Millheim Journal. (Millheim, Pa.) 1876-1984, April 19, 1877, Image 1

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    Millheim Journal
Wrd herausgegeben jeden Donnerstag.
Wal K Deinin ger
Eigenthümer.
Subfcriptionspreis, §1.50 das Jahr,
Bei Vorausbezahlung.
Druckerei nnd Office:
Zweiter Stock, Musser'ö Gebäude,
Millheim, Centre Co., Pa.
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U 20 Hakan Xsv ?o?Ic.
P k? 4 Ltreet, Lzztoo, Naas.
1111 LeLovä ?a.
ILI Ltato L crsst, 111.
21 Lou'.b btb Ltrcoi, Li. Uz.
17 Äsv ZlontxoiNLr/ Li., Lnn Osl.
Vollkommenheit
zuletzt erreicht!
p r Probe sicher! ihre Popularität llenvärt.
Mähmaschine!
Uinmsil eingeführt behauptet sie ihren Platz
für immer.
Wir vertauschen Maschinen.
Schickt Eure altmodischen, schwerfälligen,
fchwerlaufendcn, Frauen tödtenden Maschi
nen zu uns. Wir nehmen dieselben zu
425.00 als Theil der Zahlung an eine von
unseren Maschinen.
Sie ist berühmt ihrer Vortheile wegen:
darin daß sie eine der grössten Maschinen
welche heutzutage fabrizirt werden. An-
Mdiendhar für den Famitiengebrauch sowohl
HMIS für Werkstätten. Sie hat das grösste
mit einem grossen „Bolibin"
beinahe eine ganze Spule Zwirn
Die Spannung des Schiffchens kann
werden ohne Herausnahme des
ans der Maschine. .
WU'Diese Maschine ist so construirt, dass die
Wjkraftanwcndilng dircct über die Nadel qe-
Mzchicht und dadurch sie die Befähigung be
s sitzt das schwerste Material mit unverglcich
! Uchcr Leichtigkeit zu nähen. Sie ist sehr
infach in Construction und so dauerhaft
. als Stahl und Eisen sie machen kann. Alle
ihre bewegende Theile sind von verhärtetem
Eisen und Stahl und auf sinnreiche Art
<onstruirt, keine Triebkraft zu verlieren.
Wir ISnnen rechtmässig jede
Maschine für 3 Jahre qarantire?.
Sie ist die leichteste, ruhigftlaufende Ma
schine im Markte. Sie ist ebenfalls die
sorgfältigst verzierte und hübscheste Maschine
je producirt.
Mit allen diesen Borzügen wird sie den
noch von §15.00 bis §25.00 billiger verkauft
!s irgend eine andere Maschine erster
Blasse.
Unumschränkte Controlle von Districten
Agenten gegeben.
Annehmbare Kaufverträge werden offerirt
Msür Cash oder auch auf Credit.
Schickt für Circulare und Bedingungen
Wen die
M ssstüde Lezvwjt vlackLns vo.
verlangt.
Walter H Delnniger, Eigenthümer und Herausgeber.
S. Jahrgang)
Leben, Wachs
thmn, Schönheit.
London Haarfarbe Wiederher
stellte.
Keine Farbe, macht barte.Haare sanft und
seidenartig; reinigt den Skalp von allen !!-
reinigkcittn, macht da Haar wachsen, pvo e
auS.qcfalltN oder dünn geworden ist.
Kann mit der Hand angewendet werden, da
eS weder die Haut färdt, noch Flecken auf dem
feinsten Linnen macht. AIS Haarnnttel ist e da
vovkommtnilt, welche die Welt jemal hervor
gebracht. DaS Haar wird crneuert und gestärkt
und ihm seine natürliche Farbe ohne Anwen
dung von mineralischen Substanzen zurückgegeben
Seit Einführung dieses wadrdaft wertbvol.
len Präparat in diesem Lande, war cda
Wund und die Bewunderung von allen Klai
ski, und bat sich alter ein,ige Artikel dewäbrt.
welcher abwint und ohne Frbt grauen Haaren
ihre natürliche Farbe wieteraibt. idncn Ge
snndbei. Weiche. Glanz und .-chöndeit verleibt
und Haar auf Kablköpfcn von dessen ursprüng
licher Farbe erzeugt. ,
Dieser schöne nnd woblncchende Artikel ist in
sich selbst eomvlct. keine Abwaschung oder Vor
bereitung vor seinem Gebrauch oder irgend tonst
etwa ist nötdig, um die gcwünschtcn Rctsltate
zu erzielen.
7Z Cents per Flasche.
Man sende Bestellunaen an Dr. Swavne
ch S bn. Nortb ScchSste Straße, Pdila
delphia, Pa., alleinige Eigenthümer.
Verkauft bei allen Drnggisten.
Die Lunge'
Schwindsucht.
Diese aufreibende und gefährliche Krankdeit
und deren vorausgehende vinptome, vernach
lässigter Husten, Nachtschweiß. Heiterkeit. Zebr
fiebcr —werden permanent gebellt durch „Dr.
Swayne' Compound - Syrap
von wilden Kirschen."
Bronchiti —Ein Vorläufer der Lungen
schwindsucbt, ist ck araltcrisirt durch Catarrd
oder Entzündung der Schlkim-Memdrane der
Lust-Passage, mit Husten und Auswurf, kur
zem Atdcm. Heiserkeit und Schmerzen in der
Brust. Für alle broncd'olen Affeetionen. weh
en Hol, Verlust der Stim ne, Husten, ist
Dr. Swayne's
Compound Surnp von Wilden
Kirschen,
ein Hauptmittel.
I ;Bliit'n oder Blutweirn mag von drr Larvnr,
. Trachia. - Bronctstg oder der Lunge herrühren
und au verschiedenen Ursachen stammen, als
da sind übergroße Körperliche Anstienau-g, Ple
! tdora oder Vollbrit dcr Gesäße, schwacher Lun
! gt, Urberanstrengunq der Stimme, nnicrdrück
rer Ausleerung, Verstopfung der Milz oder Le-
her, zc. w.
