Gemeinnütziges für Land und HauS. Vorschlag zu einer neue Methode der Nochkunft. Richt Wied in neuester Zeit tel den jun gen Damen s sehr (u den Hintergrund ge drängt, als die Kochkunst. Dennoch mochten sie Männer dekoinmen z die Männer aber liehen es in der Regel, det sparsamer Kiichr dennoch gut zu essen. Hiermit hatr der wen nicht die Frau selbst en Galle ? Er macht doch einen guten Kauf. Ach ! für die li nk e Hand sind Alle Nein ! da hört denn doch Alles auf ! So könnt' ich Manches noch erzählen Worauf „'S hört Alles auf" wohl paßt, Doch fürchte ich mein Ziel zu fehlen, Wenn Langeweile Sie erfaßt. Schon viel zu lang zum Declamiren Ist mein Gedicht, ich wette d'raus ; Und wenn Sie nicht die Hände rühre, So hört auch bei mir Alles auf! Vor Gericht. Amtmann : (Fährt einen Bauer, der in einem langen Mantel gehüllt in'S Amtzimmer tritt, heftig an :) Ja, weiß Er denn nicht, daß er Mantel und Stock ablegen soll, bevor er in's Amtszimmer eintritt? Bauer: Ja, Herr Amtmann, Sie wer'n verzeih'. Amtmann - Was ? verzeih' l'NauS sag' ich, Himmelsaker'! Bauer: (kommt im bloßen Heiiide zurück.) Amtmann: Ja, Kreuzsakrament Kerl, wie kommt er denn jetzt rein ? Bauer t Sie wer'n verzeih', Herr Antmann, es ist heut so warm, und da hatt' ich nur den Mantel umg'hängt! Stecken bleiben. Ein Kandidat, der zum ersten Male predigte, blieb in der Predigt stecken. Der witzige Schulmeister fing darauf als Kanzellied den Vers an : Reiche deinem schwachen Kinde, Das auf schwachen Füßen steht, Deine Gnadenhand geschwinde, Bis die Angst vsrüber geht.— Preuße und Oestreich?. Preuße. Ja, mten Jutester, un sere Jeschütze kennt Ihr noch nicht. Ihr müßt wissen, unsere Kanonchen tragen die Kugeln vier Meilen weit. Oestreich r. DöS is ja nir ge gendieunsrigen. Unsere Kugeln fliegen gleich zwei Tag' lang fort, nachher ra sten' ein Tag aus und fliegen wieder l weiter. Preuße. Mich scheint des etwas ufjeschnitten zu sind. Oe streiche?. 'S macht's halt Aner dem Andern nach. —Die Wiener, welche bekanntlich selbst im Unglück den Witz lieben, haben an die Straßenecken Wien'S folgende Verse angeschlagen : Die Minister mit'm Zopf, Die Generäle ohne Kopf, Und'n Kaiser ohne Hirn — Da müsse wir ja verlirn ! Tabak- und Cigarren- Handlung, (Groß- und Kleinverkalis,) von Richard Etscheid, Walnut Straß, unterhalb der Vierten Straße Harrisburg, Pa: Alle Sortcn Cigarren. Kau- und Rauchtabak, Lortllard'ö undGail u. A x's berühmten Schnupftabak, sowie ein vorzügliches Assorlemcnt von Meerschaum-Pfeifen, Cigarrenröhren zu deu dilti, stets auf Hand. David M'Eormick, Kohlen- ssffst, ?q. tt oiilenliaf. am Fuße der Nord - Strasie, jenseits des Canals, durch eine Dampfmaschine von 10 Pfcrdckraft Scheitrrhol; jeder Länge Tannen-, Eichen K Hickory-Holz Holz beim Klafter, vorzügliche Kohlen von Lykenß, Trrverton, Sunbury, Pinrgrovc, Wilketzbarrc und Baltimore, gut gewogen und sorfältig gereinigt. 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Lpon, 195 Chavel Straße, New-Haven, Eon., welcher vor sönlich oder schriftlich (mit Einschluß einer Post marke) über alle Privatangeltgenheitcn und weibliche Schwächen consultirt werde kann. Zu haben bei allen Apothekern. E. G. Elark und Co.. General Agenten für d.Vrr.St. u. Eanada. Harrisburg Juli 26, 'tili. 11. Wahl-Proklamation. In Gcmäßhcit einer Akte der Gesetz gebung dcs Staates Pcnnsolvanien, betitelt: „Eine Akte in Bezug auf Wahlen in diesem Staate, genehmigt am zweiten Juli im Jahre des Herrn ein tausend acht hundert und neun und dreißig, thue ich W. W. JcnningS, Schcriff von Daupliin Couuiv, Pcnusvlvanirn, den Wählern des besagten Cauntvs kund uud zu wissen, daß eine Wälil gehalten werden wird tti dcsagici Count Duüphin, am zweiten Die stag im Octoder 4. 0. 