, soll als eine absolute Verwir kling ikrer respektive» Freibriefe angeseken nnd betrachtet werden: Mit de mV o r ! bekalt, Daß kein vorker kinsichtlich der > Bezaklung von Depositen eingegangener (Zon trakt durch die Versugungeu dieses Abschnitts beeinträchtigt werde« soll. Abschn. 2. Ans das Gesuch an irgend eine (Zoiumon PleaS oder Distrikt (Zourt deS gekö ligeii (Zauiity, oder an einen einzelnen Rieb ! ikr derselben in Gerichtpserien, anf den Schwur oder die irgend einer ! Person, welche darstellt, daß er oder sie an ' den oder die gekörigen Beamten irgend einer Bankanstalt, innerkalb deS besagten iZannl», eine Noie oder Noten, oder (Ze>-ificate vo» ! Depositen, oder andere Verbindlichkeiten, von j derselben ausgestellt, ausgenommen die Kraft j Autkorität der Akte vom 4ten Mai, !841, ! anSgestellten Note», dargereicht, nnd die Be > zaklnng derselben m Gold- oder Silbermiin «ze verlangt kabe, welche besagte Bank die Be ! zaklung verweigert oder verabsäumt katte, so > 'soll es die Pflicht der besagte» (Zourt sei», ! »'enn i» Sitzung, oder eines Richters in Ge» richtSferien, anzuordnen, daß der Protbono tar besagter Sonrt an besagte Bank eine Vor« foidernüg, in der Form einer Vorladung, er geben lasse, welche unverzüglich zuzustellen ! die Pflicht deS ScherissS oder (ZoronerS deS gekörigen Sann») sein soll, mit dem Befehl, i daß die besagte Bank zu der Zeit nnd an dem ! Orte, welche besagte (Zourt otu r Richter be ? zeichnet, sich stelle, nicht weniger als fünf, noch iiiekr als zekn Tage darnach. Und wenn die ! besagte Eouet oder Richter, nach Abkörnng der Parteien, von der Wakrkeir besagter Kla ! ge überzeugt ist, und daß die Verfügungen des ersten Abschnitts dieser Akte verletzt worden sind, alsdann sollen die Direktoren irgend ei ! ner solchen Bank dieses Staats, »nter ikrem ! Incorporations-Siegel, eine allgemeine Uc lertkagung alles ik,eS Eigentkiims, liegen ' den niid persönlichen, an solche Person oder Personen, aIS sie erwäklen mögen, machen nnd vollzieken, unterworfen der Genebmig nng der Stockkalter, bei einer allgemeinen Versammlung, als AnvertrauteS zum Besten aller ikrer Gläubiger. Lolche Ueberlraguug soll vou der (Zommon PleaS (Zonrt deS (Zann > W, in welchem solche Bank angelegt sein mag, genekmigt, nnd in der Amtstilbe deS U> k»ii ! denbewakrer deS gekörigen Eannty, inner kalb dreißig Tagen von der Vollziekung der selben, ,» Protokoll gebrachtwerden. Die be sagten Bevollmächtigten sollen sich anschicken j durch öffentlichen Verkauf, alles liegende >i«d persönliche Eigenikum besagter Bank zn ver kaufen, und sie sollen durch Annakme neuer Bürgschaften, durch Erneuerungen, durch güt lichen Vergleich, durch gerichtlichen Prozeß, oder anderweitig, alle ihre ausstekende» Schulden einzieken nnd zn diesem Behufe mögen sie sich des inkorporirten Namens sol cher Bank bedienen ; Mit demVorde kalt, j edoch, Daß die besagten Bevoll mächtigten in Bezaklnng von besagter Bank geschuldeten Summen, ikre eigenen Note» »nd Verbindlichkeiten nnd die Anweisungen ikrer Depositen';» gleichem Wertke annehme» sollen. Die besagte» Bevollmächtigte» sol le», ehe sie die Geschäfte ikreS Amtes a»tre ten, eine» Eid oder ri»e Bekräftigung able gen