Dr. Swayne'S Compound Syrup
von Wilden Kirschen
trifft dg Übel an der Wurzel, indem er da
' Blnt reinigt, der Leber nnd der Nieren ibre ge
' sundc Thätigkeit zurückgitt und da Nerven,'?-
stc stärkt. . ... .
i Er ist da einzige wirk'gme Mittel gegen
! Blutung. Bronchiale und alle Lungenkrankdci
' ten. Schwindsüchtige und solche, die zu sebwa
cher Lunge prädiSponirt sind, ollien nicht vcr
! fehlen, dieses große vegetabilische Heilmittel an
zuwenden.
Seine wunderbare Kraft, nickt blo über
Schwindsucht, sondern über jede chronische Lei
den, wo eine allmähliche altcrative Aktion nö
thig ist, ist bewiesen. Durch seinen Gebrauch
wird der Husten bewiesen. Durch seinen Ge
brauch wird der Husten lovse. der Nacktckweip
vermindert sich, der Schmerz läßt nach, der
Pul kcbrt zn seinem nalürlicdtn StatuS zurück,
der Magen wird in seiner Krasi, NabrungSmit
! ,cl zu verdauen und zu assimilircn, ee,stärkt und
jedem Lrgan wird ei bessere und reinere
Blut zugeführt, au welchem sich nene recrea
tiveS und plastische Matena! bildet.
Bereitet ganz allein von
D.Sw ay 6 Soh
ZLO North-Seckste Straße, Philadelphia.
! Verkauft von allen prominenten Druggisten.
Juckende Hemorhoiden
Hemorhoide, Hemorhoiden,
juckende Hemorhoiden.
positiv geheilt durch den Gebrauch von
Swayne s Salbe
Heimathliches Zeugniß.
! Ich war schlimm behaftet mit einer der lä
stigsten aller Krankbeiken, Pruritus und Pruri
go oder gcwödnli bekannt als juckende Hemor
hoiden. Da Jucken war zu Zeiten fast uner
träglich, vc-,stärkte sich durch Kratzen und that
nickt selten sehr weh. s<ck kaufte eine Schach
tel von „Swavne'S Salbe"; ibr Gebranch vcr
schaffte mir rasche Erleichterung und erzielte in
kurzer Zeit eine perfekte Kur. Zept kse.n ich
, ungestört schlafen und möchte ich allen, die an
dieser lästigen Krankdeit leiden, ratben, sich so
fort „Swayne'S Salbe" zu verschaffen. Ich
habe fast nnzädlige Mittel probirt, chne perma
nente Hilfe zn finden. .„. . ,
Joseph Christ,
sFirma Nordel 6 Sbrist ) .
Stirfel- und SchuhbauS. 44 Nord Zwettee
Straße, Philadelphia.
Hautkrankheiten
Swayne'S AlleS heilende Salb,
ist ebenfalls ein SpeUficum für Ringwurm
Krätze, Salzfluß. Ärindkopf ErvsipelaS, Bar
! BierS-Krätze, Pimpeln und alle Hautausschlage.
Vollkommen sicher und harmlos selbst für da
j zarteste Kind. Preis SV CentS. Wird bei
Empfang des Preises überall hm per Post er
! schickt. .
I Verkauft bei allen prominenten Druggisten.
i Einzig und aSein präparirt von
Dr. Swayne S! Sohn,
2ZY Rord-Srchstc Straße,
Philadelphia.
Alleinige Eigenthümer und Fabrikanten von
Swayne's Panacea,
Weltberühmt wegen ihrer werkwürdigen Kuren
von Scrofula, Merkuria! und Syphilitischen
Leiden und in Fällen, wo das syphilitische Gift
der Eltern bei Kindern SvphiliS oder Scrofula
verursacht. RichtS hat sich jemals so wirksam
erwiesen, alle Spuren dieser gefährlichen Uebel
und aller Krankheiten, die aus
Ilnreiuistkeit deS Blutes
entstehen, zu vertilgen. . .
Beschreibt die Symptome bet allen Mlttbel
lungen und addreffirt euere Briefe an Dr.
Swayne 6- Sohn, Philadelphia. Für
Rath wird nichts berechnet. Per Clpreß an ir
gend welche Address geschickt
Bellefonte Markt
WeiKrr Weizen 1 N
Nöthen Weizen 85
Korn 55
Welschlorn 40
Hafer 3"
Gerste !>0
Klee Saamen 8 50
Grnnddeeren l
Eier
Schmalz 1
Lch'nken i
Seite !0 >
z>
vnttcr
Lnmpeo 2
TYP
Mifflinburg Markt.
Butter
Eier
Weizen !
Korn
Weischkorn 40
Haser "
Gerste
Tymothp Heu 15
Klee " 12 00
Kalbfleisch Bdivlo
Schinken 16
Seiten 10
Schmalz .. 12
Kleesaamen 8 0y
Zymothpsaameu 1 25
FlachSsaamen 1 40
Millheim Markt.