1866 (also am 9tc>l Oclvber) zu welcher Zeit folgende Staats-, Distrikts- und Couuty - Beamten ge wählt wcrdciisollc, nämlich: Eine Person für Gouvcrnör des Staates Pennsvlvanien. Eine Person, um de Vierzehnten Congrcß- Distrikt, bestellend aus de Coniitics Daupkin, Rorttiumbcrlaiid, Union, Snvder und Juniata, im National Rcpräscntanteiibausc zu vertreten. Eine Person, m den Sechzehnten Scnatori al-Dislrikt, bestehend aus den CounticS Dauphin uud Ccbano, im Senat vo Pennsvlvanien zu Zwei Personen, m das Cauntv Dauphin im Hause der Repräsentanten zu vertreten. Zwei Personen als GchülfS Richter im Coun tv Dauphin. Eine Person für Hoch - Schcriff des Couutp Eine Person für Recorder von Kaufbriefen für das Couuiv Dauphin. Eine Person für Coniitu Commissioncr. Eine Person für Direktor des Arme und Vcschäfiigtttigshailscs. Eine Person für Comtty Auditor. Ich thue ferner hiermit kund und zu wissen, daß die vorbesagtc allgruicine Wahl a folgende Orten in de verschiedene WardS, Vorvughs, Distrikten uud Townschips inncrbalb dcs Connivs Dauphin gekeilten wird, nämlich: Die Wahl für die Erste Ward in der Cit Harrisburg soll gehalten werde an dem öffent lichcu Schulbausc au der Ecke vo Mary's Allcp und Fronlstraßc. Die Wahltti der Zweiten Ward soll gehalten werden am Schulhausc an der Ecke vo Dcw- Dic Wahl in der Dritten Ward soll gehalten werde am Schulhausc in der Walnutstraße, zwischen der Zweiten und Froiitstraße. Tie Wahl i der Vierte Wart soll gclial tcn werte am öffentlichen Schulkansc i der Staatsstraße, zwischen der Zweite nnd Drit ic Straße, Die Wahl in der Fünfte Ward soll gehal ten werden am Hanse vo General Job For slcr an der vom Reservoir nach dem Pciinsvloa ischcn Jrrcnhospital führenden Staatsstraße. Die Wahl in der Sechsten Ward soll gebal tc werden am Marktbaiifc in West Harrisburg. Für das Townschiv usguebauna an Mil lcr'S (jetzt Nislev's) schulbausc. Für das Townschip Cowcr >watara am Schulhausc No. I in Highspirc. Für das Townschip Swatara a dem Cocust Grovc Wirlhshausc. Für die Borough Middlctowu am backstci cenen Schulhausc in der Pine Straße besag tcr Borough. Für das Towuschip Condondcrn? an dem öf ftuttichen Hauke van Jvsrph Kcipcr in besagtem Für das Townschip West - Condvndcrr an dem Hause von Christian Ncsf i besagtem Towuschip. Für das Townschip Concwago, errichtet aus Tkcilc der Townschips Coudoudcrrv uud Ter r, au dein Hause von Ckriffian Foltz i setzt Jno. S. Foltz) in besagtem Townschip. Für Dcrr Townschip am Wirthshaus) po Daniel Baum, in Humuiclstow, in besagtem Townschip. Für Süd Hauopcr Towuschip am öffentlichen Hause von George Hocker in besagtem Towu schip. Für baS Towuschip Ost-Hanovcr au dem öf fcnttichcnHause vouMajorShell (jetztßopcr's) öffcnttiche Haus/vwii Jacob Nudv (fttz^Buck^ Für das Townschip Cowcr - Parton an dem öffentlichen Hause von Robert Gilchrift (jetzt Swcigcrt's) in besagtem Towuschip. Für Mittel Parton Towuschip an dem öffent lichen Hause von Joseph Cocklcp in besagtem Townschip. Für Rusch Townschip an dem zur Hinterlas senschaft des verstorbene Job M'Ailistcr gc hörigen, jetzt von David Rincal bewohnten Hause in besagtem Townschip. Für das Townschip Jegcrson an dem Hause vo Christian Hoffman in besagtem Townschip. Für Jackson an dem von Jolin Virlcr bewohnten Hause, an Birler'S Mühle, i besagtem Towuschip. das Townschip Halifar am Nord Ward Schulhausc in der Borough Halifar. Für das Townschip Reed am neuen Scknil- Hausc auf Duncan's Island, in besagtem Town schip. Für die Borough MillcrSburg an dem Fen ster nächst zur Nordost Ecke aufder östlichen Seite des neue Schulhauses, gelegen a der Mittel- Straße der Borough Millcrsburg. Für das Townschip Uppcr-Parton, am Fenster nächst der nordwcstlickiin Ecke auf der Westseite des neuen Schulhauses, gelegen an der Mittel- Straße in der Borough Millcrsburg, im Couiuv Dauphin. Für die Borough llniontow an dem öffent lichen Hause von Jacob Hoffman. Für das Towuschip Migli am WirthSliausc von Michael Entcrliiie, jetzt Benjamin Bord er, in VerrvSburg, in besagtem Townschip. Für das Townschip Waschington an dem öf fentlichen Hause, jetzt bewohnt von Mathilde Wingert, in besagtem Towuschip. Für das Townschip Cvkcns an dem öffentlichen Hause von äralomon Caudenschlägcr (jetzt Kei ser), in der Borough Gratz. Für die Borough Gratz an dem öffentlichen Haus vo Saloino Caudeuschäger (jetzt Kei ser, in der Borough Kratz. Für das Townschip WieoniSco am Sckul- Hausc No. 5 in besagtem Townschip. Ich thue ferner kund und zu wis sen, „Daß mit Ausnahme von Friedensrich tern jede Person, die irgend ein einträgliches oder Vertrauliches Amt bekleidet unter dem Gouvernement der Vereinigten Staaten oder dieses Staates, irgend einer City oder iukorpo rirtcn Distrikts, sei er nun ei bestallter Bcam tcr oder sonstwie angestellt, der im legislative, crckutivc oder gerichtlichen Departement dieses Staates oder der Vcr. Staate, oder irgend eines inkorporirtcn Distrikts beschäftigt ist oder es werden wird; und ferner, daß