Der Lech« » Patriot Uttd Demokrat. AlltMaun, Wl. gedruckt und herausgegeben von <55. Advlpl, Sage, in der Hamilton Straße, einige Thüren ilnrerhalb Hagenbnch's Wirthshaus. Jahrgang 12.^ Bedingungen. Diese Zeitung wird jeden Mittwoch auf einem großen Snper-Royal Bogen, mit ganz Lienen Schriften, hcransgegeben. Der Subsriptions-Preis ist einTHaler 'des Jahrs, wovon die Hälfte im Voraus zu bezahle» ist. Kem Subfcribeiit wird fnr weniger als ti Monate angenommen, und keiner kann die Zeitnng aufgeben, bis alle Rückstände darauf abbezahlt siud. Bekanntmachungen, welche ein Viereck aus machen, werden dreimal für einen Thaler eingerückt, nnd für jede fernere Einruckuug füiif uud zwanzig Cents. Größere nach Verhältniß. ! Diejenige welche die Zeitnng mit der Post i oder dem Postreirer erhalten, müssen selbst l dafür bezahlen. Alle Briefe an dcn Herausgeber müssen V 0 st frei eingesandt werden,sonst werden sie nicht aufgenommen. Ocffcntlichc Vcudu. Moutags uud Dienstags, den 25. und 2K. März, Vormittags um 10 Uhr, solle» an dem .Hanse von Heinrich K » n tz, in Nord- Wheithall Tannschip, Lecha Launin, anf öf fentlicher Vendn verkanfl werden: Zwei Knhe, Rindvieh,'S>l?aafe, Schleif stein, Hausuhr, Banchznber, Bette» n. Bett laden, Eisenhäfen uud Pfauuc», Spi»»räder nnd Schreinergeschirr; Tische, Stühle, Kü chengeschirr, und sonst noch allerlei Haus- Banern- u»d Kuchettgerathschafte», zn wcit länftig zn melden. Die Bedingungen sollen am Verkanfstage bekannt gemacht lind gebührende Aufwartung gegeben e» von Henrich Kmitz. März (!. nq—3m Ocffcutlichc Vcndu. Mittwochs, deu 27. März, nächstens, nm 1V Uhr Vormittags, sollen folgende Güter auf öffentlicher Vendn verkauft werde«, an dem Hanse von ) 0 h >1 Ä a u i l, seu. iu Ob. Macungy Tannschip, Lecha (Zäunt»: Eine grosie O.uautität Heu bei der Tonue, eine O.nauiitäi ilioggenstroh beim Gcbnnd, Waitzen nnd Roggen im Grund beim Acker, «. s. w. Die Bedingungen sollen am Verkanfstage bekannt gemacht und gebührende Aufwartung gegeben werden vou William - John Kanll, März K. na73m Ocffcutlichc Vcudu. Donnerstags den Listen März, Vormittags n»i 1<» Übr, soll au dem Hanse des verstorbe nen Jacob S ta nser, in Dber Milford Tannschip, öffentlich verkauft werde» : Em «!-jäbriges Pferd, ei» 2-gäuls Wagen, md Banerii-Gerätkschaftrn, melden, bekannt werden am Vertansiage gegeben wf.vart»ng ,lr^-'7" Coinmittee. " H Ocffcutlichc Vcudu.' Freitags nnd Samstags, den 2Zsten und 23sten März, soll an dem Hause des verstor benen David Gri in, in Maratawm? Tannschip, Berks Eaunty, öffentlich verkauft werde»: Pferde, Rindsvieb, 10 Milch-K übe, 2V Schweine, Schaafe, Pferdegeschirr/ Wägen mir Body uud Heuleiteru, Karch, Holz- und Jagd-Schlitten, Spatzierwagen, Pflnge, Eg gen, Windmnble, Bienenstöcke, Betten uiid Bettladen, Schänke, eine Sacknhr, Flinte, ein knpferner Kessel, Eisenhäfen, eine Onantität Flachs, Grnndbecren beim Büschel, nud sonst noch vielerlei Haus-, Bauern- und Knchenge räth, zu weitläuftig zu melden. Die Vendn wird jeden Tag, Vormittags nm 10 Uhr anfangen, und gehörige Aufwar tung gegeben werden, von Daniel K. Grim, ? - Jesse Grml, 5 FebÄiar 27. nq-3m Ocffcutlichc Vcudu. Donnerstags den 28sten März, Vormittags um lO Uhr, soll au dem Hause des Unter zeichnete», i» Nieder-Macttngie Taiittschip, öffentlich zum Verkauf angeboren werden : 3 Pferde und Pferdegeschirr, 2 Kühe, ein Bnll, ein 4-gäulS Wagen, Pflug, Windmüh le, Betten uud Bettladen, Tischt und Stühle, nebst sonst