sKorigirt jeden Mittwoch)
Weizen, 130
Welschtorn, 45
Roggen, 65
Hafer (52 id) T 3
Gerste, 35
Tymothy Saamen, 3 09
HlachK-Saamen,
Klce-Saamen, (64 ld) 6 50
Butter, 20
Schinken 15
Seiten H
Kalbfleisch. 0
Eier, . 16
Kartoffeln. 1 00
Schmalz per lb 10
Talg n per ld
Seif 5
GetfockneteAePfelperld 4
do Pflrschiug 12 4^
do Kirsche. 4 5
Edward Plott'S
Stern
Parlor Orgel
enfft in Zcn und Kraft jede Pfeifen Or
Gibt allgemeine Satisfaktion
Durch geschickten Gebrauch der Griffe und
des Patent Knie Schwelle wird die Musik der
mrntchlichen Stimme angepaßt, und ordnet die
selbe vcn der weichsten, flötenartigen Rote zur
Unübertrefflich von aLcn nstrumenten
Der Eigtütbümer bat seit vielen labren di
Unvollständigkcit und Febler der Pftifen Lr
gelu vorsichtia und genau und richte
te seine praktische Erfahrung auf die Verbesse
rung solcher Fehler und seine Erpcrimenie ba
den eine Produktion von einer Qualität des
Tone ergeben, welche so nahe kommt zu der
Pfeifen Orgel Qualität
" t
Proelamatiou.—
Ich. L. W. Munson, Hoch Sckeriff
von Centre Co., Staat von Pcnnsylva-!
nien, gebe den Wahlern von genanntem
Counrv hiemit bekannt, daß eine Wahl
gehalten werden wird in Centre County
am
Samstag, den 21 tenApril, 1877
für den Zweck der Annahme oder des
Verwurfes der Verordnungen des Actes
des CongreßeS. in Bezug auf die Erricht
ung eines Armenhauses in besagtem
County.
Ferner mache ich hiermit bekannt, daß
die Platze, wo die erwähnte Wahl in den
verschiedenen BoroughS und Townships
in Centre Co gehalten werden soll, fol
gende sind nemlicb:
Für das Townshtp Haines, am Ho
tel von David Moyer(Aaronsburg.)
Für Half Moon Township, im Schul
haus in Stormstown.
Für Taylor Twp., in Haus errichtet
zu diesem Zwecke, auf dem Eigenthum
von Leonard Merrymast.
Für Milk Twp., im Schulhaus in
Rebcrsburg.
Für Potter Twp., am Gasthause von
John Odenkirk. Old Fort Hotel.
Für Gregg Twp., am Hotel gehörig zu
I. R. Fisher, Penn Hall.
Für College Twp., im Schulhaufe zu
Lemont.
Für Ferguson Twp.. salter District)
im Schulhausc zu Pine Grove.
Für Ferguson Twp., (neuer District)
im Schul Hause in Baileyvtlle.
Für Harris Twp., im Schulhaus zu
Boalsburg.
Für Patton Twp.. im Hause von Pe
ter Murroy.
Für das Borough von Bellifonte und
die Townshipe von spring und Benner,
am Court Hause in Bellefonte.
Für Walker Twp., im Schulhause in
Hublersbura.
Für das Borough und Township von
Howard in Schulhaus in genanntem
Borough.
! Fürßush Twp., im Schulhause an
der Snow Shoe Station.
Für Marion Twp., im Haufe von
Joel Kline in Jacksonville.
Für das Borough von Milesburg,
am Schulhause in Milesburg.
j Für Boggs Twp., im neuen Schul-
Hause in Central City.
> Für Huston Twp., im Hause von John
Reetz.
Millheim, Pa., den dttten April, 877.
Für Penn Twp., am Gasthause von
W. L. Musser.
Für Liberty Twp., am Schulhausc in
Eaglevikle.
Für Worth Twp., am Schulhause in
Port Matilda.
Für Burnfldt Twp., am Hause von
I. K. Boak.
Für Curtin Twp., am Schulhause
nahe Robert Mann's.
Für das Borough von Unionville und
da Township von Union, am neuen
Schulbanst in Unionville.
Gegeben unter meiner Hand und mei
nem Siegel in meiner Amtstube in Belle
fönte, den 10ten Tag im März. lm?Jah
rr ein Tausend achthundert und sieben
und sicbenzig, und im einhundert und er
sten Jabre der Unabhängigkeit der ver
einigten Staaten.
L. W. Munson,
Scheriff von Centre County.
Und nun. Februar den 26ten 1877,
die Bittschrift von mehreren Einwohnern
von Centre Countv vorliegend, ersucht
die Court eine Wabl anzuordnen, in <Ne
mäßbeit mit den Anordnungen de Ak
te der Assemblv, dakdie geeigneten
Wähler von Centre County die Anord
nungen de Aktes der Assemblv in Bezug
auf die Errichtung eines ArmenbanscS
in besagtem County annehmen oder vcr.
werfen möchten.
Und nun. den 26ten Februar. 1877,
nachdem diese Bittschrift vorgelegt und
gehörig überbackt ist. wird demzufo'ge an
befohlen, daß eine Wabl gehalten wer
den solle von den geeigneten Wählern
von Centre Countv, an den verschiedenen
Plätzen in den Borougbs und Townships
in besagtem Countv wo die all
gemeinen und die Township Wah
len gehalten werden, und zwar am
2lten Tage des Aprils, 1877.zum Zwecke
der Feststellung durch die Stimmen des
Countys, od die Anordnungen des Aktes
der Assembly betitelt „Ein Act anord
nend die Errichtung eines Armenhauses
zur Versorgung der Armen in den ver
schiedenen Counties dtS Staates." gebil
ligt den Btcn Tag in Mav, 1875, wird
angenommen werden durch eine Mehrheit
der Wähler von genanntem County.
Die erwähnte Wahl soll geleitet werden
durch die Beamten der allgemeinen und
Town bip Wablrn.und aus den Stimm
zetteln für die Wahl soll aus drr innerrn
Seite geschrieben oder gedruckt sein „für
annahmt" oder „gegen Annahme." Der
Constabler von jedem Borough oder
Township soll wenigstens 15 Tage vor
her die Zeit und den Platz, wann und
wo die Wahl gehalten wird durch sechs
geschriebene oder gedruckte Handbills an
den öffentlichsten Plätzen in feinem
Township bekannt machen.
Durch die Court. I. H. Q.
Bescheinigt vom Rccord, in Bellefonte
am Isten Tage tcs Märzrs, A. D. 1876.
