l Rorthampto» Cannty wöchentlicher Anzeiger. Allen taun, V«. gedruckt und herausgegeben von schip-. Die Rechnung von Henry Hnnsicker, Ad ministrator vo» Jod» Hlinsickcr, letzthin von Heidelberg Tauuschip. « Die Rechnung von Philip Kleckner, 0 Uhr Vormittags. William Boas, Negistrirer. Registrators-An t, ? Allenta»», Januar 9,1839.; nq—l>C- Nachricht^ Alle diejenigen welche noch a» die Hinter lassenschaft des versterbe«?» George Kle i», letzt!»» von Ober-Milford Taiin schip, schuldig sind, werden hiermit benach richtigt, ihre Schulden bis zum 14ten Febru ar, au die Unterzeichneten abzubezahlen. Gleichfalls werde» Diejenige» welche «och rechtmäßige Anforderungen an besagte Hin terlassenschaft haben, bis znr obigen Zeit wre Rechnungen wol,l bestätigt einzubringen, in dem «ach dieser Zeit keine Rechnungen mehr angenommen werden. David Gehinan ? Susann., Klcln. Jannar 9. 1839. *—4 m Nachricht wird hiermit gegeben, daß der Unterzeichnete als Administrator der Hinterlassenschaft der verstorbene» Anna MargrethMn m baner, letzthin von Nord-Wheithall Tann schip, Lecha Cannty, ernannt worden ist.—Alle diejenigen daher, welche noch an besagter Hinterlassenschaft schuldig sind, werden auf gefordert, innerhalb tt Wochen bei dem Un terschriebenen anzurufen und abzubezahlen. — Uud alle Diejenigen, die noch rechtmäßige Anforderungen haben, sind ebenfalls ersucht, ihre Rechnungen innerhalb besagter Zeit ein zubringen. Abraham Lobach, Administrator. Januar 9. 1839. nq—6m Öeffentliche Vendu. Es soll auf öffentlicher Vklwu verkauft werde«, Samstags den 19. Jannar 1839, an dem Stohr deS Unterschriebeneu, in N-Wheit hall Tannsclnp, ei» Assortment von Stohrgü re.n, bestehend aus Hart- Trockenen- und Queenswaaren. Die Vendu soll au beiden Tagen Vormit tags um 10 Uhr ailfaugkn, wo gebührende Aufwartung gegebeu wird von A. uud E. Kohlen^ "Hütet e,,ch vor geheimen Gefellschaften." —Wafchiuqton. Mittwoch/ den 16ten Januar, 1839. Gonvernör Joseph Ritner's Botschaft. An den Senat und das Hans der Re präsentanten von Pennsslvanien. ( Fortsetzung. X Um sich gegen «»gesetzmäßiges Stimmen vo» Personen zu verwahre», denen ein Tar ausserhalb des DlstriktS auf erlegt ist, und die denselben bezahlt haben, so sollte von ihnen verlangt werden, daß sie ihre Namen dem Assessor angeben, um vo« ihm wenigstens neun Tage vor der Wahl an dem Wahlhause angeschlagen, und in die zu vor beschriebene Liste der Tarbaren eingetra gen zu werde«, damit alle Personen eine Ge legenheit habe«, die Name« derjenigen, die stimmen wollen, zu wissen; «nd eS sollte ei» Originaltar-Empsangscheiii von dem gehöri gen Einiiehmer des Distrikt», in welchen derselbe bezahlt wurde,zu der Zeit des Stim mens vorgezeigt werden. Die Handschrift des Einnehmers sollte auch von einer nnin teressirten Person vor einem bekannten Frie densrichter oder Aldermann bewiesen, »nd das Concept von solchem Beweis auf dem Empfangschein indossirt werde». Wen» zu diesen Eikischräiikftnge» hinsicht lich der welche das be q»eme Mittel zu vielem Brcrua.geweseu siud, »och hiiiziigefngt wird, daß kein Empfang schei» die Bezahlung deS TareS beweisen soll, wenn das Jahr, wofiir ter Tar gelegt wurde, nicht ausdrücklich darin erwähnt ist, nud daß kein vor mehr als zwei Jahre» auf erlegter Tar, wenn derselbe auch innerhalb zwei Jahre bezahlt wurde, zum Stimmen berechtige» soll, so würde man nicht leicht der Constitution in diesem Fajle ausweiche» kön ne». Ich halte diese letztere Vorschrift so wohl angemessen als nothwendig, weil es nach meiner Meinung die Absicht der Coiistitiitio» ist, daß der Tar nicht