noch vielerlei Haus,- Bauern- und Knchen-Neräth, zu weitläuftig zu melden. Dic.Bcdingiinqen werden am Verkanfsta ge bekannt gemacht, und gehörige Aufwar tung gegeben werden, von Joseph Stephen. Februar 27. nq—3m Ocffentliche Vendu. Mittwochs nnd Donnerstags, dcn 13. nnd l lten März, nächstens, soll an der ebemali gen Wohnnng des G e n. Peter Rttch, »i Wheilhall, öffentlich verkauft werde« : Pferde, Rindvieh, Schweine, Dearborn- Wagen und Geschirr, Schlitten, 3Koblenö fen, 3 Holzöfe», V Betten nnd Bettladen, Ti sche, Stühle, Uhr mit Kasten, Desk, 3 Eck schränke, 3 Windmühle», eine Aepselmühle, O.uieuswaaren, Messer uud Gabelu, Eisen kessel Zuber und Fässer, eine Uniform nnd Pistolen, liebst eiuer grosten Versaüedcnhcit von Haus- Küchen- uud Bauerugeräthschaf ten. Die Vendn soll an beiden Tagen um 10 Ul» Morgens anfangen, nm welche Zeit die Bedingungen bekannt gemacht nnd gebüh rende Aufwartung gegeben werden soll ion William Ruch, ) David Ruch, s X, Jacob Dilliuger,) ulau.lt,. Febr. 13. nq-tm Oeffeiltliche Vcndu. Freitags dcn 22sten März nächstens, nm Il> llbr Vormittags, soll au dem Hause des verstorbene» Jacob Schwenk, iu Ob. Milsord Tannschip, Lecha Cannty, öffentlich verkauft iverde»:— l Pferde und Pferdegeschirr, Kühe, ein Wa gen, Pflüge, Egge, Henleitern, s>olzleitern, Strohbänk, und Streb, Frucht beim Büschel, Saamen ans dem Felde nel'st noch allerlei Hans« nnd Banern-Ge räibschaften, zn wcitlänftig zu melden. Die Bedingungen werden am Verkanfsta ge bekannt geinacht, nnd Aufwartung gege ben werden, von Ioli» Sch'veuk, ? - Heinrich Schivenk,^ Februar 27. *—3 m Ocffcntlichc Vcndn. Mittwochs dcn 27sten März, Vormittags »in l<) Uhr, soll an dem Hanfe des Unter zeichneten, in Obcr-Mac»ngic Tannschip, öf fentlich verkauft werden: t Pferde, 2 Füllen, Pferde - Geschirr, 20 Stück Riudsvieb, Schaafe, Schweine, zwei t'gäiils Wägen, Pfluge, Eggen, Windmühle, Strohbank, Henleitern, und sonst noch vieler lei Banern-Gcräthschaste» zu wcitlänftig zu melden. Die Bedingungen werden am tage bekannt gemacht, und gehörige Aufwar tung gegeben werden, vou Joseph Nicker. Februar 27. »q—4m Zu vcrtanjcn d u r ch P r i v a t - 5> a n d e l. Eine s,'otte von 12 Zlcker uud 7 Nutken, in Nieder-Saeona, Rortbampton Launty; daf , selbe ist mit nicscblcntein Wasser verseben. Davon sind ohngefähr 10 Acker mit Holz be ..wachsen, von s)ickor« nnd andern Holzarten. Auf diesem Platze befindet sich ein Wohn haus, eine Scheuer, uud Nebengebäude, so wie ein Obstgarten. Es gränzt au Land von Peter Leitb und Andere, an der neuen Nie der-Saco»a-.Kirche. Sin gutes Recht und Besitz soll den Käufer gegeben werden von Friedrich Melz, und Maria Hossmami. Märj l». ?—lm "Hütet euch vor qeheiutei» (Ycsellsckaften." —Waschington. Mittwoch, den 13tcn März, 1839. Oieneral Harrisou's Brief an den achtbare» Harinar Dcnny. Werther Herr, Da Sie wahrscheinlich mm wie der nach Pittsburg zurückgekehrt sei» »Verden, so gebe lch mir die Ehre, de» Empfattg ibres Schreibens von Phi ladelphia anzuerkennen, welches die Verhandlungen der National-Gegen freimaurer Convention, die neulich in jener Stadt sich versammelte, enthält. Mir Gefühlen der innigsten Dankbar keit las ich dcn elnstim'mig angenom menen Beschluß, vermöge dessen ich als ein Candidar für das Amr des Presi denten der Vereinigt. Staaten ernannt worden bin. Ztlm'zweite»male bereits habe ich vo» jener patriotische» Partei, welcher Sie als ein abgezeichnetes Mitglied angeboren, den stärksten