A.Williams,
Clerk. '
Ein Act.
Für die Errichtung cine Armenhauses
zu sorgen, und für di: Unterstützung der
Armen in den verschiedenen Ceünties
des Staate.
Sintemalen, es die Pflicht der mensch
lichen Gesellschaft ist, für den beauemen
Unterhalt derer welchen das Glück un
hold war und die verlassen und darbend
an den Mitteln zum Lebensunterhalt ge
funden werden, zu sorgen deßhalb, Sec
tion l.SeieS verordnet :c., daß dii
Countv Commissionäre der verschiedenen
Counlit im Staate solche liegende Ei
genthum wählen sollen als sie für noth
wendig finden für die Bequemlichkeit der
Armen in ihren Counties, und zollen sol
ches nebst der Auswahl, zusammen mit
dem Preise und Bedingungen zu welchen
solches liegende Eigenthum zu einfachen
Lehen gekauft werden kann, der Court
der vierteljährigen Sitzungen in und für
das Countv anheim gestellt werden, und
wenn dasselbe von genannter Court ge
billigt werden sollte sollen die Countv
Commissionäre eine Mittheilung davon
im Namen und sür den Gebrauch der
Corporation angeführt in der 4ten Sec
tion dieses Actes machen; und dieselben
sollen darin die Verbandlunuen mit ih
rer Hand und ihrem Siegel zum Clerk
der Court der vierteljährlichen Sitzun
gen von solchem County bescheinigen,
und dieselbe soll in die Prolokolle der
Court zuletzt eingetragen werden.
Section 2. Dan an der nächsten all
gemeinen Wabl. welche nach dem Kaufe
des liegenden Eigenthums w'e in der er
sten Section dieses Actes angeordnet, ge
halten werden soll, die geeigneten Wäb
ler von solchem Countv drei ehrbare
Bürger von genanntem Conntv als Di
rectörcn, der Heimath für Verlassene
vom Countv, erwäblen sollen; erwähnte
Wahl soll durchgeführt werden unter den
allgemeinen Wahlgesetzen des Staates
in jeder Bezeichnung, und die genannten
Direktoren sollen sich am Court Hause
ihrer Counties am ersten Tage de Dezem
bers ihrer Wahl folgend, versammeln,
und sich in drei Klassen vertheilen, wovon
der latz der ersten am Ende des ersten
Jahres, der der zweiten am Ende des
zweiten Jahres, der der dritten am En
de des dritten Jahre, erledigt werden
soll, so daß diejenigen, welche nach der
ersten Wahl erwählt werden, und in der
oben beschriebenen Art drei Jahre die
nen können, und der dritte Theil der
soll nachdem. jährlich auscrwähtt
werden.
Section 3. Daß jeder Direktor er
wählt in vorgenannter Weise, oder er
nannt wie verordnet durch die zwölfte
> Section dieses ActcS, innerhalb zehn Ta
! gen nachdem er von seiner Wahl oder
Ernennung benachrichtigt ist, und vor er
die Pflichten gesagten Amtes antritt, ein
Eid schwören oderseine Bejahung geben
soll wie es vorgeschrieben ist durch Artikel
> sieben, Section eins der Constitution ;
! und im Falle der Vernachläßigung odxr
Verweigerung ren Eid zu schwören oder
Bejahung zn geben soll cr die Summe
von zehn Dollars als Strafe bezahlen,
welche Geldbuße für die Armen des be
treffenden Countys verwendet, und durch
die Direktoren an der Zeit in Diensten
erHoden werden soll wie ähnliche Schul
' den durch das Gesetz ; und die Direkto
ren bestimmt wie angedeutet, werden
! hiermit berechtigt-die Eide und Bejahun
gen zu verwalten, wo es in Betreff der
> Pflichten genannten Amtes nothwendig
! sein wird.
l Sectio 4. Daß die erwähnten Di
rcctorcn nachdemfur immer, in Namen
und in That, ein politischer Körper und
I eine gesetzliche Gemeine zu allen Vorda
! den und Absichten tn Verwandscbaft zu
den Armen de benannten Counties sein
sollen, und sollen immerwährende Nach
folger haben, und können anklagen und
verklagt werden, können prozessiren
und prozessirt werden unter dem Namen
Styl und Titel von „Die Directoren ei
ner Heimatb für die Verlasseneu des
Counties von und unter diesem
Namen sollen und können erhalten, neh.
men und behalten irgendwelche Länder,
Wobnungen und Erbschaften nicht über
steigend den jährlichen Werth von acht
Tausend Dollars, und Güter und be
wegliches Vermögen von Geschenken,
Veräußerungen oder Vermächtnißen von
irgend einer Person oder Personen ohne
Unterschied für das Gut der'erwähnten
Armen; zu nehmen und zu behalten alle
Länder und Wohnungen innrrhalb ibre
i Counties in einfachen Lobn oder anders
l unter der Aufsicht der vorgenannter
> Court, welche zu ihnen durch eine Nr
-künde oder auf andere Weise vermacht
> wird, und dieselbe wegzugeben wie als
' forderlich zur Bequemlichkeit der Bewoh
ner v.'nuutbet wird ; für alle Dinge zu
sorgen welche nothwendig sind für das
Wohnen, Erhalten und Beschäftigung er
wähnter Personen; und die Directoren
sollen ermächtigt sein zu beschäftigen und
nach Wunsch zu entlassen einen Verwal
ter, eine oder mebrererMatronen, Arzt
oder Aerzte, Wundarzt oder Wundärzt .
und alle anderen Aufwärter welche für
die armen Leute nothwendig sein möch
ten, und einen Lehrling so in Dienste zu
nehmen daß die Lehrzeit enden wird,
wenn männlichen Geschlechts, mit oder
vor dem Ilten Jahre, wenn weiblichen
Geschlechts, mit oder vor dem !Bten Jab
re. Verordnet, Daß kein Kind für eine
längere Zeit in Dienste genommen wird,
als bis es oas Alter von Achtzehn lah
ren erricht hat. außer es ist zu einem an
deren Geschäfte bestimmt als zu einem
Fa-.mer. Verordnet ferner, daß kein
Kind außerhalb de Staates in die Lehre
genommen werden soll ; und die Dkreo
toren sind biemit ermächtigt ein allge
meines Siegel in allcn Geichäften zu ge
brauchen, welche genannte Gemeine de
treffen und zwar nach ihrem Wunsche für
Veränderungen und Erneuerungen.