allein i» der genann ten Zeit bezahlt, sonder» auferlegt sei» muß, uud daß der StiiiiingrlM' während je ner Periode zur Unterstützung der Regierung, »»ter welcher er lebt, beigeirflae» hat. Da be't'ks, sowohl Auflage nnd Bezahlung des Tares verlangt wird, so läßt sich billig an nehmen, daß sie nicht allein in der durch die Constitntion bestimmte» Periode, sonder» auch fnr die dari» bestimmte Periode, oder wenigstens fiir einen Theil dieser Periode, Statt finden sollten. Um die Ordnung bei den Wahle« zn er halten, würde ich anempfehlen, daß es dem Constabel deS Bezirks, ter Borongh oder Tannschips, worin die Wahl gehalten ist, znr Pflicht gemacht wird, einem daselbst angestell ien Friedensrichter oder Aldermann die Na me» der Personen anzugeben, die sich Ge waltthäti'ikeite», Drohungen, Zusammeiirvt tttiigett oder einer andern Ruhestörung wäh lend deS TageS solcher Wahl habe» z» Schulden komme» lassen, und die Namen solcher Personen, die angegriffen, geschlagen, bedroht oder auf andere Weise beuachthciligt wiirde«, oder solcher anderer Personen, die mit den Thatsache« bekannt sind, als Zeu gen von Seiten deö StaarS zu berichten, die nebst den angeklagteuParteien verpflichtrtmer dcn, vor der nächsten Conrt der Vierteljährige» Sitzungen oder der MayorS Eonrt, wie der Fall sein mag, zu erscheinen ; oder ei» Con stabel, der es vernachläßigt oder sich weigert, innerhalb vier und zwanzig Stunde» solche Anzeige zu mache«, nachdem er vo» der ver letzte» Partei oder von drei Stimmfähigen des Distrikts dazn aufgefordert worden ist, auf die Anklage vor einem Friedensrichter oder Aldermann, nnd nach geliefertem Be weis von solcher Aufforderung oder Veruach läßiguug, iu der Summe vo» zwanzig Tha ler» bestraft werden soll; daß die 'Partei oder Parteien, die vorder gehörigen Eourt eiurr solche« Gewaltthätigkeit, Drohung, Znsammenrottnng oder einer andern Ruhe störung schuldig gefunden sind, vernrtkeilt werden sollen, die Prozeßkosten zu bezahlen, nnd nicht weniger als sechs Kalender Mona te Gefänginßstrafe in dem gehörigen Cannty zu erleiden ; nnd daß eS die Pflicht der gehö rigen Eonrt, vor welcher jeder Lonstabel sei ne vierteljährlichen Berichte macht, sein soll, ihn ausdrücklich zu verhören, ob die iu dem Distrikt gehaltenen Wahlen ans eine friedli che Weife geleitet wurden, nnd wenn er be richtet, daß es nicht der Fall war, «nd daß er verfehlt hatte, daS erforderliche Verfah ren anzuordnen oder wenn es auf andere Weise beweisen wird, dag dea, Eonstabel dann die obige Geldbuße auferlegt wird. Und um so viel als möglich die Reinheit der Wahlen zu erhalten, wurde ich die Pas sirung eines wirksameren Gesetzes gegen daS Wetten bei Wahle« dringend anempfehlen, indem dieser Gebrauch die schlimmste «nd »achtheiligste Art von Hazardspiel ist. I« andern Arten von Wetten «nd Glücksspielen benachtheiligen die Parteien sich nur se,lbst, aber diese Art verwundet die Rechte Aller, und zerstört jenes Vertrauen, welche.« jeder Bürger in den Entscheidungen des Stimmkastens haben sollte. Ich würde an empfehlen, daß der Inspektor einer jede« Wahl, wenn eS von einein Stimmfähigen deS DistriktS verlangt wird, oder wen» er eS nothwendig halten sollte, einer Person, die ihre timme anbietet, unter Eid oder Bekräftigung erklären läßt, ob sie auf eine unmittelbare oder mittelbare Weise, entwe der als Prinzipal, Theilhaber »de? Verwah- rer der gewetteten Sache, in dem Resnliat irgend einer an jenen, Taqe zu haltenden Wakl interessirt ist, und wenn sie eS ein j ränmt, oder wenn sie sich weigert zn antwor ten, daß ihre Stimme nicht