jedes Mitglied des Congrcsscs, und der StaatSgcscpgebung, des Sclekt oder Common - Counzilö irgendeines inkorporiricn Distrikts gesetzlich fähig ist, zu der nämlichen Zeit auch das Amt oder die Be stallung als Richter, Inspektor oder Clerk irgend einer Wahl in diesem Staat zu bekleide oder auszuüben; und daß kein Richter, Inspektor abgestimmt wird." Und der besagte Asscmblv-Akt, betitelt: „Ein Akt in Bezug auf Wahlen dieses Staates," passtet den 2tcn Juli 1809, verfügt ferner: „Daß die Inspektoren und Richter sich an den respektive Orten versammeln, welche zur Ab haltung der Wahlen in dem Distrikt bestimmt sind, zu dem sie respektive gehören, und zwar vor neun Uhr am Morgen des zweiten Dienstag im Oktober, und daß jeder der besagten Inspektoren einen Clerk anstellen soll, der ein qualisicirtcr Stimmgeber solchen Distriktes sein muß." „Im Falle die Person, welche die zweithöchste Stimmenzakl für Inspektor erhalten hat, aiff Wahltage nicht anwesend sein sollte, dann soll die Person an seiner Stelle als Inspektor die neu, welche die zweithöchste Stimincnzahl bei der zunächst vorausgegangenen Wahl für Nicki tri empfangen hat. Und falls die Person, wel che bie höchste Stimme für Inspektor erhalten, nicht anwesend sein sollte, soll der erwählte Richter an ihre Stelle einen Inspektor anstcl len; und falls die als Richter gewählte Person nichi anwesend sei sollte, so soll der Inspektor, der die höchste Stimmciizahl erhielt, an deren Stelle älsßichter einsetzen; und wenn dennoch nach der zur Eröffnung der Wahl festgesetzten Zeit stattfindet, so solle die zur Zeit der Wahl anwesenden qualisicirtenStimingcber des Town schip, der Ward oder des Distrikts, für welchen solcher Beamter gewählt worden sei mag, Ei nen aus ihrer Mitte zur Besetzung der vacanten Stelle erwählen. „Es soll den verschiedenen Assessoren respektive die Pflicht obliegen, an dem Orte zur Abhaltung jeder allgemeinen, speziellen ober Townschip- Wahl während der ganzen Zeit, wo besagte Wahl vor sich acht, aufzuwarten, um nöthige Falles den Inspektoren uv Richtern Aufschluß zu geben hinsichtlich dcs Rechtes irgei einer von ihnen abgeschätzte Person, bei solcher Wahl zu stimmen, oder über solche andere Fragen in Bezug auf die Abschätzung von Stimmgeber, als die besagten Inspektoren, oder irgend einer von ihnen, von Zeit zu Zeit verlangen mögen. „Niemandem soll erlaubt scin, bei irgend ei ner der vorbesagtc Wahlen zn stimmen, außer einem wciß-n freien Manne, von bei Atter von ein und zwanzig Jahre oder darüber, welcher im Staate wciiigftens ein Jahr und in dem Wadldistrikt, wo er seine Stimme offcrirt, we nigstens zehn Tage unmittelbar vor solcher Wahl gewohnt und seit zwei Jahren eine Staats- oder Conittv Tar bezahlt bade soll, dcr wenigstens zehn Tage vor dcr Wahl abqc schätzt worden ist. Aber ein Bürger dcr Per. Staate, welcher früher ein gualisirirtcr Stimm gcber irgend eines Staates war, und auswan dertc und wieder dabin zurückkehrte, und dcr in dem Wahldistrikt gewohnt und Taren bezahlt bat, wie vorbesagt, soll zum timmcii bercch tigt sein, nachdem er sechs Monate im Staate gewohnt bat, mit dem Borbehalt, daß die weißen freien Männer, Bürger der Vcr. Staate, zwi scheu dem Atter von ein und zwanzig und zwei und zwanzig Jabre, die wie vorbesagt, zehn Tage in dem Wahldistrikt gewohnt haben, zum Stimmen berechtigt scin sollen, obschon sie keine Taren bezahlten. „Niemand soll zum Stimmen zugelassen wer den, dessen Name nicht in der von den Eommis sioiicrs geliefertcn Cistc tarbarcr Einwokiicr ent hatte ist, wenn er nicht, erstens, einen Em pfaiijzschein für die Bezahln., eines in Ueber rmltimniniig mit der Constitution abgeschätzten Staats- oder Couiitp Tarcs inncrbalb der letz ic zwei Jahre vorzeigt oder genügenden Be weis liefert, entweder durch seinen eigenen Eid oder den Eid eines Anderen, daß er einen sol che Tar bezahlt hat, oder i Ermangiung der Vorzeigung eines Scheines, die Bezahlung des selben beschwort: oder, zweitens, wenn c'r das Recht in Anspruch nimmt zu stimmen, weil er ei Wäblcr zwischen dem Atter von 21 und 22 Jabre sei, soll er unter Eid oder Betheuern., aussage, daß er wenigstens ei Jabr unmittcl bar vor scmer Applikation in dem Staat gewobn, bat, nnd seine Aufenthalt im Distrikt dergestalt bcweiic, als dnrch diesen Akt gefordert wird, und daß er ach de ihm mit.,heilten Urkun de in Wahrheit