Section 5. Daß die erwähnten Di
rectoren, so bald al es sein kann, nach
ihrer Wahl und Organization wie vorge
sagt, und nachdem jährlich, eine Abrech
nung derjäbrlichen Kosten für Erhaltung
der Anstalt machen sollen, und sollen die
se Abrechnung den Eounty Commission
ärea einhändigen, welche dieselbe zu ihrer
jährllchen Abrechnung zäblen sollen um
ibre Taxen für das kommende Jahr be
stimmen zu können, und sie sollen von
Zeit zu Zeit den Eounty Commissionä
ren solche vorschlüge machen, als sie als
nothwendig erachten, um die Verbesser
ungen oder Veränderungen welche ersvr
dert sind um mit den Nothwendigkeiten,
des Unternehmens Schritt zu baltcn auf
zuhalten, und die Commissionäre sollen
solche Veränderungen und Verbesserun
gen machen, als sie' nothwendig erackten
mögen, und sür den Zweck diese Aktes
sind die Commissionäre biemit ermättgt
ein Anlehen zu sichern, für welches sie
Interesse bezahlen können nicht 6 per
Cent übersteigend, wenn sie es das Beste
zu thun finden, besagtes Anlehen nicht
drei viertel der Summe nothwendig für
den Kaufvon genanntem Anwesen und
die Errichtung der nöthigen Gebäude zu
übersteigen; erwähntes Anlehen muß
nach unv nach vermindert und innerhalb
fünf Jahren ganz abgetragen werden.
Section 6. Daß die Summe error
derltcyzur Deckung der jährlichen Kosten
der „Hcimatb sür Verlassene" soll zum
Eounty Schatzmeister überbezahlt wer
den. und durch ihn aufßollmachten aus
gestellt für ihn von den Countv Commis.
tionärcn ausbezahlt werden, auf Anweis,
ungen welche ihnen vorgelegt werden
unterschrirben durch den President des
Boards der Direktoren, und mit unter
schrieben durch den Secretär zu welchem
das Siegel der Gemeine gefugt werden
soll-, und es soll die Pflicht der County
Commissionäre sein die Rechnungen für
die „Heimath der Verlassene" in Büchern
angefertigt zu diesem Zwecke führen,
und diese Rechnungen sollen untersucht
werden von den County Auditoren zu
der selben Zeit wo sie die Rechnungen
de CountvS untersuchen, unv jährlich
eineaussührlichc Abrechnung zu veröf
fenrlichen von den Einnahmen und Aus
gaben erwähnter „Heimath der Armen"
zur selben Zeit in derselben Weise
wie die jäbrliche County Abrechnung-,
und die Richtcrder verschiedenen Courts
und die Pfarrer der verschiedenen Kirchen
gemeinde sollen, außer amtlich, Besucher
des Institute sein, und sollen die Be
rechttgung baben zu allen vernünftigen
Zeitpunkten den Zustand desselben zu un>
tersuchen, inclusive die Bücher des Jnsti
tute, in welchen eine Rechuuug' von allen
Ausgaben uud Einnahmen gehalten
werden soll, auch von jenen bezogen vom
County Schatzmeister als Ergebnisse des
Landbaues und der Gewerbe seiner Be
wohner bezogen sowie ferner alle Geschen
ke und Bermächinisft welche sie erdalten
haben ohne Unterschied von welcher Sei
te dieselben Stammen.
Section 7. Daß so bald als genann
tes lKebäude errichtet oder erbaut ist,
und alle nothwendigen Bequemlichkeiten
dann angeschafft sind, Notice gegeben
werden soll zu den Armenpflegern tn
den verschiedenen Districten vom County
dieselben auffordernd die Armen ihrer
District zu vorgenannter „Heimath der
Armen" zu bringen, welcher Verordnung
die Armenpfleger zu willfahren haben,
oder anderseits die Kosten der weiteren
Erhaltugg bezahlen müssen außer wo
durch Krankheit oder irgend einer ande
ren genügenden Ursache eine arme Per
son nicht entfernt werden kann, in wel
chem Falle die Armenpfleger die betref
fende Person zum nächsten Fricdensricht
er bringen müssen, welcher nachdem er
sich von der Wahiheit überzeugt, dasselbe
zu genannten Direktoren bescheinigen,
und zu selben Zeit eine Anweisung un
ter seiner Hand und seinem Siegel her
l ausgeben für die Armenpfleger, dieselben
' anweisend jene armen Person zu unter
' halten bis er oder sie in einem fähigen
l Umstände sind für Entfernung, und dann
die angeführte Person zu entfernen und
ihn oder sie dem Verwalter oder Halter
l von angegebener Heimath, zu überliefern,
zusammen mit der Anweisung, und der
. Belauf und Kosten sollen durch die Dir
i rcctorcn bezahlt werden.