angenommen, mid ! der Schreiber der Wahl angewiesen wird, in ! dem Verzcichniß der Stimmgeber eine Be merkung darüber zn machen. Diese Vorkehrungen, nebst noch einer, nm die höchst unschickliche nnd verderbliche Ein ! Mischung der Federal Regierungs Beamten in unsere StaatsWakle» zn verhindern, wer i den, wie man glaubt, demßetrng, der Unord nung u. demWetteu, dabei welches alle gute Menschen zwingt, die Ehrlichkeit der Resul tate derselben zu bezweifeln, und für die Daner einer davon abhängigen Regierung zu furchten, Einhalt thnn. Wir sind es nns selbst schuldig, so lauge es in unserer Gewalt ist, Reform »nd Abänderung anzuwenden. Wir sind es der Tugend und Anhänglichkeit an eine republikanische Verfassung schuldig. Wir sind es unsern Nachkomme» schuldig. Ich empfehle daher ernstlich der Gesetzgebung die Annahme der vorhergehende» Vorkeh rungen, oder solcher ander», die dazu berech net sind, die nämliche» Wirkimgc» hervor zubringen, an. Außer der Vorkehrung, I>amit die Wahlen ans eine vcrf.issnngsmäßige, ehrliche und friedliche Weise gehalten werden, wird es anch Elire Pflicht sein, f»r die Art »»d Weise ! der Wahl »»d des Berichtens der vermehr- ten Anzahl von Beamte»,die n»ter der nenen Constitution unmittelbar von dem Volke er wählt werden solle», Vorkehrung zu treffen. Die Wahle» schließen alle Caunty Beam te» und die Friedensrichter nnd Aldermänner ein. Hinsichtlich der Camtty Aemter werdet ihr anch z» bestimme» habe», vo» wie viele» Personen sie bedient, »nd wie viel Aemter vo» einer Person in de» verschiedenen Ca«n ties bedient werden sollen. Es wird ferner Enre Pflicht fein die Gehülfsrichter des Staats in der durch deu neunte» Abschnitt der Zufatz-Urknude vorgeschriebenen Art zn klassificiern. Es ergiebt sich nach Untersuchung der ab geänderten Coiistitution, daß das Volk die Aemter bezeichnet hat, welche es durch «>,- »iiltelbare Wahl auszufüllen verlangt; es hat anch diejenigen bestimmt, wellt,e durch Erecutive Anstellung ansgcfnllt werden sol len. Es gielt aber noch "andere, fnr welche keine Vorkehrnng getroffen ist, deren Aus füllung die Gesetzgebung zn entscheiden hat Sie sind die des Gcneral Auditors, General Landmessers, LandamtS Sekretärs, General Anwalts, OberaiifseberS der Volksschulen, der Caiial-CommissionerS, Abschätzet der Verluste, des General Adjutanten, der öf fentlichen Notarien, nud der Inspektoren fnr Mehl, Brandt» ein, Tobak und andere Arti kel. ES ist billig vorauszusetzen, daß kiese Beamten weder von dem Volke erwählt, noch vo» der vollziel,enden Gewalt angestellt werde» solle», ausserdem es anSdrucklich er klärt worden wäre, sonder» daß sie der Ge setzgebnngs Gewalt überlassen sind. Es wird daherEurePflicht sein für die Art und Weise u. für die Zeit ihrer Anstellung Vorkehrung zu treffe». Die Geschäfte deS Staats Sekretärs, als Oberansseher der Volksschulen, haben sich in den drei letzten Jabren so sehr vermehrt, daß jener Beamte in ernsthafte Verlegenheit versetzt wurde. Ich würde daher die Tren nung der beiden Aemter, und die Errichtnng eines Erziebnngs Departements anempfeh len. DieS kann werden ohne die Anzahl der Beamten zn vermehren, den» die Aemter des General Landmessers und LandamtS Sekretärs können sehr leicht von einer Person ausgefüllt, und in ein General Land Department vereinigt weder». Die von den» Staate verwilligten Geld mittel für allgemeine Erziehung sind so reich-! lsch, daß von der jetzigen Gesetzgebung nur wenig zu thun verlangt wird. Die fort danerude Staats Verwilliguug dafür hat sich innerhalb drei Jahren vo» K 75,000 jähr lich auf K4vO,IXXI