und nnlerschreiben, daß sie daS iknen An vertraute getreulich vollzieken wollen; wel cher Eid oder Bekräftigung in der Amtstube deS ProtkouotarS deS gekörigen (Zannty anf die Aktenschunr aufgrrrikt werten soll; und sie sollen solche Bürgschaft stellen, als die be sagte (Zourt, aIS kinreichend kalten mag, um die getreue Voll;iek»ng deS besagten Auver irauten zu sichern: und sie sollen einmal in jeden sechs Monaten eine Rechuung ikrer Einnakmemnnd Ausgaben, beglaubigt dnrch ikre Eide oder Bekräftigungen, in der Amt stnbe deS Protkonotars besagter (Zourt auf die Akteiischuur aufreiben. Die besagte» Bevollmächtigten sollen solche Bürgschaft stelle», als die besagte (Zonrt für kinreichend kalten mag, nm die getreue Voll zieknng des besagten Anvertrauten zu sichern, und sie sollen in jeden sechs Monaten einmal eine Rechnung ikrer Einnakmen nnd Ausga ben dnrch ikren Eid oder Bekräftigung be glaubigt, in der Amtstube des Protkonotars des besagten (Zaunty a»s die Aktenschnur rei ben. Die besagte» Bevollmächtigte» sollen wenigstens einmal in jeden sechs Monaten, eine vro rata Dividende der in ikren Hän den befindlichen Bilanz, unter den verschiede nen Gläubigern besagter Bank machen, wel che zufolge öffentlich gegebener Anzeige, in solcher Weise und Form, als von der (Zourt vorgeschrieben wird, A»spr»ch mache» uud die Beweise ikrer Ansprüche, wenn solche Zeug niste schriftlich vorbanden sind, an die besag > ten Bevollmächtigten abgebe», nnd von den besagten Bevollmächtigten ein (Zertifikat des Betrags desselben in Empfang nekmrn lassen sollen. Den besagten Bevollmächtigten soll ein solcher Geschäftslokn oder Vergütung fnr ikre Dienste bewilligt werden, als in solcher Übertragung, mit der Gcnekmignng der be sagten (Zonrt, eingeräumt sein mag, nnd sie wlleii, ausgenommen, wie es kierin verfugt ist, den verschiedenen Verfügungen der am vierzeknten Inni, achtzekn Kundert und sechs und dreißig, passtrten Assembly-Akte unter worfen sein, betitelt, "Ei»e Akte, betreffend Bevollmächtigte zum Besten von Gläubigern nnd andern TrustieS." Daß die inkorporir ! Ren Gewalten der besagten Bank, nachdem die besagte Ueb?rtragung gemacht nnd vollzo gen ist, wie vorbesagt, anskören und zn Ende sollen, ausgenommen, so weit als die selben fnr die folgenden Zwecke notkwendig sein »lögen, nämlich: Erstens. Um gerichtlich »» belangen und t-ejangt zu werten, und alle Prejeßr und Lrr- ligkeit fvrtzufühten, die jetzt für oder gegen besagte Bank anhängig sind. Zweitens. Uni solche Versicherungen, Ab tretungen und Ucbertragungen zii machen und alle solche Handlungen, Angelegenheiten und Dinge zu verricht«», als notkwendig oder zweckmäßig sein möyen, um die besagten Ue berrragungen oder die Verwahrung derselben wirksam zu machen. Drittens. Um die besagten TrustieS zur Rechenschaft vorzuladen, und sie zu zwingen, da« besagte Anvertraute zu vollziehen. Viertens. Um Direktoren zu erwäkle», nm solche» Ueberschuß, als nach Abzaklung aller Schulden der besagten Bank übrig bleibt, in Emvfang zn nekmen und unter die Stockkalter der desagten Bank zu vertkeilen ; und es wird ferner verfügt, daß die besagte (Lourt oder irgend ei» Richter derselben, a»s Ersuchen und Beweis, wie