Section 8. Daß die Direktoren von
Zeit zu Zeit, empfangen versorgen und
beschäftigen sollen, gemäß de wabren
Dorbaben und Meinung diese Akte
alle jenen dürftigen Personen, welche zur
Hülfe berechtigt sind oder die sich eine ge
setzliche Niederlassung im County erwor
ben haben, und sollen dorehin gebrückt
werden auf eine Anweisungen! Voll
macht für diesen Zweck unter der Hand
und dem Siegel von zwei Friedensrichter
vom Countv. gerichtet zu irgend einem
Constabler dasselbe Bounties oder zu
den Armenpflegern des District oder el
n s District in irgend einem andercn
County diese Staates; und die Direk
toren sind hiemit berechtigt, wenn sie es
geeignet und angemessen erachten. Hülfe
zu allen Personen welche in Noth für
Hülfe sind gedeihen zu lassen oder irgend
einer Person oder Personen zu vrlanben,
sonst irzenwo Versorgung zu bekommen.
Verordnet, daß ibre Kosten tn allen Fäl
len diejenigen nicht übersteigen für wrl
che sie in vorgenannter Heimsth versorgt
wrrden könnten.
Section 9. Daß genannte Direktoren
oder eint Mehrheit derselben ein Quorum
für Abhandlung von Geschäften sein sol
len. und volle Macht haden, solche Vor
schriften Regeln und Verfügungen zu
machen und bestimmen, als sie geeignet
denken, und passend und nothwendig für
das Government, Controlle und Unter
stützung der benannten Heimatb und den
dazu gehörigen Einkommen und von al
len Personen, wcl.be unter ibre Jnstan
kommen sollen. Verordnet, daß letztere
nickt zuwider diesem oder einem anderen
Gesetze dieses Staates oder der Bretnig
ten Staaten sein sollen; Und Verordnet
ferner, daß dieselben keine Macht und
keinen Effect baden sollen, bis sie der
Court der vierteljährlichen Sitzungen,
welche zur Zeit sich im County befindet
anheim gestellt worden und von derselben
anerkannt sind
Section 10. Daß ein Quorum ver
Direktoren weniqftens einmal im Monate
in der Hcimatb vorgenannt, zusammen
kommen sollen, was biemit vorgeschrieben
und verlangt wird, und sollen alle Ge
mächcr besuchen und dazu sehen, daß die
Bewohner bequem gehalten werden, sol
len alle Klagen anbören. Verbesserungen
oder Ursachen verbessert zu werden, alle
Beschwerden welche vorkommen können
durch Nachlässigkeit oder unrechtem Be
tragen einer oder mehrerer Personen in
ihren Diensten oder auf andere Weise.
Section 11. Der javrttche Gehalt der
Direktoren soll für Jeden einhundert
Dollars sein.
Section 1?. Daß im Falle einer
Stellen Erledigung durch Tod Abtretung
oder andereweise eines DirectorS, die
Court der vierteljährlichen Sitzungen
des betreffenden CountvS die erledigte
Stelle ausfüllen soll bis zur nächsten all
gemeinen Wahl.
Section 13. Daß alle Ansprüche und
Forderungen welche zur Zelt wo dieser
Akt in Wirklichkeit treten soll existiern,
volle Tragwette und Effect haben sollen,
gerade als wenn dieser Akt nicht gebilligt
worden wäre, und nachdem dieselben
vollständig geordnet und berichtigt wur
den, alle Gelder, welche in Händen der
Armenpfftger bleiben, sowie die nicht
eincassirtcn Taxen bestimmt für die Ar
men in den verschiedenen Districten de
betreffenden LountyS, sollen in die Hän
de der Aufseher der Landstraßen des
CountvS überbezahlt werden, und von
diesen zum Weg-Capital gezählt und ac
draucht werden, wie die ÄZeg-Taren im
County gesetzlich verwendet werten.
Section 14. Daß so bald als die
Armen des CountvS in das Armenhaus
versetzt find und die ausstehenden Taxen
eincaffsrt und überzahlt st ad. das Amt
der Armenpflcger soll nachdem aufgeho
ben sein.
Section 15. Daß alleG.'ldbußen oder
Vermächtnisse zu Nutzen der Arme sol.
len zum Countv Schatzmeister bezahlt
werden für den Gebrauch im Armenhause,
und die Direktoren sind biemit berechtigt
diese Summen zu fordern und empfan
gen und können im Namen besagter Ge
meine Klage stellen auf die Wieoerlang
ung aller Gelvrr dem Institute gehörig,
können prozcffzrea und prozessirt werden
tuallen Sachen des Gesetzes und Billig
keit und können alle Prozess- bis zur
schließltchcn Entscheidung verfolgen, und
das auf die e Weise wiederlandte Geld
soll der Countv Treasuiy einverleiüt wer
den unc zur Berichtigung der Schulden
des Institutes und zur Versorgung der
Bewohner desselben verwendet werden.
Section 16. Daß die Verordnungen
dieses Aktes keine Anwendung haden sol
len in einem County oder District, das
schon ein Countv oder District Armen-
Haus oder Armenhäuser unter einem
speciellen Gesctz besitzt, noch in irgend
einem County oder District außer das
selbe sollte angenommen werden durch
eine Mehrheit der Stimmen in solchem
Countv oder District bei einer Wahl,
welche zu diesem Zwicke durch die Court
der vierteljährlichen Sitzungen des betref
fenden Countys befohlen 'wird, verord
net, Daß die Direktoren der Armen in
einem County eine Einwohnerschaft von
über (50.000) fünfzig Taufend und (500)
sechshundert Quadratmeile.! enthaltend
zwei Armenhäuser errichten und unter
hatten können.
Section 17. Daß sobald die Countv
Commissionäre von irgend einem Coun
tv für geeignet finden durch irgend eine
Ursache den Forderungen dieses Aktes
nicht nachzukommen, vier oder mehr
Townships eines Countys können durch
einen Commtssionär, aufgestellt von den
Armenpflegern jedes Townships, fort
fahren ein liegendes Eigenthum au zu
mitteln wie verordnet durch die erste
Section dieses Aktes. Verordnet, Daß es
in allen Fällen nothwendig ist, daß die
Mehrheit der Commissionäre in allen
Handlungen übereinstimmt, vor die
Court Erkenntniß von denselben nimmt.