glaubt, daß er das oorbcsaqte Alter erreicht ha, nd solch' ander Beweis iie fern, als dieser Akt verlangt; worauf der Name der so zun, Stimmen zugelassenen Person vo den Jntpcktorc in die alphabetische Cistc einge rückt nnd deinsclbc gegenüber eine Anmerkung gemacht tverbeii soll durch Niederschreiben dcs Wortes „Tar", wenn er zum Stimmen zu.zc lagen wurde, weil er Tar bezahlte, oder de Wortes „Attci", wen er ans Grund des Al ters zum Stimmen zugelassen wurde, und in icdcm solchen Falle soll der Grund solcher Slim nic den Clerks zugerufen werden, damit diese die gleiche Bemerkung in den von ihnen gcführ len machen. „In allen Fällen, wo der Name der eine Sttinmc bcansprucheiiden Person in tcr vo dc Coiniiiilfioncrs oder Assessoren gelieferten eisten nicht gesunde oder scin Recht zum Stimmen, ob begründet, entweder auf mündliche Prokla lalion oder irgend eine schriftliche, oder nicht, von irgend einem gualisieirttn Bürger bestritten wird, soll den Inspektoren die Pflicht obliege, solche Person in Bezug ans ihre Qualifi.älion linier Eid zu eraminircn nd wen sie darauf belicht, ein Jahr oder länger innerhalb des Staates gewohnt z haben, soll ihr Eid als gc nügcnder Beweis gelben, allein sie soll durch wenigstens eine Zeugen beweisen, der ein qua lssicirtcr Wähler scin muß, daß er innerhalb des Distrikts mckr als zeb Tage unmittelbar vor gewohnt hat, und sie soll auch in Folge ihres gesetzlichen Berufes innerhalb de Distrikt ist, und daß fie nicht in besagtem Distrikt zog, nl darin zu stimme. „Jede, wie vorbcsagt, qualificirte Person und die auf Verlangen den gehörigen Nachweis über ihre Wohnplatz und die Bezahlung von Tarc liefert, wie voröesagt, soll m dem Townschip, Ward oder Distrikt, in welchem sie wolmi, zum Stemmen zugelassen werde. „Wenn eine Person einen Wahlbeamtcn un ter dicsci Akte an dcr Abhaltung solcher Wahl verhindert oder zu verhindern suche sollte, oder gegen irgend solche Beamten Drohung oder Gewalt gebraucht, oder ihn i Ausübung scincr Pflicht unterbricht oder unberufencr Weise sich einmischt, oder irgend ein Fenster oder Zugang versperrt, wo dieselbe gehalten wird, oder welche braucht und ausübt, in dcr Absicht, eine Wal tcr ungehöriger Weise zu beeinflussen, oder ein zuschüchtern, oder ihn am Stimme zu verhin dern, vdcr die Freiheit scincr Wahl zu beschr.in kcn,—solche Person soll ach lleberfuhrniig, mit cinrr Grldstrafc von nicht über fünf hundert nicht weniger als einem Manat und nicht mehr als zwölf Monaten belegt werden, und wenn der Conrt, vor welcher dcr Prozeß für ei sol che Vergehe stattfindet, bewiesen wird, das, dir so sich vergehenden Pcrsvn kein Bewohner der Stadt, Ward, Distrikt oder Townschips wo he sagte Vergehen begangen wurde, ud sie darin zu stimmen nicht berechtigt war, soll sie, nach Ucbcrführnng verurtheilt werden, eine Strafe von nicht weniger als hundert, noch mehr als ein tausend Dollars zn bezahle nd auf nicht weniger als sechs Monate, noch mehr als zwei Jahre eingesperrt zu werben. „Wenn irgend eine Person eine Wette auf das Resultat irgend einer Wahl innerhalb dir sc Staates macht, oder irgend eine solche Wette anbietet, soll sie, nach Urbcrfübrung, de drei fache Vctrag dcr gewetteten Summe verwirken. „Wenn irgend eine nicht gesetzlich gualisicirtc Person bei irgend einer Wahl dieses Staates betrügerischer Weise stimmt, oder, wenn anders gualificirt, außerhalb ihres gehörigen Distrikts stimmt, oder wenn eine Person, die um dc Mangel solcher Qualifikation weiß, solcher Per son zum Stimmen behülflich ist, so sott solche Person, nach Ucbcrführuiig mit einer Geldstrafe von nicht über zweihundert Dollars beleg nd für eine Termin vo nicht iibcr drei Monate eingesvcrrt werde. „Wenn eine Person in mehr als einem Wahl- Distrikt stimmt, oder auf andcrc betrügerische Weise mehr als einmal an dem nämliche Tage stimmt, oder in brtrügcrisckcr Absicht zwei Tickets in einander fasset und den Inspektoren überreicht, oder einer andern Person anrathct und sie veranlaßt, sv zu thun, so soll sie, ach Ueberfübrung, in irgend eine v-ummc von nicht weniger als fünfzig und nicht mehr als fünfhundert Dollars bestraft und nicht weniger als drei, noch mehr als zwölf Monate eilige sperrt werden. „Wenn eine in diesem Staate nicht gesetzlich stimmfähige Person (ausgenommen die Söhne von gualisicirtc Bürgern) an einem Wahlplatz erscheint, um Tickets