vorbesagt, für die Befchüyung vo» interessirte» Parteien, einen Bcfchlagnakmcbkfekl ergeken lassen mag, wo rin dem (Zoroner oder Säieriss anbefoklen wird, da« Bankhaus, Bncher, Gelder, i Depositen, Papiere nnd Habseligkeiten mit gerichllichem Beschlag z» belege» nnd i» Be sitz zu nekmen, und wenn die Direkirren nicht, innerkalb zekn Tage» darnach, eine Ueber iragung machen, wie es kierin weiter oben! verfügt ist, so soll die besagte (Zourt, oder eine Mekrkeit der Richter in Gerichtsferien, drei passende Personen als ! rnsties anstellen, wel che gleiche Gewalien Kaken, und denselben j Arrfttgnngrn unirrworsen sein sollen, als wenn »e von den Dnekioren angestellt den wäre», mit der Genchinigung der Stock« j kalter. Abschnitt !t. ES soll den Direktoren irgend ! einer Bank in diesem Staate gesetzlich erlaubt sei», wenn immer sie eS für zweckmäßig kal ten, die Angelegenkriten solcher Banken inS Reine zn bringen, eine allgemeine Uekertra-! gnng alles deS EigentkiimS, liegenden uiid persönlichen, der Bank zu mache», unterwor se» den Bedingungen und Verfügungen in! BetreMzon Uebertragnngen durch Direkte-> ren vo'M?anken, wie solche in dem zweiten AbschniUe dieser Akte vorgeschrieben sind, »nd ' es soll die Pflicht der Direktoren irgend einer Bank sein, eine liebettragung, wie vorbesagt, zn machen und zn vollzieken, wenn immer ei ne Mel'rkeit der Steinalten solcher Bank es z anordnet. Abschnitt 4. Es soll irgend einer Bank die- seS StaatS, nach der Passirnng dieser Akte, nicht gesetzlich erlaubt sein, irgend eine ande re Banknote auszustellen oder aiii'zuzaklcii, ! als jene von ikr selkst ansgestellicn, zaklbar ! ans Verlangen, in Gold oder Silber, Noten von Baargeld zaklenden Banken, oder, nnrer ! der Anthorität der Akte vom vierten Mai, ein ' taufend acht Kundert »nd ein und vierzig, ge ! srtzmäßig ausgestellte Banknoten, nach dem I Wunsche der dieselben in Empfang nekmeii- den Personen ; und irgend eine Uebcrtrctung dieser Verfügung soll die Absolute -Verwir knng ikres Freibriefes nach sich ziehen, und in der Weise dagegen verfahren werden, wir , es in dem zweite» Abschnitte dieser Akte vor geschriebe» ist: Mit demVorb e k a l te ! jedoch, Daß keine kinsichtlich der Bezak ! lnng von Depositen vorker gemahne Eontrak ! le, in irgend einer Weise beeinträchtigt wer den sollen. Abschnitt 5,. Es soll die Pflicht der Kassi sirer sein,am Isten Montag im Januar, April, Juli und Oktober in jedem lakre, eine beei ! digte oder beglaubigte Liste auszuftriigeu über ! de» Betrag vo» geliekencii Gelder», Z,otc» ' im Umlauf, vorrätkigem baarem Gel> »nd > Depositen, welche im Bankkanfe der Einsicht irgendeines Stockkallers offen steke» soll, nnter der Straffalligkcit von siiiif Kundert Tkalern, welche einzuklagen sind, wie Sckul ' den von gleichartigem Betrage jetzt eingeklagt . werden können, die eine Hälfte znm Besten des Klägers, und die andere Hälfte zum Nit ! tzen deS StaatS ; eS soll irgend einem Di rektor zu jeder Zeit erlaubt sei», die Bücher ! und Rechnungen der Bank einzusehen, von ! welcher er ein Direktor ist. Abschnitt ti. Daß Erecution, »der Prozeß in der Beschaffenkeit einer Erecntion, ringe kalten werden soll ans alle gerichtliche Er