Be weis des Zutrauens erhalten, welcher einem Bürger des Freistaats zu Theil werden kann. Ich iviirde es versuchen mein Gefühl der Verbindlichkeiten, die ich ihnen schuldig bin, zu schildern, wen ich nicht überzeugt wäre, daß irgend ei ne Sprache, deren ich Meister wäre, noch »veit hinter meinen wahren Ge smnnngen zurückbleiben wurde. Wenn indessen die Wünsche der Convention venvirklicbt, nnd ich von denjenigen er wählt werden sollte, welche Gegner der jetzigen Administration sind, falls ihre Bemühnugen mit glücklichen! Erfolg gekrout wurdeu, so »verde ich es iu mel iier Gewalt haben mei»e Dankbarkeit auf eiue für diejenige», welche sich re preseiltiren, mehr erfreuliche Welse an dcn Tag zu lege», als durch irgend ei nige Versicherungen derselben, welche zur gegenwärtigen Zeit zn offenbaren mir freisteht. Ich meine näinlich durch die äußerste Anstrengnng meinerKräf te, nm die in ihren Prinzipien dnrch zufnhrcn, dnrch Hinderung des Fort schreitens jener Maßregelu.'welche für die Wohlfahrt des Volkes verderblich siud, uud indem ich jene veriiüftigen deiiiokralisch rcpllblischeii Lcbrc» a» de ren Stelle setzen würde, nach welchen die Admimstrationen eines lefferson nnd eines Madison verwaltet wnrde. Unter d«l Prinzipien, die vo» einem obersten Magistrate, welchem die Um gestaltung der Regieruugsverwaltung zu ihrer »rsprüilgliche»,' Eiiisalt uud Reinheit am Herzen liegt, eigentlich befolgt werden sollte» halteich die fol gende vo» vorzüglicher Wichtigkeit. 1. Seine Dienstzeit auf einen einzi gen Termin zn beschränken. '2. Allem Recht z» einem Controlle über den öffentlichen Schatz zn entsa gen, ausgeuommeu über eine» solche» Theil derselben, als gesetzlich angewie sen sein mag, zur Verwaltung des öf fentlichen Dienstes; und daß dieser ge nau nach dem Bnchstaben des Gesetzes angewendet nnd ans der Echatzkam mer gezogen »verde; »ach Maaßgabe der längst in Gebranch gewesenen For men jenes Departements. Daß er nie versuchen sollte auf Wahlen einzuwirken, entweder durch das Volk oder die Staats-Gesetzge bung; noch den Föderal Beamten mi ter seiner Conrrolx zu gestatte», irgeud eine andere Rolle bei derselben zn spie len, als ihre eigenen Stimmen zn ge ben, sie das Recht zn Stimmen besitzen. 4. Daß er bei der Ausübung der Vero-Gewalt seine Veriverfung von Bill beschranken sollte, nnd zwar er stens ans solche, die nach seinem Gut achten constitlirionswidrig sind; 2tens, solche, welche auf Beeinträchtigung der Rechte der Staaten, oder von Indivi duen, ab;weckeu; .'irens solche, die, d.v sie hohe Interessen in sich schließt, nach seinem Gutachten reifere Ueberlegnng oder Hiuwcisung ans den Willen des Volks bedürfen, um bei den darauffol genden Wahlen ansgemittelt zu »ver de». 5. Daß er niemals dulden sollte, daß der Einfluß seines Amts sür Zwe cke von einem leidigen Partei-Charak ter gebracht werde.' Daß bei Absetzung vom Amte solcher Peamten, die ihre Aemter so lange bekleidet, als der oberste Magi strat es fnr gut hefindet, die Ursache solcher Absetzung allemal der abgesetz ten Person, und, wenn es verlangt, dem Senate zu der Zeit mirgcthellt »verde, wo die Criiennung eines Nach folgers vor sich geht. Und znletzt, wiewM nicht das un wichtigste : 7. Daß er nicht dulden sollte, daß das ganze Geschäft, die Gesetze die tt »ion zn verfassen, dem Departement anheim stellen sollte, welchem die Con stitution es ausschließlich angewiesen hat, bis sie jene vollkommene Gewalt erhalten haben, wo »nd wa»» allem