auszugeben oder die stimm, fähigen Bürger zu becinflußen, so soll sie, ach Ucberfllhrung, irgend eine Summe von nicht über ein hundert Dollars für jedes solches Ver geben verwirken und bezahlen und eine Gesang nißstrafc von nicht mehr als zwölf Monaten cr- Gcmäß des achten Abschnitts einer Akte, be titelt: „Ein weiterer Zusatz zu den Wahlgc setzen dieses Staates," verözscntlichc ich Folgen des : Da durch dir Akte dcS Congrcsscs brr Vrr. Staaten, betitelt: „Eine Alte, um die zuvor Natioual-Truppen und für andere stimmungcn treffen," und genehmigt am ,'iten Marz 1805, alle Personen, welche aus dem Mi litär odcr Scedicnst der Vcr. Staaten dcscrtir ten, und welche von der darin festgesetzten Strafe oder Disqualifikation nicht entbunden nurdcii, so betrachtet nnd angesehen werde, als hätten sie freiwillig ihre Bürgerrechte und ihr Recht, Bürger in werden, aufgegeben und verwirkt, und des Ausüben irgend welcher Bürgerrechte beraubt sind; Und da Personen, wenn nicht Bürger der Vcr. Staaten, unter der Constitution und den Ge setzen Pennstlvaniens keine qualificirtcn Stimm gcber dieses Staates sind; deskald Abschnitt 1. Sei es verfügt, w., daß es bei allen künftighin in diesem Staate abzuhal tenden Wahlen für den Richter oder die In spektoren irgend einer solchen Wahl ungesetzlich sein soll, irgend eine Stimme von irgend einer Person anzunehmen, welche in die Bestimmun gen eingeschlossen und der Tisqualfikation un terworfen ist, wie solche von besagter Congrcß- Akte, genehmigt amOlcn März 18li5, auferlegt ist, und daß es für irgend eine solche Person ungesetzlich sein soll, irgend eine Stimme adzu geben. Abschnit 1 2. Wenn irgend ei solcher Rich irr und solche Wahl - Inspektoren oder irgend einer derselben irgend eine solche ungesetzliche Stimme von irgend einer solchen disqualificir- Icn Person annchmen odcr anzuiichmc einwil ligen sollte, so sollen der oder die sich so Ver gehenden eines übel Verliallcns schuldig sein Vergehen zu cinrr Geldbuße von nicht weniger als hundert Thaler verurttieitt und in die Jail dcs betreffenden CounivS auf nicht weniger als sechzig Tage eingesperrt werde. Abschnitt 0. Wen irgend eine des Bür gerrechts beraubte nd disgnälificiitc Person, wie vorbcmerkt, bei irgend cinrr in die sollte, so soll die sich so vergebende Person eines übel Verhaltens schuldig scin nd auf Ueber führung vor irgend einer Court vf Quarlcr dieselbe Weise, wie es im vorhergehenden Ab schnitt dieser Akte vorgeschrieben ist, bestraft wer den, falls die Wablbcamlcn solche ungesetzliche Stimme annehme. Abschnitt 4. Wenn irgend eine Person künftighin irgend eine Person oder Personen, am 00. März A. D. 1866 und betitelt: „Eine nc durch das Gesetz als Wahleichtcr auferlegt sind. steche zn Harrisbnrg den !. Scptcinbcr'ldtlit!. W. W. Jcnniiigs, Schcriff von Danphi Eo. 5 Lu vcrmietlicn, die ! Armenhaus Mahlmühle v o l 1 steil Ap r i l, 1867. , 10 Uhr Morgens, Oktober 2tcn, 1866 im Lau > phi Couiitv Armenhaus entgegengenommen, i betreffs der Verpachtung der Armenhaus - Mahlmühle^M^ l einschliesslich der Wvstniig, Wz Ü ltll eines Garte, Brtieii-iWMBM Hauses, Sta Illing und Weide . für zwei Kübc für 1 Jahr vom l stc April, 1867 an. Tic Miethe ist vierteljährig zu bezahlen, und alle Reparaturen, die fünf Dollars und l weniger kosten, sowie das zum Betriebe des > Mahlwerkes nöthige Lcl, sind von dem Müller > selber z bestreite. i Cuslhabeitdc müssen ihren Angeboten de Na- nie des Mannes zufügen, welchen sie als Bür ge für die redliche Erfüllung ihres ContraktcS stellen können. Die Direktoren behalten sich das Recht der Zurückweisung eines oder aller Angebote vor. John Kreincr, Philip Mvyer, Rudolph F. Keller. Armenhaus Direktoren von Dauphin Sept. 5, 1866. Couiitp. Gott!. Miller, Händler in eiuhciinischcn und ausländischen deinen und iuqucrreii, SyrnpS, :c., :c., Dritte Straße, zwischen der Vcrbckc und Eonltcr Straße, Harrisburg, Pa. 28J. 66 Im Verlage von Schäfer und Koradi in Philadelphia erschien soeben uud ist zu haben: Amerika oischcs Gartenlinch, oder praktisches Handbuch zum Gemüse-, Obst nttd Weinbau, sowie Zeichnungen über den Schnitt der Weinreben, und gründliche Anlci tung zur Blumenzucht, mit genauer Berücksich tigung der amerikanischen Verhältnisse, von Friedrich Clarncr, 2te Auflage mit Abbildungen. 