kenntniße, welche künftig in irgendeiner (Zourt dieses StaatS, oder vor irgend einem Alder mann oder Friedensrichter, erlangt werden möge», worin irgend eine Bank dieses Staats, welche die Verfügungen der Akte vom vierten Mai, 1841, annakm, Kläger, oder dielnter essirte Partei ist, so lange aIS kesagte Bank ermangelt oder sich weigert, de» Verfügungen des erste» Abschnitts dieser Akte nachzukom- inen, oder b>S besagte Bank eine Uebertra ! gung in Gemäßkeit des zweiten Absklinitts gemacht kat; Mit dem Vorbekalt, Daß nichtS kierin Entkaltene so ausgelegt werden soll, daß es der Bürgschaft irgend ei nes, wie vorbesagt, erlangten gerichtlichen ErkenntnißeS Eintrag ikut; Un d mitdcm fernere » Vorbekalt, Daß eine Weigerung, die, in Gemäßkeit der Akte vom vierte» Mai, 18 Staate e« nicht gemäßst erlaubt sein >oll we der unmittelbar oder mittelbar, sich mit ir l aend einem ander» Geschäfte, Gewerbe oder , Bei iife z» beschäftige», oZZ bloS mit de» zu > dem Amte eineS Kafsirer i gekvrenden Pflich. tc», und so viel vo» dem stiiiften Artikel der ! Akte vom SSsten März, alS den Presi denten nnd die Direktoren »Board irgend ei ner Bank auikorisirt, einen (Zassirer zur Be ' treibnng irgend eineS anderit Geschäfts Er l.iukuiß zu ertkeilen, >ei und ist kierdurch wi- derrnfen ; nnd anffer der Sttaffälligkeit von ! fünf taufend Tkaler», die durch besagte» Ar tikel auferlegt wird,wen» irgend ei» Eassirrr > irgend einer Bank >» diesem Staate knnftig, entweder nnmittelbar oder mitt.lbar, sich mir dem Kaufe und Verkaufe vo» Stocks, oder irgend einem andern Geschäfte, Gewerbe, Be schäftigung oder Berufe abgiebe, ine feinen Pflichten aIS iZassirerr nichtS a»grken, sollen sowokl solcher (Zassirer, als allo darin mit schuldige Personen, nach Uebcrsnhrvng dessen >n irgend einer (Zonrt von (Zrimin.>!-Gerichts barkeit, verurtkeilt werden, eine t'l.'ldstrafe von nicht weniger e>n hundert, uus uichl WWWWDMffWlllilll vezui'lkN, in dem gemeinen Ge» 'ängniße für irgend einen Zeitraum von nicht weniger als einem lakre, noch mehr aIS fünf Zakren unterworfen sein. Abschnitt 8. Daß in Zukunft kein anderes Medium als Bezakliing von Zöllen, Taren oder andern lEinkünfte» deS StaatS, ange nommen werden soll, aIS Gold nnd Silber, die Roten von Baargeld zaklenden Banken, oder die gesetzlichen Staatspapiere unter der Akte vom vierten Mai, 184 l ; Mildem Vorbekalt, Daß dieser Abschnitt nicht aIS eine Widerrufung eines in gegenwärtiger Sitzung der Gesetzgebung passirten Beschlus ses, in Betreff der Zölle für Transponiren des Brief-FtlleisenS auf der Columbia Eisen bahn, ausgelegt werden soll. Rede des Herrn Stevens. Gekalten im Hause der Representanten, am Dienstage den Bte» März, vor Abstimmung über die Bankbill. Herr Stevens erhob sich »nd sprach: Sir, Ich wünsche die Gründe anzugeben, warum ich alle Vorkehrungen dieses Gesetzentwurfes mißbillige, und warum ich dennoch dessen An na knie gerne seke. Ich mißbillige die Vor kekrnngen, weil sie—wie ich zeigen werde,— mangklkafl sind; nnd ich verlange die Au» nakme, nm noch größere Mängel in der öf fentlichen Meinung zu keilen, «ir! die.ses ist keine ResnmplioiisbiU nnd ich wage es jetzt voransznsage», daß anek nicht eine einzige Bank