Und verordnet ferner, Daß District-Ar
men Häuser verwaltet werden sollen durch
alle Verordnungen dieses Aktes, gerade
wie County-Armenhäuser, ausgenommen
die Ernennungen der Commissionäre
durch die Armenpflcger, vorgenannten
District bildend.
Section 18. Alle Akten ober Theile
von Akten, welche diesem Akte wider
sprechen, sind hiemit aufgehoben.
G e billigt —Den Btcn Tag im
Mai, A. D. 1876.
I, F. Hartranft.
R. A. Bunnller, Editor.
iNnmmer R
WaS er eigentlich wollte.
Der Riegel an der Hinteren Thür war
schon seit längerer Zeit schadhaft, und
Hr. Throcton brachte daher vor einigen
Abenden einen neuen nach Hause. Nach
dem Abendessen suchte er sein Handwerks
zeug zusammeu, nahm den alten Riegel
herab, nnd markirte den Platz für den
neuen. Er mußte aber einige Löcher
boren und seine Frau hörte ihn in der
Küche und den Holzschuppen herumlauf
en, wie er auch Schubladen öffnete und
Möbel umwarf. Tic kam an die Treppe
und rief hinunter:
Richard, brauchst Du etwas?
Gewiß, schrie er zurück,ich mähte zum
Gakuk wissen, wo der Korkzieher ist.
Korkzieher? Richard!
Ja, der Korkzieher, Richard. Ich
habe da ganze Haus darnach durchsucht
und kann ihn nicht finden !
Gar; wir hatten niemals einen, Rich
ard.
Hatten keinen? Habe ich nicht in den
letzten zwei Jahre nach unv nach ein hal
bes Dutzend gekauft, und erst wieder vor
vier Wochen? So geht es aber immer,
wenn ich etwas brauche.
Du bist ganz irre, Mann, sagte sie,
indem sie die Treppe herab kam. Wir
haben nun sieden Jahre Haushaltung,
und ich kann mich nicht erinnern, daß
Du je einen Korkzieher nach Hause ge
bracht hättest.
Oh ja. ich bin irre, ich bin es! brumm
te er, als er die Nähmaschinenschudla
de herauszog und den Inhalt heraus
schüttete. ES wäre vielleicht am. besten
wenn ich direkt tn's Irrenhaus ginge!
Well Richard, ich weiß gewiß, daß ich
nie einen Korkzieher in unserem Hause
gesehen habe.
Dann bist Du blind, wie eine Eule
am Tage'. denn ich habe deren fünf oder
sechs gekauft. Es ist keine Ordnung im
Hause und ich kann niemals etwas fin
de. Das Haus ist in so guter Orb
nung als irgend eine, erwiederte sie, in
dem sie rotb im Gesicht wurde.
Ich wollte, meine Mutter wäre hier,
um Dich einiges zu lernen, sagte er, in
dem er sich auf die Fußspitzen stellte und
den Kopf in die Höhe streckte, um auf ein
Regal zu sehen.
Vielleicht würde sie wieder ihre Brille
mit den Karroffeln kochen, antwortete
die Frau.
Du weißt nicht, was Du schwätzest,
sagte der.
Ich weiß es doch !
Wenn Du Dich nicht in Ackt nimmst,
kannst Dn Dich nach dem Staate New
Jork begeben.
Das möchte ich sehen. Wenn ich gehe,
dann geh: das Hau mit.
Paß auf. Nancy!
Jh fürchte mich vor keinem Manne,
Richard Throcton!
Ich verlasse Dich.
Ich werte froh sein, wenn Du es
thust'.
Indem er nähe an sie beranging streck
te er die Hand ans und sagte langsam:
Nancy Throcton, ich werde Morgen
eine Ehescheidung verlangen; Ich wer
de dem Richter sagen daß ich Dich ganz
freundlich fragte, wo der Nagelbohrer sei
und Du antwortest, wir hätten niemals
einen gehabt, was, wie ich beweisen kann,
eine freche Lüge ist.
Nagelbohrcr? stieß sie berau.
Solche baben wir drei oder vier; aber
Du dast einen Korkzieher verlangt!
Habe ich? fragte der Mann, indem er
sich auf eine Tischecke setzte; ja. ich glau
be auch, daß ich es that.
Und Du hast mich so schändlich wie
ein Sclave behandelt, weil ich nicht sagen
wellte, ein Nagelbohrcr sei kein Korkzie
her seufzte sie, indem sie auf die Launge
sank.
Nancy, sagte er zärtlich, indem cr sie
aufhob.
O). Richard, war die Antwo.t.
Nancy, ich gehe gerade zur Thüre hin
aus . und bringe mich um.
Nein, das brauchst Du nicht; ich lieb
Dich noch—aber Du weist, ein Nagelboh
rer ist doch kein Pfropfenzieher.
E ist auch nicht. Nancy, vergib mir
und wir wollen wieder glucklich sein.
Und sie sind wieder glücklich.
DeS Vaters Geq n bauet den
Bindern Hafner.
Ein armer Zimmermaler in Nürn
berg erzog seine Kinder tn der Furcht
de Herrn und suchte unter allen Sor
gen, die ihn drückten, seine Zuflucht al
lein bet dem himmlischen Vater.
Einst arbeitete er in einem Hause,
und sah. daß die Tochter desselben zum
Zuckerausklopfen ein hölzernes Brett
benützte, auf welche ein Bild gemalt
war. Der Maler hielt es wegen des ge
scheitelten, langwallenden Haares für
einen Christuskopf, und sprach sein Be
dauern aus. daß ein Bild des Heilandes
zu solch niedrigem Zweck mißbraucht
werde, erbot sich auch ein neues Brett da
gegen einzutauschen, und das Mädchen
gieng den Handeltet,—.der Kopf, sagte
sie, sei gar zu elend.