515 Sei ten. Halbd. Preis nur ?1 SV. Unser „Gartcnbuch" übertrifft die vorhande nen Werke über denselben Gegenstand an Voll ständigkeit und Allscitigkcit; es hat der Verfaß ser die besten Anleitungen des In- und Auslan des zu Hülfe gcnomincn und die praktische Erfahrungen, welche er selbst in Deutschland, Amerika . s. w. gesammelt, damit verbunden. Besondere Sorgfalt ist den Obst und Gemüse, sortcn zugewendet, da von deren richtiger Wahl zu gewissen Zwecken in verschiedenen Jahrcszci teil ic. das ganze Gelingn abhängt. Wünscht Auskunft. Frau Dorothea Gorth wüiischtAnskunft über den Aufenthalt von Melchior Rcuß und dessen Familie. Sic wanderten im Jahre 1817 vom Elmkreis Schlüchtern, Provinz Hanau, Churfürsten,hum Hessen nach Amerika aus, und sollen sich in Pennsvlvanien aufhalten. Men- ' schcnfreundc, die Auskunft über obige Familie geben können, sind gebeten, entweder Dorothea i Gorth, Madison, Indiana, oder den HcrailSge- t der dieses Blattes davon zu benachrichtigen. f Cine gute Brauerei zu vermiethcn. Die auf's beste eingerichtete Altoona Brau erei ist wegen dcs AbirdenS der beiden Eigen thümer zu vcirciite. Sie hat Fässer und Kel lcrranm für t.'ätO bis lkätO Faß Bier, alle neu und im beste Zustande. Es ist eine der de stcnßrauercicn zwischen PittSburg dPhiladcl pbia, und erfreut sich einer ausgcdchntcu Kund srbaft. Die Verkäufe sind von l0 bis Ol KI Faß Bier per Mouat. Wasser und Gas sind in die Brauerei einqrführt. Das bewegliche Eigenthum muß gekauft wer den. Fjir eine sachkundige Manu, mit et wa Kapital, wäre dies eine vorirrssiiche Gele genheit. Wegen näherer Auskunft wende man sich au Wilbcl m Co., Altoona, Blair Eountv, Pa. Sept. 10, 1866. I X. 1866. 1,. Das Berühmte ZmiMi .Mli'i's. Ein sicheres Mittel gegen Cholera! Dieses wunderbare Mittel wurde vor etwa zwanzig Jahre entdeckt und eingeführt von Dr.S. Ehcopsus, einem berühmten egvpli schcn Arzte. Er hatte lange de Mangel irgend eine Mit tels bemerkt und gefühlt, welche Krankhetten bei der Wurzel fasse und dadurch einen großen Ceiden abwende, welchen die mensch täglich in lebhaften Farbe auf, wen er am Bette der Kranken und Sterbenden saß uud die Wiikungslosigkcit fast aller der damals in Ge brauch befindlichen Heilmittel beobachtete. Das veranlaßte ihn zum Nachdenken und Erpcrimrn lirc; und nach zcbnjäkrigen Studien nnd Mübc übergab er seinen Mitincnschcn das wundcrbarc Zingari BittcrS. Die Wirkung dieses Präparats in Abwendung und .Kur von regend, daß die schnicichclkaftcstenßcwcisc könig lieber Kunst ibin, dem Erfinder, zu Theil wur den. Sein Name wurde auf die Cistc der No hclmänncr gesetzt nd ihm eine goldene Medaille mit der Inschrift—Dr. S. Ehcopsns, der öffent liche Wohlthäter —vom Bicckönig überreicht. Das Präparat ist in verschiedenen Eholera- Epidcmicil sowohl als Abwendung- wie auch großem Erfolg, das; cs dcinakc in allc dic Haupl- Hospitälcr der alte Welt eingeführt wurde. Das alte Sprichwort, daß eine Unze Borficht so viel werth ist als ein Pfund Kur, drängt fich uns mit wunderbarer Macht auf in Bezug der Ckolcra, und irgend ei Mittel, das uns gegen diese schreckliche Seuche schützt, sollte daher oft und nutttcrbrochc angewendet werde. Alle Pattiologcn stimmen jetzt darin übcrcüi, daß das Cbolria-Gift auf das Svstcm durch das Blut wirkt, und daß irgend eine Zusammensetz ung, weiche auf die absondernde Organe opc riet nnd dieselben i Ibätigkcit rrbält, eine An bäufuug dcs Giftes abwenden muß, dir hinrei chend ist, ihre schrecklichen Folgen auf de Orga uisnitts zu äußer. Das gilt nicht nur vo der Cholera, sondern vo fast ällcn audcrii Körpcr tcidcu, und namentlich den verschiedene Fieber- Arten. Das Zingari- BittcrS ist gerade ei solches 'Mittel, wie es die obigen Zustände erheische. ES wirkt auf die Organe der Absonderung und Blutrcinigmig, indem es beide in vollständigem Gleichgewichte hält. Dieses Bittcrs ist ganz aus Wurzeln und Kräutern zusammengesetzt und so schön eingerichtet, daß jedes Organ davon berührt und belebt wird. Sein Geschmack ist angenehm und seine Wirkungen prompt und dauernd. Zahlreiche Fälle der folgenden Krankheiten sind dadurch kurirt worden: Cholera, Diarrhöa, Dvscntcrv, Tvphoid und TvphuS-Fieber. Fieber, Aguc, Nervenschwäche, Auämia, weibliche Uu rcgclmästigtciicn, Dyspepsie, Blähung, Kolik, Prci S Ein Dollar per Ouarisiasche, Haupt-Dcp ot am Walnutstraße Wharf, zu Harrisburg, Pa. Zum Verkauf bei alle Truggistc, Gastwir thcn und Groccr. F. N g hier, Zu verkaufen hei I. C. Buch e r, Columbia, Pa. Juni 28, 1866.