das Gutachten des erecuriven geHort »verde» mag. Eni gemeinschaftlicher besitz von Gewalt in der Ausarbei luug der Gesetze zwischen der Gesetzge bung nnd den ercutiven Departemen ten, muß nothwendig auf gefährliche Umwandlungen hinleiten und zugleich von großem Nntzen für einen Präsi denten sein, dem an Anodelmung sei ner Gewalt gelegen ist. Ein solcher Sin» der Constitution konnte nimmer mehr vo» lhre» Verfasser» gemeint sein, da sie wohl wnßten, daß'diejeni ge» welche die Bills vorschlagen, jeder zeit ihr eigenes, oder das Interesse ih rer Constitnenten haben wür den; und daher die, aus Englands Constitution entlehnte Vorkehrung welche das Entstehen von Neveime Bills auf die unmittelbaren Neprefen tanten des Volks beschränkt. Weit entfernt, mit dem Manne, welcher vor nicht langer Zeit vom Presidenten stnhle ins Privatleben zurück trat, die selbe Ansicht zu theilen, daß der Co» greß nm ein Projekt eines Vaiiksvstems sich an ihn hätte wenden sollen, halte ich vielmehr dafür, daß ein solches Ge such nicht mir große Willfahrlichkeir von Seiten jenes Korpers, sondern anch eine unverzeihliche Bekanntschaft mit der Gefabr geoffenbart haben wür de, die von einem solchen Institute zu befürchte« steht. Die Gefahr besteht nnbestreitbar in einer Vereinigung der Interessen zwischen dem Ereclirivcn ». der Bank. Wurde ei« eln'süchtiger lubaber des Ereculiveu Stuhls e'iue so günstige Gelegenheit, als die Aus arbeitiing des Gesetzes ihm darbieten würde, vorbeistreicheu lassen ohne Ver fügungen znr Sicherung seines Ein slnßes über dieselbe dariii einzurücken !' In der, dem Presidenten durch die Coustilutiou gegebenen Autorität 'dem Congreße solche Maßregeln, als er für nothwendig nnd schicklich halten wird, anzuempfehlen,' war es sicher niemals beabsichtigt, daß die von ihm empfoh lenen Maßregeln in einer, sür die un mittelbare Entscheidung der Gesetzge bung passenden Gestalt dargeboten lverden sollten. Die »reisen Männer, welche die Constitution abfaßten, kann ten die Vortheile zn gm, welche die Krone von England von der Ausü bung dieser Gewalt durch deren Mi- »ister berleirete, als daß sie dieselbe« zum Gebrauch für unsern oberste» Magistralen, oder für die Hauptbeam ten der Deparlellieure »»rcr seiner Co»irrole hätten beabsichtigen sollen. Das gepriesene Prinzip der englischen Constitution, daß die Eimvilligniig des demokratischen Zweiges der Regier ung nicht nur nothwendig war, nm Geld von dein Volke zu erhalten, son dern daß es anch dessen unverletzliches Vorrecht war, alle Bills für diesen Zweck von sich ausgehen zu lassen, ist der Theorie und dem Buchstaben nach wahr, aber in der Praris äußerst falsch und lappisch geworden,durch dasTheil nehnien der Minister der Krone in den des Gesetzgebend In der That, der Einfluß den sie dadurch gewinnen, daß sie als Glieder des Un terhauses sitzen, und das ungeheure Patronatrechr der Krone (coustitutio nes oder usurpirtes) Handhaben giebt ihnen eine Ge»valt über jene Korper, welche die niedrige Schmeichelei, oder noch wahrscheinlicher, den beabsichtig, ten beißenden Spott von Sir Walter Neleigk, in einer Zuschrift an Jacob den Ersten, »vcuigsteus schembar macht nämlich: "daß die Anforderung des Souveräns an das Unterhans für Geldnnterstützung nnr in der Absicht geschehen sei, daß der Tar von dem lei lern selbst ausgegangen zn sein schei nen mochte," da sich doch folgern läßt, dal; er in der That vom Souverän selbst aufgelegt worden. Nachdem ich Ihne»! dergestalt