vermehrt, denn die letztere Summe wird im nächsten Jahre verlangt werden nm der Vermehrung der tarbaren Einwohner vou 303,913 auf 330,000, wel ches wahrscheinlich die berichtete Anzahl sein wird, (obgleich wahrscheinlich nicht mehr als 8300,000 wirklich werden verlangt werden,) znvorzukommcn, und die Jabrgehalte an Kollegien, Akademien und weibliche Semi narie n, welche nicht weniger als »50,000 betragen werden, zu bezahlen. Diese Aus« läge wird auch uicht ohne ihre Fruchte sein. Anstatt 762 Volksschulen, die am Ende des Jahrs 1835 in Operation waren, und unge fähr 17 Akademien, (iu einer beinahe zwei felhaften Enstenz) odne unterstützte weibliche Seminarien, hat den Staat jetzt s besserungswcrke verspricht, unsern Staat sehr bald fnribre ungeheuern Kosten zn belohne». Der Betrag der Zölle während des verflos senen Jahres würde, uuter gewöhnlichen Um stände», ohne Ziveifel, eine und eine halbe Million Thaler gewesen sein. Man wirs sich hievon überzeugen, wenn man bedenkt, daß vollkommen die Hälfte d.> 6 regelmäßigen Verkehrs auf der Hauprstraße furdenStaa, während zwei Drittheilen der schiffbaren lahrszeil verloren gieng; nnd daß, um den übrige» Theil zn behalten, die Canal-Com« missioners eS für nöthig hielte», den Holl von 90 Meilen des einträglichsten unserer öffentlichen Werkes» erlassen, näml: zwischen Hiiiitiugdon und Dnnkans Island; wenn man hierzu die Entfernung zwischen Huntingdon und Hollydaysburg rechnet, so betrug die auf solche Weise unvermeidlich ganz uncinträglich gemachte Strecke ein hundert nnd neun nnd zwanzig Meilen. Nichts desto weniger lieferten d'e Werke— und dies ist ein triumphirender Beweis ihres Werthes nnd ihrer Ergiebigkeit—nicht viel weniger als eine Million Thaler, während tiefes Finanz-lahreS. Das Einkommen der« selben in dem gegenwärtigen Jahre kann, ZlngesichtS dieser Thatsache», mit vollkom« inener Sicherheit auf Eine Million sechsmal huudert tausendTha« l e r uuter günstigen Umständen angeschla« gen werden. Die vollendeten Kanäle und Eisenbahnen, mit Ausnahme eines Theiles der obern Stre« cke der Juniata Abtheilung, sind im besten Zustande der Ausbesserung erhalten worden, und fast ununterbrochen während dieses Jah res im Gebrauche gewsen. Di« Columbia und Philadelphia Eisenbahn brachte zwei« mal hundert und zehn tausend drei hundert drei und. neunzig Tahler nnd neunzig und einen halben Cent ei» ; überdies erhielt sie die Dampfmaschinen und deckte die Kosten der Ausbesserung an der Elsenbahn, sowie der Aufsicht; oder lieferte eine Summe, die ungefähr sieden Prozent der ganzen Bau kosten uud der Dampfwägen glnch kommt. Durch einen uuvermetdlichcn Zufall bran« te die hölzerne Brücke über Valley Eriek an dem zuletzt erwähnten Verbesserungswcrke im März ab. Mit beispielloser Schnelligkeit wurde eine Nothbriicke an deren Stelle, in neunzehn Tagen, vollendet; und mitlerweile wurde fast aller Hemmung des Verkehrs durch Wägen vorgebeugt, welche die Agenten des Staats herbeischafften. Eine schöne und dauerhafte Brücke, ohue Dach oder Bedeck ung über dem Fahrweg, und mit doppelter Bahn, ist gegenwärtig vollendet und im Ge brauche. DieS ist eine entschiedene Verbts serung der Bahn. Die Kosten übersteigen um zwei tausend zwei hundert und achtzehn Thaler dreizehn und einen halbe» Eenr de» ursprüngliche« Anschlag deS Ingenieur'S, auS dem Umstand«, «eil die Nothbrucke theu« rer war, als vermuthete. E"'e Geld« verwilligung zn jenem Betrage wird folglich erforderlich sei», um de» betreffenden Beam« ten in den Stand zu setzen, den endlichen Anschlag zu bezahlen, und die Rechnung ab« 5N0.45.