-IJ. Pculchlviliiiil Eilciiliah. Svmm crzcit Ta belle. Acht Züge (täglich) nach und von Phi ladelphia und PittSburg, und zwei Zuge täglich nach und von Eric, ausgenominen Sonntags. N und nach Sonntag, Mai 20, 1866. Die Passagier-Zuge der Pennsylvania Eisenbahn Compaqnic verlasse Harrisbn-g und kommen in Philadelphia und Pulsburg an wie folgt: Oestlich. Philadelphia Erprcßzug verläßt Harrisburg täglich um 2.15 Vorm. und kommt in West Philadelphia an um 7. Vorm. Schnellzug verläßt Harrisburg täglich (aus genommen Montags) um 8.5 Vorm. und er reicht West Philadelphia um k.OO Nachmittags. Passagiere frühstücken zu Harrisburg. Eric Erprcßzug östlich von Eric kommt in Har riSburg täglich an (ausgenommen Montags) und macht Couucetioii mit dem Harrisburg um 8.5 t Vorm. verlassende Schnellzug. Tag Erpreß verläßt Harrisburg täglich (aus genommen Sonntags) um 1.40 Nachm. und erreicht Wcstpkiladelphia um 5.10 Nachm. Cincinnati Erpreßzug verläßt Harrisburg täg lich(aiisgcliommcn d-otags)uniB.oO Abends uud erreicht Wcstphiladeiphia um 12.00 Morg. Slipper zu Harrisburg. Harrisburg AccommodationSzug verläßt Har risburg täglich (ausgenommen Sonntags) um 1. >0 Nachm. und erreicht Westpkiladclphia 9.10 Nachm. Dieser Zug hat keine Verbindung mit dem Westen. Cancasterzug, über Columbia, verläßt Harris bürg iäglich(auSgciiommeu Sonntags)um 7.M Vvm>.. und crrcichtWcstphiladclphia um 12.00 Dillcrville AccommodationS-Zug, über Mt. Joy, verlaßt Harrisburg täglich (ausgenommen sonntags) um 6.00 Vorm., und erreicht Ca caster um 9.10 Vorm., Conucction machend mit dem ostlich gehenden Canrastcr Zug. Weg Passagierzug verlaß, Altona täglich (aus genommen sonntags) um O.ltO Vorm. und er reicht Harrisburg um 12.10 Nachm. Lokal-AccommodationS - Zug verläßt Altona täglich (ausgcnomnici, Sonntags) m 9.5,5 Vorm., uud erreicht Harrisburg um 0.00 Nach- Westlich! Eric Postzug westlich, für Erie, vcr.äßt Har rioburg täglich (ausgenommen SonuiagS) um 2.05 Vorm. und erreicht Erie um 0.55 Nachm. Erie Erpreßzug westlich für Erie, verläßt Harrisburg täglich (ausgenvmmcn Sonntags) um t.lOUHrNachm, und erreicht Eric um 9.00 Vormittags. Baltimore Erprcßzug verläßt Harrisburg täg lich (ausgenommen Sonntags) um 2.ooVorm. Altona, wo gefrühstückt wird, um 7.20 und er reicht Pittsburg um 1.10 Nackmi. Philadelphia Erpreßzug erläßt Harrisburg täglich um 0.20 Vorm., Altona, wo gefrühstückt wird, um 8.20 Vorm. und erreicht Pittsburg um 1.40 Nachmittags. Tag Erpreßzug westlich verläßt Harrisburg um 2.ooNach,u. täglich (aiisgtnomme Sonn tags), erreicht Altona um 0.50 Nachm., nimmk' SUpper ud erreicht PittSburg um 12 Uhr Nachts. New ?sork Erprcßzug verläßt Harrisburg täg lich um 4.iK> Vorm., erreicht Altona, wo man frühstückt, um 8.50, und erreicht Pittsburg 2.00 Nachmittags. Schnellzug verläßt Harrisburg täglich (aus genommen onntagS) um 4.05 Nachm., Al toona, wo soupirt, um 8.50 Nachm. und er reicht Pittsburg um 2.20 Vorm. Postzug verläßt Harrisburg täglich (ausge nommen Sonntags) um 2.40 Nachm., Altoona, wo supirt wird, um 8.00 Nachm. und erreicht Pittsburg um 2.20 Vorm. Emigrantenzug (westlich), welchem i0 Nachm., Mouitt Jov um 5.0- Nachni,, uud erreicht Harrisburg um o.sORacho mittags. Samuel A. Black, Siip't Mittel Di. Pcnn'a R. R. Harrisburg, Juni 28, 1866. Seife- und Lichter-Fabrik C. F. Silber, Sechste Straße, zwischen der Walnut nnd South Straße, Harrisburg, Penn'a. Ei großes Assortcmeni Seife und Lichter eis aus Hand. K- Der höchste Preis wird bezahlt für lliischlit. Harrisburg, Juni 28, '66. Dr. S S. Schultz, praktischer Arzt und Geburtshelfer. Office: Walnnt Straße nahe der 2trn (in dem Gebäude der Ersten Nationlbank,) Harrisburg, Pa. wird Deutsch und Englisch gesprochen. Harrisburg, Juli 5. '66; Die Cholera fleheilt durch -Mislilcr's Litters !! ! Alle intelligente Ceutc, welche de Ursprung und das West der Cholera näher untersuch babe, stimmen darin üderei, daß sie verursacht wird durch ei Gift, welches durch unreines Wasser, feucht- schwüle Temperatur, Schmutz und das Einatlmiru verdorbener Cuft in das Svstcm cingcführl und dort verbreitet wird. Deshalb wüthcNiuch diese Seuche immer stärker an Board vo schiffen, woselbst die genannten llriache mckr oder weniger vereinigt sind. Um die Cholera zu curiren und auch um ihr vorzu beugen, ist es nötbiz, das Gift zu neutralisiern, und dies geschieht durch die Anwendung von „Mischlers VitterS." Nicht blos die Empfehluttg von I. C. Baker, Esq,, von Canka ster, einem Mitglied des Pharmazeutischen Col legiittitS zu Philadelphia, und einem Apotheker oo scchszclinjährigcr Erfahrung, sondcrn die praktische Bcwährthcil des Bitter in dem Falle einer dadischen Emigranten - Familie auf dem Dampfer 'Virginia, weicher im April d. I. mit der Cholera an Deck in New ?