meine Ansichten dargelegt habe, was ein Pre sident, der durch die Unterstützung der jenl'gen im Volke, welche Gegner der Grundsätze sind, nach welchen die jetzi ge Administrarion gehaudhabt wird, ans Ruder der Regierung kommt, in einigen Fällen thu»! nnd lassen sollte, so »verde» Sie vernehmen daß ich ei neu Punkt nicht erwähnt habe, der von vielen von eben so großer Wichtigkeit gehalten wird als irgend ein anderer. Ich spiele auf die Er»cmiling der Con greßglieder zum Amte von Seilen des Presideuteu au. Die Coustiturion ent hält kein Verbot solcher Ernenmmg; ohne Zweifel darnm, weil deren Ur heber an ihre Nothwendigkeit nicht glanben konnten, wegen der Reinheit des Charakters, die sich bei Dellen of fenbarte, welche zn jener Zeit das Zu trauen des Volks besaßen. Nichts de sto weiiiger hält die Oppositions-Par tei sehr allgemein an der Meinung fest, daß das Land von viele»! Uebel befreit geblieben seien würde, welche es seit mehreren Jahren erduldet hat, »venu die Coiifritntion eine derartige Verfn gllngen erhalten hätte. Da ich seit den letzte»! zehn Jahren keine Gelegen heit gehabt habe, den Gang der Regie rungsgeschäften in eigener Perfon zu beobachte,,, so bin ich nicht im Stande über die llLahrheir oder Falschheit die ser Meinnng ein e»itscl)eidendes Urtheil zu fallen. Ich wurde mich sehr gerne dazu verstehen, die bekannte Willfahr lichkeir der Gesetzgebung gegen den obersten Magistralen in mehren merk würdigen Fällen, anf eine f»ir den Cha rakter unseres Vaterlandes und des Rcpublikanisl»»s selt'st einigermaßen weniger nachtheilige Weise zu erklä. reu, daß durch die Eiuränmnng, daß die Väter des Vaterlandes, die durch Vertranen geehrter Diener eines tu» Volks, durch de»« armseli gen Schmuck uud Gemnn abhängiger Aemter vom Pfade der Pflicht und Ehre abgebracht »verde»! konnten.— Aber wenn das Uebel wirklich vorhan den ist, nnd »Venn man gnte» Grund bat zn glauben, daß dessen Quelle in der Bestechlichkeit der Glieder der Ge setzgebung aufzusuchen ist, so kann ein wirksames Heilmittel nicht zu frühzei tig augeweudet norden. Und glückli cherweise hahen »vir »n diesen! Falle eine Allswahl von Hnlfsmitteln. Ei lies derselben ist jedoch, nach meinen! Gutachten, frei von den Einwürfen, welche gegen die andem angebracht »Verden mochten. Das eine qegen welches ich Einwcndnngcn mache, ist dasjenige, zu dessen Annahme der letzt herige President so dringend aufgefor dert »vorden ist, zufolge eines beim An fange seiner Verwaltnng gegebenen Versprechens, nämlich daß der' Execu tive nnter keinen Umständen ein Glied eines der beiden Zweige der Rauonal- Gesetzgebnng zmu Anire ernennen soll te. —Räch meiner Ansicht giebt es ge gen die Befolgung dieses Prinzips mehrere »vichtige Gründe. Ich will sie nnr auf zwei derselben verweisen, weil, wie ich glaube, daß Sie mit nur ütvr einstimmen »verde», daß die von mir aufzustellende Alternative, »vahrend sie einerseits von gleicher Wirksamkeit sein würde, andrerseits keinen Grundzng enthält, gegen »vclchen ein billiger Ein wurf gemacht lverden könnte.' Da die Constitution keiue Verfüg ung enthält, um zil verhindern, daß der President nicht Congreßglieder zum Amte anstellte, konnte der Executive »voht, mir gebührender Achtung des Zartgefühls und der Gerechtigkeit und ohne sich Ge»valt vom Volke an zu Mas sen, etwas als Untuchtigkeit erklären, was die Verfasser der Constitution als nvtlnvendig erachtet. Und »vo ist der Amerikanische Bürger, den» die Ehre Mo.I-