dieses Staats in Folge jenes Gesetzes Hartgeld bezakle» wird, nein! dieser Augen blick wird nnr um so viel länger anfgeschoben. Der erste Abschnitt lautet zwar schön, er be fieklt angenklicklichen Anfang der Hartgeld- Zahlungen ; »nd der zweite drokt allen unge- Korsamen Banken Verlust ikrer Freibriefe an i Aber wird auch mir ein Herr in dieser Halle! leugne», daß dieselben Strafen den Banken , schon durch das Gesetz vo» >«24 angedrokel werde» Und findet sich in dem obe» erlasse-! »ett Gesetze auch in r eine Vorkekrung, die j nicht in jedem Freibriefe eiitkalte» wäre. Sind dkinnach der erste und zweite Ab-! schnitt des neuen Gesetzes von der geringsten Wirkung? Nein ! So wenig als die alten ! Gesetze solches waren ! Weit wirksamer da- gegen ist der 4te Abschnitt, der den Bänke» ! verbietet, andere Noten als solche ansziizak len, die mit Hartgeld eingelöset werden. Aber es ist zweiftlkast, ob dieser Abschnitt' in Kraft gesetzt werden wird! Wenn wir die Z!j Reliefbanken ans eine > oder die andere Art kälten veranlassen kön- neu, dieses Gesetz anzuuekmen —von dem sie > ansgenomme» sind—so könnten j daß die Banken vielleicht HangeldWinngen beginnen und sich durch gegeiiseilige Uttlerstü- tziing aiifreil't erkalten wurden. Aber so lan- ge niclit die !j!i Reliesbaiiken in de» Grenzen deS Gesetzes eingeschlossen sind, so lange kön neu die I!i oder l-t Banken des EtaatS, wel- ! che das Gesetz vom 4ten Mai v. I. nitdt an- ! nakmen, auch nicht einen Monat lang mir ! Harlgeld-Zaklnngen sorlsakren, wenn wir vielleicht die Bank vo» Piltsbiirg und die Bank von Waschington ansuekmen, die kei- j ne Zi'oten iin llnilanfe Kaken nnd deSkalbanch j nicht gebunden sind, beständig Hartgeld zu be zahlen. Was sind aber die Vorkehrungen dieses ! Gesetzi'nlwnrfS in Bezug auf die Baukeu, n^el-! ! che das Gesetz vom 4ien Mai IBtl angenom- j ! inen kalten ? Alle kier Anwesenden, mit Ans ! iiakme von vielleicht zwei oder drei Hstren, geben zn, daß wir jene Banken nicht zwingen können, Hartgeld zn zaklen, beiwr wir iknen die 5 Prozente ikres EapiralS wieder zurück ! zaklen, das sie dem Staate in kleinen Noten > vorgeschossen Kaken. Das gegenwartige Gesetz zwingt nun auch ! jene Banken nicht znr Bezaklung geld, sondern sagt nnr, daß die Reliefbanken, ! welttie nach passirnng dieses Gesetzes kein > Hartgeld zahlen, verkindert sein sollen, die Ererntionen, welche sie gegen ikre Gläubiger, ! erhalle», in Vollzug zu setzen. Aber diese Nerkinderung wird von keinem Einfluß? auf jene Anstalten sein. Wer einigermaßen mit dem Geschäfte der B-nken kekannt ist, wird wissen, daß dieses l Ken nnr kochst selten Ercenlionen erlassen. Dieselben steken meistens mit .ftaiiflenlen und derartigen Geschäftsleuten in Geschäfts verbindttiig, nnd jene lassen eS nie—wenn sie es Kelsen können—kis znr Erecntion koinnien Die Zlusrechtkalliiiig ikres Credits erfordert die pünktlichste Erfüllung ihrer Verbindlich keiten. Was werden nun die Folgen jeneS Gese tzes sein, wetters nichts, als daß die l!Z Ban en, welche das Gesetz vom -tren Mai vor, I. nicht aunakmen, ikre Geschäfte einstellen nnd ikre Fonds unter die Stockhalter vertheilen werden. Die Folge des Gesetzes wird nicht zn suh len sein. Die !i!t Banken, welche das Gesetz annakmen, sitzen rnkig da und spoltc» deS Gesetzes; sie wisse», daß sie nicht znni Be zaklen gezwungen werden können, bis iknen der Staat die zurnckzaklr, welche er von iknen gelicken. Und wiid dieses ge ' scheken? Glicht eker als bis die Tarbill des Herrn von Lvcoming, in Wirksamkeit tritt, nicht eker als bis das Volk zugiebt, daß es ! zwei uud dreimal so koch getan wird, als eS jetzt ist. Und ans waS bestekt wäkrend je n.'r Zeit daS WeldnmlanfSmittel ? Aus nichts, kleinem, nnanslösbarein Roten-G''ler ! D»r Staat ist dieser (Zirkulation ausgesetzt, w.ikrcnd daS (Zapital gnter Banken »ins dem Verkekr entzogen ist. Es sollte mich gar nicht wum er», deu» »ach dem, waS ich jestt gese kcn, ist alles möglich, es sollte mich a.so nicht wundrrn, wenn der Gouveruör mit den Ban» ken, welche das Gesetz vom 4ten Mai v. I. nicht cmnakmen, einen Vertrag eingienge,daß sie jetzt noch solche kleine Reliesnoten erließen, und so d.>s neue Gesei; auf keine einzige Bank Einfluß l ätte nnd der Staat für ewig an je ne Bankanstalten angeschmiedet wurde. Der Art balre ich die Wirkungen jenes Ge setzes. Ich bed.'.urc, daß wir die Reliefban ken nickt ans die eine ode, andere Weise be wegen konnten, an dem Gesetze Aiukeil zu «ek>»e» nnd gleickfalls Hartgeld zu bezakle». Ich bedaure, daß dieser Gesetzentwurf wie» derum Demaga.ieu Gelegenkeiieu zu leeren Deklamationen vbcn uud deu ewigen Zwie- fpalt der Parrkeiiu noch nicht zu' Ende billi ge» wird. Ich devanrr, daß die vorige Bank blll, obgleich noch fthlechter als diese, deuuech nicht angrnommttt wurde ; ick bedaure, daß jcuc Li!l nich! mit solcher Acht Heu ckiZeuoui- M Uotjv nör zu Unterzeichnung vorgelegt werden können. Alsdann kälten Demagogen ni sagen können, daß diese Bill alle« wäre.w die Administratio(Zer:ifikat?n,in Schatzkammer« Not?» oder in den Roten solcher Banken, welche mit Gold und Silber eingelöset wer, den. Das Bill ?»tkält schickliche Vorkehrun gen, um die Unterschlagung, und den unrich tige» Gebrauch des öffentlich?» Geldes zu verkitten, sowie auch die Treue der Beamten zu sichern. Herzbrechende Geschichte. ?lm IVten Februar verließ Hr. William M'Slung von Nicholaus (Zaunty, Virginien, um in Sommerville Geschäfte zn verrichten, mit dem Vorkaden noch an demselben Abend zurückzukekre». Nachmittags erbeb sich aber ein so heftiger Sturm, daß es ikm unmöglich gemacht wurde sein Vvrkaben auöjufübren. Wahrend der Nacht gerietk sein WoknhanS in Feuer, und die Frau mitikren Kleinen ret« tele sich vor einem furchtbaren Feuertod. Aber ackl es war nur um ein Tpfer deS Sturmes za fallt» Z Als Hr. M'ölung an» iiäMen Tag nach Hanfe kam fand er sei» Woknkaus eingeäschert, und seine Frau und minder zu Tode gefroren. Sei» Gefühl läßt sich el»r denken als beschreiben. Gut e r Pl an, wie man schiechtzabkende- Mietköleute los wird. ö», HauSeigentku. iner in Baltimore katte Mietkleitte,n seinem <>ansc die die Rente nkt,t bezaklten nnd er ' k'.itle schon alle Mine! versucht, sie kerauS zu bringen, aber vergeblich. Da verfiel er auf ! de» EuisaU, den Schornstein »den zu verstvv« nnd alsbald saken stet, die Insasse« ze l norkiat. auS dem Haus« zu fluchte« u» >»cht > zu ei stucke u.