>ork ankam, und woselbst die Anwendung von vtischlerS Bitters die an der Seuche bereits erkrankte Familie rettete, sowie die Empfehlung von Dr. D. H. Bissel von dem Hospitalschiff galcon in New- Aork sind glänzcndcßewcise für unsere Behaup tung, daß Mischler's VitterS Giftes heilt, und ferner in den analvgrn Fällen von Vergif tung durch den Biß vvn giftigen Schlangen oder von tollen Hunde, sowie in den Fällen von Cbolera Morbus, Diarrhöe, Kolik, Krampf ic. mit de günstigsten Resultaten wirkt. Jede Familie und Haushaltung sollte deshalb stets eine Flasche davon zum Gedrauchc hallen. KZtt Belohnung. Ich bin crbötig, demjenigen Eigenthümer ei nee Arzenei H 506 zu bezahlen, der eine größere Aiizahl von ächten Zeugnissen der dadurch in der Nähe des Platzes, wo die Arzenei bereitet wird, bewirkte Knrc aufzuweisen vermag, als vo Mishlcr' S Kräuter BitterS vor liegen, in Fällen von Cholera, Auszehrung, Dvspcpstc, Lebcrlcidc, Bluifluß, rothe Ruhr, D iarrhöc, Typhus, Wechsel- und Gallcnsieber, kaltem Fieber, Cholera Morbus, Skropheln, Gelbsucht, zircbs, Geschwür, auslaufende Wun de, Ncuralgia, Rheumatismus, Husten Erkäl tung, Magcilkramps, chronische Diarrhöe, Häm lorboidcn, Aönebmen, Flechten, Kopfgrind, weißer Fluß, Zurücktreten der Gebärmutter, alle Hindernisse in dem Pcriodcnwcchscl bei Frauen, venerische Krankheiten, und alle Beschwerden und Ccite, die aus unreinem Blut oder aus einem geschwächten und gestörten Zustand des Magens, der Cröcr oder der Nieren hervorgehen. Ferner sind Zeugnisse in meinem Besitz, welche die Heilung vom Gelben Fieber bei Ansiedlern Wo das BittcrS keine Kur bewirkt, er statte ich das Geld jederzeit zurück, B. Mischler, Eigenthümer, Südöstlicher Winkel des Eentrc Square Julp 19, '66. Lankaster, Pa. Zu verkaufen bei G. Schwilke, > Harrisburg, Pa. Die I8V. PittSburg, Fort Wayne und Chicago > Eisenbahn, und Clcvcland und PittSburg Eisenbahn. Sommer Fahrplan. Am uud nach dem 2. Juli, 1866 laufe die Züge wie folgt: Drei Erpreßzüge verlassen PittSburg täglich (Sonntags ausgenommen) unmittelbar nach der Ankunft der Züge von Osten, wie folg: Verläßt Pilttsburg 2.05 ilm. 2.10 ?m. 11.00 ?w. ManSficld 8.12 " 10.00 " 6.45 4u>. Crestline 9.10 " 11.00 " 7.20 " Forrcst 11.19 " 1.10 4m. 9.00 " Lima 12.04 l'm. 0.00 " 10.05 " Fori Wahne 0.1 " 5.25 " 12.15 ?.m Chicago 900 " 11.00 " 60)0 " Direkte Verbindungen werden gemacht, wie folgt: Zu ManSficld mit A. uud G.W. Ricgelweg für Davton, Ciucinnaki, Louisville, Indiana polis, Carlo nnd St. Louis. Z Crestline mit C. C. und C. und Beif. Nie gclwcg für Columbus, Dapton, Cincinnati, St. Louis, Jndiauopo- Zu gorrest mit S. D. und C. Riegelweg für alle Punkte an dieser Cime. Zu Cima mir D. und M. Ricgelweg fllrToledo, Detroit, u. s. w. Zu gort Wahiic mit T. und W. Riegelweg für Cafavcltc, Dccatur, Spriugfield, Quineh, Ccokuk, u. s. w. Zu Chicago mit allen den Riegelbahnen füh rend nach dem Westen und Nord-Westen, iks" Dieses ist die einzige zuverlässige Route, mit welcher Passagiere und Familie zu irgend einem Punkte der Mittel- und Western-Staate gelangen könne. Neue und vorzügliche Wagen laufen auf der Route, welche von Pittsburg nach Chicago führt, ohne zu wechseln. Bequeme schlaskami, sind bn jedem Nachtzuge. Gepäck versehen. Durch - Tickets zu haben in Harris bürg oder PittSburg über die Fort Wahne Eisen bahn. Ankunft in PittSburg. ' P. Ft. W. uud C. R. W. 2.20 . in.; 0.10 . m.; ti.OOn. m.; 9.lt> AbcndS. Erie Erpreß, 6.05. AbcndS. C. u. P. R. R., 11.05 h. m.; 0.40 . m. z 9.00 Abcnrs. AecommodationSzüge verlassen Alleghen für New Brigbto 9.00 v. in.; 11.50.,.; 4.50 . m.; 6.00 AbtndS. New Castle, 0.00 n. m. WellsviUe, 0.00 n. m. Ankunft in Allegheny: P. Ft. W. und C.N. W. 7.15 v.M.; 5.15 v. m.; 9.15 . in.; 2.20 n. m.; 4.00 n. m. z 12.20 v. m. C. und P. R. R. 9.00 v. m. Ge o. Parkin, Ticket-Agent, Union Passagier Depot, PittSburg, Pa. F.R. M her s, Gen. Ticket Agent.