Nach Hause gekommen vertiefte sich
der Mann in die edeln Züge und hi eng
das Bild im Zimmer auf. Ein Alter
thumsforscher bot ihm einmal 200 Gul
den, aber ergab es nicht her und sagte,
als cr bald daraf auf dem Sterbebett
Bedingungen.
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Alle vorübergehenden Anzeigen krtc"
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zenden Insertionen.
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lag, seinen Kindern, sie sollen, wenn
einmal des Geldes bedürfen, mit dem
Verkauf des Bilde vorsichtig sein, jcm
Herr habe so aufmerksam die Anfangs
buchstaben H.. I). betrachtet, die unten iiy
Btlve in einander verschlungen flehen.
Niemand fragte indeß mehr nach „dem
Brett," und die Kineer selbst hielten e
nur werth, weil der Vater so gern ge
habt hatte. Run kam das Jahr 187 .
ihr alles Häuslein war längst gar schief
und löcherig dagestanden und muß'c
gebaut werden, aber woher Geld neb
men ? Die Noth war groß, da errinnenc
sich das jüngste Töchterlcin der Worte
des Vaters, und die Mutter ging, wenn
auch mit geringster Hoffnung, zu einem
Kunstkenner. Erstaunt betrachtete dieser
das dargereichte Bilv; es war ein Por
trä von Albrecht Dürer, von diesem
selbst gemalt, wie die verschlungenen
Buchstaben es bezeugten.
„Wie viel verlangen Sie für da
Bild?" frug er die arme Wittwe.
„Wieviel ich dafür verlangen kann,
weiß ich nicht." erwiderte fie. ick
bvauche 1800 Gulden und hab keinen
Kreuzer dran."
Wenige Tage darauf legte der alte
Herr 1800 Gulden baar auf den Tisch
der armen Familie und trat dafür in
den Besitz des einstigen Zuckerbrettes
„mit dem elenden Kopfe drauf."
Das Paradies der Auswanderer
Der Staat Kansas ist bekanntlich ei
ner der fruchtbarsten diese Landes, und
würde als Ansiedlungspankt der gesucht
este, wäre es nicht für die schrecklichen
Heuschrekkenplage die dort seit etaigen
Jahren die Ernte vernichtet. Ueber den
gegenwärtigen Staad der Saaten erfährt
man von dort Folgende: Der Winter
weizen scheint überall in Kansas vortreff.
ltch zu stehen. So wird auch au Wath
ena berichtet: Die Farmer aus allen
Theilen dieses Bezirks sagen, daß sie er
staunt darüber feien, wie sich der Weizen
in diesem Monat herausgemacht hat.
Weizen den man des späten Säen letz
ten Herbst und des darauf folgende
trockenen, kalten Wetters wegen für ab
gestorben hielt, sieht jetzt frisch und grün
aus und v rspricht, im Frühjahr im be
sten Zustand zu sein. Die Aussichten au f
eine volle Ernte sind vortrefflich. Wie
wir hören, wird sehr viel Sommerweizen
gcsäct werden; ein guter Theil ist bereit
während des schönen Wetters diese Mo
nat gesäet worden.
Die große Uhr auf der St.
k-rche zn London. Der Pendel dieser
Riesenuhr, die ihres gleichen auf Erde
schwerlich haben dürfte, ist 14 Fuß lang
und die am Ende desselben befindliche
Scheibe wiegt ge ade ein 100 Pfund. Der
Minutenanzeigcr ist 8 Fuß lang da
Gewicht eine jeden Zeiger beträgt 75
Pfund. Die Ziffern, welche die Stun
den bezeichnen, sied 2 Fuß 2j Zoll lang.
Die prachtvoll tönende Glocke, welche die
Stunden schlägt, ist von jeder anderen
Glocke der ungeheuren Stadt deutlich
unterscheidbar und wird je nach der Rich
tung des Windes nach in 7 bis 8 Stun
den entfernten Ortschaften gehört. Sie
hält etwa 10 Fuß in. Durchmesser und
soll 9000 Pfund wiegen. Geläutet
wird sie bei dem Tode eine Mitglieds
der königlichen Familie, des Lordmayors,
des Bischofs von London oder des De
kan der Kathedrale.
Wechselseitig.
1. Ein Bauer kauft von einem Krä
mer Zucker und Kaffee auf Credit, mit
dem Versprechen, nächstens zu bezahlen.
Der Krämer zieht ihn scherzweise bei et.
nem Ohrläppchen und sagt: „So, da
mit Ihr' nicht vergeßt!
2. Einige Tage später kommt der
Bauer wieder, um zu zahlen, und mit
den Worten: „So, damit Ihr' nicht
vcrgeßt. daß ihr bezahlt seid," gibt er
dem Krämer ein paar tächtige Ohrfeigen.
Präsident: „ Angeklagter, haben
Sie einen Grund zur Milderung Ihrer
Strafe anzugeben ?"
Angeklagter: „Allerdings, denn
sehen Sie, Herr Präsident ich bin schon
zwanzigmal bestraft worden und nie
Hat'S wa genutzt!"
Bescheidenheit. „Warum sind Sle
von Ihrer vorigen Herrschaft entlassen ?"
wurde ein dienstsacheudes Mädchen ge
fragt. „Nanu?" antwortete diese de
scheiden, „habe ick Ihnen denn schon ge
fragt, warum es Ihre Vorige nicht bet
Ihnen ausgehalten hat?"
Schulsuperintendent; „Er
heben Sie das Glas meine Herrschaften
und trinken wir auf das Wohl unsere
vortrefflichen Schulmeisters Bakel. Er
soll leben !"
Schulmeister: „Danke unterthä
nigst aber wovon?"
Welch-. Unterschied ist zwischen einem
Advokaten und einem Wagenrad?
Antwort: Ein Wagenrad schmiert
man, daß es nicht schreit; einen Advoka
ten schmiert man, daß cr recht schreit. WUdem. HxM